Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Einführung der Todesstrafe !



Seiten : 1 2 3 [4] 5 6

umananda
10.03.2012, 21:06
Aber genau genommen ist doch die Ausführung der Todesstrafe eine vorausschauende Problemvermeidung. Man sorgt dafür, dass sich Probleme, die man mit einem Mörder hat, nicht weiter auswachsen, sprich: keine neuen Opfer hinzukommen.

Im allgemeinen möchte ich zu bedenken geben, dass die Todesstrafe, sofern sie schnell und gewissenhaft und ohne unnötige Quälerei durchgeführt wird, um einiges humaner ist, als die Alternativen wie Folter und lebenslängliche Einzel,- und Dunkelhaft, die hier im Strang erwähnt wurden. Diese Haftsituationen sind für ein soziales Säugetier wie dem Menschen unnötig grausam und sorgen nur dafür, dass er komplett den Verstand verliert.

Ich lehne jegliche Folter völlig ab, aber bei der Todesstrafe bin ich mir noch nicht so ganz sicher. Ich werde noch mal darüber nachdenken.


Die Todesstrafe versteht sich als juristische Höchststrafe ... und eine vorausschauende Problemvermeidung beziehungsweise Prävention ist sie ganz und gar nicht, weil der Delinquent bereits inhaftiert ist, somit außerstande ist, eine weitere Straftat zu begehen. Und die einzige Alternative zur Todesstrafe ist eine Verwahrung .... weder Folter noch Dunkelhaft. Die Verhängung der Freiheitsstrafe auf Lebensdauer bei schweren Delikten sollte auch bis zum Tode andauern. Darüber besteht Diskussionsbedarf, aber nicht über die Folter und die Dunkelhaft. Jede Bestrafung, die über eine Freiheitsstrafe hinausgeht, ist in meinen Augen indiskutabel.

Servus umananda

umananda
10.03.2012, 21:14
Sie ziehen, wie immer falsche Schlüsse , ich zB. als Linke habe für "Andere" gestimmt.
Warum sollen Schreiber mit abweichender Meinung Stammtischbrüder sein ?
Dieses Thema hat zuviel Facetten um hier mit der Rechts-Links Keule um sich zu schlagen.
Sind Sie schon einmal Opfer eines Verbrechens geworden ?

Ich habe überhaupt keine falschen Schlüsse aus der Tatsache gezogen, da ich nur meine Überraschung kundgetan habe, dass die Gegner der Todesstrafe bei dieser Abstimmung nicht völlig unsichtbar geblieben sind. 38 Gegner der Todesstrafe sind an diesem Ort mehr als beachtlich.

Und um deine Frage zu beantworten ... nein, ich bin bisher nie das Opfer eines Verbrechens geworden. Nicht einmal ein Taschendiebstahl ... oder etwas ähnliches ...

Servus umananda

umananda
10.03.2012, 21:22
Natürlich muß man dagegen sein. Die Todesstrafe ist barbarisch und zeitigt ganz offensichtlich keinerlei Folgen in Sachen Prävention, wie das Beispiel der von massiver Kriminalität gekennzeichneten US-Gesellschaft deutlich zeigt. Überdies verbietet sich die Todesstrafe auch durch die niemals auszuschließende Gefahr von Fehlurteilen und Justizirrtümern. Auch hier bieten die USA ein warnendes Beispiel, ganz zu schweigen von anderen fortschrittlichen Staaten wie Iran oder China, wo Menschen von Staats wegen geschlachtet werden.

Da kann ich dir nur beipflichten ... die Todesstrafe ist alles andere als ein Mittel, um die Gewaltkriminalität einzudämmen. Diese Erkenntnis können wir am Beispiel der USA bestätigt finden.

Servus umananda

Swetlana
10.03.2012, 21:29
Ich habe überhaupt keine falschen Schlüsse aus der Tatsache gezogen, da ich nur meine Überraschung kundgetan habe, dass die Gegner der Todesstrafe bei dieser Abstimmung nicht völlig unsichtbar geblieben sind. 38 Gegner der Todesstrafe sind an diesem Ort mehr als beachtlich.

Und um deine Frage zu beantworten ... nein, ich bin bisher nie das Opfer eines Verbrechens geworden. Nicht einmal ein Taschendiebstahl ... oder etwas ähnliches ...

Servus umananda

Wenn mir ein geliebter Mensch durch ein Verbrechen genommen würde, wäre ich bereit BEI EINDEUTIGER SCHULD-BEWEISLAGE den Täter selber zu richten, das nicht anderen zu überlassen, den Staat, den Henkern usw.
Trotzdem bin ich gegen eine gesetzliche Todesstrafe, hört sich verrückt an, ich weiss.

umananda
10.03.2012, 21:44
Wenn mir ein geliebter Mensch durch ein Verbrechen genommen würde, wäre ich bereit BEI EINDEUTIGER SCHULD-BEWEISLAGE den Täter selber zu richten, das nicht anderen zu überlassen, den Staat, den Henkern usw.
Trotzdem bin ich gegen eine gesetzliche Todesstrafe, hört sich verrückt an, ich weiss.

Darüber möchte ich nicht nachdenken ... ob ein von mir geliebter Mensch ermordet werden könnte. Ob ich deshalb zur Richterin und Henkerin werden würde, kann ich weder mit einem Ja noch mit einem Nein beantworten. So etwas läuft anders ab ... und kann meiner Ansicht nach nicht ohne Anlass geplant werden ...

Servus umananda

Amazigh
10.03.2012, 22:10
Also die Mehrheit dieses Forums wäre dann gegen die Todesstrafe? Ist ja prima wie naiv die Meisten sind.

blues
10.03.2012, 22:38
Also die Mehrheit dieses Forums wäre dann gegen die Todesstrafe? Ist ja prima wie naiv die Meisten sind.

Was du naiv nennst, nennt die Mehrheit der Menschheit Zivilisation.

blues
10.03.2012, 22:56
Es ist lächerlich die Todesstrafe wieder einführen zu wollen. Sie hat keinerlei abschreckende Wirkung. Nur geifernde Kleinbürger fordern sie.

Zwar werden viele die Ironie nicht verstehen die in den Worten liegt: die Todesstrafe verhindert das Greifen des Rechtsmittels der Revision, aber eines sollte jedem klar sein, ein falsch oder fehlerhaft zum Tode Verurteilter ist einer zu viel. Und der Rückschritt in mittelalterliche Barbarei mehr als nur dumm.

Generell wäre die Wiedereinführung des Prangers abschreckender und wirkungsvoller - gerade auch was misswirtschaftende Bankster, ehem. Bundespräsidenten etc. anbelangt ... :)

blues
10.03.2012, 23:07
Aber genau genommen ist doch die Ausführung der Todesstrafe eine vorausschauende Problemvermeidung. Man sorgt dafür, dass sich Probleme, die man mit einem Mörder hat, nicht weiter auswachsen, sprich: keine neuen Opfer hinzukommen.

Im allgemeinen möchte ich zu bedenken geben, dass die Todesstrafe, sofern sie schnell und gewissenhaft und ohne unnötige Quälerei durchgeführt wird, um einiges humaner ist, als die Alternativen wie Folter und lebenslängliche Einzel,- und Dunkelhaft, die hier im Strang erwähnt wurden. Diese Haftsituationen sind für ein soziales Säugetier wie dem Menschen unnötig grausam und sorgen nur dafür, dass er komplett den Verstand verliert.

Ich lehne jegliche Folter völlig ab, aber bei der Todesstrafe bin ich mir noch nicht so ganz sicher. Ich werde noch mal darüber nachdenken.

Vielleicht solltest du nicht vergessen, das auch Unschuldige zum Tode verurteilt werden können; was dann ?

Eine lebenslange Einzelhaft für den Menschenverächter und Mörder Breiwick beispielsweise fände ich eigentlich mehr als angebracht und im übrigen auch sehr wirkungsvoll abschreckend für alle möglichen Wiederholungstäter ... natürlich sollte lebenslang dann auch lebenslang heissen. Eine lebenslange Einzelhaft. Eine passende Strafe für diesen Mörder und für alle anderen Mörder ebenso.

Jule
11.03.2012, 02:19
Na siehste! Wer gut zu Tieren ist, kann kein schlechter Mensch sein. :)

...aber wer gut zu Tieren ist, kann trotzdem krank sein!

Jule
11.03.2012, 02:23
Alles schon mal erlebt und wieder auferstanden????:umkipp:

Ne, ehrenamtlich bei ner Initiative, die sich gegen die Todesstrafe einsetzt, gearbeitet.
DEPP!


Linkes Gutmenschengequake. Süßes kleines Appartment in bester Lage mit sehr netten Leutchen um Dich herum, oder? Mit BioHofläden und Fairen Weltläden in Gehweite, Hollandrad mit Blümchen im Vorgarten, kaum zwielichtige Gestalten in der Nähe? Bankkauffrau für Privatkunden? So scheinst Du zu leben. Anders kann ich mir Dein Statement nicht erklären...:ohno:
nö, aber klingt schön! :P

cajadeahorros
11.03.2012, 08:06
Da kann ich dir nur beipflichten ... die Todesstrafe ist alles andere als ein Mittel, um die Gewaltkriminalität einzudämmen. Diese Erkenntnis können wir am Beispiel der USA bestätigt finden.

Servus umananda

Gestern wurden wieder 12 Probleme präventiv vermieden. Darauf ein philosophisches 'Heil!'

Nationalix
11.03.2012, 08:07
...aber wer gut zu Tieren ist, kann trotzdem krank sein!

Magen-Darm-Probleme hat der Führer gehabt, das ist bekannt.

Antisozialist
11.03.2012, 08:33
Ne, ehrenamtlich bei ner Initiative, die sich gegen die Todesstrafe einsetzt, gearbeitet.
DEPP!


nö, aber klingt schön! :P

Die Todesstrafe ist in Deutschland schon lange abgeschafft worden. Aber Ihre Initiative hat anscheinend ihren Zweck überlebt und beschäftigt sich nun mit sich selber.

Bruddler
11.03.2012, 08:46
Magen-Darm-Probleme hat der Führer gehabt, das ist bekannt.

Der Führer Furzer soll unter lästigen Blähungen gelitten haben, das zumind. behaupten die engen Vertrauten....

Antisozialist
11.03.2012, 08:47
Was erzählst du denn bitte da? Die Todesstrafe ist eher wie eine Sterbehilfe, schnell und schmerzlos?
NEIN! NEIN! NEIN!

Ich habe in meinem vorletzten Post schon geschrieben, wie grausam die "Giftspritze" ist (die i.Ü. beliebteste Hinrichtungsmethode in den USA)

Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen kämpfen seit Jahren gegen die grausamen Hinrichtungsmethoden der Todesstrafe!
Das ist Müll, was du hier erzählst!

Im Iran bspw. werden die Gefangenen am Kran aufgehangen, oder gesteinigt!

Ist eine Steinigung für dich schmerzlos?

Ist der "elektrische Stuhl" für dich schmerzlos?

Informier dich mal besser, bevor du solche ignoranten Aussagen machst! :rolleyes:

Die Todesstrafe ist nur dann grausam, wenn es der Gesetzgeber so wünscht. Die Giftspritze ist vor allem deshalb grausam, weil man sie von Halbqualifizierten verabreichen läßt statt von ausgebildeten Henkern.

Bruddler
11.03.2012, 08:50
Die Todesstrafe ist in Deutschland schon lange abgeschafft worden. Aber Ihre Initiative hat anscheinend ihren Zweck überlebt und beschäftigt sich nun mit sich selber.

Da fällt mir ein, in dem sogen. "Lissabon-Vertrag" soll (angebl.) die Wiedereinführung der TS in bestimmten Situationen erlaubt sein ?!

Doc Gyneco
11.03.2012, 08:53
Der Führer Furzer soll unter lästigen Blähungen gelitten haben, das zumind. behaupten die engen Vertrauten....

Das nennt man Stinker !!!

:D:D:D

Bruddler
11.03.2012, 08:56
Das nennt man Stinker !!!

:D:D:D

Du meinst wohl Adolf Furzer, größter Feldherr Stinker aller Zeiten ?! :))

Heldenjaeger
11.03.2012, 08:57
Da fällt mir ein, in dem sogen. "Lissabon-Vertrag" soll (angebl.) die Wiedereinführung der TS in bestimmten Situationen erlaubt sein ?!

Diese Anschuldigungen sind mir auch bekannt, dem ist aber nicht so.

Deutschland und die meisten anderen betroffenen Staaten haben bereits 2002 das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, die Todesstrafe ist somit weder in Krieges- noch in Friedenszeiten legitim.

Die Charta der Grundrechte des Vertrags von Lissabon kann nur neue Grundrechte einführen, keinen bestehenden Grundrechteschutz beschneiden.

Bruddler
11.03.2012, 09:01
Diese Anschuldigungen sind mir auch bekannt, dem ist aber nicht so.

Deutschland und die meisten anderen betroffenen Staaten haben bereits 2002 das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, die Todesstrafe ist somit weder in Krieges- noch in Friedenszeiten legitim.

Die Charta der Grundrechte des Vertrags von Lissabon kann nur neue Grundrechte einführen, keinen bestehenden Grundrechteschutz beschneiden.

Und was hälst Du davon (?):


Professor
Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter
anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder
EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im
Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: „... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

http://www.webnews.de/374762/der-lissabon-vertrag-todesstrafe-in-eu-ermoeglichen

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:05
Und was hälst Du davon (?):

http://www.webnews.de/374762/der-lissabon-vertrag-todesstrafe-in-eu-ermoeglichen

Was Schachtschneider mit diesen Äußerungen bezwecken will, ist mir nicht klar. Vermutlich allgemeine Unruhen gegen den Vetrag schüren.
Denn den Kampf gegen alles, was aus Brüssel kommt, scheint er sich zum Lebensziel gemacht haben und da greift er eben auch auf solche Mittel zurück.

Sprecher
11.03.2012, 09:05
Der Führer Furzer soll unter lästigen Blähungen gelitten haben, das zumind. behaupten die engen Vertrauten....

Das kommt davon wenn man zuviel Gemüse und Hülsenfrüchte isst.

Bruddler
11.03.2012, 09:08
Professor
Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter
anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder
EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im
Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: „... ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“ dann ist die Todesstrafe möglich.

http://www.webnews.de/374762/der-lissabon-vertrag-todesstrafe-in-eu-ermoeglichen



Was Schachtschneider mit diesen Äußerungen bezwecken will, ist mir nicht klar. Vermutlich allgemeine Unruhen gegen den Vetrag schüren.
Denn den Kampf gegen alles, was aus Brüssel kommt, scheint er sich zum Lebensziel gemacht haben und da greift er eben auch auf solche Mittel zurück.

Hat Schachtschneider die Unwahrheit gesagt (geschrieben) ? JA oder NEIN ?!

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:12
Hat Schachtschneider die Unwahrheit gesagt (geschrieben) ? JA oder NEIN ?!

Meiner Meinung nach schon, da sich die im Vertrag von Lissabon enthaltene Charta der Grundrechte, von der er auch spricht, nicht über bestehende, verfassungsrechtlich verankerte, Grundrechte hinwegsetzen kann.

Die Petze
11.03.2012, 09:14
Meiner Meinung nach schon, da sich die im Vertrag von Lissabon enthaltene Charta der Grundrechte, von der er auch spricht, nicht über bestehende, verfassungsrechtlich verankerte, Grundrechte hinwegsetzen kann.

Lies das nochmal nach HJ

Bruddler
11.03.2012, 09:16
Meiner Meinung nach schon, da sich die im Vertrag von Lissabon enthaltene Charta der Grundrechte, von der er auch spricht, nicht über bestehende, verfassungsrechtlich verankerte, Grundrechte hinwegsetzen kann.

Dann ist (zumind.) dieser, von Schachtschneider erwähnte Teil des "Lissabon-Vertrages" widerrechtlich ?

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:18
Dann ist (zumin.) dieser, von Schachtschneider erwähnte Teil des "Lissabon-Vertrages" widerrechtlich ?

Nein, da nicht alle betroffenen Staaten entsprechende Vorbauten in ihren Verfassung verankert hatten.

Bruddler
11.03.2012, 09:22
Nein, da nicht alle betroffenen Staaten entsprechende Vorbauten in ihren Verfassung verankert hatten.

Demnach ist der "Lissabon-Vertrag" nicht in allen Details für jeden verbindlich, d.h. in EU-Staaten, in denen diese Grundrechte nicht verfassungsmäßig verankert sind, darf im Falle "X" die TS eingeführt werden ?!

Die Petze
11.03.2012, 09:24
Nein, da nicht alle betroffenen Staaten entsprechende Vorbauten in ihren Verfassung verankert hatten.

EU-Recht steht über Nationalrecht....muss man euch alles hinterhertragen ?

Bruddler
11.03.2012, 09:26
EU-Recht steht über Nationalrecht....muss man euch alles hinterhertragen ?

Das kommt noch erschwerend hinzu.... ;)

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:30
Demnach ist der "Lissabon-Vertrag" nicht in allen Details für jeden verbindlich, d.h. in EU-Staaten, in denen diese Grundrechte nicht verfassungsmäßig verankert sind, darf im Falle "X" die TS eingeführt werden ?!

Das kommt darauf an, ob der Staat das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat.


EU-Recht steht über Nationalrecht....muss man euch alles hinterhertragen ?

http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=187&CM=7&DF=3/2/2008&CL=GER

Das ist EU-Recht.


