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Aus gutem Grund wird in öffentlichen Diskussionen kein kompetenter Gegner diese Politik eingeladen
Wenn man vorsätzlich nciht der Pflicht nachkommt dann, du hast es richtig erkannt, zahlt die Versicherung nicht und man selbst tritt in Regress. Das ist bei dir so, bei mir so, bei meinen Mietern so und bei allen anderen auch. Nur hier soll plötzlich eine Ausnahmeregelung her. Dann würde ich, wenn die Stadt eine Wohnung für Flüchtlinge bei mir anfragen würde, die Stadt als Mieterin dazu verpflichten einen entsprechenden Dienst zu beauftragen und den Mietvertrag gäbe es bei mir dann erst nach Nachweis dafür, dass mit einem entsprechendem Dienst ein Vertrag geschlossen wurde.
Außerdem sehe ich da auch kein wirkliches Problerm, denn ein entsprechender Vertrag kann auch, außerhalb des Mietverhältnisses, mit dem Asylanten/Flüchtling geschlossen werden, so dass dieser im Endeffekt doch dafür verantwortlich ist.




Nutzt ja nichts. Im Falle des Fremdschadens ist von dem nichts zu holen. Es darf ja nicht mal Kaution verlangt werden!
So wahnsinnig kann kein Vermieter sein, nicht mal Teddybärenwerfer.
Im Gegenteil müßte man die Stadt / den Bürgermeister als Mieter dazu verpflichten, eine Haftpflicht für den Untermieter (denn das ist der "Flüchtling" ja) abzuschließen. Und eine Kaution in 2,3-facher Höhe des Versicherungswertes des Mietobjekts
Schade, diese unsäglich, durchgespülte Hayali ist auch dabei. Einer der verlogensten Sprechmittel der Propagandalügner. Die erlaubt es sich eine Frage dreimal zu stellen, bis ihr die vermeintlich richtige Antwort gefällig ist. Das betreibt sie Hauptberuflich im Moma am liebsten täglich mit rechtsradikalen Politikern. Eine richtige selbsterotische Systempropagandanudel.
Das glaube ich eher nicht dass das Amt für Haftschäden aufkommt, die dadurch entstanden sind dass der Mieter (Sozialleistungsbezieher) seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dem wird ja schon das Geld (zurecht) gekürzt wenn er seiner Meldepflicht nicht nachkommt und da meinst du nun die Stadt würde für Folgeschäden aufgrund nicht eingehaltender Schneeräumpflicht aufkommen?
Niemals
Und auch bei üblichen Haftschäden an der Wohnung tritt das Amt nur in Höhe der Kaution ein, da die von mir als Vermieter ja einfach damit verrechnet werden kann. Kosten die die Höhe der Kaution übersteigen, müsste ich dann beim vertraglichen Mieter einklagen
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