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Thema: * compact *

  1. #951
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Der juristische Trick des VS bzw. BMI besteht darin, dass der Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit ueber Art 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 VereinsG gerechtfertigt wird.

    Das geht, wann man Compact als Vereinigung im Sinne des VereinsG bzw. des Art 9 GG deklariert.

    Auf diese Weise muss der VS und das BMI nicht auf die erhoehten Eingriffsrechtfertigungsanforderungen im qualifizieren Gesetzesvorbehalt des Art 5 Abs. 2 GG zurueckgreifen.

    An die Verhaeltnismaessigkeit der Verbostverfuegung sind dann nicht mehr so hohe Anforderungen zu stellen, wie sie in der Schranke bzw. bei der Einschraenkungsmoeglichkeit des Art 5 Abs. 2 GG vorgesehen ist.

    Der VS und das BMI wollen also juristisch sehr geschickt und raffiniert den Art 5 Abs. 2 GG umschiffen, um leichter den Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit rechtfertigen zu koennen.

    Das BMI muss mit dem VS nur noch beweisen, dass der Verlag gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichtet ist.

    Ob die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit da noch ein hohes Gut und geradezu konstituierend fuer die freiheitliche Grundordnung ist, kommt dann als Argument nicht mehr so zum Tragen. Auch muss die Verhaeltnismaessigkeit im Rahmen der Wechselwirkungstheorie nicht mehr grosse durchgeprueft werden, falls der Beweis mit den Bestrebungen gegen die verfassungsmaessige Ordnung bei Compact gelingen sollte.

    Auf alle Faelle lassen sich die juristischen Argumente und Ueberlegungen zum hohen Gut der Meinungs- und Pressefreiheit in einer Demokratie ueber die Vereinsschiene sehr gut aushebeln.

    Am BMI und im VS arbeiten sehr gewiefte Juristen, die sich schon ganz gut auskennen, wie man sehr geschickt, die Meinungs- und Pressefreiheit aushebeln kann. Als Spitzenjurist im VS und BMI muss man nur wissen, wo man den Hebel ansetzen muss.

    Mal schauen, ob die Gerichte dem stattgeben und die Aushebelung des Art 5 Abs. 2 GG als Rechtfertigungsschranke mitgehen werden ?
    Es ist der Endkampf der in die Enge getriebenen linken Bestien, ach ja wer will das Gesellschaftssystem abschaffen? Wohl nicht die Verfolgten.

  2. #952
    Alles für Buntland! Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Sie unterstellen, so entnehme ich Ihren Inhalt, dass Faeser mit ihren Rechtsberatern bewusst eine Möglichkeit suchte und auch eine fand, die am Ende auch getroffen wurde.
    Ja sicher. Selbst wenn am Ende richterlich verfügt wird das Compact nicht verboten werden darf: Jetzt ist ein paar Jahre Ruhe und eine kritische Plattform vorläufig ausgeschaltet. In Bezug auf die nächsten Bundestagswahlen natürlich sehr vorteilhaft.

  3. #953
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Schlimmer ist das diese Verfügung anscheinend nicht per Eilverfahren richterlich gekippt werden kann. Somit liegt die ganze Last auf Elsässer, der nun viel Zeit und Geld mitbringen muss. Zeit hat er, eigenes Kapital dank beschlagnahmter Unternehmensvermögen nicht. Er wird also auf Spenden angewiesen sein. Über Jahre hinweg.
    Das BMI spekuliert also das Elsässer nicht das notwendige Sitzfleisch hat um sich durch alle Instanzen durchzuklagen. Er irgendwann aufgeben wird. Und am Ende alles im Sande verlaufen wird. Solange bis der nächste Verleger ins Visier genommen wird.