Hier die Charta der Grundrechte:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Bruddler
11.03.2012, 09:33
Das kommt darauf an, ob der Staat das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat.



http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=187&CM=7&DF=3/2/2008&CL=GER

Das ist EU-Recht.


Hier die Charta der Grundrechte:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Im Klartext heißt das, dass in manchen EU-Staaten die TS eingeführt werden kann / darf....... isses nich so ?!

Die Petze
11.03.2012, 09:34
Artikel 2 Absatz 2 EMRK...

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

...also wenn ihr schon brav und artig seid....passiert euch nix.....:))

Die Petze
11.03.2012, 09:38
Das kommt darauf an, ob der Staat das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat.



http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=187&CM=7&DF=3/2/2008&CL=GER

Das ist EU-Recht.


Hier die Charta der Grundrechte:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Schwer von Begriff oder was

...nochmal bei Wiki


Artikel 2 – Recht auf Leben

Art. 2 sichert das Recht jedes Menschen auf Leben und verbietet die absichtliche Tötung. Zwar erlaubt er die Vollstreckung einer gerichtlichen Todesstrafe, durch das 6. bzw. 13. Protokoll zur EMRK hat diese Einschränkung aber kaum noch Bedeutung. [B]Unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei Nothilfe, Festnahmen oder der rechtmäßigen Niederschlagung eines Aufstands) ist jedoch nach Art. 2 Abs. 2 auch eine tödliche Gewaltanwendung erlaubt
http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK#Rechtsschutz

Lesen und verstehen....hoffentlich kannst du wenixtens deinen Namen tanzen....

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:40
Schwer von Begriff oder was

...nochmal bei Wiki


http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK#Rechtsschutz

Lesen und verstehen....hoffentlich kannst du wenixtens deinen Namen tanzen....

Davon wird die Todesstrafe nicht betroffen.

Bruddler
11.03.2012, 09:42
Artikel 2 Absatz 2 EMRK...

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

...also wenn ihr schon brav und artig seid....passiert euch nix.....:))

Darum und nur darum geht es den EU-Halunken....aufmüpfige EU-Bürger notfalls per TS in Schach zu halten !

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:43
Darum und nur darum geht es den EU-Halunken....aufmüpfige EU-Bürger notfalls per TS in Schach zu halten !

Nein. :)

Die Todesstrafe wird hier nicht behandelt.

Die Petze
11.03.2012, 09:46
Davon wird die Todesstrafe nicht betroffen.

...eine erlaubte Tötung von Demonstranten stellt diese in den Schatten mMn.....

Bruddler
11.03.2012, 09:46
Nein. :)

Die Todesstrafe wird hier nicht behandelt.

Heldenjaeger, gehe ich recht in der Annahme, dass Du ein Grüner bist ? ;)

Die Petze
11.03.2012, 09:47
Darum und nur darum geht es den EU-Halunken....aufmüpfige EU-Bürger notfalls per TS in Schach zu halten !

So isses....

Heldenjaeger
11.03.2012, 09:50
...eine erlaubte Tötung von Demonstranten stellt diese in den Schatten mMn.....

Da hast du natürlich recht, die ist aber nicht erlaubt.


Heldenjaeger, gehe ich recht in der Annahme, dass Du ein Grüner bist ? ;)

Nein.

Doc Gyneco
11.03.2012, 09:51
Artikel 2 Absatz 2 EMRK...

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

...also wenn ihr schon brav und artig seid....passiert euch nix.....:))

Und etwas weiter unten :


http://666kb.com/i/c1zaom4161r66zom6.gif

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Die Petze
11.03.2012, 09:52
Ist zwar OT....mir aber gerade aufgefallen....zieht euch mal Artikel 5 rein...

Verbot von Sklaverei....:)).....eine Farce.....

„Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt.....und jetzt kommts
->.....d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.“

...was ist das ?

:lach:

Die Petze
11.03.2012, 09:55
Und etwas weiter unten :



:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Man überlegte damals bei den Londonaufständen den Ausnahmezustand auszurufen...das hätte wahrscheinlich schon gereicht

Maggie
11.03.2012, 09:57
Und demnächst Rübe ab wegen Wildpinkelns, wa?

In deinem Falle würde ich eine Ausnahme machen und die Todesstrafe wegen unheilbarer Dummheit beantragen.

Offenbar scheinst du in die Politikerriege zu gehören. Bist du vielleicht irgendwo im Ortsvorstand? Nur getretene Hunde bellen bekanntlich auf. Auch mit dem von dir gepriesenen Christentum scheinst du es nicht allzu ernst zu nehmen.

Bruddler
11.03.2012, 09:59
Ist zwar OT....mir aber gerade aufgefallen....zieht euch mal Artikel 5 rein...

Verbot von Sklaverei....:)).....eine Farce.....

„Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt.....und jetzt kommts
->.....d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.“

...was ist das ?

:lach:

"Beamtendeutsch" ! ;)

Maggie
11.03.2012, 10:02
Unsinn.Bestraft ja!

Mein Gott, ja, ich hätte noch ein Smiley dazumachen können. Das Ganze war nicht bierernst gemeint. Soviel Friedhöfe hätten wir ja gar nicht.;)

Davon abgesehen, "bestraft" werden sie ja auch nicht.

Antisozialist
11.03.2012, 10:34
Ist zwar OT....mir aber gerade aufgefallen....zieht euch mal Artikel 5 rein...

Verbot von Sklaverei....:)).....eine Farce.....

„Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt.....und jetzt kommts
->.....d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.“

...was ist das ?

:lach:

Eine Arbeitspflicht, von der alle Bürger betroffen sind, die bestimmte Merkmale erfüllen. Die Wehrpflicht war einmal eine Arbeitspflicht für alle jungen Männer.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 10:38
Man überlegte damals bei den Londonaufständen den Ausnahmezustand auszurufen...das hätte wahrscheinlich schon gereicht

Irrtum, Petze, lies dir die Gesetze mal richtig durch und verstehe sie. Die EMRK zeigt auf, was nicht als Verletzung des Artikels gesehen wird. Das heißt nichts anderes, wenn die nationale Gesetzgebung eines Unterzeichnerstaates entsprechende Handlungen vorsehen, ist dies keine Verletzung der EMRK. Sind solche Handlungen nicht in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, kann auch die EMRK nicht die gesetzliche Grundlage dafür sein.
Die Gefahr, die aus dem Artikel droht, sind nicht die direkten Handlungen an sich, sondern das ein Staat diese Grundlagen durch seine Gesetzgebung schafft, weil er durch die EMRK die Erlaubnis dazu hat.

Die Petze
11.03.2012, 10:41
Eine Arbeitspflicht, von der alle Bürger betroffen sind, die bestimmte Merkmale erfüllen. Die Wehrpflicht war einmal eine Arbeitspflicht für alle jungen Männer.

...oder...
Sklaverei verboten !....ausser sie geht von der Staatsgewalt aus...

Viel Spass noch....

Kringel
11.03.2012, 10:45
Todesstrafe ist doch schon längst legitimiert:


Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Antisozialist
11.03.2012, 10:46
...oder...
Sklaverei verboten !....ausser sie geht von der Staatsgewalt aus...

Viel Spass noch....

Ein Sklave ist rechtloses Eigentum seines Halters, während die Bürger über ein Bündel von Rechten und Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen verfügen.

Antisozialist
11.03.2012, 10:48
Todesstrafe ist doch schon längst legitimiert:


Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Die Todesstrafe wird in Deutschland durch das Grundgesetz verboten. Dieser europäische Vertrag räumt den Nationalstaaten lediglich die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen die Todesstrafe einführen oder beibehalten zu können.

Bruddler
11.03.2012, 10:52
Die Todesstrafe wird in Deutschland durch das Grundgesetz verboten. Dieser europäische Vertrag räumt den Nationalstaaten lediglich die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen die Todesstrafe einführen oder beibehalten zu können.

"in bestimmten Fällen"....diese schwammige Aussage sollte jeden EU-Bürger hellhörig werden lassen.

Kringel
11.03.2012, 10:57
Die Todesstrafe wird in Deutschland durch das Grundgesetz verboten. Dieser europäische Vertrag räumt den Nationalstaaten lediglich die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen die Todesstrafe einführen oder beibehalten zu können.

Die möglichkeit sie ein zuführen bedeutet das es auch im Fall das es benötigt wird gemacht wird. De Fakto haben wir sie schon.
Und das Grundgesetz kann vieles verbieten. Erstens kann man das GG ändern und zweitens umgehen. Man braucht nur einen Widerspruch im GG zu finden und auszunutzen.

Bsp. Jemand droht mit der tötung von Menschen. Einziger Ausweg das toten dieses Jemand.
Und wenn dann erstmal der erste Schritt getan ist kann man das ja auf hypotetische Morde ausweiten. Bsp. Jemand hetzt gegen die EU. Man prpagandiert das dadurch ein Bürgerkrieg resultieren kann. Dadurch könnten Menschen sterben. Um sie zu schützen muss der Jemand sterben.
Und auch das kann man weiter führen in dem man jemand der hypotetisch hetzt getötet werden muss um Menschen leben zu retten. Am Ende darf jeder hingerichtet weden der gegen das System ist.

Die Petze
11.03.2012, 10:59
Ein Sklave ist rechtloses Eigentum seines Halters, während die Bürger über ein Bündel von Rechten und Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen verfügen.

...im alten Rom hatten die Sklaven auch Rechte (und Pflichten sowieso)...
....also....

Efna
11.03.2012, 11:02
Die Todesstrafe ist in Deutschland schon lange abgeschafft worden. Aber Ihre Initiative hat anscheinend ihren Zweck überlebt und beschäftigt sich nun mit sich selber.

1. Es gibt nicht nur Deutschland, ich bin auch gegen die Todesstragfe in den USA, China, Iran, Saudi Arabien und co.

2. Wäre es schön wenn die Todesstrafe nicht wieder eingeführt wird.

Nationalix
11.03.2012, 11:03
Die Todesstrafe wird in Deutschland durch das Grundgesetz verboten. Dieser europäische Vertrag räumt den Nationalstaaten lediglich die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen die Todesstrafe einführen oder beibehalten zu können.

Das erzähle mal der Eurogendfor, falls diese hier einfällt, um einen Aufstand niederzuschlagen.

Die Petze
11.03.2012, 11:05
Irrtum, Petze, lies dir die Gesetze mal richtig durch und verstehe sie. Die EMRK zeigt auf, was nicht als Verletzung des Artikels gesehen wird. Das heißt nichts anderes, wenn die nationale Gesetzgebung eines Unterzeichnerstaates entsprechende Handlungen vorsehen, ist dies keine Verletzung der EMRK. Sind solche Handlungen nicht in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, kann auch die EMRK nicht die gesetzliche Grundlage dafür sein.
Die Gefahr, die aus dem Artikel droht, sind nicht die direkten Handlungen an sich, sondern das ein Staat diese Grundlagen durch seine Gesetzgebung schafft, weil er durch die EMRK die Erlaubnis dazu hat.

D ist an die EMRK gebunden...ausnahmslos....also EU-Recht steht mom über BRD-Recht...
Was im Zweifelsfall bedeuten könnte, dass wenn diese Möglichkeit besteht (Niederschlagung eines Aufruhr bspw) es für den Staat nicht notwendig ist erst sein "GG" umzuschreiben....es wird nach Bedarf einfach vollzogen...

schastar
11.03.2012, 11:09
Ein Sklave ist rechtloses Eigentum seines Halters, während die Bürger über ein Bündel von Rechten und Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen verfügen.

Auch Sklaven wurden Rechte und Pflichten eingeräumt.
Im übrigen betreibt der Staat sehr wohl die Ausbeutung der Arbeiter.

Antisozialist
11.03.2012, 11:10
1. Es gibt nicht nur Deutschland, ich bin auch gegen die Todesstragfe in den USA, China, Iran, Saudi Arabien und co.

2. Wäre es schön wenn die Todesstrafe nicht wieder eingeführt wird.

Was nützt es, wenn in Frankfurt ein Stuhlkreis gegen die Todesstrafe abgehalten wird, aber die Exekutionen mindestens zweitausend Kilometer entfernt stattfinden? Nichts! Es dient nur der Selbstbefriedigung einiger Gutmenschen, denen es an einer wirklichen beruflichen Aufgabe mangelt.

Efna
11.03.2012, 11:12
Was nützt es, wenn in Frankfurt ein Stuhlkreis gegen die Todesstrafe abgehalten wird, aber die Exekutionen mindestens zweitausend Kilometer entfernt stattfinden? Nichts! Es dient nur der Selbstbefriedigung einiger Gutmenschen, denen es an einer wirklichen beruflichen Aufgabe mangelt.

Sollte man wegesehen?

Bruddler
11.03.2012, 11:13
Auch Sklaven wurden Rechte und Pflichten eingeräumt.
Im übrigen betreibt der Staat sehr wohl die Ausbeutung der Arbeiter.

:old: Aber doch nur deßhalb, weil der Staat will, dass es dem Arbeiter gutgeht !

Kringel
11.03.2012, 11:16
Man könnte auch die Bemühungen der nationalen Regierungen zu einer EU-Verfassung mal näher betrachten. Wird so eine EU-Verfassung ausgearbeitet dann ist das GG nur noch das Papierwert. Und was in so einer EU-Verfassung stehen wird könnte man ja aus den Forderungen der jetzigen EU Politiker ableiten.

Antisozialist
11.03.2012, 11:16
Auch Sklaven wurden Rechte und Pflichten eingeräumt.
Im übrigen betreibt der Staat sehr wohl die Ausbeutung der Arbeiter.

Im spätrömischen Reich wurde der Sklavenhalter mit einer Geldstrafe belegt, wenn er seinen Sklaven grundlos tötete. Die Kinder der freigelassenen Sklaven wurden eingebürgert. Außerdem konnte sich ein Sklave freikaufen. Das war schon sehr fortschrittlich, aber trotzdem nicht viel.

Die hohe Abgabenlast für deutsche Normalverdiener könnte man schon als staatliche Ausbeutung bezeichnen. In sozialistischen Staaten waren die Bürger sogar Eigentum ihres Staates. Die DDR verkaufte sogar eigene Bürger an die BRD.

schastar
11.03.2012, 11:17
:old: Aber doch nur deßhalb, weil der Staat will, dass es dem Arbeiter gutgeht !

würde er das wollen würde er ihm sein erarbeitetes Geld lassen und ihn nicht zu Frondiensten verpflichten.

Nationalix
11.03.2012, 11:20
Sollte man wegesehen?

Wen interessieren denn hingerichtete Chinesen oder Neger im texanischen Todestrakt?

Antisozialist
11.03.2012, 11:28
Sollte man wegesehen?

Man sollte sich damit abfinden, dass man als durchschnittlicher Deutscher nicht die Möglichkeit hat, die Strafgesetzbücher anderer Staaten nach eigenen gutmenschlichen Vorstellungen zu überarbeiten.

Selbst riesige Heere können andere Völker nicht dazu bringen, ihre Mentalität kurzfristig zu ändern. Sobald die Besatzer kurz weggucken, geht es munter mit mittelalterlichen Hinrichtungen weiter.

Ist es eigentlich so schlimm, dass bestimmte Staaten ihre Mörder exekutieren und mit ihren Organen Schwerkranken helfen, statt die verurteilten Straftäter jahrzehntelang zu 85 Euro pro Tag im Kurhotel mit Whirlpool, Billiardtisch, eigenem Fernseher, Sportangeboten und Menuauswahl unterzubringen?

Antisozialist
11.03.2012, 11:32
Wen interessieren denn hingerichtete Chinesen oder Neger im texanischen Todestrakt?

In der Regel haben die Betroffenen das auch verdient, weil sie einen oder mehrere ihrer Mitbürger umgebracht haben. Aber die linksliberalen Gutmenschen interessieren sich nur für das Wohl der Schwerverbrecher und nicht für die Opfer oder ihre erschütterten Hinterbliebenen.

Efna
11.03.2012, 11:39
Man sollte sich damit abfinden, dass man als durchschnittlicher Deutscher nicht die Möglichkeit hat, die Strafgesetzbücher anderer Staaten nach eigenen gutmenschlichen Vorstellungen zu überarbeiten.

Selbst riesige Heere können andere Völker nicht dazu bringen, ihre Mentalität kurzfristig zu ändern. Sobald die Besatzer kurz weggucken, geht es munter mit mittelalterlichen Hinrichtungen weiter.

Ist es eigentlich so schlimm, dass bestimmte Staaten ihre Mörder exekutieren und mit ihren Organen Schwerkranken helfen, statt die verurteilten Straftäter jahrzehntelang zu 85 Euro pro Tag im Kurhotel mit Whirlpool, Billiardtisch, eigenem Fernseher, Sportangeboten und Menuauswahl unterzubringen?

Ja Ja was du nicht ändern kannst das nimm Geduldig hin. Eine Ausrede für Leute die nicht an sich glauben....

Antisozialist
11.03.2012, 11:43
Ja Ja was du nicht ändern kannst das nimm Geduldig hin. Eine Ausrede für Leute die nicht an sich glauben....

Wenn ich mit einem Schild in der Türkei, Nordafrika oder in der Ukraine fordern würde, Mörder nur noch 15 Jahre im Kurhotel unterzubringen, würde ich bestenfalls Gelächter der Einheimischen ernten.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 12:02
Todesstrafe ist doch schon längst legitimiert:


Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Kringel, schön das du Schachtschneider zitierst, nur merkt man seinen Ausführungen seine Ablehnung der EU. Er ignoriert bewusst das Subsidiaritätsprinzips des Artikels 51 Im Teil VII der Charta (http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm) auf den er sich bezieht.

