Vollständige Version anzeigen : Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen
Paul, gibs auf. Bei Hydrant könnte nur noch der Nürnberger Trichter helfen ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Trichter
Katranka
16.08.2011, 20:26
In Deutschland werden also Folterspezialisten ausgebildet. Sehr interessant.
Mit "Folterspezialisten" meint er wohl die zwei nackten Neger, die Daschner dem Gäfgen angeblich (!) angedroht haben soll:
Nach Aussagen von Magnus Gäfgen habe der Beamte mit „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe“ gedroht. Ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei bereits mit dem Hubschrauber unterwegs zu Gäfgen, um die Drohung wahr zu machen. Außerdem hat Gäfgen behauptet, ihm sei angedroht worden, mit zwei „großen Negern“ in eine Zelle gesperrt zu werden, die an ihm sexuelles Interesse hätten.
Quelle: wikpedia.de (http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess)
Ich schätze mal, da ist dem Gäfgen wohl die Fantasie durchgegangen, denn ich wüsste nicht, dass zwei Kongoprügel überhaupt eine anerkannte Foltermethode sind. Aber man lernt ja immer wieder was dazu...
Herr Schmidt
16.08.2011, 20:28
Mit "Folterspezialisten" meint er wohl die zwei nackten Neger, die Daschner dem Gäfgen angeblich (!) angedroht haben soll:
Quelle: wikpedia.de (http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess)
Ich schätze mal, da ist dem Gäfgen wohl die Fantasie (oder das Wunschdenken ;) ) durchgegangen, denn ich wüsste nicht, dass zwei Kongoprügel überhaupt eine anerkannte Foltermethode sind. Aber man lernt ja immer wieder was dazu...
:top:
In Deutschland werden also Folterspezialisten ausgebildet. Sehr interessant.
Ich denke schon, in gewissen Kreisen könnten die evtl. schon Verwendung finden.
Aber egal, weiß ich nicht.
Er hat jedenfalls diese € 3.000.- nicht dafür bekommen, weil er Gäfken heißt und ein widerlicher Drecksack ist.
Herr Schmidt
16.08.2011, 20:46
Ich denke schon, in gewissen Kreisen könnten die evtl. schon Verwendung finden.
Aber egal, weiß ich nicht.
Er hat jedenfalls diese € 3.000.- nicht dafür bekommen, weil er Gäfken heißt und ein widerlicher Drecksack ist.
Weil unsere Gesellschaft in Teilen krank ist ... am Verfaulen ist ... :kotz:
Weil unsere Gesellschaft in Teilen krank ist ... am Verfaulen ist ... :kotz:
Da steckt allerdings ein Fünkchen Wahrheit drin... ;)
Herr Schmidt
16.08.2011, 21:05
Da steckt allerdings ein Fünkchen Wahrheit drin... ;)
Danke ... aber es ist schon ein Funken ... oder mehrere Funken ...
Danke ... aber es ist schon ein Funken ... oder mehrere Funken ...
Teilweise... ja.
Er hat viele Rechte verloren, z.B. *zuvorderst* das Recht auf Freiheit.
Er hat aber mitnichten alle Rechte verloren. Die Grundrechte wie z.B. das Recht auf Menschenwürde verbleiben ihm noch, auch wenn er ein menschliches Tier ist.
Das ist auch gut so, denn man stelle sich nur mal vor, man selbst wäre in der Situation des Angeklagten und ist *unschuldig*!
Der nächste Baum, die nächste Laterne ist nicht weit, nicht wahr?
Rückgängig machen ließe sich die Baumelei leider nicht mehr machen, war aber im Namen des Volkes. Das entschuldigt so manches Menschenleben. Wenn es auch nur 5 Leute waren, die das gemeint haben...
Dieses Argument greift hier gar nicht, weil dieses Schwein bevor ihm mit Folter gedroht wurde bereits zugegeben hatte das Kind entführt zu haben. Weiter hatte er behauptet das Kind sei an einem Ort, an dem es sterben werde, wenn er nicht in Freiheit käme um es zu befreien. Ich bin froh kein Polizist zu sein, denn wenn er mir sowas gesagt hätte, hätte ich mich nicht mit Drohungen aufgehalten und ihm seine Fingerchen mit nem Seitenschneider gekürzt bis er redet.
In dieser Situation wäre mehr als die Androhung von Folter legitim gewesen, da man nach damaligem Kenntnisstand davon ausgehen musste das Kind noch retten zu können. Tiere können keine Menschenrechte für sich beanspruchen, Kindermörder sind alles mögliche aber sicher keine Menschen!
Herr Schmidt
17.08.2011, 21:04
Dieses Argument greift hier gar nicht, weil dieses Schwein bevor ihm mit Folter gedroht wurde bereits zugegeben hatte das Kind entführt zu haben. Weiter hatte er behauptet das Kind sei an einem Ort, an dem es sterben werde, wenn er nicht in Freiheit käme um es zu befreien. ich bin froh kein Polizist zu sein, denn wenn er mir sowas gesagt hätte, hätte ich mich nicht mit Drohungen aufgehalten und ihm seine Fingerchen mit nem Seitenschneider gekürzt bis er redet.
In dieser Situation wäre mehr als die Androhung von Folter legitim gewesen, da man nach damaligem Kenntnisstand davon ausgehen musste das Kind noch retten zu können. Tiere können keine Menschenrechte für sich beanspruchen, Kindermörder sind alles mögliche aber sicher keine Menschen!
Sehr gut ... dafür :respekt:
Das ist eben der Rechtsstaat, wir bauen ja auch Luxushotels für unsere Sextäter, - jetzt weiss ich warum bei uns im Arbeitnehmerland und im Mittelstand die Steuerlast so extrem hoch ist, langsam überlege ich ernsthaft - nach Luxenbourg zu ziehen, da stimmt der Lohn und man zahlt wenig Steuern,...
Ich denke seit Jahren darüber nach in die Schweiz auszuwandern, da ich die Nase voll habe von diesem Land, seiner Schuldkultur und seiner dämlichen Regierung ohne der Möglichkeit einer Alternative! Ich denke es wird langsam Zeit diese 3km hinter mich zu bringen.
Im übrigen, nur mal nebenbei...Horst Mahler sitzt 12 Jahre (!!!) weil er eine falsche Meinung hatte.
Du willst doch nicht andeuten, es gäbe politische Gefangene in Deutschland. Das wäre ja ein Fall für Amnesty .... :D:D:D
Dieses Argument greift hier gar nicht, weil dieses Schwein bevor ihm mit Folter gedroht wurde bereits zugegeben hatte das Kind entführt zu haben. Weiter hatte er behauptet das Kind sei an einem Ort, an dem es sterben werde, wenn er nicht in Freiheit käme um es zu befreien. Ich bin froh kein Polizist zu sein, denn wenn er mir sowas gesagt hätte, hätte ich mich nicht mit Drohungen aufgehalten und ihm seine Fingerchen mit nem Seitenschneider gekürzt bis er redet.
In dieser Situation wäre mehr als die Androhung von Folter legitim gewesen, da man nach damaligem Kenntnisstand davon ausgehen musste das Kind noch retten zu können. Tiere können keine Menschenrechte für sich beanspruchen, Kindermörder sind alles mögliche aber sicher keine Menschen!
Dein Standpunkt ist durchaus verständlich, aber eben nicht rechtmäßig. Ich hoffe, das Argument der Rechtmäßigkeit greift wenigstens!
Ein hypothetischer Fall: Gäfgen2 wurde durch intensiven Befragungsdruck dazu genötigt, ein Geständnis abzulegen, nur um seine Ruhe zu haben, ist aber unschuldig. Er wäre nicht der Erste!
Du würdest also hergehen und ihm seine Fingerchen abknipsen. Was würdest Du tun, wenn sich danach seine Unschuld herausstellt? Deine Fingerchen aus Scham auch abknipsen?
Das ist eben der Rechtsstaat, wir bauen ja auch Luxushotels für unsere Sextäter, - jetzt weiss ich warum bei uns im Arbeitnehmerland und im Mittelstand die Steuerlast so extrem hoch ist, langsam überlege ich ernsthaft - nach Luxenbourg zu ziehen, da stimmt der Lohn und man zahlt wenig Steuern,...
Das ist eine ganz andere Baustelle...
Paul Felz
18.08.2011, 19:12
Dein Standpunkt ist durchaus verständlich, aber eben nicht rechtmäßig. Ich hoffe, das Argument der Rechtmäßigkeit greift wenigstens!
Ein hypothetischer Fall: Gäfgen2 wurde durch intensiven Befragungsdruck dazu genötigt, ein Geständnis abzulegen, nur um seine Ruhe zu haben, ist aber unschuldig. Er wäre nicht der Erste!
Du würdest also hergehen und ihm seine Fingerchen abknipsen. Was würdest Du tun, wenn sich danach seine Unschuld herausstellt? Deine Fingerchen aus Scham auch abknipsen?
Kapierst Du es nicht? Lies nochmal die Voraussetzungen.
Wenn er durch "intensive" Befragung die Tat zugibt, und Schmerz zufügen legal ist, dann ist er es selber schuld.
Und noch einmal: Rechtmäßigkeit ist Menschengemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Ist ja grausam, Deine Vorstellung von Recht, welches auf ewig in Stein gemeißelt ist. Dann gäbe es weder Rechtsentwicklung noch Rechtsgeschichte. Wir würden nach den 10 Geboten leben. Leider sind da keine Strafen definiert: ergo, na?
Gehirnnutzer
18.08.2011, 20:04
Kapierst Du es nicht? Lies nochmal die Voraussetzungen.
Wenn er durch "intensive" Befragung die Tat zugibt, und Schmerz zufügen legal ist, dann ist er es selber schuld.
Ist er wirklich selbst schuld? Hast du dir mal Gedanken über deine psychische Belastungsgrenze gemacht? Warum macht man sich wohl die Mühe, ein Geständnis auf Stimmigkeit mit anderen Beweisen und Indizien zu überprüfen.
Vernachlässigst du diese Überprüfung, gefährdest du auch das Leben des Kindes, weil sich die Beamten zu sehr auf die falsche Fährte konzentrieren, das kostet Zeit.
Kapierst Du es nicht? Lies nochmal die Voraussetzungen.
Wenn er durch "intensive" Befragung die Tat zugibt, und Schmerz zufügen legal ist, dann ist er es selber schuld.
Und noch einmal: Rechtmäßigkeit ist Menschengemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Ist ja grausam, Deine Vorstellung von Recht, welches auf ewig in Stein gemeißelt ist. Dann gäbe es weder Rechtsentwicklung noch Rechtsgeschichte. Wir würden nach den 10 Geboten leben. Leider sind da keine Strafen definiert: ergo, na?
Tut mir leid, lieber Paul, aber die Legalisierung von Folter vereinbart sich *nicht* mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen werde ich auch bis in die Endzeit dagegen sprechen.
Und gegen *sinnvolle* Gesetzesänderungen habe ich überhaupt nichts! Die haben dann aber auch rein gar nichts mit Aktionismus zu tun, genau das wird hier aber gefordert...
