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Vollständige Version anzeigen : Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen



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Paul Felz
10.08.2011, 20:57
Der Mord an diesem armen Kind konnte aber doch gar nicht mehr verhindert werden, der war schon lange passiert. Das Kind war schon tot, als sie das Schwein festgenommen hatten!
Wo ist da, zum Geier, meine Denkblockade?
Wurde Dir gerade zum gefühlten 1393. Male beschrieben

Hydrant
10.08.2011, 20:58
das wusste aber niemand, es ging bis dahin noch um Lösegeld

und @Zeitgeist1

Folter ist nun mal gesetzlich untersagt hier in Deutschland. Ich zumindest finde das gut so und möchte das nicht anders haben.
Aber im Vertrauen: Mir wäre es scheißegal, wenn sie solch eine menschliche Ratte beim Verhör hart ran nehmen. Gleichzeitig sollten sie aber auch dafür sorgen, dass so ein Mist nicht an die Öffentlichkeit gelangt und solche Diskussionen zur Freigabe von Folter auslöst.
Die ist völlig unnötig!

Paul Felz
10.08.2011, 20:59
Vielleicht hast du das was missverstanden - ich habe mich auf deine Aussage bezogen, dass du noch Vertrauen in diesen Staat hast, weil er (u.a.) Folter nicht legitmiert. Und meine Gegenfrage war, ob du Vertrauen in einen Staat hast, der zwar keine Folter, aber das Töten in Situationen, die nicht eindeutig definiert und daher beliebig auslegbar (!) sind, erlaubt.

Aber um auf deine Aussage einzugehen: den Bürger im Wissen zu lassen, dass der Staat je nach Gusto ganz legitim Menschen umbringen kann würde ich schon als eine Art Folter betrachten. Oder ist das jetzt etwas weit hergeholt...
Genau genommen dürften wir jetzt sogar mehr als 3000 € Entschädigung verlangen. Denn mit dieser Folter sind wir alle bedroht worden. Auch ein Schuß kann grauenhafte Schmerzen verursachen.

Wir sehen also, der Staat widerspricht sich selbst.

Zeitgeist1
10.08.2011, 21:00
und @Zeitgeist1

Folter ist nun mal gesetzlich untersagt hier in Deutschland. Ich zumindest finde das gut so und möchte das nicht anders haben.
Aber im Vertrauen: Mir wäre es scheißegal, wenn sie solch eine menschliche Ratte beim Verhör hart ran nehmen. Gleichzeitig sollten sie aber auch dafür sorgen, dass so ein Mist nicht an die Öffentlichkeit gelangt und solche Diskussionen zur Freigabe von Folter auslöst.
Die ist völlig unnötig!

Also ehrlich, Du hast doch einen an der Waffel!

Hydrant
10.08.2011, 21:02
Also ehrlich, Du hast doch einen an der Waffel!

Dann habe ich den gerne, wenn ich manche Aussagen hier lese.

Paul Felz
10.08.2011, 21:05
Dann habe ich den gerne, wenn ich manche Aussagen hier lese.
Einen an der Waffel habe ich auch. Das ist nicht das Problem.

Nur läßt Du sehenden Auges ein Kind sterben, nur um einem überführten Täter ja nicht weh zu tun. Das ist pervers.

Hydrant
10.08.2011, 21:11
Einen an der Waffel habe ich auch. Das ist nicht das Problem.

Nur läßt Du sehenden Auges ein Kind sterben, nur um einem überführten Täter ja nicht weh zu tun. Das ist pervers.

Nein, darum geht es mir nicht!
Ich möchte nur keinen Faschistenstaat, in dem ich lebe. Und ein Staat, der Folter legalisiert gehört, zumindest für mein Verständnis, in diese Ecke!

Zeitgeist1
10.08.2011, 21:15
und @Zeitgeist1

Folter ist nun mal gesetzlich untersagt hier in Deutschland. Ich zumindest finde das gut so und möchte das nicht anders haben.
Aber im Vertrauen: Mir wäre es scheißegal, wenn sie solch eine menschliche Ratte beim Verhör hart ran nehmen. Gleichzeitig sollten sie aber auch dafür sorgen, dass so ein Mist nicht an die Öffentlichkeit gelangt und solche Diskussionen zur Freigabe von Folter auslöst.
Die ist völlig unnötig!

Achso, Du meinst also, es ist ok, wenn es andere machen, aber Du nichts davon weißt, damit Du Deine Hände in Unschuld waschen kannst? Das ist verlogen!

Zeitgeist1
10.08.2011, 21:16
Nur läßt Du sehenden Auges ein Kind sterben, nur um einem überführten Täter ja nicht weh zu tun. Das ist pervers.

Gib Dir keine Mühe, er kann der Wahrheit nicht ins Gesicht sehen.

Paul Felz
10.08.2011, 21:18
Gib Dir keine Mühe, er kann der Wahrheit nicht ins Gesicht sehen.
Ja, ich gebe es auf. Es ist sinnlos. Wir wissen jetzt wenigstens, wer unter uns die Mörder sind, die wahren Mörder.

Hydrant
10.08.2011, 21:18
Achso, Du meinst also, es ist ok, wenn es andere machen, aber Du nichts davon weißt, damit Du Deine Hände in Unschuld waschen kannst? Das ist verlogen!

Oooch, ich habe in diesem Strang auch schon geschrieben, dass ich es selbst tun würde.
Nur müsste ich dann auch in Kauf nehmen, dafür verknackt zu werden. Zu Recht...

Hydrant
10.08.2011, 21:19
Ja, ich gebe es auf. Es ist sinnlos. Wir wissen jetzt wenigstens, wer unter uns die Mörder sind, die wahren Mörder.

Soll ich das jetzt persönlich nehmen...?

Paul Felz
10.08.2011, 21:21
Soll ich das jetzt persönlich nehmen...?
Nein, politisch. Oder von mir aus auch sexuell :))

Es ist nun mal so: wer einen Mord nicht verhindert, obwohl er es kann, macht sich selbst schuldig. Ob Du das nun unterlassene Hilfeleistung oder sonstwie nennst, ist egal. Es steht alles im "Gesetz".

Hydrant
10.08.2011, 21:28
Nein, politisch. Oder von mir aus auch sexuell :))

Es ist nun mal so: wer einen Mord nicht verhindert, obwohl er es kann, macht sich selbst schuldig. Ob Du das nun unterlassene Hilfeleistung oder sonstwie nennst, ist egal. Es steht alles im "Gesetz".

Gut, also nicht persönlich.
Hilfeleistung und Aufklärung hat immer dort seine Grenzen, wie sie ziemlich genau definiert im Gesetzestext stehen. Folter gehört in Deutschland nicht zu den Mitteln der Wahl und ich bin sehr froh drum.
Das gibt mir wenigstens noch das Gefühl der relativen Sicherheit.

Paul Felz
10.08.2011, 21:31
Gut, also nicht persönlich.
Hilfeleistung und Aufklärung hat immer dort seine Grenzen, wie sie ziemlich genau definiert im Gesetzestext stehen. Folter gehört in Deutschland nicht zu den Mitteln der Wahl und ich bin sehr froh drum.
Das gibt mir wenigstens noch das Gefühl der relativen Sicherheit.
Warum? Hast Du vor, Kinder zu entführen? Oder Bomben zu legen?

Wieviele !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

muß ich noch ghinter
ÜBERFÜHRT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
und
NACHGEWIESEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!
im Sinne von
ZWEIFELSFREI!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!
machen?

Hydrant
10.08.2011, 21:36
Warum? Hast Du vor, Kinder zu entführen? Oder Bomben zu legen?

Wieviele !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

muß ich noch ghinter
ÜBERFÜHRT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
und
NACHGEWIESEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!
im Sinne von
ZWEIFELSFREI!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!
machen?

Meine Güte, was ist mit Deiner Tastatur los? ;)

Ich habe weder das Eine noch das Andere vor.
Auch bei überführt und zweifelsfrei nachgewiesen sieht das Gesetz eben vor, dass keine Folter zur Aussageerpressung angewandt wird. So sehr man sich das auch manchmal wünschen mag...

Paul Felz
10.08.2011, 21:38
Meine Güte, was ist mit Deiner Tastatur los? ;)

Ich habe weder das Eine noch das Andere vor.
Auch bei überführt und zweifelsfrei nachgewiesen sieht das Gesetz eben vor, dass keine Folter zur Aussageerpressung angewandt wird. So sehr man sich das auch manchmal wünschen mag...
Zum 12 Milliardsten Male: Gesetze kann man ändern. Man muß es sogar.

Hydrant
10.08.2011, 21:41
Zum 12 Milliardsten Male: Gesetze kann man ändern. Man muß es sogar.

Nein, muss man nicht!
Man muss nur die Gesetze stringent anwenden, mehr nicht.

Mich kotzt es an, dass wegen jedem Mist die Gesetze geändert werden, nur um das Volk noch mehr zu schinden.

Paul Felz
10.08.2011, 21:52
Nein, muss man nicht!
Man muss nur die Gesetze stringent anwenden, mehr nicht.

Mich kotzt es an, dass wegen jedem Mist die Gesetze geändert werden, nur um das Volk noch mehr zu schinden.
Geschunden ist das tote Kind. Das Gesetz muß geändert werden, um eben genau diese Schinderei zu verhindern. Offensichtlich sind ja auch hochrangige Juristen derselben Meinung. Zudem gibt es eben den Notstand. Diese Gesetze müssen nur angewendet werden, Sind dafür aber zu unpräzise.

Also könnte man auch umformulieren: ich will gar keine Gesetze ändern, sondern nur bestehende Gesetze präzisieren. Denn nach denen ist zur Zeit Folter erlaubt.

Zeitgeist1
10.08.2011, 21:53
Zum 12 Milliardsten Male: Gesetze kann man ändern. Man muß es sogar.

Paul, laß es. Das ist entweder ein Jugendlicher in der Pubertät, ein notorischer Spammer oder ein verknöcherter alter 68er. Von einem Agent Provocateur will ich mal nicht reden. Der widerspricht sich doch in jedem 2. Satz.

Frank
10.08.2011, 21:56
Geschunden ist das tote Kind. Das Gesetz muß geändert werden, um eben genau diese Schinderei zu verhindern. Offensichtlich sind ja auch hochrangige Juristen derselben Meinung. Zudem gibt es eben den Notstand. Diese Gesetze müssen nur angewendet werden, Sind dafür aber zu unpräzise.

Also könnte man auch umformulieren: ich will gar keine Gesetze ändern, sondern nur bestehende Gesetze präzisieren. Denn nach denen ist zur Zeit Folter erlaubt.

Zeitgeist hatte ja geschrieben, dass das Kind beim Verhör bereits tot war. Selbst echte Foter hätte also nicht geholfen.

Daschner gebührt Respekt, dass er es versucht hat. Moralisch gibt ihm da sicher jeder Recht.

Paul Felz
10.08.2011, 22:00
Zeitgeist hatte ja geschrieben, dass das Kind beim Verhör bereits tot war. Selbst echte Foter hätte also nicht geholfen.

Daschner gebührt Respekt, dass er es versucht hat. Moralisch gibt ihm da sicher jeder Recht.
Ich fasse es nicht!
Hätte Daschner gewußt, daß das Kind tot ist, gäbe es diesen Strang nicht.

Wie kann man so penetrant die Realität ausblenden?

Zeitgeist1
10.08.2011, 22:00
Zeitgeist hatte ja geschrieben, dass das Kind beim Verhör bereits tot war. Selbst echte Foter hätte also nicht geholfen.

Ich hatte geschrieben, daß bei dem Verhör NIEMAND außer dem Täter wußte, daß das Kind bereits tot war.


Daschner gebührt Respekt, dass er es versucht hat. Moralisch gibt ihm da sicher jeder Recht.

Nicht nur Daschner, sondern jedem Beamten, der alles versucht, ein entführtes Kind noch lebend aufzufinden.

Frank
10.08.2011, 22:03
Ich hatte geschrieben, daß bei dem Verhör NIEMAND außer dem Täter wußte, daß das Kind bereits tot war.

Ja. Und weder Folter noch deren Androhung hätte das geändert.




Nicht nur Daschner, sondern jedem Beamten, der alles versucht, ein entführtes Kind noch lebend aufzufinden.
Moralisch steht das vollkommen außer Frage.

Hydrant
10.08.2011, 22:03
Geschunden ist das tote Kind. Das Gesetz muß geändert werden, um eben genau diese Schinderei zu verhindern. Offensichtlich sind ja auch hochrangige Juristen derselben Meinung. Zudem gibt es eben den Notstand. Diese Gesetze müssen nur angewendet werden, Sind dafür aber zu unpräzise.

Also könnte man auch umformulieren: ich will gar keine Gesetze ändern, sondern nur bestehende Gesetze präzisieren. Denn nach denen ist zur Zeit Folter erlaubt.

Es finden sich immer wieder auch hochrangige Juristen, die nur Mist daherreden.
Wenn Folter zur Verhinderung eines Notstandes unabänderlich sein sollte, dann können sie es nach Deinen Worten ja heute schon tun. Die Gesetze sind da!
Warum als irgendwelche Gesetze präzisieren? Genau diese Floskel wurde in den Vergangenen Jahren dazu herbeigezogen, um unsere Freiheiten als Bürger immer weiter einzuschränken.
Notstandsgesetze, Rasterfahndung, gläserner Bürger... alles aus der Not geboren... Wem hat es was gebracht?

Zugegeben, das war jetzt off topic.

Zeitgeist1
10.08.2011, 22:04
Ja. Und weder Folter noch deren Androhung hätte das geändert.

Das wußte aber niemand zu dieser Zeit.

Paul Felz
10.08.2011, 22:05
Ja. Und weder Folter noch deren Androhung hätte das geändert.




Moralisch steht das vollkommen außer Frage.
Natürlich hätten die das geändert. Genau darum geht es ja. Er hätte sich nur früher trauen müssen. hat er aber nicht, weil

DAS GESETZ (vor Ehrfurcht erschauer)

dagegen steht.

Zeitgeist1
10.08.2011, 22:08
Leute, könnt ihr denn nicht die aktuelle Situation beim Verhör und die nachfolgende Information auseinanderhalten? Ist das denn sooooo schwer?

Paul Felz
10.08.2011, 22:09
Leute, könnt ihr denn nicht die aktuelle Situation beim Verhör und die nachfolgende Information auseinanderhalten? Ist das denn sooooo schwer?
Scheint so.

Hydrant
10.08.2011, 22:21
Paul, laß es. Das ist entweder ein Jugendlicher in der Pubertät, ein notorischer Spammer oder ein verknöcherter alter 68er. Von einem Agent Provocateur will ich mal nicht reden. Der widerspricht sich doch in jedem 2. Satz.

Verknöchert mag ich sein, aber für einen 68er bin ich zu jung. Zu der Zeit war ich 14 und somit bin ich auch etwas zu alt für einen Jugendlichen in der Pubertät.
Rede also bitte keinen Scheiß daher, auch wenn Dir die Argumente ausgehen.


Leute, könnt ihr denn nicht die aktuelle Situation beim Verhör und die nachfolgende Information auseinanderhalten? Ist das denn sooooo schwer?

Das kann ich sehr wohl, ich kann mich sogar noch sehr gut an die damalige Berichterstattung erinnern, weil sie mich sehr berührt hat.
Was das aber mit der jetzt aufkommenden Diskussion zur Legalisierung von Folter zu tun hat entzieht sich meinem Verständnis.
Das war selbst damals gar keine Frage!

George Rico
10.08.2011, 22:30
3.000 Stunden in einem Arbeitslager.



---

Cinnamon
11.08.2011, 07:18
Natürlich hätten die das geändert. Genau darum geht es ja. Er hätte sich nur früher trauen müssen. hat er aber nicht, weil

DAS GESETZ (vor Ehrfurcht erschauer)

dagegen steht.

Gäfgen hatte Jakob gleich nach der Entführung getötet. Da war nichts mehr zu retten. Leider. Aber das ist für die Debatte, ob die Folterdrohung rechtmäßig war oder nicht (über die Notwehr) unerheblich, da ein berechtigter Irrtum vorlag.

Schaschlik
11.08.2011, 10:30
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ich halte Deinen Vergleich für eine Trotzreaktion.


Du hast doch behauptet, dass die Androhung von Gewalt garkeine "Gewalt" darstellt. Das kann man leicht widerlegen, die Bankangestellte macht die Kasse auf noch bevor ein Schuss fällt. Die Androhung von Gewalt führt ja zum gleichen Ziel wie die Gewalt selbst, sie greift dem nur vorweg, weil sich niemand gern der "echten" Gewalt ausgesetzt sieht. Daher wird Androhung der Gewalt selbst fast gleich gesetzt.

Die Kassiererin in der Bank hat daher üblicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld, da ihr psychische Gewalt angetan wurde.


Aber bitte, laß doch mal lesen, wie Du Dein Beispiel mit dem Fall Gäfgen in Beziehung setzen wilst.

Das hat mit Gäfgen eigentlich nichts zu tun. Ich habe lediglich Deine Aussage widerlegt.



Die von Dir erwähnte Bankangestellte hat wohl vorher jemand in ihre Gewalt gebracht und abgemurkst oder wie darf ich mir das vorstellen?

Darum geht es nicht, aber wenn Du unbedingt "Rechtfertigungen" für Gewalt brauchst, wie wärs damit: der Bankräuber bildet sich ein, die Finanzmafia, vertreten durch die Frau am Schalter, hätte sein ihm zustehendes Geld in ihre Gewalt gebracht und nun holt er sich unter Androhung von Gewalt nur das wieder, was ihm *hust* rechtmäßig zusteht. Folglich ist die Gewaltdrohung/anwendung zwar nicht rechtmäßig, aber moralisch richtig, nicht wahr?

Du meinst jetzt sicher, das wäre an den Haaren herbeit gezogen. Aber angenommen, ein Gericht stellte zuvor fest, dass dem Räuber unrechtmäßig das Konto gesperrt wurde. Dürfen wir dann auch Schlagzeilen lesen wie: "Über xxxx€ Entschädigung für unrechtmäßig Konten sperrende Bankangestellte"

Sowas ist wohl arg verkürzt. Ich finde auch nicht gut, dass Gäfgen ein Kind umgebracht hat und es war mutig von der Polizei, das Leben des Kindes auf eigenes juristisches Risiko retten zu wollen, was leider fehl schlug. Für so eine Entscheidung muss man aber auch gerade stehen können.

Zeitgeist1
11.08.2011, 12:13
Du hast doch behauptet, dass die Androhung von Gewalt garkeine "Gewalt" darstellt. Das kann man leicht widerlegen, die Bankangestellte macht die Kasse auf noch bevor ein Schuss fällt. Die Androhung von Gewalt führt ja zum gleichen Ziel wie die Gewalt selbst, sie greift dem nur vorweg, weil sich niemand gern der "echten" Gewalt ausgesetzt sieht. Daher wird Androhung der Gewalt selbst fast gleich gesetzt.

Die Kassiererin in der Bank hat daher üblicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld, da ihr psychische Gewalt angetan wurde.

Das hat mit Gäfgen eigentlich nichts zu tun. Ich habe lediglich Deine Aussage widerlegt.

Auch mit noch so kruden Vergleichen bekommst Du da keinen Fuß auf den Boden. Wie Du jedoch richtig bemerktest, hat das mit dem Fall Gäfgen nichts zu tun und Du konntest auch nicht erklären, wie Du das in Beziehung setzen willst. Soll das jetzt Deine Antwort gewesen sein? Sorry, aber das ist total am Thema vorbeigeschrieben.



Darum geht es nicht, aber wenn Du unbedingt "Rechtfertigungen" für Gewalt brauchst, wie wärs damit: der Bankräuber bildet sich ein, die Finanzmafia, vertreten durch die Frau am Schalter, hätte sein ihm zustehendes Geld in ihre Gewalt gebracht und nun holt er sich unter Androhung von Gewalt nur das wieder, was ihm *hust* rechtmäßig zusteht. Folglich ist die Gewaltdrohung/anwendung zwar nicht rechtmäßig, aber moralisch richtig, nicht wahr?

Sag mal, weißt Du eigentlich, um was es im Fall Gäfgen ging? Oder willst Du hier nur vom Thema ablenken?


Du meinst jetzt sicher, das wäre an den Haaren herbeit gezogen. Ein Schimmer von Selbsterkenntnis bei Dir?

Den Rest kannst Du gern in einem anderen Thema zur Diskussion stellen. *kopfschüttel*

cougar
11.08.2011, 12:24
Sie leben in einem Rechtsstaat und haben sich an geltende Gesetze und Urteile zu halten.

genau diesen rechtsstaat nützen solche kreaturen aus.

Zeitgeist1
11.08.2011, 12:27
Das Thema gibt es bereits:

http://www.politikforen.net/showthread.php?113566-%C3%9Cber-3000-%E2%82%AC-Entsch%C3%A4digung-f%C3%BCr-Kinderm%C3%B6rder-G%C3%A4fgen

schlaufix
11.08.2011, 14:39
Wir reden hier über einen Fall. bei dem Folter nach den Umständen nötig war, um ein Menschenleben zu retten. Und das ist für mich Legitimation genug!

Aber Du machst nicht die Gesetze.

Schaschlik
11.08.2011, 15:10
(...) *kopfschüttel*


Nochmal zur Erinnerung: Du hast behauptet, dass die Androhung von Gewalt nichts Schlimmes darstellt und daraus folgend auch keine Entschädigung rechtfertigt. Ich habe dies widerlegt, denn Androhung von Gewalt ist quasi ein übliches Mittel von Verbrechern um an ihre Ziele zu kommen. Wenn Du behauptest, bei der Polizei wäre das nicht so schlimm, warum sollte ich davon ausgehen bei Verbrechern wäre das anders?


Mein Beispiel ist sogar sehr gut gewählt: Ist Gewalt oder Androhung von Gewalt ein legitimes Mittel um "rechtmäßige" Sachverhalte durchzusetzen?

Wenn der Polizist den überführten Straftäter foltern darf, um die "Beute" zu retten, darf dann der Sparer sein Geld mit Gewalt von der Bank holen, wenn die Bank "schuldig" ist?

Hast Du eigentlich keine Bedenken, dass foltergeile Staatsbeamte einen Menschen in Not einfach erfinden könnten? Ich meine, dass der kleine Metzler noch leben würde war ja reine Spekulation, auf keine tatsächlichen Ergebnisse gestützt. Darf die Polizei in Zukunft bei jedem Verdächtigen wild spekulieren, ob sein mutmaßliches Opfer gerade noch lebt oder nicht? Wäre das Recht auf Unversehrtheit verwirkt, sobald ein Verdächtiger zum Beispiel im Suff etwas behauptet, was Gefahr im Verzug andeuten könnte?