Artikel 53 im Teil VII der Charta ignoriert er vollkommen. Er behauptet indirekt das Teil VII Teile der EMRK außer Kraft setzt, insbesondere Artikel 53 EMRK (http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm) der nationalen Gesetzen einen Vorrang einräumt. Es ist nur komisch, das Artikel 53 genau vor der Art Auslegung schützt, die Schachtschneider behauptet.

Schachtschneider ist ein guter Staatsrechtler, keine Frage, geht es aber um die EU fängt er an zu manipulieren.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 12:05
D ist an die EMRK gebunden...ausnahmslos....also EU-Recht steht mom über BRD-Recht...
Was im Zweifelsfall bedeuten könnte, dass wenn diese Möglichkeit besteht (Niederschlagung eines Aufruhr bspw) es für den Staat nicht notwendig ist erst sein "GG" umzuschreiben....es wird nach Bedarf einfach vollzogen...

Für dich speziell ein Zitat aus der EMRK


Artikel 53
Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als beschränke oder beeinträchtige sie Men*schenrechte und Grundfreiheiten, die in den Gesetzen einer Hohen Vertragspartei oder in einer anderen Übereinkunft, deren Vertragspartei sie ist, anerkannt werden.

Alfred
11.03.2012, 12:05
Ich bin ganz klar für die Todesstrafe, mit der Einschränkung das diese nur bei klarer Beweislage angewandt werden darf. In der heutigen Zeit wäre dieses die beste Methode um zum beispiel Intensivtäter zu beruhigen.

Alfred
11.03.2012, 12:06
Sollte man wegesehen?

Das macht ihr doch ständig.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 12:08
Ich bin ganz klar für die Todesstrafe, mit der Einschränkung das diese nur bei klarer Beweislage angewandt werden darf. In der heutigen Zeit wäre dieses die beste Methode um zum beispiel Intensivtäter zu beruhigen.

Eine klare Beweislage hast du eigentlich nur dann, wenn man den Täter auf frischer Tat ertappt.

Alfred
11.03.2012, 12:10
Eine klare Beweislage hast du eigentlich nur dann, wenn man den Täter auf frischer Tat ertappt.

Und da haben wir etliche Fälle die von Kameras aufgezeichnet worden sind. Und natürlich die heutigen Ermittlungsmethoden. Der Einführung dieser Strafe, die von den Tätern ja selbst auf andere angewendet wurde, steht also nichts im Wege. Man sollte daher einmal Demokratie wagen und die Bevölkerung abstimmen lassen.

Bruddler
11.03.2012, 12:13
Und da haben wir etliche Fälle die von Kameras aufgezeichnet worden sind. Und natürlich die heutigen Ermittlungsmethoden. Der Einführung dieser Strafe, die von den Tätern ja selbst auf andere angewendet wurde, steht also nichts im Wege. Man sollte daher einmal Demokratie wagen und die Bevölkerung abstimmen lassen.

Alfred und wovon träumst Du nachts ?! :rolleyes:

Alfred
11.03.2012, 12:14
Alfred und wovon träumst Du nachts ?! :rolleyes:

Darum schrieb ich ja...die Bevölkerung und nicht das Deutsche Volk.

Bruddler
11.03.2012, 12:18
Darum schrieb ich ja...die Bevölkerung und nicht das Deutsche Volk.

BRD und direkte Demokratie, das passt irgendwie nicht zusammen..... :whis:

Alfred
11.03.2012, 12:19
BRD und direkte Demokratie, das passt irgendwie nicht zusammen..... :whis:

Das stimmt.....wäre aber einen Versuch wert da in allen Ländern Europas in denen man Demokratie wagte die Bevölkerung stets anders als Gewünscht abstimmte.....Euro und Minarettverbot als ein Beispiel.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 12:21
Und da haben wir etliche Fälle die von Kameras aufgezeichnet worden sind. Und natürlich die heutigen Ermittlungsmethoden. Der Einführung dieser Strafe, die von den Tätern ja selbst auf andere angewendet wurde, steht also nichts im Wege. Man sollte daher einmal Demokratie wagen und die Bevölkerung abstimmen lassen.

Ach ja, die einfache Annahme, das einzelne Dinge etwas beweisen.

Nehmen wir mal an, eine Aufzeichnung zeigt wie du schießt und ein Mann bricht am Rande des Erfassungsbereiches der Kamera tot zusammen. Nehmen wir an, diese Kamera erfasst den Endbereich einer Brücke. Nach deiner Logik wäre das ein ausreichender Beweis für Mord.
Dummerweise wurde der Mann außerhalb des Erfassungsbereiches der Kamera getroffen und die Machete, mit der er auf dich losstürmte, viel dabei übers Geländer in den Fluss.

Bevor du rummeckerst, das Beispiel sollte nur aufzeigen, das selbst Kameraaufzeichnungen nicht grundsätzlich eindeutig sind.

Die Petze
11.03.2012, 12:21
Für dich speziell ein Zitat aus der EMRK

Dieser Artikel ist nichtssagend.........

Gehirnnutzer
11.03.2012, 12:23
Dieser Artikel ist nichtssagend.........

Standardantwort, wenn ein Fakt die eigene Argumentation kaputt macht. Sorry, genauso kann man behaupten, die ganze EMRK ist nichtssagend.

Bruddler
11.03.2012, 12:24
Das stimmt.....wäre aber einen Versuch wert da in allen Ländern Europas in denen man Demokratie wagte die Bevölkerung stets anders als Gewünscht abstimmte.....Euro und Minarettverbot als ein Beispiel.

Was glaubst Du, wie würde wohl das urdeutsche Volk abstimmen ?
Übrigens, unsere Regierer wissen sehr wohl, wie das urdeutsche Volk abstimmen würde.... ;)

Alfred
11.03.2012, 12:30
Ach ja, die einfache Annahme, das einzelne Dinge etwas beweisen.

Nehmen wir mal an, eine Aufzeichnung zeigt wie du schießt und ein Mann bricht am Rande des Erfassungsbereiches der Kamera tot zusammen. Nehmen wir an, diese Kamera erfasst den Endbereich einer Brücke. Nach deiner Logik wäre das ein ausreichender Beweis für Mord.
Dummerweise wurde der Mann außerhalb des Erfassungsbereiches der Kamera getroffen und die Machete, mit der er auf dich losstürmte, viel dabei übers Geländer in den Fluss.

Bevor du rummeckerst, das Beispiel sollte nur aufzeigen, das selbst Kameraaufzeichnungen nicht grundsätzlich eindeutig sind.

Deshalb ja bei eindeutigen Beweisen. Davon gibt es reichlich Fälle. Die Einführung der Todesstrafe würde sofort Menschenleben retten....das die Gutmenschen und Realitätsfremden Fanatiker dies ablehnen weiß jeder.

Alfred
11.03.2012, 12:31
Was glaubst Du, wie würde wohl das urdeutsche Volk abstimmen ?
Übrigens, unsere Regierer wissen sehr wohl, wie das urdeutsche Volk abstimmen würde.... ;)

Darum ja....:)

Bruddler
11.03.2012, 12:33
Darum ja....:)

Was ist von Regierern zu halten, die "Volkes Meinung" ständig ignorieren ? X(

Alfred
11.03.2012, 12:34
Was ist von Regierern zu halten, die "Volkes Meinung" ständig ignorieren ? X(

Sie sind Dreck. :)

Heldenjaeger
11.03.2012, 12:35
BRD und direkte Demokratie, das passt irgendwie nicht zusammen..... :whis:

Demokratie passt mit gar nichts zusammen.

Bruddler
11.03.2012, 12:40
Demokratie passt mit gar nichts zusammen.

Eine (echte) Demokratie wäre das AUS für jedes (!) System.....

dirty_mind
11.03.2012, 13:42
Wenn mir ein geliebter Mensch durch ein Verbrechen genommen würde, wäre ich bereit BEI EINDEUTIGER SCHULD-BEWEISLAGE den Täter selber zu richten, das nicht anderen zu überlassen, den Staat, den Henkern usw.
Trotzdem bin ich gegen eine gesetzliche Todesstrafe, hört sich verrückt an, ich weiss.

ist nicht verrückt, sondern der zwangsläufige Widerspruch in welchen ein Humanist gerät, wenn er mit Unmenschen konfrontiert wird.

Das ist ja auch das unlösbare Problem bei der Integration gewisser Steinzeitmusel!
(nicht nur die, sondern jedwede Subjekt ohne Respekt vor humanistischen Grundwerten)

Die humanistische Gesellschaft muss sich irgendwann positionieren und entscheiden was wichtiger ist, das Fortbestehen der humanistischen Gesellschaft und daraus resultierend die Ausgrenzung Unbelehrbarer, oder die rücksichtslose Integration aller um den Preis des Verlustes bisher erreichter moralischer Grundsätze der aufnehmenden Gesellschaft!

dirty_mind
11.03.2012, 13:46
Und was hälst Du davon (?):



http://www.webnews.de/374762/der-lissabon-vertrag-todesstrafe-in-eu-ermoeglichen

Aufruhr ist immer dann, wenn Bunzelbürger nicht so wollen wie sie sollen!


Artikel 2 Absatz 2 EMRK...

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

...also wenn ihr schon brav und artig seid....passiert euch nix.....:))

genau, und analog dazu:

wer benötigt schon eine Privatsphäre, wenn er nix zu verbergen hat!

Alter Stubentiger
11.03.2012, 14:42
Oder auch an Kinderschändern und an Triebtäter.

Kann man immer schön weiter ausweiten nicht wahr? Und der öffentliche Druck wird so manchen Unschuldigen auf den Richtblock führen. Und vor Gericht wird gelogen auf Teufel komm raus. In den USA hat daß zu zahllosen Fehlurteilen geführt. Das wurde besonders deutlich als mit Gentests viele alte Fälle neu aufgerollt wurden. Aber auch diese Tests sind natürlich kein Allheilmittel. Erste Fehler sind bereits bekannt geworden.

Wie würdest du damit klar kommen wenn durch einen dummen Zufall rauskommt daß du als Verantwortlicher, sei es als Zeuge, Richter oder Staatsanwalt, einen Unschuldigen in die Todeszelle geschickt hast? Man muß schon ziemlich abgebrüht sein um das einfach so wegzustecken oder? Andererseits gibt es Leute die andere bedenkenlos in den Tod schicken.

Todesstrafe! Wirklich eine Lösung?

Die Petze
11.03.2012, 15:30
Standardantwort, wenn ein Fakt die eigene Argumentation kaputt macht. Sorry, genauso kann man behaupten, die ganze EMRK ist nichtssagend.
Deine Meinung....dort steht aber folgendes

Die Bundesrepublik Deutschland ist an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, da deren Art. 46 lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“

Das bedeutet, uU ist eine gewaltsame Niederschlagung (EU-)juristisch zulässig....auch wenn sie gegen das GG verstösst...

Die Einrichtung der Gendfor spielt hier auch eine Rolle...........aber das ist OT.....

cajadeahorros
11.03.2012, 15:31
Deshalb ja bei eindeutigen Beweisen. Davon gibt es reichlich Fälle. Die Einführung der Todesstrafe würde sofort Menschenleben retten....das die Gutmenschen und Realitätsfremden Fanatiker dies ablehnen weiß jeder.

Und die nächste Stufe ist Umanandas "präventive Problemvermeidung", d.h. potentiell unliebsame Personen werden einfach ferngesteuert aus der Luft abgeknallt.

D-Moll
11.03.2012, 15:44
Klaro.

Todesstrafe Ja.

Alfred
11.03.2012, 15:50
Und die nächste Stufe ist Umanandas "präventive Problemvermeidung", d.h. potentiell unliebsame Personen werden einfach ferngesteuert aus der Luft abgeknallt.

Es geht mir eben um die Tatsache das Opfer immer die Todesstrafe erhalten, oder Lebenslänglich, und die Täter in diesem Land mit Samthandschuhen angefasst werden. Man schlägt jemanden aus Langweile Tot, und ja, das Opfer ist dann wirklich Tot, und kann auf die Brutale Milde der Justiz vertrauen.

Das stört euch aber nicht sonderlich, doch wenn man dann für die Täter nur die gleiche Strafe wie für die Opfer fordert dann kommen solche merkwürdigen Kommentare wie der deine dabei heraus. Als Beispiel nehme ich das 16 Jährige Mädchen dem neben dem Darm auch die Gebärmutter zerschnitten worden ist. Sie hat Lebenslänglich ohne Bewährung erhalten. Fordere ich nun für diese Täter den Tod dann ist das schlecht?

DvB
11.03.2012, 16:00
Was du naiv nennst, nennt die Mehrheit der Menschheit Zivilisation.
Die Zivilisation, die Endphase der Kultur geht ja auch mit Vermassung und Vollverblödung einher.

Stopblitz
11.03.2012, 16:07
Andererseits gibt es Leute die andere bedenkenlos in den Tod schicken.

So wie das Duo Schröder/Fischer, die unsere Soldaten nach Kosovo und Afghanistan geschickt haben?




Todesstrafe! Wirklich eine Lösung?

Für Kinderschänder und Triebtäter in jedem Fall. Wenn ich noch an dieses Schwein denke welches vor ein paar Jahren hier in Hamburg ein 1,5 Jahre altes Mädchen entführt hatte um es zu missbrauchen und sich vor Gericht herausreden wollte indem er behauptete, das Mädchen hätte ihn provoziert, dann ist der Galgen die Ideallösung um die Gesellschaft endgültig von diesem Scheißkerl zu befreien.

cajadeahorros
11.03.2012, 16:11
Es geht mir eben um die Tatsache das Opfer immer die Todesstrafe erhalten, oder Lebenslänglich, und die Täter in diesem Land mit Samthandschuhen angefasst werden. Man schlägt jemanden aus Langweile Tot, und ja, das Opfer ist dann wirklich Tot, und kann auf die Brutale Milde der Justiz vertrauen.

Das stört euch aber nicht sonderlich, doch wenn man dann für die Täter nur die gleiche Strafe wie für die Opfer fordert dann kommen solche merkwürdigen Kommentare wie der deine dabei heraus. Als Beispiel nehme ich das 16 Jährige Mädchen dem neben dem Darm auch die Gebärmutter zerschnitten worden ist. Sie hat Lebenslänglich ohne Bewährung erhalten. Fordere ich nun für diese Täter den Tod dann ist das schlecht?

Ja, aber nur aus den unten genannten Gründen - Irrtum und Mißbrauch.

Irrtum, d.h. Justizfehler sind nicht mehr umkehrbar, und Mißbrauch, m.E. stellt die noch so begründbare Einführung der Todesstrafe einfach einen Dammbruch dar.

Größtes Problem, gerade in den USA, ist die Tatsache, daß Angeklagten oft nahegelegt wird, zu gestehen, um die Todesstrafe zu vermeiden.

Gärtner
11.03.2012, 16:23
Offenbar scheinst du in die Politikerriege zu gehören. Bist du vielleicht irgendwo im Ortsvorstand? Nur getretene Hunde bellen bekanntlich auf. Auch mit dem von dir gepriesenen Christentum scheinst du es nicht allzu ernst zu nehmen.

Du scheinst das Christentum mit irgendeinem weichgespülten Esoterik-Wellness-Seminar zu verwechseln, wo sich alle an den Händen fassen und "piep, piep, piep" sagen. In der Tat verpflichtet das Christentum seine Anhänger auch zur Wahrheit, und in deinem Fall heißt das:

Wer aus idiotischem "die da oben"-Ressentiment jeden einen Kopf kürzer machen will, ist ein sagenhaft peinlicher Schwachkopf, der froh sein darf, nicht in Verhältnissen zu leben, wo andere plötzlich hingehen und ihn seine eigene Medizin zu schmecken geben.

Und jetzt geh spielen.

kotzfisch
11.03.2012, 16:27
Du scheinst das Christentum mit irgendeinem weichgespülten Esoterik-Wellness-Seminar zu verwechseln, wo sich alle an den Händen fassen und "piep, piep, piep" sagen. In der Tat verpflichtet das Christentum seine Anhänger auch zur Wahrheit, und in deinem Fall heißt das:

Wer aus idiotischem "die da oben"-Ressentiment jeden einen Kopf kürzer machen will, ist ein sagenhaft peinlicher Schwachkopf, der froh sein darf, nicht in Verhältnissen zu leben, wo andere plötzlich hingehen und ihn seine eigene Medizin zu schmecken geben.

Und jetzt geh spielen.

Wieso so zurückhaltend? Peinlicher Schwachkopf ist zwar kein schlechter Abschluß.....

Bei Postern wie dem von Dir zitierten, zeigt sich die Schieflage unserer sogenannten Demokratie: "Es" hat dieselben Stimmrechte, wie Du oder ich.Hahahaha.

Antisozialist
11.03.2012, 16:28
Eine (echte) Demokratie wäre das AUS für jedes (!) System.....

Nein. Oder herrscht in der Schweiz etwa Anarchie? Allerdings ist es dort für die politische Führung schwieriger, sich vom Willen des übrigen Volks zu entfernen.

Bruddler
11.03.2012, 16:34
Nein. Oder herrscht in der Schweiz etwa Anarchie? Allerdings ist es dort für die politische Führung schwieriger, sich vom Willen des übrigen Volks zu entfernen.

Nein, natürlich nicht, aber auch in der Schweiz herrscht "nur" eine relat. Demokratie.