Dein Standpunkt ist durchaus verständlich, aber eben nicht rechtmäßig. Ich hoffe, das Argument der Rechtmäßigkeit greift wenigstens!
Ein hypothetischer Fall: Gäfgen2 wurde durch intensiven Befragungsdruck dazu genötigt, ein Geständnis abzulegen, nur um seine Ruhe zu haben, ist aber unschuldig. Er wäre nicht der Erste!
Du würdest also hergehen und ihm seine Fingerchen abknipsen. Was würdest Du tun, wenn sich danach seine Unschuld herausstellt? Deine Fingerchen aus Scham auch abknipsen?
Nochmal gaaanz langsam....er hatte bereits gestanden der Täter zu sein....ohne Zwang und die unverschämte Forderung damit verbunden freigelassen zu werden, da das Kind sonst sterben müsse. Das ist/war hier die Sachlage...es ist daher unzulässig immer wieder Argumente einzuführen, die mit diesem Fall nichts zu tun haben.
Generell bin ich gegen Folter durch die Polizei. Allerdings ist Folter noch lange nicht das selbe wie das Androhen von Folter und außerdem war es in genau diesem Fall legitim um das Kind retten zu können.
Auch den Einsatz einer strengen Befragung wäre meiner Meinung nach in diesem Fall zu billigen gewesen, da ich das Recht des Kindes auf Leben weit höher ansetze wie das Recht dieses Untermenschen auf körperliche Unversehrtheit. Man hätte diesem Schwachkopf gaanz langsam und mit Systhem jeden Finger brechen sollen bis er redet. Zusätzlicher Bonus, bei jeder Kaffeetasse die er anheben will hätte er an dieses Verbrechen gedacht und das für den Rest seines lausigen Lebens.
Ja ich bin kein Gutmensch und hasse Kindermörder, unsere Justiz hat bei weitem zuwenig Möglichkeiten um solche Täter gerecht zu bestrafen. Es ist für mich gar keine Frage wessen Rechte hier schwerer wiegen, die Rechte eines geständigen Kindesentführers (später auch überführten Kindesmörders) oder die eines unschuldigen Kindes auf Leben.
Schließt mal kurz eure Augen und stellt euch einen Moment lang die Qualen und die Angst des Kindes vor, kurz bevor es durch die Hand dieses Schweines stirbt und dann stellt euch vor es wäre euer eigenes Kind das ihr von Herzen liebt!
So und nun erzählt mir nochmal was von dem Täter und seinen angelichen Menschenrechten und ich kotze!
Nochmal gaaanz langsam....er hatte bereits gestanden der Täter zu sein....ohne Zwang und die unverschämte Forderung damit verbunden freigelassen zu werden, da das Kind sonst sterben müsse. Das ist/war hier die Sachlage...es ist daher unzulässig immer wieder Argumente einzuführen, die mit diesem Fall nichts zu tun haben.
Generell bin ich gegen Folter durch die Polizei. Allerdings ist Folter noch lange nicht das selbe wie das Androhen von Folter und außerdem war es in genau diesem Fall legitim um das Kind retten zu können.
Auch den Einsatz einer strengen Befragung wäre meiner Meinung nach in diesem Fall zu billigen gewesen, da ich das Recht des Kindes auf Leben weit höher ansetze wie das Recht dieses Untermenschen auf körperliche Unversehrtheit. Man hätte diesem Schwachkopf gaanz langsam und mit Systhem jeden Finger brechen sollen bis er redet. Zusätzlicher Bonus, bei jeder Kaffeetasse die er anheben will hätte er an dieses Verbrechen gedacht und das für den Rest seines lausigen Lebens.
Ja ich bin kein Gutmensch und hasse Kindermörder, unsere Justiz hat bei weitem zuwenig Möglichkeiten um solche Täter gerecht zu bestrafen. Es ist für mich gar keine Frage wessen Rechte hier schwerer wiegen, die Rechte eines geständigen Kindesentführers (später auch überführten Kindesmörders) oder die eines unschuldigen Kindes auf Leben.
Schließt mal kurz eure Augen und stellt euch einen Moment lang die Qualen und die Angst des Kindes vor, kurz bevor es durch die Hand dieses Schweines stirbt und dann stellt euch vor es wäre euer eigenes Kind das ihr von Herzen liebt!
So und nun erzählt mir nochmal was von dem Täter und seinen angelichen Menschenrechten und ich kotze!
Meine Güte, ich bin bei Dir!
Das kann man alles tun, wenn man so ein Dreckschwein privat in die Finger kriegt! Allerdings muss man mit entsprechender Bestrafung rechnen, wenn man erwischt wird. Und wehe, der Delinquent, den Du in den Fingern hattest, stellt sich am Ende als unschuldig heraus, dann fährst Du ein ohne Ende und das - äußerst - zu Recht!
Der Rechtsstaat samt seiner Organe kann das nicht, er kann es noch nicht mal dulden, dass man Selbstjustiz übt, auch das zu Recht!
Ich habe selbst Kinder und hasse, dementsprechend wie Du, auch diesen Abschaum. Es wäre mein Alptraum, wenn einem meiner Kinder so etwas zustoßen würde.
Und ich wäre ganz sicher kein Gutmensch, wenn es darauf ankommen würde...
Paul Felz
18.08.2011, 22:24
Ist er wirklich selbst schuld? Hast du dir mal Gedanken über deine psychische Belastungsgrenze gemacht? Warum macht man sich wohl die Mühe, ein Geständnis auf Stimmigkeit mit anderen Beweisen und Indizien zu überprüfen.
Vernachlässigst du diese Überprüfung, gefährdest du auch das Leben des Kindes, weil sich die Beamten zu sehr auf die falsche Fährte konzentrieren, das kostet Zeit.
Ist er. Wer die Folgen kennt und trotzdem geständig ist, ist selber schuld. Damit wäre auch mein Herzenswunsch erledigt: Dummheit wird strafbar.
Paul Felz
18.08.2011, 22:25
Meine Güte, ich bin bei Dir!
Das kann man alles tun, wenn man so ein Dreckschwein privat in die Finger kriegt! Allerdings muss man mit entsprechender Bestrafung rechnen, wenn man erwischt wird. Und wehe, der Delinquent, den Du in den Fingern hattest, stellt sich am Ende als unschuldig heraus, dann fährst Du ein ohne Ende und das - äußerst - zu Recht!
Der Rechtsstaat samt seiner Organe kann das nicht, er kann es noch nicht mal dulden, dass man Selbstjustiz übt, auch das zu Recht!
Ich habe selbst Kinder und hasse, dementsprechend wie Du, auch diesen Abschaum. Es wäre mein Alptraum, wenn einem meiner Kinder so etwas zustoßen würde.
Und ich wäre ganz sicher kein Gutmensch, wenn es darauf ankommen würde...
Privat interessiert nicht.
Privat interessiert nicht.
Mich interessiert, was der Staat, in dem ich lebe, machen darf und was nicht, und zwar nach meinem Rechtsempfinden.
Was ich privat mache ist mein Bier, das interessiert mich deshalb auch. Vor allem, wenn meine Privatsphäre oder Handlungsfreiheit durch unsinnige Gesetze und Verordnungen immer weiter eingeschränkt wird.
Deine übrigens auch...
Nur wegen einer Hand voll Idioten, die meinen, dass Aktionismus das Heil der Welt bedeutet. Nicht persönlich gemeint, wohlgemerkt!
Zeitgeist1
19.08.2011, 00:42
Dein Standpunkt ist durchaus verständlich, aber eben nicht rechtmäßig. Ich hoffe, das Argument der Rechtmäßigkeit greift wenigstens!
Was verstehst Du eigentlich unter rechtmäßig? Gesetze werden von Menschen als Regeln für das möglichst reibungslose Zusammenleben einer Gemeinschaft von Menschen gemacht. Wenn die Gemeinschaft die Regeln ändern will, weil sie sie als fehlerhaft erkannt hat, so ist das rechtmäßig!
Ein hypothetischer Fall: Gäfgen2 wurde durch intensiven Befragungsdruck dazu genötigt, ein Geständnis abzulegen, nur um seine Ruhe zu haben, ist aber unschuldig. Er wäre nicht der Erste!
Du würdest also hergehen und ihm seine Fingerchen abknipsen. Was würdest Du tun, wenn sich danach seine Unschuld herausstellt? Deine Fingerchen aus Scham auch abknipsen?
Lenk doch nicht immer ab. Es stand fest, daß er der Entführer war und die Möglichkeit, das Kind noch lebend zu finden, war die Option.
Zeitgeist1
19.08.2011, 00:46
Ist er wirklich selbst schuld? Hast du dir mal Gedanken über deine psychische Belastungsgrenze gemacht? Warum macht man sich wohl die Mühe, ein Geständnis auf Stimmigkeit mit anderen Beweisen und Indizien zu überprüfen.
Vernachlässigst du diese Überprüfung, gefährdest du auch das Leben des Kindes, weil sich die Beamten zu sehr auf die falsche Fährte konzentrieren, das kostet Zeit.
Gehirnnutzer, auch Du lenkst hier immer ab. Es stand fest, daß er der Entführer war!!!
Außerdem lassen sich ja die Aussagen in so einem Fall sofort überprüfen. Wird das Kind dann gefunden, stimmte die Aussage. Wenn nicht, muß eben weiter verhört werden. Was ist daran so schwer zu begreifen?
Zeitgeist1
19.08.2011, 00:49
Mich interessiert, was der Staat, in dem ich lebe, machen darf und was nicht, und zwar nach meinem Rechtsempfinden.
Was ich privat mache ist mein Bier, das interessiert mich deshalb auch. Vor allem, wenn meine Privatsphäre oder Handlungsfreiheit durch unsinnige Gesetze und Verordnungen immer weiter eingeschränkt wird.
Deine übrigens auch...
Nur wegen einer Hand voll Idioten, die meinen, dass Aktionismus das Heil der Welt bedeutet. Nicht persönlich gemeint, wohlgemerkt!
Vor was hast Du eigentlich so eine Heidenangst? Wo wird denn DEINE Handlungsfreiheit eingeschränkt, wenn ein überführter Verbrecher einem scharfen Verhör unterzogen wird, weil es um das Leben eines Kindes geht???
Was verstehst Du eigentlich unter rechtmäßig? Gesetze werden von Menschen als Regeln für das möglichst reibungslose Zusammenleben einer Gemeinschaft von Menschen gemacht. Wenn die Gemeinschaft die Regeln ändern will, weil sie sie als fehlerhaft erkannt hat, so ist das rechtmäßig!
Ich verstehe unter rechtmäßig das, was rechtens ist, sprich dem gesunden Menschenverstand zuzurechnen ist. Dazu gehört, m.M. nach, Folter absolut nicht!
Und wenn bei uns in Deutschland Folter, selbst nur die Androhung, mal rechtmäßig werden sollte, können wir uns mit Fug und Recht zu der Reihe der Bananenstaaten zählen.
Von der Androhung bis zur Ausführung ist es dann nicht mehr weit! Hatten wir alles schon mal...
