Ja, so sagte es der Vizechef des OSZE Krisenpräventionszentrums, Neukirch; bilaterale Vereinbarung. Wir werden eben weiter im Unklaren gelassen, auf welche Regelungen des Wiener Dokumentes 2011 sich der Einsatz bezog und gegen welche Bestimmungen und Regelungen mglw. verstoßen wurde. Da geht um Informationspflichten gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten oder die Zusammensetzung der Teams, Sicherheitsgewährleistungen bis hin zur Kenntlichmachung der Uniformen. Parteien von links bis rechts bleiben fast stumm, die Medien eiern oder verzerren.
Es gibt aber im Dokument Möglichkeiten der Vereinbarung zwischen zwei Mitgliedsstaaten.
Ob die Khasarenregierung in Kiew formaljuristisch das Recht hatte, innerhalb eines bestehenden internationalen Vertrages die Einladung auszusprechen, ist nicht mein Thema. Interessanter erscheint mir: Welchen Tagesbefehl hatte das Beobachterteam, wer trägt die Verantwortung für eine möglicherweise provozierte Konfliktsituation, die fahrlässig oder absichtlich außer Kontrolle geriet.
Hier noch mal der Link zum Wiener Dokument in deutsch (Die Pressemeldung des Auswärtigen Amtes zur "Geiselnahme" verlinkt nur auf das englische Dokument, um eine zusätzliche Verständnishürde zu schaffen.):
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