Zitat entnommen aus der Quelle von Bolle. Was wiederum bestätigt, was ich die ganze Zeit behaupte. Es ist nicht so, dass ich etwa die Situation verharmlose. Es muss sich dringend etwas ändern. Ich habe lediglich die ganze Zeit behauptet, dass Merkel sich nicht strafbar macht und das wurde schon vorher mehrfach bestätigt. Liegt kein Grenzverstoß gem. § 95 AufenthaltsG vor, kann Merkel sich auch nicht gem. § 96 AufenthaltsG strafbar machen.Wir können es für bestimmte Flüchtlinge wie die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien freiwillig gewähren...tat .


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