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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #11161
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Jetzt schlägt der Grüne Politiker aus Tübingen vor, Wohnungen und Häuser zu enteignen und zu beschlagnahmen - das Polizeigesetz und Polizeirecht gebe ihm die Befugnis !

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    Das wird ein heisser Winter liebe Freunde, zieht euch warm an !
    Mal zur info, auch wenn ihr Rechtsbelehrungen nicht gerne mögt, Enteignung und Beschlagnahme sind zwei verschiedene Sachen. Bei der Beschlagnahme wechselt nur der Besitz, also die Verfügungsgewalt, das Eigentum bleibt. Bei der Enteignung wird das Eigentum entzogen und das ist gemäß GG nur gegen Entschädigung möglich.

    Der grüne Politiker sollte vorsichtig sein und hoffen, das man das Baden-Würtembergische Polizeigesetz in Tübingen nicht aufmerksam liest:

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    Beschlagnahme

    (1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist

    1.zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,

    2.zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist oder
    3.zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat von erheblicher Bedeutung nach § 22 Abs. 5 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b.

    (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 kann der Polizeivollzugsdienst eine Forderung oder andere Vermögensrechte beschlagnahmen. Die Beschlagnahme wird durch Pfändung bewirkt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sind sinngemäß anzuwenden.

    (3) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.

    (4) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden.

    (5) Bei beschlagnahmten Forderungen oder anderen Vermögensrechten, die nicht freigegeben werden können, ohne dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme erneut eintreten, kann die Beschlagnahme um jeweils weitere sechs Monate, längstens bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Inhaber seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
    - Er kann zwar beschlagnahmen lassen, aber die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften in eine Kommune zur Gefahrenabwehr? Gerichtsfest ist das kaum, kann teuer werden.

    - Nach 6 Monaten bekommt er wieder Probleme, denn gesetzliche Regelungen gibt es im Moment nicht und ob das Land sie schafft oder der Bund?

    - Und da wäre noch § 32 Absatz 3:

    (3) Bei der Verwahrung sichergestellter Sachen ist den Belangen des Eigentümers oder des rechtmäßigen Inhabers der tatsächlichen Gewalt Rechnung zu tragen.
    Dem Willen keine Flüchtlinge einzuquatieren, kann und wird der Herr Bürgermeister nicht nachkommen könne, also bleib nur, das wenn die Beschlagnahme beendet ist, die Wohnungen und Gebäude in den Zustand zurückversetzt werden müssen, den sie bei Beschlagnahme hatten. Und im Gegensatz zur anderen Dingen käme Tübingen hier nicht mit willkürliche festgesetzten Entschädigungen davon, sondern müsste die tatsächlichen Kosten tragen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #11162
    GESPERRT
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mal zur info, auch wenn ihr Rechtsbelehrungen nicht gerne mögt, Enteignung und Beschlagnahme sind zwei verschiedene Sachen. Bei der Beschlagnahme wechselt nur der Besitz, also die Verfügungsgewalt, das Eigentum bleibt. Bei der Enteignung wird das Eigentum entzogen und das ist gemäß GG nur gegen Entschädigung möglich.

    Der grüne Politiker sollte vorsichtig sein und hoffen, das man das Baden-Würtembergische Polizeigesetz in Tübingen nicht aufmerksam liest:



    - Er kann zwar beschlagnahmen lassen, aber die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften in eine Kommune zur Gefahrenabwehr? Gerichtsfest ist das kaum, kann teuer werden.

    - Nach 6 Monaten bekommt er wieder Probleme, denn gesetzliche Regelungen gibt es im Moment nicht und ob das Land sie schafft oder der Bund?

    - Und da wäre noch § 32 Absatz 3:



    Dem Willen keine Flüchtlinge einzuquatieren, kann und wird der Herr Bürgermeister nicht nachkommen könne, also bleib nur, das wenn die Beschlagnahme beendet ist, die Wohnungen und Gebäude in den Zustand zurückversetzt werden müssen, den sie bei Beschlagnahme hatten. Und im Gegensatz zur anderen Dingen käme Tübingen hier nicht mit willkürliche festgesetzten Entschädigungen davon, sondern müsste die tatsächlichen Kosten tragen.
    Lieber Freund,

    ich kenne den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Eigentumsentzug...aber für mich ist schon - wenn auch die vorübergehende beschlagnahme Diebstahl ! andere Länder sagen selbstbewusst, keiner hat euch hier eingeladen...- das was hier abläuft ist hochgradig pervers.

  3. #11163
    Lort Heldchen
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Was für'n Sender denn?

    Der Einzige, der hier auf seinen Eiern herumtanzt, bist doch du!

    Man muss wirklich lange suchen, bis man einen derartigen Stuss zu lesen bekommt, mit dem ein offensichtlich geistig stark Eingeschränkter versucht, die Wahrheit ins Gegenteil umkehren zu wollen.
    Kurze Frage nur: Ist es dir möglich den erforderlichen Blick auf jede Statistik zu werfen - z.B. unter diesen Gesichtspunkten :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    oder reicht dir deine eitle Voreingenommenheit aus, um die Welt zu betrachten?

