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Bolle
06.07.2019, 08:31
Ich bin kein Jurist, aber eines muss ich schon feststellen: wie blöd ist denn die AfD? Warum gibt man den Geiern immer und immer wieder Munition und Anlass, der Partei zu schaden? Es gibt Spielregeln die einzuhalten sind, ob diese 2 Termine nun dem Gesetz widersprechen oder nicht, warum muss man immer aus der Reihe tanzen bei verwaltungstechnischen Gegebenheiten? Ich habe für derartige Blödheit kein Verständnis mehr.


Das ist nicht Blödheit sondern Unerfahrenheit. Vielmehr frage ich mich wer da so lange rumschnüffelt um was zu finden.


Ich bin mir sicher, dass es nicht unüblich war, dass eine Partei auf zwei Parteitagen ihre Kandidaten bestimmte.

An ein Ereignis erinnere ich mich genau. Die Bundestagswahl 1990 fand in zwei Wahlgebieten statt, die der ehemaligen DDR und der BRD entsprachen. Nach dem desaströsen Ergebnis, das Bündnis 90/Grüne bei der Volkskammerwahl erzielt hatten, galt es als unsicher, ob es die 5%-Hürde in den Neuen Ländern überspringen könnte. Deshalb machten die Grünen NRW das großzügige Angebot, zwei Bündnisgrüne Ost nachträglich auf ihre bereits aufgestellte Liste zu setzen. Es fand ein zweiter Parteitag statt, auf dem Wolfgang Templin und eine Frau der Frauenpartei auf aussichtsreiche Listenplätze gesetzt wurden. Das war keine Fortsetzung des alten, sondern eine neuer Parteitag – und es wurde nicht beanstandet. Ein Präzedenzfall, der für alle Gültigkeit haben sollte.



https://vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/

Stanley_Beamish
06.07.2019, 08:33
Ich bin kein Jurist, aber eines muss ich schon feststellen: wie blöd ist denn die AfD? Warum gibt man den Geiern immer und immer wieder Munition und Anlass, der Partei zu schaden? Es gibt Spielregeln die einzuhalten sind, ob diese 2 Termine nun dem Gesetz widersprechen oder nicht, warum muss man immer aus der Reihe tanzen bei verwaltungstechnischen Gegebenheiten? Ich habe für derartige Blödheit kein Verständnis mehr.

Man weiß doch gar nicht, ob andere Parteien bei früheren Wahlen nicht auch ihre Listen in mehreren Durchgängen beschlossen haben. Nur bei der AfD wird genau hingeschaut, ob nicht ein Formfehler zu finden ist.
Wenn es auch nur einen Funken Rechtsstaatlichkeit in der BRD gibt, dann werden die Gerichte die Taschenspielertricks der Systemsparteien niemals durchgehen lassen.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 08:43
Das ist nicht Blödheit sondern Unerfahrenheit. Vielmehr frage ich mich wer da so lange rumschnüffelt um was zu finden.

Unerfahrenheit? Sorry, Deutschmann, an wie vielen Wahlen hat die AfD bisher teilgenommen? Zwischen den verschiedenen Landesverbänden und auch dem Bundesverband dürfte es einen regen Austausch geben.

Du fragst dich nach Rumschnüffellei, man muss nicht Schnüffeln, wenn die AfD zwei Wahlvorschlagslisten einreicht, da muss der Wahlausschuss untersuchen, weil es seine Aufgabe ist.

Im Grunde genommen geschieht der AfD das Gleiche, was anderen Parteien eines gewissen Spektrums immer wieder passiert. Wenn man eine Partei unter Beobachtung ist, egal wie erfolgreich, dann muss korrekter als alle anderen Parteien handeln, weil man sonst angreifbar ist.

Alles kann und wird gegen sie verwandt, eben Miranda.

Buella
06.07.2019, 08:44
https://vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/

Offenkundig sind bestimmte Menschen/Parteien eben gleicher als andere?

Deutschmann
06.07.2019, 08:55
Unerfahrenheit? Sorry, Deutschmann, an wie vielen Wahlen hat die AfD bisher teilgenommen? Zwischen den verschiedenen Landesverbänden und auch dem Bundesverband dürfte es einen regen Austausch geben.

Du fragst dich nach Rumschnüffellei, man muss nicht Schnüffeln, wenn die AfD zwei Wahlvorschlagslisten einreicht, da muss der Wahlausschuss untersuchen, weil es seine Aufgabe ist.

Im Grunde genommen geschieht der AfD das Gleiche, was anderen Parteien eines gewissen Spektrums immer wieder passiert. Wenn man eine Partei unter Beobachtung ist, egal wie erfolgreich, dann muss korrekter als alle anderen Parteien handeln, weil man sonst angreifbar ist.

Alles kann und wird gegen sie verwandt, eben Miranda.

Dann stell ich die Frage anders: was zum Henker ist jetzt so schlimm ob man die Liste auf einer oder auf 2 Versammlungen erstellt hat? Und zwar sooooo schlimm, dass man einer Partei die möglicherweise die meisten Stimmen bekommt, so dermaßen an die Kiste pinkelt dass der Wählerwille nur sehr verzerrt zum Ausdruck gebracht werden kann! Schöne deutsche Demokratie.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 08:59
https://vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/

Sorry, aber eine Bundestagwahl läuft nach den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlverordnung etc. pp.. Eine Landtagswahl nach den Bestimmungen der entsprechenden Ländergesetze.

Die Gesetze ändern sich von Wahl zu Wahl. Desweiteren gibt es in deutschem Recht keine Präzedenzfälle.

Werft ein Blick auf § 28 des sächsischen Landeswahlgesetzes (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28) und § 35 der sächsischen Landeswahlordnung (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35).

Leider konnte ich keine synoptische Version des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung finden, dem man den Stand von 1990 entnehmen kann, also ist ein direkter Vergleich nicht möglich

Gehirnnutzer
06.07.2019, 09:03
Dann stell ich die Frage anders: was zum Henker ist jetzt so schlimm ob man die Liste auf einer oder auf 2 Versammlungen erstellt hat? Und zwar sooooo schlimm, dass man einer Partei die möglicherweise die meisten Stimmen bekommt, so dermaßen an die Kiste pinkelt dass der Wählerwille nur sehr verzerrt zum Ausdruck gebracht werden kann! Schöne deutsche Demokratie.

Deutschmann, ich habe die für Sachsen gültigen Rechtsnormen gepostet, es passiert auf einer gültigen Rechtsgrundlage. Es wurde also nicht irgendwie speziell für die AfD erfunden. Okay, die Aussage kann so nicht treffen, man müsste einen Vergleich zu früheren Versionen der Gesetze anstellen.

Deutschmann
06.07.2019, 09:05
Sorry, aber eine Bundestagwahl läuft nach den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlverordnung etc. pp.. Eine Landtagswahl nach den Bestimmungen der entsprechenden Ländergesetze.

Die Gesetze ändern sich von Wahl zu Wahl. Desweiteren gibt es in deutschem Recht keine Präzedenzfälle.

Werft ein Blick auf § 28 des sächsischen Landeswahlgesetzes (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28) und § 35 der sächsischen Landeswahlordnung (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35).

Leider konnte ich keine synoptische Version des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung finden, dem man den Stand von 1990 entnehmen kann, also ist ein direkter Vergleich nicht möglich

Wie auch immer. Wie die Etablierten Politik betreiben, dürfte jedem bekannt sein. Spätestens nach der Wahl zum Alterspräsidenten. Allerspätestens nach der Wahl zum BT-Vize-Präsidenten.

pixelschubser
06.07.2019, 09:05
Dann stell ich die Frage anders: was zum Henker ist jetzt so schlimm ob man die Liste auf einer oder auf 2 Versammlungen erstellt hat? Und zwar sooooo schlimm, dass man einer Partei die möglicherweise die meisten Stimmen bekommt, so dermaßen an die Kiste pinkelt dass der Wählerwille nur sehr verzerrt zum Ausdruck gebracht werden kann! Schöne deutsche Demokratie.

"Fehler" beim Stimmenauszählen fallen wohl inzwischen auf, also setzt man auf Wahlmanipulation im Vorfeld!

Deutschmann
06.07.2019, 09:07
"Fehler" beim Stimmenauszählen fallen wohl inzwischen auf, also setzt man auf Wahlmanipulation im Vorfeld!

Für Brandenburg müssen die sich auch noch was einfallen lassen. :D

https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_bb19.pl

DUNCAN
06.07.2019, 09:12
Dann stell ich die Frage anders: was zum Henker ist jetzt so schlimm ob man die Liste auf einer oder auf 2 Versammlungen erstellt hat? Und zwar sooooo schlimm, dass man einer Partei die möglicherweise die meisten Stimmen bekommt, so dermaßen an die Kiste pinkelt dass der Wählerwille nur sehr verzerrt zum Ausdruck gebracht werden kann! Schöne deutsche Demokratie.Zombies wissen: Gesetz ist Gesetz. Und das muss unbedingt befolgt werden. Nur für Angela und Claudia und ihre Genossen und Genossinnen gilt da was anderes. Andererseits, wenn die falsche Alternative nur noch eingeschränkt gewählt werden kann, finde ich das sogar begrüßenswert, schafft das vielleicht Raum für eine echte Alternative.

antiseptisch
06.07.2019, 09:18
Ich bin kein Jurist, aber eines muss ich schon feststellen: wie blöd ist denn die AfD? Warum gibt man den Geiern immer und immer wieder Munition und Anlass, der Partei zu schaden? Es gibt Spielregeln die einzuhalten sind, ob diese 2 Termine nun dem Gesetz widersprechen oder nicht, warum muss man immer aus der Reihe tanzen bei verwaltungstechnischen Gegebenheiten? Ich habe für derartige Blödheit kein Verständnis mehr.
Wieso ist deine einzige Schlussfolgerung Blödheit? Wo stand denn vorher, dass es keine zwei Veranstaltungen in Folge geben und der Wahlleiter nicht wechseln darf? Das ist doch alles nachträglich erst ins Gesetz reininterpretiert worden. Wie gesagt: Normalerweise ist so eine Rechtsbeugung eher ein Merkmal einer Bananenrepublik.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 09:19
Für Brandenburg müssen die sich auch noch was einfallen lassen. :D

https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_bb19.pl

Wahlgesetz Brandenburg (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglwahlg#23)

Wahlverordnung Brandenburg (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbglwahlv#40)

Sorry, ich habe sie nur überflogen, deswegen kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, dass sie keinen Passus wie die sächsischen Bestimmungern enthalten.

Deutschmann
06.07.2019, 09:20
Zombies wissen: Gesetz ist Gesetz. Und das muss unbedingt befolgt werden. Nur für Angela und Claudia und ihre Genossen und Genossinnen gilt da was anderes. Andererseits, wenn die falsche Alternative nur noch eingeschränkt gewählt werden kann, finde ich das sogar begrüßenswert, schafft das vielleicht Raum für eine echte Alternative.

Ja. Ne 1%-NPD wird als Retter auferstehen.

SprecherZwo
06.07.2019, 09:22
OK. Die Wahlliste der AfD für Sachsen wurde wohl für ungültig erklärt. Statt 61 dürfen nur noch 18 Leute antreten. Der Staat zeigt seine Krallen.
Und die AfD schnurrt wie ein Kätzchen und lässt sich alles gefallen.

DUNCAN
06.07.2019, 09:23
Ja. Ne 1%-NPD wird als Retter auferstehen.NPD ist Verfassungsschutz. Empfindest Du die als Alternative? Ich nicht.

DUNCAN
06.07.2019, 09:30
Und die AfD schnurrt wie ein Kätzchen und lässt sich alles gefallen.Der Windbeutel Meuthen befindet sich am lukrativen europäischen Fresstrog. Wenn die AfD-Sympathisanten noch immer nicht begriffen haben, wo es mit der neuen AfD langgeht, werden etliche folgen. Insofern ist Sachsen begrüßenswert.

sunbeam
06.07.2019, 09:32
Wieso ist deine einzige Schlussfolgerung Blödheit? Wo stand denn vorher, dass es keine zwei Veranstaltungen in Folge geben und der Wahlleiter nicht wechseln darf? Das ist doch alles nachträglich erst ins Gesetz reininterpretiert worden. Wie gesagt: Normalerweise ist so eine Rechtsbeugung eher ein Merkmal einer Bananenrepublik.

Blödheit weil die AfD wissen sollte das eben solche Bananenrepublik-Aktionen stattfinden können!

SprecherZwo
06.07.2019, 09:36
Blödheit weil die AfD wissen sollte das eben solche Bananenrepublik-Aktionen stattfinden können!

Oder Absicht von bestimmten Elementen in der AfD, die einen zu grossen Erfolg im Osten sabotieren wollen.

Klopperhorst
06.07.2019, 09:37
Dann gehen geben nur 18 (das ist doch eine nette Zahl) Kandidaten an den Start.

---

Deutschmann
06.07.2019, 09:38
Oder Absicht von bestimmten Elementen in der AfD, die einen zu grossen Erfolg im Osten sabotieren wollen.

Möglicherweise. Das hatte ich vorhin auch angedeutet ... wer da rumschnüffelt dass sowas ans Licht kommt.

antiseptisch
06.07.2019, 09:43
Blödheit weil die AfD wissen sollte das eben solche Bananenrepublik-Aktionen stattfinden können!
Man kann nicht jede denkbare Rechtsbeugung voraussehen! Wie es aussieht, könnte sogar ein Fliegenschiss auf der Einladung für eine Ungültigkeit der Anmeldung sorgen. Und du würdest es kritiklos hinnehmen. Deswegen sage ich ja: Der Blödmichel ist mit seiner Obrigkeitshörigkeit selber Teil des Problems.

Politikqualle
06.07.2019, 09:48
. Deswegen sage ich ja: Der Blödmichel ist mit seiner Obrigkeitshörigkeit selber Teil des Problems. .. aber das hat man ja von dem Oberstaatsanwalt ( Oberstaatsanwalt Ralph Knipsel ) der bei LANZ war doch auch so gehört ..

Politikqualle
06.07.2019, 09:49
Dann gehen geben nur 18 (das ist doch eine nette Zahl) Kandidaten an den Start. --- . gut .. denn eigentlich sind weniger besser , weil die dann bekannter sind und mehr Stimmen bekommen ..

Leibniz
06.07.2019, 09:49
Und die AfD schnurrt wie ein Kätzchen und lässt sich alles gefallen.
Unsinn. Die juristischen Mittel werden vollständig ausgeschöpft.

SprecherZwo
06.07.2019, 09:52
Unsinn. Die juristischen Mittel werden vollständig ausgeschöpft.
Ein Salvini würde sich nicht damit begnügen, vor Gericht zu ziehen und hoffen, dass er vielleicht Recht bekommt. Deshalb ist er auch viel erfolgreicher als die braven Streber von der AfD.
"Die juristischen Mittel werden voll ausgeschöpft" erinnern mich an die Klagen gegen die Eurorettung und Merkels Grenzöffnung.

Chronos
06.07.2019, 09:53
Achillesferse des Föderalismus: Unterschiedlichste Wahlvorschriften für jedes Bundesland.

Das haben die "Mütter und Väter des Grundgesetzes" tatsächlich sehr geschickt eingefädelt.

Wie kann man einem Staat systemimmanent Knüppel zwischen die Beine werfen? Antwort: Mittels föderaler Strukturen.

Leibniz
06.07.2019, 09:54
Ein Salvini würde sich nicht damit begnügen, vor Gericht zu ziehen und hoffen, dass er vielleicht Recht bekommt. Deshalb ist er auch viel erfolgreicher als die braven Streber von der AfD.
Was wäre denn die Alternative?

Deutschmann
06.07.2019, 09:55
. gut .. denn eigentlich sind weniger besser , weil die dann bekannter sind und mehr Stimmen bekommen ..

Du kannst denen aber keine Stimme geben. Wo keiner aufgestellt wird, gibts eben keine Erststimme.

Leberecht
06.07.2019, 09:57
Ich bin kein Jurist, aber eines muss ich schon feststellen: wie blöd ist denn die AfD? Warum gibt man den Geiern immer und immer wieder Munition und Anlass, der Partei zu schaden?

Wenn ein juristischer Laie erkennt, daß Juristen der AfD unfähig sind, ist das - hmm - zumindest verwunderlich! :D

SprecherZwo
06.07.2019, 09:57
Was wäre denn die Alternative?

Hab ich gestern schon geschrieben, die AfD muss eine Riesenwelle wegen Unterdrückung der Opposition machen, Demos organisieren, sich an die UNO wenden, das Ganze PR-mässig ausschlachten und so Druck aufbauen. Geklagt werden muss natürlich auch, aber das allein reicht nicht.

Klopperhorst
06.07.2019, 09:57
Ein Salvini würde sich nicht damit begnügen, vor Gericht zu ziehen und hoffen, dass er vielleicht Recht bekommt. Deshalb ist er auch viel erfolgreicher als die braven Streber von der AfD.
"Die juristischen Mittel werden voll ausgeschöpft" erinnern mich an die Klagen gegen die Eurorettung und Merkels Grenzöffnung.

Mit populistischen Phrasen und Twitter gewinnt man vielleicht kurzfristige Aufmerksamkeit aber keinen Rechtsstreit.

---

SprecherZwo
06.07.2019, 09:59
Mit populistischen Phrasen und Twitter gewinnt man vielleicht kurzfristige Aufmerksamkeit aber keinen Rechtsstreit.

---
Es geht nicht nur darum den Rechtsstreit zu gewinnen. Die AfD muss das Thema nutzen, um das System blosszustellen.

Leibniz
06.07.2019, 10:00
Hab ich gestern schon geschrieben, die AfD muss eine Riesenwelle wegen Unterdrückung der Opposition machen, Demos organisieren, sich an die UNO wenden, das Ganze PR-mässig ausschlachten und so Druck aufbauen. Geklagt werden muss natürlich auch, aber das allein reicht nicht.
Das wird kommen, wenn die juristischen Mittel versagen. Dieser Aspekt hängt allerdings auch nicht nur von der AfD ab. Der größte Faktor ist die Bereitschaft der Menschen, auf die Straße zu gehen. Die Presse wird jeden Teil einer solchen Kampagne entweder verschweigen oder diffamierend umdeuten.

antiseptisch
06.07.2019, 10:00
. gut .. denn eigentlich sind weniger besser , weil die dann bekannter sind und mehr Stimmen bekommen ..
Ja klar. Das ist genauso wie: "Ich trinke wenig, aber oft und dann viel". :D

antiseptisch
06.07.2019, 10:02
Mit populistischen Phrasen und Twitter gewinnt man vielleicht kurzfristige Aufmerksamkeit aber keinen Rechtsstreit.

---
Klar. Innerhalb eines falschen Spiels gibt es keine richtigen Regeln. In der DDR brauchte man einem linientreuen Richter auch nicht mit Rechtsbeugung zu drohen.

Klopperhorst
06.07.2019, 10:06
Es geht nicht nur darum den Rechtsstreit zu gewinnen. Die AfD muss das Thema nutzen, um das System blosszustellen.

Die werden sicher mehr als 12 Direktkandidaten gewinnen.

---

SprecherZwo
06.07.2019, 10:07
Die werden sicher mehr als 12 Direktkandidaten gewinnen.

---

Hilft nix, da die aussichtsreichsten Direktkandidaten auch Listenplätze haben.

Leberecht
06.07.2019, 10:20
Mit populistischen Phrasen und Twitter gewinnt man vielleicht kurzfristige Aufmerksamkeit aber keinen Rechtsstreit.

---
...außer die Entscheidung des Rechtsstreites ist im merkelschen Sinn alternativlos.

herberger
06.07.2019, 11:32
In Sachsen scheinen die Altparteien gerade einen Staatsstreich zu inszenieren, der Grund die vermuteten Wahlergebnisse darf es nicht geben.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 11:34
In Sachsen scheinen die Altparteien gerade einen Staatsstreich zu inszenieren, der Grund die vermuteten Wahlergebnisse darf es nicht geben.

Wo ist die Anwendung vorhandenen Rechtes eine Staatsstreich?

Finch
06.07.2019, 11:50
In Sachsen scheinen die Altparteien gerade einen Staatsstreich zu inszenieren, der Grund die vermuteten Wahlergebnisse darf es nicht geben.

Bei der AfD muss man sicher allerdings schon fragen, warum sie einfache Formalia nicht einhalten. Wie kann man bei einer so wichtigen Sache so dermaßen blöde handeln? Da muss sich die AfD schon an die eigene Nase fassen, anstatt direkt einen Komplott zu konstruieren.

Finch
06.07.2019, 11:53
Man kann nicht jede denkbare Rechtsbeugung voraussehen! Wie es aussieht, könnte sogar ein Fliegenschiss auf der Einladung für eine Ungültigkeit der Anmeldung sorgen. Und du würdest es kritiklos hinnehmen. Deswegen sage ich ja: Der Blödmichel ist mit seiner Obrigkeitshörigkeit selber Teil des Problems.

Nö. Es ist schon richtig, dass die AfD hier schlichtweg zu blöd war. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, wie so etwas passieren konnte. Das hat mit Rechtsbeugung nichts zu tun.

Finch
06.07.2019, 11:57
Das ist nicht Blödheit sondern Unerfahrenheit. Vielmehr frage ich mich wer da so lange rumschnüffelt um was zu finden.

Unerfahrenheit? Naja. Wenn eine Partei unerfahren ist und konkrete Aussichten darauf hat, bei einer Landtagswahl stärkste Kraft zu werden, dann sollte man gerade vor dem Hintergrund dieser Unerfahrenheit dafür Sorge tragen, dass die eigene Liste formfehlerfrei eingereicht wird. Ist ja kein Hexenwerk. Wer das nicht auf die Kette kriegt, muss sich den Vorwurf der Blödheit schon gefallen lassen.

herberger
06.07.2019, 11:59
Wo ist die Anwendung vorhandenen Rechtes eine Staatsstreich?

