User in diesem Thread gebannt : Neben der Spur


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Thema: Der Abschied vom Auto fällt aus

  1. #7621
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Jetzt haben wir den nächten "Realitätsverweigerer" - natürlich kostet die Anschaffung, Aufbau, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Reinigung einer PV-Anlage auf dem Dach nix, gelle.
    Was soll dieser blöde Relativismus? Man merkt hier schon länger, dass du nicht rechnen kannst. Schon die Angst vor Kosten vernebelt dir die Sinne und verdammt dich in die Handlungsunfähigkeit. Als wenn ich die Existenz dieser Kosten jemals bestritten hätte. Du musst nur endlich mal lernen zu rechnen. Aber das ist ja nur was für Buchhalter, ne?
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  2. #7622
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Aber doch nicht, wenn man noch Miete zahlen muss. Miete muss immer von den Erträgen anderer Investitionen abgezogen werden. Und da landet man dann schnell im Minus. Das müssen Mietezahler allerdings heftig verdrängen, um ihr Ego nicht zu zerstören.
    Wie viel zahlst Du denn effektiv als Mieter pro qm mehr gegenüber einem Eigentümer, welcher natürlich Kosten wie Finanzierung, in Teilen Wartung und Unterhalt, auf jeden Fall Instandhaltung und Instandsetzung etc. aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Dass eine Miete am Ende des Tages mehr Kosten verursacht als Eigentum stellt doch Niemand in Abrede - nur kann man eben nicht sagen - ah, guck, der zahlt (beispielhaft) 700€ Miete, die habe ich als Eigentümer mehr in der Tasche. Denn also Eigentümer hat man Kosten zu tragen, welche man auf den Mieter eben NICHT umlegen kann und damit mindert sich die Differenz und von den vermeintlichen 700€ mehr bleiben dann netto deutlich weniger über.
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  3. #7623
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Was soll dieser blöde Relativismus? Man merkt hier schon länger, dass du nicht rechnen kannst. Schon die Angst vor Kosten vernebelt dir die Sinne und verdammt dich in die Handlungsunfähigkeit. Als wenn ich die Existenz dieser Kosten jemals bestritten hätte. Du musst nur endlich mal lernen zu rechnen. Aber das ist ja nur was für Buchhalter, ne?
    Du bist halt der Typ Wirt - der denkt was er abends in der Kasse hat ist sein Gewinn und diesen schlägt er dann bei Wein, Weib und Gesang auf den Kopf und wundert sich dann wenn das Finanzamt, die Lieferenten, die Versorger kommen und Geld wollen. Da muss man sich nicht wundern, dass es in Deutschland bergab geht, wenn man solche "Rechnerkapazitäten" hat...

    Dein Irrtum ist - nicht die Angst vor den Kosten vernebelt mir die Sinne - zu wissen dass Kosten anfallen werden und wie sich die Kosten darstellen werden verschafft mir die entsprechende Klarheitum zu wissen pb und wie sinnig ein Invest sein könnte. Reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen enorm und damit auch die zwanghafte Reaktion der Schönrederei.
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  4. #7624
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wie viel zahlst Du denn effektiv als Mieter pro qm mehr gegenüber einem Eigentümer, welcher natürlich Kosten wie Finanzierung, in Teilen Wartung und Unterhalt, auf jeden Fall Instandhaltung und Instandsetzung etc. aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Dass eine Miete am Ende des Tages mehr Kosten verursacht als Eigentum stellt doch Niemand in Abrede - nur kann man eben nicht sagen - ah, guck, der zahlt (beispielhaft) 700€ Miete, die habe ich als Eigentümer mehr in der Tasche. Denn also Eigentümer hat man Kosten zu tragen, welche man auf den Mieter eben NICHT umlegen kann und damit mindert sich die Differenz und von den vermeintlichen 700€ mehr bleiben dann netto deutlich weniger über.
    Es geht hier aber nicht um mich, sondern um die generelle Aussage. Als Mieter muss man immer die Rendite des Vermieters mit bezahlen, denn wäre es anders, wäre der Vermieter irgendwann pleite.