Ich meine nicht.


Man sollte den Strang mit anderen DDR2.0 Strängen zusammen legen :rolleyes:

Mariko
11.08.2011, 17:08
Du hast doch behauptet, dass die Androhung von Gewalt garkeine "Gewalt" darstellt. Das kann man leicht widerlegen, die Bankangestellte macht die Kasse auf noch bevor ein Schuss fällt. Die Androhung von Gewalt führt ja zum gleichen Ziel wie die Gewalt selbst, sie greift dem nur vorweg, weil sich niemand gern der "echten" Gewalt ausgesetzt sieht. Daher wird Androhung der Gewalt selbst fast gleich gesetzt.



Das Argument lässt sich noch dadurch untermauern, dass die entsprechenden Straftatbestände (Nötigung, Erpressung, Räuberische Erpressung) die Ausübung tatsächlicher Gewalt der Drohung ausdrücklich gleichstellen.

Hydrant
11.08.2011, 17:11
Gutes Statement! Ich verstehe es nicht, wie manche Leute hier mit dem Recht umgehen, welches auch sie betreffen kann. Traurig...

Paul Felz
11.08.2011, 17:47
Gutes Statement! Ich verstehe es nicht, wie manche Leute hier mit dem Recht umgehen, welches auch sie betreffen kann. Traurig...
Du meinst, es sind Mörder unter uns?

Hydrant
11.08.2011, 17:54
Du meinst, es sind Mörder unter uns?

Keine Ahnung. Vielleicht?

Paul Felz
11.08.2011, 17:55
Keine Ahnung. Vielleicht?
Na dann eben Kindesentführer. Sonst würde es sie ja nicht betreffen. Oder hast Du sowas vor?

Hydrant
11.08.2011, 17:57
Na dann eben Kindesentführer. Sonst würde es sie ja nicht betreffen. Oder hast Du sowas vor?

Ich habe genügend eigene...

Paul Felz
11.08.2011, 17:58
Ich habe genügend eigene...
Ich gehe nicht davon aus, daß man eigene Kinder nur so zum Spaß vergräbt. Es soll sogar Familienväter gegeben haben, die Kinder entführen, sexuell mißbrauchen und töten.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:00
Volldeppenzitat

Sag mal, bist Du noch ganz richtig im Kopf? Was versuchst Du mir hier zu unterstellen? Das ist ja wohl eine Frechheit hoch 10. Deine kruden Thesen und Beispiele gehen total am hier diskutierten Fall vorbei. Willst Du mich und andere hier verarschen?


Das Allerletzte ist es, ein entführtes Kind als "Beute" zu bezeichnen!

Solche Dummschwätzer wie Du haben nur eins verdient: Auf die Strafbank in die hinterste Reihe... das ist jetzt ne echte Androhung. Wenn Du mich nochmal so dumm von der Seite anmachst, landest Du genau dort, nämlich auf Igno.

Hydrant
11.08.2011, 18:01
Ich gehe nicht davon aus, daß man eigene Kinder nur so zum Spaß vergräbt. Es soll sogar Familienväter gegeben haben, die Kinder entführen, sexuell mißbrauchen und töten.

Richtig!
Die wurden dafür dann auch rechtmäßig verknackt, wenn sie erwischt wurden. Und schmoren hoffentlich heute noch in der Hölle!

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:05
Na dann eben Kindesentführer. Sonst würde es sie ja nicht betreffen. Oder hast Du sowas vor?

Könnte man tatsächlich vermuten, bei der Vehemenz, den Täter zu schützen. Hatte ich auch bereits weiter oben geschrieben.

Paul Felz
11.08.2011, 18:06
Richtig!
Die wurden dafür dann auch rechtmäßig verknackt, wenn sie erwischt wurden.
Was dem toten Kind nicht geholfen hat. Den Eltern des Kindes auch nicht

Hydrant
11.08.2011, 18:10
Könnte man tatsächlich vermuten, bei der Vehemenz, den Täter zu schützen. Hatte ich auch bereits weiter oben geschrieben.

Mit Verlaub, Du gehst mir auf den Geist.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:15
Mit Verlaub, Du gehst mir auf den Geist.

Gut so. Vielleicht denkst Du dann mal darüber nach, jemandem zu applaudieren, der ein entführtes Kind als "Beute" bezeichnet und hier krude "Beispiele" anführt, die auch nicht ansatzweise etwas mit dem Fall zu tun haben.

Hydrant
11.08.2011, 18:15
Was dem toten Kind nicht geholfen hat. Den Eltern des Kindes auch nicht

Natürlich hilft das den betroffenen Personen nicht weiter! Wie auch? Das Kind ist tot!
Das Kind macht man leider weder durch Folter noch durch gutes Zureden nicht wieder lebendig!
Es ist ganz einfach nur eine ganz traurige Geschichte...

Aber ich wüsste schon, was ich mit diesem Drecksack gemacht hätte, wenn ich ihn in meine Finger bekommen hätte. Und hätte meine Strafe dafür kassiert!

Hydrant
11.08.2011, 18:16
Gut so. Vielleicht denkst Du dann mal darüber nach, jemandem zu applaudieren, der ein entführtes Kind als "Beute" bezeichnet und hier krude "Beispiele" anführt, die garnichts mit dem Fall zu tun haben.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du nichts mit "Zeitgeist" am Hut hast.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:20
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du nichts mit "Zeitgeist" am Hut hast.

Wenn Du damit meinst, daß ich Täterhätscheln und auf die Opfer sche***en befürworten sollte, dann habe ich damit wirklich nichts am Hut.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:22
Aber ich wüsste schon, was ich mit diesem Drecksack gemacht hätte, wenn ich ihn in meine Finger bekommen hätte. Und hätte meine Strafe dafür kassiert!

Darum ging es aber nicht! Kapier das doch mal.

Pegasus
11.08.2011, 18:23
Natürlich hilft das den betroffenen Personen nicht weiter! Wie auch? Das Kind ist tot!
Das Kind macht man leider weder durch Folter noch durch gutes Zureden nicht wieder lebendig!
Es ist ganz einfach nur eine ganz traurige Geschichte...

Aber ich wüsste schon, was ich mit diesem Drecksack gemacht hätte, wenn ich ihn in meine Finger bekommen hätte. Und hätte meine Strafe dafür kassiert!

Wenn es eins Deiner Kinder beträfe, würdest Du dann die Polizisten zur Zurückhaltung im Umgang mit dem Täter ermahnen? Ich glaubs nicht und manchmal heiligen die Mittel auch den Zweck. Das der Kleine schon tot war, ahnte zu diesem Zeitpunkt ja keiner.

Hydrant
11.08.2011, 18:24
Wenn Du damit meinst, daß ich Täterhätscheln und auf die Opfer sche***en befürworten sollte, dann habe ich damit wirklich nichts am Hut.

Nein, das habe ich nicht gemeint!
Aber ich habe den Eindruck, dass Du nicht verstehend lesen kannst. Und das hat schon ein wenig mit "Zeitgeist" zu tun. Vielleicht solltest Du Deinen Nick auf die 1 reduzieren?

Paul Felz
11.08.2011, 18:25
Natürlich hilft das den betroffenen Personen nicht weiter! Wie auch? Das Kind ist tot!
Das Kind macht man leider weder durch Folter noch durch gutes Zureden nicht wieder lebendig!
Es ist ganz einfach nur eine ganz traurige Geschichte...

Aber ich wüsste schon, was ich mit diesem Drecksack gemacht hätte, wenn ich ihn in meine Finger bekommen hätte. Und hätte meine Strafe dafür kassiert!
Man muß es auch gar nicht lebendig machen. Man läßt es einfach nicht sterben.

Hydrant
11.08.2011, 18:27
Wenn es eins Deiner Kinder beträfe, würdest Du dann die Polizisten zur Zurückhaltung im Umgang mit dem Täter ermahnen? Ich glaubs nicht und manchmal heiligen die Mittel auch den Zweck. Das der Kleine schon tot war, ahnte zu diesem Zeitpunkt ja keiner.

Meine Güte, ich habe es schon mehrere male geschrieben, dass ich die Polizisten moralisch verstehe, es sogar selbst so getan hätte.
Das hat aber doch gar nichts damit zu tun, wie unser Staatswesen handeln muss!

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:28
Man muß es auch gar nicht lebendig machen. Man läßt es einfach nicht sterben.

Ich weiß wirklich nicht, was manche Leute hier daran nicht verstehen.

Hydrant
11.08.2011, 18:28
Man muß es auch gar nicht lebendig machen. Man läßt es einfach nicht sterben.

Wie, bitte schön, hättest Du das denn angestellt.
Das Kind war schon tot, als sie diesen Abschaum in die Finger gekriegt haben!

Pegasus
11.08.2011, 18:31
Meine Güte, ich habe es schon mehrere male geschrieben, dass ich die Polizisten moralisch verstehe, es sogar selbst so getan hätte.
Das hat aber doch gar nichts damit zu tun, wie unser Staatswesen handeln muss!

Das "Staatswesen" hat scheiße gehandelt. Die greifen sich doch sonst auch nicht bis hintenrum, wenn es darum geht, eine Klage unter fadenscheinigen Vorwänden bereits im Vorfeld wegen 'Nichtigkeit' oder 'kein öffentliches Interesse' abzuschmettern. Schon allein deshalb, weil dem Mistkerl nicht ein Haar gekrümmt wurde.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:34
Nein, das habe ich nicht gemeint!
Aber ich habe den Eindruck, dass Du nicht verstehend lesen kannst. Und das hat schon ein wenig mit "Zeitgeist" zu tun. Vielleicht solltest Du Deinen Nick auf die 1 reduzieren?

Mal ganz davon abgesehen, daß Du einfach manche Dinge nicht auseinanderhalten kannst, ist bei Dir von verstehendem Lesen auch nicht viel zu merken.

Du würdest also den Täter massakrieren. DAS wäre ungerechtfertigte Gewaltanwendung. Im vorliegenden Fall ging es aber um den Zeitdruck, ein Kind evtl. noch lebend aufzufinden. Da hat das Recht des Kindes (des Opfers) unbedingten Vorrang. Begreifst Du den Unterschied nicht?

Paul Felz
11.08.2011, 18:35
Wie, bitte schön, hättest Du das denn angestellt.
Das Kind war schon tot, als sie diesen Abschaum in die Finger gekriegt haben!
Hätten die Polizisten das gewußt, gäbe es diesen Strang nicht. Schrieb ich aber schon mehrmals.

Hydrant
11.08.2011, 18:37
Das "Staatswesen" hat scheiße gehandelt. Die greifen sich doch sonst auch nicht bis hintenrum, wenn es darum geht, eine Klage unter fadenscheinigen Vorwänden bereits im Vorfeld wegen 'Nichtigkeit' oder 'kein öffentliches Interesse' abzuschmettern. Schon allein deshalb, weil dem Mistkerl nicht ein Haar gekrümmt wurde.

Da gebe ich Dir Recht!
Allerdings hat in diesem Fall der Staat richtig, nämlich gesetzmäßig gehandelt!
Und seien wir doch mal ganz ehrlich! Wir ereifern uns wegen Peanuts von € 3.000, während Milliarden zum Fenster hinausgeschmissen werden!

Silencer
11.08.2011, 18:39
Mein Beispiel ist sogar sehr gut gewählt: Ist Gewalt oder Androhung von Gewalt ein legitimes Mittel um "rechtmäßige" Sachverhalte durchzusetzen?

Wenn der Polizist den überführten Straftäter foltern darf, um die "Beute" zu retten, darf dann der Sparer sein Geld mit Gewalt von der Bank holen, wenn die Bank "schuldig" ist?
.............

Äpfel und Birnen - verstehst du? Du vergleichst eine ungescholtenen Kassiererin mit einem Kindesentführer. Auch der Vergleich eines lebendigen Wesens, eines Kindes mit Geld ist total daneben.
Dir scheint da in deiner Welt etwas durcheinander gekommen zu sein. Falsche Gesetze und Vorschriften sind zu ändern, wenn sie in der Praxis versagen und sie haben im Fall Jacob Metzler versagt und das kläglich. Es kam sogar zum Teil zur Umkehr der Schuldfrage wer Opfer und wer Täter war.
Du und Hydrant, ihr beide hättet "tolle" Schreibtischtäter" ergeben. Schämt euch!

Pegasus
11.08.2011, 18:40
Mal ganz davon abgesehen, daß Du einfach manche Dinge nicht auseinanderhalten kannst, ist bei Dir von verstehendem Lesen auch nicht viel zu merken.

Du würdest also den Täter massakrieren. DAS wäre ungerechtfertigte Gewaltanwendung. Im vorliegenden Fall ging es aber um den Zeitdruck, Kind evtl. noch lebend aufzufinden. Da hat das Recht des Kindes (des Opfers) unbedingten Vorrang. Begreifst Du den Unterschied nicht?

Laut BRD-Rechtsauffassung ist ein Opfer bereits ein Opfer, der Täter wäre dann ein Opfer zuviel...

Officer: Sagen Sie, wo sich das Kind befindet!
Täter: Nein.
Officer: Lebt das Kind noch?
Täter: Sach ich nich.
Officer: Na gut, dann nicht. Tschuldigung für die Belästigung...

Hydrant
11.08.2011, 18:41
Mal ganz davon abgesehen, daß Du einfach manche Dinge nicht auseinanderhalten kannst, ist bei Dir von verstehendem Lesen auch nicht viel zu merken.

Du würdest also den Täter massakrieren. DAS wäre ungerechtfertigte Gewaltanwendung. Im vorliegenden Fall ging es aber um den Zeitdruck, ein Kind evtl. noch lebend aufzufinden. Da hat das Recht des Kindes (des Opfers) unbedingten Vorrang. Begreifst Du den Unterschied nicht?

Ich begreife das schon!
Ich als Privatperson kann ungerechtfertigte Gewalt ausüben und hätte das in diesem Fall auch getan! Ich wäre dafür auch angeklagt und zu Recht verurteilt worden.
Der Staat kann das nicht!
Das ist der kleine Unterschied. Ist das so schwer zu begreifen?

Paul Felz
11.08.2011, 18:41
Laut BRD-Rechtsauffassung ist ein Opfer bereits ein Opfer, der Täter wäre dann ein Opfer zuviel...

Officer: Sagen Sie, wo sich das Kind befindet!
Täter: Nein.
Officer: Lebt das Kind noch?
Täter: Sach ich nich.
Officer: Na gut, dann nicht. Tschuldigung für die Belästigung...
Belästigung? Das grenzt haarscharf an Folter!

Silencer
11.08.2011, 18:42
Da gebe ich Dir Recht!
Allerdings hat in diesem Fall der Staat richtig, nämlich gesetzmäßig gehandelt!
Und seien wir doch mal ganz ehrlich! Wir ereifern uns wegen Peanuts von € 3.000, während Milliarden zum Fenster hinausgeschmissen werden!

Ne, ne - warum geht kein Staatsanwalt oder Verfassungsschützer nicht gerichtlich gegen Merkelsche Regierung vor? Auf den kleinen Polizeichef da kann man eindreschen nicht wahr?

Paul Felz
11.08.2011, 18:42
Ich begreife das schon!
Ich als Privatperson kann ungerechtfertigte Gewalt ausüben und hätte das in diesem Fall auch getan! Ich wäre dafür auch angeklagt und zu Recht verurteilt worden.
Der Staat kann das nicht!
Das ist der kleine Unterschied. Ist das so schwer zu begreifen?
Ja, weil es falsch ist. Der Staat kann schon, nur darf er - noch - nicht. DAS ist der Unterschied.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:43
Laut BRD-Rechtsauffassung ist ein Opfer bereits ein Opfer, der Täter wäre dann ein Opfer zuviel...

Officer: Sagen Sie, wo sich das Kind befindet!
Täter: Nein.
Officer: Lebt das Kind noch?
Täter: Sach ich nich.
Officer: Na gut, dann nicht. Tschuldigung für die Belästigung...

Danke, Du hast es auf den Punkt gebracht.

Hydrant
11.08.2011, 18:45
Ja, weil es falsch ist. Der Staat kann schon, nur darf er - noch - nicht. DAS ist der Unterschied.

Ich hoffe auch sehr, dass das so bleibt!
Bananenrepublik - Du verstehst?

Hydrant
11.08.2011, 18:46
Ne, ne - warum geht kein Staatsanwalt oder Verfassungsschützer nicht gerichtlich gegen Merkelsche Regierung vor? Auf den kleinen Polizeichef da kann man eindreschen nicht wahr?

Das ist wieder eine gaaanz andere Geschichte...

Pegasus
11.08.2011, 18:50
Da gebe ich Dir Recht!
Allerdings hat in diesem Fall der Staat richtig, nämlich gesetzmäßig gehandelt!
Und seien wir doch mal ganz ehrlich! Wir ereifern uns wegen Peanuts von € 3.000, während Milliarden zum Fenster hinausgeschmissen werden!

Es geht nicht um die 3000.- Glocken, sondern darum, daß DER das quasi noch als Entschädigung für das Töten des Kindes kriegt. Sture Paragraphenreiterei ist nicht immer ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, zumal sie andernorts (Intensivtäter) nach Gutdünken ausgelegt wird.

Zeitgeist1
11.08.2011, 18:50
Ich begreife das schon!
Ich als Privatperson kann ungerechtfertigte Gewalt ausüben und hätte das in diesem Fall auch getan! Ich wäre dafür auch angeklagt und zu Recht verurteilt worden.
Der Staat kann das nicht!
Das ist der kleine Unterschied. Ist das so schwer zu begreifen?

Aha, wer ist denn der Staat, der das Leben eines Kindes einfach so aufs Spiel setzt?

Hydrant
11.08.2011, 18:54
Es geht nicht um die 3000.- Glocken, sondern darum, daß DER das quasi noch als Entschädigung für das Töten des Kindes kriegt. Sture Paragraphenreiterei ist nicht immer ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, zumal sie andernorts (Intensivtäter) nach Gutdünken ausgelegt wird.

Nein, er hat diese € 3.000 nicht für die Kindstötung bekommen, sondern weil ihm Folter angedroht wurde!
Da sollte man die Dinge schon trennen.

Hydrant
11.08.2011, 18:55
Aha, wer ist denn der Staat, der das Leben eines Kindes einfach so aufs Spiel setzt?

Mannomann, der Staat hat das Leben des Kindes nicht aufs Spiel gesetzt, sondern dieser Drecksack!
Der Staat mit seinen Organen kann naturgemäß immer nur hinterherhecheln!

Paul Felz
11.08.2011, 19:00
Ich hoffe auch sehr, dass das so bleibt!
Bananenrepublik - Du verstehst?
Ja, sind wir. Deswegen will ich das Gesetz ja ändern, damit wenigstens eine Banane weg ist.

Zeitgeist1
11.08.2011, 19:01
Mannomann, der Staat hat das Leben des Kindes nicht aufs Spiel gesetzt, sondern dieser Drecksack!


Du meinst sicher die Beamten. Sie haben tatsächlich das Leben des Kindes nicht aufs Spiel gesetzt. Und das wirfst Du ihnen vor. Wie verwirrt muß man dazu sein?

Pegasus
11.08.2011, 19:02
Nein, er hat diese € 3.000 nicht für die Kindstötung bekommen, sondern weil ihm Folter angedroht wurde!
Da sollte man die Dinge schon trennen.

Das kann man doch nicht trennen, da das eine das andere bedingte.

Sorry, aber wenn man mir bei Nichtbezahlung des Knöllchens Knast androht, müßte ich ja auch wegen Drohung klagen können. Doch die Klage wird abgewiesen, weil "selbst Schuld, Sie brauchen nur zu zahlen" :dunno: Ja watt denn nu? Bin ich wegen eines unbezahlten Tickets weniger wert als ein Kindermörder? Oder hört bei 20.- € der Rechtsstaat kurzzeitig auf zu existieren?

Hydrant
11.08.2011, 19:04
Ja, sind wir. Deswegen will ich das Gesetz ja ändern, damit wenigstens eine Banane weg ist.

Diese Banane ist weg, hockt im Knast!
Und bleibt dort auch hoffentlich noch für lange Zeit.

Sollte er vorzeitig entlassen werden, können wir uns nochmals über eine Gesetzesänderung unterhalten.
Vielleicht bin ich dann positiver gestimmt. ;)

Paul Felz
11.08.2011, 19:05
Diese Banane ist weg, hockt im Knast!
Und bleibt dort auch hoffentlich noch für lange Zeit.

Sollte er vorzeitig entlassen werden, können wir uns nochmals über eine Gesetzesänderung unterhalten.
Vielleicht bin ich dann positiver gestimmt. ;)
Das Kind ist tot. Hätte es aber nicht sein müssen.

Hydrant
11.08.2011, 19:08
Das kann man doch nicht trennen, da das eine das andere bedingte.

Sorry, aber wenn man mir bei Nichtbezahlung des Knöllchens Knast androht, müßte ich ja auch wegen Drohung klagen können. Doch die Klage wird abgewiesen, weil "selbst Schuld, Sie brauchen nur zu zahlen" :dunno: Ja watt denn nu? Bin ich wegen eines unbezahlten Tickets weniger wert als ein Kindermörder? Oder hört bei 20.- € der Rechtsstaat kurzzeitig auf zu existieren?

Wenn man Dir wegen Nichtbezahlung eines Knöllchens Erzwingungshaft androht, hat das doch überhaupt nichts mit Folter zu tun!
Da hätte ich mich schon mehrmals gefoltert vorgekommen sein müssen. Wurde ich aber nicht, es wurde nur die Kohle beigetrieben.
Das sind und bleiben 2 verschiedene Paar Stiefel!

Pegasus
11.08.2011, 19:11
Wenn man Dir wegen Nichtbezahlung eines Knöllchens Erzwingungshaft androht, hat das doch überhaupt nichts mit Folter zu tun!
Da hätte ich mich schon mehrmals gefoltert vorgekommen sein müssen. Wurde ich aber nicht, es wurde nur die Kohle beigetrieben.
Das sind und bleiben 2 verschiedene Paar Stiefel!

Die bloße Androhung von Folter hat auch nichts mit Folter zu tun.

Hydrant
11.08.2011, 19:13
Das Kind ist tot. Hätte es aber nicht sein müssen.

