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Völliger Unsinn. Fast alle Kinderlosen, die ich kenne sind unfreiwillig kinderlos wegen prekärer Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Jobnomadentum durch befristete Stellen und Zwang regelmäßig neuer Arbeitsstelle hinterherziehen, gnadenloser beruflicher Überlastung durch Arbeitsverdichtung bis zum körperlichen/nervlichen Kollaps und dadurch inexistentem Sozialleben, usw...
Eine Reduktion der Geburtenrate ist ferner dringend erforderlich, da wir ein überbevölkertes Land sind, dessen ökologische Tragekapazität hoffnungslos überschritten ist. Damit meine ich auch die Kapazität unserer extrem energieintensiven heimischen Landwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung, die durch just-in-time Logistik seit langem am seidenen Faden hängt.
Gäbe es keine Kolonisation und hätten wir zudem eine konstruktive eugenische Bevölkerungspolitik, so wäre der Bevölkerungsrückgang ein Segen. Die Bevölkerungsqualität könnte durch massive eugenische Fördermaßnahmen bei gleichzeitigem Wegfall aller dysgenischen Reproduktionsanreize steigen und somit auch das zivilisatorische Niveau. Auch der Lebensstandard würde bei einem Abbau der Überbevölkerung steigen und der verheerende Konkurrenzkampf damt destruktivem Egoismus sinken. Die sozialen Umgangsformen würden wieder rücksichtsvoller.
Das Leben würde wieder lebenswerter und die Bevölkerungszahl würde sich infolgedessen auf einem niedrigeren Niveau mit gesünderer Bevölkerungsdichte wieder stabilisieren.
Das Problem ist also nicht der (unter o.g. normalen Umständen begrenzte) Bevölkerungsrückgang an sich sondern dessen politisch beeinflusster dysgenischer Verlauf und der Genozid am einheimischen Volk mittels biologischer Verdrängung durch Massenkolonisation unseres überbevölkerten Landes.
Den Schuh würde ich andersherum anziehen.
Ist es rechtlich überhaupt zulässig, Eigenbedarf anzumelden, wenn die Grundlage des Eigenbedarfs Unrecht ist? Nämlich illegale Zuwanderung.
Ich kann mich nicht auf der Grundlage von Unrecht auf irgendwelche Rechte berufen. Das ist die Perversion des Rechtsbegriffs und genau das ist der Punkt den man beklagen muss.
Da es sich bei einer solchen Rechtsbeugung um Verrat an grundgesetzlichen Bürgerrechten handelt ist Widerstand nach §20.4 legitimiert.
(Wenn andere Formen fruchtlos bleiben, also eine Klage gegen die Räumung z.B.)
Die Vermieter wären gut beraten sich zusammen zu tun und eine Sammelklage einzureichen notfals vor dem EUGH !!!!
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