User in diesem Thread gebannt : Skorpion968


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Thema: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

  1. #251
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Baumschule wechseln, den Idioten vergessen.
    Unglaublich.

    Andere Baumschulen haben auch schöne Bäumchen.
    Aber nicht ohne ihm vorher freundlich mitzuteilen, daß er nun einen Kunden weniger zu seiner Klientel zählen darf und daß man den eigenen Kunden die Produkte einer Konkurrenzbaumschule empfehlen wird.
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  2. #252
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Na ja, Argumente hab ich in keinem einzigen deiner Beiträge jemals gelesen !
    Dann musst du dir mal eine Brille aufsetzen, wenn du eine Seh- und Leseschwäche hast.

    Im Gegensatz zu deinem sinnfreien Geblubber und der erbärmlichen Rechtfertigung, das du doch nicht ganz so ärmlich wohnst, was mir gelinde gesagt scheiß egal ist.
    Ach, jetzt ist es dir scheißegal. Aber einfach mal eine Behauptung in den Raum schmeißen. Nur um den Diskussionsgegner zu diffamieren.
    Und ausgerechnet du wirfst mir sinnfreies Geblubber vor.
    Teilen ist das neue Haben.

  3. #253
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Natürlich hast du recht. Schließlich hat es schon reichlich Klagen und die entsprechenden Urteile (Schmerzensgeld) gegeben.

    Laurin
    Ach, ich mach es wie an der Türe, wenn Besoffene dir auf den Sack gingen, einfach lallen lassen !
    Inhaltlich nimmt sich dessen Geschwätz nicht viel. Verlangt Argumente, ohne selber überhaupt auf Inhalte einzugehen. Entweder Sehfehler oder verstehendes Lesen kam erst nach seinem Schulabgang dran.
    Oder, was ich mehr vermute, die reale Wahrheit von einem aus der Basis, passt so ganz und gar nicht zu seiner linken Wahrheit, die ja prinzipiell immer gültig ist !

    Richtig, gibt genug Urteile dazu ! Genug auch selbst davon erlebt ! und äußere mich nicht weiter dazu, weil ich dann gleich mit Klarnamen schreiben kann und wahrscheinlich noch Besuch bekomme.
    Das ist mir der weltfremde Dümmling hier nicht wert !
    Sühne vor Resozialisierung !

  4. #254
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Dann musst du dir mal eine Brille aufsetzen, wenn du eine Seh- und Leseschwäche hast.



    Ach, jetzt ist es dir scheißegal. Aber einfach mal eine Behauptung in den Raum schmeißen. Nur um den Diskussionsgegner zu diffamieren.
    Und ausgerechnet du wirfst mir sinnfreies Geblubber vor.
    Mit keinem einzigen Wort, bist du auf meine sachliche Beschreibung zum Thema Hausrecht weiter eingegangen !

    Noch Fragen ? Wer hier sinn -und leer argumentiert ?
    Sühne vor Resozialisierung !

  5. #255
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Dann musst du dir mal eine Brille aufsetzen, wenn du eine Seh- und Leseschwäche hast.



    Ach, jetzt ist es dir scheißegal. Aber einfach mal eine Behauptung in den Raum schmeißen. Nur um den Diskussionsgegner zu diffamieren.
    Und ausgerechnet du wirfst mir sinnfreies Geblubber vor.
    Du hast wirklich ein Problem mit verstehendem Lesen ! Dazu noch so ein kindlich naives Antwortmuster, wo nur auf das eingegangen wird, was dich angepisst hat ! Ohne Sachbezug zum Thema ! Interessant. Weit her bist du nicht mit dem Geiste ?!

    und ja, es war mir schon beim schreiben scheißegal, ob deine Bude dunkel ist ! Ist es mir noch immer. Das war die Retourkutsche zum Astronaut und es war eine Metapher zu deiner Existenz. So stell ich dich mir vor ! Geifernd vorm PC, seiner Meinung beharrend, Sonnenlicht nur alle paar Wochen, von der Welt da draußen keine Ahnung, ABER Recht haben in allem, egal ob Ahnung oder nicht und andere sollen Sachen beweisen !
    Wo ist denn dein Beweis, das das Hausrecht deiner Auslegung gilt ?

    Hier Lies !! Damit du siehst,wer Recht und Argumente hat und welcher weiß von was er redet !

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    Geändert von the scientist (01.05.2015 um 00:32 Uhr)
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  6. #256
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Seh ich anders!
    "Du nennst es Zufall, ich Erfüllung, dass ich Deutsch geboren bin"

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    Danke dafür!