Antisozialist
11.03.2012, 16:36
Nein, natürlich nicht, aber auch in der Schweiz herrscht "nur" eine relat. Demokratie.

Was heißt relative Demokratie?

Bruddler
11.03.2012, 16:45
Was heißt relative Demokratie?

D.h. auch in der Schweiz gibt es keine absolute Demokratie, denn eine absolute Demokratie würde bedeuten, dass jedes Gesetz und jede staatl. Vorgaben erst vom Volk direkt genehmigt werden müsste. Ein solcher Zustand wäre sicherlich auch nicht erstrebenswert.....

blues
11.03.2012, 16:46
Die Zivilisation, die Endphase der Kultur geht ja auch mit Vermassung und Vollverblödung einher.

Ich bin ganz zuversichtlich das die - mehr als nötige - 20 jährige Schulpflicht doch noch eingeführt wird :))

cajadeahorros
11.03.2012, 16:46
D.h. auch in der Schweiz gibt es keine absolute Demokratie, denn eine absolute Demokratie würde bedeuten, dass jedes Gesetz und jede staatl. Vorgaben erst vom Volk direkt genehmigt werden müsste. Ein solcher Zustand wäre sicherlich auch nicht erstrebenswert.....

Warum? Das ist das Wesen der Demokratie. Daß es, im Gegensatz zum antiken Athen nicht so ist, lag an technischen Problemen im 18. Jh. die längst gelöst sind.

cajadeahorros
11.03.2012, 16:49
Du scheinst das Christentum mit irgendeinem weichgespülten Esoterik-Wellness-Seminar zu verwechseln, wo sich alle an den Händen fassen und "piep, piep, piep" sagen.

ZEN-Meditation im Franziskanerkloster (http://www.meditationshaus-dietfurt.de/).

Wenn das Geld im Kasten klingt, das Dogma in den Hintergrund springt.

Brathering
11.03.2012, 16:50
Warum? Das ist das Wesen der Demokratie. Daß es, im Gegensatz zum antiken Athen nicht so ist, lag an technischen Problemen im 18. Jh. die längst gelöst sind.

Der Wert der Mwst und Höchstgeschwindigkeit würde sich stündlich nach Volkslaune durch onlinebefragungen per Internethandy ändern und die große Masse ohne Kompetenzen würde in allen Bereichen mitspielen.
Ich würde um mein Leben rennen, aus so einem Land raus.
Und die Wirtschaft würde eh in einer Woche nach dem erreichen des strengen Sozialismus zusammenbrechen.
edit: Reine Demokratie scheitert selbst in dem basispolitischen Konstrukt Familie, stell dir mall vor Mami, Papi und 3 Kinder, gleichberechtigt.... Mami und Papi würden um sich gegeneinander durchzusetzen um die Gunst der Kinder Buhlen und diese würden manchmal gegen sie und die Vernunft paktieren...chaos...

Freier Beobachter
11.03.2012, 16:50
Warum? Das ist das Wesen der Demokratie. Daß es, im Gegensatz zum antiken Athen nicht so ist, lag an technischen Problemen im 18. Jh. die längst gelöst sind.

Reine Demokratie wäre Terror, weil die Mehrheit alle Arten von Minderheiten unterjochen kann. Außerdem könnte eine 51% Mehrheit alles durchbringen, was diese möchte. Daher gibt es Regeln, eine Republik. Übrigens wird das wort Demokratie nicht in der Unabhängigkeitserklärung der USA erwähnt, weil man keine reine Demokratie wollte und auch nicht hat. Auch Mehrheiten müssen sich an Regeln halten.

cajadeahorros
11.03.2012, 16:52
Reine Demokratie wäre Terror, weil die Mehrheit alle Arten von Minderheiten unterjochen kann. Außerdem könnte eine 51% Mehrheit alles durchbringen, was diese möchte. Daher gibt es Regeln, eine Republik. Übrigens wird das wort Demokratie nicht in der Unabhängigkeitserklärung der USA erwähnt, weil man keine reine Demokratie wollte und auch nicht hat. Auch Mehrheiten müssen sich an Regeln halten.

Aha. Daher ist es also wichtig und richtig, daß 600 auf Zeit gewählte Lehrerlein und arbeitsscheue Plakatkleber mit Hilfe einiger Lobbyisten ALLES bestimmen.

Freier Beobachter
11.03.2012, 17:00
Aha. Daher ist es also wichtig und richtig, daß 600 auf Zeit gewählte Lehrerlein und arbeitsscheue Plakatkleber mit Hilfe einiger Lobbyisten ALLES bestimmen.

nein, ein aristrokratisches System ist natürlich weitaus profitabler in jedem Balang. Das Volk versteht vieles nicht, ich auch nicht. Daher ist es besser, wenn wir von Menschen regiert werden, die das beste für uns schaffen können. Echte Politiker, die für die Interessen des deutschen Volkes eintreten und auf Lebenszeit gewählt werden. Menschen, die durch ihre Fähigkeiten herausragen. Das führt dazu, das wir mehr Freiheiten haben und wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können, kein Abstimmmarathon mehr wenn anstattdessen Handlung erforderlich ist.

Alfred
11.03.2012, 17:04
Ja, aber nur aus den unten genannten Gründen - Irrtum und Mißbrauch.

Irrtum, d.h. Justizfehler sind nicht mehr umkehrbar, und Mißbrauch, m.E. stellt die noch so begründbare Einführung der Todesstrafe einfach einen Dammbruch dar.

Größtes Problem, gerade in den USA, ist die Tatsache, daß Angeklagten oft nahegelegt wird, zu gestehen, um die Todesstrafe zu vermeiden.

Guter Beitrag. Wie man den Missbrauch verhindern kann....da habe ich noch kein wirkliches Rezept und bei unklarer Beweislage darf man die Strafe eben nicht anwenden. Schwieriges Thema.

Alfred
11.03.2012, 17:06
ZEN-Meditation im Franziskanerkloster (http://www.meditationshaus-dietfurt.de/).

Wenn das Geld im Kasten klingt, das Dogma in den Hintergrund springt.

Konnte man sich nicht früher auch bei Verbrechen freikaufen von der Schuld?

Heldenjaeger
11.03.2012, 17:09
Eine (echte) Demokratie wäre das AUS für jedes (!) System.....

Außer für ein demokratisches System. ;)

Heldenjaeger
11.03.2012, 17:12
Aha. Daher ist es also wichtig und richtig, daß 600 auf Zeit gewählte Lehrerlein und arbeitsscheue Plakatkleber mit Hilfe einiger Lobbyisten ALLES bestimmen.

So ist es ja nicht.
Die Wirtschaft bestimmt mithilfe der vom Volk gewählten Vertreter alles.

Alle vier Jahre werden sie wieder gewählt, weil die Leute es nicht mal schaffen die Parteiprogramme zu lesen. :))

Alter Stubentiger
11.03.2012, 17:17
Es geht mir eben um die Tatsache das Opfer immer die Todesstrafe erhalten, oder Lebenslänglich, und die Täter in diesem Land mit Samthandschuhen angefasst werden. Man schlägt jemanden aus Langweile Tot, und ja, das Opfer ist dann wirklich Tot, und kann auf die Brutale Milde der Justiz vertrauen.

Das stört euch aber nicht sonderlich, doch wenn man dann für die Täter nur die gleiche Strafe wie für die Opfer fordert dann kommen solche merkwürdigen Kommentare wie der deine dabei heraus. Als Beispiel nehme ich das 16 Jährige Mädchen dem neben dem Darm auch die Gebärmutter zerschnitten worden ist. Sie hat Lebenslänglich ohne Bewährung erhalten. Fordere ich nun für diese Täter den Tod dann ist das schlecht?

Ja das ist schlecht. Recht wird nicht für jeden Einzelfall maßgeschneidert. Und im Justizalltag ist es wohl eher nicht so daß Beweise 100%ig sicher sind und Zeugen nicht lügen und die Öffentlichkeit und Journalisten keinen Druck ausüben. Das ist im Normalfall schon ein Problem. Aber immerhin kann man Leute die zu Unrecht verurteilt wurden dann noch frei lassen und (viel zu gering, auch ein Thema) entschädigen.

Shahirrim
11.03.2012, 17:19
Ja, aber nu bei Landes- und Hochverrat. Ich wüsste nicht, wie man da etwas wieder reparieren oder abarbeiten kann, geschweige davon geheilt werden kann (wie will man das prüfen?). Einmal Verräter, immer Verräter. Mörder und Vergewaltiger sollten Lebenslang in den Steinbruch, da bin ich gegen die Todesstrafe!

Alfred
11.03.2012, 17:19
Ja das ist schlecht. Recht wird nicht für jeden Einzelfall maßgeschneidert. Und im Justizalltag ist es wohl eher nicht so daß Beweise 100%ig sicher sind und Zeugen nicht lügen und die Öffentlichkeit und Journalisten keinen Druck ausüben. Das ist im Normalfall schon ein Problem. Aber immerhin kann man Leute die zu Unrecht verurteilt wurden dann noch frei lassen und (viel zu gering, auch ein Thema) entschädigen.

Bei Intensivtätern.....ich bitte dich. In der heutigen Zeit gibt es jede Menge sichere Beweise.

Alter Stubentiger
11.03.2012, 17:30
So wie das Duo Schröder/Fischer, die unsere Soldaten nach Kosovo und Afghanistan geschickt haben?

Für Kinderschänder und Triebtäter in jedem Fall. Wenn ich noch an dieses Schwein denke welches vor ein paar Jahren hier in Hamburg ein 1,5 Jahre altes Mädchen entführt hatte um es zu missbrauchen und sich vor Gericht herausreden wollte indem er behauptete, das Mädchen hätte ihn provoziert, dann ist der Galgen die Ideallösung um die Gesellschaft endgültig von diesem Scheißkerl zu befreien.

Bedenkenlos haben Schröder und Fischer also was? Bodentruppen in den Kosovo geschickt? Oder doch nur ein paar Tornados aufklären lassen?
Afghanistan war aus politischen Gründen notwendig. Hat sich allerdings als sinnlos erwiesen und darum ist ein Abzug überfällig.
Ist auch ein wenig am Thema vorbei oder?

Kinderschänder und Triebtäter also. Kaum wird es ausgesprochen schwillt der Kamm nicht? Die Emotionen kochen hoch und das Volk (und du) wollen ein glasklares Fanal setzen. Und wenn der Fall dann doch nur auf den ersten Blick glasklar ist? Wenn der Verurteilte erstmal gehenkt ist dann kann kein Urteil mehr korrigiert werden.

(Literatur:John Grisham: Der Gefangene, ist kein Roman)

Gehirnnutzer
11.03.2012, 17:30
Deine Meinung....dort steht aber folgendes


Das bedeutet, uU ist eine gewaltsame Niederschlagung (EU-)juristisch zulässig....auch wenn sie gegen das GG verstösst...

Die Einrichtung der Gendfor spielt hier auch eine Rolle...........aber das ist OT.....

Schön wenn man den Terminus "Rechtssache" nicht versteht. Rechtssache ist ein anderes Wort für Verfahren. Der Artikel heißt nichts anderes als die Bundesrepublik, wenn sie Partei in einem Verfahren ist, das Urteil des Gerichtshofes anzuerkennen hat.
Um Partei in einem Verfahren zu sein, muss entweder eine Staatenklage gegen die Bundesrepublik vorliegen, die Bundesrepublik müsste gegen einen anderen Staat klagen oder es gibt eine Individualklage eines Bürgers gegen die Bundesrepublik (Beispiel Fall Gäfgen).

Im Übrigen empfehle ich dir die Lektüre des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabonvertrag (http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html) insbesondere des Leitsatzes 4 des Urteiles. Da du Probleme mit rechtlichen Formulierungen hast, vereinfache ich das für dich, EU-Recht steht nicht über dem Grundgesetz.

Alfred
11.03.2012, 17:32
Da du Probleme mit rechtlichen Formulierungen hast, vereinfache ich das für dich, EU-Recht steht nicht über dem Grundgesetz.

Leider stimmt das so nicht.....die Eu hat hier das sagen.

Alter Stubentiger
11.03.2012, 17:33
Bei Intensivtätern.....ich bitte dich. In der heutigen Zeit gibt es jede Menge sichere Beweise.

Erfahrene Juristen sagen "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, nur Urteile gefällt".

Ist es nicht erstaunlich wie wenig Vertrauen der BRD entgegengebracht wird? Und auf der anderen Seite wird Juristen genau dieses Staates grenzenloses Vertrauen entgegengebracht wenn sie nur endlich die Todesstrafe anwenden würden.

Gärtner
11.03.2012, 17:33
Wieso so zurückhaltend? Peinlicher Schwachkopf ist zwar kein schlechter Abschluß.....

Bei Postern wie dem von Dir zitierten, zeigt sich die Schieflage unserer sogenannten Demokratie: "Es" hat dieselben Stimmrechte, wie Du oder ich.Hahahaha.

Nicht gerade geeignet, meine Laune zu heben. Auch wenn ich mir dauernd einzureden versuche, dieses Forum sei nicht repräsentativ für unsere Gesellschaft und deren politische Reife. Natürlich nicht, schließlich gibt es im richtigen Leben anders als hier keine 50% Nazideppen. Bei Rübe-ab-Befürwortern wäre ich da allerdings schon nicht mehr so sicher. Und dann lese ich aktuelle Umfragen, nach denen 65% (!) der Deutschen Angela Merkel prima und großartig finden (CDU entkernt, Euro-Krise durch Nichtstun verschärft, Wulff) und ich frage mich, was diese Leute im Kopf haben...

Alfred
11.03.2012, 17:35
Erfahrene Juristen sagen "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, nur Urteile gefällt".

Ist es nicht erstaunlich wie wenig Vertrauen der BRD entgegengebracht wird? Und auf der anderen Seite wird Juristen genau dieses Staates grenzenloses Vertrauen entgegengebracht wenn sie nur endlich die Todesstrafe anwenden würden.

Dieser Vertrauensverlust rührt aus den Schicksalen Tausender Toter, Vergewaltigter und Verstümmelter Menschen her deren Täter keinerlei Strafe erhielten.

Alfred
11.03.2012, 17:36
...[ Vollzitat ]...

Du glaubst Umfragen? Ich bitte dich.

Geronimo
11.03.2012, 17:40
Heldenjaeger, gehe ich recht in der Annahme, dass Du ein Grüner bist ? ;)

Nein. Er ist Heldenjaeger. "Nazi-Jäger" hat er sich diesmal nicht getraut.:D

Xarrion
11.03.2012, 17:43
Nein. Er ist Heldenjaeger. "Nazi-Jäger" hat er sich diesmal nicht getraut.:D

Nun ja, wer selbst nur ein kleiner Wicht ist, muß eben "Helden" jagen.
Irgendwie muß ja auch das Minimal-Ego überleben. :2faces:

Gehirnnutzer
11.03.2012, 18:10
Leider stimmt das so nicht.....die Eu hat hier das sagen.

Das hat nichts mit der rechtlichen Sachlage zu tun, sondern mit unseren Politikern.

Alfred
11.03.2012, 18:12
Das hat nichts mit der rechtlichen Sachlage zu tun, sondern mit unseren Politikern.

Das stimmt....

Doc Gyneco
11.03.2012, 18:13
Mal zur Todesstrafe !

Bei uns in der Schweiz kostet ein Inhaftierter im Durchschnitt (Minima) Chf 460.- pro Tag.

460.- x 365 Tage x 20 Jahre = 3'358'000.- (3.358 Millionen) !

Was gewisse Sexualtäter, Mörder oder Kinderficker anbetrifft, weiss ma ja bereits dass fast 90 % Rückfällig werden.

Das heisst est werden weitere hohe Kosten auf den Steuerzahler zukommen. (2010 wurden in der Schweiz z. B. 319 Kinderficker, 112 Vergewaltiger und 74 Mörder Verurteilt)

Somit insgesamt 505 !

460.- x 505 x 365 Tage x 20 Jahre = 1'695'790'000.- !!

Ein korrekter Strafprozess, mit zusätzlichen Revisionen, Haftzeit inbegriffen, laufen auf knapp 500'000.- bis 700'000.- ! Plus Exekution !

Ingesamt 750.000.- (grosszügig Berechnet).

505 x 750'000.- = 378'750'000.- statt 1'695'790'000.- !

Die Steurzahler wären Dankbar !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Stopblitz
11.03.2012, 18:15
Bedenkenlos haben Schröder und Fischer also was? Bodentruppen in den Kosovo geschickt? Oder doch nur ein paar Tornados aufklären lassen?
Afghanistan war aus politischen Gründen notwendig. Hat sich allerdings als sinnlos erwiesen und darum ist ein Abzug überfällig.
Ist auch ein wenig am Thema vorbei oder?

Aufklären? Und das weißt du natürlich ganz genau, nicht wahr? Es sind also keine deutschen Truppen ins Kosovo einmarschiert? Auf welchem Planeten lebst du denn bitte?

Aus welchen politischen Gründen war Afghanistan notwendig, Irak aber nicht? Das würde mich sehr interessieren.


Kinderschänder und Triebtäter also. Kaum wird es ausgesprochen schwillt der Kamm nicht? Die Emotionen kochen hoch und das Volk (und du) wollen ein glasklares Fanal setzen. Und wenn der Fall dann doch nur auf den ersten Blick glasklar ist? Wenn der Verurteilte erstmal gehenkt ist dann kann kein Urteil mehr korrigiert werden.

