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Interessanterweise wird die Tatsache, dass die antisemitische UN die völkerrechtswidrige Annexion des WJL nicht als völkerrechtswidrig verurteilt als Basis dafür genommen, dass dies etwa in Übereinstimmung mit dem Internationalen Recht geschehen wäre. Es ist entlarvend, wenn man immer auf die Einhaltung internationalen Rechts pocht und scheinbar auch so argumentiert und sich dann so leicht entlarven lässt, in dem man selbst einstellt, dass die UN entweder vollkommen irre ist oder halt antisemitisch. Das WJL lag außerhalb des Staatsgebietes von Jordanien. Die Einverleibung mittels eines Krieges wäre nach gängiger Definition ein Verstoß gegen internationales Recht und müsste dementsprechend auch verurteilt werden. Entlarvend ein weiteres Mal, dass nicht nur suggeriert werden soll, die Annexion wäre rechtmäßig gewesen. Die wahre Not tritt tatsächlich erst dann auf, wenn man erklären soll, warum dann die Besetzung des angeblich bereits existierenden Staates Palästina auf einmal nicht mehr interessant war, nur weil es arabische Verbrecher waren, die sich im Mandatsgebiet niederließen. Fakt ist, dass sich hier eine Entlarvung ungeahnten Ausmaßes anbahnt, vor allem in dem Bereich, dass alles Recht sein soll, was nicht von der UN verurteilt wird. Die Widersprüche bezüglich eines angeblich bereits existierenden Staates Palästina, der dann um die Hälfte beschnitten, freudig unter jordanischer Besatzung existierte, wollen sich einfach nicht durchsetzen. Wenn etwas ein Verbrechen oder Bruch des Internationalen Rechts erst dann wird, wenn Israels es macht, dann riecht es nicht nur nach grottenschlechtem Antisemitismus, dann ist es auch welcher. Nun, die Autoren solcher Pamphlete verlieren ja immer häufiger die Schreibberechtigung in Foren, denen sie mit ihrer nun wirklich an Dummheit nicht zu übertreffender Dialektik zunehmend auf die Nerven gehen.
Mal abgesehen von dem tatsächlichen Casus belli, der Sperrung des Golfes von Akaba, den Truppenkonzentrationen an der Grenze Israels und der Kriegserklärung Nassers muss man Israel einen pre-emptive - Strike zugestehen. Selbstverständlich findet sich auch hierfür die Grundlage im Internationalen Recht. Artikel 51 verpflichtet nicht dazu, dass ein Staat seinem Untergang sehenden Auges beiwohnt. Dies stünde im Widerspruch zur territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit gem. Artikel 2 Ziff. 4 SVN. Das Vorgehen Israels ist als legitime Ausübung des Selbstverteidigungsrechts zu betrachten. Vgl. hierzu die Kriegserklärung Nassers "Unser grundlegendes Ziel in dieser Schlacht wird die Zerstörung Israels sein." Zitat WIKI.
Die Eroberungen innerhalb des ehemaligen Mandatsgebietes sind ja nun keineswegs Eroberungen in einem anderen Staat oder in Gebieten eines anderen Staates. Die Befreiung der ehemaligen Mandatsgebiete sind im Einklang mit dem Völkerrecht. Das Prinzip ex iniuria non oritur ius ist definitiv auf Israel nicht anwendbar, da Israel kein Aggressor war und lediglich seinen Feinden zuvorkam. Es wirkt schon ein wenig lächerlich, wenn sich der Aggressor (Ägypten, Syrien, Jordanien) ausgerechnet gegenüber seinem wehrhaften Opfer auf das Gewaltverbot gem. Artikel 2(4) beruft, wie es die arabischen Staaten gegenüber Israel tun. In dem Fall konnte selbst der größte Feind Israels, die UN, Israel nicht wegen des Führens eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges verurteilen. Taten sie auch nicht. Sie wollten sich nicht ohne Not dem schallenden Gelächter aller gebildeten Menschen preisgeben.
Tombé pour la france
Es wird nichts so sehr geglaubt wie das, was nicht gewusst wird.
Décès de Khaled Nezzar à l'âge de 86 ans - Algerie360
Je ne suis pas Charlie... et j't'emmerde - Kontre Kulture
2004 habe ich noch in keinem Forum geschrieben.
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