    Kubitschek hat ja in weiser Voraussicht seinen Verein aufgelöst und dafür zwei UG´s gegründet, welche explizit nicht über das aktuelle Vereinsrecht angegriffen bzw. verboten werden können.
    Ok. Eine Art Gummiparagraph.
    Mit "Recht" hat das nichts mehr zu tun, die verschlagenen Winkeladvokaten des Innenministeriums lachen sich wahrscheinlich gerade kaputt, mit welchen billigen Tricks sie die Pressefreiheit aushelben können.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  4. #954
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ja sicher. Selbst wenn am Ende richterlich verfügt wird das Compact nicht verboten werden darf: Jetzt ist ein paar Jahre Ruhe und eine kritische Plattform vorläufig ausgeschaltet. In Bezug auf die nächsten Bundestagswahlen natürlich sehr vorteilhaft.
    Musk sollte sich einschalten. Wer Trump 45 Millionen pro Monat gibt, kann auch Elsässer unterstützen.

  5. #955
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    hier Marie Antoinette beim Champus-Frühstück im Kriegsgebiet



    kd
    diese dumme Mafia Diplomatin dort, wurde längst abgesetzt. Die hat sogar den ASOW Nazi Banden, ohne Auftrag, weitere Leopard Panzer versprochen, also vollkommen ihren Posten verfehlt, als Prostituierte der FAESER Bande
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #956
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Solange bis ein Gericht etwas anderes sagt. In ein paar Jahren. Bis dahin ist das Vereinsrecht maßgebend und der entscheidende Schalthebel für das BMI.
    Weil BMI Dumm-Blöde dort regieren: Medien Recht ist es und Nichts Anderes



    Nancy Faeser verbietet „Compact“
    16.7.2024 23:54

    Und ich weiß noch nicht genau, was ich davon halten soll.



    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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    Aktueller Beitrag Deutschland Faeser justiz Zensur
    Top-Juristen zum Verbot des „Compact“-Magazins
    17. 07. 2024 Redaktion
    Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie

    Ähnlich sieht das der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler. Er kritisiert mit deutlichen Worten zum Compact-Verbot durch SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Das ist juristisch völlig inakzeptabel.“ Das BVerfG betont immer wieder: „Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie.“

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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  7. #957
    blaaa Benutzerbild von Zack1
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Schlimmer ist das diese Verfügung anscheinend nicht per Eilverfahren richterlich gekippt werden kann.
    ...............

    Meines Erachtens falsch.

    a. Grundsätzlich stehen nicht 25/8 Richter bereit die einen solchen Fall entscheiden können.

    b. Ist es kein Lutscherklau. Es müssen grundlegende Rechte (Grundrechte= Verteidigungsrechte des Bürgers GEGEN den Staat)
    erörtert werden.

    Es braucht ein paar Minütchen, weil die die Klage (gut begründet) eingereicht werden muss, + weil die Richter die Begründungen von
    IM Faeser haben müssen + weil darüber 1-3 Worte zu wechseln sind + abwägen des Rechts & Begründung des Urteils.

    Sollten Juristen des BMI einen Rochus auf IM Faeser haben, könnte ihnen ein "Fehler" (für die Doofen - Zwinkersmliey) in der
    Begründung unterlaufen sein.


    So weit ich es überblicke & mein Gerechtigkeitssinn: Müsste MUSS entschieden werden:

    a. Aufhebung des Verbots in Eilentscheidung.

    b. Sollte IM Feaser nicht von Herrchen (Olaf dem Vergesslichen) zurück gepfiffen werden, kann die unterbeschäftigte IM Faeser
    ein Verbot über Gerichtsverfahren anstreben.

    Ich denke: Im Normalfall schon, aber da ich weiß wie von der Leyen ins Amt kam, die Kemmerich Geschichte, diverse € Urteile,
    wie Harbarth (CDU) zu seinem Amt kam, bin ich skeptisch.

    Gerade Faeser, aber auch Merkel und sehr viele Grüne wollen nicht begreifen das sie dem Volk zu dienen haben und das
    auch nur auf Zeit.
    Wissen und sogar wollen im Volk viele auch nicht, weil nicht gedacht wird.
    Hermann der Cherusker wählt AfD

  8. #958
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Der Fall compact wird zeigen, ob das angestrebte Ziel der Ampel, nämlich die BRD in eine DDR 2.0 zurückzuführen bereits erreicht ist!