    Würde ich den gleichen Betrag, den ich jetzt als Abtrag + Zinsen an Miete bezahlen würde, bekäme ich im Schnitt 30 m² weniger Fläche, und das Geld wäre weg. Stattdessen wird im Falle des Eigenheims die Differenz zwischen Immobilienwert und Restschuld jeden Monat größer. Mal sehen, wie du das wieder zu relativieren versuchst.
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  5. #7625
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Mal wieder typisch deutsch: Nur das Negative betrachten. Schon mal dran gedacht, dass Tesla die einzigen Autos baut, die so gut wie diebstahlsicher sind, weil diese im Falle des Falles unbrauchbar wären? Man wird sie auf jeden Fall aufspüren können. Geklaute Teslas können de facto nie mehr gefahren werden.
    Die faktenbasierte Darstellung einer Sache ist also negativ.

    Dass durch diese Totalüberwachung eines batterieelektrisches Kfz wie aktuell ein Tesla im Bezug Diebstahl dadurch deutlich sicherer ist als ein Fahrzeug ohne diese eingebaute Systeme ist weder abzustreiten noch zu leugnen - im Extremfall würde man wohl sogar mittels Fernsteuerung eingreifen können und das Fahrzeug, mit dem Dieb am Steuer, direkt zur nächsten Polizeidienststelle fahren können. Wenn es Dir dies wert ist, wo ist da das Problem - mir wäre und ist es dies nicht wert.
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  6. #7626
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Es geht hier aber nicht um mich, sondern um die generelle Aussage. Als Mieter muss man immer die Rendite des Vermieters mit bezahlen, denn wäre es anders, wäre der Vermieter irgendwann pleite.

    Würde ich den gleichen Betrag, den ich jetzt als Abtrag + Zinsen an Miete bezahlen würde, bekäme ich im Schnitt 30 m² weniger Fläche, und das Geld wäre weg. Stattdessen wird im Falle des Eigenheims die Differenz zwischen Immobilienwert und Restschuld jeden Monat größer. Mal sehen, wie du das wieder zu relativieren versuchst.
    Du legst mir - was bei Dir und Deinesgleichen System, hat - immer Worte in den Mund, welche ich nie gesagt habe.

    Es ging alleine um die "Wohn"kosten als Eigentümer oder als Mieter. Dabei hast Du als Eigentümer eben Kosten, welche Du aus eigener Tasche bezahlen musst die ein Mieter eben nicht tragen muss. Wenn also ein Mieter die Summe X an Miete bezahlt, dann kannst Du als Eigentümer nicht sagen X ist für Dich gleich 0. (gut, für Dich schon).
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  7. #7627
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Du legst mir - was bei Dir und Deinesgleichen System, hat - immer Worte in den Mund, welche ich nie gesagt habe.

    Es ging alleine um die "Wohn"kosten als Eigentümer oder als Mieter. Dabei hast Du als Eigentümer eben Kosten, welche Du aus eigener Tasche bezahlen musst die ein Mieter eben nicht tragen muss. Wenn also ein Mieter die Summe X an Miete bezahlt, dann kannst Du als Eigentümer nicht sagen X ist für Dich gleich 0. (gut, für Dich schon).
    Da du kein Kostenrechner bist, kannst du nicht wissen, dass sämtliche Kosten einer Immobilie immer in der Miete bereits enthalten sind. Ein Vermieter bezahlt eben unterm Strich nichts, aber auch gar nichts aus eigener Tasche. Sogar seine Einkommensteuer ist da drin enthalten. Man lernt im ersten Semester BVWL, dass es auf Dauer niemals Kosten geben kann, die nicht auf den Produktpreis umgelegt werden. Nur Laien fallen darauf rein, wenn sie glauben, sie kriegen irgendwas geschenkt. Und jeder Laie glaubt, über Kostenthemen mitreden zu können, weil jeder Geld zum Ausgeben zur Verfügung hat. Pustekuchen!

