User in diesem Thread gebannt : Skorpion968


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Thema: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

  1. #241
    Mitglied Benutzerbild von Becker
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    im Herz des Wahnsinns
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    ich weiss das, du weisst das, jeder weiss das. Warum war dann die 3. Strophe mal verboten?
    Keine Strophe des Deutschlandliedes ist verboten, und das jemals die 3. Strophe verboten war, ist mir gänzlich neu.
    Gruß Becker

    Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott! C. T. Körner(1791-1813)

  2. #242
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Becker Beitrag anzeigen
    Keine Strophe des Deutschlandliedes ist verboten, und das jemals die 3. Strophe verboten war, ist mir gänzlich neu.
    stimmt, das wollte ich gar nicht schreiben sondern, warum nur die 3. Strophe gesungen werden durfte. Man sollte nicht mehrere Sachen gleichzeit machen

  3. #243
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Da bist du falsch informiert. Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume.
    Wenn dem Türsteher an der Disko deine Nase nicht passt, muss er dich nicht reinlassen. Das muss er nichtmal näher begründen. Er übt im Auftrag des Hausherrn das Hausrecht aus.
    Da muss ich dich leider enttäuschen ! Ich war 8 Jahre Türsteher und keiner von der Riege ,,Aufgestoffter -Drogen -Kuffnuke,, , sondern richtig geprüft mit 34a Sachkunde etc..
    Ich hab wenig Lust, mich hier über die Zeit und das Erlebte damals, auszulassen, aber wenn das ein Spiegel deiner sonstigen Beiträge ist, dann weiß ich jetzt wo du zu verorten bist !

    NEIN, du darfst eben niemanden einfach so abweisen !!!!! Das muss mit viel Fingerspitzengefühl abgehen und dir immer was gutes einfallen lassen, weil jederzeit so nen Typ ,,Anwalt aller Nicht-Reingelassenen,, nur mit einer Diskriminierungsanzeige wartet.
    Wenn du einen Ausländer z.B. abweist mit der Begründung, weil er Ausländer ist, dann ist der Diskobetreiber ratzfatz seine Betreiberlizenz los ! Glaub Paragraph 13 war das mit der Diskriminierung ?! Die konnten wir nur draußenlassen, wenn sie schon mal Ärger gemacht hatten, ihre Duldung für die Stadt nicht galt, sie ihren Ausweis nicht zeigen wollten, bzw. sie eben nicht angemessen angezogen waren u.ä.. Wenn das alles nicht zutraf, hattest du keine legale Handhabe die draußen zulassen !!

    Uneingeschränktes Hausrecht hast du nur in deinen 4 Wänden. Da musst du niemanden hereinlassen. Weder Vermieter, Polizei noch sonst wen.
    Dem Gerichtsvollzieher solltest du aufmachen ! Aber auch der darf nur bedingt rein. Der Rest nur mit rechtlicher Begründung bzw. Gefahr im Verzug.
    Sühne vor Resozialisierung !

  4. #244
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Da muss ich dich leider enttäuschen ! Ich war 8 Jahre Türsteher und keiner von der Riege ,,Aufgestoffter -Drogen -Kuffnuke,, , sondern richtig geprüft mit 34a Sachkunde etc..
    Ach, da warst du zufällig Türsteher. Weil ich das Beispiel gebracht habe.
    Wenn in meinem Beispiel ein Astronaut vorgekommen wäre, wärest du vermutlich Astronaut gewesen.

    Leute, ihr lügt euch einen in den Bart. Das ist unglaublich.

    Ich hab wenig Lust, mich hier über die Zeit und das Erlebte damals, auszulassen, aber wenn das ein Spiegel deiner sonstigen Beiträge ist, dann weiß ich jetzt wo du zu verorten bist !
    Da weiß man auch gleich, wo du zu verorten bist.

    NEIN, du darfst eben niemanden einfach so abweisen !!!!! Das muss mit viel Fingerspitzengefühl abgehen und dir immer was gutes einfallen lassen, weil jederzeit so nen Typ ,,Anwalt aller Nicht-Reingelassenen,, nur mit einer Diskriminierungsanzeige wartet.
    Wenn du einen Ausländer z.B. abweist mit der Begründung, weil er Ausländer ist, dann ist der Diskobetreiber ratzfatz seine Betreiberlizenz los ! Glaub Paragraph 13 war das mit der Diskriminierung ?! Die konnten wir nur draußenlassen, wenn sie schon mal Ärger gemacht hatten, ihre Duldung für die Stadt nicht galt, sie ihren Ausweis nicht zeigen wollten, bzw. sie eben nicht angemessen angezogen waren u.ä.. Wenn das alles nicht zutraf, hattest du keine legale Handhabe die draußen zulassen !!
    Selbstverständlich kannst du jemanden abweisen als Hausherr. Passiert jeden Tag tausendfach an den Türen von Clubs und Diskotheken.
    Teilen ist das neue Haben.

  5. #245
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Ach, da warst du zufällig Türsteher. Weil ich das Beispiel gebracht habe.
    Wenn in meinem Beispiel ein Astronaut vorgekommen wäre, wärest du vermutlich Astronaut gewesen.

    Leute, ihr lügt euch einen in den Bart. Das ist unglaublich.



    Da weiß man auch gleich, wo du zu verorten bist.