    Faeser hat willkürlich Elsässers Medien GmbH zu einem Verein erklärt, um mit Vereinsrecht regierungskritische Medien auszuschalten! Sollte Faeser damit tatsächlich durchkommen, kann sie & friends die angestrebte und von BRD-Medien flankierte Staatsgründung DDR 2.0 feiern!

    Übrigens hat erst jüngst die BRD-Regierung im Zuge der Grundgesetz-Feierlichkeiten behauptet:



    5 des Grundgesetzes

    Demokratie braucht Meinungs- und Pressefreiheit

    Am 3. Mai ist der internationale Tag der Pressefreiheit. Dieses Grundrecht ist in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben – gemeinsam mit der Meinungsfreiheit. Beide Grundrechte sind Wesensmerkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    kd
    Hier in der antideutschen und woken BRD sind halt nur Meinungen ( Werurteile ) in einem eng umgrenzten Meinungskorridor erlaubt. Das wird durch das Compact-Verbot deutlich.

    Den drohenden 3. Weltkrieg der NATO gegen Russland darf man nicht anprangern und man darf davor auch nicht warnen. Auf den Ukrainekrieg darf nicht naeher kritisch verwiesen werden, zum Beispiel die Ermordnung von Gonzalo Lira und die vielen Toten in der ukrainischen Armee.

    Meinungen, die Trump bzw. Putin sowie Russland freundlich gepraegt sind, sind nicht erlaubt und verboten.

    Meinungen, die die Migrations- und Klimapolitik kritisch sehen, sind anstoessig und rechtsextrem.

    Meinungen, die eine patriotische und deutschfreundliche Gesinnung widerspiegeln, sind voll Nazi.

    Meinungsauesserungen, die mit kritischen Fragen und Machtkritik an den Herrschenden verbunden ist, sind nicht mehr erlaubt.

    Faeser und die BRD-Regierung haben ganz klar die Meinungs- und Pressefreiheit massiv in der BRD eingeschraenkt.

    Das wird durch das Compact-Verbot mehr als deutlich belegt.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  9. #959
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ok. Eine Art Gummiparagraph.
    Mit "Recht" hat das nichts mehr zu tun, die verschlagenen Winkeladvokaten des Innenministeriums lachen sich wahrscheinlich gerade kaputt, mit welchen billigen Tricks sie die Pressefreiheit aushelben können.

    ---
    Einige im BMI duerften gerade in Hochstimmung sein.

    Die klopfen sich wohl gerade gegenseitig auf die Schulter ?
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  10. #960
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ja sicher. Selbst wenn am Ende richterlich verfügt wird das Compact nicht verboten werden darf: Jetzt ist ein paar Jahre Ruhe und eine kritische Plattform vorläufig ausgeschaltet. In Bezug auf die nächsten Bundestagswahlen natürlich sehr vorteilhaft.
    Ich habe mir ja gestern einige Vereinsverbotsverfahren des BMI angeschaut. Teilweise gingen die Verfahren ueber 24 Monate.

    Selbst wenn Elsaesser am Ende recht bekommen wuerde, weiss ich nicht, ob er 2 Jahre und mehr finanziell und mental durchhalten kann ?

    Das woke Machtkartell will ihn schon fertig machen, das ist klar.

    Die BRD-Regierung und der VS bzw. das BMI haben schon ein Mittel in der Hand, um einen politisch nichtgenehmen und regierungskritischen Laden dicht zu machen.

    Und wenn der Inhaber des Ladens in 2 Jahren vor Gericht juristisch Recht bekommen sollte, hat man ihn trotzdem ganz schoen in die Mangel genommen.

    Der Willkuer der Herrscherkaste ist jetzt Tor und Tuer geoeffnet.

    Mich wundert, dass meine Wohnung gestern frueh in Little Beirut nicht gestuermt worden ist ?

    Das INSS-Institut und der Mossad haben meine Klardaten.

    Meine Schwester arbeitet fuer B’nai B’rith.

    Worauf wartet der VS eigentlich noch ?
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

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