Der Iraner hätte laut der Dublin-VO hier nie ankommen dürfen und schon gar keinen Asylantrag stellen dürfen. Jetzt gerichtlich so zu entscheiden, daß Ungarn nicht mehr "aufnahmebereit" ist, kann man wohl kaum als Einhaltung der Dublin-VO betrachten. Höchstens wenn man halt das Recht so auslegt, wie es einem gerade passt.




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