Vollständige Version anzeigen : Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:11
Ali Ria, ich benötige keine Hilfe was die Rechtsprechung betrifft; mir ist die Argumentation völlig klar.
Es ändert aber nichts daran, daß es Blödsinn ist weil jemand der angegriffen wird nicht erst überlegt ob sein Angreifer auch wirklich einen Kopf größer ist als er selbst und wenn der " nur " ein Messer in der Hand hält, er sich deswegen nicht mit einem Baseballschläger verteidigen darf.
Es ging doch hierbei um den Einbrecher und darüber, dass du meintest, dass man das Opfer bestraft wird, wenn er den Täter // Einbrecher // verprügelt. In einer Notwehrsituation kann es sogar dazu kommen, dass ich einen Täter das leben nehme. Ob gewollt oder ungewollt... Notwehr ist Notwehr. Aber wenn es klar war, dass der Einbrecher keine Waffe hatte und du ihn bit einem Baseballschläger bearbeitest, dann wirst du verurteilt und klar zu recht.
Sich verteidigen ist kein Problem, solange es nicht eben zu solchen Situationen kommt wie eben, dass ein wehrloser Einbrecher völlig unnötig zusammen gedroschen wird, obwohl er sicher z.B ergeben hat. Das meinte ich.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:12
Glaube mir, er ist schlichtweg eine widerliche Drecksau !
Ich rede auch gerne mit mich... einmal am tag muß man ja mit einem vernünftigen Menschen sich unterhalten gelle?
Paul Felz
04.08.2011, 20:13
Wenn es nach meinem Rechtsempfinden gegangen wäre hätte Daschner gar nicht erst verurteilt werden dürfen, da es für mich auch dabei um die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegangen ist, also hier ein Kindesentführer bei welchem der Tod seines Opfers droht und da der Polizist bei welchem eine verbale Drohung ausgesprochen wird, wohlwissend das es nie zur Ausführung derselben kommt.
Eben!
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:13
Dann schaffen Sie das Grundgesetz ab.
Es geht hier nicht um das Grundgesetz, denn sonst würde nicht ständig daran herumgeändert. Vor ca. 20-30 Jahren wurden einem verurteilten und im Gefängnis sitzenden Schwerverbrecher automatisch für die Zeit seines "Einsitzens" die "Bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt. Und das war richtig so!!!
Paul Felz
04.08.2011, 20:15
Sie sind ein Lügner. Das Kind befand sich zum Zeitpunkt der Bedrohung von Gäfgen durch die Polizei nicht iim "Gewahrsam" Gäfgens.
Natürlich war er das, o Idiot. Wo sonst hat ihn die Polizei denn gefunden? Auch Gehirn zu heiß gewaschen?
Aber ja, ich lüge ja auch bei Radioaktivität von Kohlekraftwerken. Nur dumm, daß hier jemand anders der Dumme war. Ich nicht.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:17
Wenn es nach meinem Rechtsempfinden gegangen wäre hätte Daschner gar nicht erst verurteilt werden dürfen, da es für mich auch dabei um die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegangen ist, also hier ein Kindesentführer bei welchem der Tod seines Opfers droht und da der Polizist bei welchem eine verbale Drohung ausgesprochen wird, wohlwissend das es nie zur Ausführung derselben kommt.
Das ist der Kern der Sache... absolut, absolut. Es schmerzt aber henri, ich muß auch ins Kantholz beißen, die Richter haben bis jetzt IMMER richtig gehandelt. Wie gesagt, da muß nicht nur ich in Kantholz beißen und amen sagen.
Paul Felz
04.08.2011, 20:18
Das ist der Kern der Sache... absolut, absolut. Es schmerzt aber henri, ich muß auch ins Kantholz beißen, die Richter haben bis jetzt IMMER richtig gehandelt. Wie gesagt, da muß nicht nur ich in Kantholz beißen und amen sagen.
Ein Richter, der richtig handelt? Wo? Im Zoo?
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:18
Es ging doch hierbei um den Einbrecher und darüber, dass du meintest, dass man das Opfer bestraft wird, wenn er den Täter // Einbrecher // verprügelt. In einer Notwehrsituation kann es sogar dazu kommen, dass ich einen Täter das leben nehme. Ob gewollt oder ungewollt... Notwehr ist Notwehr. Aber wenn es klar war, dass der Einbrecher keine Waffe hatte und du ihn bit einem Baseballschläger bearbeitest, dann wirst du verurteilt und klar zu recht.
Sich verteidigen ist kein Problem, solange es nicht eben zu solchen Situationen kommt wie eben, dass ein wehrloser Einbrecher völlig unnötig zusammen gedroschen wird, obwohl er sicher z.B ergeben hat. Das meinte ich.
Achso, ein durchtrainierter Schläger, der irgendwo einbricht, darf von z.B. einer zierlichen Frau nicht mit einem Baseballschläger "entwaffnet" werden? Aliria, das ist Stuß hoch10.
Paul Felz
04.08.2011, 20:19
Es geht hier nicht um das Grundgesetz, denn sonst würde nicht ständig daran herumgeändert. Vor ca. 20-30 Jahren wurden einem verurteilten und im Gefängnis sitzenden Schwerverbrecher automatisch für die Zeit seines "Einsitzens" die "Bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt. Und das war richtig so!!!
Vor allem sollten wir längst eine Verfassung haben. Steht auch im Grundgesetz. Es steht also schon drin, daß es abgeschafft wird. Unsere Blitzmerker mal wieder.
Was bitte ist denn die "Würde" des Menschen? Wo genau ist das definiert? Ist Arbeit unter meiner Würde?
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:19
Eben!
Eben nicht Paul! Für unseren Rechtsstaat ist alles sauber abgelaufen und es war richtig Deschner zu verurteilen. Wie gesagt, bei meinem Statment muß ich allerdings in Kantholz beißen nicht wahr... Auch Mörder und gefangene haben bei uns // Gott sei Dank // rechte.
MANFREDM
04.08.2011, 20:20
Es geht hier nicht um das Grundgesetz, denn sonst würde nicht ständig daran herumgeändert. Vor ca. 20-30 Jahren wurden einem verurteilten und im Gefängnis sitzenden Schwerverbrecher automatisch für die Zeit seines "Einsitzens" die "Bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt. Und das war richtig so!!!
Das ist richtig. Allerdings kann keinem Täter Schutz des Artikel 1, GG aberkannt werden. Der Grund ist auch ziemlich simpel: Artikel 1, GG kann nicht ausser Kraft gesetzt werden:
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Aber das ist wahrscheinlich zu hoch für Euch.
Paul Felz
04.08.2011, 20:20
Achso, ein durchtrainierter Schläger, der irgendwo einbricht, darf von z.B. einer zierlichen Frau nicht mit einem Baseballschläger "entwaffnet" werden? Aliria, das ist Stuß hoch10.
Ach was, wir führen die texanische methode ein: wer mein Grundstück unaufgefordert betritt, wird ohne Warnung erschossen. Eine gute Regelung.
Geronimo
04.08.2011, 20:21
Es geht hier nicht um das Grundgesetz, denn sonst würde nicht ständig daran herumgeändert. Vor ca. 20-30 Jahren wurden einem verurteilten und im Gefängnis sitzenden Schwerverbrecher automatisch für die Zeit seines "Einsitzens" die "Bürgerlichen Ehrenrechte" aberkannt. Und das war richtig so!!!
Das war einer der Unterschiede zwischen Gefängnis und Zuchthaus. Da wurde fein säuberlich unterschieden. Ist 1971 unter Branntwein-Willy abgeschafft worden. Leider.
henriof9
04.08.2011, 20:21
Es ging doch hierbei um den Einbrecher und darüber, dass du meintest, dass man das Opfer bestraft wird, wenn er den Täter // Einbrecher // verprügelt. In einer Notwehrsituation kann es sogar dazu kommen, dass ich einen Täter das leben nehme. Ob gewollt oder ungewollt... Notwehr ist Notwehr. Aber wenn es klar war, dass der Einbrecher keine Waffe hatte und du ihn bit einem Baseballschläger bearbeitest, dann wirst du verurteilt und klar zu recht.
Sich verteidigen ist kein Problem, solange es nicht eben zu solchen Situationen kommt wie eben, dass ein wehrloser Einbrecher völlig unnötig zusammen gedroschen wird, obwohl er sicher z.B ergeben hat. Das meinte ich.
Aliria, ich hatte nicht von " unnötig zusammen gedroschen " geschrieben sondern davon, daß der Einbrecher während des Einbruchs von seinem Opfer verprügelt wird deswegen.
Ob da der Einbrecher wehrlos ist; ... sorry, aber Du fragst sicherlich nicht vorher einen Einbrecher ob er unbewaffnet ist- oder ?
Und genau darum ging es mir und da kann es eben nicht sein, daß dieser Einbrecher Dich hinterher noch erfolgreich verklagen kann weil er ein paar blaue Augen hat und ein paar gebrochene Knochen.
Das fällt dann einfach unter " Berufsrisiko " ( des Einbrechers ).
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:23
Artikel 1, GG kann nicht ausser Kraft gesetzt werden:
Durch den Täter aber schon, der sich dann genau auf die Einhaltung diese Artikels (für sich natürlich) beruft.
Merkst Du eigentlich noch was???
Paul Felz
04.08.2011, 20:23
Das ist richtig. Allerdings kann keinem Täter Schutz des Artikel 1, GG aberkannt werden. Der Grund ist auch ziemlich simpel: Artikel 1, GG kann nicht ausser Kraft gesetzt werden:
Aber das ist wahrscheinlich zu hoch für Euch.
Nein, für Dich. Im Grundgesetz selbst steht, daß es nicht mehr gültig ist.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:24
Achso, ein durchtrainierter Schläger, der irgendwo einbricht, darf von z.B. einer zierlichen Frau nicht mit einem Baseballschläger "entwaffnet" werden? Aliria, das ist Stuß hoch10.
Entweder du willst mich nicht verstehen oder ich drücke mich zu kompliziert aus... nun gut noch einmal zum Mitschreiben: Notwehr ist erlaubt, wie gesagt, du kannst einem dabei sogar das leben nehmen im schlimmsten Fall und bleibst straffrei. Wenn allerdings der Täter sich ergibt und sich z.B kooperativ gibt etc. und du dann zuschlägst, machst du dich strafbar.
Bei einem Bewaffneten "Einbrecher" sieht doch die Rechtslage ganz anders aus. Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander.
henriof9
04.08.2011, 20:24
Das ist der Kern der Sache... absolut, absolut. Es schmerzt aber henri, ich muß auch ins Kantholz beißen, die Richter haben bis jetzt IMMER richtig gehandelt. Wie gesagt, da muß nicht nur ich in Kantholz beißen und amen sagen.
No, eine Disziplinarstrafe für Daschner hätte es auch getan, damit die Gemüter beruhigt sind.
Es hätte gar nicht erst zum Prozeß kommen dürfen.
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:24
Ach was, wir führen die texanische methode ein: wer mein Grundstück unaufgefordert betritt, wird ohne Warnung erschossen. Eine gute Regelung.
Zustimmung.
MANFREDM
04.08.2011, 20:24
Ach was, wir führen die texanische methode ein: wer mein Grundstück unaufgefordert betritt, wird ohne Warnung erschossen. Eine gute Regelung.
Sie sind einfach zu dumm, Artikel 1, GG zu begreifen. Der gilt auch für Täter. Und insbesondere für Herrn Gäfgen im Gewahrsam der Polizei.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:25
Nein, für Dich. Im Grundgesetz selbst steht, daß es nicht mehr gültig ist.
...definiere bitte, was ist wann wo nicht mehr gültig?
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:25
Das war einer der Unterschiede zwischen Gefängnis und Zuchthaus. Da wurde fein säuberlich unterschieden. Ist 1971 unter Branntwein-Willy abgeschafft worden. Leider.
Das war ein riesengroßer Fehler. Aber was will man erwarten von der SPD?
Paul Felz
04.08.2011, 20:26
Zwischenbilanz:
1. Niemand hat Folter definiert
2. Niemand hat Würde definiert
3. Einer Gruppe ist die - nicht definierte - Würde eine Mörders wichtiger als das Leben eines Kindes.
Bruddler
04.08.2011, 20:27
Das ist richtig. Allerdings kann keinem Täter Schutz des Artikel 1, GG aberkannt werden. Der Grund ist auch ziemlich simpel: Artikel 1, GG kann nicht ausser Kraft gesetzt werden:
Aber das ist wahrscheinlich zu hoch für Euch.
Das erinnert mich an den Geisterfahrer, der jedes entgegenkommende Auto als Falschfahrer verflucht.... :whis:
Paul Felz
04.08.2011, 20:27
Das war ein riesengroßer Fehler. Aber was will man erwarten von der SPD?
Nichts. Allerdings widerspricht alleine der Aufenthalt im Gefängnis schon GG Art.1. Jedenfalls nach unseren "Geistesgrößen".
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:28
Zwischenbilanz:
1. Niemand hat Folter definiert
2. Niemand hat Würde definiert
3. Einer Gruppe ist die - nicht definierte - Würde eine Mörders wichtiger als das Leben eines Kindes.
Vor allem die Menschenwürde des ermordeten Kindes!!!
henriof9
04.08.2011, 20:28
Entweder du willst mich nicht verstehen oder ich drücke mich zu kompliziert aus... nun gut noch einmal zum Mitschreiben: Notwehr ist erlaubt, wie gesagt, du kannst einem dabei sogar das leben nehmen im schlimmsten Fall und bleibst straffrei. Wenn allerdings der Täter sich ergibt und sich z.B kooperativ gibt etc. und du dann zuschlägst, machst du dich strafbar.
Bei einem Bewaffneten "Einbrecher" sieht doch die Rechtslage ganz anders aus. Du wirfst da ein paar Sachen durcheinander.
Soll ich schon mal Apfelsinnen bereithalten damit Du im Gefängnis auch genügend Vitamine erhältst für den Fall, daß Dir z.B. Gewalt angetan wird und Dein Täter sich umdreht, gerade dabei ist sich die Hose wieder zu zumachen und Du ihm einfach eine neben Dir liegende Schere nimmst und ihm in den Rücken stichst ?
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:29
Nichts. Allerdings widerspricht alleine der Aufenthalt im Gefängnis schon GG Art.1. Jedenfalls nach unseren "Geistesgrößen".
Od die das begreifen?
Paul Felz
04.08.2011, 20:29
Sie sind einfach zu dumm, Artikel 1, GG zu begreifen. Der gilt auch für Täter. Und insbesondere für Herrn Gäfgen im Gewahrsam der Polizei.
Es reicht jetzt! Definiere Würde! Definiere Folter.
Paul Felz
04.08.2011, 20:29
Od die das begreifen?
Nein.
Paul Felz
04.08.2011, 20:30
Vor allem die Menschenwürde des ermordeten Kindes!!!
Welche Würde hat ein totes - verscharrtes - Kind?
Aber Du merkst ja: vor der Definition von Würde und Folter drücken sie sich alle.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:30
No, eine Disziplinarstrafe für Daschner hätte es auch getan, damit die Gemüter beruhigt sind.
Es hätte gar nicht erst zum Prozeß kommen dürfen.
Doch es mußte... es ging hier damals um ein Grundsätzliches Thema: Ab wann ist Folter Folter? Vielleicht erinnerst du dich noch. Die Gelehrten kamen zu der Überzeugung: Auch die Androhung von Folter ist Folter, die Androhung von Gewalt, ist Gewalt im weitesten Sinne. Und auch wenn der Rechtsstaat also auch im auch nur "Weitesten Sinne" Folter als legitimes Mittel zur Lösung von Problemen her nimmt, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr.
Denn dann ist der Schritt zur Anwendung von Folter, wie er auch immer geartet sein mag, gemacht.
