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Es ist keine teilweise Aufhebung. Über die Mindestanforderung des GG hinaus noch weiteren Personen Schutz zu gewähren steht nicht im Widerspruch zu Art. 16a.
Und subsidiärer Schutz hat sowieso nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Er wird durch das Asylgesetz gewährt. Damit sind es keine Illegalen.
Den Weisungen des GG ist Folge zu leisten, ohne Wenn und Aber!
Es kann, temporär (das heißt für wenige Tage), von dieser Regelung abgesehen werden aber selbst dazu braucht es einen nachträglichen Beschluss. Es gibt bis heute weder den nachträglichen, noch einen aktuellen!!! Das ist der permanente Rechtsverstoß der Regierung!


....oh man , Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
... seit dem wir diese Asylschmarotzer in Deutschland haben , steigt die Kriminalität und der Terror , ausgehend von diesen Asylschmarotzern , aus diesem Grunde kann Deutschland auch diesen Asylschmarotzern keinen Schutz gewähren , besonders nicht mehr der eigenen einheimischen Bevölkerung , darum muß nur noch die AfD gewählt werden .. ..
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen .....>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD .... wir leben im Jahr das "Feuer-Pferd" ...
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