    Mal sehen, wie du diesen Fakt mal wieder zu relativieren versuchst.
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  8. #7628
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen

    nextnews: gratis Laden, Preiskampf bei E-Autos, BYD vor Tesla, erneuerbare Energien, Deutschlandnetz
    Wenn man aktuell die "Preiusstürze" im Sektor batterieelektrischer Kraftfahrzeuge sieht kann man überlegen haben die Autobauer
    a) die eigenen Kunden und damit direkt auf den deutschen Steuerzahler abgezockt, weil man die Produkte zu maßlos überzogenen Preisen verkauft hat
    b) fürchten einen Absatzeinbruch und müssen Ihre Fahrzeuge nun unter Preis verramschen (am Beispiel Tesla: Lt. Bilanz erwirtschaftet Tesla eine Umsatzrendite von 15%, reduziert nun aber die Preise einer Fahrzeuge in Teilen um über 20% was dann zwingend zu einem Einbruch beim Gewinn sorgen wird - nein, kein Verlust, denn Deutschland ist ja nur ein Teil des weltweiten Marktes)
    Vielleicht gäbe es noch ein mir nicht bekanntes c)

    Mir dünkt allerdings dass a) die richtige Antwort wäre.

    Nebenbei bemerkt - was hat denn Dein Umsonstfahren-Tesla aktuell an Wert verloren und wird aller Spekulation aus der e-Community noch verlieren - 10k, 15K oder gar mehr?




    -
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  9. #7629
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Da du kein Kostenrechner bist, kannst du nicht wissen, dass sämtliche Kosten einer Immobilie immer in der Miete bereits enthalten sind. Ein Vermieter bezahlt eben unterm Strich nichts, aber auch gar nichts aus eigener Tasche. Sogar seine Einkommensteuer ist da drin enthalten. Man lernt im ersten Semester BVWL, dass es auf Dauer niemals Kosten geben kann, die nicht auf den Produktpreis umgelegt werden. Nur Laien fallen darauf rein, wenn sie glauben, sie kriegen irgendwas geschenkt. Und jeder Laie glaubt, über Kostenthemen mitreden zu können, weil jeder Geld zum Ausgeben zur Verfügung hat. Pustekuchen!

    Mal sehen, wie du diesen Fakt mal wieder zu relativieren versuchst.
    Du hast das 1. Semester BVWL wahrscheinlich ueberwiegend in der Mensa verbracht,
    weil Du die Grundsteuer mit der Einkommenssteuer verwechselst.

    15 Kosten die Vermieter von der Steuer absetzen können

    Wer eine Immobilie vermietet, hat nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten, denn die Mieteinnahmen müssen versteuert und die Immobilie in Stand gehalten werden. Oft addieren sich zu den Wartungs- zusätzliche Reparaturkosten, aber auch ein Mieterwechsel, eine vorübergehend leer stehende Wohnung oder ein langwieriger Rechtsstreit können kräftig ins Geld gehen.

    Allerdings können Vermieter viele von diesen Ausgaben beim Finanzamt geltend machen und bekommen in der Regel so zumindest einen Teil ihrer Investitionen zurückerstattet. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Ausgaben Sie als Vermieter einer Immobilie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen können.

    DIESE KOSTEN KÖNNEN VERMIETER VON DER STEUER ABSETZEN

    Wissenswert ist zunächst, dass mit der Vermietung verbundene Kosten bei der Steuererklärung in der Anlage für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ angegeben und zwingend mit Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden müssen. Im Prinzip können alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

    Konkret handelt es sich dabei um folgende Posten:

    1. GRUNDSTEUER

    Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten und wird auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung erhoben. Wie hoch sie ist, legt die zuständige Gemeinde fest. Diese jährlich zu zahlende Steuer kann der Eigentümer einer Immobilie in voller Höhe in seiner Steuererklärung geltend machen.