Ein Staatsstreich muss ja auch vorher angemeldet werden.

SprecherZwo
06.07.2019, 12:03
Wo ist die Anwendung vorhandenen Rechtes eine Staatsstreich?
Schon mal was von Verhältnismässigkeit gehört? Wenn die Zusammensetzung des Parlamentes aufgrund eines Formfehlers massiv vom Wählervotum abweicht ist das ein massiver Eingriff.

bitchplease
06.07.2019, 12:13
Recht als Waffe. Neu ist das nicht.

Würde es nicht die AfD betreffen würde immer Grundsatz gelten, dass der Wählerwille wichtiger ist als irgendwelche Verfahrensfehler. (So wäre es auch korrekt).

Und so nebenbei die Frauenquoten auf den Liste sind natürlich alle kein Problem für die Superdemokraten.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 12:16
Schon mal was von Verhältnismässigkeit gehört? Wenn die Zusammensetzung des Parlamentes aufgrund eines Formfehlers massiv vom Wählervotum abweicht ist das ein massiver Eingriff.

Sprecher Zwo, ich habe mit den entsprechenden Vorschriften verlinkt. Als die Gesetze erlassen wurden hat das keinen gestört, es ist zu keinem Normenkontrollverfahren gekommen und jetzt ist das Geschrei groß?

Kreuzbube
06.07.2019, 12:20
Vermute, das wurde eigens so gedreht, dass sie Sachsen nicht komplett übernehmen...:)

Gehirnnutzer
06.07.2019, 12:34
Vermute, das wurde eigens so gedreht, dass sie Sachsen nicht komplett übernehmen...:)

Also, man wusste schon am 15. September 2003 (letzte Änderung des sächsischen Wahlgesetzes von den heutigen Umständen?

Die Sächsische Landeswahlordnung ist im Januar diese Jahres geändert. Da das SächsGVBl nicht online verfügbar ist, kann man über diese Änderungen keine Aussage treffen.

joschka
06.07.2019, 12:40
Ein Staatsstreich muss ja auch vorher angemeldet werden.


Guten Tag @herberger,

dazu ist das Formblatt SS2021 (dreifach selbstdurchschreibend und in rosa) auszufüllen! Nur nach Terminvereinbarung (Avis) ist das Formblatt SS2021 höchstpersönlich in der zugewiesenen JVA abzuliefern.
Des weiteren ist die Mitnahme von max. sieben kg Handgepäck geboten und zulässig!
Der anzumeldende Staatsstreich wird nach evtl. Genehmigung auch medial veröffentlicht.
Ein etwaiger Verdienstausfall ist hinsichtlich dem bestellten und gewährten Betreuungsaufwand nicht einklagbar.
Weitere Informationen und Tips sind den aktuellen Lagerordnungen zu entnehmen, welche im Empfangsbereich/Rezeption ausliegen.
Upgrades, wie "Einzelzimmer", "Privatpatient" oder "freier Medienzugang/WLAN" sind bitte bei Anmeldung zu buchen.
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages kann innerhalb 48 Stunden erfolgen, obliegt aber den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. #
... die Anstaltsleitung wünscht Allen einen angenhmen Aufenthalt und freut sich auf eine Bewertung über Trip-Advisor, etc. pp. !

romeo1
06.07.2019, 13:14
Ich denke eher, daß die Kartellparteien in heller Panik sind und nach den hinterhältigsten Gründen suchen, die AfD und deren wähler kalt zu stellen. Da wurde gesucht und ein Haar in der Suppe gefunden. Mich würde es nicht wundern, wenn ähnliches auch bei den Kartellparteien in der Vergangenheit passiert ist. Letztendlich wird dieses hinterhältige Vorgehen für eine weitere Vertiefung der Spaltung dieses Landes sorgen. Weimar läßt grüßen.

Th.R.
06.07.2019, 13:17
Das ist ein tiefgreifendes Problem in der deutschen Volksseele. Kaum wird etwas als ungültig bezeichnet, wird es nicht mehr hinterfragt, sondern hingenommen. Wenn behauptet worden wäre, dass es beim zweiten Termin ein anderer Saal, anderes Wetter, anderes Essen gegeben hätte, oder jemand im falschen Moment gehustet hätte, und man den Menschen erklärt hätte, dass das nicht zulässig wäre, hätten sie das einfach so akzeptiert. Hier geht niemand auf die Barrikaden, auch nicht, wenn der letzte Schwachsinn beschlossen wird. Das Problem sitzt also viel tiefer.

Wie recht Du doch hast. Der selbe Gedanke kam mir gestern auch wieder als ich die vielen Kommentare von AFD-nahen Wählern las, die von einer Dummheit der AFD sprachen, noch nicht mal nicht eine Anmeldung zur Wahl hinzubekommen.

Die nehmen das einfach alles 1:1 als Wahrheit hin, was dieser Wahlausschuss verlautbart.

"Ein objektives, zur Neutralität und Sachlichkeit verpflichtetes staatliches Organ erzählt immer die Wahrheit. Da muss man erst gar nicht drüber zweifeln." So denken die. Sie sind immer noch in der beamtenstandlichen Vorstellung von vor hundert Jahren gefangen , haben nichts dazu gelernt und keine Erfahrung gesammelt. (Meine Vermutung ist, dass das von der deutschen Beamtensprache, ihrer Formulierungen, sachlich-neutralen Ausdrucksweise und Satzaufbau herrührt, die jedem persönlich-subjektiven Wesen entkleidet ist. Es ist die Sprache von Robotern, und genau diese Vorstellung soll sie suggerieren: Dass Beamte sachlich objektive Maschinen seien, die bei ihren Entscheidungen jede Subjektivität aussen vor lassen. Dieser Trick ist äusserst effektiv und wirkt bis heute.)

Dass die Anmeldung rechtmäßig war und dieser Wahlausschuss an den Haaren herbeigezogene Mängel herbeifantasiert hat, kommt denen gar nicht erst in den Sinn. Und die Systempresse tut ihr übriges, dass dieser Verdacht gar nicht erst aufkommt.
Das System arbeitet Hand in Hand.

Th.R.
06.07.2019, 13:21
Heute ist immer noch keine Erklärung der Vorfälle seitens der AFD zu finden; die Wähler stehen immer noch im Unklaren über den aktuellen Stand. Schon beängstigend.

Ansuz
06.07.2019, 13:27
Heute ist immer noch keine Erklärung der Vorfälle seitens der AFD zu finden; die Wähler stehen immer noch im Unklaren über den aktuellen Stand. Schon beängstigend.
Wohlwollend betrachtet, könnte dies daran liegen, daß an dieser Geschichte schlicht nichts dran ist.

Bedauerlicherweise "denken" viele Leute anders, so wie Du es in Deinem vorigen Beitrag trefflich beschrieben hast.

Und was passiert, wenn ein Gerücht erst mal in der Welt ist, darüber braucht man nicht zu debattieren....

Jay
06.07.2019, 13:37
Heute ist immer noch keine Erklärung der Vorfälle seitens der AFD zu finden; die Wähler stehen immer noch im Unklaren über den aktuellen Stand. Schon beängstigend.

Laut Twitter soll an diesem Wochenende eine Stellungnahme folgen. Im Übrigen ruft die CDU bereits dazu auf die Grünen zu wählen, um zu verhindern, dass die AFD direkte Mandate erhält.

https://twitter.com/reinboth/status/1147143960802025482

Stanley_Beamish
06.07.2019, 14:18
Also, man wusste schon am 15. September 2003 (letzte Änderung des sächsischen Wahlgesetzes von den heutigen Umständen?

Die Sächsische Landeswahlordnung ist im Januar diese Jahres geändert. Da das SächsGVBl nicht online verfügbar ist, kann man über diese Änderungen keine Aussage treffen.

Darum geht es doch gar nicht, altkluger Dummschwätzer.

Stanley_Beamish
06.07.2019, 14:22
Laut Twitter soll an diesem Wochenende eine Stellungnahme folgen. Im Übrigen ruft die CDU bereits dazu auf die Grünen zu wählen, um zu verhindern, dass die AFD direkte Mandate erhält.

https://twitter.com/reinboth/status/1147143960802025482

Der Sachse kennt das noch aus DDR-Zeiten: CDU/SPD/Grüne/Linke = Sozialistische Einheitspartei Deutschlands.

Ich hoffe das System bekommt vom Wähler dafür die Quittung.

herberger
06.07.2019, 15:18
Die Panik der Altparteien ist natürlich nicht politischer Natur, denn zu viele Bonzen werden vom Futtertrog verdrängt.

erselber
06.07.2019, 15:21
Die Panik der Altparteien ist natürlich nicht politischer Natur, denn zu viele Bonzen werden vom Futtertrog verdrängt.

Und mit dem Verlust der Immunität kann Machem noch viel Schlimmeres drohen.

Bolle
06.07.2019, 15:26
Sorry, aber eine Bundestagwahl läuft nach den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlverordnung etc. pp.. Eine Landtagswahl nach den Bestimmungen der entsprechenden Ländergesetze.

Die Gesetze ändern sich von Wahl zu Wahl. Desweiteren gibt es in deutschem Recht keine Präzedenzfälle.

Werft ein Blick auf § 28 des sächsischen Landeswahlgesetzes (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28) und § 35 der sächsischen Landeswahlordnung (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35).

Leider konnte ich keine synoptische Version des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung finden, dem man den Stand von 1990 entnehmen kann, also ist ein direkter Vergleich nicht möglich

Was unsere Politiker von Wahlen und ihrem Procedere halten, können wir derzeit live in Brüssel verfolgen! Wo man eine Kandidatin v.d.L. installiert die nie zur Wahl stand! Gesetze...Bestimmungen...Verordnungen..... pffffff .......drauf gepfiffen!

erselber
06.07.2019, 15:32
Was unsere Politiker von Wahlen und ihrem Procedere halten, können wir derzeit live in Brüssel verfolgen! Wo man eine Kandidatin v.d.L. installiert die nie zur Wahl stand! Gesetze...Bestimmungen...Verordnungen..... pffffff .......drauf gepfiffen!

Nicht nur aber auch in Brüssel.

Bremen wäre hier auch ein weiteres schändliches Beispiel. Die Verlierer stellen nach wie vor die Regierung, das Bauernopfer war der ehemalige Oberbürgermeister. Gut Opfer vielleicht nicht, er hat ja finanziell ausgesorgt, ein paar Posten und Pöstchen, dass er sich in seinem Austrag nicht so überflüssig/nutzlos, nicht ausgelastet vorkommt wird es schon noch irgendwo geben.

Bolle
06.07.2019, 15:34
Nicht nur aber auch in Brüssel.

Bremen wäre hier auch ein weiteres schändliches Beispiel. Die Verlierer stellen nach wie vor die Regierung, das Bauernopfer war der ehemalige Oberbürgermeister. Gut Opfer vielleicht nicht, er hat ja finanziell ausgesorgt, ein paar Posten und Pöstchen, dass er sich in seinem Austrag nicht so überflüssig/nutzlos, nicht ausgelastet vorkommt wird es schon noch irgendwo geben.

Von wegen Wählerwille.......:haha:

Brüssel, Bremen, Berlin...das ließe sich endlos fortsetzen!

erselber
06.07.2019, 15:36
Von wegen Wählerwille.......:haha:

So ist es, ob

man wählen geht oder nicht,

wem man seine Stimme gibt

ist egal, es bleibt doch allles beim Alten, nicht bewährtem aber eingefahrenem.

Nicht umsonst heißt es: "Geben Sie Ihre Stimme ab." Wenn die mal weg ist, ist sie weg und man kann nicht mehr reden.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 15:40
Darum geht es doch gar nicht, altkluger Dummschwätzer.

Stanley Beamish, wenn man von Manipulation spricht, sollte man sich auch sicher sein, dass es faktisch Manipulation ist und nicht Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten. Sonst kann Protest nach hinten losgehen..

antiseptisch
06.07.2019, 15:45
Unerfahrenheit? Naja. Wenn eine Partei unerfahren ist und konkrete Aussichten darauf hat, bei einer Landtagswahl stärkste Kraft zu werden, dann sollte man gerade vor dem Hintergrund dieser Unerfahrenheit dafür Sorge tragen, dass die eigene Liste formfehlerfrei eingereicht wird. Ist ja kein Hexenwerk. Wer das nicht auf die Kette kriegt, muss sich den Vorwurf der Blödheit schon gefallen lassen.
Man kann nachträglich alle möglichen Formfehler erfinden, die es vorher gar nicht gab. Der Wählerwille wiegt hier allerdings viel schwerer. Was ist daran so schwer, eine Kandidatenliste zu akzeptieren? Das Merkel ist ein viel gravierenderer Formfehler. Und die "Große" Koalition, die längst zusammengeschrumpft ist.

Ein Neuer
06.07.2019, 15:51
Ich habe es so mitbekommen das besagte Liste auf 2 verschiedenen Parteitagen erstellt wurden und diese Parteitage nicht entsprechend Miteinander in Bezug gesetzt wurden,sprich,explizit als ein einziger Parteitag angesehen werden.Jetzt scheint aber die Rechtslage im betreffenden Bundesland dieses nicht zwingend zu verlangen
so das die AfD sich doch Korrekt verhalten hätte.

Dieser "Formfehler" ist aber auch schon anderen Parteien unterlaufen,natürlich folgenlos.

Deutschmann
06.07.2019, 15:52
Ich habe es so mitbekommen das besagte Liste auf 2 verschiedenen Parteitagen erstellt wurden und diese Parteitage nicht entsprechend Miteinander in Bezug gesetzt wurden,sprich,explizit als ein einziger Parteitag angesehen werden.Jetzt scheint aber die Rechtslage im betreffenden Bundesland dieses nicht zwingend zu verlangen
so das die AfD sich doch Korrekt verhalten hätte.

Dieser "Formfehler" ist aber auch schon anderen Parteien unterlaufen,natürlich folgenlos.

Völlig wurscht in unserer Musterdemokratie. Da wird der AfD selbst ein ausgespucktes Kaugummi zum Verhängnis wenn es sein muss.

SprecherZwo
06.07.2019, 15:58
Laut Twitter soll an diesem Wochenende eine Stellungnahme folgen. Im Übrigen ruft die CDU bereits dazu auf die Grünen zu wählen, um zu verhindern, dass die AFD direkte Mandate erhält.

https://twitter.com/reinboth/status/1147143960802025482

Und da träumen in der AfD immer noch welche von einer Koalition mit der CDU.

antiseptisch
06.07.2019, 15:59
Wie recht Du doch hast. Der selbe Gedanke kam mir gestern auch wieder als ich die vielen Kommentare von AFD-nahen Wählern las, die von einer Dummheit der AFD sprachen, noch nicht mal nicht eine Anmeldung zur Wahl hinzubekommen.

Die nehmen das einfach alles 1:1 als Wahrheit hin, was dieser Wahlausschuss verlautbart.

Genau wie bei der Mathe-Arbeit meines Sohnes vor kurzem. Die ganze Rechnung in einer Klassenarbeit war fehlerfrei. Nur irgendwann fehlte mitten in einem Zwischenschritt die Recheneinheit. Und schon war es keine 1 mehr, sondern eine 2+. Auch wenn vorher und nachher die Einheit da stand. Das ist schon keine Borniertheit mehr, sondern Boshaftigkeit.

MANFREDM
06.07.2019, 16:31
Ich habe es so mitbekommen das besagte Liste auf 2 verschiedenen Parteitagen erstellt wurden und diese Parteitage nicht entsprechend Miteinander in Bezug gesetzt wurden,sprich,explizit als ein einziger Parteitag angesehen werden.Jetzt scheint aber die Rechtslage im betreffenden Bundesland dieses nicht zwingend zu verlangen
so das die AfD sich doch Korrekt verhalten hätte.

Dieser "Formfehler" ist aber auch schon anderen Parteien unterlaufen,natürlich folgenlos.

Die AfD hätte durch das Beispiel Bremen gewarnt sein müssen. Dort ist die Liste in diesem Jahr nur knapp durchgegangen.

antiseptisch
06.07.2019, 17:50
Die AfD hätte durch das Beispiel Bremen gewarnt sein müssen. Dort ist die Liste in diesem Jahr nur knapp durchgegangen.
Das ist genau so eine Aussage wie: "Die Hexe hätte gewarnt sein müssen. Eine andere wäre fast verbrannt worden". Qualitativ sagt das nichts anderes als pure Willkür aus. Wäre es nicht die Liste gewesen, hätten sie was anderes gefunden.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 17:53
Nur mal als kleinen Denkanstoss:

Aus einem Artikel:


Der Parteienrechtler Martin Morlok sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Das Wahlrecht ist formal zu handhaben, um Manipulationen auszuschließen." Die Basis der Demokratie müsse hier strikt beachtet werden. Er erinnerte an die Annullierung der Hamburger Landtagswahl 1993 durch das Verfassungsgericht des Bundeslandes - damals ging es um Verstöße der CDU bei ihrer Kandidatenaufstellung.


https://www.merkur.de/politik/sachsens-afd-liste-teils-ungueltig-nur-18-kandidaten-zr-12769113.html

Es macht das für AfD-Verhältnisse ruhige Verhalten verständlich.

MANFREDM
06.07.2019, 18:09
Das ist genau so eine Aussage wie: "Die Hexe hätte gewarnt sein müssen. Eine andere wäre fast verbrannt worden". Qualitativ sagt das nichts anderes als pure Willkür aus. Wäre es nicht die Liste gewesen, hätten sie was anderes gefunden.

Nein, das sagt es nicht. Es geht auch korrekt. In der AfD wird zuwenig Wert auf rechtlich korrektes Verhalten gelegt. Die Dummheiten bzgl. Parteispenden bei Weigel und Reil sind ähnlich gelagert. Die Vorschriften des Parteiengesetzes sind eindeutig. Im übrigen ist die AfD seit 4 Jahren im sächsischen Landtag. Die hätten das besser wissen müssen.

sunbeam
06.07.2019, 18:11
Nein, das sagt es nicht. Es geht auch korrekt. In der AfD wird zuwenig Wert auf rechtlich korrektes Verhalten gelegt. Die Dummheiten bzgl. Parteispenden bei Weigel und Reil sind ähnlich gelagert. Die Vorschriften des Parteiengesetzes sind eindeutig. Im übrigen ist die AfD seit 4 Jahren im sächsischen Landtag. Die hätten das besser wissen müssen.

:gp:

Stanley_Beamish
06.07.2019, 18:11
Stanley Beamish, wenn man von Manipulation spricht, sollte man sich auch sicher sein, dass es faktisch Manipulation ist und nicht Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten. Sonst kann Protest nach hinten losgehen..

Ich weiß, wie ich heiße. Spar dir deinen Oberlehrerton, Nervensäge!

Kreuzbube
06.07.2019, 18:25
Also, man wusste schon am 15. September 2003 (letzte Änderung des sächsischen Wahlgesetzes von den heutigen Umständen?

Die Sächsische Landeswahlordnung ist im Januar diese Jahres geändert. Da das SächsGVBl nicht online verfügbar ist, kann man über diese Änderungen keine Aussage treffen.

Ich räume ein, dass ich im vorliegenden Fall keine Details kenne. Geht`s um die Landesliste oder die Direktmandate? Vermutlich um die Direktmandate. Das Thema bzw. die Materie ist mir trotzdem gewissermaßen vertraut, weil ich selbst schon bei Landtagswahlen kandidierte. Vor Zeiten natürlich...:)

Ansuz
06.07.2019, 18:26
Nein, das sagt es nicht. Es geht auch korrekt. In der AfD wird zuwenig Wert auf rechtlich korrektes Verhalten gelegt. Die Dummheiten bzgl. Parteispenden bei Weigel und Reil sind ähnlich gelagert. Die Vorschriften des Parteiengesetzes sind eindeutig. Im übrigen ist die AfD seit 4 Jahren im sächsischen Landtag. Die hätten das besser wissen müssen.
Sachlich korrekt, da bleibt die Frage nach dem warum? Das sind schließlich keine Novizen im Politzirkus. Insofern kann ich gewisse, hierzustrang geäußerte Vermutungen sehr gut nachvollziehen.
Wobei das ein reines Gedankenspiel ist, ohne Wertung.

sunbeam
06.07.2019, 18:29
Man kann nicht jede denkbare Rechtsbeugung voraussehen! Wie es aussieht, könnte sogar ein Fliegenschiss auf der Einladung für eine Ungültigkeit der Anmeldung sorgen. Und du würdest es kritiklos hinnehmen. Deswegen sage ich ja: Der Blödmichel ist mit seiner Obrigkeitshörigkeit selber Teil des Problems.

Quatsch.

Kreuzbube
06.07.2019, 18:43
Nein, das sagt es nicht. Es geht auch korrekt. In der AfD wird zuwenig Wert auf rechtlich korrektes Verhalten gelegt. Die Dummheiten bzgl. Parteispenden bei Weigel und Reil sind ähnlich gelagert. Die Vorschriften des Parteiengesetzes sind eindeutig. Im übrigen ist die AfD seit 4 Jahren im sächsischen Landtag. Die hätten das besser wissen müssen.

Oder es waren Kräfte am Werk, die ganz Anderen dienen. Beim Papierkram der Aufstellungsparteitage gibt`s etliche Möglichkeiten zur Sabotage. Ganz abgesehen vom Intrigenspiel enttäuschter Durchgefallener. Dabei sind die Sachsen noch im Vorteil, keine Unterschriften sammeln zu müssen. Die können sich nur selber schlagen. Erste Erfolge gibt`s wohl schon...:)

Shahirrim
06.07.2019, 18:54
Man kann nicht jede denkbare Rechtsbeugung voraussehen! Wie es aussieht, könnte sogar ein Fliegenschiss auf der Einladung für eine Ungültigkeit der Anmeldung sorgen. Und du würdest es kritiklos hinnehmen. Deswegen sage ich ja: Der Blödmichel ist mit seiner Obrigkeitshörigkeit selber Teil des Problems.

