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Thema: * compact *

  1. #961
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Ich habe mir ja gestern einige Vereinsverbotsverfahren des BMI angeschaut. Teilweise gingen die Verfahren ueber 24 Monate.

    Selbst wenn Elsaesser am Ende recht bekommen wuerde, weiss ich nicht, ob er 2 Jahre und mehr finanziell und mental durchhalten kann ?

    Das woke Machtkartell will ihn schon fertig machen, das ist klar
    Nach dem Deutschen Vereinsrecht kann jeder Staatsbuerger beim Amtsgericht das Verbot eines eingetragenens Vereines (e.V.) beantragen, wenn er der Ansicht ist und beweist das der Verein gegen die Gemeinnuetzigkeit verstoesst, nicht im Sinne des Vereinszweckes arbeitet, sich Foerdermittel oder steuerliche Verguenstigungen erschleicht. Im Falle des gerichtlichen Verbotes wird der Verein dann aufgeloest und das Vereinsvermoegen wandert entweder in die Staatskasse bzw. wird fuer gemeinnuetzige Zwecke verwendet, wenn das die Satzung des Vereins fuer den Falle einer Aufloesung vorsieht.

    Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (PDF-Dossier)

    Sachstand - Voraussetzungen eines Vereinsverbots


    Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 150/21
    Abschluss der Arbeit: 10. September 2021 (zugleich letzter Abruf der Internetquellen)
    Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung


    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung 4
    2. Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsverbot nach Art. 9 GG 5
    3. Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz 6
    3.1. Vereinsbegriff 6
    3.2. Verbot nach § 3 Abs. 1 S. 1 VereinsG 6
    3.2.1. Formelle Voraussetzungen 6
    3.2.2. Materielle Voraussetzungen und Prüfungskriterien der
    Verbotsbehörden 7
    3.2.2.1. Strafrechtswidrige Zwecke 7
    3.2.2.2. Strafrechtswidrige Tätigkeiten 8
    3.2.2.3. Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung 8
    3.2.2.4. Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung 8
    3.2.3. Ermessen bei einem Verbotsverfahren nach § 3 VereinsG 9
    3.2.4. Rechtsfolge des Vereinsverbots 10
    3.3. Verbot von Ausländervereinen nach § 14 VereinsG 11
    3.3.1. § 14 Abs. 2 Nr. 1 VereinsG 12
    3.3.2. § 14 Abs. 2 Nr. 2 VereinsG 12
    3.3.3. § 14 Abs. 2 Nr. 3 VereinsG 13
    3.3.4. § 14 Abs. 2 Nr. 4 VereinsG 13
    3.3.5. § 14 Abs. 2 Nr. 5 VereinsG 13
    3.3.6. Ermessen und Rechtsfolgen 14
    3.4. Verbot von Vereinen mit Sitz im Ausland 14

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

  2. #962
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Zack1 Beitrag anzeigen
    gekürzt

    Ich denke: Im Normalfall schon, aber da ich weiß wie von der Leyen ins Amt kam, die Kemmerich Geschichte, diverse € Urteile,
    wie Harbarth (CDU) zu seinem Amt kam, bin ich skeptisch.

    Gerade Faeser, aber auch Merkel und sehr viele Grüne wollen nicht begreifen das sie dem Volk zu dienen haben und das
    auch nur auf Zeit.
    Wissen und sogar wollen im Volk viele auch nicht, weil nicht gedacht wird.
    Das sind Sonnenkönige eingesetzt von den Angelsachsen eurer Gnaden.

    Gerade Baerbock macht euch klar, was sie von euch hält.

  3. #963
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ok. Eine Art Gummiparagraph.
    Mit "Recht" hat das nichts mehr zu tun, die verschlagenen Winkeladvokaten des Innenministeriums lachen sich wahrscheinlich gerade kaputt, mit welchen billigen Tricks sie die Pressefreiheit aushelben können.

    ---
    Schwer zu sagen. Ich kann mir vorstellen das man mit einer so gravierenden negativen Resonanz nicht gerechnet hat. Sowohl von der Bevölkerung als auch aus juristischen Kreisen. Aus dem In- und Ausland. Aus allen politischen Kreisen. Wenn selbst Linksdreher wie die TAZ starke Bedenken äußern....
    Vieleicht dachte Faeser wirklich das sich um Elsässer niemand schert, da er ja Rechtsextremist ist, die "wehrhafte Zivilgesellschaft" in Jubelarien ausbricht und das Ganze dann mit dem stillen Einverständnis von Zivilgesellschaft und Medien ohne großes Aufsehen abgewickelt wird.

  4. #964
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    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Die einzigen Journalisten welche das Verbot kritisieren, sind von "Welt", bisher ansonsten schiere Begeisterung, Kubicki hat leicht die rechtliche Absicherung des Verbots bezweifelt.
    Linksradikale von der Linkspartei sind auch begeistert und fordern Ausweitung des Verbotes auf die AfD.
    Deswegen lese ich die WELT regelmäßig.
    Sie berichtet auch am fairsten , nüchternsten über die AfD.
    Deutschland ist kompliziert...nichts für Anfänger...