    2. ANSCHAFFUNGSKOSTEN DER IMMOBILIE

    Vermieter können in der Regel 50 Jahre lang 2 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten ihres Hauses oder ihrer Wohnung von der Steuer absetzen. Wurde ihre Immobilie vor dem 31. Dezember 1924 gebaut, sind es 2,5 Prozent während 40 Jahren. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Aus diesem Grund sollte jeder Fall individuell mit einem Steuerberater geprüft werden.

    3. ZINSEN

    Finanzieren Vermieter ihre vermietete Immobilie über ein Hypothekendarlehen, besteht die monatlich zu zahlende Kreditrate an die Bank aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die anteiligen Zinsen sind von der Steuer absetzbar.

    4. KONTOGEBÜHREN

    Weil die Ein- und Ausgaben für eine Immobilie häufig über ein speziell dafür eingerichtetes Konto laufen, können die Kontoführungsgebühren für dieses beim Finanzamt geltend gemacht werden.

    5. MAKLERPROVISION BEI IMMOBILIENKAUF

    Wenn der Haus- oder Wohnungskauf über einen Makler erfolgte, können auch die Maklergebühren von der Steuer abgesetzt werden.

    Allerdings wird die Maklerprovision nicht einmalig, sondern jährlich geltend gemacht und als sogenannte Anschaffungsnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten bei jeder Steuererklärung mit 2 bis 2,5 Prozent linear abgeschrieben.

    6. MAKLERKOSTEN FÜR VERMIETUNG

    Auch die Maklergebühren für die Suche nach neuen Mietern sind von der Steuer absetzbar, denn es handelt sich dabei um Kosten, die im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten Vermietung stehen.

    7. GEBÜHREN FÜR ANZEIGENSCHALTUNG

    Erfolgt die Mietersuche dagegen durch Annoncen in Zeitungen oder auf anderen Portalen, können die dadurch entstehenden Ausgaben ebenfalls beim Finanzamt abgesetzt werden.

    8. REGELUNG BEI LEERSTAND

    Selbst wenn eine Immobilie längere Zeit leer steht und der Vermieter dadurch keinerlei Mieteinnahmen hat, darf er weiterhin die anfallenden Kosten für Gebäudeversicherung und Grundsteuer in seiner Steuererklärung geltend machen.

    Jedoch muss der Vermieter in einem solchen Fall mit kritischen Nachfragen des Finanzamtes rechnen und glaubhaft beweisen können, dass er ernsthaft nach einem geeigneten Mietinteressenten sucht oder gesucht hat. Anzeigen in der Zeitung oder im Internet alleine reichen oft nicht aus, um solch eine Absicht nachzuweisen. Vielmehr muss der Vermieter beispielsweise einen Makler beauftragen oder die Wohnung renovieren.

    9. VERMIETUNG MÖBLIERTER WOHNUNGEN

    Wird eine Wohnung möbliert vermietet, können grundsätzlich auch die Kosten für die dazu angeschafften Möbel in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Jedoch gilt in diesen Fällen folgende Besonderheit:

    Nur wenn das vermietete Mobiliar weniger als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet hat, kann es noch im gleichen Jahr komplett von der Steuer abgesetzt werden. Übersteigen die Einrichtungsgegenstände dagegen diesen Betrag, müssen sie über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden.

    Beispiel: Investiert ein Vermieter für seine Mietwohnung in eine hochwertige Einbauküche, wird der gesamte Anschaffungspreis in der Regel durch zehn geteilt und die dabei herauskommende Summe zehn Jahre lang jedes Jahr in der Steuererklärung angegeben.

    Unser Tipp: Beim Bundesfinanzministerium können Tabellen angefordert werden, die umfassende Auskunft über den tatsächlichen Absetzungszeitraum bestimmter Gegenstände liefern.