Ja, die machen, wenn du über eine rote Ampel gehst, aus dir einen so schlechten Menschen, dass man denkt, du seist Lagerkommandant von Auschwitz gewesen.

Gehirnnutzer
06.07.2019, 19:32
Ich räume ein, dass ich im vorliegenden Fall keine Details kenne. Geht`s um die Landesliste oder die Direktmandate? Vermutlich um die Direktmandate. Das Thema bzw. die Materie ist mir trotzdem gewissermaßen vertraut, weil ich selbst schon bei Landtagswahlen kandidierte. Vor Zeiten natürlich...:)

Kreuzbube, es geht um die Landesliste, nur 18 der 61 Plätze wurden vom Wahlausschuss anerkannt, wegen formalen Fehler.

Kreuzbube
06.07.2019, 19:45
Kreuzbube, es geht um die Landesliste, nur 18 der 61 Plätze wurden vom Wahlausschuss anerkannt, wegen formalen Fehler.

Das riecht geradezu nach Absicht. Die werden wohl mehr Stimmen kriegen, als sie Leute schicken können...:)

ichhalt
06.07.2019, 19:59
Ja, knapp an unter 30 wären es gewesen laut aktuellen Umfragen.
Jetzt schwächt man sich mit etwa 18 Mandaten erheblich selber.

pixelschubser
06.07.2019, 20:10
Für Brandenburg müssen die sich auch noch was einfallen lassen. :D

https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_bb19.pl

Beim Hype um die Grünen scheint Brandenburg nicht wirklich mitzuspielen. Und die AfD ist sehr markant vertreten.

Kreuzbube
06.07.2019, 20:21
Hab mal kurz durchgerechnet. Alles, was sie über 20% bekommen, können sie nicht mehr mit der Landesliste abdecken. Eher sogar noch drunter...also 17, 18%.

Veruschka
06.07.2019, 20:45
Landeswahlausschuss: AfD darf nur 18 von 61 Kanditaten aufstellen.

https://www.heise.de/tp/news/AfD-Sachsen-stolpert-ueber-Wahlrecht-4464199.html



Wenn ich das richtig sehe, dann verfallen die überzähligen Stimmen, wenn die AfD nicht die entsprechenden Direktmandate holt. Letzteres erscheint unwahrscheinlich, weil sie einer Allparteienkoalition/Einheitspartei gegenübersteht.

Ist das noch Demokratie?

Also ich frage mich ja eher, ob die AfD Sachsen zu doof ist das Landeswahlgesetz zu lesen?

Politikqualle
06.07.2019, 20:48
Also ich frage mich ja eher, ob die AfD Sachsen zu doof ist das Landeswahlgesetz zu lesen? .. da gebe ich dir aber Recht ..

antiseptisch
06.07.2019, 22:23
Also ich frage mich ja eher, ob die AfD Sachsen zu doof ist das Landeswahlgesetz zu lesen?
Nicht alles, was beanstandet wird, steht in einem Gesetz. Darum geht es ja gerade.

Nordland
06.07.2019, 22:24
Wäre schon lustig, wenn die AfD jetzt nicht an die Regierung kommt.

Veruschka
06.07.2019, 22:36
Nicht alles, was beanstandet wird, steht in einem Gesetz. Darum geht es ja gerade.
Tja, drum muss man halt auch die Kommentare dazu lesen.
Und wenn die AfD Sachsen da Probleme hat, dann soll sie doch mal bei ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nachfragen.
Dort hat die jeweilige AfD es ja gebacken bekommen.

Shahirrim
06.07.2019, 22:40
Wäre schon lustig, wenn die AfD jetzt nicht an die Regierung kommt.

Ich weiß nicht. Ich hätte es lustiger gefunden, wenn die CDU mit der Linkspartei zu einem Bündnis gezwungen wird. Die AfD ist dann ebenfalls von der Regierung ausgeschlossen, was du ja willst. Also, in meinem Fall ist auch deins drin.

pixelschubser
06.07.2019, 22:42
Tja, drum muss man halt auch die Kommentare dazu lesen.
Und wenn die AfD Sachsen da Probleme hat, dann soll sie doch mal bei ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nachfragen.
Dort hat die jeweilige AfD es ja gebacken bekommen.

Nun, in Sachsen war die AfD nun aber (laut Umfragen) stärkste Kraft. Ein Schelm und so....

In Brandenburg haben die Roten und die SED noch Chancen. Nicht mehr viele, aber auch dort wird man noch "regelnd" eingreifen. Warte es einfach ab, der Wahlkampf hat erst begonnen.

Zwei bis drei Naziübergriffe in den Medien, eventuell ein seltsamer Todesfall, brennendes Asylbewerberheim....da geht noch was.

Nordland
06.07.2019, 22:45
Ich weiß nicht. Ich hätte es lustiger gefunden, wenn die CDU mit der Linkspartei zu einem Bündnis gezwungen wird. Die AfD ist dann ebenfalls von der Regierung ausgeschlossen, was du ja willst. Also, in meinem Fall ist auch deins drin.

Die CDU ist doch mittlerweile sowieso schon linker geworden. Die könnten in einigen Bundesländern eher mit den Linken regieren, als mit der AfD. Naja, es wäre schon interessant zu sehen, wie die AfD regiert. Entweder sie machen wirklich was gutes oder sie entlarven sich als weitere Altpartei.

Shahirrim
06.07.2019, 22:50
Die CDU ist doch mittlerweile sowieso schon linker geworden. Die könnten in einigen Bundesländern eher mit den Linken regieren, als mit der AfD. Naja, es wäre schon interessant zu sehen, wie die AfD regiert. Entweder sie machen wirklich was gutes oder sie entlarven sich als weitere Altpartei.

Ja, aber es ist was Anderes, wenn sie es auch machen. Daniel Günther will ja unbedingt mit der Linkspartei regieren. Wenn die das aber machen, zerreißt es die Partei. Vorher nicht so ganz. Die AfD scheint nebenbei immer besser ungehorsam zu werden, auch im Westen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-fuehrung-in-nordrhein-westfalen-tritt-bis-auf-drei-mitglieder-zurueck-a-1276142.html

Doris von Sayn-Wittgenstein hat man erst wieder gewählt und jetzt das. Na also, das sind gute Zeichen, dass der Kahlschlag der AM nicht mehr hingenommen wird. Die Beschimpfung und Hetze der Lügenmedien dürfte zur Radikalisierung beigetragen haben.

Nordland
06.07.2019, 22:52
Ja, aber es ist was Anderes, wenn sie es auch machen. Daniel Günther will ja unbedingt mit der Linkspartei regieren. Wenn die das aber machen, zerreißt es die Partei. Vorher nicht so ganz. Die AfD scheint nebenbei immer besser ungehorsam zu werden, auch im Westen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-fuehrung-in-nordrhein-westfalen-tritt-bis-auf-drei-mitglieder-zurueck-a-1276142.html

Doris von Sayn-Wittgenstein hat man erst wieder gewählt und jetzt das. Na also, das sind gute Zeichen, dass der Kahlschlag der AM nicht mehr hingenommen wird. Die Beschimpfung und Hetze der Lügenmedien dürfte zur Radikalisierung beigetragen haben.
Eine Radikalisierung innerhalb der AfD würde ich begrüßen. Vor allem hier im Westen hat man kein gutes Gefühl wenn man AfD wählt. Siehe Markus Pretzell

Franko
06.07.2019, 22:59
Es geht nicht nur darum den Rechtsstreit zu gewinnen. Die AfD muss das Thema nutzen, um das System blosszustellen.

Das System sagt dazu dann aber nur "Die AfD spielt mal wieder die Opferrolle".

joschka
06.07.2019, 23:04
Nun, in Sachsen war die AfD nun aber (laut Umfragen) stärkste Kraft. Ein Schelm und so....

In Brandenburg haben die Roten und die SED noch Chancen. Nicht mehr viele, aber auch dort wird man noch "regelnd" eingreifen. Warte es einfach ab, der Wahlkampf hat erst begonnen.

Zwei bis drei Naziübergriffe in den Medien, eventuell ein seltsamer Todesfall, brennendes Asylbewerberheim....da geht noch was.



Da geht immer Was!
Maul- und Klauenseuche - Merkel leidet unter Schnappatmung - AKK ist pleite - Seenotretter de luxe - neue Steuern -

antiseptisch
07.07.2019, 00:12
Tja, drum muss man halt auch die Kommentare dazu lesen.
Und wenn die AfD Sachsen da Probleme hat, dann soll sie doch mal bei ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nachfragen.
Dort hat die jeweilige AfD es ja gebacken bekommen.
Das ist zu einfach gedacht. Wenn man kein Haar in der Suppe findet, spuckt man einfach rein. Das heißt also nicht, dass diejenigen, die angeblich eine saubere Suppe hatten, schlauer waren. Auch du begehst den Fehler, anzunehmen, dass es in einem falschen Spiel richtige Regeln gäbe. Man kann eine Diktatur nicht mit demokratischen Mitteln beseitigen. Mit Glück funktioniert es wie bei der DDR mit einem drohenden Versorgungszusammenbruch.

Veruschka
07.07.2019, 06:34
Das ist zu einfach gedacht. Wenn man kein Haar in der Suppe findet, spuckt man einfach rein. Das heißt also nicht, dass diejenigen, die angeblich eine saubere Suppe hatten, schlauer waren. Auch du begehst den Fehler, anzunehmen, dass es in einem falschen Spiel richtige Regeln gäbe. Man kann eine Diktatur nicht mit demokratischen Mitteln beseitigen. Mit Glück funktioniert es wie bei der DDR mit einem drohenden Versorgungszusammenbruch.
Ach, hör doch auf.
Das ist immer das gleiche bei der AfD. Da wird was verbockt und Schuld haben immer die anderen....mimimi

schlaufix
07.07.2019, 07:51
Ach, hör doch auf.
Das ist immer das gleiche bei der AfD. Da wird was verbockt und Schuld haben immer die anderen....mimimi

Zustimmung! Es ist schon peinlich wenn eine Partei die jeweiligen Wahlgesetze nicht kennt. Dazu kommen die ewigen Streitereien innerhalb der AfD. Der rechte Flügel der AfD schadet ihr mehr als er ihr hilft. Schade, aus einer echten Alternative ist ein eine zerstrittene Partei geworden, die auf der Stelle tritt und Bundesweit Sympathien verliert.

antiseptisch
07.07.2019, 09:22
Ach, hör doch auf.
Das ist immer das gleiche bei der AfD. Da wird was verbockt und Schuld haben immer die anderen....mimimi
Ach hör doch auf. Wenn die Kandidaten an einem Tag bestimmt worden, wäre es die falsche Schriftart in der Liste gewesen. Du sollst nicht immer alles hinnehmen, was dir vorgesetzt wird. Der Wählerwille ist viel wichtiger.

SprecherZwo
07.07.2019, 09:34
Nur mal als kleinen Denkanstoss:

Aus einem Artikel:



https://www.merkur.de/politik/sachsens-afd-liste-teils-ungueltig-nur-18-kandidaten-zr-12769113.html

Es macht das für AfD-Verhältnisse ruhige Verhalten verständlich.

Und, wurden der CDU die Sitze weggenommen? Nein, die Wahl wurde natürlich annuliert. Das ist etwas völlig anderes.

SprecherZwo
07.07.2019, 09:37
Ach hör doch auf. Wenn die Kandidaten an einem Tag bestimmt worden, wäre es die falsche Schriftart in der Liste gewesen. Du sollst nicht immer alles hinnehmen, was dir vorgesetzt wird. Der Wählerwille ist viel wichtiger.

Sie ist Beamtin, was willste da erwarten?

Kreuzbube
07.07.2019, 09:44
Die riskieren tatsächlich `ne Wahlanfechtung. Na ja, warum nicht...ist wenigstens wieder was los!:)

Kreuzbube
07.07.2019, 09:52
Ach hör doch auf. Wenn die Kandidaten an einem Tag bestimmt worden, wäre es die falsche Schriftart in der Liste gewesen. Du sollst nicht immer alles hinnehmen, was dir vorgesetzt wird. Der Wählerwille ist viel wichtiger.


Sie ziehen sich an "zwei" Aufstellungs-Parteitagen hoch. Kann mich noch entsinnen, dass die einige Europa-Kandidaten nach-nominierten, weil beim Bundesarteitag im März oder April schlicht die Zeit fehlte. Da hat`s offenbar Keinen gestört...:)

antiseptisch
07.07.2019, 09:57
Sie ziehen sich an "zwei" Aufstellungs-Parteitagen hoch. Kann mich noch entsinnen, dass die einige Europa-Kandidaten nach-nominierten, weil beim Bundesarteitag im März oder April schlicht die Zeit fehlte. Da hat`s offenbar Keinen gestört...:)
Ja eben. Die tun so, als würden bei anderen Parteien die gleichen Maßstäbe angesetzt werden. Selbst AfD-Wähler nehmen das Messen mit zweierlei Maß einfach so hin. Das ist es, was mich wirklich schockiert.

Kreuzbube
07.07.2019, 10:05
Ja eben. Die tun so, als würden bei anderen Parteien die gleichen Maßstäbe angesetzt werden. Selbst AfD-Wähler nehmen das Messen mit zweierlei Maß einfach so hin. Das ist es, was mich wirklich schockiert.

Die Umwälzungen werden irgendwann nicht durch Wahlen kommen. Dann, wenn schlichtweg nix mehr geht!:)

antiseptisch
07.07.2019, 10:07
Die Umwälzungen werden irgendwann nicht durch Wahlen kommen. Dann, wenn schlichtweg nix mehr geht!:)
Ja, aber ich will das noch erleben. Ich hoffe, das dauert keine 20 Jahre mehr.

Kreuzbube
07.07.2019, 10:09
Ja, aber ich will das noch erleben. Ich hoffe, das dauert keine 20 Jahre mehr.


Das hängt auch von der Gesamtsituation in Europa ab. Momentan ist das BRD-Regime ziemlich isoliert. Kein Wunder bei der Politik von Soros`Gnaden...:)

romeo1
07.07.2019, 10:33
Ja, aber ich will das noch erleben. Ich hoffe, das dauert keine 20 Jahre mehr.

In den nächsten Jahren muß sich etwas ändern. Sonst wird das Land wegen der irrsinnigen Einwanderung, der unbegrenzten Eurorettung, der selbstzerstörerischen Energiewende und der industriefeindlichen Politik sowie der immer mehr eingeschränkten Meinungsfreiheit gegen die Wand gefahren. Dabei habe ich noch nicht einmal die Folgewirkungen der rot-grünen Enteignungsphantasien gedacht.

sunbeam
07.07.2019, 10:35
In den nächsten Jahren muß sich etwas ändern. Sonst wird das Land wegen der irrsinnigen Einwanderung, der unbegrenzten Eurorettung, der selbstzerstörerischen Energiewende und der industriefeindlichen Politik sowie der immer mehr eingeschränkten Meinungsfreiheit gegen die Wand gefahren. Dabei habe ich noch nicht einmal die Folgewirkungen der rot-grünen Enteignungsphantasien gedacht.

Es wird sich nix ändern, der Widerstand ist gebrochen, medial ist das Volk bereits auf Linie gebracht. Die letzten Widerstandsnester werden in naher Zukunft auch ausgemerzt.

Dr Mittendrin
07.07.2019, 10:37
Ach, hör doch auf.
Das ist immer das gleiche bei der AfD. Da wird was verbockt und Schuld haben immer die anderen....mimimi

Die AFD regiert ? hat verbockt ?

Dr Mittendrin
07.07.2019, 10:39
Kreuzbube, es geht um die Landesliste, nur 18 der 61 Plätze wurden vom Wahlausschuss anerkannt, wegen formalen Fehler.

Der Wahlausschuss ist wie besetzt ? Man kennt euch doch du International-Systemling

romeo1
07.07.2019, 10:41
Es wird sich nix ändern, der Widerstand ist gebrochen, medial ist das Volk bereits auf Linie gebracht. Die letzten Widerstandsnester werden in naher Zukunft auch ausgemerzt.

Wir werden sehen. Nur wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und wenn es zur Abspaltung des Ostens kommen muß.

Ein Neuer
07.07.2019, 10:48
Es wird sich nix ändern, der Widerstand ist gebrochen, medial ist das Volk bereits auf Linie gebracht. Die letzten Widerstandsnester werden in naher Zukunft auch ausgemerzt.

Das Volk als Mehrheit?

Wann hat jemals die Mehrheit politische Umwälzungen bewirkt?
Die Mehrheit trägt lediglich Entscheidungen von wenigen.
Tatkraft weniger am passenden Ort zu rechter Zeit waren immer die prägenden Elemente.
Führung und Gefolgschaft.


Wir werden sehen. Nur wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und wenn es zur Abspaltung des Ostens kommen muß.

Mit einem abgehackten Arm lässt sich schlechter Kämpfen.
Das wäre gleich zu setzen mit einer Abspaltung von Teilen Deutschlands.Die Bezeichnung "Osten" mochte ich noch nie.

Dr Mittendrin
07.07.2019, 10:54
Den deutschfreundlichen Wählern traue ich das natürlich zu. Sorgen machen mir eher die Schwankenden, die zwar unzufrieden sind und vielleicht sogar die Propaganda durchschaut haben, sich dennoch nicht dazu überwinden können, dies auch mit ihrer Wählerstimme kund zu tun.

Das mag sich unverständlich lesen, zumal die Wahlen ja geheim sind, doch habe ich derlei schon desöfteren vernommen. Da hat die Propaganda wohl tiefere Wirkung als die Vernunft.

AfD, von den anderen deutschfreundlichen Kleinparteien gar nicht zu reden, ist ein absolutes No-Go für solche Leute. Da wird eher Grün gewählt!

Die scheixx GrünInnen haben m.E. die Gunst der Stunde genutzt und in Zeiten höchster allgemeiner Politikverdrossenheit anstatt die tatsächlich dringend zu lösenden Probleme zu thematisieren, die emotionale Schiene gefahren. So kann dieses Wahlvieh bequem in seiner Komfortzone verbleiben ohne sich anstrengen zu müssen.
Die heile, absurde Bambiwelt wird von den scheixx GrünInnen versprochen, die suggerieren dieserart gestrickten Wählern, sie kümmerten sich schon darum, so kann man sich bequem zurücklehnen und ist nach der Stimmabgabe jedweder Verantwortung enthoben.
Der Begriff "Infantilisierung" paßt da wie die Faust aufs Auge.

Das ist zum Haareraufen!



Ja, und "gefühlt" meine ich zudem, daß die Zeit der aalglatten Berufspolitschranzen vorbei ist, daß die Leute was echtes, geradliniges wollen. Nicht mehr diese nichtssagenden, ihr Fähnlein je nach der gerade vorherrschenden Windrichtung drehenden Politschranzen, die mit der Lebensrealität derer, die sie zu vetreten vorgeben, nicht mehr die geringsten Berührungspunkte haben.



Das sehe ich allerdings genauso und vermeine sogar, jüngst wieder einen Hauch des Zeitgeistes von 1813 zu vernehmen. :)

Nur weil die Konjunktur jetzt brummt werden die bittersten Zukunftsfehler kommen und Investoren en masse verschrecken.

sunbeam
07.07.2019, 10:59
Das Volk als Mehrheit?

Wann hat jemals die Mehrheit politische Umwälzungen bewirkt?
Die Mehrheit trägt lediglich Entscheidungen von wenigen.
Tatkraft weniger am passenden Ort zu rechter Zeit waren immer die prägenden Elemente.
Führung und Gefolgschaft.



Mit einem abgehackten Arm lässt sich schlechter Kämpfen.
Das wäre gleich zu setzen mit einer Abspaltung von Teilen Deutschlands.Die Bezeichnung "Osten" mochte ich noch nie.

Die Mehrheit der Deutschen ist voll auf CO2/Klima–Psychose, Pro–Einwanderung, etc. pp.!

Ein Neuer
07.07.2019, 11:05
Die Mehrheit der Deutschen ist voll auf CO2/Klima–Psychose, Pro–Einwanderung, etc. pp.!

Das hat denen auch nur eine Minderheit eingeflüstert.
Fazit:
Wir müssen besser Flüstern können.Üben und nochmals üben...das muss besser gehen.

romeo1
07.07.2019, 11:13
Habe bei jouwatch einen interessanten Artikel zu dem Vorgang in Sachsen gefunden:

„Formfehler“ gegen die Demokratie

Allen bekannten Umfragen zufolge liegt die AfD in Sachsen mit der CDU gleichauf, beide Parteien bei jeweils 26 Prozent. Solche Umfragen ermitteln den mutmaßlichen Wählerwillen zum Zeitpunkt der Umfrage und erlauben Rückschlüsse auf das zu erwartende Wahlverhalten am Wahltag. Die Prognosen aus den Umfragen dürften auch dem Landeswahlausschuß bekannt sein. Das führt unwiderlegbar zu der Feststellung, daß der Landeswahlausschuß einen Formfehler schwerer gewichtet, als den mutmaßlichen Wählerwillen. Direkter ausgedrückt: Der Landeswahlausschuß erklärt allen Sachsen, daß ihr politischer Wille hinter der bürokratisch korrekten Einreichung einer Kandidatenliste zurückzustehen hat. Das ist die Selbstermächtigung der Bürokratie dem Souverän gegenüber. Der allerdings dient nicht der Bürokratie, sondern die Bürokratie hätte ihm zu dienen. Es steht der Verdacht im Raum, die Landeswahlleiterin könnte die AfD bewußt, keinesfalls jedoch unwillkommen, im Unklaren hinsichtlich der Konsequenzen gelassen haben, die eine formfehlerhaft eingereichte Kandidatenliste tatsächlich nach sich ziehen könnte. Bei der Europwahl soll die AfD übrigens anstandslos mit „zwei Listen“ akzeptiert worden sein.

Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/07/06/afd-sachsen-das/

Dr Mittendrin
07.07.2019, 11:18
Tja, drum muss man halt auch die Kommentare dazu lesen.
Und wenn die AfD Sachsen da Probleme hat, dann soll sie doch mal bei ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nachfragen.
Dort hat die jeweilige AfD es ja gebacken bekommen.

Wenn eine AFD 6 % bekommt, fährt man diese Geschütze nicht, nur wenn sie stärkste Fraktion werden will.

tommy3333
07.07.2019, 11:20
Was der AfD aus "formalen" Gründen verwehrt wird, wird den anderen Parteien seit Jahren gestattet, und das nicht nur in Sachsen. Die AfD hat schon mal den Rechtsweg angekündigt. Es kann dann u.U. sogar passieren, dass die gesamte Wahl angefochten werden kann.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-entscheidung-des-landeswahlausschusses-gegen-die-afd-hat-haken-und-oesen/

Gehirnnutzer
07.07.2019, 11:26
Was der AfD aus "formalen" Gründen verwehrt wird, wird den anderen Parteien seit Jahren gestattet, und das nicht nur in Sachsen. Die AfD hat schon mal den Rechtsweg angekündigt. Es kann dann u.U. sogar passieren, dass die gesamte Wahl angefochten werden kann.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-entscheidung-des-landeswahlausschusses-gegen-die-afd-hat-haken-und-oesen/

tommy3333 schon mitgekriegt, dass es zwischen des verschiedenen Landeswahlgesetzen und Landeswahlordnungen Unterschiede gibt.

sunbeam
07.07.2019, 11:27
Was der AfD aus "formalen" Gründen verwehrt wird, wird den anderen Parteien seit Jahren gestattet, und das nicht nur in Sachsen. Die AfD hat schon mal den Rechtsweg angekündigt. Es kann dann u.U. sogar passieren, dass die gesamte Wahl angefochten werden kann.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/die-entscheidung-des-landeswahlausschusses-gegen-die-afd-hat-haken-und-oesen/

Die wehrhafte Demokratie verschießt ihr letztes Pulver. Hoffe die AfD gewinnt alle Direktmandate in Sachsen!

sunbeam
07.07.2019, 11:30
Das hat denen auch nur eine Minderheit eingeflüstert.
Fazit:
Wir müssen besser Flüstern können.Üben und nochmals üben...das muss besser gehen.

Jaja, von mir aus. Mich nervt es das noch immer angenommen wird, dieses Idiotenvolk hier wolle bzw. könne aufgeweckt werden!

kotzfisch
07.07.2019, 11:36
Sie ziehen sich an "zwei" Aufstellungs-Parteitagen hoch. Kann mich noch entsinnen, dass die einige Europa-Kandidaten nach-nominierten, weil beim Bundesarteitag im März oder April schlicht die Zeit fehlte. Da hat`s offenbar Keinen gestört...:)

In Europa störts auch keinen, wenn der gewählte Spitzenkandidat durch eine korrupte, erfolglose Skandalministerin ersetzt wird.
Also ist letztlich das Sachsending lediglich dazu da einen unliebsamen Konkurrenten politisch zu schwächen.

schlaufix
07.07.2019, 11:38
Es wird sich nix ändern, der Widerstand ist gebrochen, medial ist das Volk bereits auf Linie gebracht. Die letzten Widerstandsnester werden in naher Zukunft auch ausgemerzt.

Wer genau hinschaut muss auch feststellen, dass es nie einen wirklichen Widerstand gegeben hat. Die etalblierten Parteien haben in einem schleichenden Prozess das Volk auf Linie gebracht. Die jüngere und ganz junge Generation ist zudem auch anfälliger auf Hirnwaschungen jeder Art.

Deutschmann
07.07.2019, 12:04
Die wehrhafte Demokratie verschießt ihr letztes Pulver. Hoffe die AfD gewinnt alle Direktmandate in Sachsen!

Wird wohl nicht funktionieren wenn die der AfD 2/3 aller Kandidaten weggenommen haben.

Deutschmann
07.07.2019, 12:05
Wer genau hinschaut muss auch feststellen, dass es nie einen wirklichen Widerstand gegeben hat. Die etalblierten Parteien haben in einem schleichenden Prozess das Volk auf Linie gebracht. Die jüngere und ganz junge Generation ist zudem auch anfälliger auf Hirnwaschungen jeder Art.

Stimmt. Die glauben einem Unbekannten den sie "followen" mehr als ihren eigenen Eltern.

Kreuzbube
07.07.2019, 12:07
In Europa störts auch keinen, wenn der gewählte Spitzenkandidat durch eine korrupte, erfolglose Skandalministerin ersetzt wird.
Also ist letztlich das Sachsending lediglich dazu da einen unliebsamen Konkurrenten politisch zu schwächen.

Eine Provinz-bzw. Länderposse. Der Landtag müsste in dem Fall nämlich um die Abgeordneten-Zahl verkleinert werden, wie die AfD mehr Prozente als Leute hat. Dann stimmt das Verhältnis wieder...:)

sunbeam
07.07.2019, 12:08
Wird wohl nicht funktionieren wenn die der AfD 2/3 aller Kandidaten weggenommen haben.

Die Listenplätze, ja. Aber nicht die Direktkandidaten. Oder täusche ich mich jetzt?

kotzfisch
07.07.2019, 12:12
Eine Provinz-bzw. Länderposse. Der Landtag müsste in dem Fall nämlich um die Abgeordneten-Zahl verkleinert werden, wie die AfD mehr Prozente als Leute hat. Dann stimmt das Verhältnis wieder...:)

Ah- der Erste, der hier im Strang nicht im Tiefschlaf ist.

tommy3333
07.07.2019, 12:17
tommy3333 schon mitgekriegt, dass es zwischen des verschiedenen Landeswahlgesetzen und Landeswahlordnungen Unterschiede gibt.
Schon mitbekommen, dass in Sachsen mehr als eine Partei antritt? Das Prozedere, mit dem die Streichung der Listenkandidaten begründet wurde, ist in allen "größeren" Parteien Normalzustand. In allen Landes- und Bundesverbänden. Was könnte wohl der Personalwechsel an der Spitze des Landeswahlleiters in Sachsen damit zu tun gehabt haben? Und wann wird denn aus dem gleichen Grund der "zweite Teil" der Listenkandidaten bei den anderen Parteien gestrichen?

Kreuzbube
07.07.2019, 12:18
Ah- der Erste, der hier im Strang nicht im Tiefschlaf ist.


Logisch. Die Schikane bringt also nix...oder nicht viel. Ein paar AfDler(so Platz 19 bis ca. 30)werden die Trulla verfluchen, weil sie ihnen die Chance auf ein sorgloses Leben nahm...:))

tommy3333
07.07.2019, 12:21
Die wehrhafte Demokratie verschießt ihr letztes Pulver. Hoffe die AfD gewinnt alle Direktmandate in Sachsen!
Wobei die Bezeichnung "Demokratie" für dieses Gebilde in Deutschland jeder Beschreibung spottet.

sunbeam
07.07.2019, 12:25
Wobei die Bezeichnung "Demokratie" für dieses Gebilde in Deutschland jeder Beschreibung spottet.

Du hast natürlich recht. Dann ersetze Demokratie durch Ochlokratie. Dann stimmt’s wieder.

Deutschmann
07.07.2019, 12:25
Die Listenplätze, ja. Aber nicht die Direktkandidaten. Oder täusche ich mich jetzt?

Oha. Jetzt bin ich völlig irritiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege, aber ich meine es geht darum dass die nun nicht mehr in allen Wahlkreisen einen Kandidaten haben. Oder irre ich mich? Hab das ganze nicht so verfolgt.

tommy3333
07.07.2019, 12:27
Du hast natürlich recht. Dann ersetze Demokratie durch Ochlokratie. Dann stimmt’s wieder.
Oder Mehrheitsdiktatur.

sunbeam
07.07.2019, 12:28
Oha. Jetzt bin ich völlig irritiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege, aber ich meine es geht darum dass die nun nicht mehr in allen Wahlkreisen einen Kandidaten haben. Oder irre ich mich? Hab das ganze nicht so verfolgt.

Kann auch sein das ich falsch liege, aber es ging doch um die Listenkandidaten, sprich 1–18 war ok, 19–60 wurde nicht zugelassen (Liste), aber wenn jemand auch für das Direktmandat kandidiert, ist er doch dennoch zugelassen, oder nicht?

sunbeam
07.07.2019, 12:28
Oder Mehrheitsdiktatur.

Diktatur der Asozialen = Ochlokratie.

tommy3333
07.07.2019, 12:30
Diktatur der Asozialen = Ochlokratie.
Die auch die Mehrheit stellt.

kotzfisch
07.07.2019, 12:31
Du hast natürlich recht. Dann ersetze Demokratie durch Ochlokratie. Dann stimmt’s wieder.

Herrschaft des Packs?
Wobei Pack durch Beamte, Funktionäre uns Apparatschicks definiert ist.
Dissoziale halt.

Deutschmann
07.07.2019, 12:31
Kann auch sein das ich falsch liege, aber es ging doch um die Listenkandidaten, sprich 1–18 war ok, 19–60 wurde nicht zugelassen (Liste), aber wenn jemand auch für das Direktmandat kandidiert, ist er doch dennoch zugelassen, oder nicht?

Nein. Ich denke du hast recht. Hab das mit dem Listenplatz mal überflogen.
Dann sieht es nämlich so aus, dass die hoffentlich viele Direktmandate holen. Weiß nur nicht wie das in Sachsen mit den Überhangmandate und so aussieht.

Gehirnnutzer
07.07.2019, 12:48
Schon mitbekommen, dass in Sachsen mehr als eine Partei antritt? Das Prozedere, mit dem die Streichung der Listenkandidaten begründet wurde, ist in allen "größeren" Parteien Normalzustand. In allen Landes- und Bundesverbänden. Was könnte wohl der Personalwechsel an der Spitze des Landeswahlleiters in Sachsen damit zu tun gehabt haben? Und wann wird denn aus dem gleichen Grund der "zweite Teil" der Listenkandidaten bei den anderen Parteien gestrichen?

Hier irrst du, die AfD hat zwei verschiedene Listen eingereicht, die erste Liste nach der dazu notwendigen Mitgliederversammlung und hat nach eine weiteren Versammlung ein zweite Liste eingereicht. Das ist eigentlich auch legitim, wenn die weitere Versammlung eine Fortsetzung der ersten ist und die gleichen verantwortlichen Personen die neue Liste wieder unterschreiben. Gemäß den Presseberichten sieht der Wahlausschuss die zweite Versammlung nicht als Fortsetzung und erkennt die zweite Liste nicht an, Rechtsgrunlage § 28 sächsisches Landeeswahlgesetz und § 35 sächsische Landeswahlordnung.

Wahrscheinlich war der Landesverband der AfD so dämlich, die Listen von verschiedenen Personen unterzeichnen zu lassen, womit die Vermutung der fehlenden Fortsetzung im Raum stand.

antiseptisch
07.07.2019, 13:01
Hier irrst du, die AfD hat zwei verschiedene Listen eingereicht, die erste Liste nach der dazu notwendigen Mitgliederversammlung und hat nach eine weiteren Versammlung ein zweite Liste eingereicht. Das ist eigentlich auch legitim, wenn die weitere Versammlung eine Fortsetzung der ersten ist und die gleichen verantwortlichen Personen die neue Liste wieder unterschreiben. Gemäß den Presseberichten sieht der Wahlausschuss die zweite Versammlung nicht als Fortsetzung und erkennt die zweite Liste nicht an, Rechtsgrunlage § 28 sächsisches Landeeswahlgesetz und § 35 sächsische Landeswahlordnung.

Wahrscheinlich war der Landesverband der AfD so dämlich, die Listen von verschiedenen Personen unterzeichnen zu lassen, womit die Vermutung der fehlenden Fortsetzung im Raum stand.
Es war aber nicht als neue Veranstaltung durchgeführt, sondern als Folgeversammlung. Auf die Inhalte kommt es an, nicht auf die bösartig fehlinterpretierte Verpackung. Der Wahlausschuss hat hier nichts zu beurteilen, wenn er damit überfordert ist und offensichtlich manipulativ eingreifen will. Schade, dass wegen solcher Dritte-Welt-Allüren dann auch noch geklagt werden muss, wo das Verfahren wieder politisch beeinflusst wird wegen fehlender Gewaltenteilung. Wie bereits gesagt: Wenn das in der Türkei oder in Venezuele passiert, spricht man zu Recht von Bananenrepublik und Willkür.

Auch eine Mehrparteiendiktatur wie wir sie haben, ist eine Diktatur, die keine echte Opposition zulässt. Wer hätte gedacht, dass unsere Demokratie nach so langer Zeit auf diese Weise zu Ende geht?

Gehirnnutzer
07.07.2019, 13:05
Es war aber nicht als neue Veranstaltung durchgeführt, sondern als Folgeversammlung. Auf die Inhalte kommt es an, nicht auf die bösartig fehlinterpretierte Verpackung. Der Wahlausschuss hat hier nichts zu beurteilen, wenn er damit überfordert ist und offensichtlich manipulativ eingreifen will. Schade, dass wegen solcher Dritte-Welt-Allüren dann auch noch geklagt werden muss, wo das Verfahren wieder politisch beeinflusst wird wegen fehlender Gewaltenteilung. Wie bereits gesagt: Wenn das in der Türkei oder in Venezuele passiert, spricht man zu Recht von Bananenrepublik und Willkür.

Auch eine Mehrparteiendiktatur wie wir sie haben, ist eine Diktatur, die keine echte Opposition zulässt. Wer hätte gedacht, dass unsere Demokratie nach so langer Zeit auf diese Weise zu Ende geht?

antiseptisch, wenn es so klar ist, wieso verhält sich die AfD relativ ruhig und fokusdiert sich auf die Direktmandate. Antiseptisch, es ist klar, dass hier etwas ausgenutzt wird, aber das Verhalten der AfD zeigt auf, dass sie selber auch Mist gebaut hat.

antiseptisch
07.07.2019, 13:15
antiseptisch, wenn es so klar ist, wieso verhält sich die AfD relativ ruhig und fokusdiert sich auf die Direktmandate. Antiseptisch, es ist klar, dass hier etwas ausgenutzt wird, aber das Verhalten der AfD zeigt auf, dass sie selber auch Mist gebaut hat.
Was ist daran Mist, zwei Listen einzureichen? Noch dazu, dass es nicht im Wahlgesetz steht, dass eine Veranstaltung nicht geteilt werden darf. Man kann nicht jede bösartige Unterstellung im Voraus erahnen. Aber man kann nachträglich vieles als Mist deuten. Wieso geht keiner darauf ein, dass der Wählerwille stärker zu gewichten ist? Das wäre ungefähr so, als würde man wegen dem Abgasskandal Autofahren komplett verbieten. Viel zielführender wäre es, den Formfehler vor der Wahl zu korrigieren und keinen neuen mehr zu erfinden. Zeit genug ist ja wohl dafür. Es käme auch kein Finanzbeamter auf die Idee, wegen eines Formfehlers in der Steuererklärung die Steuer zur Hälfte zu erlassen. Merkst du was?

antiseptisch
07.07.2019, 13:58
Wahrscheinlich war der Landesverband der AfD so dämlich, die Listen von verschiedenen Personen unterzeichnen zu lassen, womit die Vermutung der fehlenden Fortsetzung im Raum stand.
Die Obrigkeitshörigkeit steckt noch viel tiefer in den Köpfen drin, als ich vermutet hatte. Woher in Gottes Namen kommt dieser Reflex "Vermutung der fehlenden Fortsetzung = Listenplätze müssen gestrichen werden"? Und keiner denkt da noch drüber nach, dass es total unverhältnismäßig ist? Überall wird nachgebessert, wenn etwas nicht passt, nur in dem Fall soll sofort zerschlagen werden, was bösartig als falsch bezeichnet wird. So als müsste wie in der Schule eine Abschlussarbeit ausfallen und dürfte nicht mehr stattfinden, weil ein paar Schüler gefehlt haben oder durchgefallen sind.

Was ist das für eine bekiffte Geisteshaltung? Seit wann fallen Listenplätze wegen eines Formfehlers weg, nur weil der Wählerwille nicht passt? Geht's noch? Wenn das keine Auswüchse eines Terrorregimes sind, was dann?

SprecherZwo
07.07.2019, 14:00
Die Obrigkeitshörigkeit steckt noch viel tiefer in den Köpfen drin, als ich vermutet hatte. Woher in Gottes Namen kommt dieser Reflex "Vermutung der fehlenden Fortsetzung = Listenplätze müssen gestrichen werden"? Und keiner denkt da noch drüber nach, dass es total unverhältnismäßig ist? Überall wird nachgebessert, wenn etwas nicht passt, nur in dem Fall soll sofort zerschlagen werden, was bösartig als falsch bezeichnet wird. So als müsste wie in der Schule eine Abschlussarbeit ausfallen und dürfte nicht mehr stattfinden, weil ein paar Schüler gefehlt haben oder durchgefallen sind.

Was ist das für eine bekiffte Geisteshaltung? Seit wann fallen Listenplätze wegen eines Formfehlers weg, nur weil der Wählerwille nicht passt? Geht's noch? Wenn das keine Auswüchse eines Terrorregimes sind, was dann?

Wenn das gleiche in Russland passiert wäre, würden die Gutmenschen wieder "Diktator Putin unterdrückt die Opposition" krähen.

erselber
07.07.2019, 14:59
Was ist daran Mist, zwei Listen einzureichen? Noch dazu, dass es nicht im Wahlgesetz steht, dass eine Veranstaltung nicht geteilt werden darf. Man kann nicht jede bösartige Unterstellung im Voraus erahnen. Aber man kann nachträglich vieles als Mist deuten. Wieso geht keiner darauf ein, dass der Wählerwille stärker zu gewichten ist? Das wäre ungefähr so, als würde man wegen dem Abgasskandal Autofahren komplett verbieten. Viel zielführender wäre es, den Formfehler vor der Wahl zu korrigieren und keinen neuen mehr zu erfinden. Zeit genug ist ja wohl dafür. Es käme auch kein Finanzbeamter auf die Idee, wegen eines Formfehlers in der Steuererklärung die Steuer zur Hälfte zu erlassen. Merkst du was?

Ein paar Seiten vorher ist ein Foto der Mitglieder dieser „Wahlprüfungs-Kommission“ veröffentlicht.

Diese Bilder sprechen Bände!

Wenn es nicht diese sogenannte fehlerhafte Abstimmung über Aufstellung der Mandate von Platz 19 – 60 für die Listenplätze gewesen wäre was die monierten, dann halt etwas anderes. Anzweiflung der Beschlussfähigkeit der Aufstellungsversammlung.

Ich hatte einen Fall mit erlebt, da war ich noch Parteimitglieder damals allerdings unter Bernd Lucke, dass Mitglieder aufgrund des fortgeschrittenen Stunde und ihrer weiten Anfahrtswege die Versammlung vorzeitig verlassen hatten. Aber ihre Wahlunterlagen an ihren Plätzen liegen ließen, anstatt die beim Wahlleiter abzugeben. Wurde parteinintern von interessierten Kreisen gerügt, alle Wahlvorgänge wurden als ungültig erklärt und ein Folgepartei einberufen.

Cicero1
07.07.2019, 18:02
Hatte die Vorsitzende der Wahlprüfungskommission mal ein Praktikum oder eine Schulung bei Egon Krenz durchgeführt, dem Experten für die Abhaltung demokratischer Wahlen?

Frontferkel
07.07.2019, 18:28
tommy3333 schon mitgekriegt, dass es zwischen des verschiedenen Landeswahlgesetzen und Landeswahlordnungen Unterschiede gibt.?
Gehirnnutzer :kich: schon mitgekriegt , dass Deine Besserwisserei hier niemanden interessiert ?

Frontferkel
07.07.2019, 18:43
In Europa störts auch keinen, wenn der gewählte Spitzenkandidat durch eine korrupte, erfolglose Skandalministerin ersetzt wird.
Also ist letztlich das Sachsending lediglich dazu da einen unliebsamen Konkurrenten politisch zu schwächen.
Stimmt schon , ja. Aber Weber als Spitzenkandidat zu handeln , ist von den Partei arg vermessen , der Klülch ist auch bloß eine Blendgranate wie v.d.L , aber das sind ja Politniks grundsätzlich - BLENDER.

kotzfisch
07.07.2019, 18:57
Stimmt schon , ja. Aber Weber als Spitzenkandidat zu handeln , ist von den Partei arg vermessen , der Klülch ist auch bloß eine Blendgranate wie v.d.L , aber das sind ja Politniks grundsätzlich - BLENDER.

Dasstimmt natürlich.Aber vdL war nicht Kandidatin.

Frontferkel
07.07.2019, 18:59
Dasstimmt natürlich.Aber vdL war nicht Kandidatin.
Ich weiß mein Bester ich weiß. Politik ist das dreckigste Geschäft auf der Welt , schlimmer noch als nach Öl bohren.

Shahirrim
07.07.2019, 19:05
Eine Radikalisierung innerhalb der AfD würde ich begrüßen. Vor allem hier im Westen hat man kein gutes Gefühl wenn man AfD wählt. Siehe Markus Pretzell

Was soll ich erst sagen, bei mir wütete ein Jörn Kruse die ganze Zeit (und drückte die AfD von allen Landesverbbänden am Weitesten nach unten), bis er weinerlich abhaute.

kotzfisch
07.07.2019, 19:06
Ich weiß mein Bester ich weiß. Politik ist das dreckigste Geschäft auf der Welt , schlimmer noch als nach Öl bohren.

Weiß Gott.

SprecherZwo
07.07.2019, 21:07
Die Listenplätze, ja. Aber nicht die Direktkandidaten. Oder täusche ich mich jetzt?


Kann auch sein das ich falsch liege, aber es ging doch um die Listenkandidaten, sprich 1–18 war ok, 19–60 wurde nicht zugelassen (Liste), aber wenn jemand auch für das Direktmandat kandidiert, ist er doch dennoch zugelassen, oder nicht?