  7. #257
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Da bist du falsch informiert. Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume. Wenn dem Türsteher an der Disko deine Nase nicht passt, muss er dich nicht reinlassen. Das muss er nichtmal näher begründen. Er übt im Auftrag des Hausherrn das Hausrecht aus.
    Unsinn. Es gilt der Diskriminierungsgrundsatz ( früher über Art.3 GG, seit 2006 19 AGG ! ) Wenn du einen Ausländer an der Türe ohne triftigen Grund Türe abweist, droht dir Verlust der Konzession. Widerruf der Gaststättenerlaubnis gem. § 15 GastG und Betriebsschliessung wegen Unzuverlässigkeit. Das weiss jeder, nur du mal wieder nicht. Deine Unkenntnis ist aber allmählich echt peinlich.
    Zitat Zitat von cc2 Beitrag anzeigen
    Doch, muss er seit neuestem. Ein Türke hatte geklagt und den Prozess gewonnen. Es durfte ihm NICHT untersagt werden!
    Nicht nur seit neuestem. War schon immer so. Wehe du verweigerst einem Ausländer oder Neger den Eintritt ohne triftige Begründung. Die machen sofort eine Anzeige bei der Behörde. Der Türsteher fängt sich eine Anzeige. Und der Inhaber bekommt zuerst Besuch vom WKD ! Und dann ein Schreiben vom AfO. Und zwar per amtlicher Zustellung !
    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    NEIN, du darfst eben niemanden einfach so abweisen !!!!! Das muss mit viel Fingerspitzengefühl abgehen und dir immer was gutes einfallen lassen, weil jederzeit so nen Typ ,,Anwalt aller Nicht-Reingelassenen,, nur mit einer Diskriminierungsanzeige wartet. Wenn du einen Ausländer z.B. abweist mit der Begründung, weil er Ausländer ist, dann ist der Diskobetreiber ratzfatz seine Betreiberlizenz los !
    Genau so ist es. Du kennst dich aus.
    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Leute, ihr lügt euch einen in den Bart. Das ist unglaublich.
    Du musst nicht immer von dir auf Andere schliessen. Nur weil du lügst, wie gedruckt, gilt das nicht für Andere. Im übrigen hat er völlig recht.
    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Natürlich hast du recht. Schließlich hat es schon reichlich Klagen und die entsprechenden Urteile (Schmerzensgeld) gegeben.
    Natürlich hat der @ the scientist recht. Nur, woher soll das der Hartzer-Skorpion wissen. Der war seit langem nicht mehr in ner Disco. Und Ahnung hat er nur über die Höhe von Hartz4.
    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Mit keinem einzigen Wort, bist du auf meine sachliche Beschreibung zum Thema Hausrecht weiter eingegangen ! Noch Fragen ? Wer hier sinn -und leer argumentiert ?
    Du darfst dem Skorpion nicht mit Fakten und Tatsachen kommen. Das mag er gar nicht.

  8. #258
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen

    Du darfst dem Skorpion nicht mit Fakten und Tatsachen kommen. Das mag er gar nicht.
    Das ist mir schon lange aufgefallen, das der unwissende Provozer sich hier nur seine Komplexe aus dem Pickelgesicht schreit ! Hatte auch nicht vor, mit dem groß zu kommunizieren. Getreu einem Kodex, den ich mir vor Jahren zulegte, diskutiere ich nicht mehr mit Moslems und Hyperlinken. Deren geistiges Potential gibt sowas wie objektive Gesprächskultur, geschweige dem eine Erörterung, nicht her ! Den Beweis habe ich ja gerade wiedermal geführt.
    Ich wollte lediglich sachlich aus meiner Praxis und der realen Welt was richtigstellen. Aber es passt nicht in seine irrationale Welt und der gemeine Linke hängt sofort fest in seiner Endloschleife der primitiven Aussagen. Obwohl, Aussagen waren das keine. Gestammel ist der treffendere Ausdruck.
    Sühne vor Resozialisierung !

  9. #259
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Mit keinem einzigen Wort, bist du auf meine sachliche Beschreibung zum Thema Hausrecht weiter eingegangen !

    Noch Fragen ? Wer hier sinn -und leer argumentiert ?
    Die Beschreibung ist ja auch falsch. Was soll ich da weiter drauf eingehen? Das hatte ich doch bereits gesagt, dass sie falsch ist.
    Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume.
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  10. #260
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Du hast wirklich ein Problem mit verstehendem Lesen ! Dazu noch so ein kindlich naives Antwortmuster, wo nur auf das eingegangen wird, was dich angepisst hat ! Ohne Sachbezug zum Thema ! Interessant. Weit her bist du nicht mit dem Geiste ?!
    Also kindlich-naiv ist es, den Diskussionsgegner persönlich zu diffamieren oder Behauptungen über seine Lebensumstände zu machen, die man gar nicht kennen kann. Nur weil man keine Argumente hat. Das ist wahrlich nicht weit her vom Geiste.

    Das hat mich übrigens nicht angepisst, es ist mir nur aufgefallen. Weil es eine beliebte Masche von Dummköpfen ist, auf Unterstellungen auf der persönlichen Ebene zu wechseln.
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