User in diesem Thread gebannt : Kurti


Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #3121
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Nein, so ist es nicht ganz. Es wird immer berechtigte Kritik sein, die Alliierten Verbrechen nicht thematisiert zu haben, allerdings kann man nicht von einer Siegerjustiz sprechen, die fingierte Anklagen aufgetischt hat. Im Gegenteil, die "Beweise" für "Seife aus Judenfett" bekamen eine Nummer, tauchten jedoch noch nicht mal in der Anklageschrift auf, weil es den Nachweis gab, dass es die Versuche in deutschen Universitäten gab, jedoch die Toten die Hingerichteten aus nahegelegenen Zuchthäusern waren und nachweislich keine Juden. Es gab auch keine unfaire Prozessführung. Es ging auch nicht um eine Kollektivschuld Deutschlands. Angeklagt waren Einzelpersonen und in den Prozessen ging es um individuelle Schuld. So gesehen waren die Prozesse der Auftakt zur Verarbeitung der Nazizeit und der üblen Verbrechen, die ihresgleichen in der Geschichte suchen.

    [...]
    Suchen diese Verbrechen wirklich ihresgleichen? Ich finde nicht, selbst Genozid ist nichts singuläres, neu war allenfalls der industrielle Maßstab, aber ist der der "besonderen Barbarei der Nationalsozialisten" geschuldet, oder nur den verfügbaren Mitteln, die - zum Beispiel - die Türken nicht hatten, als sie sich zum Genozid an den Armeniern "entschlossen"?

    Tun wir mal einen Moment so, als sei hier wirklich beste Absicht im Spiel gewesen, dann bleibt die Tatsache, dass die Ankläger selbst moralisch zutiefst korrumpiert waren. Auch Amerikaner, Briten, Franzosen und besonders die Sowjets hätten auf eine Anklagebank gehört, und nicht nur einzelne Soldaten und Offiziere, sondern die militärisch wie politisch Verantwortlichen. Gäbe es nichts anderes, dann würde - zumindest mir - schon das genügen, um das IMT strikt abzulehnen.

  2. #3122
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Habe ich erstens nicht gefunden und zweitens hast Du die Behauptung aufgestellt. Und die 6 mal gestellte Frage immer noch nicht beantwortet, Eiertänzer
    Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland weicht vom Reichsstrafgesetzbuch nur in wenigen Paragrafen ab - nimm halt mit diesem vorlieb! Ich bin nicht dein Rechtslehrer.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Unzucht zwischen Männern[[Links nur für registrierte Nutzer]]

    [Links nur für registrierte Nutzer] Reichsstrafgesetzbuch
    Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (Fassung von 1871)[Links nur für registrierte Nutzer]
    Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen. (Fassung von 1935)[Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Vorschrift wurde 1969 im Rahmen der Strafrechtsreform auf Handlungen zwischen Männern, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, auf Männer über 18 Jahren, die Handlungen mit Männern unter 21 Jahren begehen und auf gewerbsmäßiges Begehen beschränkt, 1973 auf Handlungen eines Mannes über 18 Jahren mit einem Minderjährigen enger gefasst und 1994 aufgehoben.
    Vorschubleisten der Unzucht (sog. Kuppelei)[[Links nur für registrierte Nutzer]]

    § 180 Reichsstrafgesetzbuch von 1871:
    Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängniß bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
    Die Vorschrift wurde im Zuge der Großen Strafrechtsreform (1969) aufgehoben.
    Verbreitung pornographischer Schriften[[Links nur für registrierte Nutzer]]

    § 184 Reichsstrafgesetzbuch („[Links nur für registrierte Nutzer]“), um 1900:
    Mit Gefängniß bis zu Einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer

    1. Unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorräthig hält, ankündigt oder anpreist;
    2. Unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet;
    3. Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder anpreist;
    4. Öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen.

    Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
    Die Vorschrift (jetzt § 184 StGB) wurde enger gefasst.
    Todesstrafe[[Links nur für registrierte Nutzer]]

    Die [Links nur für registrierte Nutzer] war im Reichsstrafgesetzbuch als Strafe für vollendeten [Links nur für registrierte Nutzer] gemäß § 211 sowie auch für Mordversuch an [Links nur für registrierte Nutzer] oder [Links nur für registrierte Nutzer] gemäß § 80 sowie einige Staatsschutzdelikte wie [Links nur für registrierte Nutzer] und Landesverrat im Kriege (Kriegsverrat) vorgeschrieben. Als Hinrichtungsmethode wurde das [Links nur für registrierte Nutzer] festgelegt, lediglich [Links nur für registrierte Nutzer] vollstreckte die Exekutionen zwischen 1920 und 1923 durch [Links nur für registrierte Nutzer]. Unter dem [Links nur für registrierte Nutzer] wurde im Zweiten Weltkrieg als besonders entehrende Strafe für Verräter die Hinrichtungsmethode auf [Links nur für registrierte Nutzer] festgelegt. Ab 1877 fanden Hinrichtungen nur nicht-öffentlich innerhalb von [Links nur für registrierte Nutzer] statt.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #3123
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland weicht vom Reichsstrafgesetzbuch nur in wenigen Paragrafen ab - nimm halt mit diesem vorlieb! Ich bin nicht dein Rechtslehrer.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Würdest Du bitte mal die Frage beantworten?

  4. #3124
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    ...Ach herrje, wieder so ein Schlumpf.

    Auch wenn es das Wannsee-Protokoll niemals gegeben hätte und wenn es auch keinen "Führerbefehl" gab, so gibt es meterweise Bücherregale voll mit Beweisen über die systematische Ermordung der Juden bereits vor der Konferenz. Offensichtlich haben die Offiziere dann eigenmächtig gehandelt, aber dennoch gibt es nicht den geringsten Zweifel an den unglaublichen Verbrechen der Nazis und die Alliierten mussten überhaupt nichts fälschen. Die deutsche Gründlichkeit sorgte sogar dafür, dass alles sauber notiert war. [...]
    Na wenn es meterweise Bücherregale gibt die nicht den geringsten Zweifel bei dir hinterlassen, dann will ich dich gerne in deinem Glauben lassen. Es ging aber nicht darum, sondern um die vom IMT vorgelegten Beweise. Das du den IMT als rechtens ansiehst und die Art der Prozessführung als richtig ist doch sowieso klar. Spar dir doch einfach deine schulmeisterhaften Bemerkungen. Steht dir als Passdeutschem auch nicht wirklich zu...
    Ohne Friedensvertrag und ohne Verfassung wird sich in Deutschland nichts ändern
    Das Volk steht auf, der Sturm bricht los. (Karl Theodor Körner - 1813)
    “Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle” (Otto von Bismarck)

  5. #3125
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Suchen diese Verbrechen wirklich ihresgleichen? Ich finde nicht, selbst Genozid ist nichts singuläres, neu war allenfalls der industrielle Maßstab, aber ist der der "besonderen Barbarei der Nationalsozialisten" geschuldet, oder nur den verfügbaren Mitteln, die - zum Beispiel - die Türken nicht hatten, als sie sich zum Genozid an den Armeniern "entschlossen"?

    Tun wir mal einen Moment so, als sei hier wirklich beste Absicht im Spiel gewesen, dann bleibt die Tatsache, dass die Ankläger selbst moralisch zutiefst korrumpiert waren. Auch Amerikaner, Briten, Franzosen und besonders die Sowjets hätten auf eine Anklagebank gehört, und nicht nur einzelne Soldaten und Offiziere, sondern die militärisch wie politisch Verantwortlichen. Gäbe es nichts anderes, dann würde - zumindest mir - schon das genügen, um das IMT strikt abzulehnen.
    Gäbe es den 130 nicht, könnte man weitaus effektiver diskutieren. Naja, es wäre eine kurze Diskussion

  6. #3126
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Suchen diese Verbrechen wirklich ihresgleichen? Ich finde nicht, selbst Genozid ist nichts singuläres, neu war allenfalls der industrielle Maßstab, aber ist der der "besonderen Barbarei der Nationalsozialisten" geschuldet, oder nur den verfügbaren Mitteln, die - zum Beispiel - die Türken nicht hatten, als sie sich zum Genozid an den Armeniern "entschlossen"?

