Erstens gilt die sog. Religionsfreiheit auch für Sekten, weil zwotens Sekten auch (Teil von) Religionen sind, es drittens also "Sekte" nur als Anhang von Religion gibt, nicht ohne sie und viertens ist "kritisch sein gegenüber X" ungleich "X nicht als X anerkennen", was aber fünftens weiter oben sinngemäss behauptet wurde.




Mit Zitat antworten
>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....
