Es ist der Endkampf der in die Enge getriebenen linken Bestien, ach ja wer will das Gesellschaftssystem abschaffen? Wohl nicht die Verfolgten.Der juristische Trick des VS bzw. BMI besteht darin, dass der Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit ueber Art 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 VereinsG gerechtfertigt wird.
Das geht, wann man Compact als Vereinigung im Sinne des VereinsG bzw. des Art 9 GG deklariert.
Auf diese Weise muss der VS und das BMI nicht auf die erhoehten Eingriffsrechtfertigungsanforderungen im qualifizieren Gesetzesvorbehalt des Art 5 Abs. 2 GG zurueckgreifen.
An die Verhaeltnismaessigkeit der Verbostverfuegung sind dann nicht mehr so hohe Anforderungen zu stellen, wie sie in der Schranke bzw. bei der Einschraenkungsmoeglichkeit des Art 5 Abs. 2 GG vorgesehen ist.
Der VS und das BMI wollen also juristisch sehr geschickt und raffiniert den Art 5 Abs. 2 GG umschiffen, um leichter den Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit rechtfertigen zu koennen.
Das BMI muss mit dem VS nur noch beweisen, dass der Verlag gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichtet ist.
Ob die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit da noch ein hohes Gut und geradezu konstituierend fuer die freiheitliche Grundordnung ist, kommt dann als Argument nicht mehr so zum Tragen. Auch muss die Verhaeltnismaessigkeit im Rahmen der Wechselwirkungstheorie nicht mehr grosse durchgeprueft werden, falls der Beweis mit den Bestrebungen gegen die verfassungsmaessige Ordnung bei Compact gelingen sollte.
Auf alle Faelle lassen sich die juristischen Argumente und Ueberlegungen zum hohen Gut der Meinungs- und Pressefreiheit in einer Demokratie ueber die Vereinsschiene sehr gut aushebeln.
Am BMI und im VS arbeiten sehr gewiefte Juristen, die sich schon ganz gut auskennen, wie man sehr geschickt, die Meinungs- und Pressefreiheit aushebeln kann. Als Spitzenjurist im VS und BMI muss man nur wissen, wo man den Hebel ansetzen muss.
Mal schauen, ob die Gerichte dem stattgeben und die Aushebelung des Art 5 Abs. 2 GG als Rechtfertigungsschranke mitgehen werden ?




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