    Tun wir mal einen Moment so, als sei hier wirklich beste Absicht im Spiel gewesen, dann bleibt die Tatsache, dass die Ankläger selbst moralisch zutiefst korrumpiert waren. Auch Amerikaner, Briten, Franzosen und besonders die Sowjets hätten auf eine Anklagebank gehört, und nicht nur einzelne Soldaten und Offiziere, sondern die militärisch wie politisch Verantwortlichen. Gäbe es nichts anderes, dann würde - zumindest mir - schon das genügen, um das IMT strikt abzulehnen.
    Nun, die Singularität des Verbrechens ergab sich nicht nur aus dem rassenideologischen Wahn der Nazis, der allein aus diesem Grunde einen Vernichtungsfeldzug gegen die Juden beschloss, der einzigartig war sondern auch aus der Tatsache, dass noch nie zuvor ein Staat, in dem Fall durch seinen wahnsinnigen Führer, beschlossen hatte eine bestimmte Gruppe Menschen, allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Ethnie, umbringen zu lassen, in staatlichem Auftrag und unterschiedslos zwischen Jungen, Alten, Frauen und Kindern. Eine Verschwörungstheorie kumulierte zur tödlichen Staatsdoktrin, die letztendlich alles Handeln nur einzig und allein auf die Vernichtung des vermeintlich Schuldigen konzentrierte. Gepaart mit den anderen Verbrechen an den anderen Opfern der Nazis musste evtl. ein solcher Prozess her, um die Wiederkehr solcher Verbrecher und solcher Verbrechen auf alle Zeiten zu verhindern. Die Sieger wird man nie anklagen, denn zumindest in dem Fall war kein Verbrechen der Sieger den Verbrechen der Nazis ebenbürtig.


    Zitat Zitat von Textor Beitrag anzeigen
    Na wenn es meterweise Bücherregale gibt die nicht den geringsten Zweifel bei dir hinterlassen, dann will ich dich gerne in deinem Glauben lassen. Es ging aber nicht darum, sondern um die vom IMT vorgelegten Beweise. Das du den IMT als rechtens ansiehst und die Art der Prozessführung als richtig ist doch sowieso klar. Spar dir doch einfach deine schulmeisterhaften Bemerkungen. Steht dir als Passdeutschem auch nicht wirklich zu...
    Nicht nur bei mir. Bei jedem anständigen Menschen und /oder jedem Wissenschaftler. Unbedeutende Neonazis, die sich im Dunkel der Forenwelt verstecken, mögen gerne zweifeln, aber da steht die Wissenschaft davor, die in jedem Fall über jeden Zweifel erhaben ist. Die Kritik am Prozess habe ich ausreichend gewürdigt. Die nicht verifizierbaren Beweise wurden auch nicht zugelassen, respektive fanden keinen Eingang in die Anklageschrift. Du kannst ja die USA wegen falscher Prozessführung verklagen. Steht dir jederzeit offen.

