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Thema: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

  1. #291
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Du bist echt dümmer und dämlicher als ein Toastbrot
    Hä? Damit hast du meine Antwort doch bestätigt.

  2. #292
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Nein, das heißt nicht, dass die Legislative keine Gesetze beschließen könnte, die ihnen diesen Schutz trotzdem gewährt.
    Zeige mir doch bitte den Beschluss, der das ermöglicht und zeige mir den Beschluss, der den Artikel 16GG in Teilen aufgehoben hat.
    Also, zeige mir den Beschluss oder du bist ein elendiger dreckiger Lügner

  3. #293
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Zeige mir doch bitte den Beschluss, der das ermöglicht und zeige mir den Beschluss, der den Artikel 16GG in Teilen aufgehoben hat.
    Also, zeige mir den Beschluss oder du bist ein elendiger dreckiger Lügner
    Es ist keine teilweise Aufhebung. Über die Mindestanforderung des GG hinaus noch weiteren Personen Schutz zu gewähren steht nicht im Widerspruch zu Art. 16a.

    Und subsidiärer Schutz hat sowieso nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Er wird durch das Asylgesetz gewährt. Damit sind es keine Illegalen.

  4. #294
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Es ist keine teilweise Aufhebung. Über die Mindestanforderung des GG hinaus noch weiteren Personen Schutz zu gewähren steht nicht im Widerspruch zu Art. 16a.
    Den Weisungen des GG ist Folge zu leisten, ohne Wenn und Aber!
    Es kann, temporär (das heißt für wenige Tage), von dieser Regelung abgesehen werden aber selbst dazu braucht es einen nachträglichen Beschluss. Es gibt bis heute weder den nachträglichen, noch einen aktuellen!!! Das ist der permanente Rechtsverstoß der Regierung!

  5. #295
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Den Weisungen des GG ist Folge zu leisten, ohne Wenn und Aber!
    Es kann, temporär (das heißt für wenige Tage), von dieser Regelung abgesehen werden aber selbst dazu braucht es einen nachträglichen Beschluss. Es gibt bis heute weder den nachträglichen, noch einen aktuellen!!! Das ist der permanente Rechtsverstoß der Regierung!
    Wo bitte verbietet das GG subsidiären Schutz?

  6. #296
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Siehste Veltins, da haben wir den Realitätsverweigerer.
    Beantworte doch die Fragen einfach

  7. #297
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Wo bitte verbietet das GG subsidiären Schutz?
    Was ist denn an

    Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
    so schwer zu verstehen?

  8. #298
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Wo bitte verbietet das GG subsidiären Schutz?
    Gar nicht. Wo ist der definiert?

  9. #299
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Und subsidiärer Schutz hat sowieso nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Er wird durch das Asylgesetz gewährt. Damit sind es keine Illegalen.
    ..
    oh man , Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
    ..
    ... seit dem wir diese Asylschmarotzer in Deutschland haben , steigt die Kriminalität und der Terror , ausgehend von diesen Asylschmarotzern , aus diesem Grunde kann Deutschland auch diesen Asylschmarotzern keinen Schutz gewähren , besonders nicht mehr der eigenen einheimischen Bevölkerung , darum muß nur noch die AfD gewählt werden .. ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD .... wir leben im Jahr das "Feuer-Pferd" ...


  10. #300
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Flüchtlinge untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. oh man , Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
    ..
    ... seit dem wir diese Asylschmarotzer in Deutschland haben , steigt die Kriminalität und der Terror , ausgehend von diesen Asylschmarotzern , aus diesem Grunde kann Deutschland auch diesen Asylschmarotzern keinen Schutz gewähren , besonders nicht mehr der eigenen einheimischen Bevölkerung , darum muß nur noch die AfD gewählt werden .. ..
    Nochmal: sie müßten nicht über den halben Erdball "fliehen"

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