Vollständige Version anzeigen : Soll die sog. "Homoehe" der normalen Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden?
 
 
Dalmatin
29.12.2013, 23:04
Hier haben wir
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
und dabei ist das Begriffsverständnis von 1949 zugrundezulegen.
Daraus folgt, daß andere Lebensgemeinschaften nicht der Ehe gleichgestellt werden dürfen. Denn dann hätte sie keinen besonderen Schutz mehr..
Diese Schlussfolgerung ist rechtsfalsch, da du darin eine Ausschließlichkeit reininterpretierst, die verfassungsrechtlich nicht geboten ist. 
Ein weiterer Widerspruch: das GG begrenzt den Ehebegriff nicht auf eine bestimmte geschlechtliche Kombination.
sag das mal jemand, der 1949 gelebt hat. Der wird Dir mal was ganz konkretes erzählen!
Wir leben aber nunmal nicht mehr im Jahre 1949.
Grundrechte hängen nicht von einem "Zeitgeist" ab.
Ihr Umfang und ihre Definition aber sehr wohl! Ein Umstand, der sich durch die gesamte Geschichte der Rechtsprechung der BRD zieht.
Heifüsch
29.12.2013, 23:10
Je nu... trifft auf kinderlose Heteropaare auch zu. Also Ehe nur dann, wenn Kinder daraus entstehen?
Hier wurde schon angedeutet, daß die steuerliche Förderung (noch) kinderloser Paare dem artgerechten Nestbau dient, welcher dem Kinderkriegen vorangeht. Kann man ja mal so stehen lassen, aber wenn sich nach einer gewissen Zeit kein Nachwuchs einstellt, dann sollte man doch einmal nachfragen dürfen, ob die betreffenden Personen die fehlinvestierten Unsummen nicht doch lieber zurückerstatten sollten >&.(
OneDownOne2Go
29.12.2013, 23:11
Aber solch eine Haltung war zu keiner Zeit ein fruchtbarer Boden für die Weiterentwicklung unserer Spezie. Es war lange Zeit gleichermaßen unvorstellbar, Frauen die gleichen Rechte einzuräumen, wie den Männern oder Kinder außerhalb einer Ehe zu zeugen. All das hinter uns zu lassen, war ein Segen für unsere westliche freiheitliche Zivilisation.
Ich weiß nicht, ob es ein Segen war. Eine Gesellschaft, die sich von unnützen Regeln befreit, wird vermutlich - als Ganzes betrachtet - zufriedener werden. Was aber, wenn eine Gesellschaft nach und nach alle Regeln verliert? Wer trennt in notwendige und nutzlose Regeln? Wie eng muss das Korsett sein, damit es eine Gesellschaft noch stützt und zusammenhält, sie aber nicht mehr deformiert?
Dalmatin
29.12.2013, 23:24
Hier wurde schon angedeutet, daß die steuerliche Förderung (noch) kinderloser Paare dem artgerechten Nestbau dient, welcher dem Kinderkriegen vorangeht. Kann man ja mal so stehen lassen, aber wenn sich nach einer gewissen Zeit kein Nachwuchs einstellt, dann sollte man doch einmal nachfragen dürfen, ob die betreffenden Personen die fehlinvestierten Unsummen nicht doch lieber zurückerstatten sollten >&.(
Und natürlich auch die Ehe zu annulieren ist, da sie ihren "einzigen Zweck" nicht erfüllt hat ;)
Genau genommen müsste man einen Schwebezustand installieren:
1. Die Ehe gilt als vollzogen, sobald mindestens ein Kind daraus entstanden ist.
2. Die Frist zur Erfüllung von Abs. 1 beträgt 3 Jahre. Sie kann unter bestimmten medizinischen Begründungen um weitere 2 Jahre verlängert werden.
3. Im Falle einer Ehe, die nach den Vorgaben von Abs. 1-2 nicht erfüllt ist, tritt eine rückwirkende Annulierung ein. Sämtliche finanzielle Vorteile sind danach rückzuerstatten. 
Ausschließlich unter solch einer gesetzl. Gegensteuerung wäre das Argument eines Vorbehaltes der Ehe an Mann und Frau zu rechtfertigen, wobei Problemkonstellationen von künstlicher/außerehelicher Befruchtung noch nicht Rechnung getragen würde. Dann hätten wir aber ebenfalls eine Neudefinition der Ehe, nämlich über eine Gebundenheit an die Fortpflanzung.
Dalmatin
29.12.2013, 23:33
Ich weiß nicht, ob es ein Segen war. Eine Gesellschaft, die sich von unnützen Regeln befreit, wird vermutlich - als Ganzes betrachtet - zufriedener werden. Was aber, wenn eine Gesellschaft nach und nach alle Regeln verliert? Wer trennt in notwendige und nutzlose Regeln? Wie eng muss das Korsett sein, damit es eine Gesellschaft noch stützt und zusammenhält, sie aber nicht mehr deformiert?
Die Befreiung von Grenzen und Regeln darf natürlich niemals Selbstzweck werden, sondern muss sich schon jeweils substantiiert unter Einbezug möglichst vieler Faktoren rechtfertigen. Als letztentscheidendes Sieb in der Differenzierung von nützlich und unnütz sollte dann der Maßstab unserer Grundrechte dienen. 
Ich denke, unter dieser Systematik ist die von dir befürchtete Gefahr nicht allzu groß.
Heifüsch
29.12.2013, 23:34
Und natürlich auch die Ehe zu annulieren ist, da sie ihren "einzigen Zweck" nicht erfüllt hat ;)
Genau genommen müsste man einen Schwebezustand installieren:
1. Die Ehe gilt als vollzogen, sobald mindestens ein Kind daraus entstanden ist.
2. Die Frist zur Erfüllung von Abs. 1 beträgt 3 Jahre. Sie kann unter bestimmten medizinischen Begründungen um weitere 2 Jahre verlängert werden.
3. Im Falle einer Ehe, die nach den Vorgaben von Abs. 1-2 nicht erfüllt ist, tritt eine rückwirkende Annulierung ein. Sämtliche finanzielle Vorteile sind danach rückzuerstatten. 
Ausschließlich unter solch einer gesetzl. Gegensteuerung wäre das Argument eines Vorbehaltes der Ehe an Mann und Frau zu rechtfertigen, wobei Problemkonstellationen von künstlicher/außerehelicher Befruchtung noch nicht Rechnung getragen würde. Dann hätten wir aber ebenfalls eine Neudefinition der Ehe, nämlich über eine Gebundenheit an die Fortpflanzung.
