Grün geht leider nicht schon woeder für dich.
* Das steht nicht in den Texten, vielmehr:
Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatz-zwangshaft möglich (§ 16 VwVG).
In Deutschland hätte es also riesige Konzentrationslager gegeben. Solche gibt es ja bereits für Leute, die die Corona-Isolierung verweigern!