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Thema: * compact *

  1. #941
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen

    Juristisch ist das vom VS und BMI schon extrem verschlagen ausgekluegelt.
    Unrecht wird aber nicht dadurch zu Recht, dass es möglichst ausgeklügelt wird. Die Gerichte dürfen niemals einfach so übersprungen werden.

    Ein anderes Beispiel für völlig falsch gelaufene Gewaltenteilung ist die Möglichkeit der Finanzämter, durch Umgehung der Gerichte Vollstreckungsbescheide zu erwirken, Konten zu pfänden oder zu sperren. Erst durch eigene Klage dagegen kann man ein Gericht hinzuschalten. Einmalig in der Welt. Kommt sonst nur in Bananenrepubliken vor.

    Oder Kinderklaubehörden (Jugendämter) können auch an Gerichten vorbei Kinder wegnehmen. Sie haben noch nicht mal eine übergeordnete Behörde. Auch einmalig in der Welt.
    Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)

  2. #942
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Es geht um Medien Recht, Firmen Recht, Grund Gesetz und nicht Vereins Recht. Allein hierin liegt der Denkfehler
    Solange bis ein Gericht etwas anderes sagt. In ein paar Jahren. Bis dahin ist das Vereinsrecht maßgebend und der entscheidende Schalthebel für das BMI.

  3. #943
    Mitglied Benutzerbild von Cybeth
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Ex-ZDF-Redakteur Claus Bienfait:
    "Wer wissen will, was in Deutschland wirklich ist, braucht ausländische Medien"
    21 Juni 2024 18:18 Uhr
    So ist es

  4. #944
    Für Geistesfreiheit Benutzerbild von Blasphemist
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, ich kenne und kannte Juden, die mit Israel null was anfangen koennen.

    Die sind nicht mal zionistisch unterwegs.
    Aussenseiter und Ausnahmen gibt es in jeder Gemeinschaft. Es steht aber in keinem Verhältnis, wenn von einer Gruppe
    von sagen wir 100 Menschen 99 den Vorgaben ihrer religiösen Führer und heiligen Schriften folgen und einer das nicht macht.
    Aber dieser dann in den Fokus gerückt wird.
    Kein Glaube ist verlässlich.

  5. #945
    Alles für Buntland! Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Es geht um Medien Recht, Firmen Recht, Grund Gesetz und nicht Vereins Recht. Allein hierin liegt der Denkfehler

    Und eine korrupte Polizei Spitze macht auch hier mit


    Das [Links nur für registrierte Nutzer] selbst erging bereits am 5. Juni, wurde aber erst heute, zeitgleich mit den Durchsuchungen, veröffentlicht. Und es enthält mehr als einen überaus kritischen Aspekt.

    Der erste ist schon das Konstrukt, eine GmbH zum Verein zu erklären und dann als Verein zu verbieten. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, keine Personengesellschaft. [/B]Sprich, die einer GmbH beteiligten Personen sind nur in Gestalt des von ihnen eingebrachten Geldes in dieser vertreten, während die GmbH selbst eine juristische Person ist wie eine Aktiengesellschaft.
    Greift da nicht § 17 VereinsG ?

    Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, konzessionierte Wirtschaftsvereine nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Europäische Gesellschaften, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nur anzuwenden,

    1.
    wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder
    2.
    wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den in § 74a Abs. 1 oder § 120 Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafgesetzen oder dem § 130 des Strafgesetzbuches zuwiderlaufen oder
    3.
    wenn sie von einem Verbot, das aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe erlassen wurde, nach § 3 Abs. 3 als Teilorganisation erfaßt werden, oder
    4.
    wenn sie Ersatzorganisation eines Vereins sind, der aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe verboten wurde.

  6. #946
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Es gibts kein Gerichtsurteil, z.B. wegen Volksverhetzung, gegen Compact seit dem 14-jährigen Bestehen. Das Magazin wurde sehr oft angezeigt.

    Faeser passt lediglich die politische Ausrichtung nicht.

    Daß in der BRD eine Innenministerin ohne Gerichtsurteil einfach mal Zeitungen verbieten kann, geht schon Richtung Sonnenkönigin. Der Staat bin ich. Gewaltenteilung, drauf geschissen.

    ---
    hier Marie Antoinette beim Champus-Frühstück im Kriegsgebiet



    kd
    Literaturnobelpreisträger Peter Handke:
    "Ich kann das Wort Demokratie nicht mehr ausstehen"
    (derstandard 16. April 2025)

  7. #947
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Unrecht wird aber nicht dadurch zu Recht, dass es möglichst ausgeklügelt wird. Die Gerichte dürfen niemals einfach so übersprungen werden.

    Ein anderes Beispiel für völlig falsch gelaufene Gewaltenteilung ist die Möglichkeit der Finanzämter, durch Umgehung der Gerichte Vollstreckungsbescheide zu erwirken, Konten zu pfänden oder zu sperren. Erst durch eigene Klage dagegen kann man ein Gericht hinzuschalten. Einmalig in der Welt. Kommt sonst nur in Bananenrepubliken vor.

