Vollständige Version anzeigen : Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht
Dalmatin
16.05.2014, 14:29
Was den Islamrabatt angeht, da fällt mir auch der Richter Butterweich - Riehe und seine abstrusen Urteile ein. Ich erinnere da nur an einem muselman. Kopftreter, der einen Familenvater ins KOma prügelte. Trotz einer meterlangen Strafakte und nicht beendeter Bewährung erbrach Richter Butterweich eine weitere Bewährungsstrafe für diese Kreatur.
Aha? Und das ist also mal wieder gleich ein Islamrabatt? Klaro, wie kann es anders sein, wenn der Täter Moslem war... muss ja dann ein Islamrabatt sein. Dass es sich hier - mal wieder - um ein nicht eben untypisch mildes Jugendgerichtsurteil handeln könnte, wird fast schon reflexartig ausgeblendet, wenn der Täter Moslem ist. Schwupp, schon wird aus einem Hans-Werner Riehe kein typisch realitätsferner Kuschel-Jugendrichter, sondern eben ein Islamrabattgeber.
Ach herrjeeehhh... glaub mir das ruhig mal... ich saug mir sowas nicht aus den Fingern. Habe es mal in irgend einer Zeitschrift gelesen, die hier bei uns rumkursiert... glaube, es war in der "Betrifft Justiz" oder so. Keine Ahnung, ob das auch in den Mainstream-Medien berichtet wurde.
Ich habe gesucht und nichts gefunden, was deine Behauptung belegt. Solange dies so ist, kann ich sie nicht als wahr werten.
bernhard44
16.05.2014, 17:26
Nee, nee, da verwechsle ich nichts. So versuchte der Verteidiger es in der ersten Instanz, wohingegen die StA 4 Jahre forderte. Nach der Strafmaßrevision vor der 2. Strafkammer des LG München sah es dann allerdings etwas anders aus; da forderte der Verteidiger dann 3 Jahre und 2 Monate ;)
ein Verteidiger fordert 3 Jahre und 2 Monate (da ist keine Bewährung möglich) für Notwehr........:täuscher:
Verarsche mal andere!
Dr Mittendrin
16.05.2014, 17:34
Das wäre sicher genauso verfehlt, als gleich das Messer zu zücken und wie vom Affen gebissen um sich zu stechen. In manchen Bundesstaaten in den USA kannst du jemanden abknallen, wenn du dich "bedroht" fühlst. Hierzulande gilt das zum Glück nicht - auch nicht mit dem Messer.
Solche Ironien solltest du dir schenken!
Auch eine reichlich verfehlte "Ironie"! Was hat das denn mit Diskriminierung zu tun? Der gleiche Dummquatsch, mit der manche von der gegenüberliegenden Seite ihre Nazi-Ironie schwingen.
Das feinsinnige Aufeinandertreffen von zutreffenden Sachverhalten mit intelligent-witziger/bissiger Überzeichnung zeichnet Ironie eigentlich aus. So völlig deplatzierte Begriffe machen das platt und gehen für meinen Geschmack schon arg nach hinen los.
Jemand der schon einen Schädelbruch hat darf sich in Todesangst nicht wehren mit dem Messer.
Die Zeiten kommen noch, da zerrt man Gesockse wie dich aus den Gerichten raus und führt sie auf der Strasse ihrer Gerechtigkeit zu.
Dalmatin
16.05.2014, 22:32
Ich habe gesucht und nichts gefunden, was deine Behauptung belegt. Solange dies so ist, kann ich sie nicht als wahr werten.
Ich habe auch mal recherchiert. Mein Statement findet sich tatsächlich sogar in den Mainstream-Medien. Hier aus dem Spiegel:
"Auch Staatsanwältin Elisabeth Ehrl betonte: "Der Angeklagte ist und war schuldig." Er sei weder ein Held noch ein Märtyrer. Er sei während des Geschehens vom Opfer zum Täter geworden. Der BGH habe die Feststellungen des erstinstanzlichen Prozesses unangetastet gelassen. Im erneuten Prozess sei es lediglich um die Strafhöhe gegangen. In ihrem Plädoyer hatte Ehrl auf eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert, G.s Verteidiger hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert."
Nachzulesen unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-student-sven-g-auf-freiem-fuss-a-660228.html
Kannst du es nun als "wahr werten"???