MANFREDM
04.08.2011, 20:32
No, eine Disziplinarstrafe für Daschner hätte es auch getan, damit die Gemüter beruhigt sind.
Es hätte gar nicht erst zum Prozeß kommen dürfen.
Das hätte das hessische Innenministerium ja tun können. Haben die nicht. Trotzdem hätte Herr Gäfgen klagen können.
Im übrigen hat Herr Daschner jetzt noch ein Verfahren wg. Meineids/uneidlicher Falschaussage am Hals.
http://www.n-tv.de/panorama/Gaefgen-verklagt-Daschner-article3918116.html
henriof9
04.08.2011, 20:33
Das war einer der Unterschiede zwischen Gefängnis und Zuchthaus. Da wurde fein säuberlich unterschieden. Ist 1971 unter Branntwein-Willy abgeschafft worden. Leider.
Ich würde dabei glatt unterstellen wollen das es dabei auch nur um Wählerstimmen gegangen ist. :rolleyes:
Paul Felz
04.08.2011, 20:34
Doch es mußte... es ging hier damals um ein Grundsätzliches Thema: Ab wann ist Folter Folter? Vielleicht erinnerst du dich noch. Die Gelehrten kamen zu der Überzeugung: Auch die Androhung von Folter ist Folter, die Androhung von Gewalt, ist Gewalt im weitesten Sinne. Und auch wenn der Rechtsstaat also auch im auch nur "Weitesten Sinne" Folter als legitimes Mittel zur Lösung von Problemen her nimmt, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr.
Denn dann ist der Schritt zur Anwendung von Folter, wie er auch immer geartet sein mag, gemacht.
Genau das ist falsch, denn genau die frage wurde eben nicht beantwortet.
Oder wie lautete dort die Definition von Folter?
Paul Felz
04.08.2011, 20:35
Ich würde dabei glatt unterstellen wollen das es dabei auch nur um Wählerstimmen gegangen ist. :rolleyes:
Du meinst die Wählerstimmen der Einsitzenden?
Geronimo
04.08.2011, 20:36
Ich würde dabei glatt unterstellen wollen das es dabei auch nur um Wählerstimmen gegangen ist. :rolleyes:
Die Stimmen der Zuchthausinsassen. Also der ehemaligen Zuchthäusler. Ja, logisch.:] Außerdem war links sein damals hip. So wie heute noch.
Die Frage ist: Welches Rechtsgut ist höherwertiger? Das Leben eines Kindes, oder die Androhung von Gewalt?
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
JA - Einfach unglaublich:
Bei Honnecker = Lebenslänglich
Beim Führer = Rübe ab
In China = Kopfschuß
In vielen USA-Staaten = Giftspritze, El.Stuhl, Gaskammer
in der BRD = Luxusknast und 3000,-€ "Prämie"
Dieses Land ist sowas von krank.........................
E:
http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch wäre begierig zu erfahren, ob in den von dir als vorbildlich hingestellten Ländern (mit 1 Ausnahme alles Diktaturen, na sowas) das Problem der Kriminalität, insbesondere Kindstötungen, endgültig gelöst werden konnte.
Achso, darum geht es deinesgleichen ja gar nicht, ich vergaß.
~~~
Hier sehen wir übrigens, was ich neulich im Norwegen-Strang ansprach: dieselben Kreaturen, die mit steifem Ärmchen einen Massenmörder von Kindern und Jugendlichen als Retter des Abendlandes feiern, vergießen jetzt Krokodilstränen.
Elendes Heuchlerpack!
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:39
Welche Würde hat ein totes - verscharrtes - Kind?
War wohl mißverständlich ausgedrückt, aber Du weißt, was ich meine.
Aber Du merkst ja: vor der Definition von Würde und Folter drücken sie sich alle.
Ja, es ist eine dröhnende Stille um diese Begriffe hier.
Paul Felz
04.08.2011, 20:41
Die Frage ist: Welches Rechtsgut ist höherwertiger? Das Leben eines Kindes, oder die Androhung von Gewalt?
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Ja, die Abwägung der Rechtsgüter - übrigens schon anfangs von Gehirnnutzer erwähnt - bekommen unsere geistigen - kinderlosen - Überflieger nicht gebacken.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:43
Soll ich schon mal Apfelsinnen bereithalten damit Du im Gefängnis auch genügend Vitamine erhältst für den Fall, daß Dir z.B. Gewalt angetan wird und Dein Täter sich umdreht, gerade dabei ist sich die Hose wieder zu zumachen und Du ihm einfach eine neben Dir liegende Schere nimmst und ihm in den Rücken stichst ?
Als durchtrenierte Kampfsportlerin knacke ich jedem seine Nüsse, der mir zu nahe kommt. Dazu brauche ich keine Schere. Damit mache ich höchstens andere Sachen... du verstehst: Schnipp Schnapp... der Zipfel ist ab! ;-)
Nein, du beschreibst da eine spezielle Situation offenbar, der einer vergewaltigten Frau, die den Täter nach der Tat ersticht, mit was auch immer. Nun, solche Fälle gab es. Du wirst staunen, die Frau kam // nicht immer // aber oft mit Freispruch davon, denn die Vergewaltigung ist ein Psychisches Traumata, das Opfer befindet sich in einer "Ausnahmesituation" und ist nicht mehr Herr ihrer Sinne. Also "Nicht schuldfähig".
Aber, das ist auch wieder gefährlich mein lieber Henri, denn überlege mal: Wenn das, was du beschrieben hast, ein Grund ist/ sein soll, eine Täterin, die dem "Vergewaltiger" schuldfrei mit einer Schere in den Rücken zu stechen, dann wäre das ein Freischein für Morde nach dem "Akt".
Was glaubst du wie viele Frauen dann auf diese Weise ihre Freunde oder wen auch immer auf diese Weise entsorgen würden. Du siehst, das ist alles gar nicht so einfach.
Pillefiz
04.08.2011, 20:43
ManfredM braucht etwas Zeit zum Abkühlen und hat den Strang vorerst verlassen müssen
Bruddler
04.08.2011, 20:45
Die Frage ist: Welches Rechtsgut ist höherwertiger? Das Leben eines Kindes, oder die Androhung von Gewalt?
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Eigentlich dürfen Polizisten auch keine fremde Wohnung spontan betreten bzw. erstürmen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Ich habe noch nie gehört, dass so ein Polizist wegen Hausfriedensbruch o.ä. angeklagt wurde....
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:45
ManfredM braucht etwas Zeit zum Abkühlen und hat den Strang vorerst verlassen müssen
Eine gute Entscheidung.
henriof9
04.08.2011, 20:45
Du meinst die Wählerstimmen der Einsitzenden?
Ja, denn als Zuchthäusler durften sie nicht wählen während Gefängnisinsassen dieses Recht haben.
Zeitgeist1
04.08.2011, 20:47
Ich würde dabei glatt unterstellen wollen das es dabei auch nur um Wählerstimmen gegangen ist. :rolleyes:
Es wurde dabei wohl mehr an die Wählerstimmen der steinewerfenden Anhänger gedacht, die politische Ambitionen hatten.
Paul Felz
04.08.2011, 20:48
Es wurde dabei wohl mehr an die Wählerstimmen der steinewerfenden Anhänger gedacht, die politische Ambitionen hatten.
Ja, das ist plausibel.
Mhh... Da mag man ja doch über deine Lebensumstände Vermutungen anstellen, wenn es dich überrascht, dass sich Leute, die du direkt ansprichst (in Foren bspws. über die Zitierfunktion) auch tatsächlich angesprochen fühlen. Daran erkennt man deinen wahren "Charakter"...
Spannender als die Adresse der Einrichtung, in der du wohnst, ist allerdings die Frage, wie du auf solch absurde Behauptungen wie die letzte kommst - wahrscheinlich, weil du wieder einen Beitrag nicht verstanden hast...
Kennst du den Ausdruck : Sabbeltasse ?
Gehirnnutzer
04.08.2011, 20:52
Jetzt kommen wir ja in den Bereich der Selbstjustiz.
Ich weiß, es geht natürlich um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, aber wie ich gerade an Aliria geschrieben hatte; ein Opfer sollte nicht erst lange überlegen müssen ob er sich in seinen Verteidigungsmaßnahmen gerade noch in der Verhältnismäßigkeit befindet.
Die Hand abzuhaken gehört aber eindeutig nicht dazu.
Nun um die Verhältnismäßigkeit der Mittel geht es indirekt, ich wollte darauf hinaus, das ohne gewisse Grenzen sich zum Beispiel Notwehr dazu eignet, Straftaten zu verschleiern. Das Problem dieser Grenzen ist aber, sie müssen unabhängig davon funktionieren, was tatsächlich in einem einzelnen Fall geschieht, sie müssen bei möglichst allen potentiellen Möglichkeiten von Fällen funktionieren.
Ähnliche Grenzen sind auch da vorhanden, um unschuldig in die Mühlen der Justiz geratene zu schützen etc. pp.
Du beurteilst das Geschehene immer auf zwei gleiche Weisen, nämlich
1. Jeden temporären Bereich des Geschehenen auf Basis der Faktenendlage, nicht aber den temporären Bereich mit der zu diesem Zeitpunkt gehörigen Faktenlage,
hinzukommt
2. das du das ganze auf den einzelnen Fall focusiert betrachtest und dabei ignorierst dabei, das des Recht mehr als nur diesen einzelnen Fall abdecken muss.
Versuch mal den ganzen Fall Gäfgen ohne die Endfaktenlage zu betrachten, sonden jeden temporären Bereich für sich mit den beiden Möglichkeiten schuldige und unschuldige Person zu bewerten.
Nehme noch die Möglichkeit das die Justiz Fehler machen kann und sage mir,
ob es wichtiger ist, das Gäfgen kein Schmerzensgeld bekommt, als einen Unschuldigen weitgehends vor möglichen Fehler der Justiz und deren Auswirkungen zu schützen.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 20:53
Genau das ist falsch, denn genau die frage wurde eben nicht beantwortet.
Oder wie lautete dort die Definition von Folter?
Das Problem damals war: Ab wann beginnt Folter und nicht WAS IST FOLTER. Und da sind wir auch wieder: Wann beginnt Folter, also die physische und psychische Zerstörung des Menschen, ob in Scheiben erfolgt oder wie auch immer. Es geht um die Anwendung von Gewalt, sagen wir es mal so, das dürfte doch wohl auch bei dir angekommen sein.
So, nun ist die Frage: Wann beginnt "Gewalt" im Bezug auf Folter. Und sie beginnt mit der Androhung, wie die Richter absolut richtig erkannten. Die Androhung ist eine vorstufe zur Folter, wenn auch eine vor vor vor stufe des Folters als legitimes Mittel zur Lösung von Polizeilichen Ermittlungen legitim werden würden, was sie gewesen wären, wenn es das Urteil nicht gegeben hätte, so würde die Folter als solches legitim werden. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Zeitgeist1
04.08.2011, 21:00
Das Problem damals war: Ab wann beginnt Folter und nicht WAS IST FOLTER. Und da sind wir auch wieder: Wann beginnt Folter, also die physische und psychische Zerstörung des Menschen, ob in Scheiben erfolgt oder wie auch immer. Es geht um die Anwendung von Gewalt, sagen wir es mal so, das dürfte doch wohl auch bei dir angekommen sein.
So, nun ist die Frage: Wann beginnt "Gewalt" im Bezug auf Folter. Und sie beginnt mit der Androhung, wie die Richter absolut richtig erkannten. Die Androhung ist eine vorstufe zur Folter, wenn auch eine vor vor vor stufe des Folters als legitimes Mittel zur Lösung von Polizeilichen Ermittlungen legitim werden würden, was sie gewesen wären, wenn es das Urteil nicht gegeben hätte, so würde die Folter als solches legitim werden. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Du willst also damit sagen, daß jetzt jeder Türke oder Araber verurteilt werden kann, der einem anderen androht, ihn umzubringen? Gut, daß ich das weiß.
http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch wäre begierig zu erfahren, ob in den von dir als vorbildlich hingestellten Ländern (mit 1 Ausnahme alles Diktaturen, na sowas) das Problem der Kriminalität, insbesondere Kindstötungen, endgültig gelöst werden konnte.
, darum geht es deinesgleichen ja gar nicht, ich vergaß.
Hier sehen wir übrigens, was ich neulich im Norwegen-Strang ansprach: dieselben Kreaturen, die mit steifem Ärmchen einen Massenmörder von Kindern und Jugendlichen als Retter des Abendlandes feiern, vergießen jetzt Krokodilstränen.
Elendes Heuchlerpack!
Lol gut beobachtet...
Sagte ich schon mal... Vielen geht es hier gar nicht um Recht und Unrecht sondern einzig und allein... Durch wen dieses verübt worden ist.....(in diesem Thread natürlich gibt es keinen MUsel der ist aber wahrscheinlich schuld, dass der Staat zerfällt und solche Urteile lieget)
Die Ansichten mancher sind wirkliches Mittelalter...
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:02
Die Frage ist: Welches Rechtsgut ist höherwertiger? Das Leben eines Kindes, oder die Androhung von Gewalt?
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Wie gesagt, ich beiße dabei in das Kantholz, wenn ich sage, dass alles super gelaufen ist. Zumal der beamte zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass das Kind bereits tod ist. Er dachte, dass das Kind lebt und er es unbedingt befreien muß... es ist und bleibt eine verzwickte Angelegenheit. Als Außenstehender hat man da immer gut reden, aber was tut man oder Frau in einer solchen Situation? Ich weiß nicht wie ich handeln würde...
Paul Felz
04.08.2011, 21:02
Lol gut beobachtet...
Sagte ich schon mal... Vielen geht es hier gar nicht um Recht und Unrecht sondern einzig und allein... Durch wen dieses verübt worden ist.....(in diesem Thread natürlich gibt es keinen MUsel der ist aber wahrscheinlich schuld, dass der Staat zerfällt und solche Urteile lieget)
Die Ansichten mancher sind wirkliches Mittelalter...
Du meinst also, ein Mörder darf Recht ausüben?
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:04
http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch wäre begierig zu erfahren, ob in den von dir als vorbildlich hingestellten Ländern (mit 1 Ausnahme alles Diktaturen, na sowas) das Problem der Kriminalität, insbesondere Kindstötungen, endgültig gelöst werden konnte.
Achso, darum geht es deinesgleichen ja gar nicht, ich vergaß.
~~~
Hier sehen wir übrigens, was ich neulich im Norwegen-Strang ansprach: dieselben Kreaturen, die mit steifem Ärmchen einen Massenmörder von Kindern und Jugendlichen als Retter des Abendlandes feiern, vergießen jetzt Krokodilstränen.
Elendes Heuchlerpack!
vollste Zustimmung... danke.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:08
Eigentlich dürfen Polizisten auch keine fremde Wohnung spontan betreten bzw. erstürmen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Ich habe noch nie gehört, dass so ein Polizist wegen Hausfriedensbruch o.ä. angeklagt wurde....
In der letzten Zeit erlaubt sich die Polizei in Deutschland deutliche und oft mehr, als ihnen in ihrem Rahmen zusteht. Dies beobachte ich mit großer sorge und auch genau das, was du erwähnt hast. Kaum sind Polizeibeamte da, sind sie auch schon drin. Das geht nicht. Sie brauchen IMMER ein richterliches DURCHSUCHUNGSBEFEHL.
Paul Felz
04.08.2011, 21:10
Wie gesagt, ich beiße dabei in das Kantholz, wenn ich sage, dass alles super gelaufen ist. Zumal der beamte zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass das Kind bereits tod ist. Er dachte, dass das Kind lebt und er es unbedingt befreien muß... es ist und bleibt eine verzwickte Angelegenheit. Als Außenstehender hat man da immer gut reden, aber was tut man oder Frau in einer solchen Situation? Ich weiß nicht wie ich handeln würde...