Wie ich sehe, hast du den anstehenden Gesetzesentwurf bereits ausgearbeitet. So nimm denn, Schicksal, deinen Lauf... >8.)=
OneDownOne2Go
29.12.2013, 23:37
Die Befreiung von Grenzen und Regeln darf natürlich niemals Selbstzweck werden, sondern muss sich schon substantiiert unter Einbezug möglichst vieler Faktoren rechtfertigen. Als letztentscheidendes Sieb in der Differenzierung von nützlich und unnütz sollte dann der Maßstab unserer Grundrechte dienen. 
Ich denke, unter dieser Systematik ist die von dir befürchtete Gefahr nicht allzu groß.
Worin genau liegt denn der Unterschied, ob eine Gesellschaft "normale" Rechte oder Grundrechte nicht mehr achtet? Ich spreche dabei ja nicht von der Fortentwicklung der Jurisprudenz.
Rolf1973
29.12.2013, 23:41
Wie ich sehe, hast du den anstehenden Gesetzesentwurf bereits ausgearbeitet. So nimm denn, Schicksal, deinen Lauf... >8.)=Und was ist, wenn (wie bei mir) die Kinder schon Jahre (2000/01) vor der Eheschließung (2005) geboren wurden? Kriege ich dann rückwirkend Steuern wieder?
Heifüsch
29.12.2013, 23:46
Und was ist, wenn (wie bei mir) die Kinder schon Jahre (2000/01) vor der Eheschließung (2005) geboren wurden? Kriege ich dann rückwirkend Steuern wieder?
Kinder der Schande werden selbstverständlich nicht berücksichtigt. Du solltest froh sein, daß man sie dir nicht entriss und katholischer Obhut übergab! >$.(
Dalmatin
29.12.2013, 23:47
Worin genau liegt denn der Unterschied, ob eine Gesellschaft "normale" Rechte oder Grundrechte nicht mehr achtet? Ich spreche dabei ja nicht von der Fortentwicklung der Jurisprudenz.
Ich bezog mich da eher auf die Gesetzgebung im Hinblick auf deine Befürchtung, dass eine Gesellschaft nach und nach alle Regeln verlieren könnte; eine Gefahr, die ich nicht sehe, eben weil das Abstreifen oder die Änderung von unnützen Regeln nie einem Selbstzweck dienen wird, sondern auch künftig stets substantiierter Rechtfertigung in Abstimmung mit unseren Grundwerten bedarf. Eine Aufhebung von unnützen Regeln stellt per Definition keine Missachtung von Recht dar.
Dalmatin
29.12.2013, 23:50
Und was ist, wenn (wie bei mir) die Kinder schon Jahre (2000/01) vor der Eheschließung (2005) geboren wurden? Kriege ich dann rückwirkend Steuern wieder?
Nein, selbstverständlich nicht! Die Nichtwahrnehmung eines Rechts bleibt dein Privatvergnügen, gleichermaßen, wie es dir freisteht, trotz vorliegender Voraussetzungen kein HartzIV zu beantragen, das dir dementsprechend natürlich auch nicht rückwirkend vor deiner Antragstellung gewährt wird.
OneDownOne2Go
29.12.2013, 23:55
Ich bezog mich da eher auf die Gesetzgebung im Hinblick auf deine Befürchtung, dass eine Gesellschaft nach und nach alle Regeln verlieren könnte; eine Gefahr, die ich nicht sehe, eben weil das Abstreifen oder die Änderung von unnützen Regeln nie einem Selbstzweck dienen wird, sondern auch künftig stets substantiierter Rechtfertigung in Abstimmung mit unseren Grundwerten bedarf. Eine Aufhebung von unnützen Regeln stellt per Definition keine Missachtung von Recht dar.
Die Gesetzgebung existiert und geschieht ja nicht im luftleeren Raum, sie ist menschengemacht, und damit birgt sie alle menschlichen Schwächen und Risiken. Zwischen einer "pflichtvergessenen", im schlimmsten Fall auch die Grundrechte missachtenden Gesetzgebung und den Grundrechten steht "nur" das BVerfG, und auch das existiert nicht allein im Raum der Jurisprudenz.
Das ist mehr eine philosophische Frage, eher keine juristische. Und dein Zutrauen in die Bestandskraft der - jungen! - Grundrechte, das habe ich nicht.
Rolf1973
30.12.2013, 00:01
Nein, selbstverständlich nicht! Die Nichtwahrnehmung eines Rechts bleibt dein Privatvergnügen, gleichermaßen, wie es dir freisteht, trotz vorliegender Voraussetzungen kein HartzIV zu beantragen, das dir dementsprechend natürlich auch nicht rückwirkend vor deiner Antragstellung gewährt wird.Die Frage war nicht ernst gemeint, Heifüsch hat das sicher gemerkt. Hätte ich das kenntlich machen sollen? Ist keine Unterstellung von Dummheit, denn obwohl Du eine Nervensäge bist (für mich) schätze ich Dich doch als sehr clever ein.Also enttäusche mich nicht!
Dalmatin
30.12.2013, 00:05
Die Gesetzgebung existiert und geschieht ja nicht im luftleeren Raum, sie ist menschengemacht, und damit birgt sie alle menschlichen Schwächen und Risiken. Zwischen einer "pflichtvergessenen", im schlimmsten Fall auch die Grundrechte missachtenden Gesetzgebung und den Grundrechten steht "nur" das BVerfG, und auch das existiert nicht allein im Raum der Jurisprudenz.
Das ist mehr eine philosophische Frage, eher keine juristische. Und dein Zutrauen in die Bestandskraft der - jungen! - Grundrechte, das habe ich nicht.
Durchaus berechtigte Bedenken, von denen auch ich mich nicht freisprechen könnte, wenngleich sich neben dem BVerfG zwar auch noch der EuGH hinzugesellt, was die Bedenklichkeit aber nicht notwendigerweise aushebelt.
Für die Fehlbarkeit der Menschheit wird sich auf längere Sicht keine Lösung finden lassen. Man kann nur versuchen, sie über den Weg der Erfahrung zu reduzieren. Veränderung und Weiterentwicklung stellen ein solches Instrumentarium der Erfahrung dar.
Dalmatin
30.12.2013, 00:09
Die Frage war nicht ernst gemeint, Heifüsch hat das sicher gemerkt. Hätte ich das kenntlich machen sollen? Ist keine Unterstellung von Dummheit, denn obwohl Du eine Nervensäge bist (für mich) schätze ich Dich doch als sehr clever ein.Also enttäusche mich nicht!