    10. NEBENKOSTEN

    Die anfallenden Kosten für die Müllabfuhr, den Wasserverbrauch in den Gemeinschaftsräumen, die Gartenpflege, diverse Versicherungen, eventuelle Hausmeistergebühren und alle weiteren tatsächlichen Posten werden grundsätzlich von den einzelnen Mietparteien als monatliche Vorauszahlungen getragen. Obwohl sie der Vermieter als Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben muss, kann er diese Nebenkosten aber auch noch als Werbungskosten absetzen.

    11. BÜROKOSTEN

    Verzichtet der Vermieter auf eine externe Hausverwaltung und kümmert sich persönlich um die Vermietung und die damit einhergehenden Obligationen, kann er in seiner Steuererklärung auch sogenannte Bürokosten geltend machen, wie beispielsweise Telefongebühren, Tintenpatronen und Briefpapier.

    12. FAHRTKOSTEN

    Ebenfalls können vom Vermieter Fahrten abgesetzt werden, die in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem vermieteten Wohnobjekt stehen. In der Praxis werden allerdings meistens nur Fahrten zum Mietobjekt oder zu Eigentümerversammlungen anerkannt.

    13. AUSGABEN FÜR REPARATUREN UND RENOVIERUNG

    Grundsätzlich beziehungsweise in den meisten Fällen muss der Vermieter für die notwendigen Reparaturen oder Arbeiten aufkommen, die der ordnungsgemäßen Nutzung und dem Erhalt des Mietobjektes dienen. Jedoch können Vermieter auch Handwerkerkosten und Renovierungsarbeiten von der Steuer absetzen, wenn sie diese in der Anlage V ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Beim Abschreiben der Handwerkerkosten kann der Vermieter entweder die gesamten Kosten in dem Steuerjahr absetzen, in dem die Reparatur angefallen ist und von ihm bezahlt wurde, oder er kann die Kosten gleichmäßig auf bis zu maximal fünf Jahre verteilen.

    14. GEBÜHREN FÜR ANWALT UND STEUERBERATER

    Möchte sich ein Vermieter von einem Steuerexperten beraten lassen oder benötigt bei Streitigkeiten mit einem Mieter oder einem Nachbarn juristischen Beistand von einem Rechtsanwalt, kann er auch die dafür anfallenden Kosten beim Finanzamt geltend machen.

    15. BEITRÄGE FÜR MITGLIEDSCHAFTEN

    Auch Beitragskosten für die Mitgliedschaft in Vermieterverbänden können Vermieter von der Steuer absetzen.

    FAZIT

    Angefangen vom Kauf oder Bau über die Grundsteuer und Maklerprovisionen bis hin zu Reparaturkosten: Ein Vermieter kann in der Regel fast alle Kosten für seine vermietete Immobilie von der Steuer absetzen und damit seine Steuerlast senken. Allerdings müssen alle Ausgaben mit einer Quittung oder einer Rechnung nachgewiesen werden. Deshalb sollten sämtliche Belege von Anfang an stets gut aufbewahrt und übersichtlich abgelegt werden – ein geringer Aufwand, der sich lohnt.

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel

  10. #7630
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    Standard AW: Der Abschied vom Auto fällt aus

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du hast das 1. Semester BVWL wahrscheinlich ueberwiegend in der Mensa verbracht,
    weil Du die Grundsteuer von Vermietern mit der Einkommenssteuer verwechselst.
    Die Grundsteuer ist Bestandteil der umlagefähigen Nebenkosten! Aber selbst nicht umlagefähige Nebenkosten werden immer durch die Miete mit abgedeckt! Da du ein dummer Laie bist, kannst du nicht wissen, dass die Einkommensteuer des Vermieters selbstverständlich aus der Miete seiner Mieter finanziert wird. Woher auch sonst, falls nicht durch andere zu versteuernde Einkünfte? Und nun? Wieder blamieren?
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