Nocghmal für Dich:
was ist wichtiger: Leben des Kindes oder eine undefinierte Würde eines Mörders?
Stopblitz
04.08.2011, 21:10
In der letzten Zeit erlaubt sich die Polizei in Deutschland deutliche und oft mehr, als ihnen in ihrem Rahmen zusteht. Dies beobachte ich mit großer sorge und auch genau das, was du erwähnt hast. Kaum sind Polizeibeamte da, sind sie auch schon drin. Das geht nicht. Sie brauchen IMMER ein richterliches DURCHSUCHUNGSBEFEHL.
Wieso regst du dich denn so auf. Vor euch 'Talenten' scheißen sich die Polypen doch bis zum Gürtel ein. Die kommen mit einer Hundertschaft um gegen einen von euch einen Haftbefehl zu vollstrecken. Und selbst dabei werden sie dann noch verletzt.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:13
Du willst also damit sagen, daß jetzt jeder Türke oder Araber verurteilt werden kann, der einem anderen androht, ihn umzubringen? Gut, daß ich das weiß.
Richtig... eine Drohung, mit einem empfindlichen übel... was das auch immer ist, ist eine Straftat. Super ist es, wenn du so eine Drohung auf Band hast oder als Film. Doch gelegentlich werden solche Drohungen eingestellt, da es kein öffentliches Interesse gibt. Aber schauen wir uns den Paragrafen mal in ruhe an:
§ 241 StGB
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Paul Felz
04.08.2011, 21:15
In der letzten Zeit erlaubt sich die Polizei in Deutschland deutliche und oft mehr, als ihnen in ihrem Rahmen zusteht. Dies beobachte ich mit großer sorge und auch genau das, was du erwähnt hast. Kaum sind Polizeibeamte da, sind sie auch schon drin. Das geht nicht. Sie brauchen IMMER ein richterliches DURCHSUCHUNGSBEFEHL.
Nein. Was verstehst Du an "Gefahr im Verzuge" nicht?
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:18
Nocghmal für Dich:
was ist wichtiger: Leben des Kindes oder eine undefinierte Würde eines Mörders?
Das Kind ist tod, in diesem Fall gewesen. Paul, es hat keinen Sinn mehr, ich habe es dir nun schon zum xten mal erklährt. Es ist schwer, aber die Gelehrten haben absolut in jeder Beziehung richtig entschieden. Auch die androhung von Folter, ist Folter und Folter darf es hier NICHT geben. Punkt.
Das leben des Kindes wiegt sicher höher, klar, aber die Verfassung garantiert
Grundgesetz / Abschnitt
Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Paul Felz
04.08.2011, 21:18
Richtig... eine Drohung, mit einem empfindlichen übel... was das auch immer ist, ist eine Straftat. Super ist es, wenn du so eine Drohung auf Band hast oder als Film. Doch gelegentlich werden solche Drohungen eingestellt, da es kein öffentliches Interesse gibt. Aber schauen wir uns den Paragrafen mal in ruhe an:
§ 241 StGB
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Zu (2): "Ich ficke Deine Mudda" bringt also ganze Klassen in den Knast. Sehr schön.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:22
Nein. Was verstehst Du an "Gefahr im Verzuge" nicht?
Da gibt es gar nicts nict zu verstehen. Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht und er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird: periculum in mora „Gefahr bei Verzögerung“.
Auch dann ist keine Folter in Deutschland erlaubt, da das GG über allem steht, unsere Verfassung.
Es zeigt sich immer wieder, dass die Pseudodemokraten, krankhafte Gutmenschen, korrupte Gestalten beginnend mit Merkel und Westerwelle das BRD-System ad absurdum führen.
Der Volkswille wird missachtet, Opfer der gesellschaftlichen Gewalt und deren Umfeld werden verhöhnt, die Täter werden hofiert. Perversität ohne Ende mit dem Hinweis dies und vieles andere muss dem Rechtsstaat geschuldet werden. Wie verkommen müssen diese Gestalten sein, die das gegenwärtige BRD-System für einen Rechtsstaat halten??!
In einer Pseudodemokratie funktionieren die demokratischen Regeln zugunsten der Herrschenden nicht mehr! Ab da ist die Gewalt nicht mehr weit!
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:24
Zu (2): "Ich ficke Deine Mudda" bringt also ganze Klassen in den Knast. Sehr schön.
Nein. Das ist eine Beleidigung und der Staatsanwaltschaft würde die Sache einstellen, da es kein öffentliches Interesse hatte und würde auf den zivilen Klageweg verweisen.
Freiherr
04.08.2011, 21:24
Es wäre ja so einfach den Typen an die Wand zu stellen.
Dann hätten sich die 3000€ und die Würde des Menschen erledigt.
Zeitgeist1
04.08.2011, 21:25
Artikel 1
[B](1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ich habe es Dir schonmal geschrieben: Ein Mensch, der anderen Menschen die Würde nimmt, kann sich für sich selbst nicht mehr darauf berufen. Ist das jetzt angekommen???
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:26
Es wäre ja so einfach den Typen an die Wand zu stellen.
Dann hätten sich die 3000€ und die Würde des Menschen erledigt.
Ja, auch als Verfassungstreuer muß ich sagen... dass ich solche Gedanken gehabt habe...
Du meinst also, ein Mörder darf Recht ausüben?
Möchtest Du meine persoenlihe subjektive Meinung oder Meinung in was für einer Gesellschaft ich gerne lebe?
Auf jedenfall meine ich, dass ein Mörder für immer weggesperrt gehört ....
Und ich würde wohl kaum nachweinen wenn selbigem beim Seife bücken die Halswirbel aus versehen unglücklich verrutschen... Aber ich bin auch der Meinung dass ich nicht unbedingt stolz drauf wäre, wenn Kriminalbeamte die Geständnisse herauspruegeln müssten.. Bzw. Es beruhigt zu wissen, dass selbst als Mörder ich nicht Willkür unterworfen werde...
VielleIcht vertrete ich diese Meinung nur, da vielleicht nicht jeder dann gefolterte auch wirklich der Täter war/ist
von Richthofen
04.08.2011, 21:28
Folter sollte in Ausnahmefällen wie diesem zur Abwehr von Schaden an unschuldigem Leben unbedingt erlaubt sein. Opferschutzgeht vor Täterschutz!
Im Übrigen:
http://2.bp.blogspot.com/-Ou0Fe0hJwbU/TXFpwlu49LI/AAAAAAAADPk/AAhptjxNxAc/s400/gallows.jpg
Paul Felz
04.08.2011, 21:28
Da gibt es gar nicts nict zu verstehen. Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht und er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird: periculum in mora „Gefahr bei Verzögerung“.
Auch dann ist keine Folter in Deutschland erlaubt, da das GG über allem steht, unsere Verfassung.
Es ging um den gewaltsamen Zugang zu einer Wohnung. Dazu braucht man keinen "Haussuchungsbefehl".
Paul Felz
04.08.2011, 21:29
Nein. Das ist eine Beleidigung und der Staatsanwaltschaft würde die Sache einstellen, da es kein öffentliches Interesse hatte und würde auf den zivilen Klageweg verweisen.
Nein, es ist die Androhung einer Straftat.
Freiherr
04.08.2011, 21:29
Ja, auch als Verfassungstreuer muß ich sagen... dass ich solche Gedanken gehabt habe...
Es ist ein Beispiel, für die "Rechtsprechung" im Land. Es hat schon seinen Sinn, warum im Deutschen zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" unterschieden wird... und die Menschen wissen instinktiv was gerecht ist. Und lange wird es nicht mehr dauern, dann wird sich das Recht schlicht und einfach genommen.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:29
Ich habe es Dir schonmal geschrieben: Ein Mensch, der anderen Menschen die Würde nimmt, kann sich für sich selbst nicht mehr darauf berufen. Ist das jetzt angekommen???
Bei mir kommt folgendes an: Du willst es nicht verstehen. Wenn wir hier so denken und handeln würden, dann wären wir genau da, wo der Kindermörder ist. Wir dürfen uns nicht auf die Stufe von Mördern und oder Terroristen begeben. Das hat vor allem den Grund, dass wir sonst eine Kettenreaktion in Gange setzen würden, der in einem Unrechtsstaat endet. Ist das jetzt angekommen?
Paul Felz
04.08.2011, 21:32
Möchtest Du meine persoenlihe subjektive Meinung oder Meinung in was für einer Gesellschaft ich gerne lebe?
Auf jedenfall meine ich, dass ein Mörder für immer weggesperrt gehört ....
Und ich würde wohl kaum nachweinen wenn selbigem beim Seife bücken die Halswirbel aus versehen unglücklich verrutschen... Aber ich bin auch der Meinung dass ich nicht unbedingt stolz drauf wäre, wenn Kriminalbeamte die Geständnisse herauspruegeln müssten.. Bzw. Es beruhigt zu wissen, dass selbst als Mörder ich nicht Willkür unterworfen werde...
VielleIcht vertrete ich diese Meinung nur, da vielleicht nicht jeder dann gefolterte auch wirklich der Täter war/ist
Beides.
Oder anders gefragt: wie hättest Du an Stelle Daschners entscheiden? Bitte denke daran, daß ich den konkreten Fall meine. Also insbeondere:
1. Gäfgen stand zweifelsfrei (!!!) als Täter fest
2. Daschner war im Glauben oder zumindest in der Hoffnung, daß dieses Kind noch lebt
3. Es war klar, daß diese Kind stirbt, wenn es nicht rechtzeitig gefunden wird
Damit klar ist, worauf ich hinaus will: es geht mir exakt um solche Ausnahmefälle, für die auch - ausnahmsweise mal sorgfältig - ein Gesetz "geschmiedet" werden muß.
Zeitgeist1
04.08.2011, 21:33
Bei mir kommt folgendes an: Du willst es nicht verstehen. Wenn wir hier so denken und handeln würden, dann wären wir genau da, wo der Kindermörder ist. Wir dürfen uns nicht auf die Stufe von Mördern und oder Terroristen begeben. Das hat vor allem den Grund, dass wir sonst eine Kettenreaktion in Gange setzen würden, der in einem Unrechtsstaat endet. Ist das jetzt angekommen?
Deiner Meinung nach sollten wohl alle Verbrecher frei herumlaufen, damit sie ihre "zweite Chance" auch wahrnehmen können!
Das, was Du propagierst, ist kein "Rechtsstaat"!!!
Paul Felz
04.08.2011, 21:33
Bei mir kommt folgendes an: Du willst es nicht verstehen. Wenn wir hier so denken und handeln würden, dann wären wir genau da, wo der Kindermörder ist. Wir dürfen uns nicht auf die Stufe von Mördern und oder Terroristen begeben. Das hat vor allem den Grund, dass wir sonst eine Kettenreaktion in Gange setzen würden, der in einem Unrechtsstaat endet. Ist das jetzt angekommen?
Du machst einen Denkfehler. Schau noch mal nach, wie Mord definiert ist.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:34
Nein, es ist die Androhung einer Straftat.
Paul: Das was du gesagt hast:
Zu (2): "Ich ficke Deine Mudda" bringt also ganze Klassen in den Knast. Sehr schön
Ist eine Beleidigung
§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und auch eine Bedrohung
§ 241 StGB
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:36
Du machst einen Denkfehler. Schau noch mal nach, wie Mord definiert ist.
Es geht nicht um Mord, sondern um die Frage: Ab wann ist Folter Folter. Du weichst ständig aus.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 21:40
Deiner Meinung nach sollten wohl alle Verbrecher frei herumlaufen, damit sie ihre "zweite Chance" auch wahrnehmen können!
Das, was Du propagierst, ist kein "Rechtsstaat"!!!
Ja, so wie du gestrikt bist bin ich auch gelegentlich. Das muß ich zugeben, also das denken in Schwarz und Weiß. Aber weißt du, es gibt tausend Grautöne dazwischen, wenn du verstehst was ich meine. Es ist leicht über unseren Staat zu lästern... was ja hier sehr gern und auch inbrünstig getan wird. Ausgerechnet von denen, die sich soooooooooooooooo deutsch geben, zerreißen alles, was mit Deutschland zu tun hat. Schon bemerkt?
Zeitgeist1
04.08.2011, 21:42
Ja, so wie du gestrikt bist bin ich auch gelegentlich. Das muß ich zugeben, also das denken in Schwarz und Weiß. Aber weißt du, es gibt tausend Grautöne dazwischen, wenn du verstehst was ich meine. Es ist leicht über unseren Staat zu lästern... was ja hier sehr gern und auch inbrünstig getan wird. Ausgerechnet von denen, die sich soooooooooooooooo deutsch geben, zerreißen alles, was mit Deutschland zu tun hat. Schon bemerkt?
Du verkennst dabei, daß wir autochthonen West-Deutschen noch ganz genau wissen, was Gerechtigkeit ist! Denn wir haben mal in einem Staat gelebt, in dem auch die Politiker und die Richter wußten, was das ist.
Beides.
Oder anders gefragt: wie hättest Du an Stelle Daschners entscheiden? Bitte denke daran, daß ich den konkreten Fall meine. Also insbeondere:
1. Gäfgen stand zweifelsfrei (!!!) als Täter fest
2. Daschner war im Glauben oder zumindest in der Hoffnung, daß dieses Kind noch lebt
3. Es war klar, daß diese Kind stirbt, wenn es nicht rechtzeitig gefunden wird
Damit klar ist, worauf ich hinaus will: es geht mir exakt um solche Ausnahmefälle, für die auch - ausnahmsweise mal sorgfältig - ein Gesetz "geschmiedet" werden muß.
Ok... Also persönlich: ich haette ihm so bearbeitet, dass er sich mindestens 4 mal überlegt hätte ob er noch Schmerzensgeld einklagt.... Oder so, dass die 3000 wenigstens gelohnt hätten....
Paul Felz
04.08.2011, 21:50
[...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Eben. Genau das ist: "Ich ficke Deine Mudda". Was verstehst Du daran nicht? Es ist die Androhung einer Straftat, da die Mutter ja wohl kaum damit einverstanden sein wird.
Paul Felz
04.08.2011, 21:51
Ok... Also persönlich: ich haette ihm so bearbeitet, dass er sich mindestens 4 mal überlegt hätte ob er noch Schmerzensgeld einklagt.... Oder so, dass die 3000 wenigstens gelohnt hätten....
Das beruhigt mich. Ich nenne es Rechtsempfinden. Nun stelle Dir vor, es ginge um Dein Kind, von dem Du weißt, daß Du es nur retten kannst, wenn Du innerhalb von 5 Minuten weißt, wo es ist. Und nur einer weiß es.
Verstehe mich nicht falsch: ich will genau diesen Ausnahmefall geregelt haben.
Paul Felz
04.08.2011, 21:52
Es geht nicht um Mord, sondern um die Frage: Ab wann ist Folter Folter. Du weichst ständig aus.
Nein, das tut ihr. Definier endlich Folter!
Bruddler
04.08.2011, 21:54
Das beruhigt mich. Ich nenne es Rechtsempfinden. Nun stelle Dir vor, es ginge um Dein Kind, von dem Du weißt, daß Du es nur retten kannst, wenn Du innerhalb von 5 Minuten weißt, wo es ist. Und nur einer weiß es.
Verstehe mich nicht falsch: ich will genau diesen Ausnahmefall geregelt haben.
Das sollte genauso geregelt sein, wie der "finale Rettungsschuss".....
Paul Felz
04.08.2011, 21:55
Das sollte genauso geregelt sein, wie der "finale Rettungsschuss".....
Danke. Du hast es verstanden. Da muß man hier ja schon froh sein, wenn jemand mitdenkt. Seltsamerweise spricht bei einem finalen Rettungsschuß keiner von Menschenwürde.
Nachtrag, damit nicht wieder dummes Zeug zum verfassungswidrigen Grundgesetz gelabert wird: Finaler rettungsschuß (http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss)
Kennst du den Ausdruck : Sabbeltasse ?
