Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!
Ja, aber nur für Warnschüsse!
Nein!
Positiv denken! Jede Entwicklung bringt vor und Nachteile.
Wenn der Fortschritt in der elektronischen Kommunikation
so weitergeht kann in wenigen Jahrzehnten die Raumhoehe
bei den Bauwerken fuer den menschlichen Wohnraum drastisch
abgesenkt werden, weil die Menschen nur noch auf allen Vieren
herumkriechen, Smartphone und Pads um den Hals haengen
haben und sich gegenseitig angrunzen.
Hochhaeuser die sonst nur 20 Stockwerke haben kann man
bei gleicher Bauhoehe mit 60 Stockwerken errichten. Haha!
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)




Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
Null Loyalität für Buntland
- Mein Land heißt Deutschland -
Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten



Völlig richtig (wobei es m.E. hier präziser "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" heißt). Das sind allerdings eigene Straftatbestände. Es können im Rahmen einer Handlung ja durchaus mehrere Straftatbestände parallel verwirklicht werden. Im Regelfall wird dann bei einer Verurteilung eine Gesamstrafe gebildet. Aber auch der Landfriedensbruch (§125 StGB; Mindeststrafe: Geldstrafe), selbst der besonder schwere Landfriedensbruch (§125a StGB; Mindestrafe: 1/2 Jahr Freiheitsstrafe) sind nach geltendem deutschen Recht keine Verbrechen. Die entstehenden Situationen können sind für die Beamten nicht ohne. Unter anderem deshalb haben sie ja Schußwaffen. Eben weil es Situationen geben kann, in denen ihr Einsatz durchaus gerechtfertigt ist.
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