Die Anwendung dieses
[Links nur für registrierte Nutzer] (Normenkatalogs) wurde bereits während der Nürnberger Prozesse von der Verteidigung, aber auch von ehemaligen nationalsozialistischen
[Links nur für registrierte Nutzer] kritisiert, weil die
[Links nur für registrierte Nutzer] Heranziehung dieser Normen für die Verurteilung der Verbrechen der Wehrmacht dem in vielen Ländern gültigen Rechtsgrundsatz
[Links nur für registrierte Nutzer] widerspräche, da diese erst
nach den Tathandlungen formuliert und festgelegt wurden.
[Links nur für registrierte Nutzer] Diese Argumentation wurde von den Richtern unter Hinweis auf die Rechtspraxis bei der Anwendung der
[Links nur für registrierte Nutzer] zurückgewiesen. Bei ihrer Anwendung war es gebräuchlich, nicht auf der Basis von Gesetzestexten oder vereinbarter Strafkataloge zu urteilen, sondern auf der Basis von
[Links nur für registrierte Nutzer]. Ebenso wurde die
[Links nur für registrierte Nutzer]-Argumentation der Verteidiger der Angeklagten als Versuch der
[Links nur für registrierte Nutzer] zurückgewiesen. Diese versuchten, unter Hinweis auf die angebliche Notwendigkeit, auch Kriegsverbrechen der Alliierten zu untersuchen, die Prozesse hinauszuzögern.
Dennoch spielte diese Charta für die juristische Aufarbeitung eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten Verbrechen auch schon vorher Straftaten darstellten und es dieses Grundtatbestands für eine erfolgreiche Anklage gar nicht bedurfte.