Kennst du die Ausdrücke : Drückeberger und Verleumdung?
Ausonius
04.08.2011, 21:57
Mit diesem Verhalten?
Natürlich ist es absurd. Er wollte sogar eine Gäfgen-Stiftung gründen, für Kinder, die Opfer von Gewalt wurden. Das ließ man ihm zum Glück nicht durchgehen.
Paul Felz
04.08.2011, 21:58
Natürlich ist es absurd. Er wollte sogar eine Gäfgen-Stiftung gründen, für Kinder, die Opfer von Gewalt wurden. Das ließ man ihm zum Glück nicht durchgehen.
Das finde ich noch perverser.
Verstehe mich nicht falsch: ich will genau diesen Ausnahmefall geregelt haben.
Verstehe mich auch nicht falsch... Manchmal kann man das handeln des Beamten nachvollziehen aber ich würde mich auch nicht viel über die 3000 aufregen....
Die Beamten hatten gesetzlich gesehen sich unkorrekt verhalten... Somit muss auch die Obrigkeit Konsequenzen tragen.
Ob allerdings dieser Penner 3000 bekommen sollte, naja...
Aber irgendwelche Luecke wird es ja wohl wieder ermöglicht haben...
Bruddler
04.08.2011, 22:03
Natürlich ist es absurd. Er wollte sogar eine Gäfgen-Stiftung gründen, für Kinder, die Opfer von Gewalt wurden. Das ließ man ihm zum Glück nicht durchgehen.
Wie gesagt, er will diesen Staat vorführen....
Paul Felz
04.08.2011, 22:03
Verstehe mich auch nicht falsch... Manchmal kann man das handeln des Beamten nachvollziehen aber ich würde mich auch nicht viel über die 3000 aufregen....
Die Beamten hatten gesetzlich gesehen sich unkorrekt verhalten... Somit muss auch die Obrigkeit Konsequenzen tragen.
Ob allerdings dieser Penner 3000 bekommen sollte, naja...
Aber irgendwelche Luecke wird es ja wohl wieder ermöglicht haben...
Ich meine es noch etwas anders. Das Gericht hätte hier sehr wohl ein Zeichen setzen können. Der Ermessensspielraum ist da.
Übrigens derselbe, nachdem Deutsche wegen Notwehr im Knast sind und ausländische Totschläger mehr oder weniger frei rumlaufen. Die Möglichkeiten gibt das Gesetz her.
Ingeborg
04.08.2011, 22:06
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
umananda
04.08.2011, 22:08
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
Und danach wieder abgeschafft, oder wie soll man das verstehen?
Servus umananda
Ich meine es noch etwas anders. Das Gericht hätte hier sehr wohl ein Zeichen setzen können. Der Ermessensspielraum ist .
Stimmt,,,, bei mir wäre es gar nicht so weit gekommen..
Aber ich bin ja auch ein despot
Paul Felz
04.08.2011, 22:09
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
Die verstößt aber gegen die Menschenwürde :]
Ähm, moment mal. Was war noch mal mit dem Kind?
Bruddler
04.08.2011, 22:09
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=20049&d=1234096419
Paul Felz
04.08.2011, 22:10
http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=20049&d=1234096419
Wir sollten sie prophylaktisch töten. Genau wie Grünen-Wähler :]
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
Vielleicht hat jemand, der die Liebe nicht anerkennt, schon die größte Hölle in sich selbst. Was muss das nur für ein Mangel sein?
Die Todesstrafe ist allein deswegen abzulehnen, weil die Möglichkeit besteht, dass Unschuldige dabei getötet werden, also staatlicher Mord praktiziert wird, ein einzigartiges, unwiderbringliches Menschenleben ausgelöscht.
Das ist nicht irgendein Spiel, das ist die knallharte Sterblichkeit.
Paul Felz
04.08.2011, 22:12
Stimmt,,,, bei mir wäre es gar nicht so weit gekommen..
Aber ich bin ja auch ein despot
Gehen wir doch mal durch, was passiert wäre, wenn Daschner früher hätte handeln können. Nehmen wir einfach mal an, er hätte Gäfgen tatsächlich "Schmerzen" zugefügt (Es ging nach meiner Erinnerung um Handgelenk umdrehen, nicht mehr als der übliche Polizeigriff).
Nehmen wir weiter an, genau dadurch wäre der Junge rechtzeitig - lebend!!!- gefunden worden.
Was wäre dann?
Ingeborg
04.08.2011, 22:13
Vielleicht hat jemand, der die Liebe nicht anerkennt, schon die größte Hölle in sich selbst. Was muss das nur für ein Mangel sein?
Die Todesstrafe ist allein deswegen abzulehnen, weil die Möglichkeit besteht, dass Unschuldige dabei getötet werden, also staatlicher Mord praktiziert wird, ein einzigartiges, unwiderbringliches Menschenleben ausgelöscht.
Das ist nicht irgendein Spiel, das ist die knallharte Sterblichkeit.
Das Stück Dreck war nicht unschuldig.
Paul Felz
04.08.2011, 22:13
Vielleicht hat jemand, der die Liebe nicht anerkennt, schon die größte Hölle in sich selbst. Was muss das nur für ein Mangel sein?
Die Todesstrafe ist allein deswegen abzulehnen, weil die Möglichkeit besteht, dass Unschuldige dabei getötet werden, also staatlicher Mord praktiziert wird, ein einzigartiges, unwiderbringliches Menschenleben ausgelöscht.
Das ist nicht irgendein Spiel, das ist die knallharte Sterblichkeit.
Deswegen muß ja auch die Möglichkeit der Unschuldigkeit ausgeschlossen sein. Heutzutage geht das.
Penthesilea
04.08.2011, 22:14
Für ihn hätte ich die Todesstrafe wieder eingeführt.
Ich auch. Aber nicht nur für ihn und nicht nur vorübergehend.
Was wäre dann?
Die Masse hätte ihm Held genannt und der Täter hätte trotzdem Schmerzensgeld verlangen können und bestimmt auch bekommen...
kotzfisch
04.08.2011, 22:16
Gäfgen
bitte in den Normalvollzug verlegen, das ist genug.
umananda
04.08.2011, 22:16
Ich auch. Aber nicht nur für ihn und nicht nur vorübergehend.
... vor allem für Verfassungsfeinde. Da könnte man dem Berufsstand des Henkers wieder Vollbeschäftigung garantieren.
Servus umananda
Zeitgeist1
04.08.2011, 22:17
Nehmen wir weiter an, genau dadurch wäre der Junge rechtzeitig - lebend!!!- gefunden worden.
Was wäre dann?
Dann wäre Daschner als Held gefeiert worden!
Penthesilea
04.08.2011, 22:17
Wie gesagt, er will diesen Staat vorführen....
Für diesen Staat hatte ich vor Jahren schon das Wort „Rechtsstaat“ zum Unwort des Jahres vorgeschlagen.
Das Stück Dreck war nicht unschuldig.
In den USA werden nachweislich ( die letzte Statistik von der ich weiß ) 5 Menschen im Durchschnitt ( pro Jahr ) UNSCHULDIG hingerichtet. Etwas bildhafter: 5 Kosmen werden ausgelöscht.
Paul Felz
04.08.2011, 22:19
Das Stück Dreck war nicht unschuldig.
Im Grunde hast Du die Lösung. GG Art. 1 garantiert (so ein Witz) die Würde des Menschen.
Nur ist ein Mörder kein Mensch, sondern eine Bestie, Problem gelöst: GG Art. 1 nicht anwendbar.
Paul Felz
04.08.2011, 22:20
Die Masse hätte ihm Held genannt und der Täter hätte trotzdem Schmerzensgeld verlangen können und bestimmt auch bekommen...
Dann wäre Daschner als Held gefeiert worden!
Ich nehme an, beides wäre eingetroffen
Paul Felz
04.08.2011, 22:21
In den USA werden nachweislich ( die letzte Statistik von der ich weiß ) 5 Menschen im Durchschnitt ( pro Jahr ) UNSCHULDIG hingerichtet. Etwas bildhafter: 5 Kosmen werden ausgelöscht.
Der Nachweis gelang aber nur durch neune DNS-Technik.
Auch hier sitzen angebliche Vergewaltiger im Knast. Deswegen betonte ich "heutzutage". Eindeutig ist klar definiert.
Penthesilea
04.08.2011, 22:21
Die Todesstrafe ist allein deswegen abzulehnen, weil die Möglichkeit besteht, dass Unschuldige dabei getötet werden, also staatlicher Mord praktiziert wird, ein einzigartiges, unwiderbringliches Menschenleben ausgelöscht.
Weißt Du wirklich nicht, daß sehr oft unschuldige "unwiderbringliche Menschenleben" durch Wiederholungstäter ausgelöscht werden?
Paul Felz
04.08.2011, 22:21
Für diesen Staat hatte ich vor Jahren schon das Wort „Rechtsstaat“ zum Unwort des Jahres vorgeschlagen.
Meine Stimme hast Du.
In den USA werden nachweislich ( die letzte Statistik von der ich weiß ) 5 Menschen im Durchschnitt ( pro Jahr ) UNSCHULDIG hingerichtet. Etwas bildhafter: 5 Kosmen werden ausgelöscht.
Hast du sie noch alle ?
Wieviel Menschen werden unschuldig in unseren U-Bahnen jährlich ausgelöscht ?
umananda
04.08.2011, 22:22
Im Grunde hast Du die Lösung. GG Art. 1 garantiert (so ein Witz) die Würde des Menschen.
Nur ist ein Mörder kein Mensch, sondern eine Bestie, Problem gelöst: GG Art. 1 nicht anwendbar.
Das unterscheidet nun einmal ein Rechtssystem von einem Unrechtssystem ... man begibt sich nicht auf das Niveau von Bestien.
Servus umananda
Bruddler
04.08.2011, 22:23
In den USA werden nachweislich ( die letzte Statistik von der ich weiß ) 5 Menschen im Durchschnitt ( pro Jahr ) UNSCHULDIG hingerichtet. Etwas bildhafter: 5 Kosmen werden ausgelöscht.
Nachzulesen wo ?
By the way: Wieviele Menschen werden in den USA denn jährlich hingerichtet ? :rolleyes:
Paul Felz
04.08.2011, 22:23
Weißt Du wirklich nicht, daß sehr oft unschuldige "unwiderbringliche Menschenleben" durch Wiederholungstäter ausgelöscht werden?
Genau deswegen schlug ich vor gefühlten 12 Milliarden Beiträgen die echte Lebenslänglichkeit als Alternative vort. Allerdings irgendwo in einem sibirischen Steinbruch. (Ich weiß, daß es da keine Steine gibt, das ist ja das perfide daran: man muß tief graben)
Weißt Du wirklich nicht, daß sehr oft unschuldige "unwiderbringliche Menschenleben" durch Wiederholungstäter ausgelöscht werden?
Ja und? Man kann jemand auch im Knast internieren und ihm die Wahl lassen den Tod frei zu wählen.
Penthesilea
04.08.2011, 22:25
... vor allem für Verfassungsfeinde. Da könnte man dem Berufsstand des Henkers wieder Vollbeschäftigung garantieren.
Gut, für die auch. Allerdings müßte dann "Verfassungsfeind" sehr genau definiert werden.
Lies' mal bei von Arnim nach, wie oft unsere Politiker gegen unsere Verfassung verstoßen.
Paul Felz
04.08.2011, 22:25
Das unterscheidet nun einmal ein Rechtssystem von einem Unrechtssystem ... man begibt sich nicht auf das Niveau von Bestien.
Servus umananda
Kapierst Du eigentlich irgendetwas? Nochmal langsam für Dich, nimm Dir rund 50 Tage Zeit: wer eine Bestie definiert, muß nicht selbst eine sein.
Bruddler
04.08.2011, 22:27
Ja und? Man kann jemand auch im Knast internieren und ihm die Wahl lassen den Tod frei zu wählen.
Du bist vielleicht ein Hans Wurst.... :rolleyes:
Ein Mörder hat meiner Meinung nach sämtliche Achtung verwirkt. Ihm sollten die Menschen- und Bürgerrechte abgesprochen werden.
umananda
04.08.2011, 22:28
Gut, für die auch. Allerdings müßte dann "Verfassungsfeind" sehr genau definiert werden.
Lies' mal bei von Arnim nach, wie oft unsere Politiker gegen unsere Verfassung verstoßen.
Muss man nicht. Das Instrument kann man willkürlich anwenden. Je nachdem ... und ganz frei nach William Shakespeare ... As You Like It ...
Servus umananda
Du bist vielleicht ein Hans Wurst.... :rolleyes:
Bist du fähig ein Argument zu artikulieren?
Penthesilea
04.08.2011, 22:29
Meine Stimme hast Du.
Genau deswegen schlug ich vor gefühlten 12 Milliarden Beiträgen die echte Lebenslänglichkeit als Alternative vort. Allerdings irgendwo in einem sibirischen Steinbruch. (Ich weiß, daß es da keine Steine gibt, das ist ja das perfide daran: man muß tief graben)
Wir verstehen uns mal wieder. ;)
Ein Mörder hat meiner Meinung nach sämtliche Achtung verwirkt. Ihm sollten die Menschen- und Bürgerrechte abgesprochen werden.
Das ist ja immer alles eindeutig, stimmts? Dann kann man gleich auf die Menschen- und Bürgerrechte verzichten ...
Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 EUR zahlen. Die Polizei hatte mit ihrer Gewaltdrohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn retten wollen.
ausführlicher Bericht: http://www.welt.de/vermischtes/article13525670/3000-Euro-Schmerzensgeld-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html
Nachdem der Killer diesen Betrag eingestrichen hat, werden die Eltern des ermordeten Kindes hoffentlich umgehend eine eigene Forderung auf Zahlung eines vielfach höheren Schmerzengelds durchsetzen.
Das war auch sofort mein Gedanke. Die Kreatur Gäfgen leidet an traumatischen Spätfolgen durch die Androhung, daß man ihm ein bisserl Schmerzen zufügen könnte...
Die Eltern leiden ihr ganzes Leben lang, und viel viel mehr. Wieviel Geld müßte dieses Monstrum Gäfgen dafür zahlen, daß er ein kleines Leben ausgelöscht und zwei weitere zerstört hat? Eltern, die ihr Kind verlieren, verlieren ihre Zukunft.
Laurin
umananda
04.08.2011, 22:31
Das ist ja immer alles eindeutig. Dann kann man gleich auf die Menschen- und Bürgerrechte verzichten ...
Hinweis ...
Im Augenblick hat das Stammtisch-Geschwafel Oberwasser ...
Servus umananda
Zeitgeist1
04.08.2011, 22:32
Ein Mörder hat meiner Meinung nach sämtliche Achtung verwirkt. Ihm sollten die Menschen- und Bürgerrechte abgesprochen werden.
Sollten... ja, das wäre richtig. Aber da gibt es ja noch die linksgrüne Mafia... die müßten ja dann befürchten, für ihre Vergehen auch hart bestraft zu werden.
Penthesilea
04.08.2011, 22:33
Ein Mörder hat meiner Meinung nach sämtliche Achtung verwirkt. Ihm sollten die Menschen- und Bürgerrechte abgesprochen werden.
:top:
Muss man nicht. Das Instrument kann man willkürlich anwenden. Je nachdem ... und ganz frei nach William Shakespeare ... As You Like It ...
Stimmt auch wieder und wird auch heute schon oft praktiziert.
Wie gesagt, ich beiße dabei in das Kantholz, wenn ich sage, dass alles super gelaufen ist. Zumal der beamte zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass das Kind bereits tod ist. Er dachte, dass das Kind lebt und er es unbedingt befreien muß... es ist und bleibt eine verzwickte Angelegenheit. Als Außenstehender hat man da immer gut reden, aber was tut man oder Frau in einer solchen Situation? Ich weiß nicht wie ich handeln würde...