Dalmatin
16.05.2014, 22:35
ein Verteidiger fordert 3 Jahre und 2 Monate (da ist keine Bewährung möglich) für Notwehr........:täuscher:
Verarsche mal andere!
Lies mal lieber genauer, bevor du hier gleich mit angeblicher Verarsche auftrumpfen willst. Ich schrieb:
"So versuchte der Verteidiger es in der ersten Instanz, wohingegen die StA 4 Jahre forderte. Nach der Strafmaßrevision vor der 2. Strafkammer des LG München sah es dann allerdings etwas anders aus; da forderte der Verteidiger dann 3 Jahre und 2 Monate."
In einer Strafmaßrevision kommt selten am Ende nur Bewährung raus!
Einigen Usern hier ist wirklich nicht mehr zu helfen. Egal, welche Entschuldigungen … sie auch anführen, ich glaube z.B. Kirsten Heisig mehr.
Und natürlich Urteilen, die von deutschen Gerichten im Namen des Volkes gesprochen wurden.
Hier letztmalig einige Beispiele und damit verabschiede ich mich aus diesem Strang:
http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/ehrenmord/islam-rabatt-fuer-jolins-moerder-35281576,view=conversionToLogin.bild.html
Eltern voller Trauer und Wut
Islam-Rabatt für Jolins Mörder
Sie liebte einen Muslim. Sie erwartete ein Baby von ihm. Jetzt ist sie tot.
Vor Gericht bekommt der Täter „Islam-Rabatt“. Er habe sich wegen seiner „kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage“ befunden. …
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/jugendrichterin-kirsten-heisig-deutsche-werden-dafuer-haerter-bestraft/1230370.html
Jugendrichterin Kirsten Heisig : "Deutsche werden dafür härter bestraft"
…
Nein, der Sachverhalt, um den es ging, hat nach meiner Auffassung eine Besonderheit: Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung. Die wird härter bestraft und macht sich schlechter im Strafregister.
...
Kirsten Heisig
„Das Ende der Geduld“:
Seite 32 und 33
Ein weiterer, nicht zu übersehender Umstand findet sich in der Berücksichtigung des sogenannten Migrationshintergrundes der Täter. Von den polizeilich erfassten jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern haben inzwischen 71 Prozent einen Migrationshintergrund. In Neukölln sind es sogar mehr als 90 Prozent. Insgesamt kommt die PKS 2009 zu dem Ergebnis, dass, je schwerer die Delikte sind, desto höher der Anteil der Einwanderer bzw. ihrer Kinder ausfällt.
…
Seite 94 und 95
… sozialromantische Verblendung gepaart mit blanker Angst. Ich bin inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass die Furcht vor den kriminellen Großfamilien alle anderen Aspekte bei Weitem überwiegt, denn hinter vorgehaltener Hand heißt es: „Man kann kein Kind zwangsweise aus einem arabischen Clan nehmen. Die Familien erschießen jeden, der das versuchen sollte."
...
Wenn der deutsche Staat diese Familien weiterhin im Land belässt und sie jahrzehntelang ohne jede Gegenleistung unterstützt, obwohl sie die Gesellschaft hemmungslos schädigen, blamiert er sich aufs Äußerste und lädt zur Nachahmung ein. ….
http://www.pi-news.net/2008/05/koelner-komaschlaeger-frei/#more-9615
Gewalttäter Erdinc H. (l.) verlässt als freier Mann das Amtsgericht Köln. … Da verfiel sogar der Anwalt in ungläubiges Staunen. Andreas Bartholomé hatte für seinen Mandanten Erdinc H., der an Weiberfastnacht 2007 den 44-jährigen Waldemar W. vor den Augen seiner Kinder ohne Grund und ohne Gnade ins Koma und in die Invalidität prügelte (http://www.pi-news.net/2007/02/migranten-pruegeln-koelner-ins-koma-medien-schweigen-ueber-taeter/), immerhin eine Bewährungsstrafe gefordert.
Doch Richter Hans-Werner Riehe (Foto links), dem Aussehen und Urteil nach ein Vorzeige-68er-Produkt, ließ den Intensivtäter laufen (http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/koma-schlaeger-bekommt-keine-strafe_artikel_1210237945388.html). Der zeigte keinerlei Reue, hatte zuvor sogar eine ihm von seinem Anwalt nahegelegte Entschuldigung bei dem Opfer mit den Worten “Das geht gegen meine Ehre” abgelehnt.