Das, lieber Paul, stimmt nicht.
Der Drecksack hat das Kind getötet, bevor der Staat überhaupt eingreifen konnte!
Das Kind war bereits tot, als der Staat dem Täter habhaft werden konnte.
Ich habe keine Ahnung, wie man den Tod des kleinen Jakobs hätte abwenden können, leider...

Hydrant
11.08.2011, 19:15
Die bloße Androhung von Folter hat auch nichts mit Folter zu tun.

Ich habe es schon mal weiter oben geschrieben:
Legalisiert man die Androhung von Folter, dann ist es auch bis zu deren Vollzug nicht mehr weit.
Deshalb: Wehret den Anfängen!

Paul Felz
11.08.2011, 19:16
Das, lieber Paul, stimmt nicht.
Der Drecksack hat das Kind getötet, bevor der Staat überhaupt eingreifen konnte!
Das Kind war bereits tot, als der Staat dem Täter habhaft werden konnte.
Ich habe keine Ahnung, wie man den Tod des kleinen Jakobs hätte abwenden können, leider...
Falsch. Das Kind ist gestorben, als er im Gewahrsam der Polizei war. Selbst wenn dem hier nicht so gewesen wäre, ist es völlig egal.

Zeitgeist1
11.08.2011, 19:21
Der Drecksack hat das Kind getötet, bevor der Staat überhaupt eingreifen konnte!
Das Kind war bereits tot, als der Staat dem Täter habhaft werden konnte.
Ich habe keine Ahnung, wie man den Tod des kleinen Jakobs hätte abwenden können, leider...

Hydrant, was soll das? Bist Du wirklich nicht in der Lage zu begreifen, daß das zum Zeitpunkt der Androhung noch nicht bekannt war und die Beamten annehmen mußten, daß das Kind noch lebt?

Finch
11.08.2011, 19:23
genau diesen rechtsstaat nützen solche kreaturen aus.

Mag sein. Nur gelten Gesetze für alle. So ist es nun mal.

Hydrant
11.08.2011, 19:24
Falsch. Das Kind ist gestorben, als er im Gewahrsam der Polizei war. Selbst wenn dem hier nicht so gewesen wäre, ist es völlig egal.

Gut, folgendes aus Wikipedia, der Einfachheit halber:


Gäfgen stammt aus einfachen Verhältnissen, wuchs im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen auf und engagierte sich dort als Jugendbetreuer[1] in einer katholischen Kirchengemeinde. Er legte 1995 das Abitur an der Carl-Schurz-Schule ab. Anschließend absolvierte er seinen Zivildienst in der Altenpflege. 1996 nahm er an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ein Studium der Rechtswissenschaft auf.
Um seinen aufwändigen Lebensstil finanzieren zu können, lockte er am 27. September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler unter einem Vorwand in seine Wohnung und tötete ihn dort durch Ersticken.[2] Später versteckte Gäfgen die Leiche bei einem Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein. Zuvor hatte er den Eltern des Jungen ein Erpresserschreiben mit einer Lösegeldforderung zukommen lassen.[3]
[...]

http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen

Paul Felz
11.08.2011, 19:26
Gut, folgendes aus Wikipedia, der Einfachheit halber:



http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen
Der ist in der Erdhöhle erstickt. Wie ich schon schrieb, ist das aber völlig egal. Gäfgen behauptete nämlich, daß er noch lebt. Und zwar in eben der Erdhöhle.

Zeitgeist1
11.08.2011, 19:27
Gut, folgendes aus Wikipedia, der Einfachheit halber:



http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen

Noch einfacher:

http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=16&STORY_ID=1&M_STORY_ID=7

Hydrant
11.08.2011, 19:27
Hydrant, was soll das? Bist Du wirklich nicht in der Lage zu begreifen, daß das zum Zeitpunkt der Androhung noch nicht bekannt war und die Beamten annehmen mußten, daß das Kind noch lebt?

Ich verweise auf #1056

Hydrant
11.08.2011, 19:29
Noch einfacher:

http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=16&STORY_ID=1&M_STORY_ID=7

Geht nicht:


Fatal error: Call to a member function on a non-object in /homepages/46/d71511815/htdocs/dokzentrum/redax/functions/user.inc on line 687

Mittlerweile geht es.
Dort wird nichts anderes geschrieben, als dass das Schwein sein Opfer sofort getötet hat!


27. September 2002
Jakob von METZLER, 11 Jahre alt, wird vom Jurastudenten Magnus GÄFGEN entführt. GÄFGEN erstickt den 11jährigen Jungen noch am selben Tag in seiner Studentenwohnung

Wie sollte da ein Staat bzw. seine Organe - bitteschön - einschreiten können?

Zeitgeist1
11.08.2011, 19:34
Geht nicht:

Bei mir geht's.

Hydrant
11.08.2011, 19:39
Bei mir geht's.

Bei mir mittlerweile auch. Sh.#1060

Gehirnnutzer
11.08.2011, 20:04
Gehirnnutzer, alle Deine Ausführungen basieren auf irgendwelchen rechtsverdrehenden -allerdings leider gültigen- Grundsätzen. Daß ein zivilrechtliches Urteil auf dem vorangegangenen strafrechtlichen Urteil aufbaut, ist mir ebenfalls klar.

Hier geht es jedoch nicht um geistige Klimmzüge unter "Rechtsgelehrten", sondern ganz konkret um einen Fall, der dem allgemeinen Rechtsempfinden total entgegengesetzt behandelt wurde.

Wenn es nur um ein geistiges Duell ginge, wäre ich evtl. bereit, mich als Nichtjurist in die Materie einzulesen. Aber ich habe weder die Zeit noch das Interesse daran. Das haben die Fachkundigen zu klären.

Mich interessiert die Auswirkung des geistigen Geschwurbels auf das Schicksal unschuldiger Menschen und nicht, wie man einem verurteilten Straftäter zu mehr Wohlgefühl verhelfen kann. Wenn die Ursachen also falsch gesetzt werden, können auch nur falsche Ergebnisse dabei herauskommen. Das muß korrigiert werden an den Stellen, die dafür verantwortlich sind.

Mein lieber Zeitgeist, das ist weder Geschwurbel noch rechtsverdrehen. Zeigeist1, wir haben hier ein ganz einfaches Problem in dieser Diskussion, das nichts mit dem Fall Gäfgen oder mit dem Recht selber zu tun hat.

Es geht einfach darum, die angeblich perfekte Lösung zu präsentieren, alles was diese Lösung gefährdet, wird ignoriert oder als staatlicher Humbug erklärt, weil man ja eine moralische Rechtfertigung hat. Reicht das nicht aus, versucht man sich zusätzliche Rechtfertigungen zu schaffen mit anscheinenden Bestätigungen, die zum Teil auf fehlerhaften Betrachtungen beruhen.

Das Recht, was du und andere hier im Fall Gäfgen kritisierst, ist weder eine Besonderheit des deutschen Staates, noch vollkommen willkürlich beschlossen, sondern das Recht hat sich vom Stammesrecht bis zum heutigen Recht entwickelt und tut es noch weiter. Es ist eine Summe aus Erfahrungen in seiner Anwendung, Erfahrungen mit Missbrauch, Menschenverständnis, menschlichem Verhalten etc. pp. von Jahrhunderten.

Strafmaße und Arten von Strafen mögen sich von Staat zu Staat unterscheiden, jedoch ist in allen westlichen Staaten gleich, das beruht auf den bereits genannten Erfahrungen, es gibt kein doppelte Bestrafung, das heißt die vom Gericht verhängte Strafe ist die Sühne für die begangene Tat. Eine Strafe schränkt die Rechte des Straftäters ein, jedoch macht sie ihn nicht rechtlos.
Auch der Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte macht und machte niemanden rechtlos, mein lieber Zeitgeist, denn die Bürgerlichen Ehrenrechte sind das aktive, das passive Wahlrecht und das Recht ein öffentliches Amt zu bekleiden. Das Klagerecht ist kein Ehrenrecht. Wahrscheinlich verwechselst du das mit dem im 19. Jahrhundert üblichen "Bürgerlichen Tod", der den Straftäter nicht rechtlos machte, ihm aber die Rechtsfähigkeit entzog.

Erfahrungen mit Mißbrauch, Fehlurteile, Mißhandlungen von Unschuldigen, verschleierte Straftaten an Straftätern, Falschaussagen, einseitige Ermittlungen, Lynchjustiz, emotionale Beeinflussung etc. pp. haben dazu geführt, das sich das Recht und seine Betrachtungsweisen in der Art und Weise entwickelt haben, wie sie jetzt sind. Weißt du was das verrückte an der Sache ist, das das Arschloch Gäfgen jetzt klagen konnte hat zum Teil seine Ursache darin, das früher Personen das Recht in weit geringeren Sachen missachteten, weil sie meinten sie hätten dafür eine moralische Rechtfertigung.

Noch eine kleine Anmerkung nebenbei, für die Straftat hätte Gäfgen in den vielen Bundesstaaten der USA härter Strafen bekommen bis hin zu Todesstrafe. Dummerweise hätte es aber ein amerikanischer Staatsanwalt wesentlich schwerer gehabt Anklage zu erheben oder eine Verurteilung zu bewirken, denn in den USA werden die Früchte des vergifteten Baumes restriktiver ausgelegt, da hätte Daschners Anweisung nämlich dazu führen können, was in den Feststellungen der Deutschen Gerichte (siehe Punkt 27. EGMR-Urteil (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/05/22978-05-1.php)) verneinen.

Mit einem niedrigeren Niveau vereinfacht gesagt, weil Menschen früher Scheiße bauten, kann Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen. So moralisch hochwertig die Rechtfertigung auch sein mag, es kann nicht die Lösung sein, wieder Möglichkeiten zu schaffen, das Menschen Scheiße bauen um, damit andere Scheiße nicht mehr geschieht.

Hydrant
11.08.2011, 20:12
<Vollzitat>

Wenn ich könnte wie ich wollte...
...hättest Du jetzt einen fetten Grünen.

kotzfisch
11.08.2011, 20:49
Gehirnnutzer aber auch Paul haben viel Nachdenkenswertes in den Strang gesetzt.Danke.Ich bin noch zu keinem urteil gekommen-ich weiß es einfach nicht.

Zeitgeist1
11.08.2011, 20:53
Vollzitat

Mein lieber Gehirnnutzer,

ich schrieb ja bereits, daß es hier konkret um den Fall Gäfgen geht, in dem das Leben eines Kindes auf dem Spiel stand (so jedenfalls der Kenntnisstand der Beamten zur Zeit des Verhörs und der Androhung von Schmerzen). Du kannst mir doch nicht im Ernst erzählen wollen, daß Du bewußt auf das Leben des Kindes gepfiffen hättest, nur um das Wohlergehen des Entführers nicht zu gefährden. Wenn doch, brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren. Das würde mich allerdings sehr wundern.

Hast Du Kinder? Ich schätze mal, nein.

Was Deine anderen Ausführungen betrifft: No comment! Hier geht es um einen ganz konkreten Fall. Wenn Du diesen philosophisch betrachten möchtest, gibt es sicher auch dafür einen Platz hier im Forum.

Hydrant
11.08.2011, 21:17
Mein lieber Gehirnnutzer,

ich schrieb ja bereits, daß es hier konkret um den Fall Gäfgen geht, in dem das Leben eines Kindes auf dem Spiel stand (so jedenfalls der Kenntnisstand der Beamten zur Zeit des Verhörs und der Androhung von Schmerzen). Du kannst mir doch nicht im Ernst erzählen wollen, daß Du bewußt auf das Leben des Kindes gepfiffen hättest, nur um das Wohlergehen des Entführers nicht zu gefährden. Wenn doch, brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren. Das würde mich allerdings sehr wundern.

Hast Du Kinder? Ich schätze mal, nein.

Was Deine anderen Ausführungen betrifft: No comment! Hier geht es um einen ganz konkreten Fall. Wenn Du diesen philosophisch betrachten möchtest, gibt es sicher auch dafür einen Platz hier im Forum.

Die Behörden haben zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass das Kind nicht mehr am Leben ist, soweit daccord.
Ich meine, dass in diesem Strang bisher von Allen die Beamten (sprich Daschner etc.) moralisch unterstützt wurden.
Hilft aber alles nichts, es war eindeutig eine Straftat, und die wurde geahndet.

Im Gegenzug hat das Schwein Gäfgen eine Klage gegen die rechtswidrige Androhung von Folter erhoben und Recht bekommen. Da ist auch nichts dagegen zu sagen, so sind nun mal die Gesetze.
Mit Philosophie hat das recht wenig zu tun.

Paul Felz
11.08.2011, 21:23
[...]
Mit einem niedrigeren Niveau vereinfacht gesagt, weil Menschen früher Scheiße bauten, kann Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen. So moralisch hochwertig die Rechtfertigung auch sein mag, es kann nicht die Lösung sein, wieder Möglichkeiten zu schaffen, das Menschen Scheiße bauen um, damit andere Scheiße nicht mehr geschieht.
Denk mal darüber nach.

Ich ändere den Satz nur wenig:
"weil Menschen früher Scheiße bauten, konnte Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen."

Hydrant
11.08.2011, 21:29
Denk mal darüber nach.

Ich ändere den Satz nur wenig:
"weil Menschen früher Scheiße bauten, konnte Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen."

Das ist , glaube ich, zu kurz gegriffen.
Nicht weil "Menschen früher Scheiße bauten, konnte Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen", sondern weil eindeutig das Recht - in diesem Fall - auf seiner Seite stand.

Zeitgeist1
11.08.2011, 21:38
Das ist , glaube ich, zu kurz gegriffen.
Nicht weil "Menschen früher Scheiße bauten, konnte Gäfgen den jetzigen Scheiß durchziehen", sondern weil eindeutig das Recht - in diesem Fall - auf seiner Seite stand.

Nicht, wenn Du davon ausgehst, daß das Recht pervertiert wurde.

Hydrant
11.08.2011, 21:41
Nicht, wenn Du davon ausgehst, daß das Recht pervertiert wurde.

Seit wann ist das denn, Deiner Meinung nach, passiert?

Zeitgeist1
11.08.2011, 21:49
Seit wann ist das denn, Deiner Meinung nach, passiert?

Seit die 68er und die Linksgrünen Steinwerfer Angst hatten, selbst in den Knast zu kommen. Seither haben sie das Recht gedreht und gewendet, hinter dem Rücken der Bevölkerung Gesetze geändert und pervertiert. Man denke nur an die Urteile für Mord gegen die "Schätzchen" dieser Ideologie - 40 Sozialstunden etc.

Hydrant
11.08.2011, 22:02
Seit die 68er und die Linksgrünen Steinwerfer Angst hatten, selbst in den Knast zu kommen. Seither haben sie das Recht gedreht und gewendet, hinter dem Rücken der Bevölkerung Gesetze geändert und pervertiert. Man denke nur an die Urteile für Mord gegen die "Schätzchen" dieser Ideologie - 40 Sozialstunden etc.

Na ja, da ich eher ein Linker bin, aber nichtsdestotrotz nicht dieser Ideologie verfallen bin, kann ich von mir sagen, dass ich ab und an mal auch den Rechten Recht geben muss.
Und wenn Du mit den linksgrünen Steinewerfern Joschka Fischer meinst, dann halte ich Dir entgegen, dass wir danach keinen besseren Außenminister hatten.

Wenn Du das allerdings pauschal meinst, halte ich Dir entgegen, dass in den entsprechenden Positionen, die das beeinflussen könnten, mitnichten nur Linksgrüne sitzen.
Es hilft nicht weiter, nur eine schale Suppe zu rühren!

Gehirnnutzer
11.08.2011, 22:12
Was Deine anderen Ausführungen betrifft: No comment! Hier geht es um einen ganz konkreten Fall. Wenn Du diesen philosophisch betrachten möchtest, gibt es sicher auch dafür einen Platz hier im Forum.

Du kapierst etwas nicht, der Fall Gäfgen ist geschehen, an ihm kannst weder du noch ich etwas ändern.

Du sagst es ist falsches Recht, der dazu geführt hat. Nun es ist dein gutes Recht, dieser Meinung und deine Feststellung.
Wenn es aber nur um diesen konkreten Fall geht, dann kannst du nur bei dieser Meinung und dieser Feststellung bleiben und jede weitere Diskussion erübrigt sich, denn eine Änderung des Rechts ändert nichts am konkreten Fall Gäfgen, er bleibt so wie er ist.

Willst du aber das Recht ändern, um zukünftig Fälle wie Gäfgen zu verhindern, dann musst du dich vom konkreten Fall Gäfgen lösen, sondern musst dich mit den Gründen, die von mir und anderen aufgeführt wurden beschäftigen und die Dinge differenzierte betrachten. Leider wird dann, auch wenn es unmenschlich klingt, aus dem Leben der Kindes ein Faktor unter vielen, den es zu berücksichtigen gilt.

Ich weiß das das folgende für dich unmenschlich und peitätlos klingen wird, aber vollkommen emotionslos betrachtet gilt folgender Vergleich:

Wenn bei einem Auto durch den Sicherheitsgurt oder den Airbag ein Mensch getötet wird, wird niemand auf die Idee kommen, Sicherheitsgurt oder Airbag abzuschaffen, sondern man wird versuchen sie zu verbessern.
Derjenige der damit beauftragt wird, wird weder die Funktion von Sicherheitsgurt und Airbag in Frage stellen, noch bei seinen Überlegungen zu Verbesserung die bisherigen Entwicklungen außer acht lassen.

So ist es auch mit dem Recht und hat auch nichts mit Täterschutz zu tun.

Hydrant
11.08.2011, 22:19
[...]
Willst du aber das Recht ändern, um zukünftig Fälle wie Gäfgen zu verhindern[...]

Solche Schweinereien kann man leider nicht verhindern, wie sollte das gehen?
Gesetze sind zur Genüge vorhanden, man muss sie nur anwenden!

Zeitgeist1
11.08.2011, 22:30
Na ja, da ich eher ein Linker bin, aber nichtsdestotrotz nicht dieser Ideologie verfallen bin, kann ich von mir sagen, dass ich ab und an mal auch den Rechten Recht geben muss.
Und wenn Du mit den linksgrünen Steinewerfern Joschka Fischer meinst, dann halte ich Dir entgegen, dass wir danach keinen besseren Außenminister hatten.

Siehst Du, genau das meine ich. Vor der Zeit der 68er wäre so einer verurteilt worden und hätte garkeine Chance mehr bekommen, politisch aufzusteigen.


Wenn Du das allerdings pauschal meinst, halte ich Dir entgegen, dass in den entsprechenden Positionen, die das beeinflussen könnten, mitnichten nur Linksgrüne sitzen.
Es hilft nicht weiter, nur eine schale Suppe zu rühren!Wie auch immer die Zusammensetzung heute ist: Es ist doch eine Tatsache, daß Antifanten der Meinung sind, wer ihre Meinung nicht teilt, der darf ungestraft zusammengeschlagen und an seiner Meinungsäußerung gehindert werden.

Beispiele:

http://www.pi-news.net/2011/06/stuttgart-augenzeuge-kein-schutz-durch-polizei/
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M504d5b5ef1b.0.html
http://www.schneider-breitenbrunn.de/2011-07/linksextremisten-verhindern-pro-deutschland-veranstaltung/

Gehirnnutzer
11.08.2011, 22:33
Solche Schweinereien kann man leider nicht verhindern, wie sollte das gehen?
Gesetze sind zur Genüge vorhanden, man muss sie nur anwenden!

Hydrant, da bin ich anderer Meinung. Es gibt für alles eine Lösung, auch ohne Rechtsgrundsätze zu verletzen oder Unvereinbarkeiten mit Grund- und Menschenrecht zu erzeugen.

Das folgende ist zwar sehr vereinfacht dargestellt und sicherlich nicht vollkommen wie gefordert, aber als Grundbasis für Überlegungen geeignet. Ein körperlicher Schaden ist Gäfgen nicht entstanden, das besagt ja auch das Urteil, das wir hier diskutieren, die Entschädigung beruht auf subjektiver Bewertung. Gehe ich vom EGMR-Urteil aus hätte man theoretisch auch sagen können, das der "Schaden", den Gäfgen durch den "Rechtsbruch" Daschners erlitten hat, durch die Bestrafung Daschners kompensiert wurde.
So bleibt man dem Recht durchaus treu, jedoch erlangt Gäfgen dadurch keinen materiellen Vorteil, den er nicht verdient.

Hydrant
11.08.2011, 22:40
Siehst Du, genau das meine ich. Vor der Zeit der 68er wäre so einer verurteilt worden und hätte garkeine Chance mehr bekommen, politisch aufzusteigen.

Wie auch immer die Zusammensetzung heute ist: Es ist doch eine Tatsache, daß Antifanten der Meinung sind, wer ihre Meinung nicht teilt, der darf ungestraft zusammengeschlagen und an seiner Meinungsäußerung gehindert werden.

Beispiele:

http://www.pi-news.net/2011/06/stuttgart-augenzeuge-kein-schutz-durch-polizei/
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M504d5b5ef1b.0.html
http://www.schneider-breitenbrunn.de/2011-07/linksextremisten-verhindern-pro-deutschland-veranstaltung/

Joschka Fischer war damals Jugendlicher oder maximal Halberwachsener und hat einen Haufen Scheiß gemacht, so wie ich auch.
Nichtsdestotrotz war er kein schlechter Außenminister. Die Pfeife, die wir jetzt haben, kann ihm noch nicht mal das Wasser reichen, geschweige denn ein Krümel Zucker.

Was Du ansonsten an Beispielen bringst sind Auswüchse, die ich auch nicht für gut erachte, haben aber mit dem, was wir hier diskutieren nichts zu tun.
Wir schweifen ab...

Zeitgeist1
11.08.2011, 22:41
Hydrant, da bin ich anderer Meinung. Es gibt für alles eine Lösung, auch ohne Rechtsgrundsätze zu verletzen oder Unvereinbarkeiten mit Grund- und Menschenrecht zu erzeugen.

Das folgende ist zwar sehr vereinfacht dargestellt und sicherlich nicht vollkommen wie gefordert, aber als Grundbasis für Überlegungen geeignet. Ein körperlicher Schaden ist Gäfgen nicht entstanden, das besagt ja auch das Urteil, das wir hier diskutieren, die Entschädigung beruht auf subjektiver Bewertung. Gehe ich vom EGMR-Urteil aus hätte man theoretisch auch sagen können, das der "Schaden", den Gäfgen durch den "Rechtsbruch" Daschners erlitten hat, durch die Bestrafung Daschners kompensiert wurde.
So bleibt man dem Recht durchaus treu, jedoch erlangt Gäfgen dadurch keinen materiellen Vorteil, den er nicht verdient.