    Selbstverständlich kannst du jemanden abweisen als Hausherr. Passiert jeden Tag tausendfach an den Türen von Clubs und Diskotheken.
    Wie du an der Anzahl meiner wenigen Beiträge hier in 3 Jahren unschwer erkennen kannst, äußere ich mich nur, wenn ich SACHLICH was beizutragen hab ! Im Gegensatz zu dir Schwätzer, der scheinbar zu allem seinen Senf dazukeimt, aus seiner abgedunkelten Einraumwohnung, weiß ich wo von ich rede.

    und ich gebe nie etwas von mir, was ich nicht auch beweisen kann ! Aber ich werde hier ganz sicher nicht meine Abrechnungen hochladen bzw. meine 34a.
    So einfach wollen wir es doch Konsorten wie dir nicht machen.

    Das du scheinbar nicht lesen kannst bzw. nur in deiner Wahrheit dich suhlst, zeigt mir dein letzter Satz ! Ich hab doch genau beschrieben, wie man jemanden abweist !! Aber nicht pauschal auf die Tour ,, Ich hab hier das Hausrecht " . Das kannst du nicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Wenn du mit Badelatschen zum Anzugzwang erscheinst, dann kann ich dich draußenlassen. Trägst du aber einen Anzug und schielst mit den Augen, dann kann ich das nicht ! Kapiert ?

    Ach, guck mal hier ganz unten vielelicht macht es das glaubwürdiger !
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    Geändert von the scientist (30.04.2015 um 23:13 Uhr)
    Sühne vor Resozialisierung !

  6. #246
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Ach Deutschland sollte nicht verrecken, auch wenn Antideutsche Sprüche auf Demos cool sind, da sich die Rechtsdeppen sich darüber schwarz ärgern. Aber stolz auf seine Nationalität zu sein ist blödsinn, letztendlich ist deine Nationalität reiner Zufall. Heimtliebe ist gut, aber Nationalstolz ist unsinnig....
    Seh ich anders!
    "Du nennst es Zufall, ich Erfüllung, dass ich Deutsch geboren bin"

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    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  7. #247
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Ach Quatsch. Erschieß den Bastard einfach.
    Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.

    Beim Universum bin ich mir nicht sicher.

    Einstein

  8. #248
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Wie du an der Anzahl meiner wenigen Beiträge hier in 3 Jahren unschwer erkennen kannst, äußere ich mich nur, wenn ich SACHLICH was beizutragen hab ! Im Gegensatz zu dir Schwätzer, der scheinbar zu allem seinen Senf dazukeimt, aus seiner abgedunkelten Einraumwohnung, weiß ich wo von ich rede.
    Erstens habe ich eine Mehrraumwohnung und zweitens ist die nicht abgedunkelt.

    Aber die übliche Masche: Wenn die Argumente fehlen, kommen die dümmlichen persönlichen Unterstellungen.
    Teilen ist das neue Haben.

  9. #249
    Mitglied Benutzerbild von the scientist
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Erstens habe ich eine Mehrraumwohnung und zweitens ist die nicht abgedunkelt.

    Aber die übliche Masche: Wenn die Argumente fehlen, kommen die dümmlichen persönlichen Unterstellungen.
    Na ja, Argumente hab ich in keinem einzigen deiner Beiträge jemals gelesen ! Aber das kenne ich nicht anders von euch linksgestrickten Typen !

    Im Gegensatz zu deinem sinnfreien Geblubber und der erbärmlichen Rechtfertigung, das du doch nicht ganz so ärmlich wohnst, was mir gelinde gesagt scheiß egal ist. Aber schön zu sehen, wie der Herr ,,Beweisen müssen immer die Anderen,, , auf so lächerliche Bemerkungen einsteigt ! Im übrigen nur auf die !!

    Das ich wenigstens versucht hab, etwas glaubhafter zu werden, das wird ganz links traditionell, selbstverständlich übergangen !

    Unterstellungen kamen einzig und allein von dir ! ,,Zufällig Türsteher, Astronaut...." , schlechtes Gedächtnis ?

    Wie ich erwähnte, kann ich alles was ich von mir gebe auch beweisen. Du musst nichts beweisen ! Linke Substanzlosigkeit lässt sich nicht beweisen bzw. ist deine Argumentationslosigkeit Beweis genug für deine ewig gleichen Phrasen.
    Sühne vor Resozialisierung !

  10. #250
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton

    Zitat Zitat von the scientist Beitrag anzeigen
    Wie du an der Anzahl meiner wenigen Beiträge hier in 3 Jahren unschwer erkennen kannst, äußere ich mich nur, wenn ich SACHLICH was beizutragen hab ! Im Gegensatz zu dir Schwätzer, der scheinbar zu allem seinen Senf dazukeimt, aus seiner abgedunkelten Einraumwohnung, weiß ich wo von ich rede.

    und ich gebe nie etwas von mir, was ich nicht auch beweisen kann ! Aber ich werde hier ganz sicher nicht meine Abrechnungen hochladen bzw. meine 34a.
    So einfach wollen wir es doch Konsorten wie dir nicht machen.

    Das du scheinbar nicht lesen kannst bzw. nur in deiner Wahrheit dich suhlst, zeigt mir dein letzter Satz ! Ich hab doch genau beschrieben, wie man jemanden abweist !! Aber nicht pauschal auf die Tour ,, Ich hab hier das Hausrecht " . Das kannst du nicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Wenn du mit Badelatschen zum Anzugzwang erscheinst, dann kann ich dich draußenlassen. Trägst du aber einen Anzug und schielst mit den Augen, dann kann ich das nicht ! Kapiert ?

    Ach, guck mal hier ganz unten vielelicht macht es das glaubwürdiger !
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    Natürlich hast du recht. Schließlich hat es schon reichlich Klagen und die entsprechenden Urteile (Schmerzensgeld) gegeben.

    Laurin
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

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