…………………..
„Das Gericht ging von einer fahrlässigen Körperverletzung aus, nicht von einer vorsätzlichen“, so der Sprecher weiter. Außerdem wurden Erdinc der feste Job und die schwangere Freundin positiv angerechnet. „Es wurden keine schädlichen Neigungen festgestellt.“
“Keine schädlichen Neigungen”! Das muss man erstmal auf sich wirken lassen. Noch einmal zur Erinnerung: Erdinc H. wird als Intensivtäter geführt und war kurz vor der Prügelorgie wegen Raubes verurteilt (http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/05/29/koma-schlaeger/richter-schickt-ihn-nach-hause,geo=4676422.html) worden. Aber immerhin muss Erdinc zum Bewährungshelfer, ein Anti-Aggressionstraining machen und zum Psycho-Test….
Weniger verständnisvoll (http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/673/177136/) zeigt sich die Justiz bei mutmaßlich rechtextrem motivierter Gewalt deutscher Täter:
...
Offenbar müssen wir das eine aushalten, das andere aber nicht. Wir wollen beides nicht aushalten!
http://www.pi-news.net/2010/02/migrantenbonus-drei-jahre-fuer-erschlagenes-kind/
Migrantenbonus: Drei Jahre für erschlagenes Kind (http://www.pi-news.net/2010/02/migrantenbonus-drei-jahre-fuer-erschlagenes-kind/)
Die Gründe, die der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Passage in Köln in seinem Urteil um einen Schwarzafrikaner anführte, der seine dreijährige (!) Tochter erschlug und anschließend die Leiche verschwinden ließ, um “im Namen des Volkes” die vom Staatsanwalt geforderten zwölf Jahre auf drei zu drücken, sind an Abenteuerlichkeit kaum zu überbieten. Die Kleine war außerdem ein “minderschwerer Fall”. Das Urteil trieft vor Verständnis für den Mörder.
Er hat’s ja nicht so gemeint und das Kind außerdem nicht zum ersten Mal geschlagen, was wegen des kulturellen Hintergrundes des Angeklagten ein Minderungsgrund ist. Außerdem ist er in seiner Kindheit auch geschlagen worden. Das sind in seiner Heimat ganz normale Methoden. Er wollte doch die Kleine bloß erziehen und nicht umbringen!
……………………..
Auch lasse sich das von der Anklage gezeichnete Bild eines „gewalttätigen, brutalen Vaters“ nicht aufrechterhalten, hieß es weiter im Urteil. Thomas G. habe Leni stets „aus erzieherischen Gründen geschlagen. Es sollte weh tun, aber er wollte Leni nicht verletzen“. In diesem Zusammenhang sei strafmildernd der „kulturelle Hintergrund“ des Schwarzafrikaners zu betrachten.
….
http://www.bild.de/regional/frankfurt/freispruch/jammerte-vor-gericht-und-muss-nicht-ins-gefaengnis-17073408.bild.html
Innenstadt – Brutal prügelt der Schläger auf das wehrlose Mädchen ein, stößt es auf die Gleise! Der feige Bahn-Schubser von der Konsti muss NICHT in den Knast – er kommt mit Anti-Aggressionskurs und Arbeitsstunden davon.
…
Unglaublich: Der polizeibekannte Schläger und Arbeitslose stellt sich vor Gericht selbst als Opfer dar – obwohl auf dem Überwachungsvideo klar zu sehen ist, wie er Anna P. grundlos traktiert: „Sie hat mich und meine Oma beleidigt!“ ….
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b4b5c4c582.0.html
Muslimischer Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe
Deutsche Gerichte haben Verständnis für fremde Kulturen.