  4. #11164
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Lort Heldchen Beitrag anzeigen
    Kurze Frage nur: Ist es dir möglich den erforderlichen Blick auf jede Statistik zu werfen - z.B. unter diesen Gesichtspunkten :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    oder reicht dir deine eitle Voreingenommenheit aus, um die Welt zu betrachten?
    Die Bundeszentrale ist ein Hort der kriminologischen Objektivität, Kindchen.
    Das ist wirklich eine ganz tolle "Quelle".Hahahaha.

    Ich bin gespannt, wie lange Du noch so weitermachst hier.

  5. #11165
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Lieber Freund,

    ich kenne den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Eigentumsentzug...aber für mich ist schon - wenn auch die vorübergehende beschlagnahme Diebstahl ! andere Länder sagen selbstbewusst, keiner hat euch hier eingeladen...- das was hier abläuft ist hochgradig pervers.
    black_swan, das Problem ist hier nicht die Beschlagnahme, sondern ein ganz anderes. Der lieber Herr Bürgermeister will garantiert nicht beschlagnahmen, denn er weiß ganz genau, das er bzw. die Kommune dann eine Menge Ärger am Hals hat. Es geht um die Ausnutzung der Rechtsunkenntnis des Bürgers.

    Für viele ist Beschlagnahme gleich Enteignung und die wenigsten werfen ein Blick ins Gesetz, geschweige denn verstehen es. Mit Beschlagnahmen in einem Interview zu drohen, ist nichts rechtsverbindliches, hat aber sein psychologische Wirkung bei Rechtsunkundigen.
    Was glaubst du, wieviel nach dem Interview das Angebot der Kommune angenommen haben....................................
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #11166
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Wieso? In Gängen von Jobcentern stehen und sitzen massenhaft qualifizierte, motivierte und fleißige Deutsche und warten auf die Vermittlung eines Arbeitsplatzes. Ganz abgesehen davon, infolge der mittlerweile hohen Arbeitsproduktivität würde sogar eine 20-Stunden-Woche ausreichen, um den Bedarf der eigenen Bevölkerung abzudecken. Worin besteht die Logik, Überschuss zu produzieren um menschlichen Überschuss zu versorgen?
    Deutsche Arbeitssuchende ab 50 Jahren, in vielen Branchen schon ab 45 Jahren, haben derzeit fast null Chancen auf eine neue Stelle, wenn sie arbeitssuchend sind. Millionen von denen stecken bereits in Hartz-IV und müssen ihre Altersversorgung verfrühstücken. Als Rente winkt dann meist Grundsicherung. Das ist ein Problem, das in dem ganzen Asyl-Trubel vollkommen untergeht, das die Merkelregierung nicht im geringsten interessiert.

    Und diese Arbeitsmarktprobleme für Ältere werden sich durch den Ansturm potentieller Arbeitskräfte aus aller Welt massiv verschlimmern.

  7. #11167
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Frank Beitrag anzeigen
    Was ist denn falsch daran, Leute ins Land zu holen, die Arbeitsplätze schaffen, dieses Land voranbringen und die sich ganz selbstverständlich an hiesige Sitten und Gebräuche anpassen?

    Mit Hartzern kannst Du das vergessen. Mit Flüchtlingen erst recht.
    Das zum Beispiel: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Aus denen kann man tatsächlich nichts machen. Die sind schon was.

    Den 2. Teil nicht gelesen? Was wollen denn bitte wirklich gut ausgebildete Fachkräfte, die eher nicht aus Afrika oder Arabien kommen, ausgerechnet in Deutschland? Die gehen überall hin, nur nicht nach Deutschland

    Und ausgerechnet die hier einfallenden Horden aus dem Balkan, Afrika, Afghanistan und Arabien sollen die heißbegehrten Fachkräfte sein? Warum fliehen die dann? Warum bewerben die sich nicht einfach?

  8. #11168
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Xenes Beitrag anzeigen
    Deutsche Arbeitssuchende ab 50 Jahren, in vielen Branchen schon ab 45 Jahren, haben derzeit fast null Chancen auf eine neue Stelle, wenn sie arbeitssuchend sind. Millionen von denen stecken bereits in Hartz-IV und müssen ihre Altersversorgung verfrühstücken. Als Rente winkt dann meist Grundsicherung. Das ist ein Problem, das in dem ganzen Asyl-Trubel vollkommen untergeht, das die Merkelregierung nicht im geringsten interessiert.

    Und diese Arbeitsmarktprobleme für Ältere werden sich durch den Ansturm potentieller Arbeitskräfte aus aller Welt massiv verschlimmern.
    Ja und die deutschen Arbeitslosen werden dann pauschal als faule Schmarotzer hingestellt die sich mal an den fleißigen Zuwanderern aus Afrika und dem Orient ein Beispiel nehmen sollen.

  9. #11169
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Das wird lustig,wenn sich die Gutmenschen gegenseitig im Beschlagnahmen übertreffen.Es gibt einen Kampf von Hell. -gegen Dunkelgrün.Im übrigen habe ich gerade festgestellt ,ich bin Rassist,da ein weißer Neger beschi... aussieht.

  10. #11170
    Mitglied Benutzerbild von Don_Stefano
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Egal ob Beschlagnahme oder Enteignung. Man müsste mich defintiv umbringen um mein Eigentum und mein Verfügungsrecht aufzugeben. Anders gebe ich keinem Millimeter Eigentum für diese Flüchtlinge her. Und ich schwöre - der erst der kommt mir etwas gegen meinen Willen wegzunehem wird gewaltsam daran gehindert und wenn ich denjegen töten muss.

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