Ich fand das durchaus einen berechtigten Einwand zu meiner Fiktion der 'schwebenden Ehe', die ihrerseits ja genauso wenig ernst gemeint war ;)
Affenpriester
30.12.2013, 01:01
Was wollen zwei heterosexuelle Fickfreunde mit dem Ehegattensplitting, wenn daraus keine Kinder entstehen???
 
Nicht, solange aus einer Ehe keine Kinder entstehen!
Dir ist wohl nicht so ganz klar, was eine Subvention ist, oder? Ist ja keine Kindprämie sondern nur das Setzen von Rahmenbedingungen.
Affenpriester
30.12.2013, 01:04
Nein, selbstverständlich nicht! Die Nichtwahrnehmung eines Rechts bleibt dein Privatvergnügen, gleichermaßen, wie es dir freisteht, trotz vorliegender Voraussetzungen kein HartzIV zu beantragen, das dir dementsprechend natürlich auch nicht rückwirkend vor deiner Antragstellung gewährt wird.
Wobei die CSU dafür steht, die Nichtwahrnehmung eines Vorteils auch noch zu bevorteilen (Herdprämie). Genauso ein dämliches Ding wie das Fördern homosexueller Lebensgemeinschaften.
Schwule sollen zusammenleben dürfen wie sie wollen, aber bitte nicht auf meine Kosten. Genauso kann eine Frau gern ihr Kind zu Hause behalten, aber bitte auch nicht auf meine Kosten.
In einer Gesellschaft wie der unsrigen wird irgendwann alles fallen. Verbot von Inzest (dann dürfen zwei Brüder miteinander ehelichen) oder Pädophilie, man nennt es gern "Entkriminalisierung".
Erst wird gesagt dass man keine weiteren Rechte will, man möchte nur nicht mehr als Verbrecher gelten. Dann will man sich organisieren, dann stellt man Forderungen, die immer dreister werden, Sonderrechte.
Lass mal das Pädo-Gesetz fallen. Ein Opa heiratet ein Kind. Oder wie willst du erklären dass ein Kind Sex haben darf aber nicht heiraten? Man kommt da gewaltig in Erklärungsnot.
Das Absurde hat bereits den Fuß in der Tür und drückt und drückt, es will unbedingt rein und der Staat ist zu schwach, nein zu sagen.
Die Abschaffung des § 175 war der Dammbruch.
Hätten wir ihn noch, würden solche dreisten Forderungen erst gar nicht aufkommen.
Das war die EINZIGSTE Berufung auf dieses sog. "Sittengesetz", die es in der Rechtsgeschichte der BRD jemals gab. Und auch das ist zwischenzeitlich obsolet. Übrig bleibt also nichts als Staub von diesem "Sittengesetz". Es wäre nach heutigem Rechtsverständnis keinerlei Grundlage mehr für irgendwas.
Was redest Du da wieder für einen Blödsinn.
Ein Gesetz wird doch nicht deswegen obsolet, weil es nur einmal zur Anwendung kam.
Diese Schlussfolgerung ist rechtsfalsch, da du darin eine Ausschließlichkeit reininterpretierst, die verfassungsrechtlich nicht geboten ist.
Sie ist nicht hineininterpretiert, sie steht da drin.
Ein weiterer Widerspruch: das GG begrenzt den Ehebegriff nicht auf eine bestimmte geschlechtliche Kombination.
Die Sprache wird vorausgesetzt.
Wir leben aber nunmal nicht mehr im Jahre 1949.
Das Grundgesetz wurde im Jahr 1949 beschlossen.
Ihr Umfang und ihre Definition aber sehr wohl! Ein Umstand, der sich durch die gesamte Geschichte der Rechtsprechung der BRD zieht.
Für die Auslegung des Grundgesetzes ist nur die Sprache von 1949 maßgebend.
Das Grundgesetz kann nur durch einen förmlichen Parlamentsbeschluß mit 2/3-Mehrheit geändert werden, und nicht durch Sprachverbiegung.
Logik, Beobachtung und Erkenntnisse der Psychoanalytik... zum Beispiel.
Psychoanalytische Beobachtungen unter der Guertelllinie...?
Frag ihn. Ich für meinen Teil bin jedenfalls lange genug "schwul", um mich da einigermaßen auszukennen >8.)=
Lange genug um aufzuhoeren? Verstehe ich das richtig?
Affenpriester
30.12.2013, 06:36
Die Abschaffung des § 175 war der Dammbruch.
Hätten wir ihn noch, würden solche dreisten Forderungen erst gar nicht aufkommen.
Die Unlogik des modernen Humanismus ist der Dammbruch. Lass die Liberalen entscheiden und die machen sich irgendwann selbst mit dem größten Abschaum gemein, brüllt der nur laut genug.
Dalmatin
30.12.2013, 07:23
Dir ist wohl nicht so ganz klar, was eine Subvention ist, oder? Ist ja keine Kindprämie sondern nur das Setzen von Rahmenbedingungen.
Natürlich ist mir klar, was eine Subvention ist. Aber erzähl das nicht mir, sondern den Gegnern hier, denn genau damit wird die Ehe hier von den Gegnern begründet... wegen der Kinder und dass sie den Homos gerade deshalb nicht zustünde. Mit anderen Worten: die (steuerlichen) Vorteile der Ehe sollen den Homos deshalb vorenthalten werden, weil sie keine Kinder zeugen. Somit laufen die hier von den Gegnern stets argumentierten Vorteile de fakto auf die von dir eingebrachte Art Kinderprämie raus. 
Wobei die CSU dafür steht, die Nichtwahrnehmung eines Vorteils auch noch  zu bevorteilen (Herdprämie). 
Weil's den Staat billiger kommt. 
Genauso ein dämliches Ding wie das Fördern  homosexueller Lebensgemeinschaften. 
Nicht dämlicher, als die Förderung heterosexueller Lebensgemeinschaften! Gibt nunmal - außer dem Umstand der Nachkommenszeugung - keinen Unterschied zwischen den beiden Modellen.
Schwule sollen zusammenleben dürfen wie sie wollen, aber bitte nicht auf  meine Kosten. 
Aber deine Ehe sollen sie schon finanzieren, oder wie? Zudem: auf deine Kosten läuft viel.... auch die steuerlichen Vorteile von dem kinderlosen Hetero-Ehepaar um die Ecke. 
Genauso kann eine Frau gern ihr Kind zu Hause behalten,  aber bitte auch nicht auf meine Kosten.
