Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"
Eine durchaus verhältnismäßige Maßnahme in Übereinstimmung mit der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung sowie einem ordentlichen Teil der Bewohner eben dieser ukrainischen Kasernen. Es gilt der schöne alte Rechtsgrundsatz "volenti non fit iniuria".
Auf Deine völlig unmaßgebliche Privatmeinung gebe ich keinen Groschen.
Wie man deutlich an der Zufriedenheit der Krimbevölkerung sehen kann, haben die Russen exakt das Richtige getan.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Nun, nüchtern betrachtet, stellt es sich doch ein wenig anders dar. Die Invention der russischen Truppen hatte keine Rechtsgrundlage, womit die territoriale Integrität der Ukraine verletzt wurde. Selbst die Unterscheidung lässt Russland nicht besser aussehen. Selbst wenn es kein Aggressionskrieg war, handelt es sich bei der Entsendung von russischen Truppen ohne Rechtsgrundlage um einen Akt der Aggression. Neben dem Gewaltverbot in der UN-Charta ließe sich noch die KSZE-Schlussakte heranziehen. Das SBR der Völker kann nicht herangezogen werden, da die russische Minderheit keinen eigenen Staat wollte und so oder so der territorialen Integrität in dem Fall der Vorrang gewährt wird. Die Deklaration der UN von 2007 billigt in Artikel 3 das SBR zu, schränkt es aber in Artikel 4 gleich wieder ein. In der Generalklausel ist nachzulesen, dass vor dem SBR der Völker immer die territoriale Integrität steht. Diese Karte sticht hier also auch nicht. Im Falle von Georgien hat eine Fact Finding - Kommission festgestellt, dass weder die Selbstbestimmungswünsche der südossetischen noch der abchasischen Völker durch Georgien erfüllt waren, jedoch entsteht daraus kein Recht auf Sezession, wie im Falle der Russen auch. Minderheit zu sein, bedeutet nicht, sich auf das SBR der Völker berufen zu können. Wie gesagt, sonst könnten sich die Türken morgen zu Ankara bekennen und die UN müsste das durchwinken. So geht es definitiv nicht. Der Rechtsgrundsatz findet auch hier keine Anwendung, da die Einwilligung zur Separation nicht ausreicht.
P.S. So schenke ich der unmassgeblichen privaten Meinung von Merkel und Schachtschneider keine Beachtung, weil vollkommen falsch begründet. uDa das "Referendum" aufgrund der Verfassungswidrigkeit unzulässig war gilt hier der Grundsatz ex injuria jus non oritur.
Groschen sind aber schon lange nicht mehr up to date, seit die angehenden SoziJuristen sie von den Wänden traten, Sie konnten es einfach nicht ertragen, das man ständig Geld reinschmeissen musste, bis endlich mal ein Blechring für die edle Holde rausfiel. Aber da war sie schon weg, mit dem Mopped von dem Jeck. So nennen wir es Groschengrab. Ob du jetzt den Automaten oder das andere beschlitzte Lebewesen meinst, bleibt dir und deiner Fanta sie a überlassen.
Spass tut Not. Es ist hot.
Du kannst es drehen und wenden, solange Du willst: Es kommt nicht mehr dabei rum: Das Vorgehen der Russen war verhältnismäßig, es kam zu keinen Gewaltexzessen und die Betroffenen sind bestens zufrieden.
Ganz anders sieht es im Donbass aus.
Wenn dieser Grundsatz tatsächlich irgendwo Anwendung fände, müsste Polen sofort die deutschen Ostgebiete wieder hergeben, Israel müsste verschwinden, ...
Wobei es natürlich immer darauf ankäme, das erste Unrecht zu ermitteln. Wenn Du noch für fünf Pfennige Resthirn hast, wirst Du einsehen, dass dieser Grundsatz im Völkerrecht keinerlei Relevanz hat.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, aber das Vorgehen der Russen war völkerrechtswidrig, hier an erster Stelle die Entsendung von Truppen in einen souveränen Staat. Die Zufriedenheit der Betroffenen ist irrelevant. Das aus Unrecht kein Recht entsteht sieht man an der Nichtakzeptanz der Annexion von Nordzypern durch die Türkei. Dieser Vergleich greift viel eher als der Äpfel-Birnen-Vergleich mit dem Kosovo.
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