Deine Herleitung beginnt durchaus richtig, die Folge daraus ist allerdings falsch: Die Ukraine handelt eben nicht völkerrechtswidrig. Man kann der Ukraine keinesfalls Versäumnisse bei der Beachtung verschiedener Ethnien und ihrer Bedürfnisse vorwerfen - dass wurd seitens der Sowjetunion, der GUS und der Russischen Föderation so entschieden; das Territorium der Ukraine ist somit als "Ausführungsergebnis" dieser Entscheidung zu betrachten. Und die ganze Welt hat vor 20 Jahren die Grenzen der Ukraine anerkannt!
Es ist müßig, heute nun diesbezüglich einen Geschichtsrevisionismus betreiben zu wollen...