Die aussichtsreichsten Direktkandidaten haben auch Listenplätze, so dass das nicht viel nützt.

Merkelraute
07.07.2019, 21:39
Hier irrst du, die AfD hat zwei verschiedene Listen eingereicht, die erste Liste nach der dazu notwendigen Mitgliederversammlung und hat nach eine weiteren Versammlung ein zweite Liste eingereicht. Das ist eigentlich auch legitim, wenn die weitere Versammlung eine Fortsetzung der ersten ist und die gleichen verantwortlichen Personen die neue Liste wieder unterschreiben. Gemäß den Presseberichten sieht der Wahlausschuss die zweite Versammlung nicht als Fortsetzung und erkennt die zweite Liste nicht an, Rechtsgrunlage § 28 sächsisches Landeeswahlgesetz und § 35 sächsische Landeswahlordnung.

Wahrscheinlich war der Landesverband der AfD so dämlich, die Listen von verschiedenen Personen unterzeichnen zu lassen, womit die Vermutung der fehlenden Fortsetzung im Raum stand.

Das soll dann mal das Verfassungsgericht prüfen. Die haben schon ganz andere Sachen für Recht erklärt. Kann mir nicht vorstellen, das das Verfassungsgericht wegen einer anderen Unterschrift die Liste nicht akzeptiert. Wäre total unverhältnismäßig. Denke, das war mal wieder ein Rohrkrepierer, damit die Medien mal wieder was über die AfD bringen können.

Gehirnnutzer
08.07.2019, 04:53
Das soll dann mal das Verfassungsgericht prüfen. Die haben schon ganz andere Sachen für Recht erklärt. Kann mir nicht vorstellen, das das Verfassungsgericht wegen einer anderen Unterschrift die Liste nicht akzeptiert. Wäre total unverhältnismäßig. Denke, das war mal wieder ein Rohrkrepierer, damit die Medien mal wieder was über die AfD bringen können.

Soweit ich weiß, ist dies erst nach der Wahl möglich. Aber da soll jeder selbst Recherche halten. Sachlich Infos will hier ja keiner.

barumer
08.07.2019, 09:54
„7. Juli 2019

Liebe Mitglieder, liebe Förderer, liebe Unterstützer der AfD Sachsen!

Am Freitag, dem 5. Juli 2019, wurde vom Sächsischen Wahlausschuss ein Teil unserer Liste für die Landtagswahl gestrichen. Das ist eine schwere Behinderung unseres Wahlkampfes, das kostet uns viel Energie und birgt das Risiko, dass der neue Landtag nicht dem Wahlergebnis entsprechen wird. Ein in der deutschen Geschichte wohl einmaliger Vorgang!

Die wesentliche Begründung für diesen Eingriff in unsere Wahlliste war die Behauptung, dass wir nicht eine Aufstellungsversammlung an zwei Wochenenden durchgeführt hätten, sondern zwei getrennte Aufstellungsversammlungen. Jeder von Euch kann dieses „Argument“ überprüfen: Wart Ihr beim zweiten Wochenende auf einer komplett neuen Versammlung oder habt Ihr die bereits bis Platz 18 begonnene Listenaufstellung fortgesetzt?

Als „Indizien“ für seine Auffassung führt der Landeswahlausschuss an, dass wir zweimal eingeladen und dass wir zu jeder Einzelversammlung die Versammlungsleitung, die Zeugen an Eidesstatt und die Vertrauensleute neu gewählt hätten. Außerdem wurde moniert, dass der Landeswahlleiterin im ersten Versuch zwei Niederschriften mit entsprechender Liste vorgelegt wurden (für jedes Wochenende eine mit den Plätzen 1-18 bzw. 19-61).

Das ist aus der Sicht unserer beteiligten Juristen Dr. Joachim Keiler, Dr. Maximilian Krah und Christoph Basedow nicht stichhaltig:
Die Wahl einer neuen Versammlungsleitung innerhalb einer Aufstellungsversammlung ist zulässig. Ebenso die Bestimmung von je zwei Zeugen pro Versammlungswochenende durch die Versammlung. Die Vertrauensleute können im Nachgang noch vom Landesvorstand abberufen und neu gemeldet werden.

Der Hinweis der Landeswahlleiterin, dass eine einzige Niederschrift mit einer Gesamtliste einzureichen ist, wurde aufgenommen und umgesetzt. Dazu wurden der Rechtssicherheit halber auch die Vertrauensleute vom Vorstand neu benannt. Die entsprechenden Änderungen wurden vorgenommen und beim Landeswahlleiter eine formal korrekte Niederschrift der Gesamt-Aufstellungsversammlung inklusive einer Kandidatenliste von 1-61 fristgerecht eingereicht.

Außerdem wurden die Einladungen und Protokolle für beide Wochenenden vorgelegt. Daraus geht eindeutig hervor, dass es sich um eine fortgesetzte Veranstaltung handelt: Das Protokoll des ersten Wochenendes endet mit den Sätzen: „Der Vorsitzende Jörg Urban verabschiedet die Mitglieder. Er erklärt, daß die Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landeslisteplätze 19 - 61 am
15.3.2019 in der Musikhalle in Markneukirchen fortgesetzt wird. Die Einladung hierfür wird vom Vorstand noch versendet.“

Die Einladung zum zweiten Wochenende beginnt mit dem Satz: „Hiermit laden wir Sie herzlich zur Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landesliste der AfD zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags ab Listenplatz 19 ein.“ Hat irgendjemand von Euch bei dieser Lage nicht erkannt, dass die zweite Versammlung nichts anderes war als die Fortsetzung der ersten?

Als weiteres „Indiz“, dass die Versammlungen nicht als Einheit betrachtet werden könnten, nannte die Wahlleiterin die Änderung des Wahlverfahrens ab Platz 30, bis dahin Einzelwahl. Unsere Juristen sagen, die Änderung spielt keine Rolle, wenn das passive Wahlrecht gewahrt bleibt und jedes Parteimitglied sich auf jeden Listenplatz bewerben kann - das war der Fall.

Die Streichung von 43 Listenplätzen ist auch unlogisch, denn mit dieser Argumentation hätte man allenfalls die 31 Plätze nach dem Änderungsbeschluss "streichen" dürfen.

Insgesamt hat der Vorstand nur die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, nämlich 61 Listenplätze zu wählen und jedem Kandidaten ausreichend Vorstellungzeit zu geben, umgesetzt. Diese urdemokratische Entscheidung wird durch den Beschluss des Landeswahlausschusses zurückgestutzt auf eine selbst nach der eigenen Argumentation - inkonsequente - Anzahl von 18 Plätzen und ist damit willkürlich.

Völlig außer Betracht blieb auch der Umstand, dass schon 2014 die ersten zehn Listenplätze im Einzelwahlverfahren und die weiteren fünf Listenplätze im Blockwahlverfahren gewählt
worden waren. Dieser Wechsel des Wahlverfahrens war weder vom Wahlleiter noch im Wahlprüfungsverfahren beanstandet worden.

Der Wahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin und sechs von den Landtagsparteien entsandten Personen.
Die von CDU, SPD, Linken und Grünen entsandten Ausschussmitglieder wiederholten unisono die „Indizien“-Kette der Landeswahlleiterin, ohne auf unsere Einwände und die vorliegende, abschließende und maßgebliche Aktenlage ernsthaft einzugehen. Auch die Einwände des einzigen, von der AfD benannten Ausschussmitgliedes, wurden ignoriert - sowohl von den restlichen Ausschussmitgliedern als auch von der Landeswahlleiterin.
Es war deutlich, dass die Listenstreichung schon vorher verabredet war und nur noch eine Scheindebatte fürs Protokoll geführt wurde.

Wir werden als AfD Sachsen jetzt alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, diese Willkür-Entscheidung des Landeswahlausschusses anzugreifen. Dabei können wir auch auf die Unterstützung des Bundesverbandes bauen.

Sollte eine gerichtliche Entscheidung vor der Landtagswahl nicht mehr erzwungen werden können - der Landeswahlprüfungsausschuss des Landtages entscheidet ohnehin erst nach der Wahl - müssen wir uns verstärkt auf die Erringung der Direktmandate in den Wahlkreisen konzentrieren. Die bereits geplante Wahlkampagne wird entsprechend angepasst.

Mit der Willkür-Entscheidung und dem Missbrauch des Wahlausschusses haben die Kartellparteien die Maske fallengelassen. Für den Machterhalt werden alle demokratischen Regeln über Bord geworfen, gerade von denen, die sich gern als „demokratische Parteien“ bezeichnen.

Die AfD hat in Sachsen die Kartellparteien ins Wanken gebracht. Von diesen Parteien ist kein fairer Wahlkampf zu erwarten. Darauf müssen wir uns einstellen. Jetzt ist Geschlossenheit und gemeinsamer Kampf das Motto der Stunde. Unsere sächsischen Wähler sind schlau genug, dieses politische Schmierentheater zu durchschauen. Machen wir diesen politischen Willkürakt zur "Waffe" in unserem Wahlkampf!

Jetzt erst recht!
Euer Landesvorstand Sachsen

Jörg Urban, Jan Zwerg, Siegbert Droese, Joachim Keiler, Maximilian Krah, Carsten Hütter, Torsten Gahler, Martina Jost, Mike Moncsek, Ivo Teichmann, Andreas Harlaß, Sebastian Wippel“.

Niklas87
08.07.2019, 11:03
In den nächsten Jahren muß sich etwas ändern. Sonst wird das Land wegen der irrsinnigen Einwanderung, der unbegrenzten Eurorettung, der selbstzerstörerischen Energiewende und der industriefeindlichen Politik sowie der immer mehr eingeschränkten Meinungsfreiheit gegen die Wand gefahren. Dabei habe ich noch nicht einmal die Folgewirkungen der rot-grünen Enteignungsphantasien gedacht.

Sehe ich nicht. Bis auf das Niveau von Brasilien ist es noch ein weiter weg. Solange sich das ein paar Jahre hinzieht und schleichend schlimmer wird sehe ich nicht, dass sich groß was tut. Hier und da werden einige aus den Städten aufs Land ziehen oder gen Osten, Leistungsträger werden auswandern und das wars. Auch in Brasilien in den Favelas etc gibt es keinen Bürgerkrieg.

romeo1
08.07.2019, 11:25
Sehe ich nicht. Bis auf das Niveau von Brasilien ist es noch ein weiter weg. Solange sich das ein paar Jahre hinzieht und schleichend schlimmer wird sehe ich nicht, dass sich groß was tut. Hier und da werden einige aus den Städten aufs Land ziehen oder gen Osten, Leistungsträger werden auswandern und das wars. Auch in Brasilien in den Favelas etc gibt es keinen Bürgerkrieg.

Es gibt nur einen entscheidenden Unterschied, in Brasilien ist man schon immer an diese Verhältnisse gewöhnt, während wir uns vor einem Absturz aus der Spitzenposition befinden.

SprecherZwo
09.07.2019, 08:59
Die Landeswahlleiterin macht jetzt auf Opfer, weil sie ein paar wütende E-Mails bekommen hat.


Hassnachrichten an Carolin Schreck Sachsens Landeswahlleiterin von Rechten bedroht
08.07.2019, 15:25 Uhr
Frank Jansen
Der Wahlausschuss hatte die AfD-Landesliste wegen Formfehlers drastisch reduziert. Nun erntet Leiterin Carolin Schreck Hass von rechts. Die Polizei reagiert.


https://www.tagesspiegel.de/politik/hassnachrichten-an-carolin-schreck-sachsens-landeswahlleiterin-von-rechten-bedroht/24571174.html

Deutschmann
09.07.2019, 09:04
Die Landeswahlleiterin macht jetzt auf Opfer, weil sie ein paar wütende E-Mails bekommen hat.


https://www.tagesspiegel.de/politik/hassnachrichten-an-carolin-schreck-sachsens-landeswahlleiterin-von-rechten-bedroht/24571174.html

Ach wie empfindlich die plötzlich alle sind wenn man seine Unmut über sie äußert. Irgendwann werden die zur unantastbaren Kaste erklärt.

Th.R.
09.07.2019, 14:14
„7. Juli 2019

Liebe Mitglieder, liebe Förderer, liebe Unterstützer der AfD Sachsen!

Am Freitag, dem 5. Juli 2019, wurde vom Sächsischen Wahlausschuss ein Teil unserer Liste für die Landtagswahl gestrichen. Das ist eine schwere Behinderung unseres Wahlkampfes, das kostet uns viel Energie und birgt das Risiko, dass der neue Landtag nicht dem Wahlergebnis entsprechen wird. Ein in der deutschen Geschichte wohl einmaliger Vorgang!

Die wesentliche Begründung für diesen Eingriff in unsere Wahlliste war die Behauptung, dass wir nicht eine Aufstellungsversammlung an zwei Wochenenden durchgeführt hätten, sondern zwei getrennte Aufstellungsversammlungen. Jeder von Euch kann dieses „Argument“ überprüfen: Wart Ihr beim zweiten Wochenende auf einer komplett neuen Versammlung oder habt Ihr die bereits bis Platz 18 begonnene Listenaufstellung fortgesetzt?

Als „Indizien“ für seine Auffassung führt der Landeswahlausschuss an, dass wir zweimal eingeladen und dass wir zu jeder Einzelversammlung die Versammlungsleitung, die Zeugen an Eidesstatt und die Vertrauensleute neu gewählt hätten. Außerdem wurde moniert, dass der Landeswahlleiterin im ersten Versuch zwei Niederschriften mit entsprechender Liste vorgelegt wurden (für jedes Wochenende eine mit den Plätzen 1-18 bzw. 19-61).

Das ist aus der Sicht unserer beteiligten Juristen Dr. Joachim Keiler, Dr. Maximilian Krah und Christoph Basedow nicht stichhaltig:
Die Wahl einer neuen Versammlungsleitung innerhalb einer Aufstellungsversammlung ist zulässig. Ebenso die Bestimmung von je zwei Zeugen pro Versammlungswochenende durch die Versammlung. Die Vertrauensleute können im Nachgang noch vom Landesvorstand abberufen und neu gemeldet werden.

Der Hinweis der Landeswahlleiterin, dass eine einzige Niederschrift mit einer Gesamtliste einzureichen ist, wurde aufgenommen und umgesetzt. Dazu wurden der Rechtssicherheit halber auch die Vertrauensleute vom Vorstand neu benannt. Die entsprechenden Änderungen wurden vorgenommen und beim Landeswahlleiter eine formal korrekte Niederschrift der Gesamt-Aufstellungsversammlung inklusive einer Kandidatenliste von 1-61 fristgerecht eingereicht.

Außerdem wurden die Einladungen und Protokolle für beide Wochenenden vorgelegt. Daraus geht eindeutig hervor, dass es sich um eine fortgesetzte Veranstaltung handelt: Das Protokoll des ersten Wochenendes endet mit den Sätzen: „Der Vorsitzende Jörg Urban verabschiedet die Mitglieder. Er erklärt, daß die Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landeslisteplätze 19 - 61 am
15.3.2019 in der Musikhalle in Markneukirchen fortgesetzt wird. Die Einladung hierfür wird vom Vorstand noch versendet.“

Die Einladung zum zweiten Wochenende beginnt mit dem Satz: „Hiermit laden wir Sie herzlich zur Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landesliste der AfD zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags ab Listenplatz 19 ein.“ Hat irgendjemand von Euch bei dieser Lage nicht erkannt, dass die zweite Versammlung nichts anderes war als die Fortsetzung der ersten?

Als weiteres „Indiz“, dass die Versammlungen nicht als Einheit betrachtet werden könnten, nannte die Wahlleiterin die Änderung des Wahlverfahrens ab Platz 30, bis dahin Einzelwahl. Unsere Juristen sagen, die Änderung spielt keine Rolle, wenn das passive Wahlrecht gewahrt bleibt und jedes Parteimitglied sich auf jeden Listenplatz bewerben kann - das war der Fall.

Die Streichung von 43 Listenplätzen ist auch unlogisch, denn mit dieser Argumentation hätte man allenfalls die 31 Plätze nach dem Änderungsbeschluss "streichen" dürfen.

Insgesamt hat der Vorstand nur die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, nämlich 61 Listenplätze zu wählen und jedem Kandidaten ausreichend Vorstellungzeit zu geben, umgesetzt. Diese urdemokratische Entscheidung wird durch den Beschluss des Landeswahlausschusses zurückgestutzt auf eine selbst nach der eigenen Argumentation - inkonsequente - Anzahl von 18 Plätzen und ist damit willkürlich.

Völlig außer Betracht blieb auch der Umstand, dass schon 2014 die ersten zehn Listenplätze im Einzelwahlverfahren und die weiteren fünf Listenplätze im Blockwahlverfahren gewählt
worden waren. Dieser Wechsel des Wahlverfahrens war weder vom Wahlleiter noch im Wahlprüfungsverfahren beanstandet worden.

Der Wahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin und sechs von den Landtagsparteien entsandten Personen.
Die von CDU, SPD, Linken und Grünen entsandten Ausschussmitglieder wiederholten unisono die „Indizien“-Kette der Landeswahlleiterin, ohne auf unsere Einwände und die vorliegende, abschließende und maßgebliche Aktenlage ernsthaft einzugehen. Auch die Einwände des einzigen, von der AfD benannten Ausschussmitgliedes, wurden ignoriert - sowohl von den restlichen Ausschussmitgliedern als auch von der Landeswahlleiterin.
Es war deutlich, dass die Listenstreichung schon vorher verabredet war und nur noch eine Scheindebatte fürs Protokoll geführt wurde.

Wir werden als AfD Sachsen jetzt alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, diese Willkür-Entscheidung des Landeswahlausschusses anzugreifen. Dabei können wir auch auf die Unterstützung des Bundesverbandes bauen.

Sollte eine gerichtliche Entscheidung vor der Landtagswahl nicht mehr erzwungen werden können - der Landeswahlprüfungsausschuss des Landtages entscheidet ohnehin erst nach der Wahl - müssen wir uns verstärkt auf die Erringung der Direktmandate in den Wahlkreisen konzentrieren. Die bereits geplante Wahlkampagne wird entsprechend angepasst.

Mit der Willkür-Entscheidung und dem Missbrauch des Wahlausschusses haben die Kartellparteien die Maske fallengelassen. Für den Machterhalt werden alle demokratischen Regeln über Bord geworfen, gerade von denen, die sich gern als „demokratische Parteien“ bezeichnen.

Die AfD hat in Sachsen die Kartellparteien ins Wanken gebracht. Von diesen Parteien ist kein fairer Wahlkampf zu erwarten. Darauf müssen wir uns einstellen. Jetzt ist Geschlossenheit und gemeinsamer Kampf das Motto der Stunde. Unsere sächsischen Wähler sind schlau genug, dieses politische Schmierentheater zu durchschauen. Machen wir diesen politischen Willkürakt zur "Waffe" in unserem Wahlkampf!

Jetzt erst recht!
Euer Landesvorstand Sachsen

Jörg Urban, Jan Zwerg, Siegbert Droese, Joachim Keiler, Maximilian Krah, Carsten Hütter, Torsten Gahler, Martina Jost, Mike Moncsek, Ivo Teichmann, Andreas Harlaß, Sebastian Wippel“.

Dieser Urban agiert viel zu passiv. Was sollen die sogleich geäußerten Hoffnungen, dafür jetzt die Direktmandate zu erringen? Daraus spricht für mich, dass er sich insgeheim mit diesem Betrug des Landeswahlaussusses abgefunden und die zu unrecht verweigerten Listenkandidaten schon abgeschrieben hat.

Th.R.
09.07.2019, 15:17
Frau Schreck sieht sich veranlaßt, sich nochmals in der LVZ zu äußern:

(In einem Kommentar unterhalb ist zu erfahren, dass sie aus Heilbronn stammt und nach der Wende den Osten beglücken durfte.)

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsens-Landeswahlleiterin-erklaert-die-Streichung-der-AfD-Liste

Auszüge:




Welche Parteien sind im Landeswahlausschuss vertreten?
Die Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter erfolgte nach den o. g. Grundlagen. Die sechs Beisitzer des Landeswahlausschusses bzw. deren Stellvertreter wurden von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU, drei Beisitzer), der Partei DIE LINKE (DIE LINKE, ein Beisitzer), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD, ein Beisitzer) und der Alternative für Deutschland (AfD, ein Beisitzer) benannt.



3xCDU, 1xSPD, 1xLinke, 1x AFD.

Eigentlich 4x CDU, denn Schreck als Landeswahlausschussvorsitzende (Landeswahlleiterin) dürfte ebenfalls CDU- Mitglied sein.



Von wem werden die Mitglieder des Landeswahlausschusses berufen?
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Staatsministerium des Innern berufen (§ 8 Abs. 1 SächsWahlG). Die Beisitzer des Landeswahlausschusses werden vom Landeswahlleiter berufen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LWO).


Schreck wurde also vom sächsischen Innenminister Herrn Roland Wöller (CDU), geboren 1970 in Duisburg, berufen.
Schreck hat daraufhin ihre Beisitzer bestimmt.

Die rote bzw. schwarze Linie der Befehlskette, beginnend bei Kretzschmer über Wöller zu Schreck, wird hier gut sichtbar.



Wer konkret war Mitglied des am 5. Juli 2019 entscheidenden Landeswahlausschusses?
In der Sitzung führte die Landeswahlleiterin, Frau Schreck, den Vorsitz. Als Beisitzer waren Herr Freundorfer, Herr Grundmann, Herr Israel, Frau Rericha, Herr Dr. Scheffer, und Herr Weise anwesend.



Gut zu wissen. Ob man dem Herrn Scheffer eines Tages den Doktortitel entziehen wird wegen Beihilfe zum Staatsstreich?


Hier nun die Stelle, wo Schreck ihre Entscheidung zu begründen versucht:


Wie lief die Einreichung der Landesliste der AfD ab?