Lenk doch nicht immer ab. Es stand fest, daß er der Entführer war und die Möglichkeit, das Kind noch lebend zu finden, war die Option.
Es gab diese Option eben nicht, denn das Kind war nach kürzester Zeit tot. Mag dieses Schwein in der Hölle schmoren. Leider ist es wahrscheinlich nur in einer Einzelzelle, wohlbehütet. Mit Einzelauslauf...
Ich verstehe unter rechtmäßig das, was rechtens ist, sprich dem gesunden Menschenverstand zuzurechnen ist. Dazu gehört, m.M. nach, Folter absolut nicht!
Und wenn bei uns in Deutschland Folter, selbst nur die Androhung, mal rechtmäßig werden sollte, können wir uns mit Fug und Recht zu der Reihe der Bananenstaaten zählen.
Von der Androhung bis zur Ausführung ist es dann nicht mehr weit! Hatten wir alles schon mal...
Es gab diese Option eben nicht, denn das Kind war nach kürzester Zeit tot. Mag dieses Schwein in der Hölle schmoren. Leider ist es wahrscheinlich nur in einer Einzelzelle, wohlbehütet. Mit Einzelauslauf...
Das das Kind zum Zeitpunkt der Folterdrohung nicht mehr lebte konnte niemand wissen, da der Täter dies bestritten hatte. Die Polizei verfügte wohl leider nicht über eine Kristallkugel.
Wenn Du es nicht nur von solchen lächerlichen Punkten abhängig machst wirst Du übrigens feststellen, dass wir längst in der Obstrepublik leben. Nur ist die Verkäuferin dazu auch noch hässlich und blöde während sie unser Geld verschenkt.
Im übrigen sollte sich ein Rechtsstaat vor allem dadurch auszeichnen, dass er auch Recht spricht. Die Empfindungen vieler wenn nicht sogar der meisten Menschen in diesem Land scheinen eher daran zu glauben, dass wir alles andere als einen Rechtsstaat haben.
Beweise:
1. Offensichtlich gilt unterschiedliches Recht für unterschiedliche ethnische Gruppen.
2. Offensichtlich gilt für besserverdiener keine echte Steuerpflicht. Neben der Daueramnestie für Steuerhinterzieher wurden sie nun auch noch durch ein Staatsabkommen mit der Schweiz im großen Stil amnestiert und beschenkt.
3. Für Politiker gelten die Gesetze nur eingeschränkt, sie sind faktisch weitgehend immun.
4. Zum Entsetzen der Bevölkerung bestraft dieser Staat Eigentumsdelikte viel stärker als Personendelikte, die zum Kavaliersdelikt vekommen was die Strafen betrifft.
5. Der Staat investiert sein Geld lieber in Luxusgefängnisse als in Prävention oder Polizei. (Siehe dazu das Beispiel von Brandenburg und dem insolventen Berlin)
6. Die verhängten Strafen sind lächerlich und Ausdruck einer Kuscheljustiz. Sie laden nahezu zu Selbstjustiz ein.
7. Verfassungsbruch ist an der Tagesordnung.
8. Staatsverträge werden einfach vom Tisch gewischt wenn der Inhalt nicht mehr behagt.
9. Die Meinungsfreiheit wird massiv unterdrückt, Meinungsgegner verfolgt.
10. Gesetze gelten weitgehend eher für den Normalbürger. Wer genug Geld hat, kann weitgehend tun was er will, solange er nicht vor laufenden Kameras jemanden tötet.
Zeitgeist1
19.08.2011, 21:56
Ich verstehe unter rechtmäßig das, was rechtens ist, sprich dem gesunden Menschenverstand zuzurechnen ist. Dazu gehört, m.M. nach, Folter absolut nicht!
Und wenn bei uns in Deutschland Folter, selbst nur die Androhung, mal rechtmäßig werden sollte, können wir uns mit Fug und Recht zu der Reihe der Bananenstaaten zählen.
Von der Androhung bis zur Ausführung ist es dann nicht mehr weit! Hatten wir alles schon mal...
Es gab diese Option eben nicht, denn das Kind war nach kürzester Zeit tot. Mag dieses Schwein in der Hölle schmoren. Leider ist es wahrscheinlich nur in einer Einzelzelle, wohlbehütet. Mit Einzelauslauf...
Hydrant, Du drehst Dich im Kreis. Du weißt ganz genau, daß zum Zeitpunkt des Verhörs noch niemand wußte, daß das Kind bereits tot war. Also bestand die Option, es zu retten, wenn man den Täter dazu bringen konnte, das Versteck zu verraten.
Das Schlagwort Folter kannst Du Dir sonstwohin stecken. Es ging damals um die Abwägung des Lebens des Kindes gegen die Unversehrtheit des überführten Täters!
Kannst oder willst Du diese Tatsachen nicht sehen?
Paul Felz
19.08.2011, 22:57
Hydrant, Du drehst Dich im Kreis. Du weißt ganz genau, daß zum Zeitpunkt des Verhörs noch niemand wußte, daß das Kind bereits tot war. Also bestand die Option, es zu retten, wenn man den Täter dazu bringen konnte, das Versteck zu verraten.
Das Schlagwort Folter kannst Du Dir sonstwohin stecken. Es ging damals um die Abwägung des Lebens des Kindes gegen die Unversehrtheit des überführten Täters!
Kannst oder willst Du diese Tatsachen nicht sehen?
Ich finde sie selbst nicht mehr. Wir sollten die von mir gestellten Voraussetzungen als Diskussionsgrundlage oben anpinnen.
Sonst dreht es sich tatsächlich im Kreis. Die Ablenkungsmanöver gehen mir auf den Sack. Genau deswegen habe ich ja die Voraussetzungen aufgestellt. Sie werden ständig ignoriert.
Ich gebe Dir in den meisten Punkten Recht, was Du anführst. Das kotzt mich genauso an wie Dich!
Wenn wir aber hergehen und Folter legalisieren, brechen wir sämtliche Schranken zum Assi-Staat. Genau das ist mein Punkt!
Der Staat, der dies selbst tut, ist um keinen Deut besser als der Delinquent um den es geht, nein, er wird selbst zum Täter! Klarer kann ich es nicht ausdrücken, sorry.
Es ist nun mal meine Grundüberzeugung, von Jugend an, dass ein Rechtsstaat - der einer sein will - weder physische Gewaltanwendung dulden noch selbst anwenden darf!
Davon rücke ich nicht ab.
Zeitgeist1
20.08.2011, 00:29
Es ist nun mal meine Grundüberzeugung, von Jugend an, dass ein Rechtsstaat - der einer sein will - weder physische Gewaltanwendung dulden noch selbst anwenden darf!
Davon rücke ich nicht ab.
Dann bist Du also der Meinung, daß kein Straftäter gegen seinen Willen festgenommen werden darf, er muß sich nur vehement wehren? Weil die Beamten ja sonst Gewalt anwenden müssen.
Polizisten sollten sich bei Übergriffen lieber totschlagen lassen, als Gewalt anzuwenden?
Sorry, aber jetzt wird's albern.
Dann bist Du also der Meinung, daß kein Straftäter gegen seinen Willen festgenommen werden darf, er muß sich nur vehement wehren? Weil die Beamten ja sonst Gewalt anwenden müssen.
Polizisten sollten sich bei Übergriffen lieber totschlagen lassen, als Gewalt anzuwenden?
Sorry, aber jetzt wird's albern.
Sorry, Du wirst jetzt albern, weil Du genau weißt, dass das so nicht von mir gemeint war.
Meine Güte, geh' schlafen.
Vielleicht blitzt dann wieder Dein Zeitgeist.
Silencer
20.08.2011, 08:15
Sorry, Du wirst jetzt albern, weil Du genau weißt, dass das so nicht von mir gemeint war.
Meine Güte, geh' schlafen.
Vielleicht blitzt dann wieder Dein Zeitgeist.
Du schreibst andauernd dass du die Polizisten verstehen kannst die Gäfgen härter anpacken wollten, im zweiten Satz schreibst du aber gleich dass das nicht geht und verboten gehört.
Frage: willst du den Ermittlern jegliche Chance nehmen mal einen Fall zu lösen, wenn der Verbrecher sich nicht kooperativ zeigt, sogar im Mordverdachtsfall?
Du must dich schon entscheiden was du willst - kuscheln und tote Opfer, oder fuktionierende Polizei, geretete Opfer und weniger Verbrechen.
Du schreibst andauernd dass du die Polizisten verstehen kannst die Gäfgen härter anpacken wollten, im zweiten Satz schreibst du aber gleich dass das nicht geht und verboten gehört.
Frage: willst du den Ermittlern jegliche Chance nehmen mal einen Fall zu lösen, wenn der Verbrecher sich nicht kooperativ zeigt, sogar im Mordverdachtsfall?
Du must dich schon entscheiden was du willst - kuscheln und tote Opfer, oder fuktionierende Polizei, geretete Opfer und weniger Verbrechen.
Um was es in dem von mir beantwortetem Post ging ist ein ganz anderes Ding, nämlich dem 'Täter' erst mal habhaft zu werden. Da kann eine gewisse Gewalt durchaus vonnöten sein. Sogar bis hin zur Tötung...
Etwas ganz anderes ist es, den bereits einsitzenden 'Täter' mit Folter zu bedrohen! Das ist m.E., nicht rechtsstaatlich, wenn auch - in manchen Situationen - moralisch durchaus nachvollziehbar.
Wenn ein Staat zulässt, Personen mit Folter zu bedrohen, muss er auch irgendwann zulassen, die Drohung umzusetzen, um nicht unglaubwürdig zu werden! Genau da fängt dann der Assi-Staat an, nämlich bei der Zulassung einer Bedrohung durch Folter.
Simpler kann ich es nicht ausdrücken, sorry.
Silencer
20.08.2011, 21:24
....
Simpler kann ich es nicht ausdrücken, sorry.
Doch, doch - ich habe es verstanden. Du bist dafür noch lebende Opfer sterben zu lassen, um den Tätern ja nicht ein Haar am Kopf zu krümmen.
Ich will so einen Rechtstaat nicht, ich will einen Staat der sich für die Opfer einsetzt, notfalls mit Härte. Das Gerede von Folter im Falle Gäfgen ist nicht zutreffend. Bleibt mal bei Fakten.
Doch, doch - ich habe es verstanden. Du bist dafür noch lebende Opfer sterben zu lassen, um den Tätern ja nicht ein Haar am Kopf zu krümmen.
Ich will so einen Rechtstaat nicht, ich will einen Staat der sich für die Opfer einsetzt, notfalls mit Härte. Das Gerede von Folter im Falle Gäfgen ist nicht zutreffend. Bleibt mal bei Fakten.
Na gut, dann bist Du auch dafür, ein von Terroristen entführtes Flugzeug, besetzt mit 400 unschuldigen Passagieren, abzuschießen.
Zeitgeist1
21.08.2011, 01:51
Na gut, dann bist Du auch dafür, ein von Terroristen entführtes Flugzeug, besetzt mit 400 unschuldigen Passagieren, abzuschießen.