(Literatur:John Grisham: Der Gefangene, ist kein Roman)

Ich weiß ja, dass Triebverbrechen für euch linke nur Kaverliersdelikte sind, nur müsst ihr akzeptieren, dass nicht jeder so degeneriert ist wie ihr.

Gärtner
11.03.2012, 18:15
Du glaubst Umfragen? Ich bitte dich.

Ich erlebe das doch auch im direkten Umfeld. Was glaubst du, wie viele Leute Mutti ganz toll finden? Zwar können die meisten auf Nachfrage nicht genau sagen, warum eigentlich, aber die Zustimmung ist keiner logischen Argumentation zugänglich.

Aber das führt jetzt endgültig ins offtopic...

Shahirrim
11.03.2012, 18:16
Heldenjaeger, gehe ich recht in der Annahme, dass Du ein Grüner bist ? ;)

Meinst du Joschkas Aussage: "Deutsche Helden müsste man, tollwütigen Hunden gleich, einfach todschlagen!"

Gärtner
11.03.2012, 18:22
Mal zur Todesstrafe !

Bei uns in der Schweiz kostet ein Inhaftierter im Durchschnitt (Minima) Chf 460.- pro Tag.

460.- x 365 Tage x 20 Jahre = 3'358'000.- (3.358 Millionen) !

Was gewisse Sexualtäter, Mörder oder Kinderficker anbetrifft, weiss ma ja bereits dass fast 90 % Rückfällig werden.

Das heisst est werden weitere hohe Kosten auf den Steuerzahler zukommen. (2010 wurden in der Schweiz z. B. 319 Kinderficker, 112 Vergewaltiger und 74 Mörder Verurteilt)

Somit insgesamt 505 !

460.- x 505 x 365 Tage x 20 Jahre = 1'695'790'000.- !!

Ein korrekter Strafprozess, mit zusätzlichen Revisionen, Haftzeit inbegriffen, laufen auf knapp 500'000.- bis 700'000.- ! Plus Exekution !

Ingesamt 750.000.- (grosszügig Berechnet).

505 x 750'000.- = 378'750'000.- statt 1'695'790'000.- !

Die Steurzahler wären Dankbar !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Schöne Rechenbeispiele, nur mit dem Fehler völliger Realitätsferne. Es gibt ja reale Zahlen, nämlich aus den USA, wo man von Staats wegen Menschen schlachtet. Da liegen die Kosten für jede einzelne Hinrichtung summa summarum bei 20 Mio Dollar!

http://www.welt.de/politik/ausland/article4910676/Todesstrafe-verursacht-Kosten-in-Millionenhoehe.html


Abgesehen davon beweist man mit der Befürwortung der Menschenschlachtung aus vermeintlicher Kostenersparnis eine Kaltschnäuzigkeit, die einen frösteln macht.

Alfred
11.03.2012, 18:27
Abgesehen davon beweist man mit der Befürwortung der Menschenschlachtung aus vermeintlicher Kostenersparnis eine Kaltschnäuzigkeit, die einen frösteln macht.

Die gleiche Kaltschnäuzigkeit mit der man Täter mit viel Geld aus der HAft lässt oder Ungestraft davon kommen lässt? Und 20 Millionen für eine Hinrichtung halte ich für übertrieben.

Maggie
11.03.2012, 18:36
Du scheinst das Christentum mit irgendeinem weichgespülten Esoterik-Wellness-Seminar zu verwechseln, wo sich alle an den Händen fassen und "piep, piep, piep" sagen. In der Tat verpflichtet das Christentum seine Anhänger auch zur Wahrheit.


Mit der Wahrheit hat das Christentum schon immer gerne hinterm Berg gehalten, sonst wäre es schon lange untergegangen.



Wer aus idiotischem "die da oben"-Ressentiment jeden einen Kopf kürzer machen will, ist ein sagenhaft peinlicher Schwachkopf, der froh sein darf, nicht in Verhältnissen zu leben, wo andere plötzlich hingehen und ihn seine eigene Medizin zu schmecken geben.

Und jetzt geh spielen.

Interessant, dass du Politiker, die mal so zig Milliarden bewusst in den Sand setzen, als "die da Oben" bezeichnest. In dem Mittelalter, mit dem du dich wohl so gerne identifiziert, wurde kurzer Prozess mit Politiker gemacht, die ihr Volk hintergingen.

Und jetzt kannst du spielen gehen, du Bruder Willam für Fußgänger.

Brathering
11.03.2012, 18:43
Interessant, dass du Politiker, die mal so zig Milliarden bewusst in den Sand setzen, als "die da Oben" bezeichnest. In dem Mittelalter, mit dem du dich wohl so gerne identifiziert, wurde kurzer Prozess mit Politiker gemacht, die ihr Volk hintergingen.

Was verstehst du unter einem mittelalterlichen Politiker und kurzem Prozess?

Für gewöhnlich gehen Unwissenheit über Christentum und Mittelalter Hand in Hand :(

Zu Strafen im Mittelalter und dem Wandel des Charakters der Strafe durch die Zeit ist Foucault ans Herz gelegt :)

Gehirnnutzer
11.03.2012, 18:49
Mal zur Todesstrafe !

Bei uns in der Schweiz kostet ein Inhaftierter im Durchschnitt (Minima) Chf 460.- pro Tag.

460.- x 365 Tage x 20 Jahre = 3'358'000.- (3.358 Millionen) !

Was gewisse Sexualtäter, Mörder oder Kinderficker anbetrifft, weiss ma ja bereits dass fast 90 % Rückfällig werden.

Das heisst est werden weitere hohe Kosten auf den Steuerzahler zukommen. (2010 wurden in der Schweiz z. B. 319 Kinderficker, 112 Vergewaltiger und 74 Mörder Verurteilt)

Somit insgesamt 505 !

460.- x 505 x 365 Tage x 20 Jahre = 1'695'790'000.- !!

Ein korrekter Strafprozess, mit zusätzlichen Revisionen, Haftzeit inbegriffen, laufen auf knapp 500'000.- bis 700'000.- ! Plus Exekution !

Ingesamt 750.000.- (grosszügig Berechnet).

505 x 750'000.- = 378'750'000.- statt 1'695'790'000.- !

Die Steurzahler wären Dankbar !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Was ist das leben eines unschuldig Hingerichteten wert?

Doc Gyneco
11.03.2012, 18:53
Schöne Rechenbeispiele, nur mit dem Fehler völliger Realitätsferne. Es gibt ja reale Zahlen, nämlich aus den USA, wo man von Staats wegen Menschen schlachtet. Da liegen die Kosten für jede einzelne Hinrichtung summa summarum bei 20 Mio Dollar!

http://www.welt.de/politik/ausland/article4910676/Todesstrafe-verursacht-Kosten-in-Millionenhoehe.html


Abgesehen davon beweist man mit der Befürwortung der Menschenschlachtung aus vermeintlicher Kostenersparnis eine Kaltschnäuzigkeit, die einen frösteln macht.

Hast Du Dich schon mal gefragt wieviele Jahre solche Verurteilte im Todestrakt verweilen !

Das bestätigt ja gerade meine Zahlen.

Verurteilung, Revision und ab damit, und nicht noch 15 oder gar 20 Jahre in der Todeszelle wie es die Amis machen !

Und da wird immer wieder politisch Korrekt gelabert über Todesstrafe = ungeheuerlich, Menschenrechtswidrig, usw...

Ich habe bis jetzt kaum etwas gelesen was die Opfer anbetrifft ! Haben oder hatten die irgendwelche Rechte ?

Wie wäre es wenn ein Journalist sich mal mit den Kosten solcher Krimineller abfassen würde. Das gäbe ein ziemlich Interessanter, grosser Artikel ! Vielleicht nicht Mainstream konform, aber sicher sehr interessant !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doc Gyneco
11.03.2012, 18:55
Was ist das leben eines unschuldig Hingerichteten wert?

Schau doch einfach mal nahc den Zahlen der Justizirrtume in Deinem Land !!

Man sollte es verweiden das Beispiel Amerikas zu verwenden.

Unsere Justizsysteme sind doch etwas vorgeschrittener als die der USA !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

BRDDR_geschaedigter
11.03.2012, 18:56
Das mit den Irrtümern ist Käse.

Wenns danach ginge, dann dürfte man gar keinen verknacken.

kotzfisch
11.03.2012, 19:05
Nicht gerade geeignet, meine Laune zu heben. Auch wenn ich mir dauernd einzureden versuche, dieses Forum sei nicht repräsentativ für unsere Gesellschaft und deren politische Reife. Natürlich nicht, schließlich gibt es im richtigen Leben anders als hier keine 50% Nazideppen. Bei Rübe-ab-Befürwortern wäre ich da allerdings schon nicht mehr so sicher. Und dann lese ich aktuelle Umfragen, nach denen 65% (!) der Deutschen Angela Merkel prima und großartig finden (CDU entkernt, Euro-Krise durch Nichtstun verschärft, Wulff) und ich frage mich, was diese Leute im Kopf haben...

Nichts.Wefe einen Blick auf die Unterschichten Sit Down Programme der visuellen Volksempfänger und Du weißt, wessen Geistes Kind
die Zielgruppe 18-49 in ihren großen Mehrheit ist.Bingo.

Die Petze
11.03.2012, 19:10
Schön wenn man den Terminus "Rechtssache" nicht versteht. Rechtssache ist ein anderes Wort für Verfahren. Der Artikel heißt nichts anderes als die Bundesrepublik, wenn sie Partei in einem Verfahren ist, das Urteil des Gerichtshofes anzuerkennen hat.
Um Partei in einem Verfahren zu sein, muss entweder eine Staatenklage gegen die Bundesrepublik vorliegen, die Bundesrepublik müsste gegen einen anderen Staat klagen oder es gibt eine Individualklage eines Bürgers gegen die Bundesrepublik (Beispiel Fall Gäfgen).
...hier ist auch der Knackpunkt...angenommen es kommt in D zu einer bewaffneten Niederschlagung...
...wo würde diese wohl in letzter Instanz verhandelt werden ? ...und was würde dabei herauskommen ?


Im Übrigen empfehle ich dir die Lektüre des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabonvertrag (http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html) insbesondere des Leitsatzes 4 des Urteiles. Da du Probleme mit rechtlichen Formulierungen hast, vereinfache ich das für dich, EU-Recht steht nicht über dem Grundgesetz.
siehe oben

Warum sollte man dies so verfassen, wenn es keine Anwendung finden kann ?
...in so ziemlich allen EU-Staaten sind Todesstrafen oder bewaffnete Niederschlagung von Aufständen verfassungsrechtlich verboten.....

Also warum....für was zum Henker.....???..diese Relativierungsscheiße geht mir auf den Sack...Kollege....

Geronimo
11.03.2012, 19:16
Schau doch einfach mal nahc den Zahlen der Justizirrtume in Deinem Land !!

Man sollte es verweiden das Beispiel Amerikas zu verwenden.

Unsere Justizsysteme sind doch etwas vorgeschrittener als die der USA !


:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Na na! Direkt-demokratische Wahl und Abwahl von Polizeichefs, Staatsanwälten und Richtern halte ich für wesentlich fortschrittlicher als unsere dekadente Justizkaste.

Antisozialist
11.03.2012, 19:17
Hast Du Dich schon mal gefragt wieviele Jahre solche Verurteilte im Todestrakt verweilen !

Das bestätigt ja gerade meine Zahlen.

Verurteilung, Revision und ab damit, und nicht noch 15 oder gar 20 Jahre in der Todeszelle wie es die Amis machen !

Und da wird immer wieder politisch Korrekt gelabert über Todesstrafe = ungeheuerlich, Menschenrechtswidrig, usw...

Ich habe bis jetzt kaum etwas gelesen was die Opfer anbetrifft ! Haben oder hatten die irgendwelche Rechte ?

Wie wäre es wenn ein Journalist sich mal mit den Kosten solcher Krimineller abfassen würde. Das gäbe ein ziemlich Interessanter, grosser Artikel ! Vielleicht nicht Mainstream konform, aber sicher sehr interessant !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Man kann es auch machen wie die Chinesen und gleich nach dem erstinstanzlichen Urteil exekutieren. Die Kosten der Todesstrafe sind dann viel geringer, aber das Risiko eines Fehlurteils wird größer.

Die Petze
11.03.2012, 19:21
Schau doch einfach mal nahc den Zahlen der Justizirrtume in Deinem Land !!

Man sollte es verweiden das Beispiel Amerikas zu verwenden.

Unsere Justizsysteme sind doch etwas vorgeschrittener als die der USA !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ob eine Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium als fortschrittlich gilt, bezweifle ich doch stark...

...die Amis haben das erst seit dem Patriot Act....glaube ich mich zu erinnern

Antisozialist
11.03.2012, 19:29
Mal zur Todesstrafe !

Bei uns in der Schweiz kostet ein Inhaftierter im Durchschnitt (Minima) Chf 460.- pro Tag.

460.- x 365 Tage x 20 Jahre = 3'358'000.- (3.358 Millionen) !

Was gewisse Sexualtäter, Mörder oder Kinderficker anbetrifft, weiss ma ja bereits dass fast 90 % Rückfällig werden.

Das heisst est werden weitere hohe Kosten auf den Steuerzahler zukommen. (2010 wurden in der Schweiz z. B. 319 Kinderficker, 112 Vergewaltiger und 74 Mörder Verurteilt)

Somit insgesamt 505 !

460.- x 505 x 365 Tage x 20 Jahre = 1'695'790'000.- !!

Ein korrekter Strafprozess, mit zusätzlichen Revisionen, Haftzeit inbegriffen, laufen auf knapp 500'000.- bis 700'000.- ! Plus Exekution !

Ingesamt 750.000.- (grosszügig Berechnet).

505 x 750'000.- = 378'750'000.- statt 1'695'790'000.- !

Die Steurzahler wären Dankbar !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Wir geben in Deutschland nur 85 Euro pro Tag und Häftling aus. Bekommen die Häftlinge in der Schweiz morgens eine Flasche Champagner und Trüffel ans Bett gebracht?

DvB
11.03.2012, 20:01
Ich bin ganz zuversichtlich das die - mehr als nötige - 20 jährige Schulpflicht doch noch eingeführt wird :))

Schon möglich. Schulpflicht und Vollverblödung gehen ja einher.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 20:10
Schau doch einfach mal nahc den Zahlen der Justizirrtume in Deinem Land !!

Man sollte es verweiden das Beispiel Amerikas zu verwenden.

Unsere Justizsysteme sind doch etwas vorgeschrittener als die der USA !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Was ist das Leben eines unschuldig Hingerichteten wert?

Das ist die Frage, die du beantworten sollst und der du bewusst ausweichst.

Branka
11.03.2012, 20:13
Was ist das Leben eines unschuldig Hingerichteten wert?

Das ist die Frage, die du beantworten sollst und der du bewusst ausweichst.

Gemäss dem Fall, er ist schuldig? Doc redet von schuldigen Tätern.... Ich weiss worauf Du hinnaus willst, Beweislage. Aber man kann natürlich auch alles totzweifeln und erreicht letztlich garnix.

Shahirrim
11.03.2012, 20:18
Das mit den Irrtümern ist Käse.

Wenns danach ginge, dann dürfte man gar keinen verknacken.

Na ja, die Todesstraf ist schon etwas endgültiger, aus Lebenslanger Haft kann man nach 'nem Irrtum immer entlassen werden. Es sollten zumindest keine Zweifel bestehen, ansonsten Lebenslang. Wenn dann trozdem mal ein Irrtum passiert bin ich bei deinem Standpunkt. (Auch wenn ich nur für Verrat Todesstrafe geben würde).

Brathering
11.03.2012, 20:21
Frage in den Raum: Was hält ihr davon die praktizierte Todesstrafe in der BRD den Ländern zu überlassen?

Shahirrim
11.03.2012, 20:23
Frage in den Raum: Was hält ihr davon die praktizierte Todesstrafe in der BRD den Ländern zu überlassen?

Wie meinst du? (In Hessen gilt nämlich noch die Todesstrafe). Meinst du das?

HansMaier.
11.03.2012, 20:25
Ich bin klar für die Todesstrafe, insbesondere bei Hochverratsdelikten.
MfG
H.Maier

Branka
11.03.2012, 20:25
Frage in den Raum: Was hält ihr davon die praktizierte Todesstrafe in der BRD den Ländern zu überlassen?

Gut, dann rennen alle kriminellen in das Bundesland in dem keine Todesstrafe verhängt wird, wetten?

Die Mär, das sich Verbrechen nicht mindern durch Todesstrafe glaub ich eh nicht, das ist ein gern genommenes Totschlagargument von Todesstrafe Gegnern....

Ich bleib bei meiner Meinung -> Todesstrafe bei eindeutiger Beweislage von Mördern und Verrätern! Denunzianten sind auch miese und üble Mintmenschen!

Branka
11.03.2012, 20:26
Ich bin klar für die Todesstrafe, insbesondere bei Hochverratsdelikten.
MfG
H.Maier

Sympathischer User...;)

Brathering
11.03.2012, 20:26
Wie meinst du? (In Hessen gilt nämlich noch die Todesstrafe). Meinst du das?

Ja, in Bayern auch aber es wird irgendwie durch "das Recht auf Leben" gebrochen. Daher frage ich mich ob ihr für eine uminterpretation des Rechts auf Leben seid und es den Ländern selbst überlassen wollt im Stil der USA.
Ich bin zwar gegen die Todesstrafe finde das System dort aber gut, schließlich kann ein ultraradikaler Befürworter/Gegner hinziehen wo es ihm passt, wenn er die Meinung seiner Mitmenschen nicht teilt.

