Wenn Du in Hannover mit deinem Kumpel durch die Fußgängerzone läufst und dabei Corona diskutierst, ist das eine verbotene Demonstration:
§ 2 NVersG ➡ Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
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			 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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