Wenn sie es in die Kita oder zur öffentlich geförderten Tagesmutter gibt, geht's auch auf deine Kosten. 
Was redest Du da wieder für einen Blödsinn.
Ein Gesetz wird doch nicht deswegen obsolet, weil es nur einmal zur Anwendung kam.
Es handelt sich dabei lediglich um einen Begriff; es gab und gibt kein solches Gesetz! Es kam somit auch nicht zur Anwendung. Die Bemühung des Begriffes war seitens des BVerfG nur ein zusätzlicher Rechtfertigungsgrund. Der war damals schon ein dünnes Eis und hätte für sich niemals zur Begründung gereicht. Durch den zeitlichen Wandel ist er zwischenzeitlich aber dermaßen out of space, dass ihm lediglich eine Bedeutung zukommt, wie das kaum mehr wahrnehmbare Hintergrundgeräusch des Urknalls. 
Sie ist nicht hineininterpretiert, sie steht da drin.
Aber nicht in ausschließender Bedingung. Ich kann mehrere Dinge zugleich unter besondern Schutz stellen. 
Die Sprache wird vorausgesetzt.
Keine Frage von Sprache, sondern von Definition und diese ist durch das GG gerade nicht vorgegeben. Rein sprachlich ist der Begriff der Ehe völlig losgelöst in Punkto geschlechtliche Zusammenstellung. Anders wäre es, gäbe es den Begriff der Ehe nicht und es würde stattdessen heißen "MannFrauBund"... oder so ähnlich. 
Für die Auslegung des Grundgesetzes ist nur die Sprache von 1949 maßgebend.
Himmel hilf! Das liefe ja auf eine bloße historische Auslegung des Grundgesetzes nach rein subjektiven Theoriemaßstäben raus und wäre ein dermaßen sinnwidriger und zweckentfremdeter Umgang, wie es ihn wohl selten gab. Eine schwerpunktmäßig historische Auslegung findet vielleicht bei den Kompetenztiteln des GG Anwendung, aber nicht darüber hinaus. Die teleologische Auslegung ist gerade im Hinblick auf die Art. 1-19 eine unverzichtbare und allgegenwärtige, zentrale Umgangsweise. 
Das Grundgesetz kann nur durch einen förmlichen Parlamentsbeschluß mit  2/3-Mehrheit geändert werden, und nicht durch Sprachverbiegung.
Wie gesagt... das braucht es noch nicht mal.
Dalmatin
30.12.2013, 07:26
Psychoanalytische Beobachtungen unter der Guertelllinie...?
Nö, die Gesetzmäßigkeit der Resonanz oder die Spiegeltheorie ist eine Betrachtung, die nicht einzig auf die Aktivität deiner Organe unterhalb der Gürtellinie beschränkt, sondern allgegenwärtig in jedem Lebensbereich ist :D
Affenpriester
30.12.2013, 07:42
Natürlich ist mir klar, was eine Subvention ist. Aber erzähl das nicht mir, sondern den Gegnern hier, denn genau damit wird die Ehe hier von den Gegnern begründet... wegen der Kinder und dass sie den Homos gerade deshalb nicht zustünde. Mit anderen Worten: die (steuerlichen) Vorteile der Ehe sollen den Homos deshalb vorenthalten werden, weil sie keine Kinder zeugen. Somit laufen die hier von den Gegnern stets argumentierten Vorteile de fakto auf die von dir eingebrachte Art Kinderprämie raus. 
Weil's den Staat billiger kommt. 
Nicht dämlicher, als die Förderung heterosexueller Lebensgemeinschaften! Gibt nunmal - außer dem Umstand der Nachkommenszeugung - keinen Unterschied zwischen den beiden Modellen.
Aber deine Ehe sollen sie schon finanzieren, oder wie? Zudem: auf deine Kosten läuft viel.... auch die steuerlichen Vorteile von dem kinderlosen Hetero-Ehepaar um die Ecke. 
Wenn sie es in die Kita oder zur öffentlich geförderten Tagesmutter gibt, geht's auch auf deine Kosten. 
Es handelt sich dabei lediglich um einen Begriff; es gab und gibt kein solches Gesetz! Es kam somit auch nicht zur Anwendung. Die Bemühung des Begriffes war seitens des BVerfG nur ein zusätzlicher Rechtfertigungsgrund. Der war damals schon ein dünnes Eis und hätte für sich niemals zur Begründung gereicht. Durch den zeitlichen Wandel ist er zwischenzeitlich aber dermaßen out of space, dass ihm lediglich eine Bedeutung zukommt, wie das kaum mehr wahrnehmbare Hintergrundgeräusch des Urknalls. 
Aber nicht in ausschließender Bedingung. Ich kann mehrere Dinge zugleich unter besondern Schutz stellen. 
Keine Frage von Sprache, sondern von Definition und diese ist durch das GG gerade nicht vorgegeben. Rein sprachlich ist der Begriff der Ehe völlig losgelöst in Punkto geschlechtliche Zusammenstellung. Anders wäre es, gäbe es den Begriff der Ehe nicht und es würde stattdessen heißen "MannFrauBund"... oder so ähnlich. 
Himmel hilf! Das liefe ja auf eine bloße historische Auslegung des Grundgesetzes nach rein subjektiven Theoriemaßstäben raus und wäre ein dermaßen sinnwidriger und zweckentfremdeter Umgang, wie es ihn wohl selten gab. Eine schwerpunktmäßig historische Auslegung findet vielleicht bei den Kompetenztiteln des GG Anwendung, aber nicht darüber hinaus. Die teleologische Auslegung ist gerade im Hinblick auf die Art. 1-19 eine unverzichtbare und allgegenwärtige, zentrale Umgangsweise. 
Wie gesagt... das braucht es noch nicht mal.
Betreib mal keine Zitatfälschungen oder änder deinen Beitrag. Zudem wäre es übersichtlicher, am Stück zu antworten.
Heifüsch
30.12.2013, 15:39
Lange genug um aufzuhoeren? Verstehe ich das richtig?
Wohl kaum. >%-(
Dalmatin
30.12.2013, 15:52
Betreib mal keine Zitatfälschungen oder änder deinen Beitrag. Zudem wäre es übersichtlicher, am Stück zu antworten.
Holla... sorry - da hab ich die Beiträge zwei verschiedener User vermischt - ist aber schon zu spät um noch zu ändern oder zu löschen. Am Stück zu antworten ist nicht immer von Vorteil, weil der direkte Kontext dabei verwaschen wird. 