    Oder Kinderklaubehörden (Jugendämter) können auch an Gerichten vorbei Kinder wegnehmen. Sie haben noch nicht mal eine übergeordnete Behörde. Auch einmalig in der Welt.
    Oder Menschen in die Psychiatrie stecken.


    Oder das Beispiel MPU das zeigt auch ganz klar dass so ein Verkehrspsychologe gleichzeitig Richter spielt.

    Wenn es um mein Fach geht da kann ich Gutachter sein aber entscheiden tut letztendlich immer noch ein Richter.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #948
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Schlimmer ist das diese Verfügung anscheinend nicht per Eilverfahren richterlich gekippt werden kann. Somit liegt die ganze Last auf Elsässer, der nun viel Zeit und Geld mitbringen muss. Zeit hat er, eigenes Kapital dank beschlagnahmter Unternehmensvermögen nicht. Er wird also auf Spenden angewiesen sein. Über Jahre hinweg.

    Das BMI spekuliert also das Elsässer nicht das notwendige Sitzfleisch hat um sich durch alle Instanzen durchzuklagen. Er irgendwann aufgeben wird. Und am Ende alles im Sande verlaufen wird. Solange bis der nächste Verleger ins Visier genommen wird.

    Kubitschek hat ja in weiser Voraussicht seinen Verein aufgelöst und dafür zwei UG´s gegründet, welche explizit nicht über das aktuelle Vereinsrecht angegriffen bzw. verboten werden können.
    Sie unterstellen, so entnehme ich Ihren Inhalt, dass Faeser mit ihren Rechtsberatern bewusst eine Möglichkeit suchte und auch eine fand, die am Ende auch getroffen wurde.
    Antwort bei Anstand und nicht Duzen für: amendment, Minimalphilosoph, Zack1, Stanley_Beamish, Larry Plotter, Hitman, XARRION, navy, SingSing, ABAS, Nathan, mabf, Le Bon, Würfelqualle, witcher, Flaschengeist.Ötzi, Götz, GSch, tosh, Empirist.
    Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)

  9. #949
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Compact-Verbot wird für das Ampel-Regime zum Bumerang:



    Genau so ein Brandbeschleuniger war nötig.
    Der juristische Trick des VS bzw. BMI besteht darin, dass der Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit ueber Art 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 VereinsG gerechtfertigt wird.

    Das geht, wann man Compact als Vereinigung im Sinne des VereinsG bzw. des Art 9 GG deklariert.

    Auf diese Weise muss der VS und das BMI nicht auf die erhoehten Eingriffsrechtfertigungsanforderungen im qualifizieren Gesetzesvorbehalt des Art 5 Abs. 2 GG zurueckgreifen.

    An die Verhaeltnismaessigkeit der Verbostverfuegung sind dann nicht mehr so hohe Anforderungen zu stellen, wie sie in der Schranke bzw. bei der Einschraenkungsmoeglichkeit des Art 5 Abs. 2 GG vorgesehen ist.

    Der VS und das BMI wollen also juristisch sehr geschickt und raffiniert den Art 5 Abs. 2 GG umschiffen, um leichter den Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit rechtfertigen zu koennen.

    Das BMI muss mit dem VS nur noch beweisen, dass der Verlag gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichtet ist.

    Ob die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit da noch ein hohes Gut und geradezu konstituierend fuer die freiheitliche Grundordnung sind, kommt dann als Argument nicht mehr so zum Tragen.

    Auch muss die Verhaeltnismaessigkeit im Rahmen der Wechselwirkungstheorie nicht mehr gross im Art 5 Abs. 2 GG beim Norm- und Anwendungsfehler durchgeprueft werden, falls der Beweis mit den Bestrebungen gegen die verfassungsmaessige Ordnung bei Compact gelingen sollte.

    Auf alle Faelle lassen sich die juristischen Argumente und Ueberlegungen zum hohen Gut der Meinungs- und Pressefreiheit in einer Demokratie ueber die Vereinsschiene sehr gut aushebeln.

    Am BMI und im VS arbeiten sehr gewiefte Juristen, die sich schon ganz gut auskennen, wie man sehr geschickt, die Meinungs- und Pressefreiheit aushebeln kann. Als Spitzenjurist im VS und BMI muss man nur wissen, wo man den Hebel richtig ansetzen muss.

    Mal schauen, ob die Gerichte dem stattgeben und die Aushebelung des Art 5 Abs. 2 GG als Rechtfertigungsschranke mitgehen werden ?

    Falls die Gerichte dem Weg des BMI und VS ueber die Vereinsschiene stattgeben und folgen sollten, waere das in meinen Augen juristisch schon der absolute Oberhammer !
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  10. #950
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Oder Menschen in die Psychiatrie stecken.


    Oder das Beispiel MPU das zeigt auch ganz klar dass so ein Verkehrspsychologe gleichzeitig Richter spielt.

    Wenn es um mein Fach geht da kann ich Gutachter sein aber entscheiden tut letztendlich immer noch ein Richter.
    Gutachter sind kaffeesatzlesende Vollidioten, beweist sich täglich bei Gerichtsgutachten von Wiederholungstätern, zuletzt in Freiburg.

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