Während individuelles oder kollektives
[Links nur für registrierte Nutzer] und absichtliches Töten von Menschen heute generell als
[Links nur für registrierte Nutzer] gilt und in einem
[Links nur für registrierte Nutzer] strafbar ist, wird „Krieg“ nicht als gewöhnliche
[Links nur für registrierte Nutzer] betrachtet, sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die
[Links nur für registrierte Nutzer] Gewaltbegrenzung auf eine
[Links nur für registrierte Nutzer], wie sie der Rechtsstaat als Regelfall voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind damit Kriegspartei.