Ok, hier also nochmals auf deine Beiträge bezogen:
Dir ist wohl nicht so ganz klar, was eine  Subvention ist, oder? Ist ja keine Kindprämie sondern nur das Setzen von  Rahmenbedingungen.
Natürlich ist mir klar, was eine Subvention ist. Aber erzähl das nicht  mir, sondern den Gegnern hier, denn genau damit wird die Ehe von  den Gegnern begründet... wegen der Kinder und dass sie den Homos gerade  deshalb nicht zustünde. Mit anderen Worten: die (steuerlichen) Vorteile  der Ehe sollen den Homos deshalb vorenthalten werden, weil sie keine  Kinder zeugen. Somit laufen die hier von den Gegnern stets  argumentierten Vorteile de fakto auf die von dir eingebrachte Art  Kinderprämie raus. 
Wobei die CSU dafür steht, die Nichtwahrnehmung eines Vorteils auch noch  zu bevorteilen (Herdprämie). 
Weil's den Staat billiger kommt.
Genauso ein dämliches Ding wie das Fördern  homosexueller Lebensgemeinschaften.
Nicht dämlicher, als die Förderung heterosexueller Lebensgemeinschaften!  Gibt nunmal - außer dem Umstand der Nachkommenszeugung - keinen  Unterschied zwischen den beiden Modellen.
Schwule sollen zusammenleben dürfen wie sie wollen, aber bitte nicht auf  meine Kosten. 
Aber deine Ehe sollen sie schon finanzieren, oder wie? Zudem: auf deine  Kosten läuft viel.... auch die steuerlichen Vorteile von dem kinderlosen  Hetero-Ehepaar um die Ecke.
Genauso kann eine Frau gern ihr Kind zu Hause behalten,  aber bitte auch nicht auf meine Kosten.
Wenn sie es in die Kita oder zur öffentlich geförderten Tagesmutter gibt, geht's auch auf deine Kosten.
Dalmatin
30.12.2013, 16:02
Was redest Du da wieder für einen Blödsinn.
Ein Gesetz wird doch nicht deswegen obsolet, weil es nur einmal zur Anwendung kam.
Es handelt sich dabei lediglich um einen Begriff; es gab und gibt kein  solches Gesetz! Es kam somit auch nicht zur Anwendung. Die Bemühung des  Begriffes war seitens des BVerfG nur ein zusätzlicher  Rechtfertigungsgrund. Der war damals schon ein dünnes Eis und hätte für  sich niemals zur Begründung gereicht. Durch den zeitlichen Wandel ist er  zwischenzeitlich aber dermaßen out of space, dass ihm lediglich eine  Bedeutung zukommt, wie das kaum mehr wahrnehmbare Hintergrundgeräusch  des Urknalls.
Sie ist nicht hineininterpretiert, sie steht da drin.
Aber nicht in ausschließender Bedingung. Der Staat kann mehrere Dinge parallel unter besondern Schutz stellen. Zudem ist die Ehe seitens des GG geschlechtlich nicht definiert. 
Die Sprache wird vorausgesetzt..
Keine Frage von Sprache, sondern von Definition und diese ist durch das  GG gerade nicht vorgegeben. Rein sprachlich ist der Begriff der Ehe  völlig losgelöst in Punkto geschlechtlicher Zusammenstellung. Anders wäre  es, gäbe es den Begriff der Ehe nicht und es würde stattdessen heißen  "MannFrauBund"... oder so ähnlich.
Für die Auslegung des Grundgesetzes ist nur die Sprache von 1949 maßgebend..
Himmel hilf! Das liefe ja auf eine bloße historische Auslegung des  Grundgesetzes nach rein subjektiven Theoriemaßstäben raus und wäre ein  dermaßen sinnwidriger und zweckentfremdeter Umgang, wie es ihn wohl  selten gab. Eine schwerpunktmäßig historische Auslegung findet  vielleicht bei den Kompetenztiteln des GG Anwendung, aber nicht darüber  hinaus. Die teleologische Auslegung ist gerade im Hinblick auf die Art.  1-19 eine unverzichtbare und allgegenwärtige, zentrale Umgangsweise.
Das Grundgesetz kann nur durch einen förmlichen Parlamentsbeschluß mit  2/3-Mehrheit geändert werden, und nicht durch Sprachverbiegung
Wie gesagt... das braucht es noch nicht mal - weder eine Sprachverbiegung, noch eine Änderung des GG.
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:03
Selten dämliches Argument! Demnach müssten unfruchtbare Männer und Frauen ebenfalls benachteiligt werden und den ganzen kinderlosen Ehepaaren müsste die Ehe wieder annuliert werden. Demgegenüber gibt es wiederum homosexuelle Paare mit eigenen Kindern. 
Und zuguter Letzt: soweit bei mir die Aufklärung geklappt hat, glaube ich zu wissen, dass Kinder auch ohne Ehe gezeugt werden können. Ergo: es braucht nach dieser deiner "Logik" auch keine Ehe für Heteros. 
Dein "Argument" bedeutet logisch: die Ehe ist an Kinder zu bedingen! Mit einer sexuellen Neigung lässt sich deine Folgerung jedenfalls nicht begründen!Ach Herrjemine.
Du hast wohl überhaupt keine Antenne für Humor.
Glaubst du etwa, ich hätte das als Argument, völlig und ernsthaft und in logischer Absicht geschrieben?
Fakt ist doch, dass es das unter anderen Tieren nicht gibt. Und wenn, dann höchstens in Gefangenschaft, wie die oft zitierten Affen im Hamburger Zoo.
"homosexuelle Paare mit eigenen Kindern"???
Wie geht das? Klär mich auf.
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:07
Lachhaft, denn das Ganze ist keine Frage von Mehrheit oder nicht Mehrheit, sondern von objektivem Recht... in dem Falle sogar von Verfassungsrecht... Dann bestehe ich auch auf dem "objektiven Recht", nen Rollstuhl zu bekommen, oder ins Weltall mitgenommen zu werden, oder meine Meinungen als Redner im Dresdner Park öffentlich und ungehindert halten zu können wie im Hydepark.
Was steht denn dazu eigentlich genau in der Verfassung? Dass Homos heiraten und Kinder adoptieren dürfen?
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:11
Ach ja.... die liebe "Natur". Die muss mal wieder für alles herhalten, wenn man sonst nichts in peto hat. 
Ich kenne genügend Paare, bei denen sie die Hosen anhat. Und nü? Hat deine vielbemühte "Natur" Fehler gemacht? Oder ist es nicht doch eher eine Frage der individuellen Persönlichkeit?"In petto", aber das nur nebenbei. 