OSNABRÜCK. Der Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens ist vom Landgericht Osnabrück zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Eltern von Takim M. erhielten die gleiche Strafe wegen Anstiftung und Beihilfe. Alle Verurteilten leben seit 1995 in Deutschland, sprechen kein Deutsch und leben von Sozialhilfe, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. …
Nettaktivist
19.05.2014, 01:32
In Köln ist ein Prozess am haken, wo ein 25jähriger, gefühlt 30jährig, aussehend 40jährig, wo der Angeklagte Muslimische Asylant seinen Drogendealer weggeschnibbelt hat und die Verteidigung nun das Geburtsdatum im das Fenster des Jugendstrafrechts Prozessbetrügend einfordert: Der Angeklagte habe sein Geburtsdatum nach hinten angegeben, weil er sonst keine Spieler-Lizenz in einem amerikanischem Footballteam in D bekommen hätte. . . . . .. . .. .
Mal sehen, mein Sohn fährt so gerne Auto. Ob ich ihm seinen Pass so korrigieren lasse, das es Geburtsdatumsmässig passt und beim nächsten Tottrettag wieder korrigiere, mal schaun was geht.
Aba, vielleicht waren die Brüda schon da und haben dem Richter gesagt, wo seine Arbeit wohnt und wissen wo seine Tochter zu Schule geht. Kommt bei Kartoffel imma gut, so Angst machen.
In England passiert und auch hier gängige Praxis:
Die Kritik an der politischen Korrektheit ist oft ebenso ritualisiert wie diese selbst. Man regt sich auf, weil man daran gewöhnt ist, und man treibt auch die Sprachspiele voran, weil man daran gewöhnt ist. Keine Seite will klein beigeben, doch letztlich sitzen die Sachwalter des Korrekten in Politik, Medien und Justiz am längeren Hebel. Sie haben das größere Geldpaket und manchmal auch den größeren Argumentationsschatz. Denn war es nicht wirklich einmal eine gute Idee, den Vorurteilen in den Köpfen den Kampf anzusagen?
Bandenmäßige Vergewaltigungen
Nun aber könnte ein Scheitelpunkt erreicht sein. Bisher gab es vielleicht nur die Ahnung, dass im Bemühen um Gerechtigkeit die jeweilige Minderheit bevorteilt statt gleichbehandelt werden solle. Nun gibt es Rotherham.
Die englische Stadt steht seit vergangener Woche für Scham und Entsetzen (http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauchsskandal-in-england-rotherham-sextaeter-prahlt-und-fluechtet-nach-pakistan_id_4093601.html). Zwischen 1997 und 2013 wurden dort mehr als 1400 Kinder, Mädchen vor allem, Opfer sexueller Gewalt. Bandenmäßig seien die Vergewaltigungen organisiert gewesen. Immer wieder gab es Hinweise, Anschuldigungen, Opferberichte. Polizei und Stadtverwaltung taten wenig bis gar nichts – aus Gründen politischer Korrektheit.
http://www.focus.de/politik/deutschland/kisslers-konter/vergewaltigungen-in-rotherham-wenn-politische-korrektheit-missbrauch-ermoeglicht_id_4103264.html
oder auch:
http://www.youtube.com/watch?v=RwaNre5Ll80
Einigen Usern hier ist wirklich nicht mehr zu helfen. Egal, welche Entschuldigungen … sie auch anführen, ich glaube z.B. Kirsten Heisig mehr.
Und natürlich Urteilen, die von deutschen Gerichten im Namen des Volkes gesprochen wurden.
Hier letztmalig einige Beispiele und damit verabschiede ich mich aus diesem Strang:
http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/ehrenmord/islam-rabatt-fuer-jolins-moerder-35281576,view=conversionToLogin.bild.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/jugendrichterin-kirsten-heisig-deutsche-werden-dafuer-haerter-bestraft/1230370.html
Kirsten Heisig
„Das Ende der Geduld“:
http://www.pi-news.net/2010/02/migrantenbonus-drei-jahre-fuer-erschlagenes-kind/
http://www.bild.de/regional/frankfurt/freispruch/jammerte-vor-gericht-und-muss-nicht-ins-gefaengnis-17073408.bild.html
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b4b5c4c582.0.html
Seite 94 und 95
… sozialromantische Verblendung gepaart mit blanker Angst. Ich bin inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass die Furcht vor den kriminellen Großfamilien alle anderen Aspekte bei Weitem überwiegt, denn hinter vorgehaltener Hand heißt es: „Man kann kein Kind zwangsweise aus einem arabischen Clan nehmen. Die Familien erschießen jeden, der das versuchen sollte."
...