  7. #3127
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Und was nützt dieser Präzedenzfall? Wo ist denn, mal gleichgezogen, der nächste Fall von rückwirkender Gesetzgebung, was den Einsatz der Kernwaffe gegen Menschen betrifft, nachdem man sich nach deren Abwurf davon überzeugen konnte, dass sie: "so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung war, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben." ?
    Wo ist die nachträgliche Bestrafung der Entwickler, Erprober und Abwerfer, von den befehlenden Politikern und Militärs ganz zu schweigen? Nicht ein einziger Staat hat es in den vergangenen Jahrzehnten fertig gebracht, so etwas auch nur zu fordern! Pfui Deibel!
    Das ich mal auf Deiner Seite bin , erstaunlich . Guter Beitrag .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  8. #3128
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Textor Beitrag anzeigen
    Na wenn es meterweise Bücherregale gibt die nicht den geringsten Zweifel bei dir hinterlassen, dann will ich dich gerne in deinem Glauben lassen. Es ging aber nicht darum, sondern um die vom IMT vorgelegten Beweise. Das du den IMT als rechtens ansiehst und die Art der Prozessführung als richtig ist doch sowieso klar. Spar dir doch einfach deine schulmeisterhaften Bemerkungen. Steht dir als Passdeutschem auch nicht wirklich zu...
    Albernes Geplänkel. Es gibt keinen Abschnitt deutscher Geschichte, der so gut erforscht ist wie der des Dritten Reichs - und zwar von Seiten nationaler wie internationaler Fachkundiger. Und da würde heute keiner der Prozessführung von damals widersprechen. Im Übrigen saß in Nürnberg nicht das deutsche Volk vor Gericht, sondern die Nazi-Verbrecher und ihre Helfer.
    Nationalismus - das ist die Religion der ganz armen Schweine (frei nach Wiglaf Droste)

  9. #3129
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen

    Nachweislich sind die Inhalte gelogen. Dazu werde ich niemals Stellung nehmen, denn meine Aufgabe ist es nicht, dich zu bilden. Die einzigen Widerlegungen findest du im Quellenverzeichnis von WIKI im Hinweis auf die Primärquellen. Du solltest doch eigentlich wissen, dass die "Revisionisten" keinen einzigen seriösen Autor zu den ihren zählen können. Nist jetzt wurde jeder als Lügner oder Scharlatan entlarvt, die meisten sind vorbestrafte Kriminelle. Wie kannst du verlangen, dass man einen solchen Stuss glauben soll?
    Dann weise doch endlich mal was nach.
    Daß Du bei Deiner Einstellung zu Politik, Geschichte … für Geschichtsrevisionisten nichts übrig hast, ist mir klar.

    Weißt Du überhaupt, daß der "Vater des Revisionismus" der französische Sozialist und Resistance-Aktivist Paul Rassinier ist, der selbst zwei Jahre
    KZ-Häftling war?

    Und ist Dir eigentlich bewußt, daß auch die Arbeit der Geschichtsrevisionisten dazu beigetragen hat, daß Jaques Chirac Frankreichs Mitverantwortung an der Deportation französischer Juden eingestanden hat? Zwar erst 1995, aber immerhin.

    Ist Dir aber wohl alles egal, bist eher wie Heinz Galinski:
    Wir geben den Weg zu einer schrankenlosen Geschichtsdiskussion nicht frei.
    In Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn, Januar 1987, Seite 20-24.



    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  10. #3130
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Dann weise doch endlich mal was nach.
    Daß Du bei Deiner Einstellung zu Politik, Geschichte … für Geschichtsrevisionisten nichts übrig hast, ist mir klar.

    Weißt Du überhaupt, daß der "Vater des Revisionismus" der französische Sozialist und Resistance-Aktivist Paul Rassinier ist, der selbst zwei Jahre
    KZ-Häftling war?

    Und ist Dir eigentlich bewußt, daß auch die Arbeit der Geschichtsrevisionisten dazu beigetragen hat, daß Jaques Chirac Frankreichs Mitverantwortung an der Deportation französischer Juden eingestanden hat? Zwar erst 1995, aber immerhin.

    Ist Dir aber wohl alles egal, bist eher wie Heinz Galinski:

    In Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn, Januar 1987, Seite 20-24.



    Geschichtlicher Revisionismus ist auch nicht per se schlecht, so lange er unter neutralem Studium ungesichteter oder neu zu bewertender Quellen erfolgt. Bitter wird es aber, wenn sich hinter revisionistischen Bemühungen in Wahrheit weltanschauliche Positionen verbergen. Und dann ist der Weg zur platten Geschichtsfälschung nicht mehr weit, vor allem wenn sich außerdem noch konkrete Absichten mit im Spiel befinden.
    Nationalismus - das ist die Religion der ganz armen Schweine (frei nach Wiglaf Droste)

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