Das Triumphgeheul der Linken ist ja kaum zu ertragen..der Wanderwitz jubelt auch
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Das Triumphgeheul der Linken ist ja kaum zu ertragen..der Wanderwitz jubelt auch
Kann man sich nicht ausdenken
Beatrix von Storch
Wie kann das sein?Zitat:
Das Gutachten des VS ist nur für den internen Dienstgebrauch. Die AfD darf es nicht lesen, aber die Presse darf daraus zitieren. Der VS ist die neue Inquisition, die sind Polizei, Staatsanwalt und Richter in einem und gleichzeitig auch noch PR Agentur in eigener Sache. Es ist eine kafkaeske Farce.
Bank Nr 3 am Hbf, müsste reichen
Selbst, wenn das oberste Gericht feststellen würde, (nach vielen Zwischenschritten), dass die AfD zu Unrecht von der nächsten Wahl ausgeschlossen war, und theoretisch Neuwahlen stattfinden müssten, ... wird die AfD trotzdem niemals die Geschicke Deutschlands lenken können. Weil man ganz einfach den Ausnahmezustand verhängen würde - wie in der Ukraine.
Birgit Kelle
Zitat:
2 Tage vor einer neuen Amtsleitung im Innenministerium stuft der Verfassungsschutz, eine Behörde unter Weisung von Nancy Faeser, die derzeit ohne Führung ist, die #AfD als "gesichert" rechtsextrem ein und damit nicht nur die Mitglieder und Amtsträger sondern auch ihre Wähler. Wir sprechen hier über ein Viertel der Wähler. Das Gutachten mit den Begründungen dazu will man nicht veröffentlichen. Stattdessen sendet man gezielt eine politische Botschaft an alle Sympathisanten, passt auf, sonst seid ihr selbst dran.Der Verfassungsschutz ist längst zum politischen Instrument verkommen im (erfolglosen) Versuch, den politischen Gegner mundtot zu machen. Das genau ist ein gesichert demokratiegefährdendes Verhalten.
Wenn die AfD verboten wird, ist dieses Land am Ende.
Dann eben das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat unterstellt.
( BMI )
Geleitet wird das Ministerium von der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser (SPD).
Keine weiteren Fragen Euer Ehren!
Zum VS:
https://journalistenwatch.com/2025/0...ie-reaktionen/Zitat:
[...]
Jedenfalls ist die Entscheidung aus Köln unter diesen Voraussetzungen der Geheimhaltung für den Souverän praktisch ohne Relevanz und Wert. Denn Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne sie mit Substanz zu untermauern, das ist keine Kunst, sondern schlichtweg feige. [...]
Angeblich tut sie das jetzt schon wieder.
https://www.handelsblatt.com/dpa/son.../30318930.html
Nimm das, du Demokratentölpel.
https://jungefreiheit.de/politik/deu...dobrindt-klar/
Der nun vom VS nun veröffentlichte Bericht war schon vor der Bundestagswahl fertig und wurde auf Anweisung von Faeser nicht veröffentlicht, um den Eindruck einer parteipolitischen Beeinflussung der Wähler zu vermeiden. Da die Entscheidung des VS gerichtlich überprüft werden kann, ist diese nur auf nachprüfbare Fakten gestützt.
Nichts wird sich ändern!
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Dobrindt will Grenzen nicht schließen
Deutschland | 02. Mai 2025 | Autor: JF-Online |
Der neue Innenminister Dobrindt kündigt „sofortige Entscheidungen“ in der Migrationspolitik an. Zugleich relativiert er die Erwartungen. Derweil weicht der Kanzleramtsminister mit Blick auf die Afghanen-Flüge aus.
...
https://jungefreiheit.de/politik/deu...dobrindt-klar/
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Das war zu erwarten, dass das Imperium mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zurück schlägt.
Die Argumente die sie meinten zu haben, die Hetzkampagnen, Anfeindungen, Diffamierungen, Ausgrenzungen verfangen nicht mehr. Auch die Übernahme von Positionen der AfD scheinen keinen nennenswerten Erfolg zu bringen.
Im Gegenteil die Wähler die denken können oder das auch noch dürfen sagen sich wenn man auf Jemanden so massiv einprügelt, alle Register der Macht zieht, mit Boxhandschuhen arbeitet, Stolpersteine, Minenfelder legt muss diese ja irgendetwas richtig sagen, denn machen kann sie noch nicht viel. Wieso sollen wir dann nicht gleich das Original wählen sondern das Plagiat also nicht den Schmied statt den Schmiedel?