Brathering
11.03.2012, 20:27
Gut, dann rennen alle kriminellen in das Bundeslanf wo keine Todesstrafe verhängt wird, wetten?

Die Mär, das sich Verbrechen nicht mindern durch Todesstrafe glaub ich eh nicht, das ist ein gern genommenes Totschlagargument von Todesstrafe Gegnern....

Ich bleib bei meiner Meinung -> Todesstrafe bei eindeutiger Beweislage von Mördern und Verrätern! Denunzianten sind auch miese und üble Mintmenschen!

Das kann man sehen, wenn es so ist, setzt sich in diesem Bundesland anschließend die Todesstrafe durch ;)
Ich bin einfach vom Gegenteil überzeugt...

DvB
11.03.2012, 20:28
Außer für ein demokratisches System. ;)
Doch. Ein demokratisches System sabotiert seine eigenen Voraussetzungen.

So ist es ja nicht.
Die Wirtschaft bestimmt mithilfe der vom Volk gewählten Vertreter alles.

Alle vier Jahre werden sie wieder gewählt, weil die Leute es nicht mal schaffen die Parteiprogramme zu lesen. :))
Das System ist so arrangiert, daß Leute wählen, die es nicht mal schaffen die Parteiprogramme zu lesen.

BRDDR_geschaedigter
11.03.2012, 20:32
Na ja, die Todesstraf ist schon etwas endgültiger, aus Lebenslanger Haft kann man nach 'nem Irrtum immer entlassen werden. Es sollten zumindest keine Zweifel bestehen, ansonsten Lebenslang. Wenn dann trozdem mal ein Irrtum passiert bin ich bei deinem Standpunkt. (Auch wenn ich nur für Verrat Todesstrafe geben würde).

Ich spreche von Taten, wo es zu 100% klar ist.

Katranka
11.03.2012, 20:33
Das System ist so arrangiert, daß Leute wählen, die es nicht mal schaffen die Parteiprogramme zu lesen.

Was auch gar nicht nötig ist, denn an das Parteiprogramm ist niemand gebunden. Es ist vollkommen egal, wen oder was man wählt.

Branka
11.03.2012, 20:35
Ich spreche von Taten, wo es zu 100% klar ist.

Ich glaube da sind wir uns alle einig... Darüber zu diskutieren ist eh Zeitverschwendung da selbsterklärend und vorraussetzbar!

Hier schreit mit Sicherheit keiner wild herum : Todesstrafe um jeden Preis, egal wen es trifft! Natürlich nur bei 100%iger Beweislage! Kapieren die Todesstrafe Gegner das echt nicht?

DvB
11.03.2012, 20:37
Kinderschänder und Triebtäter also. Kaum wird es ausgesprochen schwillt der Kamm nicht? Die Emotionen kochen hoch und das Volk (und du) wollen ein glasklares Fanal setzen. Und wenn der Fall dann doch nur auf den ersten Blick glasklar ist?

Entscheidend ist doch, daß das Fanal glasklar ist. Selbst wenn es halt mal einen Unschuldigen trifft.

Um die kochenden Emotionen der Kinderschänder, Triebtäter etc. etwas abzukühlen.

DvB
11.03.2012, 20:39
Was auch gar nicht nötig ist, denn an das Parteiprogramm ist niemand gebunden. Es ist vollkommen egal, wen oder was man wählt.
Hatte auch überlegt, dazu noch eine Bemerkung zu machen. Aber es kommt darauf gar nicht an. Der Punkt ist, daß es von vornherein ein Idiotensystem ist und nicht das, für das es sich ausgibt.

kotzfisch
11.03.2012, 20:40
@branka:Sie wirkt nicht präventiv oder abschreckend, das ist durch kriminologische Forschungen, mit denen ich mich im Maßregelvollzug hin und wieder beschäftigen muß, ganz gut belegt.

Dem gemütsamrne Psychopathen ist es egal: Der findet die bloße Möglichkeit, dass er erwischt werden könnte, undenkbar.
Hält sich ohnehin für unverwundbar und schlauer als die Ermittler.
Dem Raptustäter, dens "überfällt", sozusagen der nichtorganisierte Typus, der kennt kein Morgen und Berufsverbrecher
wägen doch eher kühl ab.

In den Ländern mit Todesstrafe hat man komischerweise auch hohe Mordraten- nicht überall (Singapur zb.) aber bezogen auf die Bundesstaaten der USA sehr wohl.

Abschreckung zieht nicht- es bleibt bei atavistischer Rache.

kotzfisch
11.03.2012, 20:42
Entscheidend ist doch, daß das Fanal glasklar ist. Selbst wenn es halt mal einen Unschuldigen trifft.

Um die kochenden Emotionen der Kinderschänder, Triebtäter etc. etwas abzukühlen.

Dieser Beitrag qualifiziert Dich zum "peinlichen Schwachkopf" Award, den Du auch echt verdienst.

Katranka
11.03.2012, 20:45
Hatte auch überlegt, dazu noch eine Bemerkung zu machen. Aber es kommt darauf gar nicht an. Der Punkt ist, daß es von vornherein ein Idiotensystem ist und nicht das, für das es sich ausgibt.

So sieht's aus. Weiter ausholen möchte ich ebenfalls nicht, wurde schon so oft hier diskutiert.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 20:45
...hier ist auch der Knackpunkt...angenommen es kommt in D zu einer bewaffneten Niederschlagung...
...wo würde diese wohl in letzter Instanz verhandelt werden ? ...und was würde dabei herauskommen ?

siehe oben

Warum sollte man dies so verfassen, wenn es keine Anwendung finden kann ?
...in so ziemlich allen EU-Staaten sind Todesstrafen oder bewaffnete Niederschlagung von Aufständen verfassungsrechtlich verboten.....

Also warum....für was zum Henker.....???..diese Relativierungsscheiße geht mir auf den Sack...Kollege....

Ich relativiere überhaupt nichts, meine liebe Petze.

Ich gebe dir mal einen kleine Hinweis, warum die Charta und die EMRK solche Formulierungen enthält.

Jahr des Vertrages von Lissabon 2007

Beitritt Lettland 2004

Abschaffung der Todesstrafe in Ausnahmefällen in Lettland 2011

Frankreich hat die Todesstrafe 1981 abgeschafft, sieht aber im Ausnahmerecht (z.B. Kriegsrecht) die Todesstrafe immer noch vor.

Einige Beitrittskandidaten sehen zu mindestens im Ausnahmerecht die Todesstrafe noch vor.

Den Staaten, die Abschaffung der Todesstrafe eu-rechtlich grundsätzlich vorzuschreiben, wäre ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Damit aber die EMRK ihre geplante Wirkung hinsichtlich der Menschenrechte müssen alle Mitglieder sie ratifizieren, was bei einem grundsätzlichen Verbot der Todesstrafe, wie ursprünglich vorgesehen, nicht möglich gewesen wäre.

DvB
11.03.2012, 20:48
Nicht gerade geeignet, meine Laune zu heben. Auch wenn ich mir dauernd einzureden versuche, dieses Forum sei nicht repräsentativ für unsere Gesellschaft und deren politische Reife. Natürlich nicht, schließlich gibt es im richtigen Leben anders als hier keine 50% Nazideppen. Bei Rübe-ab-Befürwortern wäre ich da allerdings schon nicht mehr so sicher. Und dann lese ich aktuelle Umfragen, nach denen 65% (!) der Deutschen Angela Merkel prima und großartig finden (CDU entkernt, Euro-Krise durch Nichtstun verschärft, Wulff) und ich frage mich, was diese Leute im Kopf haben...
Tchja, im Großen und Ganzen kann man also sagen: Entweder hat mans mit "Nazideppen" zu tun oder mit Perverslingen, die am liebsten das Mergel bumsen wollen.

Der hyperindividualistische Rest ist stolz drauf, keine Meinung zu haben. :O

Gehirnnutzer
11.03.2012, 20:48
Gemäss dem Fall, er ist schuldig? Doc redet von schuldigen Tätern.... Ich weiss worauf Du hinnaus willst, Beweislage. Aber man kann natürlich auch alles totzweifeln und erreicht letztlich garnix.

Ich spreche die Problematik der Fehlbarkeit der Justiz an, dem einzigen aber absoluten Grund für die Ablehnung der Todesstrafe. Diesem Punkt wird gerne ausgewichen.

Branka
11.03.2012, 20:49
Dem gemütsamrne Psychopathen ist es egal: Der findet die bloße Möglichkeit, dass er erwischt werden könnte, undenkbar.
Hält sich ohnehin für unverwundbar und schlauer als die Ermittler.
Dem Raptustäter, dens "überfällt", sozusagen der nichtorganisierte Typus, der kennt kein Morgen und Berufsverbrecher
wägen doch eher kühl ab.

Ok, wenn dem so ist, warum in aller Welt sollte man so einen Abschaum nicht elimienieren? Die haben kein Gewissen und würden es wieder tun, was spricht bei solchen Psychos gegen eine Todesstrafe? Nach 15 Jahren draussen damit dieses Schwein wieder Familien zerstört?

DvB
11.03.2012, 20:51
Dieser Beitrag qualifiziert Dich zum "peinlichen Schwachkopf" Award, den Du auch echt verdienst.
Den Preis von Matschbirnen wie Dir zu bekommen, wäre mir selbstverständlich eine Ehre.

BRDDR_geschaedigter
11.03.2012, 20:51
Ich spreche die Problematik der Fehlbarkeit der Justiz an, dem einzigen aber absoluten Grund für die Ablehnung der Todesstrafe. Diesem Punkt wird gerne ausgewichen.

Was ist mit einem Amokläufer der 20 Leute umbringt und es zu 100% klar ist, wer der Täter ist?

Branka
11.03.2012, 20:52
Ich spreche die Problematik der Fehlbarkeit der Justiz an, dem einzigen aber absoluten Grund für die Ablehnung der Todesstrafe. Diesem Punkt wird gerne ausgewichen.

Ich verstehe schon, wegen der Fehlbarkeit der Justiz wird sich meistens gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Nehmen wir eine grausamen Fall von Kindsmord. Der Täter ist zu 1000% identifiziert, sein 3.ter Mord bei Kindern, Beweise bombenfest. Keine Todesstrafe, lieber in den Deutschen Knast und der Steuerzahler zahlt für den Abschaum?

Shahirrim
11.03.2012, 20:52
Ja, in Bayern auch aber es wird irgendwie durch "das Recht auf Leben" gebrochen. Daher frage ich mich ob ihr für eine uminterpretation des Rechts auf Leben seid und es den Ländern selbst überlassen wollt im Stil der USA.
Ich bin zwar gegen die Todesstrafe finde das System dort aber gut, schließlich kann ein ultraradikaler Befürworter/Gegner hinziehen wo es ihm passt, wenn er die Meinung seiner Mitmenschen nicht teilt.

Klingt echt gut! Würde ich echt begrüßen.

Branka
11.03.2012, 20:53
Was ist mit einem Amokläufer der 20 Leute umbringt und es zu 100% klar ist, wer der Täter ist?

Stimmt, gut gesagt!

Cinnamon
11.03.2012, 20:55
Ich verstehe schon, wegen der Fehlbarkeit der Justiz wird sich meistens gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Nehmen wir eine grausamen Fall von Kindsmord. Der Täter ist zu 1000% identifiziert, sein 3.ter Mord bei Kindern, Beweise bombenfest. Keine Todesstrafe, lieber in den Deutschen Knast und der Steuerzahler zahlt für den Abschaum?

Es ist leider so, dass diese Fälle sehr selten sind, wo der Täter wirklich zu 100 % feststeht. Häufiger sind eher unklare Fälle mit widersprüchlichen Beweisen. Aber sagen wir mal so: Warum sollte man dem eigentlich überführten Täter nicht "zufällig" einen Strick in der Zelle liegenlassen?

Shahirrim
11.03.2012, 20:57
Was ist mit einem Amokläufer der 20 Leute umbringt und es zu 100% klar ist, wer der Täter ist?

Wenn er als arbeitsfähig gilt, plädiere ich dafür, noch so viel nutzen aus ihm rauszuholen, wie möglich ist. In China müssen Todeskandidaten schließlich auch erst den Wert ihrer Kugel erarbeiten, mit der sie dann erschossen werden. So können diese Täter der Welt noch von Nutzen sein anstelle nur Kosten zu verursachen.

Die Petze
11.03.2012, 21:00
Ich relativiere überhaupt nichts, meine liebe Petze.

Ich gebe dir mal einen kleine Hinweis, warum die Charta und die EMRK solche Formulierungen enthält.

Jahr des Vertrages von Lissabon 2007

Beitritt Lettland 2004

Abschaffung der Todesstrafe in Ausnahmefällen in Lettland 2011

Frankreich hat die Todesstrafe 1981 abgeschafft, sieht aber im Ausnahmerecht (z.B. Kriegsrecht) die Todesstrafe immer noch vor.

Einige Beitrittskandidaten sehen zu mindestens im Ausnahmerecht die Todesstrafe noch vor.

Den Staaten, die Abschaffung der Todesstrafe eu-rechtlich grundsätzlich vorzuschreiben, wäre ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Damit aber die EMRK ihre geplante Wirkung hinsichtlich der Menschenrechte müssen alle Mitglieder sie ratifizieren, was bei einem grundsätzlichen Verbot der Todesstrafe, wie ursprünglich vorgesehen, nicht möglich gewesen wäre.

Damit relativierst du erneut....

Man hätte Ausnahmeartikel schaffen können....so wird dieser Artikel auf alle Mitglieder verallgemeinert...
...oder hätte konsequenter Weise die (noch-nicht) Mitglieder zur sofortigen Aufgabe ihrer Tötungsparagraphen anhalten müssen...

...oder sie erst garnicht aufnehmen....

Was tut man anstattdessen...man räumt allen unter gewissen Umständen das Recht auf Tötung von Staatswegen ein...

Wo bitte ist die Logik ?...man will das legitimieren.......raff es halt...

Die haben Schiss vor Aufständen...und müssen ihre Henker im Glauben lassen, dass diese im Falle eines Falles legal handeln...that´s it...

DvB
11.03.2012, 21:02
Dem gemütsamrne Psychopathen ist es egal: Der findet die bloße Möglichkeit, dass er erwischt werden könnte, undenkbar.
Hält sich ohnehin für unverwundbar und schlauer als die Ermittler.
Zu Recht. Denn man macht sich ja gar keine Mühe mit der Verbrechensverfolgung. Sondern stellt lieber Radarfallen auf etc. - Wenig Aufwand, viel Einnahmen. Und solange es die Untertanen zufrieden sind, ist ja alles in bester Ordnung.

Daß darum die Kriminalität entsprechend grassiert, ist doch logisch.

Richtig/vernünftig für die Gesellschaft wäre aber ein Rechtssystem, daß nur sehr wenige Delikte kennt/verfolgt, diese aber auch zu 99% aufklärt und radikal bestraft.


Abschreckung zieht nicht- es bleibt bei atavistischer Rache.
Abschreckung IST der Sinn der Rache. Darum gab es auch eine Rachepflicht.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 21:05
Ich verstehe schon, wegen der Fehlbarkeit der Justiz wird sich meistens gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Nehmen wir eine grausamen Fall von Kindsmord. Der Täter ist zu 1000% identifiziert, sein 3.ter Mord bei Kindern, Beweise bombenfest. Keine Todesstrafe, lieber in den Deutschen Knast und der Steuerzahler zahlt für den Abschaum?

Branka, einen 100%ig oder meinetwegen 1000%igen sicheren Fall hast du nur, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird. Die CSI-Mentalität ist gefährlich. Zwar ist vieles, was in diesen Fernsehserien gezeigt wird möglich, jedoch nicht immer in der Form und der Sicherheit, wie es in den Serien aus dramaturgischen Gründen dargestellt wird.

Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, gibt es kein Risiko des Justizirrtums, in allen anderen Fällen ist dieses Risiko gegeben.

Diesem Risiko kannst du nicht ausweichen, deswegen kann man sich auch nicht mit der Todesstrafe beschäftigen ohne auf die Problematik eine unschuldig Hingerichteten einzugehen.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 21:06
Damit relativierst du erneut....

Man hätte Ausnahmeartikel schaffen können....so wird dieser Artikel auf alle Mitglieder verallgemeinert...
...oder hätte konsequenter Weise die (noch-nicht) Mitglieder zur sofortigen Aufgabe ihrer Tötungsparagraphen anhalten müssen...

...oder sie erst garnicht aufnehmen....

Was tut man anstattdessen...man räumt allen unter gewissen Umständen das Recht auf Tötung von Staatswegen ein...

Wo bitte ist die Logik ?...man will das legitimieren.......raff es halt...

Die haben Schiss vor Aufständen...und müssen ihre Henker im Glauben lassen, dass diese im Falle eines Falles legal handeln...that´s it...

Ich relativiere nicht Petze, ich schildere die Rechtslage.

Die Petze
11.03.2012, 21:08
...in flagranti oder Geständnis....ausliefern an die Hinterbliebenen......sollen die entscheiden....:D

Gärtner
11.03.2012, 21:09
Gemäss dem Fall, er ist schuldig? Doc redet von schuldigen Tätern.... Ich weiss worauf Du hinnaus willst, Beweislage. Aber man kann natürlich auch alles totzweifeln und erreicht letztlich garnix.

