
Zitat von
skydive
Mmh, Dublin II greift schon nicht mehr, da es bereits Dublin III gibt. Allerdings wurde die Anwendung ausgesetzt. Das ist jedoch noch kein Verbrechen sondern in Einzelfällen, die mir bekannt sind, wurde unter anderem eine Rückabschiebung eines Syrers nach Ungarn für unwirksam erklärt, da dem Asylbewerber die unmenschlichen Bedingungen in Ungarn nicht zuzumuten waren. Das war nachzuprüfen und stimmte. In vielen Fällen wurde es aufgrund der allgemeinen Flüchtlingslage nicht angewandt, was jedoch kein Verbrechen ist. Es hat vorher schon nicht funktioniert. Die Aussetzung der Dublin III VO für syrische Flüchtlinge war eh obsolet, da Syrer normal nicht unter das Asylrecht fallen.
Das Asylrecht sieht Duldungen ausdrücklich vor obwohl und gerade vielleicht, weil gerade die Syrer durch das Asylrecht fallen, denn ein Bürgerkrieg ist kein asylrelevanter Tatbestand. Mir ist bekannt, dass man die Syrer trotz der Ausnahmesituation durch das Asylverfahren pressen will, was mir vollkommen unverständlich ist, da es die Verwaltung noch weiter beschäftigt und lähmt.
Also frage ich mich, in welchen Fällen die Verfassung außer Kraft gesetzt war, was man nicht mit einem übergesetzlichen Notstand rechtfertigen könnte. Eine Flüchtlingskrise wäre so ein Notstand. Ja, der Türsteher - Deal mit der Türkei verbreitet einen üblen Geruch. Pro und Contra abgewägt, ergibt sich immer noch kein Verbrechen.