Komisch, immer wenn Du nicht weiter weißt, bringst Du reichlich merkwürdige Gründe, die Du dann auch noch anderen unterschieben möchtest...
Mich würde ja mal interessieren, wo Dein derzeitiger Aufenthaltsort ist...:rolleyes:
Komisch, immer wenn Du nicht weiter weißt, bringst Du reichlich merkwürdige Gründe, die Du dann auch noch anderen unterschieben möchtest...
Mich würde ja mal interessieren, wo Dein derzeitiger Aufenthaltsort ist...:rolleyes:
Na ja, unhaltbare Unterstellungen kann ich auch formulieren, überhaupt kein Problem...
Mir wurde hier ja auch schon einiges unterstellt, auch von Dir.
Ach ja, mein Aufenthaltsort: Zuhause in Deutschland. Reicht das?
Silencer
21.08.2011, 09:57
Na gut, dann bist Du auch dafür, ein von Terroristen entführtes Flugzeug, besetzt mit 400 unschuldigen Passagieren, abzuschießen.
Nein, auf keinen Fall. Wenn schon dann nur den Rollifahrer von dem solche abstruse Ideen kommen.
Aber die Entführer des Flugzeugs können gerne getötet werden, sogar nach der Landung und nur mit 10 Minuten dauernden Gerichtsverhandlung.
Zeitgeist1
21.08.2011, 14:55
Um was es in dem von mir beantwortetem Post ging ist ein ganz anderes Ding, nämlich dem 'Täter' erst mal habhaft zu werden. Da kann eine gewisse Gewalt durchaus vonnöten sein. Sogar bis hin zur Tötung...
Etwas ganz anderes ist es, den bereits einsitzenden 'Täter' mit Folter zu bedrohen! Das ist m.E., nicht rechtsstaatlich, wenn auch - in manchen Situationen - moralisch durchaus nachvollziehbar.
Wenn ein Staat zulässt, Personen mit Folter zu bedrohen, muss er auch irgendwann zulassen, die Drohung umzusetzen, um nicht unglaubwürdig zu werden! Genau da fängt dann der Assi-Staat an, nämlich bei der Zulassung einer Bedrohung durch Folter.
Du bist dafür noch lebende Opfer sterben zu lassen, um den Tätern ja nicht ein Haar am Kopf zu krümmen.
Ich will so einen Rechtstaat nicht, ich will einen Staat der sich für die Opfer einsetzt, notfalls mit Härte. Das Gerede von Folter im Falle Gäfgen ist nicht zutreffend. Bleibt mal bei Fakten.
Na ja, unhaltbare Unterstellungen kann ich auch formulieren, überhaupt kein Problem...
Mir wurde hier ja auch schon einiges unterstellt, auch von Dir.
Du findest also, daß Dir hier etwas unterstellt wird, was Du so garnicht meinst? Wie hier aus all Deinen Posts zu entnehmen ist, kannst Du nicht unterscheiden, aus welchen Gründen eine härtere Gangart - von Dir ständig als Folter bezeichnet - angemessen ist und aus welchen Gründen eben nicht.
Auch die Unterscheidung zwischen einem festgenommenen geständigen Mörder und einem festgenommenen geständigen Entführer, dessen Opfer noch gerettet werden kann, scheint Dir nicht klar zu sein.
Genau wie Silencer will ich auch keinen "Rechtsstaat", der Opfer sterben läßt, nur um einem Straftäter ja kein Haar zu krümmen!
Der Täter hat sich freiwillig entschieden, die Menschenrechte eines anderen Menschen durch Gewalt außer Kraft zu setzen. Das schwächere Opfer hatte keine Chance. Sind wir hier im Urwald bei den Affen, wo das Recht des Stärkeren gilt??? Oder in einem Staat, der die Menschenrechte der Schwächeren schützen und durchsetzen soll?
Nein, auf keinen Fall. Wenn schon dann nur den Rollifahrer von dem solche abstruse Ideen kommen.
Aber die Entführer des Flugzeugs können gerne getötet werden, sogar nach der Landung und nur mit 10 Minuten dauernden Gerichtsverhandlung.
Unter *Notwehr* können sie meinetwegen getötet werden, die haben eh' nichts besseres verdient.
Aber eine Gerichtsverhandlung *muss* rechtsstaatlich ablaufen!
Du findest also, daß Dir hier etwas unterstellt wird, was Du so garnicht meinst? Wie hier aus all Deinen Posts zu entnehmen ist, kannst Du nicht unterscheiden, aus welchen Gründen eine härtere Gangart - von Dir ständig als Folter bezeichnet - angemessen ist und aus welchen Gründen eben nicht.
Auch die Unterscheidung zwischen einem festgenommenen geständigen Mörder und einem festgenommenen geständigen Entführer, dessen Opfer noch gerettet werden kann, scheint Dir nicht klar zu sein.
Genau wie Silencer will ich auch keinen "Rechtsstaat", der Opfer sterben läßt, nur um einem Straftäter ja kein Haar zu krümmen!
Der Täter hat sich freiwillig entschieden, die Menschenrechte eines anderen Menschen durch Gewalt außer Kraft zu setzen. Das schwächere Opfer hatte keine Chance. Sind wir hier im Urwald bei den Affen, wo das Recht des Stärkeren gilt??? Oder in einem Staat, der die Menschenrechte der Schwächeren schützen und durchsetzen soll?
@Zeitgeist1, kapiere es doch endlich mal.
Eine härtere Gangart beim Verhör beeinhaltet nicht automatisch weder die Androhung noch die Ausführung von Folter! Das ist grundgesetzlich untersagt! Mit Fug und Recht!
Meinetwegen können die mit diesem Schwein anstellen, was sie wollen, aber sie müssen sich eben auf dem gesetzlichen Boden bewegen!
Ansonsten könnten wir uns mal unberechtigterweise in einer Folterkammer samt 'Spezialisten' wiederfinden, weil gerade kein Besserer greifbar war!
Nein, auf keinen Fall. Wenn schon dann nur den Rollifahrer von dem solche abstruse Ideen kommen.
Aber die Entführer des Flugzeugs können gerne getötet werden, sogar nach der Landung und nur mit 10 Minuten dauernden Gerichtsverhandlung.
Der ist zwar Schwabe wie ich auch, aber im Gegensatz zu mir ein "Sauschwob".
Aber er hat es auch nicht leicht gehabt, das muss man ihm jedenfalls zugestehen.
Du findest also, daß Dir hier etwas unterstellt wird, was Du so garnicht meinst? Wie hier aus all Deinen Posts zu entnehmen ist, kannst Du nicht unterscheiden, aus welchen Gründen eine härtere Gangart - von Dir ständig als Folter bezeichnet - angemessen ist und aus welchen Gründen eben nicht.
Auch die Unterscheidung zwischen einem festgenommenen geständigen Mörder und einem festgenommenen geständigen Entführer, dessen Opfer noch gerettet werden kann, scheint Dir nicht klar zu sein.
Genau wie Silencer will ich auch keinen "Rechtsstaat", der Opfer sterben läßt, nur um einem Straftäter ja kein Haar zu krümmen!
Der Täter hat sich freiwillig entschieden, die Menschenrechte eines anderen Menschen durch Gewalt außer Kraft zu setzen. Das schwächere Opfer hatte keine Chance. Sind wir hier im Urwald bei den Affen, wo das Recht des Stärkeren gilt??? Oder in einem Staat, der die Menschenrechte der Schwächeren schützen und durchsetzen soll?
Was, um der Himmels Willen, soll ich denn unterscheiden?
Der geständige Entführer und Mörder von dem Kind wurde in seiner Vernehmung offensichtlich und bewiesenermaßen mit Folter bedroht! Moralisch durchaus zu verstehen, aber rechtlich auf zu dünnem Eis!
Deshalb hat ja dieses Menschenschwein seine € 3.000 bekommen, oder etwa nicht?
Ich hege für Gäfken keinerlei Sympathien, aber was Recht ist muss Recht bleiben, oder bist Du da anderer Meinung?
Ich gehe absolut nicht mit allem konform, was in unserem "Rechtsstaat" abläuft, aber in diesem Fall hat er richtig entschieden. Auch wenn es mir nicht passt...
Zu Deinem, von mir hervorgehobenen Absatz:
Es passiert jeden Tag wahrscheinlich zig-tausendfach, dass Menschenrechte durch andere Menschen (eigenmächtig) ausgehebelt werden. Diejenigen, deren Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden sind immer, natürlich, die Schwächeren. Wie willst Du das verhindern? Der Staat kann in diesem Fall nur hinterherhinken, da bleibt ihm gar nichts anderes übrig! Auch Dir und ebenfalls mir nicht!
Wie sollte denn eine Prophylaxe Deiner Meinung nach aussehen?
Unser Staat schützt schon fast bis zum Erbrechen die Rechte der Schwächeren, wie weit soll das noch gehen, Deiner Meinung nach?
2 konkrete Fragen, die auf 2 konkrete Antworten warten. (Vergesse die rhetorischen Fragen, bitte)
Cinnamon
22.08.2011, 07:56
Nein Hydrant, der Rechtsstaat hat nicht richtig entschieden. Richtig wäre gewesen, die Folterdrohung von Anfang an für rechtmäßig zu befinden und sogar soweit zu gehen, ihre Anwendung in derartigen Fällen zu legitimieren. Alles andere wäre Augenwischerei. Das Problem unseres Gesetzes ist hier, von einem grundsätzlich bösen Staat auszugehen, der, nachdem er Entführer foltert, auch ganz sicher Kinder frisst und Entenbabies in den Teich schubst. Das ist lächerlich. Es wird ganz sicher wegen einer rechtmäßigen Folterdrohung alle 3 Jahre oder so keiner gefoltert, nur weil sonst keiner greifbar war.
Zeitgeist1
22.08.2011, 15:22
Ansonsten könnten wir uns mal unberechtigterweise in einer Folterkammer samt 'Spezialisten' wiederfinden, weil gerade kein Besserer greifbar war!
Du scheinst ja eine panische Angst vor der Eisernen Jungfrau, der Streckbank o.Ä. zu haben. Dafür gibt es professionelle Hilfen! Außerdem ist mir nicht bekannt, daß unsere Polizei dunkle Keller hat, in denen solche Methoden praktiziert werden.
Zeitgeist1
22.08.2011, 15:35
Was, um der Himmels Willen, soll ich denn unterscheiden?
Ja, an der Unterscheidungsfähigkeit hapert es wohl bei Dir.
Der geständige Entführer und Mörder von dem Kind wurde in seiner Vernehmung offensichtlich und bewiesenermaßen mit Folter bedroht! Moralisch durchaus zu verstehen, aber rechtlich auf zu dünnem Eis! Sag mal, hast Du irgendwo Textbausteine abgespeichert, die Du dann je nach Laune hier reinkopierst?
Deshalb hat ja dieses Menschenschwein seine € 3.000 bekommen, oder etwa nicht?
Ich hege für Gäfken keinerlei Sympathien, aber was Recht ist muss Recht bleiben, oder bist Du da anderer Meinung?
