Beitritt zur EU
Wenn ein Land Mitglied der EU werden will, läuft ein komplexes Verfahren an, das Zeit in Anspruch nimmt. Nach der Erfüllung der Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft muss ein Bewerberland die Vorschriften und Regelungen der EU in allen Bereichen umsetzen. Jedes Land, das die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt, kann sich bewerben. Diese Voraussetzungen sind unter dem Namen
„Kopenhagener Kriterien“ bekannt und umfassen eine
stabile Demokratie, eine
rechtsstaatliche Ordnung und eine
funktionierende Marktwirtschaft. Außerdem müssen alle
EU-Rechtsvorschriften sowie der
Euro akzeptiert werden.
Ein Land, das der Union beitreten möchte, legt dem Rat der EU einen
Mitgliedsantrag vor. Der Rat beauftragt die
Kommission, die
Fähigkeit des Landes zur
Erfüllung der Kopenhagener Kriterien zu beurteilen. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission entscheidet der Rat anschließend über ein
** Verhandlungsmandat.
Die
Verhandlungen werden dann kapitelweise förmlich eröffnet. Wegen der großen Menge an Vorschriften und Regelungen der EU, die jedes Land in sein innerstaatliches Recht umsetzen muss, erfordern die Verhandlungen bis zu ihrem Abschluss längere Zeit.
Während dieses
Heranführungszeitraums werden die
Bewerberländer finanziell, verwaltungstechnisch und fachlich unterstützt. :haha:
Beitrittskandidaten
Die nachfolgenden Länder befinden sich im Prozess der „Umsetzung“ (oder Integration) der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht:
• Albanien
• Bosnien und Herzegowina
• Moldau
• Montenegro
• Nordmazedonien
• Serbien
• Türkei
• Ukraine
Potenzielle Beitrittskandidaten
Potenzielle Kandidatenländer erfüllen noch nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der EU:
• Georgien
• Kosovo*
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
https://european-union.europa.eu/pri.../joining-eu_de