Meines Wissens nach hat Gäffgen zudem die Beamten glauben gemacht der Junge wäre noch am Leben.
Die Beamten müssen unter enormem Druck gestanden haben den Jungen lebend zu finden und sie wussten dass nur Gäffgen wusste wo er sich befindet ... ich weiss auch nicht was ich in so einer Situation tun würde.
Paul Felz
04.08.2011, 22:34
Meines Wissens nach hat Gäffgen zudem die Beamten glauben gemacht der Junge wäre noch am Leben.
Die Beamten müssen unter enormem Druck gestanden haben den Jungen lebend zu finden und sie wussten dass nur Gäffgen wusste wo er sich befindet ... ich weiss auch nicht was ich in so einer Situation tun würde.
Ich schon
Ingeborg
04.08.2011, 22:34
In den USA werden nachweislich ( die letzte Statistik von der ich weiß ) 5 Menschen im Durchschnitt ( pro Jahr ) UNSCHULDIG hingerichtet. Etwas bildhafter: 5 Kosmen werden ausgelöscht.
Das Stück Dreck war nicht unschuldig.
Ingeborg
04.08.2011, 22:35
Ich schon
ich auch
Das ist ja immer alles eindeutig, stimmts? Dann kann man gleich auf die Menschen- und Bürgerrechte verzichten ...
Wenn von einem tatsächlichen und nicht von einem mutmaßlichen Mörder die Rede ist: ja.
Paul Felz
04.08.2011, 22:35
Ein Mörder hat meiner Meinung nach sämtliche Achtung verwirkt. Ihm sollten die Menschen- und Bürgerrechte abgesprochen werden.
Das schreibe ich ja die ganze Zeit. Es hat schon einen Sinn, geheimes Mitglied Deines Fanclubs zu sein ;)
umananda
04.08.2011, 22:36
:top:
Stimmt auch wieder und wird auch heute schon oft praktiziert.
Selbstverständlich wird das praktiziert. Das Instrument der Todesstrafe ist ein Glücksfall für Tyrannen. Ein kleines Zischen eines Fallbeiles ist ausreichend und schon hat man alle Probleme beseitigt. Vielleicht könnten sich sogar "Gutmenschen" damit anfreunden, wenn man Rechtsextremisten unters Fallbeil bringen kann. Damit hat sich jedes Parteiverbot von selbst erledigt.
Servus umananda
Paul Felz
04.08.2011, 22:36
Das Stück Dreck war nicht unschuldig.
Und zwar unzweifelhaft
Bruddler
04.08.2011, 22:37
Meines Wissens nach hat Gäffgen zudem die Beamten glauben gemacht der Junge wäre noch am Leben.
Die Beamten müssen unter enormem Druck gestanden haben den Jungen lebend zu finden und sie wussten dass nur Gäffgen wusste wo er sich befindet ... ich weiss auch nicht was ich in so einer Situation tun würde.
Die Spuren der "Vernehmung" dürfen äußerlich nicht sichtbar sein, auch sollten sich möglichst wenige Zeugen in dem Verhörraum befinden....
Paul Felz
04.08.2011, 22:39
Wir verstehen uns mal wieder. ;)
Jepp ;)
Ich als Frauenversteher :))
phhhhh, da hat ein Scheißkerl juristische Möglichkeiten geprüft und recht erhalten ... gleiches würde hier jeder fordern der die Reichskriegsflagge in seiner Laube hisst und lustige Lieder singt ... Recht muss schon Recht bleiben.
Paul Felz
04.08.2011, 22:40
Die Spuren der "Vernehmung" dürfen äußerlich nicht sichtbar sein, auch sollten sich möglichst wenige Zeugen in dem Verhörraum befinden....
Es sei denn, die Zeugen sind echte Kerle und Menschen
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 22:41
Meines Wissens nach hat Gäffgen zudem die Beamten glauben gemacht der Junge wäre noch am Leben.
Die Beamten müssen unter enormem Druck gestanden haben den Jungen lebend zu finden und sie wussten dass nur Gäffgen wusste wo er sich befindet ... ich weiss auch nicht was ich in so einer Situation tun würde.
das ist ja der punkt... eine sau vor dem herren... was für ein Verachtens würdiger Mensch. Er wird in der hölle schmoren... wie gesagt, man hat die Faust in der Tasche, aber man darf nicht. Insofern meine Hochachtung vor den Ermittlern
Paul Felz
04.08.2011, 22:41
phhhhh, da hat ein Scheißkerl juristische Möglichkeiten geprüft und recht erhalten ... gleiches würde hier jeder fordern der die Reichskriegsflagge in seiner Laube hisst und lustige Lieder singt ... Recht muss schon Recht bleiben.
Recht ändert sich. Genauer: sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtsprechung. Sogar unabhängig voneinander. Siehe Asylgesetze und Umsetzung.
umananda
04.08.2011, 22:42
phhhhh, da hat ein Scheißkerl juristische Möglichkeiten geprüft und recht erhalten ... gleiches würde hier jeder fordern der die Reichskriegsflagge in seiner Laube hisst und lustige Lieder singt ... Recht muss schon Recht bleiben.
Man kann Horst Mahler auch nicht ohne weiteres mit der Guillotine ruhigstellen.
Servus umananda
Wenn von einem tatsächlichen und nicht von einem mutmaßlichen Mörder die Rede ist: ja.
Ich bin zu misstrauisch gegenüber der Justiz, um nach Todesstrafe zu verlangen ... allgemein kann ich mit Henkerei nichts anfangen.
Paul Felz
04.08.2011, 22:43
das ist ja der punkt... eine sau vor dem herren... was für ein Verachtens würdiger Mensch. Er wird in der hölle schmoren... wie gesagt, man hat die Faust in der Tasche, aber man darf nicht. Insofern meine Hochachtung vor den Ermittlern
Eben nicht. Hätten sie es rechtzeitig durchgezogen, würde der Junge noch leben. Und vielleicht wäre er sogar der Erfinder der völlig schadstoffreien Energieversorgung geworden.
Bruddler
04.08.2011, 22:44
Es sei denn, die Zeugen sind echte Kerle und Menschen
die mit zupacken können, wenn Not am Mann ist....
Der Kindesentführer und Kindesmörder Gäfgen sieht sich als Folteropfer, und ein hirnkranker Richter sieht das ebenso. Folteropfer waren während der Kindesentführung die Eltern und Angehörigen des ermordeten Kindes.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 22:47
Eben nicht. Hätten sie es rechtzeitig durchgezogen, würde der Junge noch leben. Und vielleicht wäre er sogar der Erfinder der völlig schadstoffreien Energieversorgung geworden.
Die Verfassung dieses Landes ist mir heilig Paul... das sind keine lippenbekentnisse, ich lebe danach. Und es ist mir eine freude diesem land zu dienen...
Recht ändert sich. Genauer: sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtsprechung. Sogar unabhängig voneinander. Siehe Asylgesetze und Umsetzung.
Nun gibt es Prinzipien die sich eben nicht ändern.
Und das ist gut so.
Obwohl ich schon für den einen oder anderen Fall für den Pranger plädierte - alte Forderung eines jeden Strafrechtlers.
umananda
04.08.2011, 22:48
Der Kindesentführer und Kindesmörder Gäfgen sieht sich als Folteropfer, und ein hirnkranker Richter sieht das ebenso. Folteropfer waren während der Kindesentführung die Eltern und Angehörigen des ermordeten Kindes.
In einem Rechtsstaat geschieht nun einmal nichts ohne ein entsprechendes Gesetz. Möchtest du wirklich, dass man die Folter legalisiert?
Servus umananda
Selbstverständlich wird das praktiziert. Das Instrument der Todesstrafe ist ein Glücksfall für Tyrannen. Ein kleines Zischen eines Fallbeiles ist ausreichend und schon hat man alle Probleme beseitigt. Vielleicht könnten sich sogar "Gutmenschen" damit anfreunden, wenn man Rechtsextremisten unters Fallbeil bringen kann. Damit hat sich jedes Parteiverbot von selbst erledigt.
Servus umananda
Man mag es gutmenschlich nennen, aber gerade die Befürworter der Todesstrafe tun das ohne Unterlass mit dem Impetus der höheren Moral.
Wenn dabei aber nachweislich - und solange das geschieht - Unschuldige sterben, dann befürworten sie Mord. Ausnahmeregeln, wie bei Bin Laden,
sind dann nochmal zu diskutieren. Aber zivilrechtlich finde ich das ... nicht befürwortenswert. Wenn die Menschenrechte nur für die Norm gelten
und nicht für den Ausnahmefall, dann sind sie längst überflüssig.
Ich bin zu misstrauisch gegenüber der Justiz, um nach Todesstrafe zu verlangen ... allgemein kann ich mit Henkerei nichts anfangen.
Ich forderte nicht die Todesstrafe für den Mörder Gäfgen (über die Thematik der Todesstrafe werde ich niemals Klarheit erlangen).
Paul Felz
04.08.2011, 22:49
Der Kindesentführer und Kindesmörder Gäfgen sieht sich als Folteropfer, und ein hirnkranker Richter sieht das ebenso. Folteropfer waren während der Kindesentführung die Eltern und Angehörigen des ermordeten Kindes.
Eben!
Penthesilea
04.08.2011, 22:49
Meines Wissens nach hat Gäffgen zudem die Beamten glauben gemacht der Junge wäre noch am Leben.
Die Beamten müssen unter enormem Druck gestanden haben den Jungen lebend zu finden und sie wussten dass nur Gäffgen wusste wo er sich befindet ... ich weiss auch nicht was ich in so einer Situation tun würde.
Ich schon.
Genau wie der „finale Rettungsschuß“ (richtige Bezeichnung?) sollte in Fällen wie diesem auch wenigstens die Androhung von Gewalt erlaubt sein. Daß die bloße Drohung reicht, hat sich bei Gäffgen ja gezeigt.
Penthesilea
04.08.2011, 22:50
Selbstverständlich wird das praktiziert. Das Instrument der Todesstrafe ist ein Glücksfall für Tyrannen. Ein kleines Zischen eines Fallbeiles ist ausreichend und schon hat man alle Probleme beseitigt. Vielleicht könnten sich sogar "Gutmenschen" damit anfreunden, wenn man Rechtsextremisten unters Fallbeil bringen kann. Damit hat sich jedes Parteiverbot von selbst erledigt.
Ich meinte nicht nur die Todesstrafe, sondern so manche Gesetze, die auch bei uns oft willkürlich ausgelegt werden.
Daß Gutmenschen nichts gegen Gewalt haben, wenn diese ihren Zielen dient, erleben wir doch oft: Zusammenschlagen von NPDlern .....
Paul Felz
04.08.2011, 22:50
Die Verfassung dieses Landes ist mir heilig Paul... das sind keine lippenbekentnisse, ich lebe danach. Und es ist mir eine freude diesem land zu dienen...
Wir haben keine Verfassung. Was übrigens gegen das Grundgesetz verstößt. Noch bist Du hier nicht angekommen, obwohl ich Deine Bemühungen schätze.
Man kann Horst Mahler auch nicht ohne weiteres mit der Guillotine ruhigstellen.
Servus umananda
Richtig.
Aber eine potentielle Prügelstrafe - wäre durch ein "Bußgeld" sehr lustig abgetragen.
Paul Felz
04.08.2011, 22:52
Ich schon.
Genau wie der „finale Rettungsschuß“ (richtige Bezeichnung?) sollte in Fällen wie diesem auch wenigstens die Androhung von Gewalt erlaubt sein. Daß die bloße Drohung reicht, hat sich bei Gäffgen ja gezeigt.
Ist richtig. Hatte ich schon verlinkt (http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss). Soviel zur Menschenwürde und Wertung.
(Ich habe eine Doktorarbeit eines Schweizer Juristen dazu gelesen und "korrigiert")
Paul Felz
04.08.2011, 22:53
Ich meinte nicht nur die Todesstrafe, sondern so manche Gesetze, die auch bei uns oft willkürlich ausgelegt werden.
Daß Gutmenschen nichts gegen Gewalt haben, wenn diese ihren Zielen dient, erleben wir doch oft: Zusammenschlagen von NPDlern .....
Auch hier wieder: BINGO!
Bruddler
04.08.2011, 22:54
Ich schon.
Genau wie der „finale Rettungsschuß“ (richtige Bezeichnung?) sollte in Fällen wie diesem auch wenigstens die Androhung von Gewalt erlaubt sein. Daß die bloße Drohung reicht, hat sich bei Gäffgen ja gezeigt.
Was, wenn der Täter genau weiß, dass es nur bei der Androhung bleibt ?
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 22:55
Wir haben keine Verfassung. Was übrigens gegen das Grundgesetz verstößt. Noch bist Du hier nicht angekommen, obwohl ich Deine Bemühungen schätze.
das entscheidest du nicht... wer wo, wann, wie, womit angekommen ist....
Penthesilea
04.08.2011, 22:55
Der Kindesentführer und Kindesmörder Gäfgen sieht sich als Folteropfer, und ein hirnkranker Richter sieht das ebenso. Folteropfer waren während der Kindesentführung die Eltern und Angehörigen des ermordeten Kindes.
Genau so sehe ich das auch. ;)
In einem Rechtsstaat geschieht nun einmal nichts ohne ein entsprechendes Gesetz. Möchtest du wirklich, dass man die Folter legalisiert?
Servus umananda
Erste Gegenfrage: Wurde Gäfgen gefoltert?
Zweite Gegenfrage: Dein Kind wird entführt, der Entführer gefaßt, das Kind bleibt aber verschwunden. Wie würdest Du mit dem Entführer verfahren?
umananda
04.08.2011, 22:56
Richtig.
Aber eine potentielle Prügelstrafe - wäre durch ein "Bußgeld" sehr lustig abgetragen.
Die Prügelstrafe gehört zu den erniedrigenden Strafen der Scharia ... damit kann ich mich ebenfalls nicht anfreunden. Aber wer weiß ... wie viele heimliche Islamisten hier herumschwirren.
Servus umananda
Bruddler
04.08.2011, 23:00
Erste Gegenfrage: Wurde Gäfgen gefoltert?
Zweite Gegenfrage: Dein Kind wird entführt, der Entführer gefaßt, das Kind bleibt aber verschwunden. Wie würdest Du mit dem Entführer verfahren?
Leute wie umananda haben meist keine eigenen Kinder.... :whis:
Paul Felz
04.08.2011, 23:00
das entscheidest du nicht... wer wo, wann, wie, womit angekommen ist....
Nein, das hast Du selbst getan.
umananda
04.08.2011, 23:00
Erste Gegenfrage: Wurde Gäfgen gefoltert?
Zweite Gegenfrage: Dein Kind wird entführt, der Entführer gefaßt, das Kind bleibt aber verschwunden. Wie würdest Du mit dem Entführer verfahren?
Nein ... er wurde nicht gefoltert. Wie ich mit diesem Entführer verfahren wäre? Ich hätte mit ihm russisches Roulette gespielt.
Servus umananda
Denkpoli
04.08.2011, 23:00
Man mag es gutmenschlich nennen, aber gerade die Befürworter der Todesstrafe tun das ohne Unterlass mit dem Impetus der höheren Moral.
Wenn dabei aber nachweislich - und solange das geschieht - Unschuldige sterben, dann befürworten sie Mord. Ausnahmeregeln, wie bei Bin Laden
sind dann nochmal zu diskutieren. Aber zivilrechtlich finde ich das ... nicht befürwortenswert. Wenn die Menschenrechte nur für die Norm gelten
und nicht für den Ausnahmefall, dann sind sie längst überflüssig.
Also was jetzt?
Penthesilea
04.08.2011, 23:01
Was, wenn der Täter genau weiß, dass es nur bei der Androhung bleibt ?
