Umfrageergebnis anzeigen: Sollen notfalls Schusswaffen eingesetzt werden?

Teilnehmer
164. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!

    141 85,98%
  • Ja, aber nur für Warnschüsse!

    8 4,88%
  • Nein!

    15 9,15%
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Thema: Grenzsicherung und Schusswaffen

  1. #41
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Anne Bonny Beitrag anzeigen
    JA!



    Schießen ist für uns nur im Kriegsfall erlaubt - wie wäre es mit einem Elektrozaun zur Grenzsicherung?
    Dürfte nicht viel nutzen, wenn die Eindringlinge isolierte Kneifzangen benutzen oder Bäume auf den Zaunfallen lassen oder Tunnel graben.
    Ignoriert: ABAS amendment Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
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  2. #42
    libertär Benutzerbild von Vitalienbruder
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Ist der Vergleich mit der DDR wirklich angebracht, dort ging es doch nicht um Eindringlinge sondern um das Erschiessen eigener Bürger?
    Mit Honnecker kann man eher das BRD-Regime vergleichen. Es masakriert ebenfalls die eigenen Bürger, zwar nicht die, die flüchten wollen, sondern die, die bleiben wollen. Und auch nicht mit einem Schießbefehl, sondern mit der Soldateska seiner Invasoren.

    Der Regierungspräsidiont von Kassel Walter Lübcke hatte gesant, dass alle Deutsche, denen das nicht passt, auswandern können:


    Fanpost bitte an:
    Dr. Walter Lübcke, Regierungspräsident
    Dipl.-Ökonom

    Regierungspräsidium Kassel
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    34117 Kassel
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    1. Psychopathen streben nach Macht und besetzen die meisten Posten, unabhängig von der Staatsform.
    2. Alle Staaten verschuldet? - Wie das verzinste Schuldgeldsystem die Weltwirtschaft versklavt.
    3. Wie die Hochfinanz das Weltgeschehen steuert.

  3. #43
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Einfaches deduktives Denken. Wenn Frau Petrys Aussage so ein Fanal ist, dass schon wieder die Götterdämmerung an die Wand gemalt wird, heißt das in der Konsequenz, dass eine Sicherung der Grenzen mit Gewalt überhaupt nicht* zur Diskussion steht.
    Damit ergeben sich die von mir genannten Folgerungen.
    Sehr simpel und nicht mal ansatzweise mystisch.
    *Oder steht es noch nicht zur Diskussion. Seltsam dass die Petry jetzt damit anfängt.
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  4. #44
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    im Reschke TV ( Panorama) kam schon die Antwort im Dezember von einem türkischen Schleuser: Wenn ihr den Strom aufhalten wollt, erschießt erinfach 300 ( medienwirksam) und rettet damit 1000e vor dem Ersaufen, ist natürlich dem Gutmenschen und Teddybärwerfer schlecht zu vermitteln

  5. #45
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    [...]
    Ist der Vergleich mit der DDR wirklich angebracht, dort ging es doch nicht um Eindringlinge sondern um das Erschiessen eigener Bürger?
    [...]
    Nein, ist er nicht.
    Während die Ausreise aus einem Staat grundsätzlich - d.h. juristisch: es gibt Ausnahmen - nicht verwehrt werden darf, kann sich ein Staat grundsätzlich selbst aussuchen, welchen Personen - neben seinen Staatsbürgern, denen er dieses Recht nicht verweigern darf - er Zugang zu seinem Staatsgebiet gewährt. In meiner Wohnung darf ich auch keine Gäste oder Familienmitglieder einsperren, was natürlich nicht bedeutet, daß ich jeden reinlassen muß.
    Sinnvolle Ausnahmen, in denen eine Ausreise verweigert werden darf, sind z.B. das Verbüßen einer Haftstrafe wegen einer (anderen) Straftat. Das Perverse an der DDR-Republikflucht-Praxis war ja gerade, daß die DDR schon den Ausreisewunsch an sich zum Straftatbestand erhob und ihre Bürger deswegen inhaftiert hat. Die Ausnahmen, bei denen ein Staat sich nicht aussuchen kann, welchen Nichtstaatsbürgern er Zutritt zu seinem Staatsgebiet gewährt, werden durch die völkerrechtlichen Verträge, mit denen sich dieser Staat selbst bestimmte Verpflichtung auferlegt, bestimmt. Ansonsten ist §18 II AsylG weiter geltendes Recht:
    Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

    1.
    er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
    2.
    Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
    3.
    er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
    (Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer])
    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    [...]
    Muss sich nicht jeder Staat alle gesetzlich erlaubten Möglichkeiten offen lassen, seine Grenzen zu sichern?
    [...]
    Der Staat ist verpflichtet, bei Eingriffen in persönliche Rechte das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, was bedeutet, daß er verpflichtet ist, daß die Maßnahme zur Verfolgung eines legitimen öffentlichen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist.