Wer als die "Natur" hat denn die Lebewesen sonst so werden lassen, wie sie nunmal sind?
Schon mal was von der Evolution gehört und von genetischer Veranlagung?
Was glaubst du, wer die ganzen Kriege und sonstigen Machtspielchen angezettelt hat, wennn nicht die Männer? Von den paar Frauen mal abgesehn, die den Männern ebenbürtig sein wollten.
Offenbar hat die Natur mit dem Menschen so einige Fehler gemacht, und zwar nicht nur den mit der homosexuellen Neigung.
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:12
Die Wenigsten denken so "Modern" wie Du. Wäre ja mal interessant eine Volksbefragung zu diesem Thema.
Aber die wird nie kommen obwohl es Demokratisch wäre. Dann würden wir mal sehen ob die Homopropaganda von Dir und deinesgleichen was bringen würdeMan braucht sich doch nur das Abstimmergebnis oben anzusehn.
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:16
Dein krankes Wunschdenken wird gerade mal noch vom hinterwäldlerischen Katholizismus, von durchgeknallten Moslems und von bildungsfernen Rechtsradikalen geteilt. Und das ist auch gut so >8.)=Ach? Ich glaub, hier dreht einer durch, nur weil man Homos nicht hätscheln möchte.
Volksbefragungen sind jetzt also bei einem Homo schon "krankes Wunschdenken"?
Volksbefragungen sind dringend nötig, um der Demokratie wenigstens etwas gerecht zu werden!
Das Volk sollte bei der nächsten Wahl nur die Partei wählen, die das einzuführen verspricht. 
Du kannst dich wieder beruhigen, du "kranker Wunschdenker", wir wollen dir ja gar nicht ans Leder, wir wollen nur Volksbefragungen.
Unschlagbarer
30.12.2013, 18:30
Weil keiner deshalb schwul oder lesbisch wird, weil er mit dem gleichen Geschlecht eine Ehe eingehen kannAch? Du weißt jetzt, woher HS kommt und woher nicht?
Gratuliere!
Dürfte davon abhängen, was ihnen persönlich wichtiger ist: ihr Glaube oder ihre Lebensführung.Katholiken sind schon ziemlich in der bredouille. Ihr Verein sagt Nein! und ihr Herz Ja. Ich möchte jedenfalls weder Katholik noch schwul sein. Am schlimmsten wäre beides zugleich.
Mit objektivem Recht meine ich in dem Zusammenhang die Abwägung einer Frage unter Einbeziehung aller gegenwärtigen rechtlichen (vor allem verfassungsrechtlichen) und wissenschaftlichen Aspekte im Hinblick auf eine möglichst objektive Gerechtigkeit. Verfassungen kann man ändern. Objektives Recht, gut, wie gesagt nenn doch mal die Passagen, wo Homos dasb Recht eingeräumt wird, zu heiraten, der normalen Ehe absolut gleichgestellt zu werden und auch Kinder zu adoptieren.
Ich weiß bisher nur, dass die Bestrebungen der Homos dahin gehn, erst dieses "objektive Recht" zu schaffen, also dass dies erst eingeführt werden soll.
Sowas ist eben nicht abhängig vom Gutwill einer Regierung oder Gesellschaft, sondern ob es rechtlich objektiv begründet ist oder eben nicht.Also entschuldige, entweder kennst du den Terminus "objektives Recht" nicht oder du wendest das an grad wie es dir passt. 
Das objektive Recht wird genau durch das Parlament begründet. Und ein solches Recht für Homos, die all das in Anspruch nehmen wollen, was normale Eheleute auch tun, gibt es eben noch nicht. Es wünschen sich das nur Homos, weil sie sich sonst zurückgesetzt "fühlen". 
Gefühle aber sind nicht Gegenstand des Rechtssystems.
Dalmatin
30.12.2013, 21:53
Ach Herrjemine.
Du hast wohl überhaupt keine Antenne für Humor.
Glaubst du etwa, ich hätte das als Argument, völlig und ernsthaft und in logischer Absicht geschrieben?
Wäre in diesem Thread hier nicht ungewöhnlich bzw. wurde analog schon als Argument gebracht.
Fakt ist doch, dass es das unter anderen Tieren nicht gibt. Und wenn,  dann höchstens in Gefangenschaft, wie die oft zitierten Affen im  Hamburger Zoo. 
Also zum einen sind wir keine Tiere - das Spektrum der menschlichen Sexualität ist wesentlich breiter. Zum anderen: Homosexualität gibt es auch bei Tieren auf freier Wildbahn.
"homosexuelle Paare mit eigenen Kindern"???
Wie geht das? Klär mich auf.
Homosexuelle Paare, bei denen einer der beiden leibliche Kinder in die Partnerschaft mitbringt oder während der Partnerschaft zeugt und es bei den beiden aufwächst.
Dalmatin
30.12.2013, 21:54
Dann bestehe ich auch auf dem "objektiven Recht", nen Rollstuhl zu bekommen, oder ins Weltall mitgenommen zu werden, oder meine Meinungen als Redner im Dresdner Park öffentlich und ungehindert halten zu können wie im Hydepark.
Was steht denn dazu eigentlich genau in der Verfassung? Dass Homos heiraten und Kinder adoptieren dürfen?
Art 2 
  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Dalmatin
30.12.2013, 22:00
"In petto", aber das nur nebenbei. 
Wer als die "Natur" hat denn die Lebewesen sonst so werden lassen, wie sie nunmal sind?
Schon mal was von der Evolution gehört und von genetischer Veranlagung?
Was glaubst du, wer die ganzen Kriege und sonstigen Machtspielchen angezettelt hat, wennn nicht die Männer? 
"wenn" nicht die Männer..., aber das nur nebenbei.
Frauen haben da schon gleichermaßen ihren Beitrag dazu geleistet - wenn auch oft nur im Hintergrund. 
Offenbar hat die Natur mit dem Menschen so einige Fehler gemacht, und zwar nicht nur den mit der homosexuellen Neigung. 
Dass dies ein Fehler wäre, ist deine subjektive Beurteilung und nicht notwendigerweise ein tatsächlicher Fehler der Natur.
Dalmatin
30.12.2013, 22:18
Ach? Du weißt jetzt, woher HS kommt und woher nicht?
Gratuliere!
Ich sagte nirgendwo, dass ich die Ursachen kennen würde, aber dass das Institut der Ehe für Homos keine Homosexualität verursacht, das ist zweifellos Fakt. 