Also nimmst du die Tötung Unschuldiger in Kauf (das läßt sich nämlich nicht verhindern) und hältst ansonsten reines Kostenmanagement für ein Argument zur Menschenschlachtung? Wo ist denn da die Preisgrenze, ab der es zum Abdecker geht?

Entschuldige bitte, wenn ich etwas harsch klinge, aber hier wird mir zu nonchalant über Menschenleben dahergeredet.

Die Petze
11.03.2012, 21:09
Ich relativiere nicht Petze, ich schildere die Rechtslage.

Du solltest vllt dazu übergehen die Absichten hinter Rechtslagen zu erkennen.......

kotzfisch
11.03.2012, 21:15
Also nimmst du die Tötung Unschuldiger in Kauf (das läßt sich nämlich nicht verhindern) und hältst ansonsten reines Kostenmanagement für ein Argument zur Menschenschlachtung? Wo ist denn da die Preisgrenze, ab der es zum Abdecker geht?

Entschuldige bitte, wenn ich etwas harsch klinge, aber hier wird mir zu nonchalant über Menschenleben dahergeredet.

Du bist sehr sanft, finde ich.Genau die Hinnahme von Irrtümern und das Wissen, dass generalpräventive Wirkungen fehlen, machen die Todesstrafe
als einfach Lösung für diejenigen, die nicht sehr weit denken wollen so attraktiv.

Die Todesstrafenandrohung kann bei kühl kalkulierenden Tätern die Tat sogar verschlimmern.
Siehe Lindberg-Gesetz.

Das Kostenargument ist keins, denn in den USA gibts klare Rechnungen, wie teuer das ist, der Aufenthalt in der Death Row bis zum Tage X
und alle gerichtlichen Einspruchsmöglichkeiten.

Branka
11.03.2012, 21:23
Also nimmst du die Tötung Unschuldiger in Kauf (das läßt sich nämlich nicht verhindern) und hältst ansonsten reines Kostenmanagement für ein Argument zur Menschenschlachtung? Wo ist denn da die Preisgrenze, ab der es zum Abdecker geht?

Entschuldige bitte, wenn ich etwas harsch klinge, aber hier wird mir zu nonchalant über Menschenleben dahergeredet.

Was ist mit den Opfern denen bewusst das Menschneleben von so einem Menschenleben genommen wurde??

Weisst Du, mir tun die Opfer und die Hinterbliebenen leid, der Täter interessiert mich absolut nicht mehr. Kotzfisch hat ja die "Gefühle" dieser Menschenleben recht gut definiert....

HansMaier.
11.03.2012, 21:27
Also nimmst du die Tötung Unschuldiger in Kauf (das läßt sich nämlich nicht verhindern).

Also was mich angeht, nehme ich das gern in Kauf, denn mir wäre ein schneller Tod lieber, als jahrzehntelanges Siechtum im Gefängnis. Das scheint Dich ja nicht zu stören, wenn einer unschuldig lebenslang sitzt?


und hältst ansonsten reines Kostenmanagement für ein Argument zur Menschenschlachtung? Wo ist denn da die Preisgrenze, ab der es zum Abdecker geht?

Polemisches Gequatsche. Gründe einen Fond und bezahl selber für deine Verbrecher.


Entschuldige bitte, wenn ich etwas harsch klinge, aber hier wird mir zu nonchalant über Menschenleben dahergeredet.

Es herrscht kein Mangel an Menschen, es ist wohl eher Deine eingene Angst die dich antreibt.

MfG
H.Maier

Xarrion
11.03.2012, 21:28
Kill ´em all.
Let the Lord sort ´em out.

Efna
11.03.2012, 21:28
Was ist mit den Opfern denen bewusst das Menschneleben von so einem Menschenleben genommen wurde??

Weisst Du, mir tun die Opfer und die Hinterbliebenen leid, der Täter interessiert mich absolut nicht mehr. Kotzfisch hat ja die "Gefühle" dieser Menschenleben recht gut definiert....

Sicher tuen einen die Hinterbliebenen leid und den Hass dieser auf den Täter und auch ihre Wünsche was sie mit ihnen machen würden wenn sie ihnen in die Hände bekommen(wobei das nicht immer so ist)auch, aber man sollte die Dinge auch gesamtgesellschaftlich betrachten.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 21:30
Du solltest vllt dazu übergehen die Absichten hinter Rechtslagen zu erkennen.......

Petze, deine sogenannten Absichten sind bloße Annahmen, die größtenteils auf deiner Ablehnung der EU beruhen. Ich mach dir deswegen auch keine Vorwurf, den die Ablehnung der EU ist eine Meinung.
Das Problem ist, das man, wenn man nach Bestätigungen sucht, man sehr schnell Dinge überliest und unbewusst aber auch bewusst Dinge ignoriert.

Schwierig wird es auch dadurch, das Recht immer abstrakt ist, was es nicht einfach zu verstehen macht. Oft haben Begriffe juristisch eine andere Bedeutung, als sie für den Normalbürger erscheint.

Kleines Beispiel aus einem anderen Rechtsgebiet, der Begriff steuerfrei. Als steuerfrei sehen wir alle Dinge an, auf die wir keine Steuern zahlen müssen. Steuerrechtlich wird das anders gesehen, steuerfrei sind nur die Dinge, die rechtlich als steuerfrei deklariert sind (siehe z.B. § 3 EStG), alle anderen Sachen sind nicht steuerbar, das heißt es besteht keine Steuerpflicht jedoch können Umstände eintreten, aus denen eine Steuerpflicht entsteht.

Kleines Beispiel, Pokergewinne sind Glücksspielgewinne, aus der Sicht des Bürgers also steuerfrei. Spielt jemand aber nachhaltig Poker mit Gewinnabsicht, also ist ein professioneller Pokerspieler\in, wie z.B. Sandra Naujoks, dann werden diese Pokergewinne steuerpflichtig.
Noch eine Besonderheit ist bei diesem Beispiel zu erwähnen, für die Steuerpflicht ist es unerheblich ob die Gewinne aus legalem oder illegalem Spiel stammen.

Branka
11.03.2012, 21:30
Sicher tuen einen die Hinterbliebenen leid und den Hass dieser auf den Täter und auch ihre Wünsche was sie mit ihnen machen würden wenn sie ihnen in die Hände bekommen(wobei das nicht immer so ist)auch, aber man sollte die Dinge auch gesamtgesellschaftlich betrachten.

Was meinst Du mit "Gesamtgesellschaftlich"????

Also der Täter soll sich nach jahrelangem Therapiegequatsche wieder in die Gesellschaft fügen oder die Mehrheit der Gesellschaft ist gegen die Todesstrafe?? Erklär mir was Du meinst damit.

Efna
11.03.2012, 21:32
Was meinst Du mit "Gesamtgesellschaftlich"????

Also der Täter soll sich nach jahrelangem Therapiegequatsche wieder in die Gesellschaft fügen oder dieehrheit der Gesellschaft ist gegen die Todesstrafe?? Erklär mir was Du meinst damit.

Gesammtgeschlechtlich meine ich was passieren wenn jeder das Recht in seine eigene Hand nehmen. Ich denke das würde in nichts gutem enden.

Branka
11.03.2012, 21:34
Gesammtgeschlechtlich meine ich was passieren wenn jeder das Recht in seine eigene Hand nehmen. Ich denke das würde in nichts gutem enden.

Und ich denke, es wäre nur fair wenn so ein Schwein für Vogelfrei erklärt werden würde. Was glaubst Du wie die Gesellschaft bei einem Kindermörder reagieren würde? Was meinst Du?

Gärtner
11.03.2012, 21:35
Du bist sehr sanft, finde ich.Genau die Hinnahme von Irrtümern und das Wissen, dass generalpräventive Wirkungen fehlen, machen die Todesstrafe
als einfach Lösung für diejenigen, die nicht sehr weit denken wollen so attraktiv.

Die Todesstrafenandrohung kann bei kühl kalkulierenden Tätern die Tat sogar verschlimmern.
Siehe Lindberg-Gesetz.

Das Kostenargument ist keins, denn in den USA gibts klare Rechnungen, wie teuer das ist, der Aufenthalt in der Death Row bis zum Tage X
und alle gerichtlichen Einspruchsmöglichkeiten.
In der Tat. Auf den Preis von ca. 20 Mio Dollar pro Schlachtung hatte ich ja schon hingewiesen. Und ja, bei Straftätern kann man grob zwischen Vorsatz- und Affekttätern unterscheiden. Erstere glauben, eh nicht erwischt zu werden (oder legen es im Gegenteil aufs letale Finale an), letztere machen sich keinen Kopf. Prävention als Argument fällt also weg.

Und Sühne? Ein "normaler" Mörder wird hingerichtet. Und ein 10facher Serienmörder wird 10x hingerichtet. Jaja.

Gärtner
11.03.2012, 21:38
Was ist mit den Opfern denen bewusst das Menschneleben von so einem Menschenleben genommen wurde??

Weisst Du, mir tun die Opfer und die Hinterbliebenen leid, der Täter interessiert mich absolut nicht mehr. Kotzfisch hat ja die "Gefühle" dieser Menschenleben recht gut definiert....

Macht es die Opfer wieder lebendig, wenn man den Täter umbringt?

Efna
11.03.2012, 21:39
Und ich denke, es wäre nur fair wenn so ein Schwein für Vogelfrei erklärt werden würde. Was glaubst Du wie die Gesellschaft bei einem Kindermörder reagieren würde? Was meinst Du?

Dann regiertz irgendwann der Lynchmob das endet Mord und totschlag oder wirft uns wieder in Zeit zurück wo Blutrache üblich war.

Cinnamon
11.03.2012, 21:40
In der Tat. Auf den Preis von ca. 20 Mio Dollar pro Schlachtung hatte ich ja schon hingewiesen. Und ja, bei Straftätern kann man grob zwischen Vorsatz- und Affekttätern unterscheiden. Erstere glauben, eh nicht erwischt zu werden (oder legen es im Gegenteil aufs letale Finale an), letztere machen sich keinen Kopf. Prävention als Argument fällt also weg.

Und Sühne? Ein "normaler" Mörder wird hingerichtet. Und ein 10facher Serienmörder wird 10x hingerichtet. Jaja.

Welcher Preis ist eigentlich ein angemessener für die Begehung eines Mordes, wenn nicht das eigene Leben des Täters? Egal wie viele Jahre er absitzt, er kann weiter atmen, essen, denken, fühlen, handeln. Sein Opfer nicht mehr. Von daher ist jede Strafe außer der Todesstrafe ohnehin für Mord unangemessen niedrig.

Cinnamon
11.03.2012, 21:40
Macht es die Opfer wieder lebendig, wenn man den Täter umbringt?

Macht es die Vergewaltigung ungeschehen, den Täter einzusperren?

Gehirnnutzer
11.03.2012, 21:44
Welcher Preis ist eigentlich ein angemessener für die Begehung eines Mordes, wenn nicht das eigene Leben des Täters? Egal wie viele Jahre er absitzt, er kann weiter atmen, essen, denken, fühlen, handeln. Sein Opfer nicht mehr. Von daher ist jede Strafe außer der Todesstrafe ohnehin für Mord unangemessen niedrig.

Ich stelle dir die gleiche Frage:

Welchen Wert hat das Leben eines unschuldig Hingerichteten?

Gärtner
11.03.2012, 21:46
Also was mich angeht, nehme ich das gern in Kauf, denn mir wäre ein schneller Tod lieber, als jahrzehntelanges Siechtum im Gefängnis. Das scheint Dich ja nicht zu stören, wenn einer unschuldig lebenslang sitzt?



Polemisches Gequatsche. Gründe einen Fond und bezahl selber für deine Verbrecher.



Es herrscht kein Mangel an Menschen, es ist wohl eher Deine eingene Angst die dich antreibt.

MfG
H.Maier

Was machst du eigentlich, wenn Dumheit unter Todesstrafe gestellt wird und du dann auch dran bist? Möchte wetten, dann geht bei dir das Winseln los, obwohl du sicher nicht unschuldig im Sinne der Anklage wärst.

Leute aus Kostengründen schlachten - was unterscheidet Abschaum wie dich eigentlich von KZ-Wächtern, die ja "nur" Untermenschen und Ungeziefer umgebracht haben?

Nichts.

Cinnamon
11.03.2012, 21:47
Ich stelle dir die gleiche Frage:

Welchen Wert hat das Leben eines unschuldig Hingerichteten?

Den gleichen wie das Leben eines unschuldig lebenslang Eingesperrten, dessen Unschuld erst nach dem Tode festgestellt wird. Leider lassen sich Fehlurteile nicht immer ausschließen. In den meisten Fällen ist das möglich, aber halt in Einzelfällen auch mal nicht. Das ist schrecklich, ohne Frage. Aber es ist nicht vermeidbar.

Cinnamon
11.03.2012, 21:48
Was machst du eigentlich, wenn Dumheit unter Todesstrafe gestellt wird und du dann auch dran bist? Möchte wetten, dann geht bei dir das Winseln los, obwohl du sicher nicht unschuldig im Sinne der Anklage wärst.

Leute aus Kostengründen schlachten - was unterscheidet Abschaum wie dich eigentlich von KZ-Wächtern, die ja "nur" Untermenschen und Ungeziefer umgebracht haben?

Nichts.

Ultiltarismus ist halt nicht für jeden geeignet.

Brathering
11.03.2012, 21:49
Ultiltarismus ist halt nicht für jeden geeignet.

Richtig, ist ne Perversion :(

HansMaier.
11.03.2012, 21:50
Was machst du eigentlich, wenn Dumheit unter Todesstrafe gestellt wird und du dann auch dran bist? Möchte wetten, dann geht bei dir das Winseln los, obwohl du sicher nicht unschuldig im Sinne der Anklage wärst.

Leute aus Kostengründen schlachten - was unterscheidet Abschaum wie dich eigentlich von KZ-Wächtern, die ja "nur" Untermenschen und Ungeziefer umgebracht haben?

Nichts.

Oh, bin ich da einer Presstituierten auf die Zehen getreten? Macht nichts, die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter.
MfG
H.Maier

Gehirnnutzer
11.03.2012, 21:51
Den gleichen wie das Leben eines unschuldig lebenslang Eingesperrten, dessen Unschuld erst nach dem Tode festgestellt wird. Leider lassen sich Fehlurteile nicht immer ausschließen. In den meisten Fällen ist das möglich, aber halt in Einzelfällen auch mal nicht. Das ist schrecklich, ohne Frage. Aber es ist nicht vermeidbar.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss, das der Tod eines Kriminellen wichtiger ist, als das Leben eines Unschuldigen, was aber einige Argumente für die Todesstrafe ad absurdum führt.

Gärtner
11.03.2012, 21:51
Macht es die Vergewaltigung ungeschehen, den Täter einzusperren?

Äpfelbirnen. Wir reden hier von einer finalen, absoluten, nicht revidierbaren Strafe, nicht von einem zeitweiligen Freiheitsentzug.

Cinnamon
11.03.2012, 21:53
Äpfelbirnen. Wir reden hier von einer finalen, absoluten, nicht revidierbaren Strafe, nicht von einem zeitweiligen Freiheitsentzug.

Du relativierst die Bedeutung einer jahrelangen Haftstrafe, die unschuldig abgesessen werden muss und ihre Auswirkungen auf den Betroffenen.

Gärtner
11.03.2012, 21:53
Welcher Preis ist eigentlich ein angemessener für die Begehung eines Mordes, wenn nicht das eigene Leben des Täters? Egal wie viele Jahre er absitzt, er kann weiter atmen, essen, denken, fühlen, handeln. Sein Opfer nicht mehr. Von daher ist jede Strafe außer der Todesstrafe ohnehin für Mord unangemessen niedrig.

Genau. Und einen 10fachen Mörder bringst du 10x um. Merkst du nicht, wie albern das wird?

Cinnamon
11.03.2012, 21:54
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, das der Tod eines Kriminellen wichtiger ist, als das Leben eines Unschuldigen, was aber einige Argumente für die Todesstrafe ad absurdum führt.

Ich bin Ultilitarist, das sagte ich schon. Bei jeder Strafe, absolut jeder, ist die Strafe für einen Kriminellen wichtiger als ein gleichartiges Recht eines Unschuldigen, da man mit Restzweifeln leben muss. Warum sollte die Todesstrafe eine Ausnahme bilden?

Heldenjaeger
11.03.2012, 21:55
Welcher Preis ist eigentlich ein angemessener für die Begehung eines Mordes, wenn nicht das eigene Leben des Täters? Egal wie viele Jahre er absitzt, er kann weiter atmen, essen, denken, fühlen, handeln. Sein Opfer nicht mehr. Von daher ist jede Strafe außer der Todesstrafe ohnehin für Mord unangemessen niedrig.

"Aber die Hinrichtung eines Verbrechers ist nur der hilflose Versuch, das Hintergrundrauschen unserer Existenz ein bisschen leiser zu stellen. Sie ändert aber nichts am menschlichen Leid: Neid, Gier, Zorn, Eitelkeit und Angst. Mord und Totschlag wird es immer geben."

Mark Bennecke, Kriminalbiologe

Cinnamon
11.03.2012, 21:56
Genau. Und einen 10fachen Mörder bringst du 10x um. Merkst du nicht, wie albern das wird?

Man kann nur einmal sterben. Es ist nicht minder albern, zu meinen, eine Haftstrafe sei angemessene Sühne für 10 Morde. Oder sind für einen 10-fachen Mörder insgesamt 30 Jahre angemessen? Das sind 2 - 3 Jahre pro Mord.

