Asylbewerber nicht. Die bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, da kann nicht sanktioniert werden.
Wenn sie dann aber anerkannt sind und demzufolge Leistungen vom Jobcenter bekommen, kann sanktioniert werden.
Die Frage ist aber, wie es denn überhaupt dazu kommen soll. Ist ja nicht so wie bei Deutschen, die eine Sanktion bekommen, wenn sie ein Jobangebot ausschlagen.
Die "Geflüchteten" bekommen ja keine.



Mit Zitat antworten