Gehirnnutzer, das ist doch mal eine klare Antwort. Damit könnte ich mich anfreunden und andere bestimmt ebenso. Nicht wegen dem materiellen Vorteil, sondern wegen der Gerechtigkeit.

Warum kommt das von Dir erst so spät?

Zeitgeist1
11.08.2011, 22:44
Joschka Fischer war damals Jugendlicher oder maximal Halberwachsener und hat einen Haufen Scheiß gemacht, so wie ich auch.

Fischer war Student!


Was Du ansonsten an Beispielen bringst sind Auswüchse, die ich auch nicht für gut erachte, haben aber mit dem, was wir hier diskutieren nichts zu tun.

Oh doch, das haben sie, denn sie sind eine Folge der verdrehten Gesetze. Du wolltest doch von mir eine Antwort. Daß sie Dir nicht paßt, ist eine andere Sache.



Wir schweifen ab...

Stimmt. Schön, daß Du es bemerkt hast.

Hydrant
11.08.2011, 22:45
Hydrant, da bin ich anderer Meinung. Es gibt für alles eine Lösung, auch ohne Rechtsgrundsätze zu verletzen oder Unvereinbarkeiten mit Grund- und Menschenrecht zu erzeugen.

Das folgende ist zwar sehr vereinfacht dargestellt und sicherlich nicht vollkommen wie gefordert, aber als Grundbasis für Überlegungen geeignet. Ein körperlicher Schaden ist Gäfgen nicht entstanden, das besagt ja auch das Urteil, das wir hier diskutieren, die Entschädigung beruht auf subjektiver Bewertung. Gehe ich vom EGMR-Urteil aus hätte man theoretisch auch sagen können, das der "Schaden", den Gäfgen durch den "Rechtsbruch" Daschners erlitten hat, durch die Bestrafung Daschners kompensiert wurde.
So bleibt man dem Recht durchaus treu, jedoch erlangt Gäfgen dadurch keinen materiellen Vorteil, den er nicht verdient.

Ich gehe mit Dir konform!
Mein Einwand war nur dahingehend, dass man (oder der Staat bzw. seine Organe) solche Rechtsbrüche nicht verhindern können, das geht ganz einfach nicht!
Niemand von uns kann das.

Gehirnnutzer
11.08.2011, 23:00
Gehirnnutzer, das ist doch mal eine klare Antwort. Damit könnte ich mich anfreunden und andere bestimmt ebenso. Nicht wegen dem materiellen Vorteil, sondern wegen der Gerechtigkeit.

Warum kommt das von Dir erst so spät?

1. Denk mal darüber nach, bringt es normalerweise etwas, jemand mit einer Lösung zu konfrontieren, die auf dem beruht, was er als verdreht oder falsch hält. Die Lösung erkennt eben an, das gegenüber Gäfgen ein "Rechtsbruch" stattgefunden hat.

2. Wurde ich nie direkt danach gefragt.

3. Machte es aus meiner Sicht erst jetzt Sinn, dies in der Diskussion zu erwähnen.

stscherer
12.08.2011, 09:11
Die Begriffe gehen hübsch durcheinander, und deswegen zimmert sich jeder seine Sicht zusammen.

Schadensersatz kann man beanspruchen, wenn man einen Schaden erlitten hat, d.h. eine unfreiwillige Einbusse an Lebens- und Rechtsgütern; es gibt Ersatz für materielle Schäden und immaterielle Schäden; bei Letzterem benutzt man auch den Ausdruck Schmerzensgeld.

Dies hat Gäfgen NICHT bekommen.

Entschädigung ist eine Leistung, die Nachteile oder Einschränkungen ausgleichen soll. Eine solche enthalten zB. auch Zeugen oder ehrenamtliche Richter (JVEG). Entschädigungen werden also auch gezahlt, wenn der Einzelne zu Gunsten der Allgemeinheit herangezogen wird und dadurch erhöhten Aufwand pp. hat. Beispiel wäre auch die Entschädigung für die Wahlhelfer.

Diese hat Gäfgen bekommen, weil er in einem Grundrecht eingeschränkt worden ist, allerdings auf unterster Stufe, was die Höhe betrifft, weil der Eingriff denkbar gering war. Gleiches gilt übrigens auch für das Strafverfahren, denn die "Strafe" war nichts Anderes als eine Missbilligung ohne Konsequenzen für die Angeklagten. Damit einher geht aber nicht die moralische Wertung, die hier immer wieder herangezogen wird.

Insgesamt ist der Fall Gäfgen ein Grenzfall, und man hätte durchaus mit sehr guten Argumenten auch zu dem gegenteiligen Ergebnis kommen können, je nachdem, wie hoch man den Absolutheitsanspruch des Folterverbots stellt.

Die ganze Diskussion entbrennt im Grunde genommen daran, ob es immer nur eine digitale Lösung eines Problems gibt - in einem Rechtssystem ist Schwarz und Weiss aber nun einmal sehr selten.

Mariko
12.08.2011, 13:52
Entschädigung ist eine Leistung, die Nachteile oder Einschränkungen ausgleichen soll. Eine solche enthalten zB. auch Zeugen oder ehrenamtliche Richter (JVEG). Entschädigungen werden also auch gezahlt, wenn der Einzelne zu Gunsten der Allgemeinheit herangezogen wird und dadurch erhöhten Aufwand pp. hat. Beispiel wäre auch die Entschädigung für die Wahlhelfer.



Stimmt so nicht, das ist vom Ansatz her etwas völlig anderes. Diese "Aufwandsentschädigung" setzt kein rechtswidriges Handeln voraus, anders als hier, wo es um einen Amtshaftungsanspruch aus unerlaubter Handlung ging...

stscherer
12.08.2011, 15:03
Stimmt so nicht, das ist vom Ansatz her etwas völlig anderes. Diese "Aufwandsentschädigung" setzt kein rechtswidriges Handeln voraus, anders als hier, wo es um einen Amtshaftungsanspruch aus unerlaubter Handlung ging...

Natürlich war es hier ein Anspruch aus Amtshaftung, es ging mir nur um den unterschiedlichen Charakter... wobei mein Beispiel vielleicht unglücklich gewählt war - mir ging es nur darum, dass diese Entscheidung des Zivilgerichts keine moralische Bewertung per se enthält.

Don
12.08.2011, 15:21
Notwehr hat nur bedingt etwas mit dem zu tun, was hier diskutiert wird.
Und Notwehr hat auch nichts mit Androhung von Folter zu tun. Auch nichts mit deren Vollendung, das ist ja zum Glück nicht passiert.

Aber natürlich kann Notwehr mit Folter zu tun haben. Ausgeübt in entsprechender Situation durch Privatpersonen ist sie sogar legal.

Es gab da mal vor Längerem eine Diskussionsrunde unter 4 Rechtswissenschaftlern, sehr unaufgeregt und sachlich, die diesen Aspekt klar herausstellen.

Bevor jetzt der übliche Vorwurf kommt Situationen in denen dies denkbar wäre seien konstruiert: JEDE hypothetische Situation ist konstruiert.

Cinnamon
12.08.2011, 15:34
Aber natürlich kann Notwehr mit Folter zu tun haben. Ausgeübt in entsprechender Situation durch Privatpersonen ist sie sogar legal.

Es gab da mal vor Längerem eine Diskussionsrunde unter 4 Rechtswissenschaftlern, sehr unaufgeregt und sachlich, die diesen Aspekt klar herausstellen.

Bevor jetzt der übliche Vorwurf kommt Situationen in denen dies denkbar wäre seien konstruiert: JEDE hypothetische Situation ist konstruiert.

Sehr richtig. Hätte etwa Jakobs Vater damals Gäfgen in die Finger gekriegt, hätte er ihm sogar jeden Knochen einzeln brechen dürfen, um das Versteck seines Sohnes zu erfahren. In dem Sinne ist Gäfgen sogar noch gut weggekommen.

Hydrant
12.08.2011, 20:01
Aber natürlich kann Notwehr mit Folter zu tun haben. Ausgeübt in entsprechender Situation durch Privatpersonen ist sie sogar legal.

Es gab da mal vor Längerem eine Diskussionsrunde unter 4 Rechtswissenschaftlern, sehr unaufgeregt und sachlich, die diesen Aspekt klar herausstellen.

Bevor jetzt der übliche Vorwurf kommt Situationen in denen dies denkbar wäre seien konstruiert: JEDE hypothetische Situation ist konstruiert.

Lieber @Don und @Cinnamon,
Ihr habt offensichtlich nicht alles gelesen, was ich geschrieben habe:


Oooch, ich habe in diesem Strang auch schon geschrieben, dass ich es selbst tun würde.
Nur müsste ich dann auch in Kauf nehmen, dafür verknackt zu werden. Zu Recht...


Ich begreife das schon!
Ich als Privatperson kann ungerechtfertigte Gewalt ausüben und hätte das in diesem Fall auch getan! Ich wäre dafür auch angeklagt und zu Recht verurteilt worden.
Der Staat kann das nicht!
Das ist der kleine Unterschied. Ist das so schwer zu begreifen?

laurin
12.08.2011, 22:55
Du glaubst also, dass ein Richter auf Gesetze "scheißen" sollte ... ? Mon Dieu ... so allmählich wird es in diesem Thread immer seltsamer.

Servus umananda

Oh, mon Dieu! Französisch sprichst du! Ich zerfließe vor Bewunderung. Daß ich eine so weltgewandte, belesene Dame in meinem Leben kennenlernen darf. Dank und Dank!

Servus und leckts mi sonstwo (möglich, daß das jetzt nicht ganz korrekt ist:shrug:)

Laurin

MANFREDM
13.08.2011, 13:23
genau diesen rechtsstaat nützen solche kreaturen aus.

Völliger Blödsinn. Der Polizeibeamte Daschner ist für dieses Urteil verantwortlich. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen jetzt vor:


Durch die Androhung von Schmerzen, die vom stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner angeordnet worden war, um das Leben des von Gäfgen entführten Kindes Jakob von Metzler zu retten, wurde nach Ansicht des Landgerichts „planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage, in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt und die nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht und die keiner Abwägung zugänglich ist, eingegriffen.“

Es handelte sich, so fährt die Kammer fort, „auch nicht um eine Drohung, die nie umgesetzt werden sollte, sondern ihre Umsetzung war bereits in die Wege geleitet worden“, indem Daschner einen Polizeiarzt und einen Beamten mit „Übungsleiterlizenz“ herbeiholen ließ. Die Kammer, die eine ausführliche Beweiswürdigung vornahm und die von Gäfgen behaupteten Traumatisierungen verwarf, kommt zu dem Ergebnis, dass die „schwere Verletzung“ Gäfgens „bislang noch nicht auf andere Weise ausgeglichen wurde, weshalb dem Kläger eine Geldentschädigung zuzusprechen ist“.

Quelle FAZ
(http://www.faz.net/artikel/C30923/entschaedigung-fuer-kindsmoerder-gaefgen-nicht-zwingend-30483956.html)

SAMURAI
13.08.2011, 13:29
Ich hätte noch mehr als die Menschenwürde verletzt.

Pegasus
13.08.2011, 13:35
Ihre Aussagen sind bodenloses dummes Zeug. Lesen Sie mal das Grundgesetz. Im übrigen hat weder das bedauernswerte Opfer noch die bedauernswerte Familie mit diesem Verfahren zu tun.

Beharrst Du etwa auf das gleiche GG, welches das Werteprinzip des Art.3 für die 2-Klassen-Gesellschaft der Krankenversicherungen außer Kraft gesetzt hat?

MANFREDM
13.08.2011, 14:43
Beharrst Du etwa auf das gleiche GG, welches das Werteprinzip des Art.3 für die 2-Klassen-Gesellschaft der Krankenversicherungen außer Kraft gesetzt hat?

Diese Aussage ist eine schlichte Lüge. Private Behandlungen sind mit den GG vereinbar. Nennen Sie doch ein entsprechendes Urteil, das Ihre Meinung bestätigt.
Falls Sie das nicht können: Verfassungsbeschwerde und eventuell ab zum EGMR nach Strassburg.

Pegasus
13.08.2011, 15:56
Diese Aussage ist eine schlichte Lüge. Private Behandlungen sind mit den GG vereinbar. Nennen Sie doch ein entsprechendes Urteil, das Ihre Meinung bestätigt.
Falls Sie das nicht können: Verfassungsbeschwerde und eventuell ab zum EGMR nach Strassburg.

Zeige mir bitte den Passus im GG auf.

Brotzeit
13.08.2011, 16:01
Solange die Richter in Deutschland die freie Auswahl bei ihren kreativen Interpretationsmöglichkeiten bei der Urteilsfindung haben;
solange können Mörder wie Gäfgen den Souverän an der Rumführen wie einen Ochs.

Wer in Deutschland ( Und nicht nur in Deutschland! ) wissentlichen einen anderen Menschen ; ein Kind umbringt ist ein Mörder!
Und für Mörder kann es keinerlei Pardon oder erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen geben,
die seine Tat in irgendeiner Weise partiell legitimieren oder gar partiell rechtfertigen oder gar partiell erklären!

Der Fall Gäfgen zeigt deutlich , daß das Leben eines Kindes wertmässig ; hierarisch unterhalb den Interessen des Mörder eingestuft wird!

Kindsmörder wie Gäfgen gehören aus der Gesellschaft spurlos entfernt! :rolleyes: :2faces: :D

cougar
13.08.2011, 18:28
Beharrst Du etwa auf das gleiche GG, welches das Werteprinzip des Art.3 für die 2-Klassen-Gesellschaft der Krankenversicherungen außer Kraft gesetzt hat?

ich denke manfredm ist nichts weiter als ein kindermörder verteidiger und gutmenschspinner.

Hydrant
13.08.2011, 22:39
Oooch, ich habe in diesem Strang auch schon geschrieben, dass ich es selbst tun würde.
Nur müsste ich dann auch in Kauf nehmen, dafür verknackt zu werden. Zu Recht...


Solange die Richter in Deutschland die freie Auswahl bei ihren kreativen Interpretationsmöglichkeiten bei der Urteilsfindung haben;
solange können Mörder wie Gäfgen den Souverän an der Rumführen wie einen Ochs.

Wer in Deutschland ( Und nicht nur in Deutschland! ) wissentlichen einen anderen Menschen ; ein Kind umbringt ist ein Mörder!
Und für Mörder kann es keinerlei Pardon oder erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen geben,
die seine Tat in irgendeiner Weise partiell legitimieren oder gar partiell rechtfertigen oder gar partiell erklären!

Der Fall Gäfgen zeigt deutlich , daß das Leben eines Kindes wertmässig ; hierarisch unterhalb den Interessen des Mörder eingestuft wird!

Kindsmörder wie Gäfgen gehören aus der Gesellschaft spurlos entfernt! :rolleyes: :2faces: :D

Isser doch, er schmort im Knast. Und wird dort - oder etwas knastähnlichem wie Sicherheitsverwahrung - hoffentlich für immer bleiben.

Mariko
14.08.2011, 11:37
Wer in Deutschland ( Und nicht nur in Deutschland! ) wissentlichen einen anderen Menschen ; ein Kind umbringt ist ein Mörder!
Und für Mörder kann es keinerlei Pardon oder erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen geben,
die seine Tat in irgendeiner Weise partiell legitimieren oder gar partiell rechtfertigen oder gar partiell erklären!



Gäfgen wurde zur Höchststrafe veurteilt, insofern geht dein Beitrag komplett fehl.

Silencer
14.08.2011, 11:44
Gäfgen wurde zur Höchststrafe veurteilt, insofern geht dein Beitrag komplett fehl.

Höchststrafe in Deutschland = 15 Jahre Knast und weniger, nennt sich im juristischen Jargon "Lebenslänglich". Eine reale Belohnung für ein Mord.

Mariko
14.08.2011, 11:55
Höchststrafe in Deutschland = 15 Jahre Knast und weniger, nennt sich im juristischen Jargon "Lebenslänglich". Eine reale Belohnung für ein Mord.

Unsinn. Dann geh doch mal grade freiwillig für 15 Jahre in den Knast, wenn das doch so toll ist...

Im Übrigen bedeutet "lebenslänglich" mindestens 15 Jahre; im Fall Gäfgen wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutet, dass er noch nicht nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen kann.

Aber Du hast insofern recht, als die Formulierung "lebenslänglich" irreführend ist - ich wäre für eine klare Zeitregelung von 15-20 Jahren statt dem mittlerweile rechtshistorischen Begriff "lebenslänglich".

Spielt aber hier alles keine Rolle, fest steht, dass Gäfgen die Höchststrafe bekam, und ihm die Folter in keiner Form strafmildernd zugute kam.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 12:55
Höchststrafe in Deutschland = 15 Jahre Knast und weniger, nennt sich im juristischen Jargon "Lebenslänglich". Eine reale Belohnung für ein Mord.

Bis auf das "weniger" hast du recht, lebenslänglich bedeutet mindestens 15 Jahre, hat seine Ursache im Bundesverfassungsgerichtsurteil 45, 187 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html). Durchschnittliche Dauer der lebenslangen Haft in Deutschland (ohne Zusatz besondere Schwere der Schuld) 18,94 Jahre. Am längsten bleiben Straftäter in Bayern in Haft, ca. 21,34 Jahre.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 12:56
Unsinn. Dann geh doch mal grade freiwillig für 15 Jahre in den Knast, wenn das doch so toll ist...

Im Übrigen bedeutet "lebenslänglich" mindestens 15 Jahre; im Fall Gäfgen wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutet, dass er noch nicht nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen kann.

Aber Du hast insofern recht, als die Formulierung "lebenslänglich" irreführend ist - ich wäre für eine klare Zeitregelung von 15-20 Jahren statt dem mittlerweile rechtshistorischen Begriff "lebenslänglich".

Spielt aber hier alles keine Rolle, fest steht, dass Gäfgen die Höchststrafe bekam, und ihm die Folter in keiner Form strafmildernd zugute kam.

Mariko, das versteht er nicht.

Silencer
14.08.2011, 15:58
Mariko, das versteht er nicht.

Mach dir da keine Sorgen - euch Rechtsverdreher versteht sowieso keiner und Recht sprecht ihr sowieso nicht, nur gutmenschliche, politisch hörige Absonderungen. Es müsste Schadensersatzforderungen gegenüber Richtern geben, wenn ihre Urteile deutlich daneben waren. Jeder Produzent haftet gewisse Zeit für die Ware die er produziert - warum nicht die Richter für ihre Schätzchen die sie "kuscheln"?

Hydrant
14.08.2011, 16:24
Mach dir da keine Sorgen - euch Rechtsverdreher versteht sowieso keiner und Recht sprecht ihr sowieso nicht, nur gutmenschliche, politisch hörige Absonderungen. Es müsste Schadensersatzforderungen gegenüber Richtern geben, wenn ihre Urteile deutlich daneben waren. Jeder Produzent haftet gewisse Zeit für die Ware die er produziert - warum nicht die Richter für ihre Schätzchen die sie "kuscheln"?

Das Recht ist keine frei verkäuliche Ware, sondern ein Gut, welches jedem einzelnen Menschen zusteht und eben auch zugesprochen werden sollte!

Silencer
14.08.2011, 16:43
Das Recht ist keine frei verkäuliche Ware, sondern ein Gut, welches jedem einzelnen Menschen zusteht und eben auch zugesprochen werden sollte!

Deshalb sollte es dabei wirklich gerecht zugehen und nicht nach politischen Vorgaben. Unser Recht entspricht inzwischen nicht dem Volksempfinden. Eine Schande in einer vermeintlichen Demokratie. Aber es ist inzwischen bei uns normal dass die Worte nicht das bedeuten was man unter ihnen versteht.

Hydrant
14.08.2011, 16:47
Deshalb sollte es dabei wirklich gerecht zugehen und nicht nach politischen Vorgaben. Unser Recht entspricht inzwischen nicht dem Volksempfinden. Eine Schande in einer vermeintlichen Demokratie. Aber es ist inzwischen bei uns normal dass die Worte nicht das bedeuten was man unter ihnen versteht.

Da gebe ich Dir - zumindest zum Teil - Recht.
Unsere Demokratie ist tatsächlich zum Teil verkommen zu einer Demokratur...
Das ist allerdings ein völlig anderes Thema, als das, um was es hier geht.

Paul Felz
14.08.2011, 16:59
Gäfgen wurde zur Höchststrafe veurteilt, insofern geht dein Beitrag komplett fehl.
Thema verfehlt, darum geht es nicht.

Hydrant
14.08.2011, 17:04
Thema verfehlt, darum geht es nicht.

Es geht aber auch nicht darum, hier in Deutschland Folter zu legitimieren!

Paul Felz
14.08.2011, 17:07
Es geht aber auch nicht darum, hier in Deutschland Folter zu legitimieren!
Doch, genau darum geht es. Zwar nicht um Folter, sondern um Gewalt, aber "Folter" hört sich eben grausamer an und wird zur Verzerrung der Diskussion benutzt.

Hydrant
14.08.2011, 17:13
Doch, genau darum geht es. Zwar nicht um Folter, sondern um Gewalt, aber "Folter" hört sich eben grausamer an und wird zur Verzerrung der Diskussion benutzt.

Ja, es geht um Gewalt. Die gab/gibt es aber nicht nur im Fall Gäfgen, sondern die gab es schon immer.
Was hier zum Teil gefordert bzw. befürwortet wird ist die gesetzesmäßige Einführung von Folter, um Geständnisse zu erpressen.
Das hatten wir alles schon einmal und noch viel schlimmer.
Wir sollten froh sein, dieses Stadium überwunden zu haben!

Paul Felz
14.08.2011, 17:14
Ja, es geht um Gewalt. Die gab/gibt es aber nicht nur im Fall Gäfgen und die gab es schon immer.
Was hier zum Teil gefordert bzw. befürwortet wird ist die gesetzesmäßige Einführung von Folter, um Geständnisse zu erpressen.
Das hatten wir alles schon einmal und noch viel schlimmer.
Wir sollten froh sein, dieses Stadium überwunden zu haben!
Nicht auf Kosten eines Kindesleben. Und es geht immer noch nicht um Folter. Es sei denn, Du bezeichnest auch Wahrheitsdrogen als Folter. In diesem Falle ist aber Hartz IV und Einkommenssteuer auch Folter.

Hydrant
14.08.2011, 17:20
Nicht auf Kosten eines Kindesleben. Und es geht immer noch nicht um Folter. Es sei denn, Du bezeichnest auch Wahrheitsdrogen als Folter. In diesem Falle ist aber Hartz IV und Einkommenssteuer auch Folter.