  5. #965
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Oder Menschen in die Psychiatrie stecken.


    Oder das Beispiel MPU das zeigt auch ganz klar dass so ein Verkehrspsychologe gleichzeitig Richter spielt.

    Wenn es um mein Fach geht da kann ich Gutachter sein aber entscheiden tut letztendlich immer noch ein Richter.
    Ich weiß. Selbst in den USA darf ein Polizist keine Geldbuße verhängen wie das hier üblich ist. Da geht jede Geschwindigkeitsübertretung vors Gericht, und so muss es auch sein. Viele Betonköppe sind hier noch in der Kaiserzeit hängengeblieben, wo jeder Dorfpolizist gleichzeitig Ankläger, Richter und Exekutor spielen durfte. Im Vergleich dazu liegt der Wilde Westen in den USA viel länger zurück, und hier wird immer so getan, als würden Richter da heute noch am liebsten wild um sich schießen und für Zucht und Ordnung sorgen. Hier ist D eindeutig im Rückstand.

    Mit MPU hatte ich zum Glück noch nie was zu tun. Bis vor kurzem wusste ich gar nicht, dass schon eine Fahrt unter Alkoholeinfluss dazu führen kann.

    Und noch das Thema Entmündigung: Wer da einmal reingeraten ist, kann sich auch gleich die Kugel geben, denn da kommt kaum einer wieder raus.
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  6. #966
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Sie unterstellen, so entnehme ich Ihren Inhalt, dass Faeser mit ihren Rechtsberatern bewusst eine Möglichkeit suchte und auch eine fand, die am Ende auch getroffen wurde.
    Im Steuerrecht nennt man das gezielte Suchen von Steuerschlupflöchern gerne mal "Gestaltungsmissbrauch". Natürlich immer nur dann, wenn es dem gefräßigen Staat passt. Die Regierung wurde noch nie wegen Gestaltungsmissbrauch angeklagt.
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  7. #967
    Mitglied Benutzerbild von Sheharazade
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    Standard AW: * compact *


  8. #968
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Der juristische Trick des VS bzw. BMI besteht darin, dass der Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit ueber Art 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 VereinsG gerechtfertigt wird.

    Falls die Gerichte dem Weg des BMI und VS ueber die Vereinsschiene stattgeben und folgen sollten, waere das in meinen Augen juristisch schon der absolute Oberhammer !
    Seit wann darf ein VS einfach einen Verein deklarieren, ohne dass sich einer gebildet hat? Geht's noch? Was sind denn das für Zustände hier?

    Aber schon klar: Rein formaljuristisch war ja das DDR-Regime auch völlig legal, und alles, was darin ablief, bis zum Schießbefehl. Juradeppen hatten noch nie eine Schamgrenze.
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  9. #969
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Musk sollte sich einschalten. Wer Trump 45 Millionen pro Monat gibt, kann auch Elsässer unterstützen.
    Genau!
    Die linken Zecken sind hier viel frecher und unverschämter als in den USA!
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  10. #970
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    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Sie unterstellen, so entnehme ich Ihren Inhalt, dass Faeser mit ihren Rechtsberatern bewusst eine Möglichkeit suchte und auch eine fand, die am Ende auch getroffen wurde.
    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ja sicher. Selbst wenn am Ende richterlich verfügt wird das Compact nicht verboten werden darf: Jetzt ist ein paar Jahre Ruhe und eine kritische Plattform vorläufig ausgeschaltet. In Bezug auf die nächsten Bundestagswahlen natürlich sehr vorteilhaft.
    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Im Steuerrecht nennt man das gezielte Suchen von Steuerschlupflöchern gerne mal "Gestaltungsmissbrauch". Natürlich immer nur dann, wenn es dem gefräßigen Staat passt. Die Regierung wurde noch nie wegen Gestaltungsmissbrauch angeklagt.
    Hallo User antiseptisch, ich meine dass Sie sich beim unterstützenden Vergleich doch irren.
    Das Steuerrecht bietet an, wobei ich jetzt unterstelle, dass Sie beruflich aus dem Steuerrecht kommen.

    Unter Steuerschlupfloch wird etwas außerhalb der klaren Gesetztes- und Rechtslage verstanden.

    Nach dem User Parabellum soll es im Falle Faeser jedoch anders sein:
    Faeser und ihre Rechtsberater waren sich über die Rechtslage sehr sicher, und haben diesen eingeschlagenen Weg gewählt, der, nach diversen Kommentaren, gestern auch von Wolfgang Kubicki (siehe "Tichy Sein Blick" von gestern) klar sein dürfte.
    Antwort bei Anstand und nicht Duzen für: amendment, Minimalphilosoph, Zack1, Stanley_Beamish, Larry Plotter, Hitman, XARRION, SingSing, ABAS, Nathan, mabf, Le Bon, Würfelqualle, witcher, Flaschengeist.Ötzi, Götz, GSch, tosh, Empirist, Ruprecht, Pommes, Mäcki
    Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)

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