Der erste Kontakt der Vertreter der AfD mit dem Büro der Landeswahlleiterin hat hierzu am 18. Juni 2019 stattgefunden.
Es wurden zwei Landeslisten und zwei Niederschriften über die Aufstellungsversammlung abgegeben.

Diese Unterlagen hätten – so die spätere Darstellung – „Entwurfscharakter zur Erörterung“ gehabt. Noch im Abgabetermin wurde die Partei auf die erheblichen rechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit einer Aufstellung zweier Landeslisten sowie der Bewerberaufstellung in zwei Aufstellungsversammlungen verbunden sind.
Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass auch die Benennung von mehr als zwei Vertrauenspersonen nicht den Anforderungen des SächsWahlG entspricht. Sofort am Folgetag wurde die Partei mit einem Mängelschreiben der Landeswahlleiterin auf die bestehenden Problempunkte hingewiesen (§ 27 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 Satz 2 SächsWahlG).

Zugleich wurde die Partei aufgrund derselben Vorschrift aufgefordert, behebbare Mängel rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni 2019, 18:00 Uhr, zu beseitigen.
In Folgeterminen am 25. Juni 2019 und am 27. Juni 2019 wurden von der Partei zahlreiche weitere Unterlagen eingereicht.
Teile der Mängel wurden durch diese nachgereichten Unterlagen behoben.

In allen Terminen fanden umfassende Erörterungen zur Sach- und Rechtslage zwischen den Vertretern der Partei und dem Büro der Landeswahlleitung statt. Die Beisitzer des Landeswahlausschusses hatten vor der Sitzung die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht. Seitens des Büros der Landeswahlleiterin wurde der in den Akten bis zur Sitzung enthaltene Sachverhalt i. R. d. Sitzung am 5. Juli 2019 umfassend vorgetragen. Die Vertrauenspersonen für die Landesliste der AfD haben in der Sitzung die Korrektheit dieses Vortrages bestätigt.



Man sieht: Auch hier unterläst Frau Schreck eine Erlärung und Erörterung abzugeben, wie und warum sie zu der Auffassung gelangt, dass es 2 Landeslisten gegeben habe, anstatt einer, die aus 2 Teilen besteht (Liste für die Bewerber 1-18 und Liste für die Bewerber 19-61).

Aufgrund welcher Faktenlage nimmt diese Frau ihre Erkenntnis? Beide Listenteile waren/ sind deutlich als 2 sich ergänzende Teile gekennzeichnet. Das sächsische Wahlgesetz verbietet dieses Vorgehen eindeutig nicht.

Wo widersprach das von der AFD angeewandte Verfahren den Vorschriften des § 21 Sächsischen Wahlgesetzes? Aufgrund des bekannt gewordenen Ablaufes bei der Wahl der Landesliste auf 2 getrennten Versammlungen kann kein Verstoss festgestellt werden. Alles ist vom Gesetz gedeckt. Jeder gewählte Bewerber wurde unter Bedingungen gewählt, die den Anforderungen genügen.


§ 21
Aufstellung von Parteibewerbern

(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung der von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählten Vertreter. Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei (§ 6 Parteiengesetz (https://www.revosax.sachsen.de/federal_laws/734/redirect)) allgemein für bevorstehende Wahlen von einer derartigen Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte bestellte Versammlung.



(2) In Landkreisen und Kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt nicht durchschneidet, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden. Dabei sind für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen.


(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Wahl mit Stimmzetteln gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt; satzungsmäßige Vorschlagsrechte bleiben unberührt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Die Wahlen dürfen frühestens vier Jahre nach Beginn der Wahlperiode des Landtages stattfinden; dies gilt nicht, wenn die Wahlperiode vorzeitig endet.


(4) Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien durch ihre Satzungen.


(5) Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort, Art und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Wahlen ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß Absatz 3 Satz 1 bis 3 beachtet worden sind. Der Kreiswahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches (https://www.revosax.sachsen.de/federal_laws/372/redirect).8 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#FNID_8)



Das Ganze ist ein Betrug, wie er im Osten seit der letzten Wahl zur Volkskammer, irgendwann 1989, nicht mehr vorkam!

Das wird der Supergau für die Sachsen-CDU!

Deutschmann
09.07.2019, 15:35
Warum gibt man der AfD nicht ganz demokratisch die Möglichkeit das zu korrigieren?

erselber
09.07.2019, 15:40
Warum gibt man der AfD nicht ganz demokratisch die Möglichkeit das zu korrigieren?

Weil man nicht will.

Allerdings ist diese Hickhack ist eine kostenlose Wahlwerbung.

Jay
09.07.2019, 17:40
Das Ganze ist ein Betrug, wie er im Osten seit der letzten Wahl zur Volkskammer, irgendwann 1989, nicht mehr vorkam!

Auch der Verfassungsblog, der nicht im entferntesten rechts oder konservativ ist, steht auf der Seite der AfD.


Eine Entscheidung mit derart schwerwiegenden Konsequenzen für den Parteienwettbewerb kann nur mit sehr validen rechtlichen Gründen getroffen werden. Umso mehr muss überraschen, wie schmallippig die Argumente tatsächlich ausfallen, mit denen die Zurückweisung des zweiten Teils der AfD-Liste nun öffentlich begründet wird. Für die Mitglieder des Wahlausschusses habe nicht sicher festgestanden, so die Landeswahlleiterin, dass es sich bei den Nominierungsparteitagen der AfD, die jeweils im Februar und März die beiden Teillisten beschlossen hatten, um eine einheitliche Versammlung gehandelt habe. Die entsprechenden Zweifel begründet sie vor allem damit, dass die beiden Parteitage von unterschiedlichen Versammlungsleitern geleitet wurden.

https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/

Th.R.
09.07.2019, 17:56
Warum gibt man der AfD nicht ganz demokratisch die Möglichkeit das zu korrigieren?

Was genau sollte die AFD korrigieren?

Es gibt da nichts zu korrigieren. So wie es Urban geschildert hat, dürfte das Verfahren nicht gegen das Wahlgesetz verstossen haben.

Was Schreck an Behauptungen vorbringt, ist ohne jeden Halt.

Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.

BrüggeGent
09.07.2019, 18:00
Was genau sollte die AFD korrigieren?

Es gibt da nichts zu korrigieren. So wie es Urban geschildert hat, dürfte das Verfahren nicht gegen das Wahlgesetz verstossen haben.

Was Schreck an Behauptungen vorbringt, ist ohne jeden Halt.

Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.

Was wäre der Supergau für die CDU? Im Notfall koaliert sie auch mit der SED/LINKE.:haha::fizeig:

Th.R.
09.07.2019, 18:01
Auch der Verfassungsblog, der nicht im entferntesten rechts oder konservativ ist, steht auf der Seite der AfD.



https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/


Danke für die Info!

Was sich hier in anzudeuten beginnt, könnte - ohne zu übertreiben - zu einem der größten Politskandal in der Geschichte der BRD werden.

Th.R.
09.07.2019, 18:18
Interessante Anmerkungen findet man auch in der Kommentarspalte bei WELT:


https://www.welt.de/politik/deutschland/article196595841/Sachsen-So-erklaert-der-Landeswahlausschuss-die-Kuerzung-der-AfD-Liste.html





Joachim S. (https://profil.welt.de/#/user/57ea980bc9e77c00010798e2)


vor 3 Minuten


Bei der Begründung fällt auf, dass keinerlei Paragraphen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, gegen die abgeblich verstossen wurden, zitiert worden sind. Man soll den Schwarzen Peter an die Wahlleiterin voll zurückgeben, denn die ist der Culprit! Warum? Folgendermassen. www.sächsische (http://www.sächsische) Landeswahlordnung, Paragrapg 36: notwendige VORPRÜFUNG: ""Der Landeswahlleiter prüft unverzüglich nach Erhalt der Listen ihre Vollständigkeit und ob sie den Normen des Wahlgesetzes und der Wahlordnung entsprechen"". Das hat die Frau Schreck geprüft und eine Liste verlangt, anstatt zwei halbe. Alles andere wurde NICHT BEANSTANDET, alles andere hat die Zulassung BESTANDEN. Die AfD hat die vorgeschriebenen Vorprüfung, nach der noch Änderungen zulässig sind, bestanden, es gab KEINE WEITEREN MÄNGEL. Nun vergingen die Monate und plötzlich findet die Frau Schreck "Fehler", obwohl die Liste von ihr als fehlerfrei abgesegnet worden war. Sie hat deswegen bei der Vorprüfung entweder Recht gehabt und jetzt wird gelogen, oder sie hatte bei der Vorprüfung gelogen und ihre heutige Meinung zählt. Jemand sollte sie auffordern, warum sie die eine Gesamt-Liste bei der Vorprüfung als richtig und zulassungsfähig bewertet hat und jetzt, ohne Paragraphen zu zitieren, die Liste Fehler hat. Ausserdem ist das Argument: Eine Veranstaltung, oder verlängerte Veranstaltung oder neue Veranstaltung sowieso Unfug, denn weder die Wahlordnung oder das Wahlgesetz machr explizite Vorschriften, wie eine lange Wahlversammlung vorschriftsmässig in Teile zerlegt werden soll. Die Frau Schreck wird den AfD-einspruch mit Pauken und Trompeten verlieren und sie macht die demokratische Wahlordnung zum Mittel einer Diskriminierung, was sich für ihre im Hintergrund stehenden Leute nicht auszahlen wird. Das meine Meinung nach Ansicht der Wahlordnung, insbesondere deren Para 36 und 31. sowie des Landeswahlgesetzes.





HB

Hellfried B. (https://profil.welt.de/#/user/5c196bebdc0e82000192c46d)


vor 14 Minuten


2. Bezug auf Chancengleichheit. Kommt im Gesetz gar nicht vor. Und solange nicht nachweislich Behinderung einzelner Kandidaten durch den Versammlungsleiter erfolgte, spielt Wechsel des Versammlungsleiters keine Rolle. Ist auch bei allen solchen Wahlversammlungen normal, dass der V.leiter durch seinen Stellvertreter abgelöst wird z.B., ohne dass das Folgen für die Zulassung der Liste hätte. Auch nach diesem Kriterium könnte man Wahlen der Vergangenheit in Serie annullieren.


ANTWORTEN AUSBLENDEN

-S

-Stachelchen- (https://profil.welt.de/#/user/588dcf1e4cedfd000179fa1a)


vor 11 Minuten


Es geht nicht um den Wechsel des Versammlungsleiters. Es geht um die Änderung des Wahlverfahrens.







LINK (https://www.welt.de/politik/deutschland/article196595841/Sachsen-So-erklaert-der-Landeswahlausschuss-die-Kuerzung-der-AfD-Liste.html#)

2 (https://www.welt.de/politik/deutschland/article196595841/Sachsen-So-erklaert-der-Landeswahlausschuss-die-Kuerzung-der-AfD-Liste.html#)





PM

Peter M. (https://profil.welt.de/#/user/57de5f08c9e77c0001dd4b4d)


gerade eben


@-Stachelchen- Im Standardkommentar zum deutschen Wahlrecht heißt es zum Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung von Kandidatenlisten: "Über die Spitzenplätze wird häufig einzeln, über die folgenden 'in Gruppen' abgestimmt. Gegen diese Kombination beider Abstimmungsmodelle bestehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken." Quelle: Wolfgang Schreiber: Bundeswahlgesetz, 2013, S. 556. Der wesentliche Grund für die Entscheidung des Landeswahlausschusses, zwei Drittel der AfD-Listenkandidaten nicht zur Wahl zuzulassen, war die Auffassung, dass die Kandidatenaufstellung nicht in einer, sondern in zwei getrennten Versammlungen stattfand, wobei sich der Ausschuss in diesem Punkt aber auch nicht sicher war.









Hugo Gnulst (https://profil.welt.de/#/user/57c448cc46e0fb0001744f19)


vor 17 Minuten


Bei allen Parteien ist es üblich in unterschiedlichen Abstimmungen ihre Liste aufzustellen. Das ist seit Jahrzehnten üblich, entspricht seit Jahrzehnten nicht den rechtlichen Vorgaben und wurde bislang überall akzeptiert und toleriert. Und genau aus diesem Grunde heraus darf gemutmaßt werden, dass der Landeswahlausschuss mit dieser Entscheidung, die AfD-Liste nicht zu akzeptieren, ausdrücklich das politische Ziel verfolgt, der AfD zum Wahlsieg zu verhelfen. Das ganze Thema stinkt so sehr nach Trickserei, dass sich das die Bürger nicht gefallen lassen werden und vielen AfD-Bewerbern in den Wahlkreisen zum Direktmandat verhelfen werden. Dann relativiert sich die Wichtigkeit der Liste sofort. Am Wahlabend werden wir wissen, ob die Strategie des Wahlausschusses erfolgreich war.

DUNCAN
09.07.2019, 18:27
Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.Wie das? Die Presse verschweigt oder berichtet regierungskonform. Die linken Richter entscheiden ebenso regierungskonform. Das Wahlvieh nimmt es erst gar nicht zur Kenntnis oder kapiert sowieso nichts. Die Afd selbst schweigt stille und hofft auf das Wohlwollen der Etablierten. Es wird NICHTS passieren, aber auch GAR NICHTS. Wetten wir?

Gehirnnutzer
09.07.2019, 19:30
Frau Schreck sieht sich veranlaßt, sich nochmals in der LVZ zu äußern:

(In einem Kommentar unterhalb ist zu erfahren, dass sie aus Heilbronn stammt und nach der Wende den Osten beglücken durfte.)

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsens-Landeswahlleiterin-erklaert-die-Streichung-der-AfD-Liste

Auszüge:



3xCDU, 1xSPD, 1xLinke, 1x AFD.

Eigentlich 4x CDU, denn Schreck als Landeswahlausschussvorsitzende (Landeswahlleiterin) dürfte ebenfalls CDU- Mitglied sein.




Schreck wurde also vom sächsischen Innenminister Herrn Roland Wöller (CDU), geboren 1970 in Duisburg, berufen.
Schreck hat daraufhin ihre Beisitzer bestimmt.

Die rote bzw. schwarze Linie der Befehlskette, beginnend bei Kretzschmer über Wöller zu Schreck, wird hier gut sichtbar.




Gut zu wissen. Ob man dem Herrn Scheffer eines Tages den Doktortitel entziehen wird wegen Beihilfe zum Staatsstreich?


Hier nun die Stelle, wo Schreck ihre Entscheidung zu begründen versucht:



Man sieht: Auch hier unterläst Frau Schreck eine Erlärung und Erörterung abzugeben, wie und warum sie zu der Auffassung gelangt, dass es 2 Landeslisten gegeben habe, anstatt einer, die aus 2 Teilen besteht (Liste für die Bewerber 1-18 und Liste für die Bewerber 19-61).

Aufgrund welcher Faktenlage nimmt diese Frau ihre Erkenntnis? Beide Listenteile waren/ sind deutlich als 2 sich ergänzende Teile gekennzeichnet. Das sächsische Wahlgesetz verbietet dieses Vorgehen eindeutig nicht.

Wo widersprach das von der AFD angeewandte Verfahren den Vorschriften des § 21 Sächsischen Wahlgesetzes? Aufgrund des bekannt gewordenen Ablaufes bei der Wahl der Landesliste auf 2 getrennten Versammlungen kann kein Verstoss festgestellt werden. Alles ist vom Gesetz gedeckt. Jeder gewählte Bewerber wurde unter Bedingungen gewählt, die den Anforderungen genügen.



Das Ganze ist ein Betrug, wie er im Osten seit der letzten Wahl zur Volkskammer, irgendwann 1989, nicht mehr vorkam!

Das wird der Supergau für die Sachsen-CDU!



Alles schön und gut, nur dummerweise hat § 21 des Landeswahlgesetzes mit der Geschichte nichts zu tun. Es geht um die Landesliste nicht um einzelne Beweber.

Relevant dafür ist § 28 des Landeswahlgesetzes von Sachsen


§ 28
Zulassung der Landeslisten(1) Der Landeswahlausschuss entscheidet am 58. Tage vor der Wahl über die Zulassung der Landeslisten. Er hat Landeslisten zurückzuweisen, wenn sie
1.verspätet eingereicht sind oder2.den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz und die Landeswahlordnung aufgestellt sind.Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Landesliste gestrichen und die folgenden Bewerber rücken nach. Die Entscheidung ist in der Sitzung des Landeswahlausschusses bekannt zu geben.
(2) Der Landeswahlleiter macht die zugelassenen Landeslisten spätestens am 48. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt.


und speziell für diesen Fall § 35 der Landeswahlordnung von Sachsen


4) Eine eingereichte Landesliste kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson geändert werden, wenn die Änderung zuvor von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach § 21 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876#p21) Absatz 1 in Verbindung mit § 27 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876#p27) beschlossen worden ist. Der geänderten Landesliste ist eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederoder Vertreterversammlung nach dem Muster der Anlage 15 mit den entsprechenden eidesstattlichen Versicherungen nach dem Muster der Anlage 15A gemäß § 21 Absatz 5 in Verbindung mit § 27 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876#p27)beizufügen.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35

Aber was soll es, geht ja bei euch nicht um Kritik auf Basis von Fakten.

Veruschka
09.07.2019, 19:45
Ach hör doch auf. Wenn die Kandidaten an einem Tag bestimmt worden, wäre es die falsche Schriftart in der Liste gewesen. Du sollst nicht immer alles hinnehmen, was dir vorgesetzt wird. Der Wählerwille ist viel wichtiger.
Och, mein Wille ist das nicht.
Von Parteien, die so einfache Regelungen nicht befolgen können, ist eh nicht viel zu halten.

joschka
09.07.2019, 19:56
... mal wieder eine Chance vergeigt.
Ist das nun Absicht oder Dummheit?

SprecherZwo
09.07.2019, 20:20
Alles schön und gut, nur dummerweise hat § 21 des Landeswahlgesetzes mit der Geschichte nichts zu tun. Es geht um die Landesliste nicht um einzelne Beweber.

Relevant dafür ist § 28 des Landeswahlgesetzes von Sachsen




und speziell für diesen Fall § 35 der Landeswahlordnung von Sachsen



https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35

Aber was soll es, geht ja bei euch nicht um Kritik auf Basis von Fakten.[/FONT][/COLOR]

Spar dir dein blödes Klugscheisser-Geschwafel. Hier im Gegensatz zu deinem Pseudoexpertenwissen eine fundierte juristische Meinung:

https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/

Skorpion968
09.07.2019, 20:51
Ach wie empfindlich die plötzlich alle sind wenn man seine Unmut über sie äußert. Irgendwann werden die zur unantastbaren Kaste erklärt.

Es ist ein großer Unterschied, ob jemand seinen Unmut äußert oder andere bedroht. Ich würde das gar nicht so verharmlosen. Denn wenn das so weitergeht, wird die Zensur immer strenger. Und dann geht das Geheule wieder los, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde.

Nur zur Klarstellung: Persönliche Drohungen sind KEINE Meinungsäußerung!

Deutschmann
09.07.2019, 20:53
Es ist ein großer Unterschied, ob jemand seinen Unmut äußert oder andere bedroht. Ich würde das gar nicht so verharmlosen. Denn wenn das so weitergeht, wird die Zensur immer strenger. Und dann geht das Geheule wieder los, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde.

Nur zur Klarstellung: Persönliche Drohungen sind KEINE Meinungsäußerung!

Da hast du recht. Aber was für ein Aufstand wegen "Hasskommentare". Ist ja wie in Korea. Wehe du sagst Kim Jong sieht Scheiße aus ....

antiseptisch
09.07.2019, 21:42
Och, mein Wille ist das nicht.
Von Parteien, die so einfache Regelungen nicht befolgen können, ist eh nicht viel zu halten.
Werde doch mal konkret. Was genau soll gegen das Gesetz verstoßen haben? Halte dich lieber zurück, wenn du es nicht im Gesetz findest, du dummes Ding.

antiseptisch
09.07.2019, 21:44
Im heute-journal: "Die AfD hat massiv gegen das Wahlgesetz verstoßen". Natürlich einfach so dahingerotzt, ohne nähere Begründung. Und das Volk nimmt das natürlich für bare Münze. Dieses Volk wird noch erbärmlich unter seiner Blödheit leiden.

Deutschmann
09.07.2019, 21:47
Im heute-journal: "Die AfD hat massiv gegen das Wahlgesetz verstoßen". Natürlich einfach so dahingerotzt, ohne nähere Begründung. Und das Volk nimmt das natürlich für bare Münze. Dieses Volk wird noch erbärmlich unter seiner Blödheit leiden.

Scheint ne neue Taktik zu sein. Als wenn die AfD auf betrügerische Weise so viel Stimmen bekommt.

joschka
09.07.2019, 22:04
Scheint ne neue Taktik zu sein. Als wenn die AfD auf betrügerische Weise so viel Stimmen bekommt.


@Deutschmann,
das wäre doch in der Art völlig systemkonform und legalisiert.
Selbst Lügner und Betrüger werden in Deutschland irgendwie gleichgestellt.
... null Problemo würde ALF antworten!

Melmack ist ganz in der Nähe vom Bremen zu vermuten. LG

Frontferkel
09.07.2019, 22:30
Alles schön und gut, nur dummerweise hat § 21 des Landeswahlgesetzes mit der Geschichte nichts zu tun. Es geht um die Landesliste nicht um einzelne Beweber.

Relevant dafür ist § 28 des Landeswahlgesetzes von Sachsen




und speziell für diesen Fall § 35 der Landeswahlordnung von Sachsen



https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p28
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733-Landeswahlordnung#p35

Aber was soll es, geht ja bei euch nicht um Kritik auf Basis von Fakten.[/FONT][/COLOR]
Lerne endlich lesen Nervengeige.

SprecherZwo
10.07.2019, 06:47
Im heute-journal: "Die AfD hat massiv gegen das Wahlgesetz verstoßen". Natürlich einfach so dahingerotzt, ohne nähere Begründung. Und das Volk nimmt das natürlich für bare Münze. Dieses Volk wird noch erbärmlich unter seiner Blödheit leiden.