Katholiken sind schon ziemlich in der bredouille. Ihr Verein sagt Nein!  und ihr Herz Ja. Ich möchte jedenfalls weder Katholik noch schwul sein.  Am schlimmsten wäre beides zugleich. 
Ob du Katholik sein willst, kannst du dir aussuchen. Bei der sexuellen Neigung dürfte es nicht so einfach funktionieren. 
Verfassungen kann man ändern. Objektives Recht, gut, wie gesagt nenn  doch mal die Passagen, wo Homos dasb Recht eingeräumt wird, zu heiraten,  der normalen Ehe absolut gleichgestellt zu werden und auch Kinder zu  adoptieren.
Ich weiß bisher nur, dass die Bestrebungen der Homos dahin gehn, erst  dieses "objektive Recht" zu schaffen, also dass dies erst eingeführt  werden soll.
Ich sehe hierfür keine Notwendigkeit. Art. 2 I GG reicht aus.
Also entschuldige, entweder kennst du den Terminus "objektives Recht" nicht oder du wendest das an grad wie es dir passt. 
"Objektives Recht" habe ich in dem Zusammenhang aus einer rechtsphilosophischen Perspektive zur Abgrenzung von subjektiven Moralansprüchen argumentiert. 
Und ein  solches Recht für Homos, die all das in Anspruch nehmen wollen, was  normale Eheleute auch tun, gibt es eben noch nicht. 
Lediglich eine Frage der Zeit. Weitestgehend gibt es das - nebenbei bemerkt - bereits.
Es wünschen sich das  nur Homos, weil sie sich sonst zurückgesetzt "fühlen". 
Gefühle aber sind nicht Gegenstand des Rechtssystems.
Selten so nen Schwachsinn gelesen! Auf solch einer Basis werden keine Rechte begründet, sondern auf Basis einer faktisch-sachlichen Ungleichbehandlung. Und die ist nunmal gegeben.
Dalmatin
30.12.2013, 22:24
Man braucht sich doch nur das Abstimmergebnis oben anzusehn.
Das ist in etwa so aussagekräftig, als würde man in einem schwulen Forum darüber abstimmen lassen. Forsa kommt zu völlig anderen Ergebnissen und mit Verlaub: Forsa dürfte deutlich mehr den bundesdeutschen Schnitt repräsentieren, als ein ideologisch rechtslastiges Forum!
Art 2 
  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Heifüsch
30.12.2013, 23:41
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
In welchen Jahrhundert lebst du eigentlich?
Heifüsch
30.12.2013, 23:45
Das ist in etwa so aussagekräftig, als würde man in einem schwulen Forum darüber abstimmen lassen. Forsa kommt zu völlig anderen Ergebnissen und mit Verlaub: Forsa dürfte deutlich mehr den bundesdeutschen Schnitt repräsentieren, als ein ideologisch rechtslastiges Forum!
Das Umfrageergebnis entspricht genau meiner Beobachtung, daß sich auf solchen Strängen vor allem Schwulenhasser erzkatholischer und rechtsextremer Hinterwäldler-Provenienz tummeln. Stinknormale Heteros lässt dieses Thema einfach kalt und die haben auch Besseres zu tun, als hier abzustimmen.
Rolf1973
30.12.2013, 23:51
In welchen Jahrhundert lebst du eigentlich?Auf seinem Grabstein steht ".......daselbst gestorben im Jahre des Herrn 1796". Er hat'n Ghostwriter..............
Es handelt sich dabei lediglich um einen Begriff; es gab und gibt kein  solches Gesetz! Es kam somit auch nicht zur Anwendung.
Es kam sehr wohl zur Anwendung. Siehe das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Durch den zeitlichen Wandel ist er  zwischenzeitlich aber dermaßen out of space, dass ihm lediglich eine  Bedeutung zukommt, wie das kaum mehr wahrnehmbare Hintergrundgeräusch  des Urknalls.
Das Sittengesetz unterliegt keinem zeitlichen Wandel.
Aber nicht in ausschließender Bedingung. Der Staat kann mehrere Dinge parallel unter besondern Schutz stellen.
 
Hat er aber nicht.
Keine Frage von Sprache, sondern von Definition und diese ist durch das  GG gerade nicht vorgegeben. Rein sprachlich ist der Begriff der Ehe  völlig losgelöst in Punkto geschlechtlicher Zusammenstellung. Anders wäre  es, gäbe es den Begriff der Ehe nicht und es würde stattdessen heißen  "MannFrauBund"... oder so ähnlich.
Der sprachliche Ehe-Begriff bedeutet Verbindung zwischen Mann und Frau.
Himmel hilf! Das liefe ja auf eine bloße historische Auslegung des  Grundgesetzes nach rein subjektiven Theoriemaßstäben raus und wäre ein  dermaßen sinnwidriger und zweckentfremdeter Umgang, wie es ihn wohl  selten gab. Eine schwerpunktmäßig historische Auslegung findet  vielleicht bei den Kompetenztiteln des GG Anwendung, aber nicht darüber  hinaus. Die teleologische Auslegung ist gerade im Hinblick auf die Art.  1-19 eine unverzichtbare und allgegenwärtige, zentrale Umgangsweise.
Die teleologische Auslegung kann zu keinem anderen Ergebnis kommen. Sie hat den Zweck zugrundezulegen, den die Väter des Grundgesetzes bestimmt haben.
Heifüsch
31.12.2013, 00:05
Auf seinem Grabstein steht ".......daselbst gestorben im Jahre des Herrn 1796". Er hat'n Ghostwriter..............
Hihi! Ich glaub´dir kein Wort! Aber möglich wär´s schon,...*grusel*...<8.)=
Rolf1973
31.12.2013, 00:05
Das ist in etwa so aussagekräftig, als würde man in einem schwulen Forum darüber abstimmen lassen. Forsa kommt zu völlig anderen Ergebnissen und mit Verlaub: Forsa dürfte deutlich mehr den bundesdeutschen Schnitt repräsentieren, als ein ideologisch rechtslastiges Forum!Das versteht USB nicht. Er ist Atheist (wie ich) aber keiner, mit dem ich irgendwo konform gehen könnte. Mit seinem Fanatismus hängt er so manchen katholischen Hinterwäldler oder auch Islamisten ab. Dass das hier keinesfalls (wie Du schon klarmachtest) den Schnitt der Bürger repräsentiert, wird dieser Schwulenhasser nicht begreifen WOLLEN. Spar Dir die Mühe. Eine intelligente Nervensäge Deines Kalibers sollte sich nicht an den Forenidioten aufreiben.