    - Legitimer Zweck: Die Sicherung der eigene Grenzen ist, da das Staatsgebiet neben der Staatsgewalt und dem Staatsgebiet für den Staat als solchen konstitutiv ist, ein offensichtlich legitimer Zweck.
    - Geeignetheit: Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie das Erreichen des Zwecks kausal bewirkt oder diesen zumindest fördert.
    - Erforderlichkeit: Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel ersichtlich ist, das ebenfalls geeignet ist. Dem entspricht die Definition von ultima ratio (letzte(s)/äußerste(s) Mittel/Möglichkeit. Eine ultima ratio wird erst erwogen, nachdem alle anderen, milderen Mittel aussichtslos geworden sind.
    - Angemessenheit: Das ist meistens der strittige Punkt. Angemessen ist eine Maßnahme, wenn die mit ihr verbundenen Nachteile in einem vertretbaren Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die diese Maßnahme im Sinne des legitimen Zwecks bewirken soll. Hier gibt es sicher unterschiedliche Meinungen. Wie stark das Grundgesetz den legitimen Zweck der Integrität des Staatsgebietes selbst gewichtet, mag man an Artikel 12a (I) GG ablesen, der den eigenen (männlichen) Bürgern gegenüber ganz erhebliche Eingriffe in deren Grundrechte rechtfertigt. (Übrigens nur zu diesem Zweck, weshalb angestellte Überlegungen, eine verpflichtens soziales Jahr einzuführen, völlig abwegig waren).

    Im Ergebnis kommt der Einsatz von Schußwaffen zur Sicherung der Staatsgrenz als ultima ratio selbstverständlich in Betracht.

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    [...]
    Muss die BW nicht auch bereit sein für die Sicherung der Aussengrenze Europas, zusammen mit allen anderen Europäern?
    [...]
    Die Bundeswehr muß auf jeden Fall bereit sein zur Verteidung des deutschen Staates, was dessen Staatsgrenzen in jedem Fall einschließt.

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    [...]
    War es klug von Petri, schon jetzt den Schusswaffeneinsatz zu thematisieren?
    [...]
    Vermutlich nicht.
    Aufgrund der infantilen Hinweise der Vertreter der Regierungsparteien, daß die Grenzen ohnehin nicht zu schützen seien, kann ich Frau Petrys Hinweis verstehen: Man kann schon, man muß es aber auch wollen. Und den Schußwaffeneinsatz eben als ultima ratio betrachten.

  6. #46
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Anne Bonny Beitrag anzeigen
    ...
    Schießen ist für uns nur im Kriegsfall erlaubt
    Nein. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat Zitat von Anne Bonny Beitrag anzeigen
    - wie wäre es mit einem Elektrozaun zur Grenzsicherung?
    Ein Doppelzaun mit Wildschweinen dazwischen könnte effektiver sein.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  7. #47
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Vitalienbruder Beitrag anzeigen
    Mit Honnecker kann man eher das BRD-Regime vergleichen. Es masakriert ebenfalls die eigenen Bürger, zwar nicht die, die flüchten wollen, sondern die, die bleiben wollen. Und auch nicht mit einem Schießbefehl, sondern mit der Soldateska seiner Invasoren.

    Der Regierungspräsidiont von Kassel Walter Lübcke hatte gesant, dass alle Deutsche, denen das nicht passt, auswandern können:


    Fanpost bitte an:
    Dr. Walter Lübcke, Regierungspräsident
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    Mir scheint, von dir wird er keine (positive) Fanpost erhalten, der Volldepp.
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  8. #48
    Mitglied
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Ja, und zwar alle Seiten. Man kann das Thema kaum noch mit Maß und Ziel diskutieren.

    Neben Oppermann ist auch der Strangersteller mit seiner Fragestellung völlig daneben. Für den Schusswaffengebrauch, auch an der Grenze, gibt es Regeln. In die Masse feuern ist damit nicht gedeckt.

    Wir müssen von den Extremen zurück zur Vernunft!
    Natürlich kann man nicht in Gruppen von Familien schießen, die in dem Irrglauben kommen, sie wären hier willkommen und würden zur Sicherung unseres Wohlstandes gebraucht.
    Man kann der weiteren Flutung mit Asylanten aber auch nicht tatenlos zusehen.
    Daher, und auch weil die Grenzstaaten der EU nicht zur Grenzsicherung in der Lage sind, muss man die einzige machbare Alternative umsetzen, nämlich die Errichtung eines lückenlosen und undurchlässigen Zauns zumindest entlang unserer Landesgrenze mit Österreich, incl. eines strengen und durchsetzungsfähigen Grenzregimes.

