Oh Mann...:haha:
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Pegida stellt nun 6 zentrale Forderungen:
1. Unkontrollierte Zuwanderung soll gestoppt werden.
2. Zuwanderer sollen verpflichtet sein, sich zu integrieren.
3. Islamisten sollen ausgewiesen werden.
4. Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Bundespolitik entscheiden können.
5. Die "Kriegstreiberei" gegen Russland soll beendet werden.
6. Die innere Sicherheit soll finanziell gestärkt werden.
Insbesondere Nr.4 wird es in dieser Scheindemokratie niemals geben.
Das wäre ja noch schöner.
Sehe ich natürlich genauso; aber die Innenministerkonferenz ist nicht ganz unwichtig.
Ok, passieren wird gar nichts. Das wissen wir alle. Was gab es schon für Diskussionen in der BRD, von wegen "das Boot ist voll", "wer unser Gastrecht missbraucht..." usw. Passiert ist gar nichts, nie. Es gab nur immer mehr Zuwanderer. Und so wird es auch bleiben.
Das merkt auch jetzt schon jeder. Es ist immer die gleiche Zusammensetzung, 6 oder gleich 8 linke Trottel, gegen 1 vernünftigen Menschen. Wer diese Show nicht durchschaut, der ist schon hirntot. Wir leben in der finstersten "Mediendemokratie". Deshalb schaue ich sowas schon lange nicht mehr an.
Gericht stärkt Meinungs-Freiheit: „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“
http://deutsche-wirtschafts-nachrich...gen-den-staat/Zitat:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Spruch erklärt, warum Regierungsmitglieder kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit haben: Dieses Grundrecht sei ein genuines „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“. In der Pegida-Diskussion hat die Bundeskanzlerin von der Teilnahme an Demonstrationen abgeraten. Vielleicht sollte sich Angela Merkel den Spruch des Gerichts in einer ruhigen Stunde durchlesen. Er ist auch für juristische Laien leicht verständlich.
Der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Thomas Geisel, wollte am Montag das Rathaus verdunkeln, um gegen die lokale Pegida-Demonstration zu protestieren. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ihm das im Rahmen einer einstweiligen Anordnung untersagt.
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Wie schnell aus einer staatlichen Intervention in den demokratischen Meinungsstreit Druck und Einflussnahme werden, die den durchschnittlichen Bürger sehr wohl beeindrucken können, zeigt die Welle, die der Zeitungsverleger-Verband BDZV mit seiner Anti-Pegida-Aktion ausgelöst hat. Die Kommentare in vielen Zeitungen rücken die Demonstranten fast unisono in die Nähe von islamistischen Extremisten. Die Argumentation des BDZV ist von einem logischen Standpunkt aus maximaler Unsinn, wie der Medien-Blogger Stefan Niggemeier in einem lesenswerten Posting dargelegt hat. Doch um Logik geht es in der aufgeheizten Debatte offenbar nicht mehr.
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Die Tagesthemen der von öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierten ARD hat am Montag die Geste von Pegida-Teilnehmern, für die Opfer der Pariser Anschläge Trauerflor zu tragen, wörtlich als „Frechheit“ bezeichnet. Offenkundig vom „Machtwort“ der Kanzlerin ermuntert, wird nicht mehr gefragt, was jemand sagt. Urteile über Bürger werden danach gefällt, was sie denken könnten. Ein fairer Wettstreit der Meinungen findet in einem von gegenseitigen Verdächtigungen und Unterstellungen geprägten Konflikt nicht mehr statt. Ihn jedoch zu ermöglichen, sind die staatlichen Hoheitsträger verpflichtet. Das ist der Sinn des Neutralitätsgebots.
Ein einfacher Bürger wird sich zweimal überlegen, ob er eine abweichende Meinung öffentlich artikulieren soll, wenn staatliche Organe Partei ergreifen. Das Wesen einer freiheitlichen Demokratie besteht jedoch genau darin, weshalb das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Deutschland von der Verfassung geschützt wird. Die Bürger haben das Recht, sich gegenseitig auch wüst und unflätig zu beschimpfen. Staatliche Organe haben dieses Recht nicht, wie das Gericht unmissverständlich erklärt hat.
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Organisatoren der Pegida empfohlen, die Demo abzusagen. Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer forderte gar eine dauerhafte Absetzung der Demos. Beides ist, wenn man die Begründung aus Düsseldorf ernst nimmt, unzulässig: Nur wenn Seehofer und Maas nachweisen können, dass die Demonstranten Bestrebungen entfalten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, können sie einschreiten. Dass der Justizminister die Leute „widerlich“ findet, wie er gesagt hat, reicht nicht aus, um sich als Hoheitsträger in diesen Meinungsstreit unter den Bürgern einzumischen.
Auch Maas und Seehofer sollten daher die Begründung der Düsseldorfer Richter lesen. Gerade einem Justizminister sollte es nicht schaden, wenn er sich mit der geltenden Rechtssprechung vertraut macht. :haha:
Auch wenn ich nicht in Hannover war:
Das kann ich langsam nicht mehr hören.
Ich war nämlich auch heute wieder in Berlin, bei Bärgida.
Die Polizei hat dort wirklich gute Arbeit geleistet. Ob Absperrungen, Auskünfte erteilen …
Dabei immer höflich und freundlich.
Die Leutchen, die verächtlich von “Bullen” sprachen, habe ich gefragt, ob sie heute auch hierher gekommen wären, wäre die Polizei nicht anwesend.
Gerade in Berlin, ohne Polizei hätten die Antifa-Affen uns doch einfach zermatscht.
Wäre in Hannover sicher nicht anders.
Ja gut, dieser Schreihals bestätigt denn leider alle vom Mainstream sorgfältig und liebevoll unters Volk gebrachten Geschichten über die Querulanten und Dumpfbacken aus dem Tal der Ahnungslosen.
Man sollte sich eher fragen, ob das nicht wieder ein bezahltes RTL-Mietmaul war?