Stimmt. Unüberlegt geantwortet.
Also dann in ganz bestimmten Ausnahmefällen Folter erlauben, also wie beim "Rettungsschuß".
Paul Felz
04.08.2011, 23:01
Erste Gegenfrage: Wurde Gäfgen gefoltert?
Zweite Gegenfrage: Dein Kind wird entführt, der Entführer gefaßt, das Kind bleibt aber verschwunden. Wie würdest Du mit dem Entführer verfahren?
Ach, Leila! Diese Frage habe ich gefühlte 5 Millionen mal hier gestellt.
Ich forderte nicht die Todesstrafe für den Mörder Gäfgen (über die Thematik der Todesstrafe werde ich niemals Klarheit erlangen).
Das ist tatsächlich ein schwieriges Thema ... wenn man so argumentiert, dass man das Gemeinwesen schützen wolle, dann erscheint die Todesstrafe erst einmal als logisch. Die abstrakte Moral wird die Menschen nicht interessieren, wenn sie emotional aufgewirbelt einen Kinderschänder bewerten. Töten,um das Töten zu sühnen, ist aber ein unauflösbarer Widerspruch. Dass dabei sogar Unschuldige sterben die Krönung. Wo die Todesstrafe installiert wird, da kann daraus ein Teufelskreis werden.
Paul Felz
04.08.2011, 23:03
Stimmt. Unüberlegt geantwortet.
Also dann in ganz bestimmten Ausnahmefällen Folter erlauben, also wie beim "Rettungsschuß".
Auch das schrieb ich schon ;)
Nur hat immer noch keiner Folter definiert. Geschweige denn Menschenwürde. So komme ich nicht einmal dazu, Mensch definieren zu lassen.
Paul Felz
04.08.2011, 23:04
Das ist tatsächlich ein schwieriges Thema ... wenn man so argumentiert, dass man das Gemeinwesen schützen wolle, dann erscheint die Todesstrafe erst einmal als logisch. Die abstrakte Moral wird die Menschen nicht interessieren, wenn sie emotional aufgewirbelt einen Kinderschänder bewerten. Töten,um das Töten zu sühnen, ist aber ein unauflösbarer Widerspruch. Dass dabei sogar Unschuldige sterben die Krönung. Wo die Todesstrafe installiert wird, da kann daraus ein Teufelskreis werden.
Falscher Ansatz. Es wird nicht getötet, um zu sühnen, sondern um weiteres Töten zu verhindern. Alternative (die 12 Millionste Wiederholung?): echtes lebenslänglich. Kostet aber - zur Zeit - zuviel Geld.
Penthesilea
04.08.2011, 23:05
Nein ... er wurde nicht gefoltert. Wie ich mit diesem Entführer verfahren wäre? Ich hätte mit ihm russisches Roulette gespielt.
:top:
Also was jetzt?
Mir kommt es erst einmal auf das eigene Zivilrecht an. Wenn im Laufe eines kriegerischen Konfliktes ein Terrorist getötet wird ( und nicht auf dem entsprechenden zivilrechtlichem Grund und Boden ), dann ist es eben nicht gleichrangig zu bewerten.
Penthesilea
04.08.2011, 23:07
Jepp ;)
Ich als Frauenversteher :))
.... mit eigenartigem Humor, z.B. jetzt. :D
Gute Nacht
Ach, Leila! Diese Frage habe ich gefühlte 5 Millionen mal hier gestellt.
Ich habe diesen Strang nicht gelesen, und das, was ich gelesen habe, aufgeregt. Eigentlich sollte man den Mörder auch totschlagen – aber ich weiß nicht recht.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 23:09
Leute wie umananda haben meist keine eigenen Kinder.... :whis:
ich habe 9 ob du es glaubst oder nicht...
Bruddler
04.08.2011, 23:12
ich habe 9 ob du es glaubst oder nicht...
Du bist schließlich Akkordrammler....
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 23:14
Du bist schließlich Akkordrammler....
ramlerin... mein gudsda ;-)
umananda
04.08.2011, 23:15
Stimmt. Unüberlegt geantwortet.
Also dann in ganz bestimmten Ausnahmefällen Folter erlauben, also wie beim "Rettungsschuß".
Dann hast du eine Auslegungssache ... wann man foltern darf und wann nicht. Dein Vertrauen in die Sicherheitskräfte scheint unerschütterlich zu sein. Wann der sogenannte "Rettungsschuss" in einem Verhör gesetzt wird, liegt dann wohl im Ermessen des jeweiligen Beamten.
Servus umananda
Falscher Ansatz. Es wird nicht getötet, um zu sühnen, sondern um weiteres Töten zu verhindern.
Die meisten Befürworter der Todesstrafe argumentieren aber mit entsprechender Moral. Wenn man es so kalkulierend und rational betrachtet,
dann ist es weit logischer. Allerdings ist es auch Mord Unschuldige im Namen der Verhinderung des Mordens zu töten. Wer das Leben als etwas
Heiliges ansieht ... der sollte es schützen. Immerhin empört man sich bei grässlichen Psychopathen ja gerade über das Fehlen solcher Gefühle
und Werte.
Für einen Christen in den USA kommt noch hinzu, dass eigentlich, aus christlicher Logik heraus, Gott Recht spricht.
Es wundert dahert sehr, dass ausgerechnet dort so leichtsinnig mit der Todesstrafe verfahren wird.
Alternative (die 12 Millionste Wiederholung?): echtes lebenslänglich. Kostet aber - zur Zeit - zuviel Geld.
Wer sagt das? An den Börsen wird weit mehr verbrasst, als an einem lebenslänglich Verurteilten. "Zu viel Geld" erscheint auch als paradox,
wenn für viele Dinge doch weit mehr und viel sinnloser Geld ausgegeben wird. Das ist kein haltbares Argument, finde ich.
Gerade Freiheit und Gerechtigkeit sollten es wert sein.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 23:19
Du bist schließlich Akkordrammler....
Ich habe mit 25 fertig mit Kinderkriegen... tja, so geht das. Ich habe keine Ahnung warum die Frauen keine Kinder bekommen wollen? Irgendwas ist hier faul... aber was? Du wirst es wissen.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 23:23
Die meisten Befürworter der Todesstrafe argumentieren aber mit entsprechender Moral. Wenn man es so kalkulierend und rational betrachtet,
dann ist es weit logischer. Allerdings ist es auch Mord Unschuldige im Namen der Verhinderung des Mordens zu töten. Wer das Leben als etwas
Heiliges ansieht ... der sollte es schützen. Immerhin empört man sich bei grässlichen Psychopathen ja gerade über das Fehlen solcher Gefühle
und Werte.
Für einen Christen in den USA kommt noch hinzu, dass eigentlich, aus christlicher Logik heraus, Gott Recht spricht.
Es wundert dahert sehr, dass ausgerechnet dort so leichtsinnig mit der Todesstrafe verfahren wird.
Wer sagt das? An den Börsen wird weit mehr verbrasst, als an einem lebenslänglich Verurteilten. "Zu viel Geld" erscheint auch als paradox,
wenn für viele Dinge doch weit mehr und viel sinnloser Geld ausgegeben wird. Das ist kein haltbares Argument, finde ich.
Das ist der Knoten, es sind jene, die andere als "Dreck" als "Abfall" oder ähnliches Titulieren hier sich aufspielen als Moralapostel. neulich ging es darum, dass Migraten als Ratten verglichen wurden und Paul dann sagte, dass Ratten doch von Pferden totgetreten würden. Und ausgerechnet solche müssen sich als moralopostel hier aufspielen. nadann...
Die Prügelstrafe gehört zu den erniedrigenden Strafen der Scharia ... damit kann ich mich ebenfalls nicht anfreunden. Aber wer weiß ... wie viele heimliche Islamisten hier herumschwirren.
Servus umananda
Sicher; ich hatte lediglich die - ironiezeichen - vergessen.
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...
Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu
Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.
Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html
Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.
Nicht bei der Ausbildung zum Juristen, sondern bei der Ausübung der Politik. Wobei da genügend Juristen dran beteiligt sind.
Es ist einfach nur lächerlich...
Die Entschädigungszahlung an den Kindsmörder Magnus Gäfgen sendet nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ein falsches Signal. „Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung eines Kindes - in den Hintergrund treten“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Donnerstag. Die Justiz sei dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen nachgekommen.
Der Opferverband Weißer Ring hat das Schadensersatz-Urteil im Fall des Kindsmörders Magnus Gäfgen scharf kritisiert. Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts sei nicht nachvollziehbar, sagte der Sprecher des Vereins, Veit Schiemann, am Donnerstag. Bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates dürfe nicht übersehen werden, dass der Begriff „Todesangst“, auf den sich Gäfgen berufen habe, viel stärker mit dem ermordeten Kind zu tun haben sollte.
SWP (http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Kritik-an-Gaefgen-Urteil;art4306,1064038)
Beiden Zitaten stimme ich zu.
Denkpoli
04.08.2011, 23:38
Immerhin empört man sich bei grässlichen Psychopathen ja gerade über das Fehlen solcher Gefühle
und Werte.
Nein! Es geht nicht um das Fehlen von Gefühlen sondern um die Ausführung von Taten. Wenn jemand eine Tat bleiben lässt, spielt es keine Rolle, ob er das aus emotionalen Gründen oder aufgrund abschreckender Strafen tut.
Für einen Christen in den USA kommt noch hinzu, dass eigentlich, aus christlicher Logik heraus, Gott Recht spricht.
Das Problem ist, dass Gott bei seinen Sitzungen bislang stets durch Abwesenheit glänzte.
Mal ernsthaft: Wie stellst du dir das vor? Abschaffung aller Gesetze?
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer und Mörder des Bankierssohn Metzler erhält nach Urteil des Frankfurter Landgerichts ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € plus Zinsen.. Zahlen muss dies das Land Hessen.
Man erinnere sich:
Gäfgen wurde vom damaligen Vize-Polizeichef Daschner Prügel angedroht, falls dieser nicht das Versteck des entführten Jungen preisgebe. Diese Androhung geschah in der Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden. Daschner und ein Kollege erhielten seinerzeit eine Geldbusse.Schon damals empörte ganz Deutschland über diese Vorgehensweise der Justiz....
Aber das heutige Urteil schlägt wirklich dem Fass den Boden aus! :-<
Wie beschreibt n-tv das Urteil?:
WIDERLICH UND ABSTOSSEND!!!!!
http://www.n-tv.de/panorama/Gaefgen-bekommt-Schmerzensgeld-article3975046.html
Ich kann mir für Gäfgen nur wünschen, daß er recht "nette" Zellennachbarn hat!!! http://smilys.net/boese_smilies/smiley4632.gif
Nachsatz: Ich sehe gerade, daß hierzu schon ein Strang existiert. Bitte dorthin verschieben.....
Ich gebe Dir umfänglich Recht.
Ali Ria Ashley
04.08.2011, 23:55
Ich gebe Dir umfänglich Recht.
wir als verfasunstreue beißen ins Kantholz... was für eine Sau vor dem Herren. Möge er mich verklagen das Arschloch... verotte in deiner Zelle Kindermörder. Gott, der type hätte ein angesehender >Anwalt werden können.
Nein! Es geht nicht um das Fehlen von Gefühlen sondern um die Ausführung von Taten. Wenn jemand eine Tat bleiben lässt, spielt es keine Rolle, ob er das aus emotionalen Gründen oder aufgrund abschreckender Strafen tut.
Sehr unlogisch, tut mir leid.
Der moderne Rechtsstaat beruht auf einer differenzierten Rechtsauslegung. Das ist die Idee
auf welcher der moderne Staat beruht. Der Verzicht auf die Todesstrafe gehört zu den Errungenschaften der Menschheit.
Das Verbrechen wird durch die Hinrichtung des Täters nunmal nicht ungeschehen gemacht. Wenn es lediglich um Befriedigung eines Rachebedürfnis geht, dann ist das keine ausreichende Rechtfertigung. Das ist zu primitiv. Wenn es um den Schutz des Gemeinwesens geht, dann genügt es ihn hinter Gitter zu bringen.
Möchte der Staat einer Tat moralisch überlegen sein, darf er sie selbst nicht seinerseits unter dem Schleier der Gesetze nachvollziehen.
nun, wer hier Selbstjustiz fordert - sollte von selbiger selbst betroffen sein.
wir als verfasunstreue beißen ins Kantholz... was für eine Sau vor dem Herren. Möge er mich verklagen das Arschloch... verotte in deiner Zelle Kindermörder. Gott, der type hätte ein angesehender >Anwalt werden können.
Er verklagt weder Dich noch mich. Da ist zu wenig zu holen.
Aber dass er verrotten soll sehe ich genau so.
Ali Ria Ashley
05.08.2011, 00:17
Er verklagt weder Dich noch mich. Da ist zu wenig zu holen.
Aber dass er verrotten soll sehe ich genau so.
Kidsmörder werden alle in der hölle schmoren.... wie kann man nur, sie sind doch so klein, so wehrlos, was sind das für kreaturen die sich an ihnen vergehen???? Ich bin sehr traurig... gute nacht meine lieben...
http://de.flash-screen.com/free-wallpaper/uploads/201009/thus/1283416757_470x353_yokohama-night.jpg
Kidsmörder werden alle in der hölle schmoren.... wie kann man nur, sie sind doch so klein, so wehrlos, was sind das für kreaturen die sich an ihnen vergehen???? Ich bin sehr traurig... gute nacht meine lieben...
Das hoffe ich doch sehr, dass der in der Hölle schmort. Allerdings hat er sicherlich eine Einzelzelle, um Übergriffe zu vermeiden.
Manchmal bin ich geneigt zu sagen: Leider...
Nikolaus
05.08.2011, 01:02
Das töten eines Kindes wird durch die BRD Justiz mit 3000 € belohnt - so ist mein Eindruck.
Wie kommst du zu diesem Eindruck? Hast du denn gar nichts mitbekommen?
Also:
Das Töten des Kindes wurde durch lebenslange Freiheitsstrafe bestraft.
Und die rechtswidrige Androhung von Folter wurde mit 3000€ entschädigt.
Jetzt verstanden?
Nikolaus
05.08.2011, 01:04
Was, wenn der Täter genau weiß, dass es nur bei der Androhung bleibt ?
Dann ist die Androhung sinn- und wirkungslos.
schastar
05.08.2011, 04:39
Als wenn ein anderes Wahlergebnis die Rechtsprechung ändern würde.
Was haben eigentlich die Hinterbliebenen seines Opfers an Schmerzensgeld von ihm bekommen ?
Nur dieses würde ein Rechtsprechung ändern können. Gesetze fallen nicht vom Himmel, sie werden durch Politiker gemacht.
[…] Was haben eigentlich die Hinterbliebenen seines Opfers an Schmerzensgeld von ihm bekommen ?
Schastar zitierte vor einer Stunde diese Frage.
Wenn jemandem Schmerzensgeld zusteht, dann den Eltern des ermordeten Knaben.
[…] Der moderne Rechtsstaat beruht auf einer differenzierten Rechtsauslegung. Das ist die Idee auf welcher der moderne Staat beruht. Der Verzicht auf die Todesstrafe gehört zu den Errungenschaften der Menschheit. […]
Zur differenzierten Rechtsauslegung (zu welcher ich auch den willkürlichen Ermessensspielraum der Richter zähle), folgendes: Diese führt dazu, daß fortwährend rechtmäßige Urteile wider den Gerechtigkeitssinn und den gesunden Menschenverstand gefällt werden, Urteile, die der reine Hohn und Spott sind.
Esreicht!
05.08.2011, 05:44
Wie kommst du zu diesem Eindruck? Hast du denn gar nichts mitbekommen?
Also:
Das Töten des Kindes wurde durch lebenslange Freiheitsstrafe bestraft.
Und die rechtswidrige Androhung von Folter wurde mit 3000€ entschädigt.