Ich gehe absolut nicht mit allem konform, was in unserem "Rechtsstaat" abläuft, aber in diesem Fall hat er richtig entschieden. Auch wenn es mir nicht passt...Nein, er hat völlig zu Unrecht die Entschädigung bekommen, weil unsere Gesetze völlig unzureichend ausgearbeitet sind und dabei Täterschutz vor Opferschutz geht. Das muß dringend geändert werden!!!
Zu Deinem, von mir hervorgehobenen Absatz:
Es passiert jeden Tag wahrscheinlich zig-tausendfach, dass Menschenrechte durch andere Menschen (eigenmächtig) ausgehebelt werden. Diejenigen, deren Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden sind immer, natürlich, die Schwächeren. Wie willst Du das verhindern? Der Staat kann in diesem Fall nur hinterherhinken, da bleibt ihm gar nichts anderes übrig! Auch Dir und ebenfalls mir nicht!Stimmt, verhindern können wir das nicht. Aber wir können dafür sorgen, daß Menschenleben gerettet werden, auch wenn das für den "Affen" etwas schmerzhaft wird.
Unser Staat schützt schon fast bis zum Erbrechen die Rechte der Schwächeren, wie weit soll das noch gehen, Deiner Meinung nach?Ach.... wie soll ich das denn verstehen??? Da bitte ich Dich doch, jetzt mal Beweise für Deine Behauptungen zu liefern! Das meine ich ernst!
Gurken-maske
22.08.2011, 19:05
Gegen das Gäfgen-Urteil legte das Land Hessen Berufung ein...
Wiesbaden. 3000 Euro Entschädigung sollte das Land Hessen laut einem Gerichtsurteil dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zahlen. Nun legt Hessen Berufung ein. Das Urteil sei falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung erhoben, sondern immer nur Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei. Allein deshalb hätte die Klage abgewiesen werden müssen.
..............
.........
Land sieht Mängel bei Beweisführung
Außerdem erkennt das Land Hessen nach eigenen Angaben „ganz erhebliche Mängel“ in der Beweiswürdigung des Landgerichts. Das Urteil habe zudem einen wegweisenden Charakter für alle anderen Fälle dieser Art. Schon allein deshalb scheine die Berufung geboten.
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2000133/3000-Euro-fuer-einen-Moerder-Hessen-legt-Berufung-ein.html
Zeitgeist1
22.08.2011, 20:20
Gegen das Gäfgen-Urteil legte das Land Hessen Berufung ein...
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2000133/3000-Euro-fuer-einen-Moerder-Hessen-legt-Berufung-ein.html
Danke für den Link, Gurken-maske.
Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten den Verstoß „ausdrücklich und unzweideutig anerkannt“. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen. „Exakt dies ist geschehen, und zwar durch die Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess“, sagte Rhein. Deshalb halte er eine weitergehende Entschädigung in Geld für nicht mehr geboten.
Außerdem erkennt das Land Hessen nach eigenen Angaben „ganz erhebliche Mängel“ in der Beweiswürdigung des Landgerichts. Das Urteil habe zudem einen wegweisenden Charakter für alle anderen Fälle dieser Art. Schon allein deshalb scheine die Berufung geboten.So muß das sein, denn:
Das Urteil, welches ihm eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro zusprach, löste bundesweit Empörung aus.
Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) teilte heute mit, dass das Land Hessen Berufung im Fall der Entschädigungszahlung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen eingelegt hat. Ein Gericht hatte Gäfgen Anfang August „wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde“ eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro plus Zinsen zugesprochen.
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/gaefgen-prozess-hessen-legt-berufung-ein_aid_657881.html :top:
„wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde“
Wie kann man denn nur in Zusammenhang mit einem Stück Dreck wie diesem Gäfgen von "Menschen"-Würde sprechen? ?(
Was ist mit der Würde von Jakob von Metzler?
Paul Felz
22.08.2011, 20:54
Wie kann man denn nur in Zusammenhang mit einem Stück Dreck wie diesem Gäfgen von "Menschen"-Würde sprechen? ?(
Was ist mit der Würde von Jakob von Metzler?
Deswegen schrieb ich ja schon anfangs, daß er genau diese Würde mit Entführung des Kindes verwirkt hat.
Cinnamon
22.08.2011, 20:57
Deswegen schrieb ich ja schon anfangs, daß er genau diese Würde mit Entführung des Kindes verwirkt hat.
Ich bin ganz deiner Meinung. Nur sieht unsere Verfassung das leider im Moment bei der Würde als solcher noch anders. Folter ist aber für mich keine Verletzung der Würde, wenn es um Menschenleben geht.
Paul Felz
22.08.2011, 21:00
Ich bin ganz deiner Meinung. Nur sieht unsere Verfassung das leider im Moment bei der Würde als solcher noch anders. Folter ist aber für mich keine Verletzung der Würde, wenn es um Menschenleben geht.
Das Wichtigste habe ich mal gefettet.
Cinnamon
22.08.2011, 21:04
Das Wichtigste habe ich mal gefettet.
Vergiß 79 III GG nicht. Das macht es noch schwieriger, eine verwirkbare Würde einzuführen. NIchtdestotrotz meine ich, dass solche "Menschen" wie Gäfgen sich selbst ihrer moralischen Würde beraubt und jeden Anspruch auf deren Achtung durch Andere verloren haben.
Es wäre aber interessant gewesen, hätte das Gericht damals wirklich auf "Fruits of the poisoned tree" erkannt und die Leiche etc. ausgeschlossen. Hätte man etwa Jakobs Vater oder Mutter wegen Mordes belangen können, wenn einer von ihnen einen freigesprochenen Gäfgen, der feist grinsend aus dem Gericht stolziert wäre an Ort und Stelle hingerichtet hätte?
Ich liebe Gedankenspiele.
Zeitgeist1
22.08.2011, 21:09
Vergiß 79 III GG nicht. Das macht es noch schwieriger, eine verwirkbare Würde einzuführen. NIchtdestotrotz meine ich, dass solche "Menschen" wie Gäfgen sich selbst ihrer moralischen Würde beraubt und jeden Anspruch auf deren Achtung durch Andere verloren haben.
Sag ich doch die ganze Zeit. Wer anderen die Menschenwürde nimmt, kann selbst keinen Anspruch mehr darauf erheben.
Paul Felz
22.08.2011, 21:17
Vergiß 79 III GG nicht. Das macht es noch schwieriger, eine verwirkbare Würde einzuführen. NIchtdestotrotz meine ich, dass solche "Menschen" wie Gäfgen sich selbst ihrer moralischen Würde beraubt und jeden Anspruch auf deren Achtung durch Andere verloren haben.
Es wäre aber interessant gewesen, hätte das Gericht damals wirklich auf "Fruits of the poisoned tree" erkannt und die Leiche etc. ausgeschlossen. Hätte man etwa Jakobs Vater oder Mutter wegen Mordes belangen können, wenn einer von ihnen einen freigesprochenen Gäfgen, der feist grinsend aus dem Gericht stolziert wäre an Ort und Stelle hingerichtet hätte?
Ich liebe Gedankenspiele.
Das Grundgesetz ist ungültig. Daher könnte man das in die - eben nach diesem Grundgesetz zwingend gerforderte - Verfassung ohne Weiteres einbringen. Frei und vom Volk!
Gehirnnutzer
22.08.2011, 21:28
Das Grundgesetz ist ungültig. Daher könnte man das in die - eben nach diesem Grundgesetz zwingend gerforderte - Verfassung ohne Weiteres einbringen. Frei und vom Volk!
Paul Felz, das Grundgesetz enthält weder so eine Forderung noch eine Verpflichtung dazu, noch ist es ungültig.
Cinnamon
22.08.2011, 21:29
Das Grundgesetz ist ungültig. Daher könnte man das in die - eben nach diesem Grundgesetz zwingend gerforderte - Verfassung ohne Weiteres einbringen. Frei und vom Volk!
Ne. Ungültig ist es nicht.
Paul Felz
22.08.2011, 21:33
Paul Felz, das Grundgesetz enthält weder so eine Forderung noch eine Verpflichtung dazu, noch ist es ungültig.
Du weißt, daß ich das plakativ meinte. Und ja, es ist auch aus anderen Gründen ungültig. Z.B. wurde es nie dem Volk zur Abstimmung gegeben.
Tschuldigung, Zitat vergessen:
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Gehirnnutzer
22.08.2011, 22:22
Du weißt, daß ich das plakativ meinte. Und ja, es ist auch aus anderen Gründen ungültig. Z.B. wurde es nie dem Volk zur Abstimmung gegeben.
Tschuldigung, Zitat vergessen:
Artiklel 146 beschreibt nur, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und durch was, vergleichbar mit z.B. den Revisionsartikeln der eidgenössischen Verfassung.
Ansonsten solltest du dich mal mit den drei Arten der Zustimmung des Volkes zur einer Verfassung beschäftigen.
Fakt ist, das deutsche Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben, das GG spielt dabei nur eine Rolle durch die Bedingungen des Artikels 146.
Es gibt schon Gründe, die für eine neue Verfassung sprechen, mit den man auch Menschen überzeugen kann.
Die fabulieren über die angebliche Ungültigkeit des GG, kommt von Leuten, den diese Gründe und Argumente unbekannt sind oder nicht in ihre ideologischen Ziel passen.
Paul Felz
22.08.2011, 22:30
Artiklel 146 beschreibt nur, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und durch was, vergleichbar mit z.B. den Revisionsartikeln der eidgenössischen Verfassung.
Ansonsten solltest du dich mal mit den drei Arten der Zustimmung des Volkes zur einer Verfassung beschäftigen.
Fakt ist, das deutsche Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben, das GG spielt dabei nur eine Rolle durch die Bedingungen des Artikels 146.
Es gibt schon Gründe, die für eine neue Verfassung sprechen, mit den man auch Menschen überzeugen kann.
Die fabulieren über die angebliche Ungültigkeit des GG, kommt von Leuten, den diese Gründe und Argumente unbekannt sind oder nicht in ihre ideologischen Ziel passen.
Das weiß ich, nur verwechselst Du mich gerade. Fakt ist eben, daß das Deutsche Volk sich eben keine neue Verfassung geben kann. Wie denn? EU schon vergessen? keine Bange, bei mir steckt keine Ideologie dahinter.
Ich gebe allerdings zu, daß ich ähnliche Sätze verwendete, also leicht zu verwechseln.
Katranka
22.08.2011, 22:33
Das weiß ich, nur verwechselst Du mich gerade. Fakt ist eben, daß das Deutsche Volk sich eben keine neue Verfassung geben kann. Wie denn? EU schon vergessen? keine Bange, bei mir steckt keine Ideologie dahinter.
Ich gebe allerdings zu, daß ich ähnliche Sätze verwendete, also leicht zu verwechseln.