    Das müsste mithilfe von Pioniereinheiten der Bundeswehr innerhalb eines Monats erledigt werden können.
    My car is fast, my teeth is shiny
    I tell all the girls they can kiss my heinie

  9. #49
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Nein, ist er nicht.
    Während die Ausreise aus einem Staat grundsätzlich - d.h. juristisch: es gibt Ausnahmen - nicht verwehrt werden darf, kann sich ein Staat grundsätzlich selbst aussuchen, welchen Personen - neben seinen Staatsbürgern, denen er dieses Recht nicht verweigern darf - er Zugang zu seinem Staatsgebiet gewährt. In meiner Wohnung darf ich auch keine Gäste oder Familienmitglieder einsperren, was natürlich nicht bedeutet, daß ich jeden reinlassen muß.
    Sinnvolle Ausnahmen, in denen eine Ausreise verweigert werden darf, sind z.B. das Verbüßen einer Haftstrafe wegen einer (anderen) Straftat. Das Perverse an der DDR-Republikflucht-Praxis war ja gerade, daß die DDR schon den Ausreisewunsch an sich zum Straftatbestand erhob und ihre Bürger deswegen inhaftiert hat. Die Ausnahmen, bei denen ein Staat sich nicht aussuchen kann, welchen Nichtstaatsbürgern er Zutritt zu seinem Staatsgebiet gewährt, werden durch die völkerrechtlichen Verträge, mit denen sich dieser Staat selbst bestimmte Verpflichtung auferlegt, bestimmt. Ansonsten ist §18 II AsylG weiter geltendes Recht:

    (Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer])

    Der Staat ist verpflichtet, bei Eingriffen in persönliche Rechte das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, was bedeutet, daß er verpflichtet ist, daß die Maßnahme zur Verfolgung eines legitimen öffentlichen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist.

    - Legitimer Zweck: Die Sicherung der eigene Grenzen ist, da das Staatsgebiet neben der Staatsgewalt und dem Staatsgebiet für den Staat als solchen konstitutiv ist, ein offensichtlich legitimer Zweck.
    - Geeignetheit: Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie das Erreichen des Zwecks kausal bewirkt oder diesen zumindest fördert.
    - Erforderlichkeit: Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel ersichtlich ist, das ebenfalls geeignet ist. Dem entspricht die Definition von ultima ratio (letzte(s)/äußerste(s) Mittel/Möglichkeit. Eine ultima ratio wird erst erwogen, nachdem alle anderen, milderen Mittel aussichtslos geworden sind.
    - Angemessenheit: Das ist meistens der strittige Punkt. Angemessen ist eine Maßnahme, wenn die mit ihr verbundenen Nachteile in einem vertretbaren Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die diese Maßnahme im Sinne des legitimen Zwecks bewirken soll*. Hier gibt es sicher unterschiedliche Meinungen. Wie stark das Grundgesetz den legitimen Zweck der Integrität des Staatsgebietes selbst gewichtet, mag man an Artikel 12a (I) GG ablesen, der den eigenen (männlichen) Bürgern gegenüber ganz erhebliche Eingriffe in deren Grundrechte rechtfertigt. (Übrigens nur zu diesem Zweck, weshalb angestellte Überlegungen, eine verpflichtens soziales Jahr einzuführen, völlig abwegig waren).

    Im Ergebnis kommt der Einsatz von Schußwaffen zur Sicherung der Staatsgrenz als ultima ratio selbstverständlich in Betracht.


    Die Bundeswehr muß auf jeden Fall bereit sein zur Verteidung des deutschen Staates, was dessen Staatsgrenzen in jedem Fall einschließt.**


    Vermutlich nicht.
    Aufgrund der infantilen Hinweise der Vertreter der Regierungsparteien, daß die Grenzen ohnehin nicht zu schützen seien, kann ich Frau Petrys Hinweis verstehen: Man kann schon, man muß es aber auch wollen. Und den Schußwaffeneinsatz eben als ultima ratio betrachten.


    *Angemessenheit dürfte bei einer massenhaften Invasion gegeben sein!?

    **Die europ. Gesetze sind bekanntlich übergeordnet. Die BW macht entsprechend auch schon bei der (Weicheitruppe) Frontex mit.
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  10. #50
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Natürlich kann man nicht in Gruppen von Familien schießen, die in dem Irrglauben* kommen, sie wären hier willkommen und würden zur Sicherung unseres Wohlstandes gebraucht.
    Man kann der weiteren Flutung mit Asylanten aber auch nicht tatenlos zusehen.
    Daher, und auch weil die Grenzstaaten der EU nicht zur Grenzsicherung in der Lage sind, muss man die einzige machbare Alternative umsetzen, nämlich die Errichtung eines lückenlosen und undurchlässigen Zauns zumindest entlang unserer Landesgrenze mit Österreich, incl. eines strengen und durchsetzungsfähigen Grenzregimes.

    Das müsste mithilfe von Pioniereinheiten der Bundeswehr innerhalb eines Monats erledigt werden können.
    *Natürlich braucht es zunächst den Politikwechsel.
    Diesem Irrglauben müßte dann durch entsprechende Infos in den Herkunftsländern massiv begegnet werden.
    Zuletzt durch Lautsprecherdurchsagen an der Grenze, evtl. Warnschüsse in die Luft.
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