Falls du hier noch was zu erledigen hast, solltest du dich damit beeilen...
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Wieder falsch, Kleiner. Die Feindstaatenklausel existiert formal noch immer (und wird auch nicht formal abgeschafft), sie wird nur als obsolet oder unwirksam interpretiert. Mit juristischen Hilfskonstruktionen wie "obsolet", "Rechtspraxis" usw. schützen die Siegermächte die Lebenslüge ihres Besatzungskonstruktes. Das funktioniert allerdings immer schlechter.
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Fein...l#cite_note-11
Die Krim war trotz Autonomie immer noch Bestandteil des souveränen Staates Ukraine. Ein "Referendum", erst begünstigt durch die Anwesenheit ausländischer Truppen verstößt nicht nur gegen die ukrainische Verfassung sondern auch noch gegen das Völkerrecht. Illegal, undemokratisch und rechtlich unwirksam. Deshalb wird die Annektierung durch Russland auch von den meisten Staaten der Welt abgelehnt.
Deine Einschätzung ist also falsch.
Auch das ist falsch. Es gibt auch keine Besatzung. Meiner Frage diesbezüglich bist du ja ausgewichen. Das hätte dich nämlich entlarvt. Mit einer Resolution wurde die Feindstaatenklausel für unwirksam erklärt. Ein Friedensvertrag würde im Übrigen die Deutschen mit bis jetzt noch nicht gestellten Reparationsforderungen überziehen. Die Deutschen sollten also froh über die aktuelle Situation sein. :auro:
Klasse, jetzt muß auch der letzte Dödel begreifen, wer die treibenden Rußlandzerstörungs-Kräfte und Kriegshetzer mit ihren assoziierten Medien sind. Und auch die Russenhetze der Koscher-Fraktion hierzuforum mit nur 1 rühmlichen Ausnahme wird dann noch erklärbarer.
kd
Auf der Krim leben Menschen mit Menschenrechten. Zu den Menschenrechten gehört das Selbstbestimmungsrecht. Die Menschenrechte sind vorrangig. Russland hat mit seinen Truppen die Ausübung der Menschenrechte der Krim-Bevölkerung ermöglicht.
Die Verfassung der Ukraine ist nachrangig, spielt also bestenfalls eine geringe Rolle. Das Vorgehen der russischen Truppen war verhältnismäßig und angemessen. Es verstößt daher nicht gegen das Völkerrecht, denn es hat die vorrangigen Interessen der Bevölkerung geschützt.