Nicht Sicher
11.03.2012, 21:56
Genau. Und einen 10fachen Mörder bringst du 10x um. Merkst du nicht, wie albern das wird?

Das sagt Derjenige, der der "Auge um Auge, Zahn um Zahn Kultur" dient.

Cinnamon
11.03.2012, 21:57
"Aber die Hinrichtung eines Verbrechers ist nur der hilflose Versuch, das Hintergrundrauschen unserer Existenz ein bisschen leiser zu stellen. Sie ändert aber nichts am menschlichen Leid: Neid, Gier, Zorn, Eitelkeit und Angst. Mord und Totschlag wird es immer geben."

Mark Bennecke, Kriminalbiologe

Es geht nicht um einen hilflosen Versuch. Es geht darum, dem Täter das zu nehmen, was er anderen genommen hat. Er hat gemordet, er wird dafür gleichsam getötet. Man nimmt ihm das Leben, weil er das anderer genommen hat.

Gärtner
11.03.2012, 21:58
Den gleichen wie das Leben eines unschuldig lebenslang Eingesperrten, dessen Unschuld erst nach dem Tode festgestellt wird. Leider lassen sich Fehlurteile nicht immer ausschließen. In den meisten Fällen ist das möglich, aber halt in Einzelfällen auch mal nicht. Das ist schrecklich, ohne Frage. Aber es ist nicht vermeidbar.
Frei nach Goebbels "Wo gehobelt wird, fallen Späne"? So'n bißchen Beifang ist halt immer?

Welche Fehlerquote ist denn vertretbar? 1%? Oder gehen erst 10, 20% unschuldig Geschlachteter gegen dein Gerechtigkeitsempfinden? Würde mich ehrlich interessieren.

Die Petze
11.03.2012, 21:59
Petze, deine sogenannten Absichten sind bloße Annahmen, die größtenteils auf deiner Ablehnung der EU beruhen. Ich mach dir deswegen auch keine Vorwurf, den die Ablehnung der EU ist eine Meinung.
Das Problem ist, das man, wenn man nach Bestätigungen sucht, man sehr schnell Dinge überliest und unbewusst aber auch bewusst Dinge ignoriert.

Schwierig wird es auch dadurch, das Recht immer abstrakt ist, was es nicht einfach zu verstehen macht. Oft haben Begriffe juristisch eine andere Bedeutung, als sie für den Normalbürger erscheint.

Kleines Beispiel aus einem anderen Rechtsgebiet, der Begriff steuerfrei. Als steuerfrei sehen wir alle Dinge an, auf die wir keine Steuern zahlen müssen. Steuerrechtlich wird das anders gesehen, steuerfrei sind nur die Dinge, die rechtlich als steuerfrei deklariert sind (siehe z.B. § 3 EStG), alle anderen Sachen sind nicht steuerbar, das heißt es besteht keine Steuerpflicht jedoch können Umstände eintreten, aus denen eine Steuerpflicht entsteht.

Kleines Beispiel, Pokergewinne sind Glücksspielgewinne, aus der Sicht des Bürgers also steuerfrei. Spielt jemand aber nachhaltig Poker mit Gewinnabsicht, also ist ein professioneller Pokerspieler\in, wie z.B. Sandra Naujoks, dann werden diese Pokergewinne steuerpflichtig.
Noch eine Besonderheit ist bei diesem Beispiel zu erwähnen, für die Steuerpflicht ist es unerheblich ob die Gewinne aus legalem oder illegalem Spiel stammen.

Abstrakt ?...was bitteschön soll an den Begriffen "Tötung" und "Aufruhr/Aufstand niederschlagen" abstrakt sein...die sind ziemlich klar zu deuten

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:00
Ich bin Ultilitarist, das sagte ich schon. Bei jeder Strafe, absolut jeder, ist die Strafe für einen Kriminellen wichtiger als ein gleichartiges Recht eines Unschuldigen, da man mit Restzweifeln leben muss. Warum sollte die Todesstrafe eine Ausnahme bilden?

Dann stelle ich dir die Frage, ob du bei dieser Meinung bleibst, wenn du der Unschuldige bist, der irrtümlich hingerichtet werden soll.

Da du ja einräumst das entsprechende Möglichkeiten bestehen, kannst dieser Frage nicht damit ausweichen, in dem du sagst, es kann dir nicht passieren.

Cinnamon
11.03.2012, 22:00
Frei nach Goebbels "Wo gehobelt wird, fallen Späne"? So'n bißchen Beifang ist halt immer?

Welche Fehlerquote ist denn vertretbar? 1%? Oder gehen erst 10, 20% unschuldig Geschlachteter gegen dein Gerechtigkeitsempfinden? Würde mich ehrlich interessieren.

Wieviele % Fehlerquote gehen deiner Meinung nach bei Lebenslanger Haftstrafe in Ordnung? Wann meldet sich da dein Gerechtigkeitsempfinden? 1 %, oder auch erst 10 oder 20 % unschuldig Eingesperrte mit daraus resultierend zerstörtem Leben?

Cinnamon
11.03.2012, 22:02
Dann stelle ich dir die Frage, ob du bei dieser Meinung bleibst, wenn du der Unschuldige bist, der irrtümlich hingerichtet werden soll.

Da du ja einräumst das entsprechende Möglichkeiten bestehen, kannst dieser Frage nicht damit ausweichen, in dem du sagst, es kann dir nicht passieren.

Das tut gar nichts zur Sache. Ich muss auch jetzt mit dem Risiko leben, unschuldig zu Lebenslang verurteilt zu werden. Wenn wir einmal mit dieser Logik anfangen, können wir gar keine Strafe mehr glaubwürdig vertreten. Gar keine.

Heldenjaeger
11.03.2012, 22:03
Es geht nicht um einen hilflosen Versuch. Es geht darum, dem Täter das zu nehmen, was er anderen genommen hat. Er hat gemordet, er wird dafür gleichsam getötet. Man nimmt ihm das Leben, weil er das anderer genommen hat.

Man ist also selbst nicht besser, eher schlechter.

Cinnamon
11.03.2012, 22:03
Man ist also selbst nicht besser, eher schlechter.

Ist man besser, wenn man den Täter einsperrt?

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:04
Das tut gar nichts zur Sache. Ich muss auch jetzt mit dem Risiko leben, unschuldig zu Lebenslang verurteilt zu werden. Wenn wir einmal mit dieser Logik anfangen, können wir gar keine Strafe mehr glaubwürdig vertreten. Gar keine.

Doch, solange man den dadurch erlittenen Schaden, zu mindestens monetär ausgleiche kann.

Cinnamon
11.03.2012, 22:05
Doch, solange man den dadurch erlittenen Schaden, zu mindestens monetär ausgleiche kann.

Man kann nichts ausgleichen. 20 genommene Jahre bleiben 20 genommene Jahre, ob mans entschädigt oder nicht bleibt sich gleich. Man müsste also mit dieser Logik konsequent auf Strafe verzichten. Und damit geht man einen Schritt mehr Richtung Anarchie.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:06
Wieviele % Fehlerquote gehen deiner Meinung nach bei Lebenslanger Haftstrafe in Ordnung? Wann meldet sich da dein Gerechtigkeitsempfinden? 1 %, oder auch erst 10 oder 20 % unschuldig Eingesperrte mit daraus resultierend zerstörtem Leben?

Im Gegensatz zur Todesstrafe besteht bei lebenslanger Haft für den Häftling noch die Möglichkeit, das der Irrtum sich zur seinen Lebzeiten noch aufklärt.

Branka
11.03.2012, 22:06
Ich merke gerade wohin das alles führt.... Es wird der Täter in Schutz genommen, wir wollen alle human bleiben. Keine Sau erwähmt je die Opfer. Man wird als schlechter Mensch angesehem wenn man Abschaum die Todesstrafe wünscht, schlechter sogar als der Täter selber.....

Sehe ich das richtig? Mir kommts langsam so vor hier....

Hat er getötet, so muss er sterben!!

Cinnamon
11.03.2012, 22:07
Im Gegensatz zur Todesstrafe besteht bei lebenslanger Haft für den Häftling noch die Möglichkeit, das der Irrtum sich zur seinen Lebzeiten noch aufklärt.

Was hat er davon, wenn er draußen kein normales Leben mehr führen kann? Wenn sein Leben so zerstört ist, dass er nie mehr auf die Beine kommt?

Praetorianer
11.03.2012, 22:08
Frei nach Goebbels "Wo gehobelt wird, fallen Späne"? So'n bißchen Beifang ist halt immer?

Welche Fehlerquote ist denn vertretbar? 1%? Oder gehen erst 10, 20% unschuldig Geschlachteter gegen dein Gerechtigkeitsempfinden? Würde mich ehrlich interessieren.

Was hat das mit dem Beitrag zu tun haben soll, der lediglich darauf hinweist, dass man auch heute ohne Todesstrafe mit dem Restrisiko lebt, einen Menschen unschuldig lebenslang ins Gefängnis zu bringen.

Will man das 100% ausschließen, darf der Staat keine wie auch immer geartete Strafe verhängen. Insofern kann man die Frage an dich zurückgeben, welche Fehlerquote soll denn nach dir erlaubt beziehungsweise vertretbar sein?

Branka
11.03.2012, 22:08
Im Gegensatz zur Todesstrafe besteht bei lebenslanger Haft für den Häftling noch die Möglichkeit, das der Irrtum sich zur seinen Lebzeiten noch aufklärt.

Jetzt mal ehrlich, wie hoch ist den die Prozentzahl von Fehlurteilen heutzutag? 90%, 70%, 30%??? Ich glaube mal was von 2% gelesen zu haben....

Heldenjaeger
11.03.2012, 22:09
Ist man besser, wenn man den Täter einsperrt?

Natürlich. Man demonstriert, dass man auch einen Verurteilten noch als Mensch wahrnimmt und sein Leben achtet.

Cinnamon
11.03.2012, 22:10
Natürlich. Man demonstriert, dass man auch einen Verurteilten noch als Mensch wahrnimmt und sein Leben achtet.

Indem man seine Freiheit nicht achtet? Was für eine verquere Logik.

kotzfisch
11.03.2012, 22:10
In der Tat. Auf den Preis von ca. 20 Mio Dollar pro Schlachtung hatte ich ja schon hingewiesen. Und ja, bei Straftätern kann man grob zwischen Vorsatz- und Affekttätern unterscheiden. Erstere glauben, eh nicht erwischt zu werden (oder legen es im Gegenteil aufs letale Finale an), letztere machen sich keinen Kopf. Prävention als Argument fällt also weg.

Und Sühne? Ein "normaler" Mörder wird hingerichtet. Und ein 10facher Serienmörder wird 10x hingerichtet. Jaja.

Nun, ich glaube, es waren 2 Millionen versus der Futterkosten, die bei arbeitenden Häftlingen zumindest erwirtschaftet werden.
Was den Befürwortern völlig entgeht, ist die "Barbarisierung" der Gesellschaft, die mit der Todesstrafe einhergeht.

Prävention: Nein
Urteilssicherheit: Nein
Kosteneffizienz. Nein
Rechtstaatlichkeit: Nein

Summe: schlecht- Laden zumachen.

kotzfisch
11.03.2012, 22:11
Ende.

Gärtner
11.03.2012, 22:11
Das sagt Derjenige, der der "Auge um Auge, Zahn um Zahn Kultur" dient.

Interessant. Bitte zeige mir die Stelle in der Lehre Jesu Christi und der Kirche, die mich diesen Grundsatz zu beachten anhält.

Branka
11.03.2012, 22:11
Natürlich. Man demonstriert, dass man auch einen Verurteilten noch als Mensch wahrnimmt und sein Leben achtet.

Ob die Hinterbliebenen das auch so sehen? Ach stimmt, für die interessiert sich keine Sau!

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:12
Man kann nichts ausgleichen. 20 genommene Jahre bleiben 20 genommene Jahre, ob mans entschädigt oder nicht bleibt sich gleich. Man müsste also mit dieser Logik konsequent auf Strafe verzichten. Und damit geht man einen Schritt mehr Richtung Anarchie.

Stellen wir doch mal die andere Frage zu der Thematik. Es stellt sich also heraus, das ein Unschuldiger hingerichtet wurde. Wie sind denn dann die dafür Verantwortlichen zu behandeln.
Sie haben Fehler begangen, die zum Tode eines Menschen führten, das erfüllt den Tatbestand der fahrlässigen Tötung.

Wenn du also konsequent deine Haltung vertrittst, müssen die Verantwortlichen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:13
Ob die Hinterbliebenen das auch so sehen? Ach stimmt, für die interessiert sich keine Sau!

Was ist mit den Hinterbliebenen eines unschuldig Hingerichteten?

Heldenjaeger
11.03.2012, 22:14
Ob die Hinterbliebenen das auch so sehen? Ach stimmt, für die interessiert sich keine Sau!

Am Strafen hat nur der Teufel Freude.

Gärtner
11.03.2012, 22:15
Wieviele % Fehlerquote gehen deiner Meinung nach bei Lebenslanger Haftstrafe in Ordnung? Wann meldet sich da dein Gerechtigkeitsempfinden? 1 %, oder auch erst 10 oder 20 % unschuldig Eingesperrte mit daraus resultierend zerstörtem Leben?

Jetzt laß diesen kindischen Blödsinn. Bei einem unschuldig Eingesperrten ist die Revision nebst Freilassung möglich. Bei einem Toten nicht.

Branka
11.03.2012, 22:15
Wir lamentieren hier rum, die Ultra-Humanisten, welche bis zum erbrechen einen Mörder noch als lebenswertes und humanes Wesen darstellen.....

Wenn aber, Gott bewahre, denjenigen ein Kind oder ein Familienmitglied auf brutalste Weise genommen wird, bin ich gespannt ob dann auch so human über den Abschaum geredet wird. Ich wünsche es niemanden, und nein, bei mir war das auch nicht der Fall, GOTT SEI DANK, weit weg von mir dieses Unheil!

Gehirnnutzer
11.03.2012, 22:16
Jetzt mal ehrlich, wie hoch ist den die Prozentzahl von Fehlurteilen heutzutag? 90%, 70%, 30%??? Ich glaube mal was von 2% gelesen zu haben....

Also ist die Achtung des Lebens eine quantitative Angelegenheit?

Branka
11.03.2012, 22:17
Am Strafen hat nur der Teufel Freude.

Und was ist der Täter? Engelchen, oder was?

Sind in deinen Augen Todesstrafenbefürworter Teufel, und der Täter ein Engel?

Branka
11.03.2012, 22:20
Also ist die Achtung des Lebens eine quantitative Angelegenheit?

Ich glaube Du bist schlau genug um zu wissen was ich meine, solche Gegenfragen haben bei mir wenig Chance auf ändern meiner Meinung.

Wenn wir die Fehlurteile ständig in Betracht ziehen, nur am Zweifeln sind und nur abwägen, müssten Strafen generell abgeschafft werden.

Ein Mörder hat sein Leben in meinen Augen auf diesen Planeten verwirkt!

Pythia
11.03.2012, 22:20
Nun, ich glaube, es waren 2 Millionen versus der Futterkosten, die bei arbeitenden Häftlingen zumindest erwirtschaftet werden.
Was den Befürwortern völlig entgeht, ist die "Barbarisierung" der Gesellschaft, die mit der Todesstrafe einhergeht.

Prävention: Nein
Urteilssicherheit: Nein
Kosteneffizienz. Nein
Rechtstaatlichkeit: Nein

Summe: schlecht- Laden zumachen.Todesstrafe würde aber neue Arbeitsplätze und neue Lehrstellen schaffen! Oder gibt es schon Lehren als Henker, als Hinrichtungs-Betreuer und als Leichen-Praparator für Hingerichtete, die als Wanderausstellung viel Geld einbringen könnten?

Gärtner
11.03.2012, 22:21
Wir lamentieren hier rum, die Ultra-Humanisten, welche bis zum erbrechen einen Mörder noch als lebenswertes und humanes Wesen darstellen.....

Wenn aber, Gott bewahre, denjenigen ein Kind oder ein Familienmitglied auf brutalste Weise genommen wird, bin ich gespannt ob dann auch so human über den Abschaum geredet wird. Ich wünsche es niemanden, und nein, bei mir war das auch nicht der Fall, GOTT SEI DANK, weit weg von mir dieses Unheil!
Die Gefahr besteht, zweifellos.Aber bitte glaube mir, daß mir Opferschutz sehr, sehr wichtig ist. Aber nicht zu jedem Preis, nicht auf Kosten von Augenmaß und Menschlichkeit.

kotzfisch
11.03.2012, 22:23
Todesstrafe würde aber neue Arbeitsplätze und neue Lehrstellen schaffen! Oder gibt es schon eine Henker-Lehre?

Da würden sich "Menschen" finden.Keine Sorge.

kotzfisch
11.03.2012, 22:26
Die Gefahr besteht, zweifellos.Aber bitte glaube mir, daß mir Opferschutz sehr, sehr wichtig ist. Aber nicht zu jedem Preis, nicht auf Kosten von Augenmaß und Menschlichkeit.

Das emotionale Argument hat hier keinen Platz.
Mit denselben Rechtfertigungen könntest Du auch den Dieb Deines Kfz töten, den Einbrecher, den Dieb- wo sind die "custodes", wo die Grenzen,
die Maßstäbe? Nein und nochmals nein.