Sorry, Veltins007, ich möchte nicht unhöflich klingen, aber normale Gesetze bedürfen keiner qualifizierten Mehrheit, sondern der Mehrheit. Außerdem wird bei normalen Gesetzen zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen unterschieden. Nur bei zustimmungspflichtigen Gesetzen ist der Bundesrat involviert.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Das hat er nicht behauptet. Er schrieb von Leuten wie dir, also Linksversifften, und nicht von dir persönlich.
Und es kann sein, dass du selber keine Anschläge ausübst, aber du sympathisierst mit diesen Verbrechern. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Das dumme deutsche Wahlschaf gibt den Systemparteien seine Stimme, diejenigen, die sich mit der Politik der Merkelregierung und ihren Folgen auseinandersetzen, wählen AfD.
Es heißt übrigens Loser und nicht Looser, du angeblicher Lehrer.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Ja richtig, nicht verfassungsändernde Gesetze bedürfen nur der einfachen Mehrheit. Doch meines Wissen ist der Bundesrat immer involviert, denn alle Gesetze werden dem Bundesrat vorgelegt und dieser kann dem Zustimmen oder Einspruch einlegen. Und abschließend muss der Gesetzesentwurf noch dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
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