Aus dem, von dem fiesen Heuchler "Gehirnnutzer", bereitgestellten Link:
*Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - einen Asylantrag nach Übergang der Zuständigkeit auf Deutschland zu Unrecht unter Berufung auf die originäre Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats nach den einschlägigen Dublin-Bestimmungen als unzulässig ab, kann sich der Schutzsuchende im Klageverfahren jedenfalls dann auf die Zuständigkeit Deutschlands berufen, wenn die Aufnahmebereitschaft des anderen Mitgliedstaats nicht feststeht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.*
Das ist haargenau die Darstellung von welt.de. Illegale Einwanderer haben nun Dank des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit, legal zu bleiben. Wie immer wollte der feine Herr Gehirnnutzer hier nur wieder von den Tatsachen ablenken. Nämlich daß die deutschen Gerichte korrupt und gekauft sind.
Der Presse ist hier ausnahmsweise kein Vorwurf zu machen.




Mit Zitat antworten


Es wird ja sogar in einer Qualität geliefert, wie es kaum irgendwo zu finden ist. Was sollen diese Menschen denn noch machen?...Ausser das sie es hier brilliant aufbereiten und sogar kostenlos (das ist doch ein Ding) hier einstellen...Das ist allerhand und ich schüttel da nur noch den Kopf...