Jetzt verstanden?
Du hast offenbar nichts verstanden! Zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung gingen die Ermittler noch davon aus, daß das Kind lebt. Mit diesem Schandurteil wurde die Würde des Kindes, dessen Leben gerettet werden sollte, hinter die Entführerinteressen gestellt. Ein weiteres Beispiel mißverstandener "Rechtsstaatlichkeit" verkommener Robenträger.
Ich wünschte mir, daß die leidtragenden Eltern Schmerzensgeld für ihr Endlostrauma einklagen und gegebenenfalls aus den Robenträgern herausprügeln!
kd
Hast du sie noch alle ?
Wieviel Menschen werden unschuldig in unseren U-Bahnen jährlich ausgelöscht ?
Wenns hochkommt : einer?
fatalist
05.08.2011, 06:40
die Folter ist abgeschafft.
Basta.
Wer damit droht, wird sie auch irgendwann einsetzen.
Edit: Den Mörder zu exekutieren wäre ok für mich gewesen: Todesstrafe für Kindermörder!
Benjamin
05.08.2011, 06:41
Folterandrohungen sind absolut inakzeptabel. Dies in Frage zu stellen ist millionenmal gefährlicher als einem Mörder ein bisschen Kleingeld zuzusprechen. Da find ich es noch schlimmer, dass er warscheinlich in 15 Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird.
umananda
05.08.2011, 07:35
Folterandrohungen sind absolut inakzeptabel. Dies in Frage zu stellen ist millionenmal gefährlicher als einem Mörder ein bisschen Kleingeld zuzusprechen. Da find ich es noch schlimmer, dass er warscheinlich in 15 Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird.
Die Gefährlichkeit einer indirekten Legitimierung der Androhung von Folter ist wohl nicht allen Herrschaften bewusst. Ich habe eh das Gefühl, dass hier oft bis zur Bewusstlosigkeit einfach drauflos geschrieben wird.
Servus umananda
Folterandrohungen sind absolut inakzeptabel. Dies in Frage zu stellen ist millionenmal gefährlicher als einem Mörder ein bisschen Kleingeld zuzusprechen. Da find ich es noch schlimmer, dass er warscheinlich in 15 Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird.
Nicht in 15 Jahren .... der ist in 4 oder 5 Jahren wieder draußen da er seit 2003 sitzt.
Von den 3000 Euro Steuergeld wird er nicht viel haben .... die werden in seiner Insolvenzmasse verwurstet.
henriof9
05.08.2011, 07:37
Die Gefährlichkeit einer indirekten Legitimierung der Androhung von Folter ist wohl nicht allen Herrschaften bewusst. Ich habe eh das Gefühl, dass hier oft bis zur Bewusstlosigkeit einfach drauflos geschrieben wird.
Servus umananda
Hmm, was ist denn eigentlich gefährlicher ?
Eine verbale Androhung von Gewalt oder russisches Roulette ?
fatalist
05.08.2011, 07:40
Die Gefährlichkeit einer indirekten Legitimierung der Androhung von Folter ist wohl nicht allen Herrschaften bewusst. Ich habe eh das Gefühl, dass hier oft bis zur Bewusstlosigkeit einfach drauflos geschrieben wird.
Servus umananda
Dass ich Dir zustimme ist selten.
Hier geschieht es.
umananda
05.08.2011, 07:47
Hmm, was ist denn eigentlich gefährlicher ?
Eine verbale Androhung von Gewalt oder russisches Roulette ?
Man sollte persönliches Empfinden nicht mit Rechtsstaatlichkeit vermengen. Ich kann den Polizeibeamten verstehen und hätte mit großer Wahrscheinlichkeit in einer derartigen Situation auch nicht anders gehandelt ... aber ich kann auch das Urteil des Gerichtes verstehen, dass die Folter in Deutschland abgeschafft ist und auch abgeschafft bleiben sollte.
Servus umananda
Bergischer Löwe
05.08.2011, 08:02
Warum hat Herr Gäfgen (bei der Tat bereits Jurastudent) die Androhung von Gewalt überhaupt ernst genommen? Er wusste doch genau, daß sein Lügengerüst längst zusammengefallen war und es nur noch darum ging, sein Strafmaß zu reduzieren. Und da hat er billigend die Einladung der Polizei angenommen (wissend, daß kein Polizist der Welt seine Pension aufs Spiel setzt und WIRKLICH Hand an ihn legen würde) und spielt nun das arme Folteropfer. Mit kleinen Nadelstichen und regelmäßiger Medienpräsenz will er seine frühzeitige Entlassung erreichen.
Leider waren die Cops in einer Zwickmühle - sie wollten die winzige Chance nutzen, den Jungen noch lebend zu finden. Wären sie sich sicher gewesen, daß er bereits tot ist, hätten sie Gäfgen gemütlich wochenlang verhört und irgendwann hätte er dem psychischen Druck nachgegeben und sich eventuell in Wiedersprüche verstrickt. Ähnlich wie der Mörder von Mirco. Damit hätte ihm Lebenslang und Sicherungsverwahrung gedroht. So fühlte sich das Gericht genötigt, ein Urteil zu fällen, daß den Verhaftungs- und Ermittlungsumständen Rechnung trägt.
Gäfgen verarscht die Justiz. Und die liberalen Gutmenschendeppen fallen drauf rein. Mit jedem Mal, wo Gäfgen in den Medien auftaucht, wird seine vorzeitige Entlassung wahrscheinlicher. Passt auf - in spätestens 6 Jahren ist der draußen.
Man sollte persönliches Empfinden nicht mit Rechtstaatlichkeit vermengen. Ich kann den Polizeibeamten verstehen und hätte mit großer Wahrscheinlichkeit in einer derartigen Situation auch nicht anders gehandelt ... aber ich kann auch das Urteil des Gerichtes verstehen, dass die Folter in Deutschland abgeschafft ist und auch abgeschafft bleiben sollte.
Servus umananda
Du diskutierst am Geschehen vorbei. Wurde dieses Stück Dreck denn gefoltert?
Ein Witz, daß der Klage überhaupt stattgegeben wurde. Er tötet eiskalt ein Kind und wird bei (rein virtueller) Androhung von Haue zum traumatisierten Sensibelchen...
MANFREDM
05.08.2011, 08:08
Völlig richtig:
Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen
Das Verbrechen des Kindsmörders Magnus Gäfgen darf im Urteil über die Folterandrohung keine Rolle spielen. Täte sie es, wäre unser Rechtsstaat gefährdet
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13526443/Menschenrechte-gelten-auch-fuer-Kindsmoerder-Gaefgen.html
umananda
05.08.2011, 08:17
Du diskutierst am Geschehen vorbei. Wurde dieses Stück Dreck denn gefoltert?
Ein Witz, daß der Klage überhaupt stattgegeben wurde. Er tötet eiskalt ein Kind und wird bei (rein virtueller) Androhung von Haue zum traumatisierten Sensibelchen...
Ich diskutiere überhaupt nicht am Geschehen vorbei, sondern beziehe mich auf das Urteil, das den Beamten untersagt, Folter anzudrohen. Das ist beim damaligen Prozess gegen die beteiligten Beamten geschehen und die Entschädigung die rechtliche Konsequenz aus dem vorgegangenen Urteil.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier viele User nur in ihren Emotionen baden. Aber das sollte die Rechtssprechung tunlichst vermeiden, da Emotionen bekanntlich sehr unterschiedlich ausfallen können.
Auf die persönlichen Umstände wird zwar zu recht eingegangen, aber eine rechtswidrige Vorgehensweise bleibt rechtswidrig, selbst wenn man persönlich nicht anders handeln könnte.
Servus umananda
henriof9
05.08.2011, 08:22
Ich diskutiere überhaupt nicht am Geschehen vorbei, sondern beziehe mich auf das Urteil, das den Beamten untersagt, Folter anzudrohen. Das ist beim damaligen Prozess gegen die beteiligten Beamten geschehen und die Entschädigung die rechtliche Konsequenz aus dem vorgegangenen Urteil.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier viele User nur in ihren Emotionen baden. Aber das sollte die Rechtssprechung tunlich vermeiden, da Emotionen bekanntlich sehr unterschiedlich ausfallen können.
Auf die persönlichen Umstände wird zwar zu recht eingegangen, aber einer rechtswidrige Vorgehensweise bleibt rechtswidrig, selbst wenn man persönlich nicht anders handeln könnte.
Servus umananda
Nun, die meisten User gehen evtl. nur davon aus das eine Rechtsprechung auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat und demnach sind es weniger nur die Emotionen als der Beweis dafür, daß Recht und Gerechtigkeit eben nichts miteinander zu tun haben- vom gesunden Menschenverstand mal ganz abgesehen.
Diesbezüglich war der Einwand von Pegasus nicht ganz falsch; der Täter selbst verstößt durch den Mord an dem Kind eklatant gegen dessen Menschenrechte und hat die Frechheit selbige für sich einzufordern und bekommst sie sogar zugestanden.
Gehirnnutzer
05.08.2011, 08:26
Gäfgen verarscht die Justiz. Und die liberalen Gutmenschendeppen fallen drauf rein. Mit jedem Mal, wo Gäfgen in den Medien auftaucht, wird seine vorzeitige Entlassung wahrscheinlicher. Passt auf - in spätestens 6 Jahren ist der draußen.
Dazu müsste er ein Neuverhandlung seines Verfahrens erreichen und das ist eher unwahrscheinlich, da er vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwar eine Verletzung Artikel 3 EMRK festgestellt hat, aber nicht eine Verletzung Artikel 6 EMRK. An dieser Sachlage ändert auch das Entschädigungsgeldsurteil nichts, da es zum einen vor einem Zivilgericht gefällt wurde und zum anderen ja nur die Verletzung des Artikel 3 EMRK als eine Grundlage hatte.
Gäfgen müsste einen schwerwiegenden Verfahrensfehler nachweisen, der nichts mit der Foltergeschichte zu tun hat.
Ich diskutiere überhaupt nicht am Geschehen vorbei, sondern beziehe mich auf das Urteil, das den Beamten untersagt, Folter anzudrohen. Das ist beim damaligen Prozess gegen die beteiligten Beamten geschehen und die Entschädigung die rechtliche Konsequenz aus dem vorgegangenen Urteil.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier viele User nur in ihren Emotionen baden. Aber das sollte die Rechtssprechung tunlich vermeiden, da Emotionen bekanntlich sehr unterschiedlich ausfallen können.
Auf die persönlichen Umstände wird zwar zu recht eingegangen, aber einer rechtswidrige Vorgehensweise bleibt rechtswidrig, selbst wenn man persönlich nicht anders handeln könnte.
Servus umananda
Natürlich spielen hier Emotionen mit rein, der ganze Prozeß ist eine Farce gewesen, angefangen -und da hast Du recht- mit der Verurteilung der Beamten. Und da fängt die Widersprüchlichkeit dieses Systems schon an, die da lautet: Täterschutz vor Opferschutz. Die Unantastbarkeit des Täters genießt Priorität, das Opfer ist zweitrangig.
Das hat mit Rechtsstaat herzlich wenig zu tun.
umananda
05.08.2011, 08:33
Diesbezüglich war der Einwand von Pegasus nicht ganz falsch; der Täter selbst verstößt durch den Mord an dem Kind eklatant gegen dessen Menschenrechte und hat die Frechheit selbige für sich einzufordern und bekommst sie sogar zugestanden.
Nicht der Täter bekommt sie zugestanden, sondern der Rechtsstaat, der die Folter abgeschafft hat. Und zwar ganz und gar und nicht als zulässig betrachtet, wenn ein Beamter es im Einzelfall als notwendig erachtet. Es wäre wohl ein breites Feld ... wenn man die Folter sowie ihre Androhung in Einzelfällen erlauben würde.
Die Folter ist abgeschafft, so lautet es auch in der deutschen Verfassung unmissverständlich.
Servus umananda
Nun, die meisten User gehen evtl. nur davon aus das eine Rechtsprechung auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat und demnach sind es weniger nur die Emotionen als der Beweis dafür, daß Recht und Gerechtigkeit eben nichts miteinander zu tun haben- vom gesunden Menschenverstand mal ganz abgesehen. […]
Eine solche Userin bin ich: Recht, das keine Gerechtigkeit schafft, halte ich für Unrecht – schon seit meiner Pubertät. Seither lernte ich nichts mehr dazu.
Nicht der Täter bekommt sie zugestanden, sondern der Rechtsstaat, der die Folter abgeschafft hat. Und zwar ganz und gar und nicht als zulässig betrachtet, wenn ein Beamter es im Einzelfall als notwendig erachtet. Es wäre wohl ein breites Feld ... wenn man die Folter sowie ihre Androhung in Einzelfällen erlauben würde.
Die Folter ist abgeschafft, so lautet es auch in der deutschen Verfassung unmissverständlich.
Servus umananda
Gilt das nicht auch für die Opfer? Wie kann man einem, der selbst gefoltert hat, eine diesbezügliche Klage überhaupt ermöglichen bzw. zugestehen? Würden unsere Richter immer nach Recht, Gesetz und Verfassung urteilen, hätten wir nicht tausende Intensivtäter auf freiem Fuß. Auf die Rechtssprechung dieses Staates, die nur auf die Menschenrechte von Tätern ausgelegt ist, kann man spucken.
Ich diskutiere überhaupt nicht am Geschehen vorbei, sondern beziehe mich auf das Urteil, das den Beamten untersagt, Folter anzudrohen. Das ist beim damaligen Prozess gegen die beteiligten Beamten geschehen und die Entschädigung die rechtliche Konsequenz aus dem vorgegangenen Urteil.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier viele User nur in ihren Emotionen baden. Aber das sollte die Rechtssprechung tunlichst vermeiden, da Emotionen bekanntlich sehr unterschiedlich ausfallen können.
Auf die persönlichen Umstände wird zwar zu recht eingegangen, aber eine rechtswidrige Vorgehensweise bleibt rechtswidrig, selbst wenn man persönlich nicht anders handeln könnte.
Servus umananda
Wiederholung:
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,778493,00.html
Der hessische Innenminister Rhein (CDU) geht mit seiner Kritik einen Schritt weiter: Das Ergebnis der Verhandlung sei für ihn nur schwer nachvollziehbar und stoße in der Öffentlichkeit auf Unverständnis, hatte Rhein bereits am Donnerstag, unmittelbar nach Verkündung des Urteils gesagt. "Auch für mich persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindsmörder eine Entschädigung zugesprochen wird."
Da der Ausgang des Prozesses einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte sei, werde die Landesregierung das schriftliche Urteil genau prüfen und danach über eine Berufung entscheiden, sagte Rhein.
Wenigstens ein wenig Kritik.
Und nicht diese jubelnde Begeisterung für ein Mist-Urteil wie bei den Gutmenschen ...
Gilt das nicht auch für die Opfer? Wie kann man einem, der selbst gefoltert hat, eine diesbezügliche Klage überhaupt ermöglichen bzw. zugestehen? Würden unsere Richter immer nach Recht, Gesetz und Verfassung urteilen, hätten wir nicht tausende Intensivtäter auf freiem Fuß. Auf die Rechtssprechung dieses Staates, die nur auf die Menschenrechte von Tätern ausgelegt ist, kann man spucken.
Schlimmer noch: Viele Gesetze werden und wurden, wie die Österreicher sagen, im Hinterzimmer ausgeschnapst. Sie werden und wurden niemals dem Volk zur Abstimmung bzw. der Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt.
Auszug aus einem SPIEGEL-Artikel vom Februar 2003:
Die Ermittlungen gegen Daschner haben eine Diskussion über polizeiliche Verhörmethoden ausgelöst.
Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem "Tagesspiegel".