Ist ein Kindesleben höherwertiger als das Leben eines Erwachsenen?
Es berührt mehr, ja, aber der Endeffekt ist der Gleiche: Beide sind tot! Und das vollkommen zu Unrecht!

Hartz4 bzw. Einkommensteuer kann man als Folter empfinden, sind aber tatsächlich Keine.

Silencer
14.08.2011, 17:25
Ja, es geht um Gewalt. Die gab/gibt es aber nicht nur im Fall Gäfgen, sondern die gab es schon immer.
Was hier zum Teil gefordert bzw. befürwortet wird ist die gesetzesmäßige Einführung von Folter, um Geständnisse zu erpressen.
Das hatten wir alles schon einmal und noch viel schlimmer.
Wir sollten froh sein, dieses Stadium überwunden zu haben!

Wieso machst du dir so viele Sorgen um Kriminelle und Mörder?
Wie oft kommt ein normal nach dem Gesetz lebender Bürger mit Staatsgewalt in Berührung? Ich z.B. nie, ausser Verkehrskontrollen.

Wenn man einem gefassten Verbrecher vor der ersten Frage im Verhör links und rechts eine knallt, dann singt er. Der Staat spart Kosten und der Verbrecher wird versuchen nicht ein zweites Mal da hin zu kommen. Das hat alles Jahrzehnte lang funktioniert, nur jetzt bei diesem Kuscheln gerät alles aus den Fugen.
PS: Von Folter habe ich nicht gesprochen, das ist ganz was anderes.

Paul Felz
14.08.2011, 17:27
Wieso machst du dir so viele Sorgen um Kriminelle und Mörder?
Wie oft kommt ein normal nach dem Gesetz lebender Bürger mit Staatsgewalt in Berührung? Ich z.B. nie, ausser Verkehrskontrollen.

Wenn man einem gefassten Verbrecher vor der ersten Frage im Verhör links und rechts eine knallt, dann singt er. Der Staat spart Kosten und der Verbrecher wird versuchen nicht ein zweites Mal da hin zu kommen. Das hat alles Jahrzehnte lang funktioniert, nur jetzt bei diesem Kuscheln gerät alles aus den Fugen.
PS: Von Folter habe ich nicht gesprochen, das ist ganz was anderes.
Danke, warst schneller.
Dazu noch die Frechheit ausbügeln:
Es geht einzig um das Leben eines Kindes, nicht um das Leben eines überführten Verbrechers. Jetzt kommt zu "Folter" noch staatlich verordnete Tötung hinzu, unfaßbar.

Topas
14.08.2011, 17:33
Wiederholung.
Hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nicht im Sinne von Gäfgen entschieden, dann wäre das Urteil wohl anders ausgefallen!
Auszug aus Link:
….. Warum erhält der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro? Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so entschieden hat. Auf die Entscheidung der Straßburger Richter vom Juni des vergangenen Jahres stützt sich nämlich das Urteil des Frankfurt Landgerichts vom Donnerstag in maßgeblicher Weise. „Ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Urteil wohl anders ausgefallen“, heißt es im Landgericht ......
http://www.faz.net/artikel/C31408/entschaedigung-fuer-kindsmoerder-gaefgen-ist-strassburg-schuld-30480090.html
Die Befürworter des Urteils können sich bei der EU bedanken.

Hydrant
14.08.2011, 17:34
Wieso machst du dir so viele Sorgen um Kriminelle und Mörder?
Wie oft kommt ein normal nach dem Gesetz lebender Bürger mit Staatsgewalt in Berührung? Ich z.B. nie, ausser Verkehrskontrollen.

Wenn man einem gefassten Verbrecher vor der ersten Frage im Verhör links und rechts eine knallt, dann singt er. Der Staat spart Kosten und der Verbrecher wird versuchen nicht ein zweites Mal da hin zu kommen. Das hat alles Jahrzehnte lang funktioniert, nur jetzt bei diesem Kuscheln gerät alles aus den Fugen.
PS: Von Folter habe ich nicht gesprochen, das ist ganz was anderes.

Das habe ich ja schon geschrieben: Da habe ich gar nichts dagegen, wenn das so getan wird. ist eben nicht nach dem Recht, aber durchaus menschlich, wenn mal die Hand ausrutscht.
Nur, woher nimmst Du bzw. die ermittelnden Beamten die Sicherheit, dass der Aspirant für die Ohrschellen tatsächlich der Täter ist?

Es gerät nichts aus den Fugen!

Das Verbrechen an dem kleinen Jakob von Metzler hätte durch nichts verhindert werden können! Der Drecksack sitzt hinter Gittern und kommt evtl. nie mehr raus.
Vielleicht läuft er sogar mal in einen spitzen Gegenstand? Ich würde ihm keine Träne nachweinen.

Mariko
14.08.2011, 17:39
Nicht auf Kosten eines Kindesleben. Und es geht immer noch nicht um Folter. Es sei denn, Du bezeichnest auch Wahrheitsdrogen als Folter. In diesem Falle ist aber Hartz IV und Einkommenssteuer auch Folter.


Wahrheitsdrogen sind ja auch verboten - anders als Steuerbescheide. Selbst meine achtjährige Nichte weiß, warum.

Mariko
14.08.2011, 17:42
Wieso machst du dir so viele Sorgen um Kriminelle und Mörder?
Wie oft kommt ein normal nach dem Gesetz lebender Bürger mit Staatsgewalt in Berührung? Ich z.B. nie, ausser Verkehrskontrollen.

Wenn man einem gefassten Verbrecher vor der ersten Frage im Verhör links und rechts eine knallt, dann singt er. Der Staat spart Kosten und der Verbrecher wird versuchen nicht ein zweites Mal da hin zu kommen. Das hat alles Jahrzehnte lang funktioniert, nur jetzt bei diesem Kuscheln gerät alles aus den Fugen.
PS: Von Folter habe ich nicht gesprochen, das ist ganz was anderes.


Genau, einfach mal feste druff im Verhör. Und wenn derjenige nicht "singt", weil er unschuldig ist? Weiter drauf, der Sack lügt ja bestimmt? Weißt Du, es hat nicht nur menschliche, sondern auch ganz praktische Gründe, warum man sich von dieser netten Tradition verabschiedet hat - sie funktioniert nicht.

Inwiefern hier "alles aus den Fugen" gerät, wo sich Kriminalitätsraten und insgesamte Sicherheit der Bevölkerung im Vergleich zu Zeiten, wo noch schön rumgefoltert wurde, erheblich verbessert haben, kannst Du auch nicht erklären.

Paul Felz
14.08.2011, 17:51
Genau, einfach mal feste druff im Verhör. Und wenn derjenige nicht "singt", weil er unschuldig ist? Weiter drauf, der Sack lügt ja bestimmt? Weißt Du, es hat nicht nur menschliche, sondern auch ganz praktische Gründe, warum man sich von dieser netten Tradition verabschiedet hat - sie funktioniert nicht.

Inwiefern hier "alles aus den Fugen" gerät, wo sich Kriminalitätsraten und insgesamte Sicherheit der Bevölkerung im Vergleich zu Zeiten, wo noch schön rumgefoltert wurde, erheblich verbessert haben, kannst Du auch nicht erklären.
Lies meine Voraussetzungen.

Paul Felz
14.08.2011, 17:52
Wahrheitsdrogen sind ja auch verboten - anders als Steuerbescheide. Selbst meine achtjährige Nichte weiß, warum.
Ach ja? Und warum sind sie verboten? Damit man Kinder ruhigen Gewissens sterben lassen kann? Es geht immer noch um den Fall, daß das Kind noch lebt, aber sterben wird, wenn der überführte Täter nicht "singt".

Aber ja dem Täter nichts antun, Scheiß was auf das Leben des Kindes.

Mariko
14.08.2011, 18:33
Ach ja? Und warum sind sie verboten? Damit man Kinder ruhigen Gewissens sterben lassen kann? Es geht immer noch um den Fall, daß das Kind noch lebt, aber sterben wird, wenn der überführte Täter nicht "singt".

Aber ja dem Täter nichts antun, Scheiß was auf das Leben des Kindes.


Red nicht rum. In der Situation hat keiner ein "ruhiges Gewissen", Rechtslage hin oder her. Ich kann auch menschlich nachvollziehen, dass die Beamten da in einer schlimmen Situation waren und nur das Beste für den Jungen wollten. Das legitimiert es aber noch lange nicht. Wenn man nunmal durch andere Ermittlungsarbeit nicht heraus bekommt, wo das Kind ist, dann kann man nichts machen. Klingt hart, aber es geht hier um Prinzipien, die sich gerade auch in solchen Extremfällen bewähren müssen. Wenn man bei jedem Einzelfall abwägen könnte, ob man sich nun daran halten soll oder nicht, sind Prinzipien wertlos. Es gibt keine "Rettungsfolter" und darf sie auch nicht geben.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 18:46
Mach dir da keine Sorgen - euch Rechtsverdreher versteht sowieso keiner und Recht sprecht ihr sowieso nicht, nur gutmenschliche, politisch hörige Absonderungen. Es müsste Schadensersatzforderungen gegenüber Richtern geben, wenn ihre Urteile deutlich daneben waren. Jeder Produzent haftet gewisse Zeit für die Ware die er produziert - warum nicht die Richter für ihre Schätzchen die sie "kuscheln"?

Mein lieber Silencer, du hast dich niemals in deinem Leben mit dem Recht, seiner Geschichte, seinen Grundsätzen, rechtlichen Zusammenhängen und seiner Entwicklung, den Unterschieden zwischen Zivil und Strafrecht etc. beschäftigt, noch setzt du dich damit auseinander. Es ist keine Wunder, das du mit Vergleichen und Beispielen, die sich mit dem Strafmaß und deren Ermittlung beschäftigen, obwohl es nicht um das Strafmaß geht, sondern um Schuldfrage, Rechtsgrundsätze, Menschenrechte etc. pp. Silencer, für den Umfang eines Strafmaßes sind tatsächlich die Richter verantwortlich abgesehen vom vorgesehenen Strafrahmen im Gesetz. Da ist oft genug Kritik angebracht, nur geht es nicht immer um das Strafmaß.

Die einzelnen Menschenrechte, Grundrechte und Rechtsgrundsätze stehen nicht einzelnen für sich, sondern stehen in komplexen Zusammenhängen und Abhängigkeiten. Du ignorierst, das das Recht nicht für einen speziellen einzelnen Fall geschaffen ist, sondern möglichst alle Fälle abdecken muss. Deswegen ist es abstrakt und wird an jedem einzelnen Fall konkretisiert, jedoch muss diese Konkretisierung auch festen Regel folgen, sonst wird Recht willkürlich.

Du siehst nur den Fall Gäfgen und ich widerspreche dir nicht, das die Entscheidung in diesem speziellen Fall dem persönlichen Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden zu wider ist. Nun es ist einfach in einem solchen Fall zu sagen, auf Grund seiner Tat hat Gäfgen seine Rechte verwirkt, das kommt dem Gerechtigkeitsempfinden im speziellen Fall Gäfgen auch nach, hat aber auch Auswirkungen auf andere Fälle.

Beschäftige dich mal mit den bereits erwähnten Rechten und Grundsätzen, den Hintergründen ihrer Entwicklung, den Gründen ihrer Existenz, was sie verhindern sollen, ihre Zusammenhänge, warum gibt es das Verbot der doppelten Bestrafung etc. pp. und dann frage dich, ob sie insgesamt noch funktionieren können, wenn man sie in konkreten Fällen einzeltatbezogen ignoriert oder aus Kraft setzt.

„Summum ius summa saepe iniuria“ Cicero >"Das höchste Recht ist oft das höchste Unrecht"

Ciceros Ausspruch wird durch den Fall Gäfgen belegt, jedoch so einfach wie du die Dinge betrachstest, focusiert und Zusammenhänge ignorierend, erreichst du zwar im Fall Gäfgen, das Gerechtigkeitsempfinden befriedigt wird, jedoch ohne zu erfassen, das dies auch Auswirkungen auf andere Fälle haben kann und dort würde es zu Ungerechtigkeit führen.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 19:03
Lies meine Voraussetzungen.

Wir kennen deine Voraussetzungen Paul und wie wichtig sie dir erscheinen.

Jetzt nehmen wir mal an wir haben einen ähnlichen Fall wie Gäfgen, nur mit einer kleinen Einschränkung, zum Zeitpunkt des Verhörs steht die Schuld des Täters nicht fest. Der verantwortliche Beamte ist aber von der Schuld überzeugt und ignoriert deine Voraussetzungen, folgende Szenarien ergeben sich:

a) es stellt sich erst nachträglich heraus, das es der tatsächliche Täter ist, das Kind ist tot.

b) es stellt sich erst nachträglich heraus, das es der tatsächliche Täter ist, das Kind wird gerettet.

c) wie a) jedoch kommt der Täter beim Verhör um.

d) wie b) jedoch kommt der Täter beim Verhör um.

e) es handelt sich um einen Unschuldigen, das Kind wird nicht gerettet

f) wie e) jedoch stirbt der Unschuldige.

Du hast klare Voraussetzungen aufgestellt, die in den einzelnen Szenarien bewusst ignoriert werden. Wie ist dieses Fehlverhalten strafrechtlich zu behandeln?

Paul Felz
14.08.2011, 19:12
Wir kennen deine Voraussetzungen Paul und wie wichtig sie dir erscheinen.

Jetzt nehmen wir mal an wir haben einen ähnlichen Fall wie Gäfgen, nur mit einer kleinen Einschränkung, zum Zeitpunkt des Verhörs steht die Schuld des Täters nicht fest.

[....]
Ab hier ist Schluß, weil die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. ich dachte, Du kennst sie. Sei übrigens vorsichtig mit "wir". Daß Du sie gelesen hast (aber leider nicht gründlich genug), habe ich vorausgesetzt. Mariko scheint sie aber nicht gelesen zu haben.

MANFREDM
14.08.2011, 19:37
Beharrst Du etwa auf das gleiche GG, welches das Werteprinzip des Art.3 für die 2-Klassen-Gesellschaft der Krankenversicherungen außer Kraft gesetzt hat?

Ihre Aussage ist eine Lüge.

MANFREDM
14.08.2011, 19:39
ich denke manfredm ist nichts weiter als ein kindermörder verteidiger und gutmenschspinner.

http://www.wayne-interessierts.de/

Alfred
14.08.2011, 19:58
Ab hier ist Schluß, weil die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. ich dachte, Du kennst sie. Sei übrigens vorsichtig mit "wir". Daß Du sie gelesen hast (aber leider nicht gründlich genug), habe ich vorausgesetzt. Mariko scheint sie aber nicht gelesen zu haben.

Paul, deine Voraussetzungen sind sogar in unserem Sinne völlig in Ordnung. Aber es geht doch auch darum das die Rechtsprechung in diesem Lande vom Bürger überhaupt nicht mehr verstanden wird.

Seit den Änderungen im Jahre 1969 (?) hat man den Täterschutz in der BRD eingeführt, ohne die Bürger zu fragen. Im Vordergrund steht nur der Täter, das Opfer und sein Zustand sind nicht mehr Teil des Rechtes.

Und nicht nur das Belohnen von Kindermördern oder die Ausstellung von Freibriefen für Schläger, Mörder und Vergewaltiger durch die Herrn Richter, verniedlichend Intensivtäter genannt, versteht der Bürger schon lange nicht mehr.

Es sind auch Urteile von der Art das man Menschen die Kaugummi Essen Totschlagen darf, Herzkranke Jugendliche Totschlagen darf, auch wenn sie nicht Herzkrank sind. Oder das man als Intensivtäter vorzeitig aus dem Knast entlassen wird, wobei es schon ein sehr seltener Fall ist das ein Intensivtäter in den Knast kommt, dann eine Körperverletzung begeht und anschließend einen 14 Jährigen Jungen Totfährt und als "Strafe" eine Positive Sozialprognose ausgestellt bekommt und das Verfahren wegen der Körperverletzung eingestellt wird.....ebenso das Massenvergewaltigung dann erlaubt ist wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Verhandlung noch imm Krankenhaus liegt.

Oder das es keinerlei Prozeß gibt wenn bei einem Islamischen Terroranschlag auf das Erntefest von Bad-Soden Allendorf 15 Bürger Lebensgefährlich verletzt werden (2008), das Jahrestreffen der Pfadfinder von Schlägern Gestürmt wird und soweiter und sofort...

Kurzum, das Rechtssystem der BRD ist keines mehr. Es ist eine Traurige Posse, gelenkt von Kriminellen und Geisteskranken denen der Bürger schon lange egal ist. Und dann gibt es hier tatsächlich Foristen die sich nicht Dümmlich vorkommen und von einem Rechtsstaat sprechen Paul....in einem Rechtsstaat gäbe es die oben genannten Punkte weitestgehend nicht.

Ich bin daher der Meinung das dieses System Gescheitert ist und man, was in einer Demokratie doch gehen sollte, den Bürger befragt wie eine Rechtsprechung aussehen sollte die er versteht.

Im übrigen wäre die Todesstrafe für Gäfgen die Beste und für die Bürger die Billigste Lösung...

Paul Felz
14.08.2011, 20:21
Paul, deine Voraussetzungen sind sogar in unserem Sinne völlig in Ordnung. Aber es geht doch auch darum das die Rechtsprechung in diesem Lande vom Bürger überhaupt nicht mehr verstanden wird.

Seit den Änderungen im Jahre 1969 (?) hat man den Täterschutz in der BRD eingeführt, ohne die Bürger zu fragen. Im Vordergrund steht nur der Täter, das Opfer und sein Zustand sind nicht mehr Teil des Rechtes.

Und nicht nur das Belohnen von Kindermördern oder die Ausstellung von Freibriefen für Schläger, Mörder und Vergewaltiger durch die Herrn Richter, verniedlichend Intensivtäter genannt, versteht der Bürger schon lange nicht mehr.

Es sind auch Urteile von der Art das man Menschen die Kaugummi Essen Totschlagen darf, Herzkranke Jugendliche Totschlagen darf, auch wenn sie nicht Herzkrank sind. Oder das man als Intensivtäter vorzeitig aus dem Knast entlassen wird, wobei es schon ein sehr seltener Fall ist das ein Intensivtäter in den Knast kommt, dann eine Körperverletzung begeht und anschließend einen 14 Jährigen Jungen Totfährt und als "Strafe" eine Positive Sozialprognose ausgestellt bekommt und das Verfahren wegen der Körperverletzung eingestellt wird.....ebenso das Massenvergewaltigung dann erlaubt ist wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Verhandlung noch imm Krankenhaus liegt.

Oder das es keinerlei Prozeß gibt wenn bei einem Islamischen Terroranschlag auf das Erntefest von Bad-Soden Allendorf 15 Bürger Lebensgefährlich verletzt werden (2008), das Jahrestreffen der Pfadfinder von Schlägern Gestürmt wird und soweiter und sofort...

Kurzum, das Rechtssystem der BRD ist keines mehr. Es ist eine Traurige Posse, gelenkt von Kriminellen und Geisteskranken denen der Bürger schon lange egal ist. Und dann gibt es hier tatsächlich Foristen die sich nicht Dümmlich vorkommen und von einem Rechtsstaat sprechen Paul....in einem Rechtsstaat gäbe es die oben genannten Punkte weitestgehend nicht.

Ich bin daher der Meinung das dieses System Gescheitert ist und man, was in einer Demokratie doch gehen sollte, den Bürger befragt wie eine Rechtsprechung aussehen sollte die er versteht.

Im übrigen wäre die Todesstrafe für Gäfgen die Beste und für die Bürger die Billigste Lösung...
Ich stimme da weitestgehend mit Dir überein. Bei der Todesstrafe hatte ich übrigens einmal ähnliche Voraussetzungebn aufgezählt. In den USA ist sie teurer als lebenslänglich. Das ist nicht Sinn der Sache.

Aber hier geht es mir nicht um Rechtsprechung, sondern um Verbrechensverhinderung. Also einen Schritt vorher. Rechtsprechung ist ja erst nach der Tat. Davor kommt die Gesetzgebung.

Genau diese Gesetzgebung ist menschengemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Auch das Grundgesetz. Diese Gesetzeshörigkeit kotzt mich einfach an. Wenn etwas nicht funktioniert, muß es eben geändert werden. Technikerdenken eben. Es wäre ohnehin besser, wenn die Techniker Gesetze formulieren würden.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 20:23
Ab hier ist Schluß, weil die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. ich dachte, Du kennst sie. Sei übrigens vorsichtig mit "wir". Daß Du sie gelesen hast (aber leider nicht gründlich genug), habe ich vorausgesetzt. Mariko scheint sie aber nicht gelesen zu haben.

Du hast mich verblüfft, Paul Felz, denn ich habe eine gänzlich andere Antwort von dir erwartet, deine bisherigen Postings zu Grunde legend.

Aber das Problem worum es geht, hast du schön aufgezeigt. Es geht darum, wo die Grenzen gesetzt werden, bzw. wo feste Grenzen gesetzt werden.

Ich gebe zu, das ich von dir eher von dir eine unterschiedliche Bewertung der einzelnen Szenarien bewertet habe, was deine Voraussetzungen ad absurdum geführt hätte.

Das schöne an deiner Antwort ist, das ist, das sie auch für die Entschädigungsfrage in diesem Thread von Bedeutung ist.

Auch wenn dein Intention das Leben des Kindes ist, hast du klar erkannt, das deine Voraussetzungen nur funktionieren, wenn sich auch dieser Faktor den Voraussetzungen unterordnen muss. Es ist die Frage, wann die Unterordnung geschehen muss? Das ist tatsächlich eine Frage der Rechtsgüterabwägung. Eine Rechtsgüterabwägung kann in vielen Fällen nachträglich erfolgen, jedoch ist es aber auch notwendig, damit Voraussetzungen, Regeln und Gesetze, die zum Schutz von Rechtsgütern und der Ahndung der Rechtsgüterverletzung dienen, funktionieren, in bestimmten Bereichen eine Rechtsgüterabwägung im voraus und allgemeingültig festzulegen.

Paul Felz, du hast klar erkannt, das man dazu auch Dinge in Kauf nehmen muss, die einem zu wider sind, in den aufgestellten Szenarien eben das Leben des Kindes.

Das gleiche gilt auch für die Menschenrechte, Rechtsgrundsätze etc. pp.. und bedeutet eben, das in Einzelfällen einem widerlichen Menschen wie Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wird.

Natürlich erkennen das diejenigen nicht, die Dinge vermischen, die gar nicht zusammengehören, gelle Silencer.

