Die kommen ohne Einladung, auch aus anderen Ländern wo die BW Ziele für die US-Bomben lieferte und liefert, zB NO.
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Lange Rede, kein Sinn, bitte hierauf antworten:
Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen sich um Menschen zu kümmern, die an Moses glauben, der über 3.000 Menschen tötete, weil sie anders dachten und glaubten wie er selbst. Für mich der Beginn des Religionsfaschismus.
Wollen Sie den Religionsfaschismus unterstützen?
Oder doch die olympische Demokratie?
Sie müssen sich schon entscheiden, Heuchelei wird nicht akzeptiert.
Es reicht langsam, bitte hierauf antworten?
Zitat:
Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen sich um Menschen zu kümmern, die an Moses glauben, der über 3.000 Menschen tötete, weil sie anders dachten und glaubten wie er selbst. Für mich der Beginn des Religionsfaschismus.
Wollen Sie den Religionsfaschismus unterstützen?
Oder doch die olympische Demokratie?
Sie müssen sich schon entscheiden, Heuchelei wird nicht akzeptiert.
Hast Du mir etwas zu Thema zu sagen?
Und was soll ich mit diesem albernen Link?
Wenn Du mir zum Thema etwas zu sagen hast, dann bitte.
Und weil Du aus dem Land der Götter stammst, Dich aber insgesamt davon distanziert hast:
> es reicht nicht zu sagen ich bin ein xyz.
Was hast du an meiner Forderung eines totalen „Importstopps“ von Asylbewerbern aus islamischen Ländern nicht verstanden? Du bist hier doch der Ober-Rechercheur; also suche dir das entsprechende Posting von mir heraus!
Und um auf deine Anspielung einzugehen: Davon gibt keine Ausnahmen, das gilt auch für diejenigen Moslems, die schon hier sind und auf ihre Anerkennung als Asylanten warten!
Und falls der Flaschengeist aber ein Kleingeist sein sollte: Eingebürgerte islamische Ausländer sind zumindest „Passdeutsche“ - die bekämen die deutsche Staatsbürgerschaft nur bei einer schweren Strafttat aberkannt… Wenn es nach mir ginge!
1. Eine ausländische Terroraktion hatte das WTC zerstört. Daraufhin wurde der Bündnisfall der NATO ausgerufen - übrigens konform zu den UN-Regeln!
2. Wieso sollte sich daraus eine Verpflichtung ergeben, Asylanten aufzunehmen?
3. Wäre Russland dazu verpflichtet, da Verursacher eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, die daraus resultierenden Flüchtlingsströme aufzunehmen?
4. Falls ja; die Kosten für die zwischenzeitliche Unterbringung und Verpflegung samt medizinischer Versorgung werden gerade in Brüssel aufgelistet, um dann nach Moskau weitergeleitet zu werden…
Lass dich von der Verstiegenheit dieses Foristen nicht provozieren. Es wäre mir ein Leichtes, dessen „griechisches“ Demokratieverständnis der alten Polis zu relativieren, aber er ist zu keinerlei Anerkennung der Forschungen und Erkenntnisse des akademischen Fachbereichs „Politische Wissenschaften“ bereit. Nur so viel: Demokratie ist ganz sicher nicht nur ausschließlich das, was er darunter versteht! Aber dieser alte Kauz ist durch und durch beratungsresistent! Ich hatte es mal ansatzweise versucht; keine Chance, seine Verstiegenheit zu durchdringen…
erzähl einfach keinen Quark
hier:
https://www.krankenkassen.de/gesetzl...itragsrechner/
kann man seinen KV Beitrag, abhängig vom Monatslohn, grob selber ermitteln
(man sollte halt berücksichtigen, dass in der Lohnabrechnung die PflegeV oft mit enthalten ist, der Onlinerechner hier aber lediglich den KK Beitrag ohne PflegeV ausweist !)
und ich selber bin lediglich freiwillig gesetzlich krankenversichert
verstehst du überhaupt den Unterschied !?
