7. Hält die Bundesregierung folgende bewaffneten Gruppen für „gemäßigt“
bzw. „moderat“:
a) Freie Syrische Armee (Free Syrian Army)
b) Südfront (Southern Front)
c) Jaysh al-Janoob
d) Revolutionäre Armee (The Revolutionary Army)
e) Brigade der Ritter der Gerechtigkeit (Knights of Justice Brigade)
f) Bataillone Thuwar al-Shams (Thuwar al-Sham Battalions)
g) Befreiungsbewegung von Homs (Homs Liberation Movement)
h) Jaysh al-Nasr
i) Legion al-Rahman
j) Islamische Front (Islamic Front)
k) Ahrar ash-Sham
l) Jaysh al-Islam
m)Brigade Al-Tawhid
n) Ansar al-Sham
o) Armee der Mudschaheddin (Army of Mujahedeen)
p) Jaish al-Sham
q) Front für Authentizität und Entwicklung (Authenticity and Development
Front)
r) Harakat Nour al-Din al-Zenki
s) Fastaqim Kama Umirt
t) Islamische Union Ajnad al-Sham (Ajnad al-Sham Islamic Union)
u) Sham Legion
v) Jabhat Ansar al-Islam
w)Criterion Brigades
x) Syrische Turkmenenbrigade
y) Muslimbruderschaft von Syrien
z) Hamas?
Aufgrund unterschiedlicher Methodik bei der Wiedergabe der Namen (Transkription
aus dem Arabischen deutsch- und englischsprachige Übersetzung, gemischtsprachige
Namen) sind nicht alle genannten Gruppen eindeutig zu identifizieren.
Es handelt sich bei den genannten Namen auch nicht ausschließlich um bewaffnete
Gruppen. Die Muslimbruderschaft von Syrien ist eine politische Bewegung.
Die so genannte Freie Syrische Armee, die Südfront und die Islamische Front
beispielsweise sind Bündnisse aus verschiedenen Gruppen oder Einheiten, deren
ideologische Ausrichtung unterschiedlich ist.
Während bestimmte Bündnisse, wie beispielsweise die der Freien Syrischen Armee
angehörenden Gruppen, eher dem moderaten Spektrum zuzuordnen sind, ist
es aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum
möglich bzw. nicht sinnvoll, jede einzelne Gruppe auf einer Skala von „moderat“
bis „nicht moderat“ dauerhaft einzuordnen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es entscheidend, dass diejenigen bewaffneten
Gruppen, die nicht als eindeutig terroristisch gelistet sind, für einen politischen
Prozess gewonnen werden können, der über Waffenstillstände zur einer friedlichen
Lösung des Konflikts in Syrien hinführt. Deshalb unterstützt die Bundesregierung
die Bemühungen der „Nationalen Koalition der syrischen Revolutionsund
Oppositionskräfte“, des wichtigsten Zusammenschlusses der zivilen, politischen
Opposition, mit den bewaffneten Gruppen eine Diskussion über die politische
Lösung des Konflikts und die Zukunft Syriens zu führen.