Genau das wurde Heisig zum Verhängnis; sie war unbestechlich und rückte dem arabischen Clan zu nah auf den Pelz.
Dafür musste sie sterben. Es sah wie ein Selbstmord aus. Das Fatale: Deutsche Behörden vertuschten den Vorgang und verwischten Spuren. Ebenfalls ein Beweis, wie weit deutsche Gerichte und deutsche Politik bereits von islamischen Strukturen in Berlin unterwandert sind.
#
Ich habe ihr Buch gelesen...........
oder auch:
http://www.youtube.com/watch?v=RwaNre5Ll80
Zitat: Die Frauen - alle Moslem haben Alkohol getrunken und seinen daran nicht gewöhnt gewesen.
Unglaublich, diese Urteilsbegründung.
Genau das wurde Heisig zum Verhängnis; sie war unbestechlich und rückte dem arabischen Clan zu nah auf den Pelz.
Dafür musste sie sterben. Es sah wie ein Selbstmord aus. Das Fatale: Deutsche Behörden vertuschten den Vorgang und verwischten Spuren. Ebenfalls ein Beweis, wie weit deutsche Gerichte und deutsche Politik bereits von islamischen Strukturen in Berlin unterwandert sind.
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Ich habe ihr Buch gelesen...........
Schade auch, gerade wo sie etwas mit dem Buch bewirken hätte können, aber der Kopp Verlag hat da einige Artikel drüber gebracht. Die Todesumstände waren ziemlich seltsam.
Genau das wurde Heisig zum Verhängnis; sie war unbestechlich und rückte dem arabischen Clan zu nah auf den Pelz.
Dafür musste sie sterben. Es sah wie ein Selbstmord aus. Das Fatale: Deutsche Behörden vertuschten den Vorgang und verwischten Spuren. Ebenfalls ein Beweis, wie weit deutsche Gerichte und deutsche Politik bereits von islamischen Strukturen in Berlin unterwandert sind.
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Ich habe ihr Buch gelesen...........
Es sollte Pflichtliteratur für alle Politiker, Polizisten, Juristen, Wahlberechtigte,… werden.
Berlin? Das ist inzwischen in allen deutschen Großstädten so.
Kürzlich im TV: Ein Richter in Bremen braucht Polizeischutz wegen der Drohungen der uns so bereichernden Clans.
Ingenieur
17.09.2014, 23:51
Es sollte Pflichtliteratur für alle Politiker, Polizisten, Juristen, Wahlberechtigte,… werden.
Berlin? Das ist inzwischen in allen deutschen Großstädten so.
Kürzlich im TV: Ein Richter in Bremen braucht Polizeischutz wegen der Drohungen der uns so bereichernden Clans.
Das ganze hat in den Ballungsgebieten eine Dimension erreicht, gegen die der Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, machtlos ist und jeden Tag Meter um Meter zurückweicht. Gegen diesen Menschenmüll hilft nur noch rohe Gewalt, denn eine andere Sprache sprechen diese Kreaturen nicht.
Bzgl. Juristen. Am Wochenende musste ich eine längere Strecke im Auto zurücklegen und hörte seit langem wieder B5 Aktuell... was mir dann auch gleich gereicht hat. Ich fasse den Inhalt eines 15 minütigen Beitrages über den 70. deutschen Juristentag (16. - 19. Sept.) einmal zusammen und gebe diesen sinngemäß wieder:
Justiz droht durch muslimische Sittenrichter der Bedeutungsverlust. Im Prinzip wissen sie aber nicht, wie sie dagegen ankommen wollen und drängen deshalb auf eine Integration dieser bei moslems anerkannten Richter in die Verfahren unserer eigentlichen Justiz. Auch müsse man religiöse Begebenheiten bei der Urteilsfindung miteinbeziehen (es ging nur um Moslems), da Konflikte auch durch Missverständnisse enstünden. Weiter drängt man auf den Passus Hassverbrechen (Deutscher gegen Moslem, nichts anderes verbigt sich dahinter), um Straftaten gegenüber Ausländer anders einordnen zu können. Für die "Täter" soll dies mit einer höheren Strafe einhergehen, falls der Richter ein Hassverbrechen feststellen sollte. Gegenüber Deutschen, die Opfer Passdeutscher oder Ausländer wurden, ist dieser praktisch nicht anwendbar. Ist eine Muslima bei unterlassener Hilfeleistung gegenüber einem "Biodeutschen" (die schwachsinnigen Umschreibungen des Reporters erspare ich mir) freizusprechen?