Das mit dem Vertrag von Lissabon habe ich hier im Thread schon vor ca 100 Seiten erklärt, anscheinend hat's nix gebracht :dunno:
Paul Felz
22.08.2011, 22:39
Das mit dem Vertrag von Lissabon habe ich hier im Thread schon vor ca 100 Seiten erklärt, anscheinend hat's nix gebracht :dunno:
Doch, bei mir ;)
Katranka
22.08.2011, 22:41
Doch, bei mir ;)
Schön, dass wir uns verstehen :D
Paul Felz
22.08.2011, 22:58
Schön, dass wir uns verstehen :D
Du hast meinem Alzheimer auf die Sprünge geholfen :old:
Nein Hydrant, der Rechtsstaat hat nicht richtig entschieden. Richtig wäre gewesen, die Folterdrohung von Anfang an für rechtmäßig zu befinden und sogar soweit zu gehen, ihre Anwendung in derartigen Fällen zu legitimieren. Alles andere wäre Augenwischerei. Das Problem unseres Gesetzes ist hier, von einem grundsätzlich bösen Staat auszugehen, der, nachdem er Entführer foltert, auch ganz sicher Kinder frisst und Entenbabies in den Teich schubst. Das ist lächerlich. Es wird ganz sicher wegen einer rechtmäßigen Folterdrohung alle 3 Jahre oder so keiner gefoltert, nur weil sonst keiner greifbar war.
Lieber Cinnamon, eine Folterandrohung als rechtmäßig zu erklären bedeutet auch, die Durchführung dieser Folter als *rechtens* anzuerkennen!
Bist Du Dir ganz sicher, ob Du das willst? Bzw. welche Konsequenzen das für uns *alle* haben könnte?
Ich mag mich nicht ständig wiederholen, aber die Anwendung von Folter ist maximal eines Bananenstaates würdig!
Kein Staat, der auf einigermaßen rechtsstaatlichen Füßen steht, wird diese Praxis erlauben.
Schon gar nicht Deutschland, dem Staat, in dem ich lebe! Hoffe ich zumindest...
Schon mal was von der Menschenrechtscharta gehört?
Oder ist die Dir nur scheißegal?
Du scheinst ja eine panische Angst vor der Eisernen Jungfrau, der Streckbank o.Ä. zu haben. Dafür gibt es professionelle Hilfen! Außerdem ist mir nicht bekannt, daß unsere Polizei dunkle Keller hat, in denen solche Methoden praktiziert werden.
Richtig, das hat die Polizei bislang noch nicht und das ist auch gut so.
Professionelle Hilfen gibt es für alle möglichen Anwandlungen...
Ich würde Dir einfach nur empfehlen, Dir das GG reinzuziehen.
Ja, an der Unterscheidungsfähigkeit hapert es wohl bei Dir.
Sag mal, hast Du irgendwo Textbausteine abgespeichert, die Du dann je nach Laune hier reinkopierst?
Nein, er hat völlig zu Unrecht die Entschädigung bekommen, weil unsere Gesetze völlig unzureichend ausgearbeitet sind und dabei Täterschutz vor Opferschutz geht. Das muß dringend geändert werden!!!
Stimmt, verhindern können wir das nicht. Aber wir können dafür sorgen, daß Menschenleben gerettet werden, auch wenn das für den "Affen" etwas schmerzhaft wird.
Ach.... wie soll ich das denn verstehen??? Da bitte ich Dich doch, jetzt mal Beweise für Deine Behauptungen zu liefern! Das meine ich ernst!
Ich klinke mich aus, mir ist es zu blöd, dass ständig meine Meinung ins Gegenteil verkehrt wird.
Viel Spaß noch...
Zeitgeist1
23.08.2011, 01:55
Ich klinke mich aus, mir ist es zu blöd, dass ständig meine Meinung ins Gegenteil verkehrt wird.
Viel Spaß noch...
Aber die Beweise für Deine Behauptungen lieferst Du noch, gelle?
P.S.: Den Beitrag # 1300 hast Du gelesen?
Cinnamon
23.08.2011, 06:16
Lieber Cinnamon, eine Folterandrohung als rechtmäßig zu erklären bedeutet auch, die Durchführung dieser Folter als *rechtens* anzuerkennen!
Bist Du Dir ganz sicher, ob Du das willst? Bzw. welche Konsequenzen das für uns *alle* haben könnte?
Ich mag mich nicht ständig wiederholen, aber die Anwendung von Folter ist maximal eines Bananenstaates würdig!
Kein Staat, der auf einigermaßen rechtsstaatlichen Füßen steht, wird diese Praxis erlauben.
Schon gar nicht Deutschland, dem Staat, in dem ich lebe! Hoffe ich zumindest...
Schon mal was von der Menschenrechtscharta gehört?
Oder ist die Dir nur scheißegal?
Ja, ich kenne die Konsequenzen. Ich lebe lieber in einem Staat, der einem Entführer oder Terroristen auch mal die Finger bricht um an die notwendigen Aussagen seinerseits zu kommen als in einem, der seinen Opfer eines Verbrechens gewordenen Bürger im Stich lässt und aufgibt.
Und die Menschenrechtscharta..... Da sie ein absolutes Folterverbot enthält, das unantastbar ist, ist sie für mich nicht mehr ernstzunehmen. Wer nicht erkennt, das absolutistische Rechte, die ohne Einschränkung gelten, ins Verderben führen, ist entweder blind, dumm oder beides.
Cinnamon
23.08.2011, 06:18
Richtig, das hat die Polizei bislang noch nicht und das ist auch gut so.
Professionelle Hilfen gibt es für alle möglichen Anwandlungen...
Ich würde Dir einfach nur empfehlen, Dir das GG reinzuziehen.
Und du begreifst immer noch nicht, dass das Misshandlungsverbot aus Zeiten stammt, als politische Gegner oder angebliche Hexen und Ketzer gefoltert wurden und mit solchen Notlagen nichts zu tun hat.
Folter ist grundsätzlich zu verurteilen. Aber die Androhung von Folter sollte der Polizei als Mittel in "solchen Fällen" zur Verfügung stehen. Das Urteil ist ein Witz und der Richter sollte wegen Steuergeldverschwendung 10 Jahre in den Knast gehen zusammen mit dem kindermörder in eine Zelle.
Schaschlik
23.08.2011, 06:42
Ja, ich kenne die Konsequenzen. Ich lebe lieber in einem Staat, der einem Entführer oder Terroristen auch mal die Finger bricht um an die notwendigen Aussagen seinerseits zu kommen als in einem, der seinen Opfer eines Verbrechens gewordenen Bürger im Stich lässt und aufgibt.
So ein Staat sollte auch dem Verräter in den eigenen Reihen die Beine brechen, damit der nicht mehr zum Klassenfeind überlaufen kann. Oder er sollte die Volksschädlinge aussortieren.
Und jetzt sag nicht, das wäre etwas anderes. Die wollten nämlich Deutschland töten und wenn Du das anzweifelst, sollte man Dich vielleicht auch ein wenig beim Denken physisch unterstützen, jawoll!
Und die Menschenrechtscharta..... Da sie ein absolutes Folterverbot enthält, das unantastbar ist, ist sie für mich nicht mehr ernstzunehmen. Wer nicht erkennt, das absolutistische Rechte, die ohne Einschränkung gelten, ins Verderben führen, ist entweder blind, dumm oder beides.
Das stimmt. Justiz sollte beliebig dehnbar sein. Es muss doch Möglichkeiten geben, zum Beispiel diese roten Ratten zu entsorgen, bevor die gesunde Volksgemeinschaft mit unnütz teuren Gerichtsvefahren belastet wird. Diese Tiere und Volksschädlinge nutzen unser gutes Rechtssystem dabei doch nur aus, warum gilt das für sowelche überhaupt?
Ich finde, ob jemand Folter verdient, sollte im Ermsessen von aufrechten Deutschen liegen, so wie unsere Polizei. Die sind immer korrekt und objektiv und sind politisch unbelastet. Lieber einmal zu viel gefoltert, als einmal zu wenig!
Cinnamon
23.08.2011, 07:02
So ein Staat sollte auch dem Verräter in den eigenen Reihen die Beine brechen, damit der nicht mehr zum Klassenfeind überlaufen kann. Oder er sollte die Volksschädlinge aussortieren.
Und jetzt sag nicht, das wäre etwas anderes. Die wollten nämlich Deutschland töten und wenn Du das anzweifelst, sollte man Dich vielleicht auch ein wenig beim Denken physisch unterstützen, jawoll!
Das stimmt. Justiz sollte beliebig dehnbar sein. Es muss doch Möglichkeiten geben, zum Beispiel diese roten Ratten zu entsorgen, bevor die gesunde Volksgemeinschaft mit unnütz teuren Gerichtsvefahren belastet wird. Diese Tiere und Volksschädlinge nutzen unser gutes Rechtssystem dabei doch nur aus, warum gilt das für sowelche überhaupt?
Ich finde, ob jemand Folter verdient, sollte im Ermsessen von aufrechten Deutschen liegen, so wie unsere Polizei. Die sind immer korrekt und objektiv und sind politisch unbelastet. Lieber einmal zu viel gefoltert, als einmal zu wenig!
Was für ein reizendes kleines Hetzelaborat. Nun zeige mir bitte, wo ich die Folterung von Landesverrätern oder roten Ratten gefordert habe? Ansonsten ist dieser Beitrag von dir nur das Übliche: Heiße Luft ohne Substanz.
Schaschlik
23.08.2011, 07:59
Was für ein reizendes kleines Hetzelaborat. Nun zeige mir bitte, wo ich die Folterung von Landesverrätern oder roten Ratten gefordert habe? Ansonsten ist dieser Beitrag von dir nur das Übliche: Heiße Luft ohne Substanz.
Aha, Du willst also, dass diese Volksschädlinge ihr zerstörerisches Werk vollenden können und jetzt wo Du merkst, dass die Justiz in Zukunft andere Saiten aufziehen könnte, ziehst Du freilich den Schwanz ein. Natürlich forderst Du das nicht, es ist nur die logische Konsequenz daraus. Heute sind die Kindermörder dran, morgen die Volksmörder. Und wer das in Frage stellt, gehört selbstverständlich in die gleiche Ecke.
Du solltest den Leuten, mit denen Du Dich hierzuforum gemein machst, des Öfteren aufs Maul schauen. Dann wüsstest Du, wohin die Reise geht.
edit: ach, wo liest Du eigentlich, dass ich Dir das unterstellt habe? Sag bloß, Du reflektierst das was andere fordern... das solltest Du öfter tun :rolleyes:
Cinnamon
23.08.2011, 08:21
Aha, Du willst also, dass diese Volksschädlinge ihr zerstörerisches Werk vollenden können und jetzt wo Du merkst, dass die Justiz in Zukunft andere Saiten aufziehen könnte, ziehst Du freilich den Schwanz ein. Natürlich forderst Du das nicht, es ist nur die logische Konsequenz daraus. Heute sind die Kindermörder dran, morgen die Volksmörder. Und wer das in Frage stellt, gehört selbstverständlich in die gleiche Ecke.
Nein, das ist nicht die logische Konsequenz. Du ignorierst, dass ich meine Logik völlig unabhängig von anderen einsetze. Natürlich muss gegen Multikulti etc. vorgegangen werden. Aber das wird definitiv nicht mit Folter passieren. Wenn doch, würde das nie meine Billigung finden, nie. Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen, ja. Todesstrafe oder Folter: Nein, niemals.