Die muslimischen Freiheitskaempfer der Al-Kaida wurden durch die Ausrufung des NATO Buendnisfalles nach Art 5 offiziell in den Kombatantenstatus und damit nach geltenden Voelkerrecht zur Kriegspartei erhoben. Damit haben sich die veraengstigten, feigen NATO Pussies, allen voran die durch den Anschlag frustrierten, traumatisierten " Hosenscheisser " in den USA, galant selbst " gefickt !
2001 haette durchaus die Feststellung und Ausrufung nach Art 4 des NATO Vertrages gereicht, weil es sich ja bei den Attentaetern angeblich um " muslimischen Terroristen " und nicht um offizielle Soldaten der Armee einer auslaendischen Macht gehandelt hat.
Zitat:
Deutsche Welle / 15.11.2022 / von Bernd Riegert
POLITIK EUROPA
Was sind die NATO-Artikel 4 und 5?
Nach Berichten über einen Raketenangriff in Polen gab es Spekulationen, die polnische Regierung könnte sich auf Artikel 4 des NATO-Vertrags berufen. NATO-Vertreter werden voraussichtlich am Mittwochmorgen in Brüssel zusammenkommen, um Artikel 4 zu diskutieren.
Artikel 4 des Nato-Vertrags regelt den Fall, dass sich ein Mitgliedsstaat von einem anderen Land oder einer terroristischen Organisation bedroht fühlt. Auf Antrag des bedrohten Mitglieds beginnen die 30 Mitgliedsstaaten dann formelle Konsultationen. In den Gesprächen wird geprüft, ob eine Bedrohung besteht und wie ihr begegnet werden kann. Die Entscheidungen werden einstimmig getroffen. Artikel 4 bedeutet allerdings nicht, dass ein unmittelbarer Handlungsdruck entsteht.
Dieser Konsultationsmechanismus wurde in der Geschichte der NATO bereits mehrfach ausgelöst. So etwa vor einem Jahr von der Türkei , als türkische Soldaten bei einem Angriff aus Syrien getötet wurden. Damals beschloss die NATO Konsultationen, unternahm jedoch keine Maßnahmen.
Wie unterscheidet sich Artikel 4 der NATO von Artikel 5?
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar lösten die NATO-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen und Polen den Artikel 4 aus. Zusammen mit der Slowakei, Ungarn und Rumänien bilden diese Länder die „Ostflanke“ der NATO, die durch Tausende Soldaten der NATO-Mitglieder verstärkt wurde. Artikel 4 unterscheidet sich von Artikel 5 der NATO-Charta.
Letzterer legt die militärische Unterstützung des gesamten Bündnisses fest, sollte eines der Mitgliedsländer angegriffen werden. Artikel 5 kam nur einmal 2001 nach den Al-Kaida-Anschlägen auf die USA zur Anwendung, bei denen mehr als 3.000 Menschen starben. Diese Anschläge wurden als 11. September bekannt. Als die USA daraufhin Afghanistan angriffen, entsandte die NATO eine Mission an ihre Seite.
Der NATO-Vertrag gilt nur für die Mitgliedstaaten. Da die Ukraine nicht Teil des Bündnisses ist, kann sie weder Artikel 4 noch Artikel 5 auslösen.
https://www.dw.com/en/what-are-nato-...2C000%20people.
Zitat:
Der Nordatlantikvertrag
Washington DC, 4. April 1949
Last updated 25-Mar-2019
Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:
Artikel 1
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.
Artikel 2
Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen, auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder allen Parteien zu fördern.
Artikel 3
Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.
Artikel 4
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.
Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
...
Artikel 7
Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.
Artikel 8
Jede Partei erklärt, daß keine der internationalen Verpflichtungen, die gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht und verpflichtet sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.
Artikel 9
Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen. Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, daß er jederzeit schnell zusammentreten kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen, insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuß ein, der Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.
Artikel 10
Die Parteien können durch einstimmigen Beschluß jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.
Artikel 11
Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, hinterlegt worden sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden in Kraft.3
Artikel 12
Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.
Artikel 13
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.
...
https://www.nato.int/cps/en/natohq/o...ectedLocale=de