User in diesem Thread gebannt : Skorpion968


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Thema: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

  1. #221
    Mitglied Benutzerbild von cc2
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Mütterchen Beitrag anzeigen
    Ok. Das war auch nur eine Frage.
    Unabhängig von dem eigentlichen Problem ist es ja für dich dadurch einfacher. Du kannst woanders einkaufen und der Baumschul-Besitzer verliert einen Kunden.
    Was ich noch nicht verstehe ist, wieso der Mann bei der Kundin angerufen hat, die bei euch bestellt hat? Das ist ja eigentlich auch sehr grenzwertig.
    Es war seine Mutter.Sollte wohl ein bedauern des Vorfalls sein mit dem beiläufigen erwähnen der "Verbotenen" Hymne.
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  2. #222
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Van der Graf Generator Beitrag anzeigen
    Die eigene Hymne als Provokation zu empfinden, so dämlich kann nur ein Deutscher sein.
    So haben es die Schwuchteln doch beigebracht bekommen.
    Mich wundert nur was Skorpion als linker hier eigentlich bei uns macht.
    Will er uns bekehren, oder was bezweckt er damit.

  3. #223
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Würde man den Spaniern, Griechen, Polen, Tschechen, Russen, Türken ihre Nationalität nehmen, gäbe es einen Aufschrei, daß die Berge wackeln würden, aber die Deutschen - lassen sich einfach über`n Haufen reden und verziehen sich...kein Wunder, daß sie alle herkommen und über uns lachen.

    Ätsch, Ihr dummen Deutschen, Ihr laßt Euch nehmen, was zu Euch gehört, nur weil ein paar Durchgedrehte Euch einreden wollen, daß es keine Nationen gibt und Ihr ewig kuschen müßt - bis ins 30. Glied - Generation - selbst schuld !!!!!

    Würden die anderen sagen und sagen es vielleicht auch unverhohlen - nur unsere Politiker sind blind oder Verräter am eigenen Volk.

  4. #224
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Irre wie du sind für logische Argumente nicht mehr zugänglich. Da braucht es schon etwas Nachdruck, um euch von eurem Wahnsinn zu heilen.
    Achso, du willst also politisch Andersdenkende mit Gewalt von ihrem "Wahnsinn" heilen. Du hast doch nicht alle Latten am Zaun.
    Das zeigt jedenfalls eindeutig wes Geistes Kind du bist.

    Steck dir deine dilettantischen Juristereiversuche zwischen die Backen deines Allerwertesten.

    Wenn bei einem Besucher eines Betriebes das Handy klingelt, geht das den Hausherrn einen feuchten Staub an. Selbst das Hausrecht findet bei einer geschäftlichen Transaktion seine Grenzen.
    Nein, da findet das Hausrecht nicht seine Grenzen.
    Teilen ist das neue Haben.

  5. #225
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Das Hausrecht greift hier aber nur bedingt und dieser ,, hochgebildete ,, feine junge Mann, wandelt auf dünnem Eis wegen Diskriminierung ! Das Hausrecht gilt relativ uneingeschränkt für deine Privaträume, Wohnung, Haus etc. Seine Firma allerdings ist halböffentlicher Raum ! Er muss einen Rauswurf, über das Hausrecht, in diesem Fall rechtlich begründen.
    Das Abspielen einer NICHT verbotenen Melodie geht den aber schlicht und ergreifend nichts an und rechtfertigt keinen Rauswurf !
    Er mischt sich in die Privatangelegenheit eines Anderen widerrechtlich ein. Er könnte maximal für die Zukunft, mit Begründung seiner linken Gesinnung, bitten, auf das Abspielen innerhalb seiner grünen Hallen zu verzichten. Mehr nicht !
    Sollte das der Kollege dann nicht machen, dann könnte er mit dem Hausverbot kommen.
    Da bist du falsch informiert. Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume.
    Wenn dem Türsteher an der Disko deine Nase nicht passt, muss er dich nicht reinlassen. Das muss er nichtmal näher begründen. Er übt im Auftrag des Hausherrn das Hausrecht aus.
    Teilen ist das neue Haben.

  6. #226
    Mitglied Benutzerbild von cc2
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Achso, du willst also politisch Andersdenkende mit Gewalt von ihrem "Wahnsinn" heilen. Du hast doch nicht alle Latten am Zaun.
    Das zeigt jedenfalls eindeutig wes Geistes Kind du bist.



    Nein, da findet das Hausrecht nicht seine Grenzen.
    Beim abspielen der Hymne setzt das Hausrecht Grenzen? Bist du dumm oder so ?
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  7. #227
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Van der Graf Generator Beitrag anzeigen
    Die eigene Hymne als Provokation zu empfinden, so dämlich kann nur ein Deutscher sein.
    Nein, nicht die Hymne. Sondern die Auswahl des Klingeltons. Hab ich schon erklärt.
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  8. #228
    Mitglied Benutzerbild von cc2
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Da bist du falsch informiert. Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume.
    Wenn dem Türsteher an der Disko deine Nase nicht passt, muss er dich nicht reinlassen. Das muss er nichtmal näher begründen. Er übt im Auftrag des Hausherrn das Hausrecht aus.
    Doch, muss er seit neuestem. Ein Türke hatte geklagt und den Prozess gewonnen. Es durfte ihm NICHT untersagt werden!
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  9. #229
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von cc2 Beitrag anzeigen
    Beim abspielen der Hymne setzt das Hausrecht Grenzen? Bist du dumm oder so ?
    Nicht auf den Troll antworten.

  10. #230
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von cc2 Beitrag anzeigen
    Beim abspielen der Hymne setzt das Hausrecht Grenzen? Bist du dumm oder so ?
    Nein, da findet das Hausrecht NICHT seine Grenzen. Kannst du nicht lesen oder so?
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