Heifüsch
31.12.2013, 00:40
Das versteht USB nicht. Er ist Atheist (wie ich) aber keiner, mit dem ich irgendwo konform gehen könnte. Mit seinem Fanatismus hängt er so manchen katholischen Hinterwäldler oder auch Islamisten ab. Dass das hier keinesfalls (wie Du schon klarmachtest) den Schnitt der Bürger repräsentiert, wird dieser Schwulenhasser nicht begreifen WOLLEN. Spar Dir die Mühe. Eine intelligente Nervensäge Deines Kalibers sollte sich nicht an den Forenidioten aufreiben.
Der USB-Stick scheint zusehends zu vereinsamen. Er schreibt mich immer wieder mal an, obwohl er genau weiß, daß ich ihn ignoriere. Schon komisch... >%.(
Dalmatin
31.12.2013, 02:11
Es kam sehr wohl zur Anwendung. Siehe das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Der Sittenbegriff als unbestimmter Rechtsbegriff, aber kein Sittengesetz... mangels Existenz.
Das Sittengesetz unterliegt keinem zeitlichen Wandel.
Gäbe es ein solches - was nicht der Fall ist - träfe genau das ganze Gegenteil zu. Die Sitte unterliegt dem zeitlichen Wandel und der Entwicklung, weil sie nichts anderes ist, als ein Ausdruck des jeweils vorherrschend zeitlichen Geistes. 
Hat er aber nicht.
Macht er, und zwar laufend.
Der sprachliche Ehe-Begriff bedeutet Verbindung zwischen Mann und Frau. 
Falsch! Sprachlich kommt der Ehebegriff aus dem althochdeutschen und bedeutet soviel wie "Ewigkeit" oder sinngemäß auch "Ewig nach dem Gesetz". Er ist in dem von dir argumentierten Punkt völlig neutral. Was du meinst ist nichts weiter als eine traditionelle Verwendung. 
Die teleologische Auslegung kann zu keinem anderen Ergebnis kommen. Sie  hat den Zweck zugrundezulegen, den die Väter des Grundgesetzes bestimmt  haben.
Auch da liegst du gänzlich daneben. Was du beschreibst, ist das statische Wesen der historischen Auslegung. Die dynamische teleologische Auslegung hingegen erforscht den objektiven Sinn und Zweck einer Norm, was den zeitlichen Wandel und die Entwicklung der Gesellschaft und ihren Verhältnissen mit einbezieht.
Gäbe es ein solches - was nicht der Fall ist - träfe genau das ganze Gegenteil zu. Die Sitte unterliegt dem zeitlichen Wandel und der Entwicklung, weil sie nichts anderes ist, als ein Ausdruck des jeweils vorherrschend zeitlichen Geistes.
Gäbe es ein solches nicht, würde es nicht im Grundgesetz stehen.
Und bitte nicht Geschäftssitte mit Sittengesetz verwechseln.
 
Falsch! Sprachlich kommt der Ehebegriff aus dem althochdeutschen und bedeutet soviel wie "Ewigkeit" oder sinngemäß auch "Ewig nach dem Gesetz". Er ist in dem von dir argumentierten Punkt völlig neutral. Was du meinst ist nichts weiter als eine traditionelle Verwendung.
Richtig, die Verbindung auf Lebenszeit gehört auch dazu. Und diese muß zwischen Mann und Frau sein. Das ist die Wortbedeutung.
Auch da liegst du gänzlich daneben. Was du beschreibst, ist das statische Wesen der historischen Auslegung. Die dynamische teleologische Auslegung hingegen erforscht den objektiven Sinn und Zweck einer Norm, was den zeitlichen Wandel und die Entwicklung der Gesellschaft und ihren Verhältnissen mit einbezieht.
Teleologische Auslegung orientiert sich nur am Gesetzeszweck.
Zweck des Grundgesetzes ist, gesellschaftlichen Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Heifüsch
31.12.2013, 03:52
Ich hab mal "Sitte" gegoogelt, um zu sehen, ob diesen Inbegriff frommer Prüderie überhaupt noch salonfähig ist...
https://encrypted-tbn3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSudxrAdw306uvL8OksumcF00tY5s20k 2rGRrYzVm8QZ6KJ0eLU
Aha! Willi Sitte, deutscher Maler. Leider schon tot...>&-(
Unschlagbarer
08.01.2014, 11:39
"wenn" nicht die Männer..., aber das nur nebenbei.Ein offensichtlicher Fehler beim Tippen ist es dir wert, zu korrigieren???
Frauen haben da schon gleichermaßen ihren Beitrag dazu geleistet - wenn auch oft nur im Hintergrund. Und als Erfüllungsgehilfen oder Nachahmerinnen der kriegslüsternen, machtgeilen Männer.
 
Dass dies ein Fehler wäre, ist deine subjektive Beurteilung und nicht notwendigerweise ein tatsächlicher Fehler der Natur.Das ist der Hauptstreitpunkt. Was würdest du sagen, wenn sich ein Kater oder ein Löwe oder ein Gorilla oder ein Wal in freier Natur partout nur mit nem Partner gleichen Geschlechts zusammentut und so tut, als wäre der andere ein Weibchen?
Dann würde man zweifellos auf nen Fehler in seinem Gehirn, auf eine Fehlentwicklung schließen. 
Und genau das ist es auch. Sinn hat es keinen, es bringt auch nichts in Sachen Erhaltung der Art. Es ist einfach nur lächerlich.
Und der Mensch ist im Grunde nichts anderes als ein weiteres Lebewesen, ein weiteres Säugetier, wenn auch mit weiter entwickelten geistigen Fähigkeiten. Körperlich ist er ja keineswegs entwickelter als die Tiere, eher schwächer. 
Irgendetwas ist in der Entwicklung des Menschen schief gelaufen, was sich bei einem gewissen Prozentsatz so auswirkt, dass einige Männchen andere Männchen vögeln und Frauen keine Männer mögen, sondern eben nur Frauen.
Die ungeklärte Frage ist also, was ist da schief gelaufen?
Urteile zur Homo-Ehe: Blüm greift Verfassungsgericht an4. January 2014 - 9:42 — adminDie Familie sei die „Elementareinheit der Gesellschaft", schreibt der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm in einem Gastbeitrag für die Sonntagszeitung. Der CDU-Politiker kritisiert „rhetorische Tricks" in den Urteilen der Karlsruher Richter zur Homo-Ehe.
 
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