Mal abgesehen von dem tatsächlichen Casus belli, der Sperrung des Golfes von Akaba, den Truppenkonzentrationen an der Grenze Israels und der Kriegserklärung Nassers muss man Israel einen pre-emptive - Strike zugestehen. Selbstverständlich findet sich auch hierfür die Grundlage im Internationalen Recht. Artikel 51 verpflichtet nicht dazu, dass ein Staat seinem Untergang sehenden Auges beiwohnt. Dies stünde im Widerspruch zur territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit gem. Artikel 2 Ziff. 4 SVN. Das Vorgehen Israels ist als legitime Ausübung des Selbstverteidigungsrechts zu betrachten. Vgl. hierzu die Kriegserklärung Nassers "Unser grundlegendes Ziel in dieser Schlacht wird die Zerstörung Israels sein." Zitat WIKI.
Die Eroberungen innerhalb des ehemaligen Mandatsgebietes sind ja nun keineswegs Eroberungen in einem anderen Staat oder in Gebieten eines anderen Staates. Die Befreiung der ehemaligen Mandatsgebiete sind im Einklang mit dem Völkerrecht. Das Prinzip ex iniuria non oritur ius ist definitiv auf Israel nicht anwendbar, da Israel kein Aggressor war und lediglich seinen Feinden zuvorkam. Es wirkt schon ein wenig lächerlich, wenn sich der Aggressor (Ägypten, Syrien, Jordanien) ausgerechnet gegenüber seinem wehrhaften Opfer auf das Gewaltverbot gem. Artikel 2(4) beruft, wie es die arabischen Staaten gegenüber Israel tun. In dem Fall konnte selbst der größte Feind Israels, die UN, Israel nicht wegen des Führens eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges verurteilen. Taten sie auch nicht. Sie wollten sich nicht ohne Not dem schallenden Gelächter aller gebildeten Menschen preisgeben.