Zum Wohle der Allgemeinheit

Ich habe mich bei Wikipedia versucht schlau zu machen, wer oder was „die Allgemeinheit“ ist. So ganz klar ist das nicht. Denn
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Im
Artikel 14 des Grundgesetzes sind Enteignungen vorgesehen, aber mit ein paar Fallstricken. Ich habe zwar nur das Paragraphensymbol auf meiner Tastatur, aber ich kann ein wenig lesen. Damit könnte ich den Grünen geistlich überlegen sein, denn ich stelle mir Fragen: • Wie definiert sich denn das „Wohl der Allgemeinheit“, in Bezug auf Flüchtlinge? Müsste nicht der Nachweis erbracht werden, dass Flüchtlinge zum Wohle der Bevölkerung sind?
• Ist es für die Allgemeinheit gut, wenn Wirtschaftsflüchtlinge in Luxuswohnungen leben, der hart arbeitende Deutsche aber im Keller hausen muss?
• Wie lange werden Anwälte und Gerichte streiten, um den Wert der einzelnen Immobilien zu ermitteln? Wer trägt die kosten des Verfahrens?
• Woher nehmen Pleitestädte wie Berlin denn das Vermögen, um die Eigentümer zu entschädigen?
• Verschaffen sich Städte und Gemeinden einen geldwerten Vorteil, wenn Scheinasylanten die Wohnungen räumen müssen und sie nun leer stehen und veräußert/vermietet werden können? Die Grünen mögen zwar wissen, wie man mit Kindern einvernehmlichen Sex haben kann, aber in Sachen Grundgesetz gibt es doch bei denen einen Haufen Versager (siehe Meinungsfreiheit). Es werden lange und zähe Verhandlungen, bis der erste Wirtschaftsflüchtling in das Penthouse am Platze einzieht! Hätte die Scheinchristenunion ein wenig Anstand, dann würde sie gegen diese grünen Deutschlandhasser ein Verbotsverfahren einleiten!
Vielleicht sollten sich die Eigentümer von Luxuswohnungen zusammentun und über pädophile Neigungen der Grünen aufklären. Aber auch das umweltschädliche Verhalten ist ein Kampfthema gegen Kindersex 90 Die Bunten. Und dann gibt es ja noch die Kommunistenvergangenheit / Gegenwart vieler Grüner…
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