Wieder falsch, Kleiner. Die Feindstaatenklausel existiert formal noch immer (und wird auch nicht formal abgeschafft), sie wird nur als obsolet oder unwirksam interpretiert. Mit juristischen Hilfskonstruktionen wie "obsolet", "Rechtspraxis" usw. schützen die Siegermächte die Lebenslüge ihres Besatzungskonstruktes. Das funktioniert allerdings immer schlechter.
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Die Krim war trotz Autonomie immer noch Bestandteil des souveränen Staates Ukraine. Ein "Referendum", erst begünstigt durch die Anwesenheit ausländischer Truppen verstößt nicht nur gegen die ukrainische Verfassung sondern auch noch gegen das Völkerrecht. Illegal, undemokratisch und rechtlich unwirksam. Deshalb wird die Annektierung durch Russland auch von den meisten Staaten der Welt abgelehnt.
Deine Einschätzung ist also falsch.
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Auch das ist falsch. Es gibt auch keine Besatzung. Meiner Frage diesbezüglich bist du ja ausgewichen. Das hätte dich nämlich entlarvt. Mit einer Resolution wurde die Feindstaatenklausel für unwirksam erklärt. Ein Friedensvertrag würde im Übrigen die Deutschen mit bis jetzt noch nicht gestellten Reparationsforderungen überziehen. Die Deutschen sollten also froh über die aktuelle Situation sein.![]()
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Literaturnobelpreisträger Peter Handke:
"Ich kann das Wort Demokratie nicht mehr ausstehen"
(derstandard 16. April 2025)
"denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht".
In der Mülltonne, nach internem Kampf mit mir selbst: Dayan, Shivaayaa, borisbaran
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Auf der Krim leben Menschen mit Menschenrechten. Zu den Menschenrechten gehört das Selbstbestimmungsrecht. Die Menschenrechte sind vorrangig. Russland hat mit seinen Truppen die Ausübung der Menschenrechte der Krim-Bevölkerung ermöglicht.
Die Verfassung der Ukraine ist nachrangig, spielt also bestenfalls eine geringe Rolle. Das Vorgehen der russischen Truppen war verhältnismäßig und angemessen. Es verstößt daher nicht gegen das Völkerrecht, denn es hat die vorrangigen Interessen der Bevölkerung geschützt.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
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