Aus der "Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker" ([Links nur für registrierte Nutzer])
... aber es geht ja hier nur um Deutsche.Artikel 31
1. Indigene Völker haben das Recht auf die Bewahrung, die Kontrolle, den Schutz und
die Weiterentwicklung ihres kulturellen Erbes, ihres traditionellen Wissens und ihrer traditionellen kulturellen Ausdrucksformen sowie der Erscheinungsformen ihrer Wissenschaften, ihrer Techniken und ihrer Kultur, einschließlich ihrer menschlichen und genetischen Ressourcen, ihres Saatguts, ihrer Arzneimittel, ihrer Kenntnisse der Eigenschaften der Tier- und Pflanzenwelt, ihrer mündlichen Überlieferungen, ihrer Literatur, der von ihnen geschaffenen Muster, ihrer Sportarten und traditionellen Spiele und ihrer bildenden und darstellenden Künste. Sie haben außerdem das Recht auf die Bewahrung, die Kontrolle, den Schutz und die Weiterentwicklung ihres geistigen Eigentums an diesem kulturellen Erbe, traditionellen Wissen und diesen traditionellen kulturellen Ausdrucksformen



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