Und:
Endres versuchte zu rechtfertigen, dass sein Mandant am Tag der Anklagevorstellung seine mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen ablegte. Der Examenstermin habe schon vorher festgestanden. "Auch ein Mörder hat Anrecht auf Ausbildung", sagte der Verteidiger. Der "Tagesspiegel" meldet, dass Magnus G. die Prüfung mit der Note "befriedigend" bestanden habe. Verteidiger Endres war vom Prüfungsamt als Gast zugelassen worden.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Wieso kann so einer wie Gaefgen überhaupt noch Jurist werden?
Ausgerechnet Jurist?
Schlimmer noch: Viele Gesetze werden und wurden, wie die Österreicher sagen, im Hinterzimmer ausgeschnapst. Sie werden und wurden niemals dem Volk zur Abstimmung bzw. der Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt.
Das Volk ist dumm, nur die 'Vertreter' haben den Durchblick und die Weisheit mit Löffeln gefressen. Auch dieses Urteil wurde Im Namen des Volkes gesprochen.
[…]Wieso kann so einer wie Gaefgen überhaupt noch Jurist werden?
Ausgerechnet Jurist?
Wahrscheinlich aufgrund seiner Wahlverwandtschaft. Ein Richter, der einen Verbrecher begünstigt, ist selbst ein Verbrecher. Tut und kann er dies aufgrund des Gesetzes, dann ist das Gesetz eine Anleitung zum Verbrechen.
umananda
05.08.2011, 09:26
Gilt das nicht auch für die Opfer? Wie kann man einem, der selbst gefoltert hat, eine diesbezügliche Klage überhaupt ermöglichen bzw. zugestehen? (...)
Anscheinend blendest du einfach nur die nüchternen Fakten aus. Der Mörder Gäfgen hat ein Verbrechen verübt und ist mit der Höchststrafe die im "deutschen Strafrecht" zulässig ist verurteilt worden.
Der Rechtsstaat hat sich in allen Fällen korrekt verhalten - auch in der anschließenden Beurteilung der Folterandrohungen. Was du oder ich fühlen, glauben oder meinen hat mit der formaljuristischen Abwicklung nichts zu tun. Das sind beliebige Emotionen, die absolut verständlich sind. Und trotzdem bleiben es persönliche Emotionen.
Servus umananda
umananda
05.08.2011, 09:31
Wiederholung:
Auszug aus Link:
….. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Mackenroth verteidigte das Vorgehen der Polizei: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", …...
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236896,00.html
Das ist die persönliche Ansicht des Herrn Mackenroth, mehr nicht. Und wenn die deutsche Gesetzgebung die Folter wieder einführen will, dann wird sie wohl eine Verfassungsänderung anstreben müssen ... nach Art. 31 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes benötigt man eine Zweidrittelmehrheit - das wird in Deutschland nicht anders sein, denke ich.
Servus umananda
Zeitgeist1
05.08.2011, 09:32
Nun, die meisten User gehen evtl. nur davon aus das eine Rechtsprechung auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat und demnach sind es weniger nur die Emotionen als der Beweis dafür, daß Recht und Gerechtigkeit eben nichts miteinander zu tun haben- vom gesunden Menschenverstand mal ganz abgesehen.
Diesbezüglich war der Einwand von Pegasus nicht ganz falsch; der Täter selbst verstößt durch den Mord an dem Kind eklatant gegen dessen Menschenrechte und hat die Frechheit selbige für sich einzufordern und bekommst sie sogar zugestanden.
Genau das ist der Punkt, auf den ich auch schon in mehreren Beiträgen hingewiesen habe. Wer die Menschenrechte eines anderen verletzt, kann sich für sich selbst nicht mehr darauf berufen. So einfach ist das, scheint aber in die Hirne mancher "Menschenrechtler" nicht reinzugehen. Da ist wohl Platz für Vieles, nur nicht für einfache Logik.
solche kreaturen haben alle rechte verwirkt. das urteil eine bodenlose verhöhnung seines opfers und der familie des opfers.
umananda
05.08.2011, 09:34
(...) Da ist wohl Platz für Vieles, nur nicht für einfache Logik.
Ich habe eher das Gefühl, dass du mit dem Begriff "Logik" hantierst ohne ihn auch wirklich zu verstehen. Du moralisiert mit deiner Art zu argumentieren. Und Moral und Logik haben im Grunde nichts miteinander zu tun.
Servus umananda
Bergischer Löwe
05.08.2011, 09:34
Dazu müsste er ein Neuverhandlung seines Verfahrens erreichen und das ist eher unwahrscheinlich, da er vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwar eine Verletzung Artikel 3 EMRK festgestellt hat, aber nicht eine Verletzung Artikel 6 EMRK. An dieser Sachlage ändert auch das Entschädigungsgeldsurteil nichts, da es zum einen vor einem Zivilgericht gefällt wurde und zum anderen ja nur die Verletzung des Artikel 3 EMRK als eine Grundlage hatte.
Gäfgen müsste einen schwerwiegenden Verfahrensfehler nachweisen, der nichts mit der Foltergeschichte zu tun hat.
Die beim Urteil festgestellte besondere Schwere der Schuld impliziert zwar eigentlich die Unmöglichkeit der Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren. Soweit stimmt das. Und er hat ja alle Rechtsmittel bereits ausgeschöpft. Angesichts seiner Niederlage vorm BGH dürfte er nun versuchen, sich immer wieder im Gespräch zu halten und somit die Medien zu zwingen Rechtsphilosophen vor die Kamera zu zerren, die heute, angesichts seines Erfolges gestern, erklären "gottseidank ist Justitia hierzulande blind" und morgen vielleicht schon die Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung in Zweifel ziehen. Und sicher findet sich ein Psychiater, der ihm eine positive Prognose erstellt. Und schwubbs - ist er nach 15 Jahren draußen. Da geh ich jede Wette ein.
Fluchtachterl
05.08.2011, 09:37
Ehrlich gestanden kann ich es nicht verstehen, wenn ein Kindermörder Schmerzensgeld bekommt. Wenn ein Exekutivbeamter Folter androht in einer Nation, wo Folter striktest abgelehnt wird und verboten ist, müßte man den betreffenden Beamten einem Disziplinarverfahren unterziehen und nicht dem Kindesmörder noch Geld bezahlen.
Zeitgeist1
05.08.2011, 09:38
Ich habe eher das Gefühl, dass du mit dem Begriff "Logik" hantierst ohne ihn auch wirklich zu verstehen. Du moralisiert mit deiner Art zu argumentieren. Und Moral und Logik haben im Grunde nichts miteinander zu tun.
Servus umananda
Soso, ich moralisiere....
Ganz im Gegenteil, DU versuchst hier, ganz einfache Grundsätze zu verdrehen und auszuhebeln. Wenn Du mal Deine emotionale Blockade beseitigen würdest, dann könntest Du auch Logik verstehen. Aber das wird wohl bei Dir schwierig werden.
MANFREDM
05.08.2011, 09:41
solche kreaturen haben alle rechte verwirkt. das urteil eine bodenlose verhöhnung seines opfers und der familie des opfers.
Ihre Aussagen sind bodenloses dummes Zeug. Lesen Sie mal das Grundgesetz. Im übrigen hat weder das bedauernswerte Opfer noch die bedauernswerte Familie mit diesem Verfahren zu tun.
guten Morgen lieben Freunde....
http://www.politikforen.net/showthread.php?113566-%C3%9Cber-3000-%E2%82%AC-Entsch%C3%A4digung-f%C3%BCr-Kinderm%C3%B6rder-G%C3%A4fgen
umananda
05.08.2011, 09:43
(...) müßte man den betreffenden Beamten einem Disziplinarverfahren unterziehen und nicht dem Kindesmörder noch Geld bezahlen.
Es wurde ja gegen die Beamten ein Verfahren durchgeführt und das niedrigste Urteil ausgesprochen, das innerhalb der deutschen Rechtsprechung möglich war. Dahingehend haben sie der emotional brisanten Situation entsprochen, die damals zu diese Drohung geführt haben ... (Wikipedia)
Das Gericht stellte neben dem Schuldspruch fest, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro (insgesamt 10.800 Euro) gegen Daschner und von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro (insgesamt 3.600 Euro) gegen Ennigkeit tat- und schuldangemessen seien, verwarnte beide und behielt im Sinne einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB die Verurteilung zu den genannten Geldstrafen vor, wobei eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt wurde. Damit bewegte sich das Gericht nach einhelliger Meinung an der absolut untersten Grenze einer strafrechtlichen Reaktion, da das Gesetz in derartigen Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Allerdings sah das Gericht in diesem Fall trotz Vorliegens des Regelbeispiels des § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB „massiv mildernde Umstände, die der Anwendung des erhöhten Strafrahmens [...] entgegenstehen und ihn als unangemessen erscheinen lassen“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess
Servus umananda
Praetorianer
05.08.2011, 09:45
http://img11.imageshack.us/img11/1323/99104518.gifa, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...
Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.
Das Problem sind nicht die 3000 Euro, das Problem ist, dass die Strafen absolut nicht schuldangemessen sind. Meinetwegen kann der seine 3000 Euro Schmerzensgeld haben, er müsste einfach viel viel länger im Knast sitzen für das, was er getan hat. Ich weiß nichtmal, ob ich den Ansatz, dass jemandem die Hoffnung gegeben sein sollte, irgendwann wieder rauszukommen grundsätzlich falsch finde.
Dass sowas, was dieser Mörder getan hat, aber einen Bruch in der Biographie von höchstens 15 Jahren ausmacht, solange er nicht gerade einen Mithäftling nachweislich vergewaltigt, ist skandalös.
Meiner Meinung nach müsste ein solcher Mörder lebenslang sitzen und sollte bei tätiger Reue, bei bester Prognose und vorbildlichem Verhalten nach 25 oder 30 Jahren erst entlassen werden. Ich könnte auch noch damit leben, wenn lebenslänglich eben 25 hieße und bei o.g. Umständen nach 15 Jahren die Entlassung wäre, auch wenn ich die Regelung schon recht täterfreundlich fände.
Dass hierzulande 15 Jahre überhaupt nur noch als Maximum zur Debatte stehen, solange der Mörder nicht gerade einen Wächter umbringt und regelmäßig Mitinsassen vergewaltigt, ist einfach nur noch pervers; der bereitet seine Karriere ja ganz gut vor, hält sich in den Schlagzeilen, wird mit Mitte 30 wohl raus sein und eine einigermaßen bruchlose Biographie vorweisen können, bei der sein B-Promistatus ihn wohl über die Einschränkungen eines gewöhnlichen Langzeitstudenten weit hinaus Spielräume verschaffen wird. Gut, für einige wird er auf ewig ein Mörder bleiben und mit einem Stigma behaftet, das finde ich aber nur gerecht, solange man nicht mehr im Ansatz behaupten kann, dass die Strafe wirklich abgegolten wäre.
Das Problem der 3000 Euro Schmerzensgeld interessiert mich da vergleichsweise einen Dreck, grundsätzlich steht es ihm zu und wenn er irgendwie eine Strafe bekommen hätte, die den Namen auch wert wäre, fände ich es im Grunde auch richtig.
umananda
05.08.2011, 09:46
Soso, ich moralisiere....
Ganz im Gegenteil, DU versuchst hier, ganz einfache Grundsätze zu verdrehen und auszuhebeln. Wenn Du mal Deine emotionale Blockade beseitigen würdest, dann könntest Du auch Logik verstehen. Aber das wird wohl bei Dir schwierig werden.
Bleibe sachlich oder ignoriere mich einfach.
Servus umananda
Reilinger
05.08.2011, 09:50
Eine solche Userin bin ich: Recht, das keine Gerechtigkeit schafft, halte ich für Unrecht – schon seit meiner Pubertät. Seither lernte ich nichts mehr dazu.
Da bin ich ganz bei dir. :]
Ein "Rechtsstaat" der nur noch dem Selbstzweck dient und den Menschen völlig aus den Augen verloren hat, verdient meinen Respekt nicht.
Zeitgeist1
05.08.2011, 09:50
Bleibe sachlich oder ignoriere mich einfach.
Servus umananda
Ist das alles, was Dir dazu einfällt? Wer hat denn angefangen mit der Unsachlichkeit? Du hast versucht, meine Argumente emotional wegzuwischen, eben weil Du nicht in der Lage bist, sachlich zu bleiben. Schieb also Dein Unverständnis nicht auf andere ab.
Ihre Aussagen sind bodenloses dummes Zeug. Lesen Sie mal das Grundgesetz. Im übrigen hat weder das bedauernswerte Opfer noch die bedauernswerte Familie mit diesem Verfahren zu tun.
aber es ist meine meinung das diese kreatur jegliche rechte verloren hat. mörder, kinderschänder und intensivtäter hätten bei mir keine rechte mehr.
Zeitgeist1
05.08.2011, 09:54
Da bin ich ganz bei dir. :]
Ein "Rechtsstaat" der nur noch dem Selbstzweck dient und den Menschen völlig aus den Augen verloren hat, verdient meinen Respekt nicht.
Es gibt eben heutzutage in der Politik und der Justiz zu viele, die selbst der Gerichtsbarkeit anheimfallen würden, wenn Recht auch gleichzeitig wieder Gerechtigkeit bedeuten würde.
umananda
05.08.2011, 09:55
Ist das alles, was Dir dazu einfällt? Wer hat denn angefangen mit der Unsachlichkeit? Du hast versucht, meine Argumente emotional wegzuwischen, eben weil Du nicht in der Lage bist, sachlich zu bleiben. Schieb also Dein Unverständnis nicht auf andere ab.
Ich habe alles Wesentliche zu diesem Thema gesagt. Habe meine persönliche Ansicht wiedergegeben, dass ich Verständnis für die Beamten habe und mit Sicherheit auch nicht viel anders gehandelt hätte - siehe russisches Roulette.
Und ich habe auf die korrekte Vorgehensweise der deutschen Justiz hingewiesen, die keinen einzigen Fehler in dieser brisanten Angelegenheit begangen hat. Das verdient meiner Ansicht nach Respekt ... und ob sich hier die Emotionen in typischer Stammtisch-Manier hochschaukeln ist eine ganz andere Sache.
Servus umananda
Fluchtachterl
05.08.2011, 09:57
Es wurde ja gegen die Beamten ein Verfahren durchgeführt und das niedrigste Urteil ausgesprochen, das innerhalb der deutschen Rechtsprechung möglich war. Dahingehend haben sie der emotional brisanten Situation entsprochen, die damals zu diese Drohung geführt haben ... (Wikipedia)
Das Gericht stellte neben dem Schuldspruch fest, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro (insgesamt 10.800 Euro) gegen Daschner und von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro (insgesamt 3.600 Euro) gegen Ennigkeit tat- und schuldangemessen seien, verwarnte beide und behielt im Sinne einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB die Verurteilung zu den genannten Geldstrafen vor, wobei eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt wurde. Damit bewegte sich das Gericht nach einhelliger Meinung an der absolut untersten Grenze einer strafrechtlichen Reaktion, da das Gesetz in derartigen Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Allerdings sah das Gericht in diesem Fall trotz Vorliegens des Regelbeispiels des § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB „massiv mildernde Umstände, die der Anwendung des erhöhten Strafrahmens [...] entgegenstehen und ihn als unangemessen erscheinen lassen“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess
Servus umananda
Ich tendiere dazu, daß mit diesem Verfahren dem Recht Genüge getan wurde. In einer westlichen Nation beruft man sich stets auf den Rechtsstaat (oder was davon übrig ist), aber wenn dieser Rechtsstaat Mördern, sogar Kindesmördern Schmerzensgeld zugesteht, habe ich ein Problem damit. Es wurden durch diese Tat die Leben aller Familienmitglieder für immer zerstört. Der Kindesmörder wurde ja nicht in einer Folterkamer gemartert, somit ist für mich das Schmerzensgeld nicht gerechtfertigt. Da müßte man in betreffender Nation die Gesetze ändern.
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