Du solltest den Leuten, mit denen Du Dich hierzuforum gemein machst, des Öfteren aufs Maul schauen. Dann wüsstest Du, wohin die Reise geht.
Wir wissen beide, dass das was hier gesagt wird oft nur heiße Luft ist, die man ablässt. Sei es aus Frustration, sei es aus dem Gefühl der Ohnmacht oder was auch immer.
edit: ach, wo liest Du eigentlich, dass ich Dir das unterstellt habe? Sag bloß, Du reflektierst das was andere fordern... das solltest Du öfter tun :rolleyes:
Ich wollte klarstellen, das ich die Folterung rein politische Gegner nie billigen würde. Wenn sie diesem Land ernsthaften Schaden zugefügt haben, gehören sie dafür bestraft, keine Frage. Aber eben mit Haft und nicht mit Folter oder Tod.
Schaschlik
23.08.2011, 08:37
Nein, das ist nicht die logische Konsequenz. Du ignorierst, dass ich meine Logik völlig unabhängig von anderen einsetze. Natürlich muss gegen Multikulti etc. vorgegangen werden.
Aha, man muss nicht kriminell sein, nur "multikulti", das reicht damit gegen jemanden vorgegangen werden "muss". Danke, sehr aufschlussreich.
Aber das wird definitiv nicht mit Folter passieren.
Androhung reicht ja, gell?
Wenn doch, würde das nie meine Billigung finden, nie. Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen, ja. Todesstrafe oder Folter: Nein, niemals.
Niemals? Das widerspricht jetzt aber grundlegend den anderen Beiträgen von Dir im Thread. Dort hast Du vom "Notfall" gesprochen und wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen. Dabei ist gerade "Notfall" reine Auslegungssache. Auch die Nazis waren fest davon überzeugt, dass die Leute in den KZs allesamt "Deutschland töten" wollten und dass ohne politische Säuberung Deutschlands Untergang kurz bevor stand. Man hat z.B. der Judenverfolgung auch damit den Boden bereitet, indem man behauptete, Juden (aus ihrer Natur heraus) würden Frauen vergewaltigen und Kinder ritualmorden etc. Und um weiteren Opfern vorzubeugen, hat man sie "entfernt".
Wir wissen beide, dass das was hier gesagt wird oft nur heiße Luft ist, die man ablässt. Sei es aus Frustration, sei es aus dem Gefühl der Ohnmacht oder was auch immer.
Krass, wie Du das verharmlost.
Ich wollte klarstellen, das ich die Folterung rein politische Gegner nie billigen würde.
Das ist doch kein Problem, die Nazis haben doch gezeigt wie man aus politischen Gegnern "Volksfeinde" macht, wie man Juden als gemeine Verbrecher darstellt nur weil sie eben Juden sind.
Wenn sie diesem Land ernsthaften Schaden zugefügt haben, gehören sie dafür bestraft, keine Frage. Aber eben mit Haft und nicht mit Folter oder Tod.
Wir diskutieren hier Folter als Ermittlungstaktik und nicht als Strafe und das hast Du eindeutig befürwortet, wenn Leben auf dem Spiel steht. Die Definition von "ernsthaften Schaden" ist dann nur noch Formsache.
Cinnamon
23.08.2011, 08:40
Aha, man muss nicht kriminell sein, nur "multikulti", das reicht damit gegen jemanden vorgegangen werden "muss". Danke, sehr aufschlussreich.
Androhung reicht ja, gell?
Niemals? Das widerspricht jetzt aber grundlegend den anderen Beiträgen von Dir im Thread. Dort hast Du vom "Notfall" gesprochen und wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen. Dabei ist gerade "Notfall" reine Auslegungssache. Auch die Nazis waren fest davon überzeugt, dass die Leute in den KZs allesamt "Deutschland töten" wollten und dass ohne politische Säuberung Deutschlands Untergang kurz bevor stand. Man hat z.B. der Judenverfolgung auch damit den Boden bereitet, indem man behauptete, Juden (aus ihrer Natur heraus) würden Frauen vergewaltigen und Kinder ritualmorden etc. Und um weiteren Opfern vorzubeugen, hat man sie "entfernt".
Krass, wie Du das verharmlost.
Das ist doch kein Problem, die Nazis haben doch gezeigt wie man aus politischen Gegnern "Volksfeinde" macht, wie man Juden als gemeine Verbrecher darstellt nur weil sie eben Juden sind.
Wir diskutieren hier Folter als Ermittlungstaktik und nicht als Strafe und das hast Du eindeutig befürwortet, wenn Leben auf dem Spiel steht. Die Definition von "ernsthaften Schaden" ist dann nur noch Formsache.
Man kann ein Land nicht töten. Man kann nur Menschen töten. Bzw. ihre Kultur nach und nach durch Überfremdung zerstören. Das hat aber nichts mit der hier diskutierten Rettungsfolter zu tun.
Schaschlik
23.08.2011, 08:58
Man kann ein Land nicht töten. Man kann nur Menschen töten. Bzw. ihre Kultur nach und nach durch Überfremdung zerstören.
Na gut, das soll halt eben auch reichen. Du drückst Dich gewählter aus wenn Du die gleiche Sache meinst. Dass Du das auch noch im Kern bestätigst, was ich geschrieben habe, zeigt nur wie weit der zerebrale Lochfraß bei Dir schon fortgeschritten ist.
Die (ungewollte?) Gleichsetzung: Menschen töten bzw. ihre Kultur durch Überfremdung zerstören. Das ganze gepaart mit der Forderung gegen "Multikulti" muss was gemacht werden. Und das alles in einer Diskussion wo es um Folter als Ermittlungswerkzeug geht. Wobei dann die wildesten Mordphantasien auch noch als "Frustration" und "Gefühl der Ohnmacht" verharmlost werden. Ich kann mir die frustrierten, ohnmächtigen Laternenanbeter schon richtig vorstellen...
Das hat aber nichts mit der hier diskutierten Rettungsfolter zu tun.
Nein, natürlich nicht. Nichts hat mit irgendetwas zu tun, wieder alles nur Deterministenmärchen. Selbstverständlich werden die Ermittlungsergebnisse aus angedrohter Folter und Multikulti-VolksKulturzerstörungs-Vermutungen in fairen und transparenten Verfahren verwendet.
Cinnamon
23.08.2011, 09:07
Na gut, das soll halt eben auch reichen. Du drückst Dich gewählter aus wenn Du die gleiche Sache meinst. Dass Du das auch noch im Kern bestätigst, was ich geschrieben habe, zeigt nur wie weit der zerebrale Lochfraß bei Dir schon fortgeschritten ist.
Nein. Ich bestätige gar nichts.
Die (ungewollte?) Gleichsetzung: Menschen töten bzw. ihre Kultur durch Überfremdung zerstören. Das ganze gepaart mit der Forderung gegen "Multikulti" muss was gemacht werden. Und das alles in einer Diskussion wo es um Folter als Ermittlungswerkzeug geht. Wobei dann die wildesten Mordphantasien auch noch als "Frustration" und "Gefühl der Ohnmacht" verharmlost werden. Ich kann mir die frustrierten, ohnmächtigen Laternenanbeter schon richtig vorstellen...
WIe gesagt: Überfremdung und Kulturzerstörung haben nicht im Geringsten etwas mit der hier diskutierten Rettungsfolter zu tun und hatten das auch nie. Folter ist kein Ermittlungswerkzeug, sondern lediglich letzte Maßnahme wenn es um LEBENSRETTUNG geht. Verstehst du das endlich oder ist DEIN zerebraler Lochfraß so fortgschritten dass du es nicht begreifen kannst?
Und das es eine Menge Leute hier gibt, die sich lediglich ihren Frust von der Seele schreiben - und manches Mal wirst selbst DU deine Gewaltphantasien haben, da bin ich sicher, auch wenn du es gleich abstreiten wirst - ist auch sattsam bekannt. Ich glaube nicht, dass auch nur einer davon seine Phantasie in die Tat umsetzen würde.
Nein, natürlich nicht. Nichts hat mit irgendetwas zu tun, wieder alles nur Deterministenmärchen. Selbstverständlich werden die Ermittlungsergebnisse aus angedrohter Folter und Multikulti-VolksKulturzerstörungs-Vermutungen in fairen und transparenten Verfahren verwendet.
Aussagen, die erfoltert wurden sind unzulässig. Lediglich die wegen dieser Aussagen gefundenen weiteren Beweise sind es. Vermutungen sind auch keine Beweise. Taten dagegen schon.
Schaschlik
23.08.2011, 09:26
Nein. Ich bestätige gar nichts.
WIe gesagt: Überfremdung und Kulturzerstörung haben nicht im Geringsten etwas mit der hier diskutierten Rettungsfolter zu tun und hatten das auch nie.
Für Dich, aber kannst Du das auch für die Leute garantieren, denen Du gerne solche Macht geben willst? Du behauptest, Folter solle nur als letztes Mittel und nur zur Lebensrettung angewandt werden dürfen. Quasi so wie in der DDR oder im 3. Reich :rolleyes:
Folter ist kein Ermittlungswerkzeug, sondern lediglich letzte Maßnahme wenn es um LEBENSRETTUNG geht. Verstehst du das endlich oder ist DEIN zerebraler Lochfraß so fortgschritten dass du es nicht begreifen kannst?
Selbstverständlich war Folter im hier diskutierten Fall ein Ermittlungswerkzeug, um zu ermitteln wo sich das Opfer befindet. Weiterhin waren die Umstände, die überhaupt zur Anwendung dieser Mittel führte, Ergebnisse von Ermittlungen. (Die Polizei hätte ja nie gewusst, dass ein Menschenleben auf dem Spiel stand, wenn es keinen "Fall" und keine Ermittlungen gegeben hätte)
Und das es eine Menge Leute hier gibt, die sich lediglich ihren Frust von der Seele schreiben - und manches Mal wirst selbst DU deine Gewaltphantasien haben, da bin ich sicher, auch wenn du es gleich abstreiten wirst - ist auch sattsam bekannt. Ich glaube nicht, dass auch nur einer davon seine Phantasie in die Tat umsetzen würde.
Interessant, dass Glaube (an das Gute im Menschen?) nun schon ausreicht. Dann bin ich aber beruhigt, das überzeugt mich, gebt die Folter frei!
Und Du meinst wirklich, die Hardcorenazis hier im Forum sind "in echt" ganz liebe und handzahme Typen, deren Auftreten soll garnicht einschüchtern, sondern sind ein Zeichen von deren Schüchternheit? Diese armen verstörten Wesen, von unserer multikulturellen Gesellschaft ganz schlimm unterdrückt, Mordphantasien und Laternenträume als Ausdruck von Herzlichkeit und Lebensfreude? Ja, so sind sie unsere Schätzchen...
Aussagen, die erfoltert wurden sind unzulässig. Lediglich die wegen dieser Aussagen gefundenen weiteren Beweise sind es. Vermutungen sind auch keine Beweise. Taten dagegen schon.
