Ich kenne die deutsche Regelung nicht. In Österreich zählt die auf den positiven Test angeordnete Quarantäne nicht als Krankenstand, sondern als "sonstiger Dienstverhinderungsgrund" und bewirkt keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Aber ich denke, in Deutschland wird die Regelung nicht viel anders sein.


 
			
			
 
					
						 
					
						 
			 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				 Zitat von Schwabenpower
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