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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #75381
    Einsiedler Benutzerbild von Coriolanus
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wo kann Dublin abgeschwächt werden, wenn sich an DublinIII gehalten wird?
    Der Iraner hätte laut der Dublin-VO hier nie ankommen dürfen und schon gar keinen Asylantrag stellen dürfen. Jetzt gerichtlich so zu entscheiden, daß Ungarn nicht mehr "aufnahmebereit" ist, kann man wohl kaum als Einhaltung der Dublin-VO betrachten. Höchstens wenn man halt das Recht so auslegt, wie es einem gerade passt.
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  2. #75382
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Apostate Beitrag anzeigen
    Der Iraner hätte laut der Dublin-VO hier nie ankommen dürfen und schon gar keinen Asylantrag stellen dürfen. Jetzt gerichtlich so zu entscheiden, daß Ungarn nicht mehr "aufnahmebereit" ist, kann man wohl kaum als Einhaltung der Dublin-VO betrachten. Höchstens wenn man halt das Recht so auslegt, wie es einem gerade passt.
    Selbst wenn er hier angekommen wäre, hätte man ihn sofort(!) ablehnen müssen. Er kommt definitiv aus einem sicheren Drittstaat.

  3. #75383
    Einsiedler Benutzerbild von Coriolanus
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Selbst wenn er hier angekommen wäre, hätte man ihn sofort(!) ablehnen müssen. Er kommt definitiv aus einem sicheren Drittstaat.
    Der kommt streng genommen sogar aus einem sicheren Herkunftsland.
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  4. #75384
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Selbst wenn er hier angekommen wäre, hätte man ihn sofort(!) ablehnen müssen. Er kommt definitiv aus einem sicheren Drittstaat.
    Das ist der entscheidende Punkt an dieser Farce und deshalb ist es tatsächlich eine weitere Schwächung der Dublin-Regeln. Und wenn man dann noch betrachtet wie und nach welchen Kriterien diese "Richter" ausgewählt werden ist die hier irgendwo schon gelesene Meinung bzgl. Unabhängigkeit der Justiz eigentlich nur noch ein sarkastisches Lachen wert wenn es nicht so traurig wäre.

  5. #75385
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Apostate Beitrag anzeigen
    Der kommt streng genommen sogar aus einem sicheren Herkunftsland.
    Zitat Zitat von Neugier72 Beitrag anzeigen
    Das ist der entscheidende Punkt an dieser Farce und deshalb ist es tatsächlich eine weitere Schwächung der Dublin-Regeln. Und wenn man dann noch betrachtet wie und nach welchen Kriterien diese "Richter" ausgewählt werden ist die hier irgendwo schon gelesene Meinung bzgl. Unabhängigkeit der Justiz eigentlich nur noch ein sarkastisches Lachen wert wenn es nicht so traurig wäre.
    Beides richtig

  6. #75386
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Selbst wenn er hier angekommen wäre, hätte man ihn sofort(!) ablehnen müssen. Er kommt definitiv aus einem sicheren Drittstaat.

    Die Drittstaatenregelung bezieht sich auf das "politische Asyl" laut Art 16 GG, spielt bei den Flüchtlingen im Moment fast keine Rolle.

    Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da nach dem Willen des [Links nur für registrierte Nutzer] schon in dem sicheren Drittstaat die Möglichkeit bestand, Asyl zu beantragen, womit keine Notwendigkeit einer Asylbeantragung in [Links nur für registrierte Nutzer] mehr gegeben sei. Möglich ist aber ein Antrag auf Anerkennung als Flüchtling nach der [Links nur für registrierte Nutzer] (§ 3 Asylgesetz) oder auf subsidiären Schutz (§ 4 Asylgesetz). Ob Deutschland für die Prüfung solcher Anträge zuständig ist, bestimmt sich nach der Dublin-III-Verordnung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wenn Deutschland nicht zuständig ist, wird der Asylantrag nicht entschieden, sondern durch eine "formelle Entscheidung" an das zuständige Land überwiesen.
    Laut Dublin-Abkommen muss die Rückführung in den zuständigen Staat innerhalb 6 Monaten geschehen, sonst ist Deutschland für das Asylverfahren wieder zuständig.

  7. #75387
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Westphale Beitrag anzeigen
    Die Drittstaatenregelung bezieht sich auf das "politische Asyl" laut Art 16 GG, spielt bei den Flüchtlingen im Moment fast keine Rolle.



    Wenn Deutschland nicht zuständig ist, wird der Asylantrag nicht entschieden, sondern durch eine "formelle Entscheidung" an das zuständige Land überwiesen.
    Laut Dublin-Abkommen muss die Rückführung in den zuständigen Staat innerhalb 6 Monaten geschehen, sonst ist Deutschland für das Asylverfahren wieder zuständig.
    Ja klar. Aber wovor flüchten Marokkaner, Pakistani, Libyer etc.?

  8. #75388
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ja klar. Aber wovor flüchten Marokkaner, Pakistani, Libyer etc.?
    Da muss ja kein Bürgerkrieg herrschen, um von dort zu flüchten. Sie müssen eine begründete Furcht vor Verfolgung haben.
    Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie [Links nur für registrierte Nutzer], die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar, außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. Auch Fluchtbewegungen durch Naturkatastrophen und Umweltveränderungen stehen außerhalb des Schutzes durch die Konvention[Links nur für registrierte Nutzer].Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen

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    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten [Links nur für registrierte Nutzer]
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  9. #75389
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Westphale Beitrag anzeigen
    Da muss ja kein Bürgerkrieg herrschen, um von dort zu flüchten. Sie müssen eine begründete Furcht vor Verfolgung haben.
    Das ist mir bekannt, nur eben auf die o. a. Staaten nicht zutreffend. Die machen dann ja als Asylbewerber Urlaub da. Auf Steuerzahlers Kosten

  10. #75390
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