Alfred
14.08.2011, 20:25
Ich stimme da weitestgehend mit Dir überein. Bei der Todesstrafe hatte ich übrigens einmal ähnliche Voraussetzungebn aufgezählt. In den USA ist sie teurer als lebenslänglich. Das ist nicht Sinn der Sache.

Aber hier geht es mir nicht um Rechtsprechung, sondern um Verbrechensverhinderung. Also einen Schritt vorher. Rechtsprechung ist ja erst nach der Tat. Davor kommt die Gesetzgebung.

Genau diese Gesetzgebung ist menschengemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Auch das Grundgesetz. Diese Gesetzeshörigkeit kotzt mich einfach an. Wenn etwas nicht funktioniert, muß es eben geändert werden. Technikerdenken eben. Es wäre ohnehin besser, wenn die Techniker Gesetze formulieren würden.

Guter Beitrag Paul....und ersetzen wir noch Techniker durch Bürger? Denn der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität Leben, warum sollte er also nicht auch dann Recht Sprechen dürfen?

Alfred
14.08.2011, 20:28
...{ Gekürtzt ]...

Natürlich erkennen das diejenigen nicht, die Dinge vermischen, die gar nicht zusammengehören, gelle Silencer.

Eventuell Verstehen Menschen wie Silencer oder Ich aber auch keine Rechtsprechung mehr die das Töten von Menschen die Kaugummi Essen legalisiert? Oder Kindesvergewaltiger nicht in Haft nimmt weil sie Haftempfindlich sind oder weil es eine Kulturelle Eigenart ist....gelle Gehirnnutzer?

Paul Felz
14.08.2011, 20:29
Du hast mich verblüfft, Paul Felz, denn ich habe eine gänzlich andere Antwort von dir erwartet, deine bisherigen Postings zu Grunde legend.

Aber das Problem worum es geht, hast du schön aufgezeigt. Es geht darum, wo die Grenzen gesetzt werden, bzw. wo feste Grenzen gesetzt werden.

Ich gebe zu, das ich von dir eher von dir eine unterschiedliche Bewertung der einzelnen Szenarien bewertet habe, was deine Voraussetzungen ad absurdum geführt hätte.

Das schöne an deiner Antwort ist, das ist, das sie auch für die Entschädigungsfrage in diesem Thread von Bedeutung ist.

Auch wenn dein Intention das Leben des Kindes ist, hast du klar erkannt, das deine Voraussetzungen nur funktionieren, wenn sich auch dieser Faktor den Voraussetzungen unterordnen muss. Es ist die Frage, wann die Unterordnung geschehen muss? Das ist tatsächlich eine Frage der Rechtsgüterabwägung. Eine Rechtsgüterabwägung kann in vielen Fällen nachträglich erfolgen, jedoch ist es aber auch notwendig, damit Voraussetzungen, Regeln und Gesetze, die zum Schutz von Rechtsgütern und der Ahndung der Rechtsgüterverletzung dienen, funktionieren, in bestimmten Bereichen eine Rechtsgüterabwägung im voraus und allgemeingültig festzulegen.

Paul Felz, du hast klar erkannt, das man dazu auch Dinge in Kauf nehmen muss, die einem zu wider sind, in den aufgestellten Szenarien eben das Leben des Kindes.

Das gleiche gilt auch für die Menschenrechte, Rechtsgrundsätze etc. pp.. und bedeutet eben, das in Einzelfällen einem widerlichen Menschen wie Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wird.

Natürlich erkennen das diejenigen nicht, die Dinge vermischen, die gar nicht zusammengehören, gelle Silencer.
Langsam verstehen wir uns. Du hast jetzt nur vergessen, daß ich das als Diskussionsgrundlage verstanden haben wollte, Vergiß auch bitte nicht, daß ich elender Techniker bin: es muß funktionieren. Noch schlimmer: ich war auch mal Programmierer......

Ich denke, diese Voraussetzungen sollten wir noch einmal nehmen, und einen ganz neuen Strang daraus machen. Ich habe zwar den Fall hier zum Anlaß genommen, aber mich tatsächlich bemüht, es auf das Allgemeine zu führen.

Wie du richtig erkannt hast, geht es mir gar nicht um das Urteil, sondern um Möglichkeiten, schwere Verbrechen (ich bezog mich ja auch auf Massenmord) zu verhindern. Du selbst warst es, der mich mit Rechtsgüterabwägung darauf gebracht hat.

Silencer
14.08.2011, 20:56
....
Inwiefern hier "alles aus den Fugen" gerät, wo sich Kriminalitätsraten und insgesamte Sicherheit der Bevölkerung im Vergleich zu Zeiten, wo noch schön rumgefoltert wurde, erheblich verbessert haben, kannst Du auch nicht erklären.

Wer erzählt euch jungen Juristen solch einen Unsinn? So viel Kriminalität wie in den letzten 10 Jahren, gab es in der BRD noch nie! In den 60gern konntest du sogar die Wohnung verlassen ohne sie zu schliessen. Du labberst manchmal wirklich nur politisch vorgegebenen Meinungen nach. Wie der Gehirnnutzer. Der sogar noch mehr.

Alfred
14.08.2011, 20:59
...[ Gekürzt ]...

Inwiefern hier "alles aus den Fugen" gerät, wo sich Kriminalitätsraten und insgesamte Sicherheit der Bevölkerung im Vergleich zu Zeiten, wo noch schön rumgefoltert wurde, erheblich verbessert haben, kannst Du auch nicht erklären.

Die Kriminalitätsrate bei den Gewaltverbrechen steigert sich Jahr für Jahr um 60-80%....dies wurde schon im Forum klar Belegt. Und das die Statistiken bewusst gefälscht/Geschönt werden auch. Insofern ist tatsächlich alles "alles aus den Fugen" geraten in diesem Land wo man Menschen legal Töten darf wenn Sie Kaugummi Essen.

Paul Felz
14.08.2011, 21:00
Guter Beitrag Paul....und ersetzen wir noch Techniker durch Bürger? Denn der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität Leben, warum sollte er also nicht auch dann Recht Sprechen dürfen?
Techniker sind in der Regel präziser und logisches Denken gewohnt. Im Grunde will ich nur Juristen und andere Faselberufe ausschließen ;)

Stell Dir vor, ein Künstler oder Lehrer dürfte entscheiden :eek:

Paul Felz
14.08.2011, 21:02
Die Kriminalitätsrate bei den Gewaltverbrechen steigert sich Jahr für Jahr um 60-80%....dies wurde schon im Forum klar Belegt. Und das die Statistiken bewusst gefälscht/Geschönt werden auch. Insofern ist tatsächlich alles "alles aus den Fugen" geraten in diesem Land wo man Menschen legal Töten darf wenn Sie Kaugummi Essen.
Die Kriminalitätsrate richtet sich ja nach der Anzahl der Verurteilungen. Noch Fragen?

Alfred
14.08.2011, 21:03
Techniker sind in der Regel präziser und logisches Denken gewohnt. Im Grunde will ich nur Juristen und andere Faselberufe ausschließen ;)

Stell Dir vor, ein Künstler oder Lehrer dürfte entscheiden :eek:

Wenn der Sohn oder die Tochter oder die Ehefreu des Künstlers Ermordet würde, ja, warum sollte er nicht über das Urteil Bestimmen dürfen? Das wäre eben Demokratie. Also Mitbestimmung in jedem einzelnen Fall. Und wenn dann jemand Gnade zeigt, dann wäre es so. Aber auch dieses Verfahren wäre mehr eine Rechtsprechung als das Plumpe Theater der BRD-Justiz.

Alfred
14.08.2011, 21:05
Die Kriminalitätsrate richtet sich ja nach der Anzahl der Verurteilungen. Noch Fragen?

Und nach der Zählweise...und die Körperverletzung nach §223 ist seit einigen Jahren aus der Statisk raus genommen worden, dadurch sank die Anzahl natürlich enorm. Wirf mal google an und schau was der §223 alles beinhaltet.

Verrari
14.08.2011, 21:19
Genau diese Gesetzgebung ist menschengemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Auch das Grundgesetz. Diese Gesetzeshörigkeit kotzt mich einfach an. Wenn etwas nicht funktioniert, muß es eben geändert werden. Technikerdenken eben. Es wäre ohnehin besser, wenn die Techniker Gesetze formulieren würden.
Du hast bei Deinem sehr guten(!) Beitrag aber eines vergessen, nämlich
Frau Leutheusser-Schneckenberger:


Zuerst kommt der Täter, der sich in seiner neuen Umgebung/Kultur schlecht (oder gar nicht) zurecht findet.
Daran anschließend kommen die Täter mit "schlechter Kindheit".
Danach kommt der sozial benachteiligte Täter.
Dann kommt der missverstandene Täter.
Anschließend kommt der der Chancengleichheit beraubte Täter.
Und mit etwas Glück, kommt dann das Opfer an die Reihe!

Du verstehst sicherlich, dass die Allein-Schuld an der Gesellschaft liegt, die diese benachteiligten Kreaturen einfach nicht entsprechend würdigt.

Geh' also in Dich und denke mal über Deine unmenschliche Geisteshaltung nach!
Und wenn wir schon beim Nachdenken sind, dann denke auch an Frau Leutheusser-Schneckenberger! ;)

Paul Felz
14.08.2011, 21:32
Du hast bei Deinem sehr guten(!) Beitrag aber eines vergessen, nämlich
Frau Leutheusser-Schneckenberger:



Zuerst kommt der Täter, der sich in seiner neuen Umgebung/Kultur schlecht (oder gar nicht) zurecht findet.
Daran anschließend kommen die Täter mit "schlechter Kindheit".
Danach kommt der sozial benachteiligte Täter.
Dann kommt der missverstandene Täter.
Anschließend kommt der der Chancengleichheit beraubte Täter.
Und mit etwas Glück, kommt dann das Opfer an die Reihe!


Du verstehst sicherlich, dass die Allein-Schuld an der Gesellschaft liegt, die diese benachteiligten Kreaturen einfach nicht entsprechend würdigt.

Geh' also in Dich und denke mal über Deine unmenschliche Geisteshaltung nach!
Und wenn wir schon beim Nachdenken sind, dann denke auch an Frau Leutheusser-Schneckenberger! ;)
Ich bereue meine Worte zutiefst :knie:
Wie konnte ich nur die Menschlichkeit vergessen? Ähm, moment mal..... ?(

Aber jetzt weißt Du auch, warum ich Techniker erwähnte :]

Gehirnnutzer
14.08.2011, 21:33
Eventuell Verstehen Menschen wie Silencer oder Ich aber auch keine Rechtsprechung mehr die das Töten von Menschen die Kaugummi Essen legalisiert? Oder Kindesvergewaltiger nicht in Haft nimmt weil sie Haftempfindlich sind oder weil es eine Kulturelle Eigenart ist....gelle Gehirnnutzer?

Alfred, ich spreche euch nicht das Recht der Kritik ab, nur muss die Kritik auf der richtigen Basis erfolgen. Ich gehe mal nicht auf die subjektive Interpretation in deinen Aussagen ein, sondern auf Grundsätzliches.
Du und Silencer nehmt auf Grund eurer Voreinstellung überall die gleichen Ursachen an, obwohl es unterschiedliche Ursachen hat.
Ihr begründet eure Kritik an der Funktion von Gesetzen mit Beispielen, die Ermessensentscheidungen des betreffenden Richters sind, und ihre Ursache in dem Richter bzw. in dem Ermessensspielraum den die Gesetze dem Richter lassen, haben, aber nicht in ihrer Funktion.

Ein Richter kann keine höhere Strafe verhängen, als für die Straftat, dessen man den Ankläger für schuldig befunden hat, vorgesehen ist. Jedoch ist es sein Ermessen in
wie weit er den vorgesehenen Strafrahmen ausschöpft, hier ist es seine Verantwortung.

Ein Richter kann nur dann Untersuchungshaft verhängen, wenn die gesetzlichen Haftgründe vorliegen, jedoch hängt es in bestimmten Fällen von seinem Ermessen ab, ob er Flucht und Verdunkelungsgefahr vorliegt.

Verrari
14.08.2011, 21:35
... Aber jetzt weißt Du auch, warum ich Techniker erwähnte :]
Bei allem Ernst dieses Themas, danke für Deinen sehr gesunden Humor!!!! :top:

Gehirnnutzer
14.08.2011, 21:40
Guter Beitrag Paul....und ersetzen wir noch Techniker durch Bürger? Denn der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität Leben, warum sollte er also nicht auch dann Recht Sprechen dürfen?

Der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität leben, da hast du recht, jedoch ist die Frage, speziell in Fällen wo Kinder involviert sind, was entscheidet, die Fakten oder die Emotionen.

Paul Felz
14.08.2011, 21:42
Der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität leben, da hast du recht, jedoch ist die Frage, speziell in Fällen wo Kinder involviert sind, was entscheidet, die Fakten oder die Emotionen.
Noch einmal: mir geht es um Verhinderung, nicht um das Strafmaß. Auch wenn ich jetzt nicht angesprochen war. Alfred meint es ähnlich, aber eben nicht exakt. Auch zu lasche Strafen sind zur Verhinderung kontraproduktiv. Ich erinnere hier mal wieder an Sven. Diese Strafe für das Opfer ist katastrophal.

Paul Felz
14.08.2011, 21:43
Bei allem Ernst dieses Themas, danke für Deinen sehr gesunden Humor!!!! :top:
Keine Panik! Du solltest mittlerweile gemerkt haben, daß ich Sarkasmus und Zynismus verstehe.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 21:56
Noch einmal: mir geht es um Verhinderung, nicht um das Strafmaß. Auch wenn ich jetzt nicht angesprochen war. Alfred meint es ähnlich, aber eben nicht exakt. Auch zu lasche Strafen sind zur Verhinderung kontraproduktiv. Ich erinnere hier mal wieder an Sven. Diese Strafe für das Opfer ist katastrophal.

Tschuldigung Paul, aber für alles muss der Ansatzpunkt stimmen, wenn etwas seine Ursache nicht direkt im Gesetz hat, kann der Ansatzpunkt nicht das Gesetz sein. Leider erkennen das Silencer und Alfred nicht, weil sie keine Lust haben, nach der richtigen Ursache zu suchen.

Mariko
14.08.2011, 21:57
Wer erzählt euch jungen Juristen solch einen Unsinn? So viel Kriminalität wie in den letzten 10 Jahren, gab es in der BRD noch nie! In den 60gern konntest du sogar die Wohnung verlassen ohne sie zu schliessen.

Dass ich nicht lache. Google mal zu dem Thema, da wirst Du mit Sicherheit schnell fündig.

Paul Felz
14.08.2011, 21:58
Tschuldigung Paul, aber für alles muss der Ansatzpunkt stimmen, wenn etwas seine Ursache nicht direkt im Gesetz hat, kann der Ansatzpunkt nicht das Gesetz sein. Leider erkennen das Silencer und Alfred nicht, weil sie keine Lust haben, nach der richtigen Ursache zu suchen.
Die Frage ist aber eben doch, ob dieser Ansatzpunkt nicht in der Gesetzgebung zu suchen ist. Hier möchte ich als Beispiel Singapur anführen. Sicherlich nicht nach unserem Geschmack, aber effizient.

Mariko
14.08.2011, 22:03
Die Kriminalitätsrate bei den Gewaltverbrechen steigert sich Jahr für Jahr um 60-80%...

Natürlich, das ist ja auch rechnerisch und logisch sehr gut möglich.

Ach, Alfred... Bei Dir ist wirklich nichts mehr zu machen. Es gibt ja Foristen, die schreiben solchen Quark einfach um zu provozieren, weil sie sonst im Leben niemand ernst nimmt und ähnliches. Aber bei Dir denke ich wirklich, dass Du das ernst meinst, dass Du tatsächlich an dieses paranoide Endzeitweltbild glaubst. Irgendwie schade.

Gehirnnutzer
14.08.2011, 22:05
Die Frage ist aber eben doch, ob dieser Ansatzpunkt nicht in der Gesetzgebung zu suchen ist. Hier möchte ich als Beispiel Singapur anführen. Sicherlich nicht nach unserem Geschmack, aber effizient.

Das mag teilweise sicherlich stimmen. Ich habe in einem vorherigen Posting folgende Metapher gemacht,

Wenn eine Person durch einen Sicherheitsgurt oder einen Airbag umgekommen ist, wird keiner auf die Idee kommen, Airbag oder Sicherheitsgurt zu verbieten, sondern daran arbeiten, sie zu verbessern.

Silencer und Alfred gehören aber zu einer Personengruppe, die genau das machen will, nämlich Sicherheitsgurt und Airbag verbieten.

Paul Felz
14.08.2011, 22:09
Das mag teilweise sicherlich stimmen. Ich habe in einem vorherigen Posting folgende Metapher gemacht,

Wenn eine Person durch einen Sicherheitsgurt oder einen Airbag umgekommen ist, wird keiner auf die Idee kommen, Airbag oder Sicherheitsgurt zu verbieten, sondern daran arbeiten, sie zu verbessern.

Silencer und Alfred gehören aber zu einer Personengruppe, die genau das machen will, nämlich Sicherheitsgurt und Airbag verbieten.
Bei Alfred bin ich mir da nicht sicher, aber ich weiß, was Du meinst. Richtig ist, daß ich von Verbesserung ausgehe. Mord ist ohnehin verboten, geschieht aber trotzdem. Unabhängig davon, wie hoch die Strafen sind.

Selbstverständlich kann ich nicht alle Morde verhindern, aber eben unter bestimmten Voraussetzungen einige schon. Insbesondere Massenmorde. Gerade in Bezug auf Terrorismus sind unsere Gesetze verbesserungsfähig.

Alfred
14.08.2011, 22:54
Natürlich, das ist ja auch rechnerisch und logisch sehr gut möglich.

Ach, Alfred... Bei Dir ist wirklich nichts mehr zu machen. Es gibt ja Foristen, die schreiben solchen Quark einfach um zu provozieren, weil sie sonst im Leben niemand ernst nimmt und ähnliches. Aber bei Dir denke ich wirklich, dass Du das ernst meinst, dass Du tatsächlich an dieses paranoide Endzeitweltbild glaubst. Irgendwie schade.

Und zum xten male....mein Beleg für meine Faktennennung, gleichzeitig wie üblich bist du als Lügner entlarvt...:

http://www.faz.net/artikel/C30351/jugendstrafrecht-tottreter-30071189.html

Zitat...:

Auch stellte er fest, dass die Summe von Taten der „Gewaltkriminalität“ der polizeilichen Kriminalstatistik die Körperverletzungen nach Paragraph 223 StGB nicht enthält, obwohl sie das quantitativ bedeutendste Delikt der Gewalt gegen Menschen sind. Er fasste die Zahlen zur Gewaltkriminalität (Mord, Vergewaltigung, Erpressung, gefährliche Körperverletzung u. a.) und die vorsätzlichen Körperverletzungen zusammen: Innerhalb von zehn Jahren nahmen sie um vierzig Prozent zu, gesondert für sich, nahmen die Körperverletzungen sogar um über sechzig Prozent zu.

Das also ist der Quark....wie üblich, Scheiße aus deiner Feder und Gold aus meiner. Ist allerdings bei Typen wie dir auch keine Kunst.Ich habe nun wiederholt die Fakten belegt. Und nun Lügner Mariko?

Kommst du dir nicht Blöde vor wenn man dich zum xten male als Lügner entlarvt? Wie oft habe ich dir die Fakten schon klar und deutlich präsentiert? 5mal? 10mal?....hast du Kopfkrebs?

Alfred
14.08.2011, 22:58
...[ gekürzt ]...

Silencer und Alfred gehören aber zu einer Personengruppe, die genau das machen will, nämlich Sicherheitsgurt und Airbag verbieten.

Quatsch, ich jedenfalls möchte ein Recht das vom Bürger Bestimmt wird und dessen Regeln selbst der einfachste Mann/Frau versteht. Und ein Rechtsystem bei dem Menschen Getötet werden dürfen die Kaugummi Essen oder, auch wenn Sie es nicht sind, Herzkrank sind ist für mich nicht verständlich....

Du weißt das aber auch schon seit Jahren von mir, hast aber keine Skrupel solchen Dünnpfiff zu schreiben, was sehr schade ist. Denn du schilderst immer ganz gut die Theorie, ich hingegen die Praxis. Denk mal drüber nach....denn bei meiner Vorstellung von Recht und Gesetz ist der Bürger fest in der Urteilsfindung einbezogen, denn der Bürger ist es ja auch der mit der Gewalt Konfrontiert wird.

Und ja, im Gegensatz zu dir würde ich tatsächlich den Bürger über die Gesetzgebung abstimmen lassen....das wäre Demokratie in reinster Form. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Und ich möchte nicht Sicherheitsgurt und Airbag verbieten, aber Hassrichter und Kriminelle Elemente des Justizsystems ebenso wie deren Politische Verbündeten für die Zigtausenden Verbrechen die sie begangen haben bestrafen.

Für jedes Opfer eines Intensivtäters sollten diese Schweine Bluten...aber richtig. Denn diese Opfer sind Vermeidbar gewesen, man hat aber durch die Austellung von Freibriefen bewusst eine Riesige Anzahl von Opfern in Kauf genommen.

Alfred
14.08.2011, 23:00
Bei Alfred bin ich mir da nicht sicher, aber ich weiß, was Du meinst. Richtig ist, daß ich von Verbesserung ausgehe. Mord ist ohnehin verboten, geschieht aber trotzdem. Unabhängig davon, wie hoch die Strafen sind.

Selbstverständlich kann ich nicht alle Morde verhindern, aber eben unter bestimmten Voraussetzungen einige schon. Insbesondere Massenmorde. Gerade in Bezug auf Terrorismus sind unsere Gesetze verbesserungsfähig.

Beim Thema Intensivtäter kann man sehr viele Morde verhindern, einfach keinen Freibrief, Richterlich Verbürgt, für Straftaten ausstellen.

Silencer
14.08.2011, 23:42
@Alfred,
Tausend Grüne kriegst du von mir. So ist es wie du im Post #1188 geschrieben hast.
Unsere Juristen sind doch Betriebsblind. Bestes Beispiel - Leuchthäuser-Schnarrenberger. Die hat schon sogar geweint weil ein Täter mal tatsächlich bestraft worden ist und sie zu dieser Zeit keine Justizministerin war und keinen Einfluss ausüben konnte. Um was es ging weiss ich allerdings nicht mehr.