Demnächst heisst es noch, die AfD habe Wahlbetrug begangen.

Gehirnnutzer
10.07.2019, 13:36
Lerne endlich lesen Nervengeige.

Wenn es dich nervt, beschäftigt es dich. Hast du Angst das die AfD sich doch dämlich angestellt hat?

Ansonsten, Frontferkelchen, die gehörst zu den lieben Leuten hier, die immer auf das Recht der freien Meinung pochen, anderen aber dieses Recht absprechen wollen.

Deine Waldorf und Statler-Attitüden werden mich nicht daran hindern, mein Recht auf freie Meinungsäußerung war zu nehmen.

Wenn das für deine Nerven zu belastend ist, geh zum Arzt oder kauf ein Nerventonikum.

Th.R.
10.07.2019, 13:41
Auch der Verfassungsblog, der nicht im entferntesten rechts oder konservativ ist, steht auf der Seite der AfD.



https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/


Auch in den zugehörigen Kommentaren unten wird eindeutig herausgearbeitet, dass die Argumente der Frau Schreck durch das Gesetz an keiner Stelle abgedeckt sind.

Frau Schreck und ihre Mittäter haben die Landesliste der AFD ohne jede rechtliche Abdeckung verworfen!

Ich möchte jeden hier aufrufen, diesen Skandal unter Verweis auf denoben genannten Artikel des verfassungsblog.de samt zugehöriger Kommentare in den sozialen Medien zu verbreiten.

Schreck und ihre Mittäter von den etablierten Parteien haben den bislang größten Wahlbetrug in Sachsen begangen!

Gehirnnutzer
10.07.2019, 13:48
Spar dir dein blödes Klugscheisser-Geschwafel. Hier im Gegensatz zu deinem Pseudoexpertenwissen eine fundierte juristische Meinung:

https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/

Nun eine Meinung ist eine Meinung, dagegen habe ich nichts, aber schau dir doch mal das an:

https://www.wahlen.sachsen.de/download/Medieninformation/LWL-17-2019.pdf

tommy3333
11.07.2019, 17:47
Vollzitat
Das ist im Ergebnis wie der Reichstagsbrand, nur ohne Feuer und ohne Verhaftungen.

Veruschka
11.07.2019, 21:28
Werde doch mal konkret. Was genau soll gegen das Gesetz verstoßen haben? Halte dich lieber zurück, wenn du es nicht im Gesetz findest, du dummes Ding.
Na ja, ich halte dich jetzt auch nicht für die hellste Kerze auf der Torte, aber lassen wir das mal....
Zum Thema:
Dieser LW- Ausschuss hat ja kritisiert, dass sich der Parteitag im März wieder mit dem Wahlverfahren beschäftigt hat. Daraufhin wurde der Beschluss vom Februar wieder geändert und es ab Listenplatz 31 zum Blockwahlverfahren kam. Genau das hat der Ausschuss bemängelt, weil die Chancengleichheit aller Bewerber nicht mehr gegeben war.

Und ich frag dich jetzt auch mal was: warum wählt die AfD Sachsen erst nur Listenplatz 1- 18 und dann erst ca. 5(!) Wochen später den Rest der Plätze???
Man konnte sich wohl wieder nicht einigen. Kann man ja derzeit auch aus der Presse entnehmen, dass diese Partei völlig zerrissen ist.
Wie auch immer, ich bleib dabei, wenn eine Partei nicht mal das Kandidatenwahlverfahren gebacken bekommt, hat sie es nicht anders verdient.
Aber das ist natürlich wieder Wasser auf den Mühlen der armen, benachteiligten Wähler der AfD.
Das übliche Mimimi:schnatt:

Politikqualle
12.07.2019, 09:15
Und ich frag dich jetzt auch mal was: warum wählt die AfD Sachsen erst nur Listenplatz 1- 18 und dann erst ca. 5(!) Wochen später den Rest der Plätze???
Man konnte sich wohl wieder nicht einigen. .. weil das genau demokratisch auf einer AfD Versammlung so beschlossen wurde und genau da liegt das Dilemma in der ganzen Sache ..

Politikqualle
12.07.2019, 09:55
... AfD-Sachsen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Willkür-Entscheidung der Landeswahlleitung ein! ....

... Zur am Wochenende praktizierten Teilstreichung der Landesliste der sächsischen AfD um 43 Plätze, erklärt der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban:„Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wahlleiterin öffentlich offenbar die Unwahrheit sagt. Es stimmt einfach nicht, dass die AfD nicht auf Hinweise der Landeswahlleitung reagiert hat. Es stimmt auch nicht, dass es zu einem so genannten Blockwahlverfahren kam. Dieses Wahlverfahren gibt es in unserer Wahlordnung nicht. Stattdessen wurde ein Gruppenwahlverfahren durchgeführt, das allen Bewerbern gleiche Chance für eine Kandidatur einräumte. Zudem war der Parteitag eine Versammlung, die lediglich unterbrochen und dann fortgesetzt wurde.
Der Landesvorstand der AfD und die Kreisvorsitzenden wurden über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt und stimmen der Verfassungsbeschwerde zu. Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“. ...

... Landesvorsitzende und Jurist, Dr. Joachim Keiler ergänzt:
„Verfassungsbeschwerden in Zusammenhang mit einstweiligen Anordnungen sind in Deutschland ein ‚außerordentlicher Rechtsbehelf‘. Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn jemand nachweislich in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies ist hier der Fall. Aussichtsreichen möglichen Politikern würde das passive Wahlrecht entzogen. Zudem wird hier durch einen massiven Eingriff in die Listenaufstellung der AfD auch die Zusammensetzung der zu wählenden Landtagsabgeordneten beeinträchtigt und damit gegen urdemokratische Grundsätze verstoßen. Wir werden zudem auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweicht.“
....

.... https://www.afdsachsen.de/presse/pressemitteilungen/afd-sachsen-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-die-willkuer-entscheidung-der-landeswahlleitung-ein.html ...

wolleDD
12.07.2019, 17:21
Heute vormittag vor der Staatskanzlei in DD.

https://s18.directupload.net/images/190712/7hhspaqy.jpg (https://www.directupload.net)

Wie lange sie dort stehen durften ist mir nicht bekannt:D.

Wolle.

DUNCAN
12.07.2019, 17:30
... AfD-Sachsen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Willkür-Entscheidung der Landeswahlleitung ein! ....

... Zur am Wochenende praktizierten Teilstreichung der Landesliste der sächsischen AfD um 43 Plätze, erklärt der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban:„Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wahlleiterin öffentlich offenbar die Unwahrheit sagt. Es stimmt einfach nicht, dass die AfD nicht auf Hinweise der Landeswahlleitung reagiert hat. Es stimmt auch nicht, dass es zu einem so genannten Blockwahlverfahren kam. Dieses Wahlverfahren gibt es in unserer Wahlordnung nicht. Stattdessen wurde ein Gruppenwahlverfahren durchgeführt, das allen Bewerbern gleiche Chance für eine Kandidatur einräumte. Zudem war der Parteitag eine Versammlung, die lediglich unterbrochen und dann fortgesetzt wurde.
Der Landesvorstand der AfD und die Kreisvorsitzenden wurden über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt und stimmen der Verfassungsbeschwerde zu. Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“. ...

... Landesvorsitzende und Jurist, Dr. Joachim Keiler ergänzt:
„Verfassungsbeschwerden in Zusammenhang mit einstweiligen Anordnungen sind in Deutschland ein ‚außerordentlicher Rechtsbehelf‘. Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn jemand nachweislich in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies ist hier der Fall. Aussichtsreichen möglichen Politikern würde das passive Wahlrecht entzogen. Zudem wird hier durch einen massiven Eingriff in die Listenaufstellung der AfD auch die Zusammensetzung der zu wählenden Landtagsabgeordneten beeinträchtigt und damit gegen urdemokratische Grundsätze verstoßen. Wir werden zudem auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweicht.“
....

.... https://www.afdsachsen.de/presse/pressemitteilungen/afd-sachsen-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-die-willkuer-entscheidung-der-landeswahlleitung-ein.html ...Als ob das vor BRD-Gerichten mit Freisler-Besetzung zum Erfolg führen würde. Recht naiv solch ein Vorgehen. Da die BRD-Gesetzgebung der europäischen unterstellt ist, wäre hier die Anrufung eines über den Freisler Richtern stehenden Gerichts (also eines europäischen Gerichtshofs) ratsam, sofern dies juristisch möglich ist.

Gehirnnutzer
12.07.2019, 19:27
Als ob das vor BRD-Gerichten mit Freisler-Besetzung zum Erfolg führen würde. Recht naiv solch ein Vorgehen. Da die BRD-Gesetzgebung der europäischen unterstellt ist, wäre hier die Anrufung eines über den Freisler Richtern stehenden Gerichts (also eines europäischen Gerichtshofs) ratsam, sofern dies juristisch möglich ist.

Langsam nervt es, ewig die selben Sprüche, passen die Urteile in die Meinung, sind es gute Gerichte, passen sie nicht in die Meinung, sind es Freisler Gerichte.

Sprüche sind das eine, aber keine Ahnung über Zuständigkeiten von Gerichten zu haben, das ist dämlich.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Eu-Recht und dessen Umsetzung ins nationale Recht bzw. dessen Auslegung. Nationaler Wahlgesetze und dessen Umsetzung und Anwendung fallen nicht darunter. Er ist eine Einrichtung der EU.

Höchstens der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht könnte angerufen werden, wenn man die Handlungen in Sachsen als Verstoß gegen Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten werten kann.

Artikel 3 lautet (https://www.menschenrechtskonvention.eu/freie-wahlen-9390/)


Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.

Möge jeder selber seine Schlussfolgerungen ziehen.

Jay
13.07.2019, 10:47
Juristen zweifeln an Entscheidung gegen AfD durch Landeswahlausschuss in Sachsen: Bei den angeblichen Verstößen beziehe man sich auf "Regeln, die es gar nicht gibt oder die eine andere Bedeutung haben"


Nach Kürzung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl in Sachsen haben Wissenschaftler Zweifel an der Entscheidung des Landeswahlausschusses angemeldet.

Die Düsseldorfer Juraprofessorin Sophie Schönberger bekräftigte im Magazin „Der Spiegel“, bei den angeblichen Verstößen beziehe sich der Ausschuss auf Regeln, die es gar nicht gebe oder die eine andere Bedeutung hätten. Zuvor hatten sie und ihr Mann, der Konstanzer Juraprofessor Christoph Schönberger, in einem gemeinsamen Beitrag für das Verfassungsblog (https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/) die Argumente als schmallippig bezeichnet. Die AfD präsentierte ein Gutachten des Saarbrücker Rechtswissenschaftlers Michael Elicker, das die Legitimität der Entscheidung ebenfalls anzweifelt.

https://www.deutschlandfunk.de/landtagswahl-juristische-zweifel-an-kuerzung-der-afd.1939.de.html?drn:news_id=1027190

tommy3333
13.07.2019, 12:35
Als ob das vor BRD-Gerichten mit Freisler-Besetzung zum Erfolg führen würde. Recht naiv solch ein Vorgehen. Da die BRD-Gesetzgebung der europäischen unterstellt ist, wäre hier die Anrufung eines über den Freisler Richtern stehenden Gerichts (also eines europäischen Gerichtshofs) ratsam, sofern dies juristisch möglich ist.
Naiv ist es ganz und gar nicht. Selbst wenn die Aussichten auf Erfolg verschwinden gering ist, muss die AfD diesen Weg zumindest versuchen bis in die letzte Konsequenz, und die Entscheidungen - so gut es ihr möglich ist - an die große Glocke hängen, damit die Wähler und auch die Öffentlichkeit im Ausland sie auch mitbekommen können. Es gibt u.a. auch in der Schweiz Medien, die über D berichten, aber unvoreingenommener als die Aktuelle Kamera im hiesigen Staatsfunk. Die NZZ hat auf ihrem Onlineportal für die Berichterstattung über Deutschland sogar eine eigene Rubrik geschaffen, weil es eine Marktlücke gibt, und die NZZ auch von Deutschen gelesen wird (nur nicht genug).

Shahirrim
13.07.2019, 12:39
Als ob das vor BRD-Gerichten mit Freisler-Besetzung zum Erfolg führen würde. Recht naiv solch ein Vorgehen. Da die BRD-Gesetzgebung der europäischen unterstellt ist, wäre hier die Anrufung eines über den Freisler Richtern stehenden Gerichts (also eines europäischen Gerichtshofs) ratsam, sofern dies juristisch möglich ist.

Darum geht es nicht. Natürlich sollte man nicht von selbst aus vor ein BRD-Gericht ziehen, weil man dann ja deren Autorität anerkennt. Wenn man aber angegriffen wird, sollte man sich auch innerhalb der BRD mit deren Rechtsmittel wehren. Allein, um sie zu entlarven.
Bei der AfD ist es zum Beispiel falsch, Merkel wegen der Grenzöffung zu verklagen, da hier das Bundesverfassungsgericht jetzt das legitimieren könnte. Aber bei dieser Sache muss die AfD vor Gericht gehen, auch wenn es nichts bringen sollte, um die BRD-Justiz bei jeder Gelegenheit vorzuführen.

tommy3333
13.07.2019, 12:41
Möge jeder selber seine Schlussfolgerungen ziehen.
Auf dem Papier kann vieles stehen. Papier ist Geduldig, aber auch leise. Auch in der DDR stand vieles auf Papiere wie entsprechende Gesetzesblätter und vor allem auch in der Verfassung, was nicht eingehalten wurde. Darum der Begriff des "Unrechtsstaates" in Abgrenzung zum Rechtsstaat. Und Du glaubst etwa daran, dass Justitia im heutigen Deutschland niemals mehr ihre Binde abnehmen könnte?

derNeue
13.07.2019, 18:12
"Einmaliger Skandal der Demokratie in der Geschichte der BRD"

Für die Rechtsbeugung durch den Landeswahlausschuß in Sachsen gibts jetzt ganz dick Kloppe:


https://www.youtube.com/watch?v=tHkAuRe63jY

:D

tommy3333
14.07.2019, 13:18
https://www.youtube.com/watch?v=UasLHoRl9Ag

herberger
14.07.2019, 15:19
1990 flogen die Grünen aus dem Bundestag raus, nur durch den Zusammenschluß mit Bündnis 90 blieben sie im Bundestag. Ob das legal war?



Im Gegensatz dazu verfehlten die unabhängig angetretenen West-Grünen, die sich als einzige relevante Partei nicht vor der Wahl mit ihrem ostdeutschen Gegenüber vereinigt hatten, mit 4,8 % im Wahlgebiet Westdeutschland den Einzug in den Bundestag. Zusammengezählt hätten die westdeutschen Grünen und die ostdeutsche Listenvereinigung Bündnis 90/Grüne, bestehend aus den Bürgerbewegungen des Bündnis 90, der Grünen Partei in der DDR und weiteren Gruppierungen wie dem Unabhängigen Frauenverband, ein gesamtdeutsches Ergebnis von 5,1 % erzielt und unabhängig von dessen Höhe durch das hinreichende Ergebnis des Ostbündnisses in beiden Landesteilen Mandate erhalten. Da beide Parteien jedoch getrennt voneinander antraten, resultierten die Stimmen der ostdeutschen Bündnis 90/Grüne (6,2 % im Wahlgebiet Ost) anders als bei der PDS nicht in Mandaten für die an der Sperrklausel gescheiterten Westdeutschen. Die Grüne Partei in der DDR, die zwei der acht Bundestagsabgeordneten der Listenvereinigung stellte, fusionierte am Tag nach der Bundestagswahl, dem 3. Dezember 1990, mit den westdeutschen Grünen. Mit den noch parteilosen Vertretern von Bündnis 90 bildete man eine gemeinsame Gruppe, die endgültige Fusion zur bis heute bestehenden Partei erfolgte jedoch erst 1993.

Politikqualle
15.07.2019, 11:30
... Bundeskanzlerin Merkel zu Besuch in Sachsen

Derweil ist an diesem Montag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Gast in Sachsen. Sie besucht zunächst zusammen mit Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Siemens-Vorstand Joe Kaeser das Siemens-Werk in Görlitz. Am Abend ist Merkel dann Ehrengast beim Frauennetzwerktreffen der Regierung im Dresdner Albertinum, wo sie die Impulsrede hält und wie Kretschmer Fragen beantwortet. ....

... was ich aber nicht verstehe :
... Leipzig, Dresden, Görlitz – Siemens lagert komplette Kraftwerkssparte aus ... Es soll nun zusammen mit den Fabriken in Görlitz (Dampfturbinen), Erfurt (Generatoren), Dresden (Trafos) und Zwönitz im Erzgebirge (Isolatoren) zur neuen AG wechseln. ....

.. werden und solle n dort wieder großmäulige Reden gehalten werden , um die Wähler bei den anstehenden Landtagswahlen auf die "richtige" Seite zu bringen .. und nach der Wahl weiß man wieder von nix , wenn die Arbeiter entlassen werden .. und der blöde dumme deutsche Michel glaubt wieder alles und wählt wieder die Altparteien ..
.. wenn man schlau ist , ein Blick ins Internet : Das Kraftwerksgeschäft ist seit Jahren ein Problem für Siemens. Der Weltmarkt – zum Beispiel für große Gasturbinen – ist eingebrochen. .. also die Entlassungen nach der Wahl sind schon geplant ...

Heopei
15.07.2019, 16:56
Erwartet jemand den Rückzieher der Landeswahlleiterin bist heute 24 Uhr ?

tommy3333
17.07.2019, 17:25
Bitte verbreiten, vor allem an die Sachsen.


https://www.youtube.com/watch?v=rRbmB_QmKYU

Heopei
19.07.2019, 15:21
Ist im Laufe der Woche eigentlich irgendwas passiert in Sachen Wahllisten.. es ist sehr ruhig geworden um das Thema. Hat die AfD Anzeige erstattet ? Hat sich der Wahlausschuß geäußert.. oder war es nur heisse Luft seitens der AfD ?

Daggu
19.07.2019, 15:26
Ist im Laufe der Woche eigentlich irgendwas passiert in Sachen Wahllisten.. es ist sehr ruhig geworden um das Thema. Hat die AfD Anzeige erstattet ? Hat sich der Wahlausschuß geäußert.. oder war es nur heisse Luft seitens der AfD ?

​AfD-Eklat vor Sachsenwahl: Partei legt Verfassungsbeschwerde wegen Landesliste ein:

https://www.merkur.de/politik/afd-eklat-sachsen-partei-legt-verfassungsbeschwerde-wegen-landesliste-ein-zr-12767732.html

Heopei
19.07.2019, 15:48
​AfD-Eklat vor Sachsenwahl: Partei legt Verfassungsbeschwerde wegen Landesliste ein:

https://www.merkur.de/politik/afd-eklat-sachsen-partei-legt-verfassungsbeschwerde-wegen-landesliste-ein-zr-12767732.html



Da steht aber nichts was was eh schon wissen.

pixelschubser
19.07.2019, 16:02
Da steht aber nichts was was eh schon wissen.

Mündliche Verhandlung war wohl gestern vorm sächsischen Verfassungsgerichtshof. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

https://www.justiz.sachsen.de/esaver/index.php

Murmillo
19.07.2019, 16:03
Mündliche Verhandlung war wohl gestern vorm sächsischen Verfassungsgerichtshof. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

https://www.justiz.sachsen.de/esaver/index.php

Nein, die Verhandlung ist Donnerstag nächste Woche !
https://www.zeit.de/news/2019-07/17/sachsens-verfassungsgericht-verhandelt-kommende-woche-ueber-afd-listenbeschwerde

pixelschubser
19.07.2019, 16:06
Nein, die Verhandlung ist Donnerstag nächste Woche !
https://www.zeit.de/news/2019-07/17/sachsens-verfassungsgericht-verhandelt-kommende-woche-ueber-afd-listenbeschwerde

Danke für die Korrektur.
Bin im Urlaub und habs daher nicht so mit dem genauen Datum. Ein Donnerstag wars jedenfalls. :D

Heopei
19.07.2019, 16:46
Positiv zu bewerten ist, das das Verfassungsgericht die Beschwerde überhaupt zugelassen hat. Ganz so aussichtslos scheint die Sache also nicht zu sein.

tommy3333
21.07.2019, 13:06
https://www.youtube.com/watch?v=PZ8TRQFcbi0

Marius
21.07.2019, 16:50
https://www.youtube.com/watch?v=PZ8TRQFcbi0

Alter... Ist das von dieser "Frau" ernst gemeint und keine Satire? Ich bekomme das blanke Kotzen wenn ich mir das gebe...

goldi
24.07.2019, 09:14
Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage wegen Kandidatenliste für Sachsen-Wahl
Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Liste. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts steht noch aus. ...
Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt.
Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Im Hinblick auf die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die Partei kann damit nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament einziehen.
Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen. Gegen die Entscheidung haben der AfD-Landesverband und acht betroffene Bewerber auch in Sachsen Verfassungsklage eingereicht. Andere rechtliche Schritte wären erst nach der Wahl möglich.
Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung fehlten außerdem Unterlagen. Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Juli.


https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-afd-scheitert-mit-klage-wegen-kandidatenliste-fuer-sachsen-wahl/24693874.html?ticket=ST-6103669-CZeUYm6AKqd1yGXn7XOv-ap6

Maitre
24.07.2019, 09:20
Alter... Ist das von dieser "Frau" ernst gemeint und keine Satire? Ich bekomme das blanke Kotzen wenn ich mir das gebe...

Schau dir die "Dame" doch nur an. Sie hat nur die Antworten gegeben, die an der Grenze ihrer intellektuellen Fähigkeiten lagen. Schau der "Dame" mal in die Augen, da siehst du sehr viel Irres. Die Augen sind der Spiegel der Seele. Solche Menschen braucht die bunte Republik.