Allerdings liegen bei den Staatsbütteln in allen Bereichen die Nerven blank, herrscht Zittern und Zähneknirschen, Panik, Angst, Hysterie, Entsetzen und bei so Manchem „getreuen, devoten Staatsdiener“ tritt der Angstschweiß nicht nur auf die Stirn.
Denn sie sehen und vergleichen was Donald innerhalb von kürzester Zeit mit diesen durchexerziert hat. Auch wenn ihn manche Gerichte augenscheinlich stoppten war das denke ich allerdings seine Absicht Denn das was diesen dort widerfuhr sagt man in der freien Wirtschaft „Abmahnung“. Bei der nächsten sogar kleineren Verfehlung ist der Rausschmiss garantiert und zwar fristlos. Und er konnte sehen, erkennen wo seine Widersacher nicht im ersten Glied die sind/waren bekannt und sind bereits eliminiert sondern in der Zunft der Wasserträger, Subalternen sind/sitzen.
Und das dürften sie mit Fug und Recht auch hier erwarten oder ihnen konkret bevorstehen.
Die AfD ist auf der sicheren Seite!
Das Vorgehen gegen die AfD ist eine schaebige Schmutzkampagne unter Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, um die AfD bei potentiellen Waehlern zu diskreditieren. Fuer ein Parteiverbot , welches im Gegensatz zum Vereinsverbot nur durch das Bundesverfassungsgericht per Urteil ausgesprochen werden kann, gibt es klar definierte Anforderungen, welche von der AfD nicht mal teilweise erfuellt werden. Die Anforderungen sind sogar auf der website des Bundesministerium fuer Inneres beschrieben.
Zitat:
Verfassung - Parteiverbot
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Zum Schutz unseres freiheitlichen Gesellschaftsmodells erlaubt das Grundgesetz die Bekämpfung von Parteien, die diese Freiheit beseitigen wollen.
Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Voraussetzungen für ein Partei*verbot
Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Parteien*gesetz (PartG)
Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden.
Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Eine Partei kann nicht wie einVerein durch Verbotsverfügung des zuständigen Bundesinnenministers oder Landesinnenministers verboten werden. Dies kann nur das Bundesverfassungsgericht durch Urteil tun (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG).
Diese besondere formale Anforderung an ein Parteiverbot (sogenanntes Parteienprivileg) schützt den offenen Wettbewerb der politischen Parteien und Programme. Es wäre mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn zum Beispiel die Mehrheitsparteien andere Parteien verbieten und sich so missliebiger politischer Konkurrenz entledigen könnten.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines (Bundes-)Landes beschränkt, ist auch die Landesregierung des betreffenden Landes antragsbefugt (§ 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll, liegt im (politischen) Ermessen der Antragsberechtigten.
Partei*verbots*verfahren in der Vergangen*heit
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen ein Parteiverbot ausgesprochen: gegenüber der nationalsozialistisch orientierten Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und gegenüber der stalinistischen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956.
Ein von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat beantragtes Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat das Bundes-verfassungsgericht mit Entscheidung vom 18. März 2003 wegen Verfahrenshindernissen eingestellt. Eine materiell-rechtliche Prüfung fand nicht statt.
Maßgeblicher Grund für die Einstellung des Verfahrens war die auch im Verbotsverfahren fortwährende Beobachtung der NPD durch V-Leute bis in die Führungsgremien der Partei. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Umstand die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht als gewahrt angesehen.
In einem zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD, der vom Bundesrat beantragt worden war, hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2017 entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele vertritt, die auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Allerdings fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die es möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der NPD zum Erfolg führt. Deshalb wurde der Antrag abgelehnt.
Parteiverbotsverfahren und Einsatz von V-Leuten
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen rechtzeitig vor dem Eingang eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht – spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen – alle Quellen in den Vorständen der betreffenden Partei abgeschaltet werden. Darüber hinaus verlangt das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Transparenz des Verfahrens, dass Aussagen von Quellen, die als Beweismaterial in ein Verfahren eingeführt werden sollen, klar als solche kenntlich gemacht werden.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/ve...rbot-node.html