Nachbar6023
Sieht das Gesetz für folgenden hypothetischen Fall eigentlich etwas vor?
Bundesweit werden unabhängige Wahlzentren aufgestellt, und es beteiligt sich eine deutliche Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung daran. Die Ergebnisse wären eindeutig, der Volksauftrag auch. Die Wahl selbst ist frei des Betruges abgelaufen, Beobachter konnten dies bestätigen.
Was nun?
Was hätte in einem solchen Fall Gültigkeit? Der tatsächlich vorgetragene Volkswille, oder das Diktat der meistens im Auftrag der Lobbies handelnden und gesetzeschreibenden Politiker?




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