Schlummifix
24.07.2019, 10:20
Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage wegen Kandidatenliste für Sachsen-Wahl
Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Liste. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts steht noch aus. ...
Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-afd-scheitert-mit-klage-wegen-kandidatenliste-fuer-sachsen-wahl/24693874.html?ticket=ST-6103669-CZeUYm6AKqd1yGXn7XOv-ap6

"Demokratie" in der BRD, Jahr 2019.
Einfach geil.
Ihr dürft zwar AfD wählen, aber sie wird einfach die ihr zustehenden Sitze nicht bekommen :tata:
Sehr kreativ. Fällt keinem auf.
Null Widerstand im Volk.
Einfach der Hammer.

So kreativ war die DDR nicht.

Politikqualle
24.07.2019, 10:27
Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage wegen Kandidatenliste für Sachsen-Wahl
Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Liste. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts steht noch aus. ...
Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt.

.... die regierenden Politiker der GROKO haben auch die Justiz im Griff , aber das dürfte ja bekannt sein ..

erselber
24.07.2019, 14:40
"Demokratie" in der BRD, Jahr 2019.
Einfach geil.
Ihr dürft zwar AfD wählen, aber sie wird einfach die ihr zustehenden Sitze nicht bekommen :tata:
Sehr kreativ. Fällt keinem auf.
Null Widerstand im Volk.
Einfach der Hammer.


So kreativ war die DDR nicht.

Das musste die Ostzone ja gar nicht mehr sein, die hatte eine Einheitsliste und da waren allen anderen, kritischen, hinterfragenden, nicht im rythmus klatschenden Parteien eh längst nicht mehr am "Leben".

Politikqualle
24.07.2019, 16:41
"Demokratie" in der BRD, Jahr 2019.
Einfach geil.
Ihr dürft zwar AfD wählen, aber sie wird einfach die ihr zustehenden Sitze nicht bekommen :tata:
Sehr kreativ. Fällt keinem auf. Null Widerstand im Volk. Einfach der Hammer. So kreativ war die DDR nicht.

.. aber eine von der Leyen als Präsidentin ernennen , obwohl sie nicht auf der Liste stand ..

Stanley_Beamish
24.07.2019, 17:34
Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage wegen Kandidatenliste für Sachsen-Wahl
Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Liste. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts steht noch aus. ...
Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-afd-scheitert-mit-klage-wegen-kandidatenliste-fuer-sachsen-wahl/24693874.html?ticket=ST-6103669-CZeUYm6AKqd1yGXn7XOv-ap6


Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird

Ich interpretiere das so, dass das BVG die Klage nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil das Landesverfassungsgericht in Sachsen zuständig ist.
Und dessen Entscheidung steht ja noch aus.
Alles andere als eine Korrektur des undemokratischen Beschlusses der Landeswahlleitung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Tyl
24.07.2019, 20:36
.... die regierenden Politiker der GROKO haben auch die Justiz im Griff , aber das dürfte ja bekannt sein ..
Mag ja sein, dass das im Parteienrecht anders ist (vermute aber nicht),
aber normalerweise schöpft man erst mal die Rechtsmittel aus,
und geht dann erst vors BVerfG.

Stanley_Beamish
24.07.2019, 21:09
Mag ja sein, dass das im Parteienrecht anders ist (vermute aber nicht),
aber normalerweise schöpft man erst mal die Rechtsmittel aus,
und geht dann erst vors BVerfG.

Es geht wohl um Fristenwahrung, daher hat die AfD auf Anraten eines Staatsrechtlers gleichzeitig bei beiden Gerichten Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das BVG hätte mit seiner Entscheidung aber ruhig bis nach dem für morgen erwarteten Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts warten können.
So wäre die richtige Reihenfolge der Rechtsmittel nämlich eingehalten worden.

romeo1
24.07.2019, 21:21
Ich interpretiere das so, dass das BVG die Klage nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil das Landesverfassungsgericht in Sachsen zuständig ist.
Und dessen Entscheidung steht ja noch aus.
Alles andere als eine Korrektur des undemokratischen Beschlusses der Landeswahlleitung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

da habe ich aber erhebliche Zweifel daran, daß das Landesverfassungsgericht anders entscheiden wird. Immerhin sind wir ja mit Volldampf auf dem Weg zu einer drittklassigen Ökodiktatur.

Tyl
24.07.2019, 23:34
Es geht wohl um Fristenwahrung, daher hat die AfD auf Anraten eines Staatsrechtlers gleichzeitig bei beiden Gerichten Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das BVG hätte mit seiner Entscheidung aber ruhig bis nach dem für morgen erwarteten Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichts warten können.
So wäre die richtige Reihenfolge der Rechtsmittel nämlich eingehalten worden.
Eigentlich läuft die Frist für das BVerfG aber erst,
wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und die letzte Klage abgewiesen wurde. Siehe § 90 BVerfGG

Stanley_Beamish
25.07.2019, 06:23
Eigentlich läuft die Frist für das BVerfG aber erst,
wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und die letzte Klage abgewiesen wurde. Siehe § 90 BVerfGG

Ich meinte die Frist bis zur Wahl. Die findet am 1. September statt.
Es wäre schon gut, wenn die Bürger vor der Wahl wissen, mit wievielen Kandidaten die AfD antritt.
Nicht, dass die Wahl wegen der Taschenspielertricks der Wahlleitung wiederholt werden muss, denn es kann ja wohl nicht sein, dass Wahlzettel ausgelegt werden, auf denen die voraussichtlich stärkste Partei gar nicht aufgeführt ist.
Da muss das Verfassungsgericht entscheiden, welches Rechtsgut höher wiegt.

Politikqualle
25.07.2019, 12:45
... Berlin – Der Zentralrat der Juden hat die deutschen Parteien vor den Wahlen in Ostdeutschland dazu aufgerufen, die AfD politisch zu isolieren.

„Ein fatales Signal wäre die Koalition einer Partei mit der AfD“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er hoffe sehr, dass sich die Parteien ihrer Verantwortung bewusst seien und nicht jeder nur auf die eigenen Vorteile schaue. ...

...https://www.journalistenwatch.com/2019/07/25/zentralrat-juden-isolierung/ ...

.. schon erstaunlich , daß sich gerade die Juden in Deutschland für den eigenen Untergang bereit machen .. denn sie wissen was sie tun !! ...

.. was hat dieser Jude gesagt : "Sondern mit der AfD haben wir zudem eine Partei in fast allen Parlamenten dieses Landes sitzen, die unsere demokratische Kultur massiv angreift." ...
... und diese Fakten dazu kann er nicht liefern , wie immer bei solchen Lügnern .. ...

Politikqualle
25.07.2019, 13:31
... Die Flüchtlingskosten sind ein deutsches Tabuthema ...
Deutschland hat sich in der Aufnahme von Flüchtlingen äusserst grossherzig gezeigt. Wie es mit der «Willkommenskultur» weitergeht, ist jedoch ungewiss. Die Kosten drücken gewaltig. ...

.... Die deutschen Wahlkämpfer gehen wie auf Stelzen durch das Land. Sie reden und versprechen dieses und jenes, doch die Flüchtlingskrise, welche die Menschen seit zwei Jahren umtreibt und nach allen Umfragen ganz oben auf der Liste ihrer Sorgen steht, wird meist ignorant übergangen. So kommt es, dass es unter dem Firnis der ökonomischen Zufriedenheit gewaltig «brodelt und rumort», wie das auf Tiefeninterviews spezialisierte Rheingold-Institut es in dieser Heftigkeit noch nie festgestellt hat. ...
... Wer bei der Berliner Regierung nach der Gesamtsumme der Flüchtlingslosten fragt, wird in ein Labyrinth von Statistiken und Zuständigkeiten geschickt. ...
... Oder anders ausgedrückt: Legt man die Kalkulation von Minister Müller zugrunde, so kostet jeder Schutzsuchende in Deutschland 2500 Euro pro Monat. Das entspricht der Steuerlast von zwölf Durchschnittsverdienern (3000 Euro pro Monat, Steuerklasse III); oder der von fünf Singles (Steuerklasse I) in dieser mittleren Einkommensklasse. Für einen unbegleiteten jugendlichen Migranten werden sogar bis zu 5000 Euro im Monat veranschlagt. ...
... Inzwischen behauptet kein Ökonom oder Manager mehr, dass die massenhafte Zuwanderung für den deutschen Staat ein Segen sei. Im Gegenteil: Wegen des geringen Bildungsniveaus kalkuliert der Finanzwissenschafter Bernd Raffelhüschen, «dass jeder Flüchtling in seiner Lebenszeit per saldo 450 000 Euro kostet». Bei zwei Millionen Zugewanderten bis 2018 summiere sich das auf Gesamtkosten von 900 Milliarden Euro.
Allerdings könnten die Zahlen noch höher sein – wegen der vielen neuen Langzeitarbeitslosen. Tatsächlich sind bis jetzt nur 13 Prozent der Flüchtlinge erwerbstätig (https://www.nzz.ch/wirtschaft/integration-in-deutschland-wann-kommen-die-fluechtlinge-am-arbeitsmarkt-an-ld.1287996), und auch das meist nur als Praktikant oder Hilfskraft. Denn 59 Prozent von ihnen verfügen über keinen Schulabschluss. Viele sind Analphabeten. (https://www.nzz.ch/wirtschaft/qualifikationen-und-einstellungen-was-die-fluechtlinge-mitbringen-ld.128477) ...
... https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333 ...

.. hoffentlich macht die AfD solche Prognosen mal viel mehr publik ...

Politikqualle
25.07.2019, 19:13
.... 18 statt 61 Listenbewerber Hintergrund der Beschwerde ist eine Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses. Dieser hatte am 5. Juli verfügt, dass die AfD bei der Landtagswahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte.
Die Landeswahlleitung in Sachsen hatte konkret das Zustandekommen der Liste auf zwei verschiedenen Parteitagen beanstandet. Die Kürzung könnte dazu führen, dass die in Umfragen bei 24 bis 26 Prozent liegende AfD nach der Wahl nicht alle ihr vom Wahlergebnis her zustehenden Sitze besetzen kann. ...

.. eigentlich haben die Leute bei der AfD dort total gepennt ... man sollte sich mal mit Wahlgesetze befassen und nicht einfach etwas entscheiden ... die AfD wird wohl nur 18 Sitze bekommen ....

goldi
25.07.2019, 19:22
(https://twitter.com/kollenbergkai)Kai Kollenberg‏ @kollenbergkai 57 Sek.Vor 58 Sekunden




Der #Verfassungsgerichtshof lässt die Listenplätze 19 bis 30 der #AfD-Landesliste vorläufig zur Landtagswahl zu. Alle anderen bleiben gestrichen. #sltw19 #Sachsen

Stanley_Beamish
25.07.2019, 19:41
(https://twitter.com/kollenbergkai)Kai Kollenberg‏ @kollenbergkai 57 Sek.Vor 58 Sekunden




Der #Verfassungsgerichtshof lässt die Listenplätze 19 bis 30 der #AfD-Landesliste vorläufig zur Landtagswahl zu. Alle anderen bleiben gestrichen. #sltw19 #Sachsen

Na geht doch, zumindest ein Teilerfolg. Das endgültige Urteil kann nur die vollständige Zulassung aller Kandidaten sein. Jetzt hat der Wähler das Wort. > 30% wäre nicht schlecht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-darf-bei-landtagswahl-in-sachsen-vorlaeufig-mit-groesserer-liste-antreten-16302037.html

JWalker
25.07.2019, 19:51
Na geht doch, zumindest ein Teilerfolg. Das endgültige Urteil kann nur die vollständige Zulassung aller Kandidaten sein. Jetzt hat der Wähler das Wort. > 30% wäre nicht schlecht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-darf-bei-landtagswahl-in-sachsen-vorlaeufig-mit-groesserer-liste-antreten-16302037.html

Genau, und jetzt müssen die Wähler nur noch dafür sorgen, daß die AfD jedes Direktmandat holt und die Blockpartei kann abstinken.

Deutschmann
25.07.2019, 20:04
Na geht doch, zumindest ein Teilerfolg. Das endgültige Urteil kann nur die vollständige Zulassung aller Kandidaten sein. Jetzt hat der Wähler das Wort. > 30% wäre nicht schlecht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-darf-bei-landtagswahl-in-sachsen-vorlaeufig-mit-groesserer-liste-antreten-16302037.html

Das Urteil ist Absurd. Ursprünglich ging es um 2 Listen wovon sie eine zugelassen haben. Und nun sagt das Gericht, von der zweiten Liste lassen wir einen Teil zu? Das alleine sagt doch schon aus dass der Vorwurf mit den 2 Listen konstruiert ist.

Kreuzbube
25.07.2019, 20:10
Das Urteil ist Absurd. Ursprünglich ging es um 2 Listen wovon sie eine zugelassen haben. Und nun sagt das Gericht, von der zweiten Liste lassen wir einen Teil zu? Das alleine sagt doch schon aus dass der Vorwurf mit den 2 Listen konstruiert ist.

Normal müssen sie weiterklagen, bis Alles zugelassen ist!:)

Stanley_Beamish
25.07.2019, 20:17
Das Urteil ist Absurd. Ursprünglich ging es um 2 Listen wovon sie eine zugelassen haben. Und nun sagt das Gericht, von der zweiten Liste lassen wir einen Teil zu? Das alleine sagt doch schon aus dass der Vorwurf mit den 2 Listen konstruiert ist.

Das Gericht argumentiert, dass die Wahlmethode für die ersten 30 Listenplätze gleich war. Ist als Begründung natürlich absurd.
Wenn es noch eine Spur eines demokratischen Rechtsstaates gibt, dann kann am Ende nur die vollständige Zulassung aller Kandidaten bestätigt werden.

Zyankali
25.07.2019, 20:20
wieso gibt es eigentlich gesetze, wie die parteien ihre kandidaten zu bestimmen haben ? das ist doch meines erachtens nach alleine sache einer partei, wie sie ihre kandidaten bestimmt...

Querfront
25.07.2019, 20:26
Na geht doch, zumindest ein Teilerfolg. Das endgültige Urteil kann nur die vollständige Zulassung aller Kandidaten sein. Jetzt hat der Wähler das Wort. > 30% wäre nicht schlecht.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-darf-bei-landtagswahl-in-sachsen-vorlaeufig-mit-groesserer-liste-antreten-16302037.html

Alles andere, als die Anzahl an Abgeordneten, die dem Stimmanteil entspricht, ist inakzeptabel. Wird der Wählerwille nicht mehr im Parlament abgebildet, ist das auch offiziell keine Demokratie mehr.

Deutschmann
25.07.2019, 20:28
Alles andere, als die Anzahl an Abgeordneten, die dem Stimmanteil entspricht, ist inakzeptabel. Wird der Wählerwille nicht mehr im Parlament abgebildet, ist das auch offiziell keine Demokratie mehr.

Und genau das ist der springende Punkt. Hier wird die Demokratie mit Füßen getreten.

Maitre
25.07.2019, 21:32
Wie es scheint, hat das sächsische Verfassungsgericht noch so etwas wie Rechtsverständnis:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-sachsen-darf-landeswahlliste-laut-verfassungsgericht-erweitern-a-1279043.html

Zunächst mal 30 Kandidaten, wahrscheinlich ist die ganze Entscheidung des Landeswahlausschusses rechtswidrig. Kam eben im Radio. Dazu die Wahlausschussleiterin:


"Wir werden dieses Gerichtsurteil jetzt bei der weiteren Wahlvorbereitung umsetzen", sagte die Vorsitzende des Landeswahlausschusses Sachsen, Carolin Schreck. Sie finde es erfreulich, dass das Gericht in der Sache so zeitnah entschieden habe.

Die Worte hören sich nach Verständnis an, im Radio klang die Stimme aber reichlich zickig :D

goldi
25.07.2019, 21:33
Für Sie berichtet
Kai Kollenberg

Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig gibt der Partei teilweise recht. Nach einer ersten Bewertung hat der Landeswahlausschuss demnach wohl rechtswidrig gehandelt.

Auch in der Verhandlung selbst hatte die AfD hervorgehoben, dass das Agieren des Wahlausschusses ein Einschreiten des Gerichts notwendig mache. Man habe bei Streichung großer Teile der Landesliste eine "Situation geschaffen, die verfassungsfern ist", sagte der Prozessbevollmächtigte der AfD, Michael Elicker. Es gebe eine "psychologische Wirkung" auf die Wähler der AfD. Diese könnten sich nicht sicher sein, ob ihre Zweitstimme wirklich zähle. Zudem sei der "öffentliche Frieden" in Sachsen durch die Kürzung gefährdet. Es habe schon Drohungen gegen die Landeswahlleiterin gegeben. Man müsse "die Lage in einer Weise regeln, in der alle friedlich damit umgehen können", sagte Elicker.
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/30-kandidaten-von-afd-liste-duerfen-antreten-artikel10572339

tommy3333
25.07.2019, 21:41
Genau, und jetzt müssen die Wähler nur noch dafür sorgen, daß die AfD jedes Direktmandat holt und die Blockpartei kann abstinken.
Am besten mit der Zweitstimme die ADPM (die von Poggenburg) wählen, damit die mit ca. 10-15%% einziehen, und mit der Erststimme die AfD-Direktkandidaten. Dazu vielleicht um die 20% Zweitstimmen für die AfD, um die Listen beider Parteien auszuschöpfen. Das könnte für lange Gesichter beim Establishment sorgen, denn wenn die Linkspartei auch noch um die 15% bekommt, hat schwarzrotgrüngelb mglw. keine Mehrheit, und die CDU würde bei der Koalitionsbildung zwischen AfD und Linke entscheiden müssen.

JWalker
25.07.2019, 22:39
... und die CDU würde bei der Koalitionsbildung zwischen AfD und Linke entscheiden müssen.

...da hat die CDU aber sowas von überhaupt kein Problem, sich für die Linkspartei zu entscheiden...

Jay
25.07.2019, 22:39
Die AfD sollte Rücktritte fordern, denn:


„Bereits jetzt sei absehbar, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 30 zu streichen, höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.“

Es ist eindeutig klar, dass Gesetze erfunden wurden, um die AfD zu schädigen, die es in dieser Form nicht gibt.

Marius
26.07.2019, 02:12
Es ist eindeutig klar, dass Gesetze erfunden wurden, um die AfD zu schädigen, die es in dieser Form nicht gibt.

Es war ja eigentlich von Anfang an klar, dass die ganze Sache nur konstruiert wurde, "begründet" mit irgendwelchen Lügen, um der AfD zu schädigen. Dass dieses drecks System es so plump und offentsichtlich versucht, fühlt sich irgendwie nach Verzweiflung an. Wahrscheinlich werden zukünftig immer weitere, absurdere Dinge konstruiert, um gegen die AfD "vorzugehen".

Bolle
26.07.2019, 06:59
Sachsen-Wahl

Das Urteil zur AfD-Liste hat für die Partei einen schalen Beigeschmack

Stand: 07:55 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

Von Matthias Kamann (https://www.welt.de/autor/matthias-kamann/) Politikredakteur

Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen vorläufig doch mit mehr Bewerbern antreten. Mit einer einstweiligen Anordnung gab das sächsische Landesverfassungsgericht Anträgen der AfD teilweise statt.


Diese Entscheidung war laut dem Gerichtsurteil „mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig“.

Das Verfassungsgericht des Freistaats macht die drastische Kürzung der Kandidatenliste vorläufig rückgängig – aber erkennt nur die halbe Liste an. Für den Wahlausschuss ist das eine schwere Schlappe. Aber für das Wahlrecht ein großer Sprung.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article197485511/Sachsen-Wahl-Das-Urteil-zur-AfD-Liste-hat-fuer-die-Partei-einen-schalen-Beigeschmack.html

Kurti
26.07.2019, 07:40
Sachsen-Wahl

Das Urteil zur AfD-Liste hat für die Partei einen schalen Beigeschmack

Stand: 07:55 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

Von Matthias Kamann (https://www.welt.de/autor/matthias-kamann/) Politikredakteur

Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen vorläufig doch mit mehr Bewerbern antreten. Mit einer einstweiligen Anordnung gab das sächsische Landesverfassungsgericht Anträgen der AfD teilweise statt.

Das Verfassungsgericht des Freistaats macht die drastische Kürzung der Kandidatenliste vorläufig rückgängig – aber erkennt nur die halbe Liste an. Für den Wahlausschuss ist das eine schwere Schlappe. Aber für das Wahlrecht ein großer Sprung.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article197485511/Sachsen-Wahl-Das-Urteil-zur-AfD-Liste-hat-fuer-die-Partei-einen-schalen-Beigeschmack.htmlTrotzdem sollte sich die AfD zukünftig gefälligst an die jeweils gültigen Wahlordnungen halten.

Stanley_Beamish
26.07.2019, 07:52
Trotzdem sollte sich die AfD zukünftig gefälligst an die jeweils gültigen Wahlordnungen halten.

Hat sie doch, Dummschwätzer.
Der Rat, sich an die gültige Wahllordnung zu halten, geht ja wohl eher in Richtung der aus Mitgliedern der Systemparteien bestehenden Wahlleitung.
Zeig mir die Stelle in der Wahlordnung, die es verbietet, Wahlen an zwei Tagen abzuhalten, und die Wahlmodalitäten zu ändern, wenn diese Änderung auf demokratischen Weg erfolgte!

Kurti
26.07.2019, 08:11
(…)
Zeig mir die Stelle in der Wahlordnung, die es verbietet, Wahlen an zwei Tagen abzuhalten, und die Wahlmodalitäten zu ändern, wenn diese Änderung auf demokratischen Weg erfolgte!Wende dich mit deinen Einwänden an die sächsische Landeswahlleitung, die bei der Wahl der AfD-Listenkandidaten eine Unregelmäßigkeit erkannt hat. Das Beschwerdeverfahren der AfD beim sächsischen Verfassungsgericht ist noch nicht abgeschlossen und dein Rat könnte entscheidend sein.