Mariko
15.08.2011, 03:44
Und zum xten male....mein Beleg für meine Faktennennung, gleichzeitig wie üblich bist du als Lügner entlarvt...:

http://www.faz.net/artikel/C30351/jugendstrafrecht-tottreter-30071189.html

Zitat...:





Auch stellte er fest, dass die Summe von Taten der „Gewaltkriminalität“ der polizeilichen Kriminalstatistik die Körperverletzungen nach Paragraph 223 StGB nicht enthält, obwohl sie das quantitativ bedeutendste Delikt der Gewalt gegen Menschen sind. Er fasste die Zahlen zur Gewaltkriminalität (Mord, Vergewaltigung, Erpressung, gefährliche Körperverletzung u. a.) und die vorsätzlichen Körperverletzungen zusammen: Innerhalb von zehn Jahren nahmen sie um vierzig Prozent zu, gesondert für sich, nahmen die Körperverletzungen sogar um über sechzig Prozent zu.

Das also ist der Quark....wie üblich, Scheiße aus deiner Feder und Gold aus meiner. Ist allerdings bei Typen wie dir auch keine Kunst.Ich habe nun wiederholt die Fakten belegt. Und nun Lügner Mariko?

Kommst du dir nicht Blöde vor wenn man dich zum xten male als Lügner entlarvt? Wie oft habe ich dir die Fakten schon klar und deutlich präsentiert? 5mal? 10mal?....hast du Kopfkrebs?


Selbst in dem Link ist von 40-60% über 10 Jahre und nicht von 60-80% in einem Jahr die Rede. Aber das ist ja fast dasselbe...

Ansonsten ist das einfach eine Frage der Auslegung. Z.Bsp. wird in dem Artikel zwar der demographische Wandel genannt, nicht aber z.Bsp. die heutzutage deutlich höhere Anzeigebereitschaft (gerade bei Sexualdelikten).

Mariko
15.08.2011, 03:56
@Alfred,
Tausend Grüne kriegst du von mir. So ist es wie du im Post #1188 geschrieben hast.
Unsere Juristen sind doch Betriebsblind. Bestes Beispiel - Leuchthäuser-Schnarrenberger. Die hat schon sogar geweint weil ein Täter mal tatsächlich bestraft worden ist und sie zu dieser Zeit keine Justizministerin war und keinen Einfluss ausüben konnte. Um was es ging weiss ich allerdings nicht mehr.


So ein Blödsinn. Die Schnarrenberger ist einer der ganz wenigen hellen Köpfe, die die FDP bzw. die Regierung noch hat. Ohne sie hätte die Union ihre Überwachungsphantasien (über die ja auch ihr rechten Spinner (zurecht) immer jammert) schon deutlich weiter umsetzen können.

Topas
15.08.2011, 08:11
Dass ich nicht lache. Google mal zu dem Thema, da wirst Du mit Sicherheit schnell fündig.

Hier hab ich was für dich:
http://www.faz.net/artikel/C30923/gewalt-gegen-polizisten-leutheusser-schnarrenberger-lehnt-schaerferes-strafrecht-ab-30072599.html

Alfred
15.08.2011, 11:30
Tschuldigung Paul, aber für alles muss der Ansatzpunkt stimmen, wenn etwas seine Ursache nicht direkt im Gesetz hat, kann der Ansatzpunkt nicht das Gesetz sein. Leider erkennen das Silencer und Alfred nicht, weil sie keine Lust haben, nach der richtigen Ursache zu suchen.

Diese ganzen Lächerlichen Urteile werden aber mit dem Gesetz begründet....und die Ursache ist unter anderem neben Korruption sicherlich auch noch Politik.

Alfred
15.08.2011, 11:33
Der Bürger muss mit den Folgen der Kriminalität leben, da hast du recht, jedoch ist die Frage, speziell in Fällen wo Kinder involviert sind, was entscheidet, die Fakten oder die Emotionen.

Das muss aber dann auch der Bürger entscheiden. Sowas ist Demokratie. Und wenn dann eben einGäfgen am Galgen Baumelt, dann ist es so. Das wäre dann " Im Namen des Volkes ". Man hat ja nicht nur die Sonnenseiten in einer Demokratie.

Alfred
15.08.2011, 11:34
So ein Blödsinn. Die Schnarrenberger ist einer der ganz wenigen hellen Köpfe, die die FDP bzw. die Regierung noch hat. Ohne sie hätte die Union ihre Überwachungsphantasien (über die ja auch ihr rechten Spinner (zurecht) immer jammert) schon deutlich weiter umsetzen können.

Irgendwo im Forum konnte man die Überwachungsphantasien der FDP nachlesen.....dagegen waren die der CDU wieder Harmlos.

Schaschlik
15.08.2011, 11:41
Das muss aber dann auch der Bürger entscheiden. Sowas ist Demokratie. Und wenn dann eben einGäfgen am Galgen Baumelt, dann ist es so. Das wäre dann " Im Namen des Volkes ". Man hat ja nicht nur die Sonnenseiten in einer Demokratie.

Wie erklärst Du folgenden Widerspruch: in einem anderen Beitrag forderst Du, Justiz muss frei von politischer Einflussnahme sein. Hier aber forderst Du, über sowas müsse der Bürger entscheiden. Da man davon ausgehen kann, dass sich niemals alle Bürger einig sein werden, wird das Ergebnis am Ende ein politisches Ergebnis sein. Wie löst Du den Widerspruch auf?

Silencer
15.08.2011, 11:47
Wie erklärst Du folgenden Widerspruch: in einem anderen Beitrag forderst Du, Justiz muss frei von politischer Einflussnahme sein. Hier aber forderst Du, über sowas müsse der Bürger entscheiden. Da man davon ausgehen kann, dass sich niemals alle Bürger einig sein werden, wird das Ergebnis am Ende ein politisches Ergebnis sein. Wie löst Du den Widerspruch auf?

Justiz in der BRD befindet sich fast die ganze Zeit in den Krallen der FDP. Es ist also eine politische Justiz, da das Volk noch nie der FDP bei den Bundestagswahlen die Mehrheit schenkte.

GnomInc
15.08.2011, 11:53
Justiz in der BRD befindet sich fast die ganze Zeit in den Krallen der FDP. Es ist also eine politische Justiz, da das Volk noch nie der FDP bei den Bundestagswahlen die Mehrheit schenkte.

Das ist nicht ursächlich . Das BMJ bereitet im wesentlichen Gesetze/ Änderungen vor - kaum anderes.

Konkret ist Justiz Ländersache - jedenfalls die praktische Ausübung !
Falls man die Richter und Gerichte kritisiert , muss man die Abhängigkeiten dort suchen ...und da ist kaum FDP beteiligt.

Mariko
15.08.2011, 15:04
Hier hab ich was für dich:
http://www.faz.net/artikel/C30923/gewalt-gegen-polizisten-leutheusser-schnarrenberger-lehnt-schaerferes-strafrecht-ab-30072599.html


Was die Union da betreibt, ist, plump gesagt, Volksverarsche; da wird so getan, als wäre der 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) die einzig einschlägige Vorschrift bei Übergriffen auf Polizisten - das ist aber falsch. Wenn ein Polizist tätlich angegriffen wird, liegt - wie bei jedem anderen Menschen auch - Körperverletzung vor, die in schweren Fällen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden kann.

Mariko
15.08.2011, 15:10
Justiz in der BRD befindet sich fast die ganze Zeit in den Krallen der FDP. Es ist also eine politische Justiz, da das Volk noch nie der FDP bei den Bundestagswahlen die Mehrheit schenkte.

Schon wieder so ein Schwachfug. Weder auf Ministerebene noch in den Richterwahlausschüssen für die höheren Richterämter gibt es eine FDP-Mehrheit.

Mariko
15.08.2011, 15:14
Wie erklärst Du folgenden Widerspruch: in einem anderen Beitrag forderst Du, Justiz muss frei von politischer Einflussnahme sein. Hier aber forderst Du, über sowas müsse der Bürger entscheiden. Da man davon ausgehen kann, dass sich niemals alle Bürger einig sein werden, wird das Ergebnis am Ende ein politisches Ergebnis sein. Wie löst Du den Widerspruch auf?


Ach, so weit denkt der doch gar nicht. Ironischerweise kommt mir Alfreds Gesellschaftsmodell mit seiner Anarchodemokratie, wo jeder über jeden Furz abstimmen soll, eher wie ein linksfundamentalistisches vor. So etwas völlig Illusorisches eben, was in der Praxis nie funktionieren kann - wie man ja an den kommunistischen Experimenten des 20. Jahrhunderts sah...

Schaschlik
15.08.2011, 15:21
Ach, so weit denkt der doch gar nicht. Ironischerweise kommt mir Alfreds Gesellschaftsmodell mit seiner Anarchodemokratie, wo jeder über jeden Furz abstimmen soll, eher wie ein linksfundamentalistisches vor. So etwas völlig Illusorisches eben, was in der Praxis nie funktionieren kann - wie man ja an den kommunistischen Experimenten des 20. Jahrhunderts sah...

Denke nicht, dass er über "jeden Furz" abstimmen lassen will. Mir gehts um den grundlegenden Widerspruch: wenn ihm Urteile missfallen, beklagt er regelmäßig politische Einflussnahme. Dennoch wünscht er sich, dass die Justiz "auf das Volk hört", konkret, Urteile in seinem Sinne fällt. Dabei ist das doch ebenso politische Motivation und die hat m.M.n. nichts in der Justiz zu suchen.

Man kann -oftmals zu Recht- beklagen, dass die Justiz politisch motiviert ist, wenn man will dass dies aufhört. Er will aber, dass es so weiter geht (oder gar noch ausgebaut wird) nur eben in seinem Sinne. Das klingt widersprüchlich, wenn nicht gar scheinheilig.

Zeitgeist1
15.08.2011, 15:23
Paul, deine Voraussetzungen sind sogar in unserem Sinne völlig in Ordnung. Aber es geht doch auch darum das die Rechtsprechung in diesem Lande vom Bürger überhaupt nicht mehr verstanden wird.

Seit den Änderungen im Jahre 1969 (?) hat man den Täterschutz in der BRD eingeführt, ohne die Bürger zu fragen. Im Vordergrund steht nur der Täter, das Opfer und sein Zustand sind nicht mehr Teil des Rechtes.

Und nicht nur das Belohnen von Kindermördern oder die Ausstellung von Freibriefen für Schläger, Mörder und Vergewaltiger durch die Herrn Richter, verniedlichend Intensivtäter genannt, versteht der Bürger schon lange nicht mehr.

Es sind auch Urteile von der Art das man Menschen die Kaugummi Essen Totschlagen darf, Herzkranke Jugendliche Totschlagen darf, auch wenn sie nicht Herzkrank sind. Oder das man als Intensivtäter vorzeitig aus dem Knast entlassen wird, wobei es schon ein sehr seltener Fall ist das ein Intensivtäter in den Knast kommt, dann eine Körperverletzung begeht und anschließend einen 14 Jährigen Jungen Totfährt und als "Strafe" eine Positive Sozialprognose ausgestellt bekommt und das Verfahren wegen der Körperverletzung eingestellt wird.....ebenso das Massenvergewaltigung dann erlaubt ist wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Verhandlung noch imm Krankenhaus liegt.

Oder das es keinerlei Prozeß gibt wenn bei einem Islamischen Terroranschlag auf das Erntefest von Bad-Soden Allendorf 15 Bürger Lebensgefährlich verletzt werden (2008), das Jahrestreffen der Pfadfinder von Schlägern Gestürmt wird und soweiter und sofort...

Kurzum, das Rechtssystem der BRD ist keines mehr. Es ist eine Traurige Posse, gelenkt von Kriminellen und Geisteskranken denen der Bürger schon lange egal ist. Und dann gibt es hier tatsächlich Foristen die sich nicht Dümmlich vorkommen und von einem Rechtsstaat sprechen Paul....in einem Rechtsstaat gäbe es die oben genannten Punkte weitestgehend nicht.

Ich bin daher der Meinung das dieses System Gescheitert ist und man, was in einer Demokratie doch gehen sollte, den Bürger befragt wie eine Rechtsprechung aussehen sollte die er versteht.

Im übrigen wäre die Todesstrafe für Gäfgen die Beste und für die Bürger die Billigste Lösung...

Volle Zustimmung!

Alion
15.08.2011, 16:53
Man hätte dieses Subjekt mit einem Euro entschädigen sollen, mit einer 9mm.

Alfred
15.08.2011, 18:06
Wie erklärst Du folgenden Widerspruch: in einem anderen Beitrag forderst Du, Justiz muss frei von politischer Einflussnahme sein. Hier aber forderst Du, über sowas müsse der Bürger entscheiden. Da man davon ausgehen kann, dass sich niemals alle Bürger einig sein werden, wird das Ergebnis am Ende ein politisches Ergebnis sein. Wie löst Du den Widerspruch auf?

Es ist ja kein Widerspruch wenn man sich für ein Rechtssystem einsetzt das vom Bürger verstanden wird. Diese Forderung hat auch mit Politik nix am Hut.

Alfred
15.08.2011, 18:14
Ach, so weit denkt der doch gar nicht. Ironischerweise kommt mir Alfreds Gesellschaftsmodell mit seiner Anarchodemokratie, wo jeder über jeden Furz abstimmen soll, eher wie ein linksfundamentalistisches vor. So etwas völlig Illusorisches eben, was in der Praxis nie funktionieren kann - wie man ja an den kommunistischen Experimenten des 20. Jahrhunderts sah...

Ich verstehe folgendes nicht Mariko...:

1. Warum darf man Kinder in der BRD legal Entführen, Vergewaltigen und Verheiraten?
2. Warum darf man Herzkranke Menschen legal Töten?
3. Warum darf man Menschen die Kaugummi Essen legal Töten?
4. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer schon in der Leichenkammer liegt?
5. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer noch auf der Intensivstation liegt?
6. Warum ist Vergewaltigung völlig Legal wenn die Täter Haft empfindlich sind?
7. Warum ist die Massenvergewaltigungt eines Mädchens dann legal wenn es zum Beginn des Prozesses, mehr als 3 Jahre nach der Tat, noch im Krankenhaus liegt?
8. Warum darf man Menschen legal verstümmeln und bekommt nur Bewährung?
9. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf ein Erntefest mit 15 Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?
10. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf das Bundestreffen der Pfadfinder mit etlichen Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?

Und diese Punkte sind ja nur eine Zufallsauswahl....nun weißt du was ich nicht verstehe.

Alfred
15.08.2011, 18:16
Was die Union da betreibt, ist, plump gesagt, Volksverarsche; da wird so getan, als wäre der 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) die einzig einschlägige Vorschrift bei Übergriffen auf Polizisten - das ist aber falsch. Wenn ein Polizist tätlich angegriffen wird, liegt - wie bei jedem anderen Menschen auch - Körperverletzung vor, die in schweren Fällen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden kann.

Wobei diese Strafe aber seit vielen Jahren nicht mehr verhängt worden ist. Im Norden Deutschlands ist das Zusammenschlagen von Polizisten aus dem Katalog der Straftaten seit einigen Jahren herausgenommen worden. Am Beispiel des Falles aus Neugraben sieht man das ich Recht habe...

Mariko
15.08.2011, 18:42
Ich verstehe folgendes nicht Mariko...:

1. Warum darf man Kinder in der BRD legal Entführen, Vergewaltigen und Verheiraten?
2. Warum darf man Herzkranke Menschen legal Töten?
3. Warum darf man Menschen die Kaugummi Essen legal Töten?
4. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer schon in der Leichenkammer liegt?
5. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer noch auf der Intensivstation liegt?
6. Warum ist Vergewaltigung völlig Legal wenn die Täter Haft empfindlich sind?
7. Warum ist die Massenvergewaltigungt eines Mädchens dann legal wenn es zum Beginn des Prozesses, mehr als 3 Jahre nach der Tat, noch im Krankenhaus liegt?
8. Warum darf man Menschen legal verstümmeln und bekommt nur Bewährung?
9. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf ein Erntefest mit 15 Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?
10. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf das Bundestreffen der Pfadfinder mit etlichen Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?

Und diese Punkte sind ja nur eine Zufallsauswahl....nun weißt du was ich nicht verstehe.


Die Hälfte davon ( 1,2,3,6,7,8 ) stimmt nicht und ist damit von vornherein Unsinn (Ja, ich weiß, Du meinst mit "legal", dass es aufgrund deiner Meinung nach zu niedriger Strafen QUASI legal ist).

Was 4 und 5 anbelangt, so dient die U-Haft nicht der Strafe, sondern allein der Prozesssicherung. Von daher ist es grundsätzlich irrelevant, ob das (mutmaßliche!) Opfer tot ist, im Krankenhaus liegt etc. Aber es ist in der Praxis in den allermeisten Fällen (gerade bei Tötungen) so, dass der Beschuldigte tatsächlich bis zum Prozess in U-Haft sitzt.

Zu 9 und 10 kann ich nichts sagen, weil ich absolut keine Ahnung habe, von welchen "Terroranschlägen" da die Rede ist.

Sathington Willoughby
15.08.2011, 18:48
Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.

Sorry, bin ein wenig spät in diesen Fred gestolpert.
M.E. leben wir in einem Rechtsstaat, in dem auch verurteilte Verbrecher ihre Rechte haben, auch wenn sie schlimmste Verbrechen begangen haben.
Daher ist eine Entschädigung prinzipiell in Ordnung.

Was ich aber nicht verstehe ist, das es so viel Geld ist und das der verantwortliche Polizist (soweit ich gehört habe) versetzt bw. zurückgestuft wurde. Er hat richtig gehandelt, er hat versucht, ein Leben zu retten und wird dafür noch bestraft. Das ist das ,was falsch gelaufen ist.
Wenn ich einen Schwerverletzten im Auto ins Krankenhaus fahre, kann ich auch - mildere - Verkehrsverstöße begehen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Mariko
15.08.2011, 18:52
Wobei diese Strafe aber seit vielen Jahren nicht mehr verhängt worden ist. Im Norden Deutschlands ist das Zusammenschlagen von Polizisten aus dem Katalog der Straftaten seit einigen Jahren herausgenommen worden. Am Beispiel des Falles aus Neugraben sieht man das ich Recht habe...


Wie meinst Du das? Es ist nach wie vor strafbar. Vermutlich kommt jetzt wieder so ein Müll nach dem Motto "Täter xy wurde nur auf Bewährung verurteilt - also ist es legal"...

Ich meinte auch nicht, dass jetzt jeder Angriff auf Polizisten mit mindestens 10 Jahren Haft bestraft werden soll. Es geht nur darum, dass das Gerede der Union, der Strafrahmen sei viel zu niedrig, einfach Unsinn ist.

Mariko
15.08.2011, 19:01
Sorry, bin ein wenig spät in diesen Fred gestolpert.
M.E. leben wir in einem Rechtsstaat, in dem auch verurteilte Verbrecher ihre Rechte haben, auch wenn sie schlimmste Verbrechen begangen haben.
Daher ist eine Entschädigung prinzipiell in Ordnung.

Was ich aber nicht verstehe ist, das es so viel Geld ist und das der verantwortliche Polizist (soweit ich gehört habe) versetzt bw. zurückgestuft wurde. Er hat richtig gehandelt, er hat versucht, ein Leben zu retten und wird dafür noch bestraft. Das ist das ,was falsch gelaufen ist.
Wenn ich einen Schwerverletzten im Auto ins Krankenhaus fahre, kann ich auch - mildere - Verkehrsverstöße begehen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.


Das ist auch was anderes, da greifen (natürlich abhängig vom genauen Hergang) die Notstandsregelungen (34 bzw. 35 StGB). Das ist aber auch eine ganz andere Situation.

Dein Beitrag ist widersprüchlich. Einerseits findest Du es in Ordnung, dass auch einem Straftäter eine Entschädigung zustehen kann, wenn er rechtswidrig behandelt wurde, andererseits bist Du dagegen, diesen Rechtsverstoß zu bestrafen. Das ist inkonsequent. Das Urteil im Zivilverfahren beruhte ja gerade zu einem erheblichen Teil auf der vorherigen Verurteilung der Beamten im Strafverfahren.

Zudem ist der Betrag von 3.000 Euro nicht besonders hoch. Immerhin wollte Gäfgen eigentlich 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in noch festzustellender Höhe. Die Summe darf natürlich auch nicht so niedrig sein, dass es dem Staat praktisch egal sein kann, eine solche Zahlung hat ja auch eine gewisse Diszipinierungsfunktion gegenüber dem Staat (weshalb wohl auch die angekündigte Aufrechnung mit Gäfgens Schulden wohl unzulässig ist).

Hydrant
15.08.2011, 19:33
Das muss aber dann auch der Bürger entscheiden. Sowas ist Demokratie. Und wenn dann eben einGäfgen am Galgen Baumelt, dann ist es so. Das wäre dann " Im Namen des Volkes ". Man hat ja nicht nur die Sonnenseiten in einer Demokratie.

Wie wär's mit Lynch-Justiz à la "Wild West"?
Die nächste Laterne ist ja so nah...

Verrari
15.08.2011, 19:37
Wie wär's mit Lynch-Justiz à la "Wild West"?
Die nächste Laterne ist ja so nah...
Ich bin zwar gegen Lynchjustiz, allerdings käme diese dem juristischen Sprüchlein "... im Namen des Volkes" schon ziemlich nahe! ;)

Topas
15.08.2011, 19:44
Ich bin zwar gegen Lynchjustiz, allerdings käme diese dem juristischen Sprüchlein "... im Namen des Volkes" schon ziemlich nahe! ;)

Die eine Instanz spricht im Namen der Volkes „schuldig“, die nächste Instanz spricht wieder im Namen des Volkes „unschuldig“. Korrekt wäre: Im Namen des Gerichts xy.

Hydrant
15.08.2011, 19:45
Ich bin zwar gegen Lynchjustiz, allerdings käme diese dem juristischen Sprüchlein "... im Namen des Volkes" schon ziemlich nahe! ;)

Ganz ehrlich, manchmal würde ich es mir auch wünschen, aber eben nicht grundsätzlich.
Da rotten sich dann im Endeffekt 54 Leute zusammen und meinen, sie seien das Volk. Zum Schluss baumelt dann irgend jemand...

Edit: Die Zahl 54 ist völlig aus der Luft gegriffen.

n_h
15.08.2011, 20:43
...Korrekt wäre: Im Namen des Gerichts xy.


Ha. DAS nenn ich mal Realismus. :D

Berwick
15.08.2011, 20:47
So starb Jakob von Metzler:




Wie Jakob von Metzler starb

Heute wäre Jakob von Metzler 20 Jahre alt. Man kann sich vorstellen, dass er ein groß gewachsener, gut erzogener junger Mann wäre, wenn er noch leben würde.