Ich hab mir die Mühe gemacht und die Internetpräsenz aufgesucht. Seht selbst.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der international geführten Debatte um „cultural defenses“. Zu erwägen ist, ob sich aus der kulturellen Biographie des Täters und seiner Beweggründe die Forderung nach Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen ergibt und welche Rolle den Religionsgrundrechten in Art. 4 Abs. 1, 2 GG im strafrechtlichen Kontext der Rechtfertigung und Entschuldigung zukommt. Praktisch wichtig ist die Frage, ob kulturelle und religiöse Tathintergründe als schuldmindernde Umstände einzustufen und strafmildernd zu berücksichtigen sind. Diesem Aspekt kommt bei der Auslegung des Merkmals „niedrige Beweggründe“ beim Mord (§ 211 StGB) in Fällen von Blutrache und sogenannter Ehrenmorde eine entscheidende Rolle zu.
Auch bei der Auslegung anderer Tatbestandsmerkmale, etwa der Zumutbarkeit einer Hilfeleistung (§ 323c StGB), ergeben sich ähnlich gelagerte Fragen zur Relevanz kultureller und religiöser Hintergründe. Im Kontext der Strafzumessung ist ferner die Wertung rassistischer und fremdenfeindlicher Motive als Strafschärfungsgrund zu erörtern
http://www.djt.de/70-deutscher-juristentag/fachprogramm/strafrecht/
Das ganze hat in den Ballungsgebieten eine Dimension erreicht, gegen die der Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, machtlos ist und jeden Tag Meter um Meter zurückweicht.
…
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der international geführten Debatte um „cultural defenses“. Zu erwägen ist, ob sich aus der kulturellen Biographie des Täters und seiner Beweggründe die Forderung nach Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen ergibt und welche Rolle den Religionsgrundrechten in Art. 4 Abs. 1, 2 GG im strafrechtlichen Kontext der Rechtfertigung und Entschuldigung zukommt. Praktisch wichtig ist die Frage, ob kulturelle und religiöse Tathintergründe als schuldmindernde Umstände einzustufen und strafmildernd zu berücksichtigen sind. Diesem Aspekt kommt bei der Auslegung des Merkmals „niedrige Beweggründe“ beim Mord (§ 211 StGB) in Fällen von Blutrache und sogenannter Ehrenmorde eine entscheidende Rolle zu.
Auch bei der Auslegung anderer Tatbestandsmerkmale, etwa der Zumutbarkeit einer Hilfeleistung (§ 323c StGB), ergeben sich ähnlich gelagerte Fragen zur Relevanz kultureller und religiöser Hintergründe. Im Kontext der Strafzumessung ist ferner die Wertung rassistischer und fremdenfeindlicher Motive als Strafschärfungsgrund zu erörtern
http://www.djt.de/70-deutscher-juristentag/fachprogramm/strafrecht/
In der Praxis finden die hier genannten Punkte schon lange Anwendung.
Deshalb hält sich mein Mitleid mit von unseren Bereicherern bedrohten Juristen auch in Grenzen.
Ingenieur
18.09.2014, 01:02
In der Praxis finden die hier genannten Punkte schon lange Anwendung.
Deshalb hält sich mein Mitleid mit von unseren Bereicherern bedrohten Juristen auch in Grenzen.
Mir geht es dabei auch gar nicht um die bedrohten Richter oder sonstige Angestellte der Justiz, die diese Zustände mitzuverantworten haben.
Die Sache ist doch die was passiert, wenn man als Bürger (aus welchen Gründen auch immer) unverschuldet mit diesem Abschaum in Verbindung kommen sollte und man sich in Deutschland (!) seines Lebens nicht mehr sicher sein kann. Diese Parasiten dringen täglich weiter vor und versuchen sich alles mögliche anzueignen... von da an ist es meiner Meinung nach nicht mehr weit zum vollständig rechtsfreien Raum. Das sind Zustände wie in Schwarzafrika und meiner Meinung nach er letzte Schritt zur Bananenrepublik.