Wie Du meinst.
http://www.bild.de/news/inland/magnus-gaefgen/land-hessen-legt-berufung-ein-19535030.bild.html
der affenzirkus geht weiter
grüßle s.
CarlCarlsen
23.08.2011, 15:26
Deswegen schrieb ich ja schon anfangs, daß er genau diese Würde mit Entführung des Kindes verwirkt hat.
Für eine solche Annahme lässt das GG in seiner derzeitigen Fassung aber keinerlei Raum.
Jetzt heißt es, man müße es eben ändern. Schön, aber dann muß man das auch tun. Das hieße, eine Mehrheit in beiden Kammern zu finden und so weiter. Das Prozedere des Grundgesetzes ist da alles andere als einfach. Dann muß man, wenn man an Art. 1 vorbei will, noch die sog. Ewigkeitsklausel überwinden, was nach wohl überwiegender, wenngleich unzutreffender Auffassung, nicht einmal über Art. 146 möglich wäre.
Davon mal abgesehen, kann der Richter sich nicht einfach über Recht und Gesetz und schon gar nicht über das GG hinwegsetzen, und ich verwette meinen Schlips, daß genau diejenigen, die jetzt dem Gericht Vorwürfe machen, dann wenn das Gericht dem Wortlaut zuwider entschiede, auf den Wortlaut der Norm pochten, wenn die Entscheidung der persönlichen Meinung zuwiderliefe.
Paul Felz
23.08.2011, 15:36
Für eine solche Annahme lässt das GG in seiner derzeitigen Fassung aber keinerlei Raum.
Jetzt heißt es, man müße es eben ändern. Schön, aber dann muß man das auch tun. Das hieße, eine Mehrheit in beiden Kammern zu finden und so weiter. Das Prozedere des Grundgesetzes ist da alles andere als einfach. Dann muß man, wenn man an Art. 1 vorbei will, noch die sog. Ewigkeitsklausel überwinden, was nach wohl überwiegender, wenngleich unzutreffender Auffassung, nicht einmal über Art. 146 möglich wäre.
Davon mal abgesehen, kann der Richter sich nicht einfach über Recht und Gesetz und schon gar nicht über das GG hinwegsetzen, und ich verwette meinen Schlips, daß genau diejenigen, die jetzt dem Gericht Vorwürfe machen, dann wenn das Gericht dem Wortlaut zuwider entschiede, auf den Wortlaut der Norm pochten, wenn die Entscheidung der persönlichen Meinung zuwiderliefe.
Ich mache deswegen dem Gericht keinen Vorwurf. Du hast die Sache aber schon richtig erfaßt.
Einfacher wäre allerdings, endlich eine Verfassung zu formulieren und das Volk dazu abstimmen zu lassen.
Gehirnnutzer
23.08.2011, 16:41
Ich mache deswegen dem Gericht keinen Vorwurf. Du hast die Sache aber schon richtig erfaßt.
Einfacher wäre allerdings, endlich eine Verfassung zu formulieren und das Volk dazu abstimmen zu lassen.
Das bedeutet aber keine Garantie, das sich hinsichtlich der Grundrechte etwas ändert.
Aber mal eine andere Frage, wenn Hessen mit seiner Berufung durchkommt und dementsprechend bis in die letzte Instanz rechtskräftig entschieden wird, kannst du damit leben.
Das wäre im Endeffekt die Lösung, die den Rechtsbruch alsgeahndet ansieht, aber Gäfgen leer ausgeht.
Paul Felz
23.08.2011, 17:31
Das bedeutet aber keine Garantie, das sich hinsichtlich der Grundrechte etwas ändert.
Aber mal eine andere Frage, wenn Hessen mit seiner Berufung durchkommt und dementsprechend bis in die letzte Instanz rechtskräftig entschieden wird, kannst du damit leben.
Das wäre im Endeffekt die Lösung, die den Rechtsbruch alsgeahndet ansieht, aber Gäfgen leer ausgeht.
Du mißverstehst mich die ganze Zeit. Ich kann auch mit diesem Urteil leben. Es geht mir ja darum, daß die Grundlage des Urteils, also die Gesetze, insbesondere das Grundgesetz, verbesserungswürdig sind.
Und ja, wenn eine Verfassung demokratisch vom Volk befürwortet wird (mind. 2/3), kann ich mit jedem Ergebnis leben. Auch wenn dann Mord nicht nur erlaubt, sondern Pflicht ist.
Zeitgeist1
08.09.2011, 19:37
Es geht weiter. Hessen legt Berufung ein!
Wiesbaden. 3000 Euro Entschädigung sollte das Land Hessen laut einem Gerichtsurteil dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zahlen. Nun legt Hessen Berufung ein. Das Urteil sei falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung erhoben, sondern immer nur Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei. Allein deshalb hätte die Klage abgewiesen werden müssen.
Rhein betonte, entscheidender sei jedoch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das hatte im Fall Gäfgen entschieden, dass die Folterandrohung zwar ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention war. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten den Verstoß „ausdrücklich und unzweideutig anerkannt“. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen. Das war ja auch schon das, was Gehirnnutzer hier schrieb.
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2000133/3000-Euro-fuer-einen-Moerder-Hessen-legt-Berufung-ein.html
Zeitgeist1
08.09.2011, 19:47
Allerdings gibt es jetzt auch eine Darstellung eines Beamten zu dem Fall:
Polizist schildert Verhör. Die eiskalten Lügen des Kindsmörders Magnus Gäfgen Donnerstag, 08.09.2011, 11:19
„Als Magnus Gäfgen gegen 16.20 Uhr sein Auto in der Parkbucht P9-U3 der Tiefagarage des Frankfurter Flughafens abstellte, stürmten plötzlich mehrere Männer in Zivilkleidung, ihre Gesichter von Kapuzen verhüllt, aus umstehenden Autos und umstellten das Fahrzeug des Paares.“
Die Geschichte mit dem Mann von der Haltestelle
„Sag uns sofort, wo das Kind versteckt ist“, herrschten die Beamten Gäfgen dem Bericht zufolge noch in der Parkgarage an. Sie waren sicher, dass Gäfgen der Täter ist, weil sie ihn am Vortag bei der Lösegeldübergabe beobachtet hatten. Der Kindsmörder aber habe weinerlich geantwortet, dass er nicht wisse, um was es gehe. Er tischte den Beamten, wie Ennigkeit schreibt, eine Lügengeschichte auf: Ein Unbekannter habe ihn an einer Straßenbahnhaltestelle angesprochen – mit der Frage, ob er Geld verdienen wolle. Für das Abholen der Tasche seien ihm insgesamt 50 000 Euro versprochen worden.
Bei dieser Version sei Gäfgen geblieben: „Ich weiß nichts von einem entführten Kind, aber wenn ich dazu beitragen könnte, das Kind aufzufinden, würde ich alles dafür tun“, habe er gesagt. Ausweichende Antworten und ständige Unterbrechungen zum Essen und Trinken hätten allmählich die Geduld der Beamten strapaziert.
„Während Gäfgen bedächtig aß und trank, (…) befand sich Jakob wahrscheinlich irgendwo in Todesangst“, schildert der Kriminalhauptkommissar seine damalige Einschätzung. „Dem Jungen blieben vielleicht noch höchstens 15 Stunden, bevor er verhungert und verdurstet elend sterben musste, während sich Gäfgen den Bauch vollschlug.“Unter dem Artikel ein sehr treffender Kommentar:
08.09.11, 19:24
Unser Rechtsstaat ist viel zu täterorientiert! (http://www.focus.de/panorama/welt/unser-rechtsstaat-ist-viel-zu-taeterorientiert-polizist-schildert-verhoer-kommentar_3774089.html)
von Tadakatsu (http://www.focus.de/community/user/Tadakatsu)
Diese Situation könnte ganz leicht in die gleiche Kategorie wie Nothilfe eingeordnet werden. Meiner Meinung nach hat das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit in einer solchen Situation, in der ein Leben gerettet werden kann, eindeutig hinter dem Recht eines Opfers auf Leben zurückzustehen! In unserem Staat wird es Tätern einfach zu leicht gemacht, die sich hinter rechtlichen Bestimmungen verschanzen um damit den Sinn der Gesetze auszuhebeln und zu verdrehen und diese gegen den Rechtsstaat selbst zu instrumentalisieren. Aber dies ist wiederum halt typisch deutsch. Wir geben (preußisch genau) mehr auf den präzisen Wortlaut einer Gesetzestextpassage, als dass die Richter dem Sinn eines Gesetzes Rechnung tragen.[...]
http://www.focus.de/panorama/welt/polizist-schildert-verhoer-die-eiskalten-luegen-des-kindsmoerders-magnus-gaefgen_aid_663242.html
ist zwar jetzt aus der bild, aber interessant ist schon, mal die seite des polizisten zu lesen.
http://www.bild.de/news/inland/magnus-gaefgen/so-eiskalt-belog-uns-kinder-moerder-19820122.bild.html
http://www.bild.de/news/inland/magnus-gaefgen/nach-9-jahren-bricht-der-ermittler-sein-schweigen-19797290.bild.html
http://www.bild.de/news/inland/magnus-gaefgen/so-brachte-ich-gaefgen-zum-reden-19842838.bild.html
es gibt noch mehr dazu, aber lest selber.
dieser g. ist kein mensch, das ist ein eiskaltes monster. :-<
grüßle s.
Cinnamon
10.09.2011, 07:32
Allerdings gibt es jetzt auch eine Darstellung eines Beamten zu dem Fall:
Unter dem Artikel ein sehr treffender Kommentar:
http://www.focus.de/panorama/welt/polizist-schildert-verhoer-die-eiskalten-luegen-des-kindsmoerders-magnus-gaefgen_aid_663242.html
Hat Amnesty sich schon dazu geäußert? Oder lassen sie es, damit sie sich in dieser Sache nicht noch unmöglicher machen?
Bruddler
10.09.2011, 07:37
Hat Amnesty sich schon dazu geäußert? Oder lassen sie es, damit sie sich in dieser Sache nicht noch unmöglicher machen?
Bei gewissen Dingen hält sich AI diskret zurück..... :whis:
Cinnamon
10.09.2011, 07:40
Bei gewissen Dingen hält sich AI diskret zurück..... :whis:
Das war mir klar. Heuchlertruppe eben.
Zeitgeist1
10.09.2011, 14:56
Hat Amnesty sich schon dazu geäußert? Oder lassen sie es, damit sie sich in dieser Sache nicht noch unmöglicher machen?
AI nicht, aber Gäfgen und sein Anwalt Michael Heuchemer :
Der im Mordfall Metzler ermittelnde Kommissar packt in einem Buch aus. Er fühlt sich von der Justiz verraten, den Kindsmörder nennt er berechnend. Dieser wiederum lässt juristische Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches prüfen.
http://www.focus.de/panorama/welt/folterandrohung-im-mordfall-metzler-frankfurter-kommissar-rechnet-mit-gaefgen-und-justiz-ab_aid_663880.html
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