Frankfurt. Jakob von Metzler (†)Jakob von Metzler wurde entführt und ermordet, als er ein kleiner, sorgloser Bub von elf Jahren war, behüteter Sohn des Frankfurter Bankiers Friedrich von Metzler und seiner Frau Sylvia. Am 27. September 2002 lockte der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen den arglosen Jungen, der ihn flüchtig kannte, in seine Wohnung in Sachsenhausen.

Dort erstickte er das wehrlose Kind, indem er ihm mit vorbereiteten Klebestreifen Nase und Mund verklebte. Gäfgens Plan war es, Jakobs Eltern vorzutäuschen, ihr jüngster Sohn lebe noch, um von ihnen eine Million Euro Lösegeld zu erpressen. Damit wollte der Student seinen viel zu aufwendigen Lebensstil finanzieren.

Als die verzweifelten Eltern zahlten und die mit Banknoten gefüllten Plastiktragetüten weisungsgemäß an der Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege deponierten, ahnten sie nicht, ahnte wohl niemand, dass Jakob bereits tot und Magnus Gäfgen die Leiche des Kindes, in ein Betttuch eingewickelt und verschnürt, in einem Weiher in Birstein versenkt hatte.

Was Magnus Gäfgen indessen nicht ahnte, war, dass ihn die Polizei beobachtete, wie er zu nächtlicher Stunde das Geld abholte, und von da an keine Sekunde mehr aus den Augen ließ. Die Ermittler hofften, dass sie so zum Versteck des entführten Kindes fänden.

Hochgradig aufmerksam wurden die Fahnder, als Gäfgen sich mehrere Stunden lang nicht um das von ihnen als noch lebend vermutete Opfer kümmerte, stattdessen für sich und seine Freundin einen Urlaub buchte. Drei Tage nach der Entführung nahmen Polizisten Gäfgen im Parkhaus des Flughafens fest.

Der Student log in den anschießenden Polizeiverhören das Blaue vom Himmel herunter. Erst wollte er nur ein Bote der Entführer gewesen sein. Dann ließ er die Fahnder am Langener Waldsee nach Jakob suchen. Erst unter dem Druck von Gewaltandrohungen gab Gäfgen die grausige Wahrheit preis: Jakob von Metzler war längst tot. enz (enz)


http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/wie-jakob-von-metzler-starb_rmn01.c.9103070.de.html

Jakob von Metzler - in memoriam.


Hiermit möchte ich an Jakob von Metzler erinnern.

Ich kann es nicht mehr mit ansehen, wie Gutmenschen heiße Tränen um den aaaaaaaarmen aaaaaaaaaaaren Entführer weinen, dem man BEINAHE e bissl aua gemacht hätte - aber eben nur beinahe ....

Gehirnnutzer
15.08.2011, 21:10
Ich verstehe folgendes nicht Mariko...:

1. Warum darf man Kinder in der BRD legal Entführen, Vergewaltigen und Verheiraten?
2. Warum darf man Herzkranke Menschen legal Töten?
3. Warum darf man Menschen die Kaugummi Essen legal Töten?
4. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer schon in der Leichenkammer liegt?
5. Warum sitzt ein Täter nicht bis zum Prozessbeginn in Haft wenn das Opfer noch auf der Intensivstation liegt?
6. Warum ist Vergewaltigung völlig Legal wenn die Täter Haft empfindlich sind?
7. Warum ist die Massenvergewaltigungt eines Mädchens dann legal wenn es zum Beginn des Prozesses, mehr als 3 Jahre nach der Tat, noch im Krankenhaus liegt?
8. Warum darf man Menschen legal verstümmeln und bekommt nur Bewährung?
9. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf ein Erntefest mit 15 Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?
10. Warum wird nach einem Terroranschlag vor 3 Jahren auf das Bundestreffen der Pfadfinder mit etlichen Schwerstverletzten noch immer kein Prozess gemacht?

Und diese Punkte sind ja nur eine Zufallsauswahl....nun weißt du was ich nicht verstehe.

Mein lieber Alfred, es ist höchstwahrscheinlich so, das du deine Beispiele der Presse entnimmst, jedoch nie eine Urteilsbegründung gelesen hast. Daraus ergeben sich zwei Probleme,

1. Wir Menschen und da meine ich nicht nur dich sondern ziehe auch mich eine, nehmen die Dinge subjektiv wahr und interpretieren in Artikel Dinge rein, die nicht da stehen.

2. Die Presse kommerziellen Interessen unterliegt und Dinge anders darstellt, um Emotionen zu erzeugen, denn mit Emotionen verkauft man.

Wenn du also Beispiele bringst, solltest du sie belegen, damit sich jeder selber ein Bild machen kann.

Dann ist zu einigen Punkten zu sagen, das bestimmte Verfahrensweisen in den Rechtsgrunsätzen und den Grundrechten liegen.

Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr vorliegen, zu dem muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Liegt nur begründeter Tatverdacht vor, sind die Anordnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Es spielt nur die Tat und die Verdachtsstufe eine Rolle in diesem Fall, anderes lässt die Auslegung des Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung nicht zu. Zu dem kann Untersuchungshaft gegen eine Sicherheitsleistung ausgesetzt werden.

Zu 6. so wie du das schreibst kann es sich nicht darstellen, Haftaussetzung aus gesundheitlichen Gründen ist nur dann möglich, wenn der Gesundheitszustand des Häftlings so schlecht ist, das die Haft schwere irreparable Schäden oder sogar den Tod zu Folge hätte, psychische Gründe führen normalerweise zu Einweisung in die geschlossene. Das Strafsystem ist so aufgebaut, das der Freiheitsenzug die Strafe für die Tat ist, alles weiter würde doppelte Bestrafung bedeuten, was in allen rechtstaatlichen Systemen verboten ist.

Bewährung beruht auf dem Resozialisierungsgedanken, bei geringen Strafmaßen bis ein Jahr, wird sie automatisch angewandt, bis zwei Jahren liegt sie im Ermessen des Richters. Ansonsten gelten andere gesetzliche Regelungen.
Hier haben wir tatsächlich einen Fehler im System. Nicht das der Resozialisierungsgedanke falsch ist, aber so wie er angewandt wird, wird er pervertiert. Zum Einen wird die Resozialisierungsfähigkeit und der Resozialisierungswille des Täters überhaupt nicht berücktsichtigt, es wird automatisch angenommen, jeder resozialisierbar ist. Zum Anderen darf er nicht so angewandt werden, das er den Strafgedanken unterläuft.

Zu 9 und 10.
Die Kapazitäten unserer Gerichte sind begrenzt und wenn dämliche Bürger wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten aus belanglosen Gründen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte mit unnötigen Zivilrechtsverfahren, Revisionen und Berufungen zuscheissen, wird der Platz und die Zeit für Strafrechtsverfahren knapp.
Wenn du siehst, mti was für einen Scheiß die Leute die Gerichte belästigen, sollte man darüber nachdenken, ob man diesen Personen mit Enteignung drohen sollte, damit sie ihren gesunden Menschenverstand wieder einschalten.
Ein anderer Grund ist die Beweislast. Die liegt nämlich aus guten Gründen beim Staatsanwalt. Soll er die Ermittlungsverfahren verkürzen um schneller ein Hauptverfahren zu eröffnen, mit dem Risiko das die Beweise und deren Beweiskraft nicht für eine Verurteilung ausreichen.
Du sprichst von Terroranschlägen, soll man in solchen Fällen lieber gegen kleine Fische prozessieren und die Hintermänner ungeschoren lassen, damit es schneller zu Verfahren kommt?

Gehirnnutzer
15.08.2011, 21:11
Ich bin zwar gegen Lynchjustiz, allerdings käme diese dem juristischen Sprüchlein "... im Namen des Volkes" schon ziemlich nahe! ;)

Lynchjustiz orientiert sich aber an Emotionen, nicht aber an Fakten und Beweisen.

Herr Schmidt
16.08.2011, 08:22
Siehst Du. Niemand wusste also, dass es um Kindsmord geht. Ab wann willst Du also Folter zulassen? Auf die lächerliche "Androhung erlaubt - Durchführung verboten" gehe ich nicht mehr ein. Das ist absurd.

Aber nehmen wir mal an, man hätte durch die "Androhung" von Folter das Kind rechtzeitig gerettet? Was dann ?

1. Man hätte die Aussage nicht "verwenden" dürfen - Rechtsstaat - und das Kind wäre gestorben !

oder

2. Man hätte das Kind gerettet und damit den Rechtsstaat gebeugt !

Was wäre dir lieber?


PS.: Kann ein Mörder (der brutale Gewalt an Kinder ausübt) - durch eine Androhung überhaupt selbst seelische Schäden davontragen?

Frank
16.08.2011, 13:12
Aber nehmen wir mal an, man hätte durch die "Androhung" von Folter das Kind rechtzeitig gerettet? Was dann ?

1. Man hätte die Aussage nicht "verwenden" dürfen - Rechtsstaat - und das Kind wäre gestorben !

oder

2. Man hätte das Kind gerettet und damit den Rechtsstaat gebeugt !

Was wäre dir lieber?


PS.: Kann ein Mörder (der brutale Gewalt an Kinder ausübt) - durch eine Androhung überhaupt selbst seelische Schäden davontragen?

Dann wäre das Kind gerettet worden und der "Androher" hätte eine Strafe bekommen. Ich wiederhole es für dich gern: Moralisch hat Daschner vollkommen richtig gehandelt - rechtens ist es trotzdem nicht.

Herr Schmidt
16.08.2011, 13:28
Dann wäre das Kind gerettet worden und der "Androher" hätte eine Strafe bekommen. Ich wiederhole es für dich gern: Moralisch hat Daschner vollkommen richtig gehandelt - rechtens ist es trotzdem nicht.

Dann muß das sogenannte "Recht" geändert werden ... unser Rechtssystem ist gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Bürger gerichtet.

Und ich wiederhole mich auch gerne: was moralisch richtig ist, muß auch rechtens sein, sonst geht die Gesellschaft kaputt !

Paul Felz
16.08.2011, 13:32
Dann muß das sogenannte "Recht" geändert werden ... unser Rechtssystem ist gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Bürger gerichtet.

Und ich wiederhole mich auch gerne: was moralisch richtig ist, muß auch rechtens sein, sonst geht die Gesellschaft kaputt !
Das schreibe ich ja die ganze Zeit.

Mariko
16.08.2011, 14:52
Dann muß das sogenannte "Recht" geändert werden ... unser Rechtssystem ist gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Bürger gerichtet.

Und ich wiederhole mich auch gerne: was moralisch richtig ist, muß auch rechtens sein, sonst geht die Gesellschaft kaputt !


Dann frage ich mich, was Du für eine krude Moral hast. Ich jedenfalls finde es völlig unmoralisch, Menschen zu foltern.

Mariko
16.08.2011, 14:54
Kann ein Mörder (der brutale Gewalt an Kinder ausübt) - durch eine Androhung überhaupt selbst seelische Schäden davontragen?[/I]

Sicherlich. Allerdings ist das hier irrelevant, da Gäfgen ausdrücklich kein Schmerzensgeld für eine etwaige Traumatisierung erhalten hat.

Paul Felz
16.08.2011, 14:55
Dann frage ich mich, was Du für eine krude Moral hast. Ich jedenfalls finde es völlig unmoralisch, Menschen zu foltern.
Kinder töten zu lassen aber offensichtlich nicht.

Mariko
16.08.2011, 15:02
Kinder töten zu lassen aber offensichtlich nicht.


Wenn das nur durch Folter verhindert werden kann, nicht.

Paul Felz
16.08.2011, 15:03
Wenn das nur durch Folter verhindert werden kann, nicht.
Genau darum geht es die ganze Zeit. Nur eben nicht um Folter, sondern um Gewaltandrohung, also erträglicher Schmerz. Oder eben Wahrheitsdroge.

Herr Schmidt
16.08.2011, 15:16
Dann frage ich mich, was Du für eine krude Moral hast. Ich jedenfalls finde es völlig unmoralisch, Menschen zu foltern.

1. Kann man Menschen die aus Habgier Kinder bestialisch ermorden mit überhöhten moralischen Ideen beikommen ?
2. Wurde der "unmoralische Mensch" gefoltert ? Oder nur angedroht ? Ist für die eine Drohung eine Folterung?
3. Du würdest also Kinder leichtfertig "opfern" nur um deine kruden Moralvorstellungen zu wahren
4. Ist Gäfgen moralisch überhaupt ein Mensch? Wobei die Frage bewußt provokativ gestellt wurde.

Herr Schmidt
16.08.2011, 15:17
Das schreibe ich ja die ganze Zeit.

Sorry, großer Faulpelz, äh sorry Paul Felz ... die Krone gehört natürlich DIR !

Alion
16.08.2011, 15:57
Sorry aber ich platze gleich, was soll dieses Tier haben der kleine Kinder bestialisch aus Habgier tötet...? Menschenrechte?

Weder ist dieses kranke Schwein für mich ein Mensch, noch hat er Rechte. Er hat sich selbst ganz weit außerhalb der Menschlichen Gesellschaft gestellt und somit alle Rechte verloren.

Leider sieht das Gesetz vor, dass der Polizist trotzdem bestraft werden muss und eine Strafe hätte er bei mir auch bekommen...zwei Stunden Sozialarbeit beim roten Kreuz, wie unsere Schätzchen von Bereicherern. Das hätte zumindest mal ein richtiges Signal an die Täter gesendet. Wie ein Richter aber auf die Idee kommen kann so einem Untermenschen und Kindermörder ernsthaft eine Entschädigung in dieser Höhe, für einen solchen Mist zuzubilligen, ist fürt mich nicht mehr nachvollziehbar.

Will man etwa als Opfer einer schweren Körperverletzung so viel Geld als Entschädigungsleistung bekommen, muss man schon bleibende Schäden zurückbehalten.

Diese Justiz hat mit Rechtssprechung oder Gerechtigkeit schlicht nichts mehr zu tun und jedes Maß verloren. Ein Staat in dem die Bürger mehrheitlich die Justiz nicht mehr begreifen, wird es schwer haben sein Gewaltmonopol auf Dauer zu verteidigen. Für mich hat die deutsche Justiz und die BRD ihr Gewaltmonopol verwirkt. Würden mich oder meine Familie ernsthafte Straftaten betreffen, kläre ich das selbst und zwar nachhaltig! Auf das Kasperletheater das hier Rechtsprechung genannt wird kann man sich als Bürger nicht mehr verlassen und über deren Ergebnisse nur noch verständnislos den Kopf schütteln.

Paul Felz
16.08.2011, 17:12
Sorry, großer Faulpelz, äh sorry Paul Felz ... die Krone gehört natürlich DIR !
Nöö, darum ging es nicht. Ich bin ja froh, daß ich hier nicht alleine auf weiter Flur stehe.

Hydrant
16.08.2011, 18:38
Sorry aber ich platze gleich, was soll dieses Tier haben der kleine Kinder bestialisch aus Habgier tötet...? Menschenrechte?

Weder ist dieses kranke Schwein für mich ein Mensch, noch hat er Rechte. Er hat sich selbst ganz weit außerhalb der Menschlichen Gesellschaft gestellt und somit alle Rechte verloren.

Leider sieht das Gesetz vor, dass der Polizist trotzdem bestraft werden muss und eine Strafe hätte er bei mir auch bekommen...zwei Stunden Sozialarbeit beim roten Kreuz, wie unsere Schätzchen von Bereicherern. Das hätte zumindest mal ein richtiges Signal an die Täter gesendet. Wie ein Richter aber auf die Idee kommen kann so einem Untermenschen und Kindermörder ernsthaft eine Entschädigung in dieser Höhe, für einen solchen Mist zuzubilligen, ist fürt mich nicht mehr nachvollziehbar.

Will man etwa als Opfer einer schweren Körperverletzung so viel Geld als Entschädigungsleistung bekommen, muss man schon bleibende Schäden zurückbehalten.

Diese Justiz hat mit Rechtssprechung oder Gerechtigkeit schlicht nichts mehr zu tun und jedes Maß verloren. Ein Staat in dem die Bürger mehrheitlich die Justiz nicht mehr begreifen, wird es schwer haben sein Gewaltmonopol auf Dauer zu verteidigen. Für mich hat die deutsche Justiz und die BRD ihr Gewaltmonopol verwirkt. Würden mich oder meine Familie ernsthafte Straftaten betreffen, kläre ich das selbst und zwar nachhaltig! Auf das Kasperletheater das hier Rechtsprechung genannt wird kann man sich als Bürger nicht mehr verlassen und über deren Ergebnisse nur noch verständnislos den Kopf schütteln.

Er hat viele Rechte verloren, z.B. *zuvorderst* das Recht auf Freiheit.
Er hat aber mitnichten alle Rechte verloren. Die Grundrechte wie z.B. das Recht auf Menschenwürde verbleiben ihm noch, auch wenn er ein menschliches Tier ist.

Das ist auch gut so, denn man stelle sich nur mal vor, man selbst wäre in der Situation des Angeklagten und ist *unschuldig*!
Der nächste Baum, die nächste Laterne ist nicht weit, nicht wahr?
Rückgängig machen ließe sich die Baumelei leider nicht mehr machen, war aber im Namen des Volkes. Das entschuldigt so manches Menschenleben. Wenn es auch nur 5 Leute waren, die das gemeint haben...

schlaufix
16.08.2011, 18:41
Er hat viele Rechte verloren, z.B. *zuvorderst* das Recht auf Freiheit.
Er hat aber mitnichten alle Rechte verloren. Die Grundrechte wie z.B. das Recht auf Menschenwürde verbleiben ihm noch, auch wenn er ein menschliches Tier ist.

Das ist auch gut so, denn man stelle sich nur mal vor, man selbst wäre in der Situation des Angeklagten und ist *unschuldig*!
Der nächste Baum, die nächste Laterne ist nicht weit, nicht wahr?
Rückgängig machen ließe sich die Baumelei leider nicht mehr machen, war aber im Namen des Volkes. Das entschuldigt so manches Menschenleben. Wenn es auch nur 5 Leute waren, die das gemeint haben...

Der vergleich hinkt etwas. Er ist nicht unschuldig, und daher braucht man sich auch nichts vorzustellen.

Herr Schmidt
16.08.2011, 18:43
Der vergleich hinkt etwas. Er ist nicht unschuldig, und daher braucht man sich auch nichts vorzustellen.

Richtig ... man wußte, das der der Täter war ... ohne wenn und aber !

Hydrant
16.08.2011, 18:53
Richtig ... man wußte, das der der Täter war ... ohne wenn und aber !

Das "Volk" hätte es nicht gewusst! Sondern nur geglaubt...

Paul Felz
16.08.2011, 18:57
Das "Volk" hätte es nicht gewusst! Sondern nur geglaubt...
Doch, wenn es informiert wären worde. Ist es aber nicht. Das Volk hat ja auch keine Haue angedroht.

Hydrant
16.08.2011, 19:04
Doch, wenn es informiert wären worde. Ist es aber nicht. Das Volk hat ja auch keine Haue angedroht.

Ich meinte damit etwas anderes, nämlich den z.T unverhohlenen Aufruf zur Lynchjustiz.
Da braucht es nur Einen, der Scheiße daher palavert und mehrere aus dem "Volk" glauben ihm.

Paul Felz
16.08.2011, 19:07
Ich meinte damit etwas anderes, nämlich den z.T unverhohlenen Aufruf zur Lynchjustiz.
Da braucht es nur Einen, der Scheiße daher palavert und mehrere aus dem "Volk" glauben ihm.
Das hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

Hydrant
16.08.2011, 19:13
Das hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

Selbstverständlich hat das mit dem Thema nichts zu tun, mit Rechtsstaatlichkeit aber schon. Deswegen schreibe ich ja auch dagegen!

Herr Schmidt
16.08.2011, 19:17
Selbstverständlich hat das mit dem Thema nichts zu tun, deswegen schreibe ich ja auch dagegen!

Hat überhaupt nichts damit zu tun ... bitte erst denken ... dann schreiben

Hydrant
16.08.2011, 19:19
Hat überhaupt nichts damit zu tun ... bitte erst denken ... dann schreiben

Dann helfe mir mal auf die Sprünge, bitte...

Paul Felz
16.08.2011, 19:25
Selbstverständlich hat das mit dem Thema nichts zu tun, mit Rechtsstaatlichkeit aber schon. Deswegen schreibe ich ja auch dagegen!
Weil Du den Rechtsstaat, der keiner ist, so wie er jetzt ist, als in Ewigkeit gegossen siehst. Ist er aber nicht.

Hydrant
16.08.2011, 19:30
Weil Du den Rechtsstaat, der keiner ist, so wie er jetzt ist, als in Ewigkeit gegossen siehst. Ist er aber nicht.

Das ist richtig, der Rechtsstaat wurde in den vergangenen 10-15 Jahren vollkommen unterhöhlt. Und er würde mit "Gesetzesverbesserungen" in Richtung Legalisierung von Folter vollständig ad absurdum geführt werden!

Paul Felz
16.08.2011, 19:34
Das ist richtig, der Rechtsstaat wurde in den vergangenen 10-15 Jahren vollkommen unterhöhlt. Und er würde mit "Gesetzesverbesserungen" in Richtung Legalisierung von Folter vollständig ad absurdum geführt werden!
Auch wenn Du "Folter" noch 10 Millionen Male wiederholst: es wurde nie Folter angedroht. Und ja, gewaltsames Retten eines Menschenlebens macht einen Rechtsstaat erst aus.

Hydrant
16.08.2011, 19:37
Auch wenn Du "Folter" noch 10 Millionen Male wiederholst: es wurde nie Folter angedroht. Und ja, gewaltsames Retten eines Menschenlebens macht einen Rechtsstaat erst aus.

Selbstverständlich wurde ihm Folter angedroht (...ein Spezialist ist schon auf dem Weg...), dafür hat das Schwein schließlich seine unselige Entschädigung bekommen. Zu Recht!

Herr Schmidt
16.08.2011, 19:48
Selbstverständlich wurde ihm Folter angedroht (...ein Spezialist ist schon auf dem Weg...), dafür hat das Schwein schließlich seine unselige Entschädigung bekommen. Zu Recht!

die dümmste Verleumdung westlich des Mississippi ....

Hydrant
16.08.2011, 19:52
die dümmste Verleumdung westlich des Mississippi ....

Von wem?

Paul Felz
16.08.2011, 20:09
Selbstverständlich wurde ihm Folter angedroht (...ein Spezialist ist schon auf dem Weg...), dafür hat das Schwein schließlich seine unselige Entschädigung bekommen. Zu Recht!
In Deutschland werden also Folterspezialisten ausgebildet. Sehr interessant.