Skaramanga
18.09.2014, 18:54
Mir geht es dabei auch gar nicht um die bedrohten Richter oder sonstige Angestellte der Justiz, die diese Zustände mitzuverantworten haben.
Die Sache ist doch die was passiert, wenn man als Bürger (aus welchen Gründen auch immer) unverschuldet mit diesem Abschaum in Verbindung kommen sollte und man sich in Deutschland (!) seines Lebens nicht mehr sicher sein kann. Diese Parasiten dringen täglich weiter vor und versuchen sich alles mögliche anzueignen... von da an ist es meiner Meinung nach nicht mehr weit zum vollständig rechtsfreien Raum. Das sind Zustände wie in Schwarzafrika und meiner Meinung nach er letzte Schritt zur Bananenrepublik.
Nein er ist eben nicht Rechtsfrei. Gegen Deutsche - oder überhaupt Nicht-Moslems - die sich (ausnahmsweise mal) erfolgreich gegen die Übergriffe und Angriffe von Moslems zur Wehr setzen funktioniert der Rechtsstaat ganz einwandfrei und mit aller Härte. Rechtsfrei wäre, wenn auch ich einen mich angreifenden Musel ggf. in den Rinnstein treten könnte ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. So ist das aber nicht. Es ist ein einseitig-diskriminatorischs Rechtssysem.
Sternenwanderer
18.09.2014, 21:14
Zitat: Die Frauen - alle Moslem haben Alkohol getrunken und seinen daran nicht gewöhnt gewesen.
Unglaublich, diese Urteilsbegründung.
Ja, in der Tat unglaublich !
Und damit dürfte doch auch bereits die Antwort auf die beim aktuellen Juristentag gestellte Frage, ob es einen Migrantenbonus vor Gericht geben sollte, beantwortet sein....
Es gibt ihn in allen europäischen Ländern schon längst !
Mir geht es dabei auch gar nicht um die bedrohten Richter oder sonstige Angestellte der Justiz, die diese Zustände mitzuverantworten haben.
Die Sache ist doch die was passiert, wenn man als Bürger (aus welchen Gründen auch immer) unverschuldet mit diesem Abschaum in Verbindung kommen sollte und man sich in Deutschland (!) seines Lebens nicht mehr sicher sein kann. Diese Parasiten dringen täglich weiter vor und versuchen sich alles mögliche anzueignen... von da an ist es meiner Meinung nach nicht mehr weit zum vollständig rechtsfreien Raum. Das sind Zustände wie in Schwarzafrika und meiner Meinung nach er letzte Schritt zur Bananenrepublik.
Nimm Skaramangas Antwort auch als meine – deutlicher und besser geht es nicht –
dafür auch GRÜN.
kotzfisch
18.09.2014, 23:33
Zun den Videos. Neger treten Neger- na und?
Nein er ist eben nicht Rechtsfrei. Gegen Deutsche - oder überhaupt Nicht-Moslems - die sich (ausnahmsweise mal) erfolgreich gegen die Übergriffe und Angriffe von Moslems zur Wehr setzen funktioniert der Rechtsstaat ganz einwandfrei und mit aller Härte. Rechtsfrei wäre, wenn auch ich einen mich angreifenden Musel ggf. in den Rinnstein treten könnte ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. So ist das aber nicht. Es ist ein einseitig-diskriminatorischs Rechtssysem.
Lass uns einen Clan gründen. Warum sollen wir das nicht auch auf die Reihe bekommen?
Skaramanga
19.09.2014, 12:08
Lass uns einen Clan gründen. Warum sollen wir das nicht auch auf die Reihe bekommen?
Du kannst gründen was Du willst - solange Du nicht den Wüstengötzen anheulst und nach jedem 3. Wort "Allah-hu-Akhbar" brüllst bekomnmst Du keinen Bonus. Keine Chance.
kotzfisch
19.09.2014, 12:34
Können wir doch machen...
Du kannst gründen was Du willst - solange Du nicht den Wüstengötzen anheulst und nach jedem 3. Wort "Allah-hu-Akhbar" brüllst bekomnmst Du keinen Bonus. Keine Chance.
Der Bonus kommt, nachdem wir den ersten Politiker, Spitzenbeamten oder Richter enthauptet haben werden. Und wenn es zweckdienlich ist, brülle ich auch mal flase-flag-weise Allah-hu-akhbar.
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